geflagten um so wertvoller, als er sich auf sie gar nicht be- dem Angeklagten entfernt ähnlich sein muß. Man muß sich nun noch rufen hat. Dazu kommen noch zur Unterstüßung andere Zeugen, an den Beugen Noffs erinnern, der zu der Zeit, als die Singer noch deren Bekundungen so ineinander greifen, wie die Räder einer in ihrem Blute lag, einen Mann aus dem Hauſe treten sah, der Maschine. Aus ihren Zeugnissen ergiebt sich als felsenfeste That- dem Angeklagten ähnlich, aber doch nicht der Angeklagte wirklich war. fache: der Angeklagte ist am 5. Juni morgens zu so früher Stunde in Frankfurt gewesen, als der Zug aus Berlin noch nicht dort eingetroffen war. Aber die Frage, wo Guthmann in der Nacht vom
Der Mörder ist der ,, Kellner- Hugo".
denken Sie mur, meine Herren Geschworenen, wie leicht Sie sich bek der Beurteilung der 8 Worte irren fönn' n. Die Motive des Angeklagten.
Ich komme jetzt zu dem Punkt, betreffend die Motive, welche den Angeklagten angeblich geleitet haben sollen. Sie haben gehört, Die Verteidigung stellt die Behauptung auf, daß der daß Kriminalinspektor Braun erklärt hat, daß ein großer Teil der Zeugen irgend ein Interesse an dem Ausgang des Prozesses haben. 4. zum 5. Juni war, ist die einzige, die für die Geschworenen maß- Mörder der Singer nicht der Angeklagte, sondern der" Kellner- Hugo" ch brauche nicht darauf hinzuweisen, daß die Aussagen dieser Zeugen gebend sein kann, nicht aber die Frage, ob der Angeklagte gelogen aus der Dresdenerstraße und Hasselwerder gewesen ist, daß nicht nicht ins Gewicht fallen fönnen. Die legten Vermieterinnen der hat, wenn er behauptete, er sei seit März nicht in Berlin der Angeklagte, sondern dieser Kellner- Sugo" den Bertha Singer haben übereinstimmend bekundet, daß die Singer gewesen. Der Gegenbeweis; daß er am 1. Pfingstfeiertage hier war, Drohbrief an die Singer geschrieben hat, der dann nicht mehr vor- von einem Verhältnis gesprochen habe, aber den Angeklagten ist aber auch durchaus nicht geglückt. Dann führt der Staats- zufinden war. Sehen wir nun zu, ob die bisher aufgemachte Rech habe keine dieser Zeuginnen je bei der Singer gesehen. Möglich sei anwalt den Bettel und den Hugo- Brief als Belastungsmaterial vor, nung, deren Facit dahin geht, daß der Angeklagte jener Stellner- es ja immerhin, daß Guthmann in seiner tollen Zeit vorübergehend Beweise für die Thäterschaft des Angeklagten enthalte dasselbe aber Sugo" nicht ist, mit den Ereignissen in der Mordnacht stimmt. Da mit der Singer bekannt gewesen sei, aber er hatte nicht die geringste nicht. Richtig sei es zweifellos, was der Staatsanwalt gesagt: daß ergiebt sich denn, daß der Angeklagte nicht der Mann ist, Veranlassung, die Singer zu fürchten, denn ihrerseits lag eine Anes mit den Gutachten der Sachverständigen, die eine mit dem die Bertha Singer in traulichem Geplauder
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eigentliche wissenschaftliche Grundlage nicht haben, ein eigenes Ding der Mordnacht gesehen worden ist, mit dem sie auf ihrem zeige gegen ihn überhaupt nicht vor. Was in aller Welt sollte nun den Angeklagten veranlassen, plötzlich nach Berlin zu reisen, ist. Nicht richtig ist es aber, daß dem Gutachten des Herrn Dr. Gra- legten Gange nach ihrer Wohnung beobachtet worden ist, wo um der Bertha Singer die Kehle durchzuschneiden? Er, der bow ein solches Uebermaß des Gewichts beizulegen ist! Gewiß ist es sie ihr Schricfal ereilte. Es liegt