Mr. MO
Mittwoch. Juni 1084
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Regress vorgelegt In Jahresraten von 6 Present zahlbar Prag  , 5. Juni, lieber dir heute aufgelegte Regierungsvorlageüber den Regreß und über die W o h n u» g S w i r t f ch a f t der Gemeinden und genieinnützigen Baugenos­senschaften", die selbst für anerkannte Fachleute eine harte Nutz ist und für den Laien vollends ein Buch mit sieben Siegeln darstellt, hat Fürsorgeminister Dr. M e i tz n e r de« Parlaments­berichterstattern heute Informationen gegeben, die Zweck und Inhalt des Gesetzes gemeinver­ständlich erläutern. Wir entnehmen ihnen folgendes:
Der Entwurf des Regreßgesetze» regelt den Er­satz, welchen die Bauherren zahlen sollen, welche nach den BaubewegungSgesetzen au« den Jahren ISIS1024 eine staatliche Unterstützung erhalten haben. Diese Unterstützung erfolgte entlveder in der Form eines StaatSbeitrageS, wo sich der Staat verpflichtete, durch 28 Jahre einen be­stimmten Prozentsatz de» Bauaufwandes zu zahlen, oder dadurch, daß der Staat die Zinsen und Amortisation der Bauan­leihe garantierte, die mit einem be­stimmten Prozentsatz des Bauaufwandes berechnet waren. Die Höhe dieser garantierten Anleihe Ivar nach den verschiedenen BaubewegungSgesetzen und je nachdem verschieden, ob der Bauherr eine Privat­person, eine Gemeinde oder eine Baugenossenschaft war. Der Bau eines Hauses war damals sehr ris­kant, weil die Preise der Baumaterialien rasch ge­stiegen waren, ebenso der Zinsfuß. Mit Rücksicht auf diese« Risiko tväre die Baubewegung ohne Unter­stützung des Staates überhaupt nicht möglich gewe­sen. Einzelne der BaubewegungSgesctze haben schon damit gerechnet, daß die Bauherren in Z u k u nf t dem Staate einen Teil dessen ersetzen werden, was er für sie in Form der Garantie zahlt. Dabei haben diese Gesetze und die zuständigen Verordnungen damit gerechnet,» die Beträge, die bi« Ende 1028 vom Staat gezahlt werden, nicht vom Bauherrn zurückverlangt werden, und daß nach diesen: Termin der Ersatz so bemessen wird, daß die Mietzinse der gesetzlichen Höhe für jene Wohnungen angepaßt werden, die unter dem Mieterschutz stehen. Die Regierungsvorlage unterscheidet genau zwischen Häusern, die mit Staatsgarantie, und solchen, die mit einem Staatsbeitrag gebaut wur­den. Im Falle de« Bauen« mit StaatSgarantie ist der Regreß gleich dem Betrag, um den die garan­tierte Anleihe einen bestimmten, im 8 4 de« Geset­zes festgelegten Prozentsatz des Bauaufwandes über­schreitet. Dieser Prozentsatz, der dem kapitalisterten AnfangSwert der bisherigen staatlichen Leistungen entspricht, ist je nach den Baugesetzen, nach denen der Bau durchgeführt wurde, und je nach dem ob der Bauherr eine Privatperson»der eine Gemeinde, bezw. Genossenschaft ist oder ob ev stch um Fami- lienhiuser oder um Miethäuser handelt, verschieden. Er beträgt bei Privatpersonen 18,66 bi« 46,52 Pro­zent, bei Gemeinden und Genossenschaften 33,48»iS 62,03 Prozent de» gesamten Bauaufwandes. Die Differenz z« der garantierten Anleihe soll al» Regreß der Staatskasse znrückgezahlt werden. Ein Beispiel: Familienhäuschen eine« privaten Bauherrn lGesehe 100/81 und 48/22): Bauaufwand 100.000 KL, garantierte An­leihe 60 Prozent, d. s. 60.000 KL. Anfangswert der staatlichen Leistungen 46,82 Prozent des Bauaufwandes, d. f. 46.820 KL. Der Regreß beträgt daher 18.480 KL. Bei Gemeinde- und Genossenschaftshäusern ist der Anfang-wert im allgemeinen höher, der Re­greß daher geringer. Bei Miethäusern ist dagegen der Anfangswert geringer bemessen, der zu lei­stende Regreß daher viel höher und kann nach