sehr nahe, daß dieser Mann seit Monaten in seiner Vaterstadt bei seinen Eltern lebte und als ganz interessant und geistreich, zu beweisen, daß die meisten Menschen der Mörder ist und es ist ganz zweifellos, daß ein anderer, und fleißiger und tüchtiger Arbeiter ein schönes Stück Geld verdiente? mit einem Winkel von 58 Grad schreiben und der Angeklagte namentlich der Angeklagte nicht mehr die Gelegenheit hatte, nach Ich habe mich gewundert, daß die Staatsanwaltschaft den mehrfach das kleine a bald so, bald so schreibt bewiesen wird dadurch jenem Manne noch mit der Singer zuſammen zu kommen. Um erwähnten Schlüssel als Beweisstück herangezogen hat. Derselbe nichts und mit dem Winkelmaß und dem Papierdreied, welches der 13/4 Uhr sei die Singer mit diesem Manne gesehen worden, um Mann, der das Portemonnaie nach Papieren durchsuchte, mußte ja Sachverständige hier vorgeführt, wird dem Angeklagten noch nicht 24 Uhr habe der Zeuge Zulauf einen gellenden Schrei gehört, der auch den Schlüssel finden, den er ruhig an sich nehmen konnte. der Kopf abgeschlagen werden! Dazu kommt, daß die Schreib- wahrscheinlich der Todesschrei der Singer war, und etwa eine Stunde auch den Schlüssel finden, den er ruhig an sich nehmen konnte. Ein Mann in den Jahren des Angeklagten kann zu einer Sachverständigen keineswegs übereinstimmender Ansicht sind und später hat der Zeuge Noffs einen Mann das Haus verlassen sehen, solchen schauberhaften That nicht schreiten, ohne vorher eine gewisse Herr Langenbruch dem Gutachten des Dr. Grabow direkt der nach seiner sicheren Bekundung der Angeklagte nicht war. Es liegt Gemütsbewegung zu verraten. Keine Spur davon bei dem Anentgegengetreten ist. Es fehlt aber auch ferner at all eine vollständig jalüliigesette von Beweisen jedem Motiv zur That, denn für die heute plötzlich auf- dafür vor, daß der Angeklagte der Mörder nicht war, sondern der geklagten! Der Angeklagte muß sich wie es ja auch in der ersten Proklamation des Polizeipräsidiums vom 5. Juni hieß- tauchende Vermutung des Staatsanwalts, daß der Angeklagte in vielerwähnte andere Hugo, der eigentlich während der ganzen Pfingst stark mit Blut besudelt haben, er hat sich höchst wahrscheinlich an An- ſtark der Singer die Zeugin eines großen Verbrechens beseitigen wollte, woche mit der Singer zusammen war, während gegenüber dem An den Händen verlegt aber die Polizei hat bei der Durchsuchung ist auch nicht der Schatten eines Beweises erbracht, denn geklagten nur die blasse und blutleere Vermutung vorliegt, daß er ant den gesamten Effetten Effekten des Angeklagten auch nicht es liegt keinerlei Anhalt dafür vor, daß der Angeklagte mit der Er- höchstens ein einziges Malam morgen des Pfingstsonntag- in ein Tröpfchen Menschenblutes vorgefunden. So türmen mordung der Thiele irgend etwas zu thun hatte. Mit derselben Berlin gewesen sein soll. sich unwahrscheinlichkeiten auf unwahrscheinlichkeiten zu wahren Ueberzeugung, wie der Staatsanwalt Sie um das Schuldig ersucht Schreibsachverständige. hat, erwarte ich von den Herren Geschworenen, daß sie ihren WahrGebirgen! Der Alibi- Beweis. spruch auf Nichtschuldig abgeben. Ich halte es für ganz aus geschlossen, daß acht Männer aus dem Kreise der Geschworenen zu dem Schlusse kommen könnten: Der Angeklagte ist der Mann, der in der Mordnacht der Bertha Singer den Hals durchgeschnitten hat. Das ist ganz unmöglich und deshalb erwarte ich den Freispruch des Angeklagten.
Darauf nimmt das Wort der zweite Verteidiger, Justizrat Dr. Sello:
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In dieser ernsten Sache, bei welcher es sich darum handelt, ob ein Mensch zum Tode verurteilt werden soll, bleibt daher nur die Aber der Angeklagte hat nun auch bewiesen, ganz sicher bes Frage übrig Kann man eine solche Verurteilung nur auf wiesen, daß er am Sonntag, den 5. Juni, Vormittags in Frankfurt Grund von Schreibsachverständigen aussprechen? Ehe ich war; diese Thatsache ist ebenso sicher, wie der Tod der Bertha dazu übergehe, muß ich der Vermutung des Staatsanwalts mich zu Singer selbst. Das Zeugnis des Herrn Herzberg kann dagegen nicht wenden, die gänzlich ohne Rückhalt ist, aber doch darauf hindeutete, ins Feld geführt werden, auch die Widersprüche nicht, in die daß der Angeklagte auch die Thiele gemordet haben könne. fich der Angeklagte, dem es an den Hals gehen soll, zuerst vers Gewiß: wahrscheinlich ist die Singer von demselben Mann ge- rannt hat, als er, in einsamer Zelle auf der Marterbank des mordet worden, der auch die Thiele hingeschlachtet hat, aber Dentens liegend, sich den Kopf darüber zerbrach, wo er in den Meine Herren Geschworenen: Bevor ich den Faden der Beweis- dies führt doch bloß auf die Thatsache hin, daß in der Bummeltagen der Pfingstwoche überall gewesen sein mag. Mag er würdigung aufnehme, um darzuthun, daß der Angeklagte nicht der letzten Zeit wiederholt Dirnen- Morde vorgekommen sind, die in auch dabei hier und da gelogen haben was verschlägt das? Mörder der Singer war und es nicht sein kann, muß ich mir ein geheimnisvolles Dunkel gehüllt sind und möglicherweise auf die Der Kriminalinspektor Braun hat, als es sich um das Lügen des einige Bemerkungen allgemeiner Natur erlauben. Es war Bestialität eines Wahnsinnigen zurückzuführen sein können. Was unverdächtigen Büchel handelte, auf die Frage, ob denn auch Un eine merkwürdige Verhandlung, die nun ihrem Abschlusse naht. den vorgefundenen Zettel betrifft, so ist feineswegs nachgewiesen, schuldige lügen, aus Herzensgrunde geantwortet: Und wie! Was Merkwürdig nicht ihres Umfanges wegen, sondern wegen des daß er gerade in der Mordnacht geschrieben worden ist, es ist die aber dem Büchel recht ist, muß dem Guthmann billig sein! Die uns zu Gebote stehenden Beweismaterials. Ich würde glauben, Möglichkeit vorhanden, daß irgend ein anderer, als der Mörder den Bertheidigung hält es für unumstößlich nachgewiesen und zwar turz nehmen würde, daß Sie als deutsche Nichter nach befter Ueber- Mörder her, so haben doch zwei der vier Sachverständigen nicht geklagte am 5. Juni früh Sie, meine Herren Geschworenen , zu kränken, wenn ich nicht an- Bettel geschrieben hat. Aber gesezt auch, der Zettel rühre von dem durch vier einwandsfreie ehrsame Zeugen, daß der Annach 8 Uhr bon Wenn jemand uns, auf zeugung und ohne Ansehen der Personen urteilen werden, und daß zu befunden vermocht, daß dieser Zettel von dem An- in Frankfurt war. den ein fürchterlicher Verdacht etwa fiele, plöglich fie Gerechtigkeit üben werden, welche ja, wie man zu sagen pflegt, das geklagten beschrieben worden ist. Schon das muß den GeFundament des Staates bildet. Das Aufsehen dieses Prozesses ist in schworenen genügen, um das Leben des Angeklagten zu solchen felsenfesten Alibibeweis erhielt, da würde er gewiß auf der Art des Stoffes zu begründen, man hatte mit Zeugen zu rechnen, schonen. Dazu kommt, daß die Gutachten der Schreibfachver- die Kniee sinken und dem Schöpfer für seine Gnade danken. Und welche schwer zu verstehen waren. Ich muß gestehen, daß ich manche ständigen unmöglich als entscheidend gelten können, daß vielmehr hier, wo es sich um das Leben eines Menschen handelt, will man schwere Stunde in dieser Verhandlung gehabt habe. Haben Sie, die traditionelle Unzuverlässigkeit solcher Urteile von einfach mit der Bemerkung darüber hinwegkommen: Die Schillings meine Herren, die feste Ueberzeugung gewonnen, daß Guthmann Schreibsachverständigen immerhin besondere Vorsicht erheischt. Viel können sich geirrt haben?!
schuldig ist, so müssen Sie ihn auch des Mordes schuldig sprechen, leicht ist es ein Glück für den Angeklagten, daß gerade jezt in einem
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Der Blutfleck.