den angeführten Beispielen weit über 80 Prozent deS Bauaufwandes erreichen. Bei dem Staatsbeitrag, der gewöhnlich in Form von staatlichen Zuschüssen auf 28 Jahre evrteilt, an jene Bauherren gewährt wurde, die keine Anleihe benötigten, wird die Bestimmung deS Regresse» auf andere.Weife durchgeführt: Aus­gangspunkt ist der gegenwärt ige Schät- zungswert des Hause«, der amtlich festgestellt wird. Ter Regreß ist dann gleich dem Betrag, um den der AnfangSwert der staatlichen Leistung grö­ßer ist alü die Differenz»wischen dem Bauaufwand, von dem der Beitrag bemessen wurde, und dem niedrigeren Schätzungswert de» Hause». Ist der gegenwärtige Schätzungswert des Hau­ses viel geringer alü der seinerzeitige Bauaufwand, so wird also überhaupt kein Regreß, bzw. ein klei­ner Betrag bezahlt. Ist jedoch da» Hau  » heute noch «beiso viel wert als seinerzeit der Bauaufwand be­trug, so ist der volle kapitalisierte Wert de» StaatS- zuschusse» zu vergüten. Die Zahlung de» Regresse» erfolgt in jähr­lichen Raten von 6 Prozent, wobei 5 Prozent auf die Zinsen und ei» Prozent auf die Amortisierung entfällt, so daß in etwa SS Jahre» der Regreß ob­gestattet sein wird, da die BerzinsungSquote mit der Zeit abnimmt und die Amortisierung»,uote daher entsprechend wächst. Für Kleinfamilienhäuser mit bloß einem Zim­mer und Küche wird jedoch überhaupt kein Regreß bezahlt werden, bei Familienhäusern mit zwei Ein­zimmerwohnungen oder einer Zweizimmerwohnung wird der Regreß um 80 Prozent Hera b- g e s e tz t, bei Miethäusern im Besitz von Gemein­den und Genossenschaften ebenfalls um 80 Prozent, wenn e» sich um Einzimmerwohnungen handelt, und um 28 Prozent, wenn auch Zweizimmerwohnungen vorhanden sind, in denen Minderbemittelte wohnen. Dieser völlige, bezw. teilweise Nachlaß de» Regresses gilt aber nicht für Familienhäuser, die al» LuxuSobjekte anzusehen sind, die nur vor­übergehend zu Wohnzwecken benützt werden oder de­
ren Eigentümer nicht als minderbemittelt anzuse­hen sind. Weitere Bestimmungen besagen, daß völlig Ar­beitslosen die Ratenzahlungen auf den Regreß für eine bestimmte Zeit eingestellt werden, wenn sie nachweisen, daß sie den Regreß nicht ohne Schaden für den angemessenen Unterhalt bezahlen können. Auch für sonstige Eigentümer von Familienhäusern sind bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten Stundun­gen der Raten vorgesehen. In Sachen der Genossenschaft-- und Gemein­dehäuser nnißte das Gesetz zwischen Häusern unter­scheiden, welche sich im Privatbejitz befinden und zwischen den genannten GenoffenfchaftS- und Ge- meindehiinsern, denn bei Häusern, welche sich im Privatbesitz   befinden, kann der Regreß höher sein, weil daS Haus allmählich abgezahlt wird, trotzdem sich die Regie erhöht. Das Eigentum des Hausbe­sitzers ist also im Wachsen begriffen. Ander» ver­hält sich die Sache bei Zinshäusern von Baugenos­senschaften und Gemeinden. Dort läßt sich der Re- greß nur durch ZinSerhöhungen ersetzen, welche von den MietSparteien ge­tragen werden müssen. Dazu kommt noch ein zweite» Moment, daS im zweiten Teil der Gesetzesvorlage durchgearbeitel ist und auf folgende Umstände Rücksicht genommen hat: In Häusern, welche bi» zum Jahre 1024 ge­baut wurden, sind die Mietzinse noch ziemlich nied­rig und erträglich. Nach dem Jahre 1024 waren die Baubewegungsgesetze jedoch auf anderen Prin­zipien aufgebaut. Der Staat gewährte keine Unter­stützungen mehr, sondern hat nur Anleihen ga­rantiert, ohne Zinsen und Amortisation zu zah­len. Die Folge hat sich darin eingestellt, daß die Mietzinse in solchen Häusern oft sehr hoch gestiegen sind.
VieDeutsche Presse treibt Geschichtsfälschung! Wir haben vor einigen Tagen berichtet, daß der Sekretär der Christlichen   Gewerkschafts­internationale das System Dollfuß   energisch«üb­gelehnt hat. Auf dem christlichsozialen Partei­tag trat auch ein Redner auö Oesterreich auf, der dem Parlamentarismus das Wort redete., Ja, auch Herr Hilgenreiner selbst, der christlichsoziale Parteivorsitzende, ist vom Ständestaat des Herrn Dollfuß als von einer unchristlichen Einrichtung abgerückt. Dieser Wandel der Gesinnung war, was unsere heimischen Christlichsozialen betrifft, van vornherein nicht sehr ernst zu nehmen. Wie' wenig von den österreichischen Christlichsozialen angenommen werden kann, daß ste wirklicher Vernunft zugänglich sind, haben wir an dieser! Stelle schon dargelegt. Immerhin hätte nian eine solch unglaubliche Geschichtsfälschung, wie sie die Deutsche Presse" wenige Tage nach der Rede HilgenreinerS begeht, kaum für möglich ge­halten. Sie veröffentlicht nämlich ohne jeden Kom­mentar eine Rede, die der Vorsitzende desGe- werkschastSbundeö österreichischer Arbeiter und Angestellter", ein gewisser Johann S t a u d, auf dem Kongreß deS Internationalen Bundes christlicher Gewerkschaften(nicht unwider­sprochen) gehalten hat. In dieser Rede befinden sich auch folgende Sähe: Die verfehlte Politik der österreichischen Sozialdemokratie, die der Regierung auch im Eri- stenzkampf gegen den Nationalsozialismus in denRückenfiel, führte zur Ausschaltung des Parlaments und in der weiteren Folge zur Aus­schaltung der Sozialdemokraten aus den Ar- beiterkmnmern. Der blutige Feberaufstand de» Schutzbundes zwang die Regierung zur Anwen­dung aller Machtmittel. Die enge Verbindung mit der sozialdemokratischen Partei und des Schutzbundes brachte die Auflösung der Freien Gewerkschaften, durch die tausende Arbeiter und Angestellte obdachlos wurden die gewerkschaft­liche Unterstützung und Interessenvertretung ver­loren." Man halte sich demgegenüber vor Augen, wie sich die Dinge in Oesterreich   wirklich ab­spielten! Anfangs März 1083 führte Dollfuß  seinen bekannten Parlamentsputsch durch. Er regierte autoritär und reizte die österreichische AÄeiterschaft bis aufs Blut. Sie hat, trotz den Provokationen durch Dollfuß  , Ruhe bewahrt, um de» Kampf gegen die Nationalsozialisten nicht zu erschweren, ja, sie hat dem Dollfuß mehr als ein­mal die DundeSgenoflenschaft im Kampfe gegen die Hakenkreuzler angeboten. Dollfuß   hat jedes­mal mit neuen Provokaftonen geantwortet. Er hat, durch seine anfänglichenErfolge" ermutigt, späterhin entscheidende Bestimmungen der Ver­fassung außer Kraft gesetzt und den Eid, den er auf sie geschworen hat, auch durch die Unter­drückung der österreichischen Arbeiterbewegung schnöde verletzt. Die Arbeiter aber haben in de» Febertagen keinenAufstand" durchgeführt, son­dern die Verfassung gegen die gewissenlosen Ber- fassungSbrecher im Lager der Regierung ver­teidigt.
Nun sind aber Baugenossenschaften vorhanden, welche Zinshäuser nach beiden Kategorien M BaufördernngSgesetze gebaut haben. Die Mieter in den alten Häusern zahlen nur sehr geringe Zinse, während die Häuser, die in den letzten Jahren ge­baut sind, unter der Kalamität leiden, daß die Mietsparteien sehr oft nicht die hohen Mietzinse zahlen können. Dadurch ist die Gefahr vorhanden, daß der Staat für Zinsen und Annuitäten aufkoni mrn muß. DaS Finanzinteresse des Staates verlangt ee nun, daß die Zinse innerhalb der Häuser einer Baugenossenschaft ausgegllchen werden. DaS ist ohne Zweifel ein Opfer, da» von den MietSpar- tuen gefordert wird, die in älteren Genossen­schaftshäusern wohnen. Da» Gesetz gibt dem Fürsorgeminister die Mög­lichkeit an die Hand, Baugenossenschaften und Ge­meinden den Auftrag zu erteileu, die Mietzinse in solchen Genossenschaft-Häusern an»zuglei- ch en. Die sozialen Rücksichten verlangen e» in erster Reihe, Wohnungen bis zu zwei Zimmern zu schützen. Deshalb wurde in das Gesetz eine Bestimmung auf- ginommen, welche in GenosfenschaftS- und Gemein dehäusern Zweizimmerwohnungen schützt. In solchen Häusern wird der Regreß bei Einzimmerwohnungen auf 60 Prozent herabgesetzt, bei Zweizimmerwoh­nungen um 25 Prozent und außerdem darf der MietzinS nicht jenen Mietzins übersteigen, welcher bisher in geschützten Wohnungen gezahlt wird. Bei den Genossenschaften würde sich der Re­greß sehr verschieden auswirken. Wenn er l i n e a r durchgeführt würde, so würden in manchen Häusern die Mieten bis auf 800 Prozent gesteigert werden müssen. Daher ist neben den erwähnten Ermäßi­gungen des Regresses um 50 und 25 Prozent noch eine weitere Schutzbestinunung vorgesehen, daß der MietzinS infolge deS Regresses nicht die Höhe deS ZinfeS übersteigen darf, der in Häusern unter Mie­terschutz gezahlt wird. Müßte diese Grenze über­schritten werden, so wird der Regreß entsprechend gekürzt, bezw. die Zahlung bis zum Aufhören des Mieterschutzes aufgeschoben. Außerdem wurde als zweite Schuhklausel in das Ge­setz die Bestimmung aufgenommen, daß in Aenossen- schaftS- und Gemeindehäusern, wo die Mietzinse ausgeglichen werden, keine doppelte Erhö­hung eintreten kann, sondern nur eine solche, wel­che durch den Regreß selbst herbeigesührt wird.
Herrn Stand gefällt e», die Dinge auf den Kopf zu stellen und den offenbar christlichen Grundsatz zu verfechten, daß alles, was von politischen Verbrechern im Namen Gottes getan toird, als geheiligt zu betrachten ist.So du einen Schlag bekonrmst auf die rechte Wange, so reiche auch die linke hin". DaS wäre Arbeiter­politik nach dem Geschmack deS Herrn Stand und seinerDeutschen Presse". Erst saufen die katho­lischen Politiker Blut, dann vergießen sie darüber Krokodilstränen und versuchen ihr Getviffen zu beruhigen, indem sie die Geschichte fälschen. Ein vergebliches, ein verächtliches Beginnen!
Henlein und die deutschen  Agrarier Zierhut gegen Spina. Mehrere tschechische Blätter befassen sich aus­führlich mit dem Verhältnis der deutschbürgerlichcn Parteien zur Heiüeinschen»Sudeiendeutschen Hei- mat-front" und registrieren sowohl die Verschär­fung de« Verhältnisses zwischen den Christlich­sozialen und Henlein  , wie den Einbruch, welchen Henlein in den Bund der Landwirte, insbesondere in die Reihen der agrarischen Jugend, vollführt hat. Besondere Beachtung verdienen die Ausfüh­rungen derLidovö Rovinv", welche die Vorgänge in der deutschen Agrarpartei aufmerksam ver­folgen und über die Manifestation der agrarischen Jugend in Bischofteinitz  , die am Sonntag statt­gefunden hat und die wir in unserer Dicnötag- nuinmer registriert haben, folgendes schreibt: Diese Manifestation ist politisch bedeutsam dadurch, daß sie bestätigt, daß die deutschen  Agrarier offen als Protektoren der Henleinbewegung auftreten und daß sie mit ihr zusammenarbeiten wollen. Es ist dies um so interessanter, als bisher nickt ge­klärt ist, was in der Henleinbewegung geklärt sein sollte, daß nämlich die Zweifel nicht beseitigt wur­den, welche die Heimatsfront hervorruft, soweit es sich insbesondere um ihr Verhältnis zu den auf­gelösten und eingestellten deutschen Parteien han­delt, sowie daruni. ob sie nicht geheime Verbindungen mit den reichsdeut­schen Hitlerianern hat. Wir behaupten, daß diese Zweifel berechtigt sind. Dieser ernsten und erschwerenden Umstände ist sich Minister Spina bewußt, der sich vermutlich deswegen ständig einer unentschiedenen Zurückhaltung be­fleißigt und sich desivegen durch Abgeordneten Zierhut vertreten ließ. Bon Z i e r h u t ist be­reits heute bekannt, daß er hinter den Kulissen mn meisten für die Zusammenarbeit mit der Henlein­bewegung tätig ist. Mit diesem tziser, der auch in vollkommenem Gegensatz zum Standpunkt KrepekS steht, will er offenbar auch den schlvankenden Spina in den Schatten stellen. Es scheint, daß es notwendig sein wird, die merkwürdige Agilität und Vorliebe des Abgeordneten Zierhut filr manche vertrauliche Bankbekanntschaften und Auslands­fahrten eine besondere Aufmerksamkeit zu schen­ken. Wir hoffen, daß die deutschen   Agrarier mit ihrem taktischen Schwanken nicht den politischen Kredit bedrohen werden, welchen sie sich auf unserer Seite als die Vorkämpfer des deutschen  AktiviSmuS erworben haben.
Durch den Dollfuß  -Kerker ermordet Genosse Nister gestorben Wien  , 8. Juni. Gestern starb hier der ge­wesene sozialdemokratische Bürgermeister de» 8. Wiener   Bezirkes Leopold Nister, der im Zusam­menhang mit den Feber-Ereignissen in Wien   ver­haftet wurde und kurz darauf erkrankte. Er wurde dieser Tage in Freiheit gesetzt, unterlag aber bald daraus seiner Krankheit. In der Haft ist auch kürzlick der gewesene so« zialdemokrat Nationalrat Stein erkrankt, der vor Jahren Redakteur der Wiener  Dilnielö Lisch" und Chefredakteur de» zentralistischenDilnickh Dennik" war. Er wurde inS Gefängnisspital ge­meinsam mit dem gewesenen Stadtrat Lindner ge­bracht. Vorgestern wurden beide aus dem Ge­fängnisspital ins Allgemeine Krankenhaus über­führt. <2. November nicht mehr Staatsfeiertas in Oesterreich Wien, 8. Juni. DieWiener Zeitung  " ver­öffentlicht heute eine Verordnung des Justizmini­sterium», die bestimmt, daß der 12. November nicht mehr ein staatlicher Feiertag im Sinne de» Wechselgesetzes ist. Hierauf wird aus die Aushe­bung diese» Feiertages der Republik   geschlossen. Bekanntlich wurde auch der 12. November in der neuen österreichischen Verfassung nicht mehr als Staatsfeiertag bezeichnet. Nazi-Druckerei entdeckt Wien  , 5. Juni. In Ischl   wurde der Natio­nalsozialist Peter Hofbauer verhaftet. In seiner Wohnung wurden Bomben, drei Gewehre, eine große Menge Munition und viel nationalsoziali­stisches Propagandamaterial gefunden. In Kla­ genfurt   wurde von den Behörden eine Druckerei nationalsozialistischer Druckschriften, die längere Zeit hindurch in Kärnten   in Umlauf gebracht wor­den waren, auögeforscht. Hier wurde auch die illegale nationalsozialistische Zeitung»Der Vor­marsch" gedruckt. Verstärkung der Salzburger Garnison Salzburg, 5. Juni. Blättermclduugen zu­folge, wurde die hiesige Militärgarnison vor eini­gen Tagen verstärkt. II. a. ist das 2. Bataillon der Alpenjäger aus Graz hier eingetrossen. Oester relchlsche SA mit Gendarmen Uber die Grenze München  , 5. Juni.  (DNB.) Der österrei­chische Pressedienst meldet: Am Montag, den 4. Juni trafen in München   der österreichische Gen- darmeriebeamte Leopold Jauk. der SA-Sturm- sührer Ortmer und der SA-Mann Tiefnig. sämt­liche Drei aus Greifenberg   in Kärnten  , ein. Der Gendarm sollte die beiden Nationalsozialisten in behördlichem Auftrag in daS Konzentrationslager WöllerSdorf   überführen, eskortierte sie jedoch nur bis Salzburg   und überschritt dort mit ihnen die deutsche   Grenze.
Krebs hat In Deutschland   Pech Wie die»Lidove Novinh" melden, geht es dem nach Deutschland   geflüchteten ehemaligen ha- kenkreuzlerischen Abgeordneten Krebs   nicht gut und er ist unter seinen reichsdeutschen Gesinnungs­genossen in Ungnade gefallen. Man mißt Krebs die Schuld an den Mißerfolgen des in Deutschland  bestehenden..Sudetendeutschen Kampfüundes" bei. Um nun zu zeigen, was er für ein tüchtiger Kerl ist, hat Krebs in Deutschland   eine Tournee unter­nommen, über die man sich jedoch nur aus bedeu­tungslosen Provinzblättern informieren kann. In der vergangenen Woche hat Krebs in kleineren Städte» am Rhein   über die Sudetendeutschen   Vor­träge gehalten, in größeren Städten jedoch zu sprechen, erlaubt man ihm nicht, damit nicht Schwierigkeiten mit der Tschechoflotvakei ent­stehen.
Währungsschutzgesetz verlängert Die Borlage im Senat eingebracht Der Senat erledigte am Dienstag nach kur­zer Debatte die Vorlagen über den Impfzwang für Militär« und Gendarineriepersonen, sowie die Steuerbefreiung ausländischer Motorfahrzeuge. Neu aufgelegt tvurde ein Negier»ngsentwurs über die Schiedsgerichte bei derAr- beiter Unfallversicherung, wo nun­mehr eine Berufungsinstanz eingeführt werden soll, als welche ein eigener Senat bei dem bereits be­stehenden Oberversi^.rungSgrricht eingesetzt wird, und ein RegierungSentwnw üb.r die Verlängerung des ablaufenden WährnngSschutzgeset>eS aus unbe­stimmte Zeit. Einzelne Bestimmungen deS Gesetzes werden genauer stilisiert; außerdem wird die Re­gierung ermä>tigt. zu bestimmen, tvelche Erfor­dernisse zum Stutze der Währung bei der Ein» und Ausfuhr von Waren notwendig und. Näch­ste Sitzung Donnerstag 10 Uhr.