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einen
verdient
hat er der Singer den Hals durchschnitten, so verfällt auch er dem Nachbarlande die Säulen der bürgerlichen und ſtaat- Und mun kommt noch ein stummer Zeuge hinzu: Der rote Fled Schlag des Henfers. Aber nimmermehr vermag ich zlichen Ordnung bedenklich wanken, weil man sich über den auf dem Wäschezettel! Der Dichter Shakespeare hat wiederum glauben, daß Sie zu dieser Ueberzeugung gelangt find. Schreiber eines Schriftstids nicht einigen kann. Die lichtempfind gejagt:„ Hat der Mord gleich feine Zunge, so spricht er doch mit Ich glaubte, bei den Zeugnissen manchmal vor einem unentwirrbaren liche Platte in Apparat des Photographen, das Mikroskop, die wundervoller Stimme!" Es ist doch eine wahre Fronie, daß die Senäuel zu stehen, aber wie Sommerfäden hat dieser Knäuel sich Wage des Chemikers das sind Dinge, die nicht täuschen Polizei die Journale mit den notorischen Blutspuren des Waders aufgelöst und diese Fäden sind zerrissen. Es ist nicht zu leugnen, fönnen, das ist Wissenschaft, da hat man festen Boden unter nicht für wertvoll genug gehalten hat, um sie aufzubewahren, das daß sich in der Voruntersuchung Trugschlüsse herausgebildet haben. den Füßen, während bei der Schriftvergleichung alles Schabung gegen den Wäschezettel mit dem blutigen Fingerabdruck mitgenommen und individuelles Urteil ist. Der Verteidiger fritisiert hat und mun beweisen will, daß dieser Abdruck überhaupt gar nicht Die Thätigkeit der Polizei. darauf die Theorie des Schreibsachverständigen Schulrat von dem Mörder herrührt!! Man sagt, die Spur könnte von einem Kriminalinspektor Braun hat uns ein wenig anheimelndes, aber Grabow . Die von ihm erfundene Theorie habe ja noch nicht die anderen im Zimmer anwesenden herrühren nichts ist aber drvon Lebenswahres Bild von dem Treiben der verstorbenen Singer ge- Fenerprobe der Bewährung durchgemacht, man wisse gar nicht, erwiesen. Der einzige ist der Kriminalinspektor Braun, der die Möglichgeben, sowie von der anzuerkennenden Thätigkeit, welche die ob diese Winkeltheorie einen wissenschaftlichen Wert feit zugiebt, daß der Fingerabdruck von ihm herrühren könnte. Aber Polizei aufbot, um den Thäter zu ermitteln. Es tauchte habe, oder ob sie nur eine geistvolle Spielerei der Mitrostop hat deutlich bewiesen, daß von ihm der Finger zuerst der Name Hugo auf. Mit einem Menschen dieses sei. Und dabei müsse man bedenken, daß die Gutachten abbrud nicht herrührt. Das ist die Stimme, die der stumme Namens follte die Singer in Tegter Zeit Verkehr geber Schreibsachverständigen sich direkt widersprächen. Die Theorie Wäschezettel spricht, der damit auch wieder zu einem Unschuldspflogen haben. Die Polizei stellte fest, daß der Angeklagte ugo vont der 58 er Winkelneigung ist nicht richtig, denn sie hat nicht beweise für den Angeklagten geworden ist! hieß und daß er wegen Kuppelei vorbestraft war. Wit großer Hin- einmal die beiden anderen Sachverständigen überzeugen können. Der Hort der Freiheit und Gesetzlichkeit. gebung verfolgte die Polizei die ihr zugefallene Aufgabe. Der Ich schließe jegt mit einer kurzen Betrachtung, wie ich auch Verdacht gegen den Angeklagten war gerechtfertigt, aber dieser wurde Diese Theorie verläuft sich in Irrwege, in die man ihr nicht folgen kann; das erinnert an die bekannte Physiognomik des dann das Opfer eines unheilvollen Trugschlusses. Dieser Es sind zwei Gefahren, die vorigen Jahrhunderts, die flägliches Fiasko gemacht hat meine Rede mit einer solchen begann. Trugschluß, daß der Angeklagte der Thäter sein müsse, hat dazu als pfendowissenschaftliche Spielerei. Die eine liegt darin, daß ein mit einem schweren Der größte Menschen uns drohen. geführt, von vorne herein die Boruntersuchung in ein fenner, Shakespeare , fagt im„ Macbeth ":" Es giebt feine Verbrechen belasteter Mann unbestraft unter reinen Menschen wandelt. feitige Bahnen zu drängen und hat leider wohl ber- Kunst, die Form des Geistes im Autliz aufzufinden." Und dasselbe Das hingemordete Mädchen- mochte sie sein, wie sie wollte hindert, daß der wahre Mörder entdeckt wurde. fann man auch auf die Kunst der Frau Dilloo anwenden, die diesen gewiß unser tiefstes Mitleid und jeder wird gewiß von ganzem Zeuge Budicke. Angeklagten für nervös hält. Ich bin zum zwölftenmal seit meiner Herzen wünschen, daß der ruchlose Mörder entdeckt und zur BerantDen Zeugen Budice will der Staatsanwalt begreiflicherweise Bragis teils als Staatsanwalt, teils als Verteidiger bei einem Mord- wortung gezogen wird. Aber größer, weit größer ist die nicht besonders hoch gelten lassen. Das ist nicht überraschend, wenn prozeß beteiligt, und ich muß behaupten, daß mir noch niemals ein Gefahr, daß ein Unschuldiger für die schwere That auch die moralische Qualifikation dieses Zeugen nicht schlechter ist, Angeklagter vorgekommen, der weniger nervös war als dieser. bißen muß. Es giebt ein Wort, das uns mit Schaudern erfüllt, als diejenige einer Hauptsäule der Anklage, jener Zeugin nämlich, wie ein ernster Mann der Wissenschaft über diese Spielerei denkt, das ist das Wort„ Justizmord". Denken Sie, meine Herren Ge die zugestehen mußte, daß sie 62 mal vorbestraft ist, darunter auch hat Dr. Störmer gezeigt, der es für ausgeschlossen hält, aus der schworenen, an Dreyfus und denken Sie an Ziethen. Wer wegen Meineides mit Zuchthaus. Es läßt sich nun aber nicht aus Schriftvergleichung psychologische Urteile abzugeben. Da bleibt dann weiß denn von uns allen, ob der letztere zu Recht oder zu Unrecht Wir fämpfen aber auch für etwas Höheres, der Welt schaffen, daß die Bekundungen des Zeugen Budice durch nur die klägliche und färgliche Vergleichung einzelner angeblich verurteilt ist? bei welcher es heißt: mir, Dir! Wer weiß, zivei andere einwandsfreie Beugen unterstügt werden, daß die ähnlicher Buchstaben übrig. Ich bleibe dabei, daß die Schriftvergleichung Allgemeines, für die Rechtsordnung, ob nicht jeder Singer von einem Schlosser- Hugo" gesprochen hat. Dasselbe ist in der Hand des Richters als Beweismittel nicht dienen ente mit der Aussage des Beugen Höffe der Fall, die auch von kann, sondern nur als Verdachtsmoment verwertet werden darf. von uns einmal durch ein unglückseliges Verhängnis in einen furchtIch denke, in wenigen anderen Zeugen unterstügt wird. Es steht danach fest, daß die Man muß von den Sachverständigen den Nachweis fordern, daß die baren Verdacht gebracht werden kann. Singer in der letzten Zeit ihres Lebens mit einem Kellner Hugo, einzelnen hervorgehobenen Schriftzeichen nur bei dem Angeklagten Stunden werden die Geschworenen der Welt den Beweis geben, daß der in einer Kaschemme thätig war, Umgang gehabt hat, und es und nicht noch bei tausend anderen vorkommen. Der Zettel, von deutsche Männer die schwerste Probe ihrer Tüchtigkeit ablegten, zu steht ganz felsenfest, daß der Angeklagte dieser Kaschemmen- Hugo dem Leben und Tod eines Menschen abhängt, besteht aus 8 Worten urteilen ohne Ansehen der Person! Eine Rechtsordnung, die solche nicht ist. Man hat also nun schon zwei Hugos, den Schlosser- und 38 Buchstaben und über diesen Zettel sind die Sachverständigen Probe besteht, ist ein Hort der Freiheit und Gesezlichkeit! Hugo" und den„ Kellner- Hugo", zu welchen als dritter im Bunde nicht einmal darin einig, ob die Schriftzeichen in der Erregung oder Wir werden alsdann auseinandergehen nicht bloß mit dem Beauch noch der Radfahrer- Hugo" hinzutrat. Die Ermordete mit leberlegung geschrieben find! In diesen 38 Buchstaben kommen wußtsein treu erfüllter Pflicht, sondern mit dem Bewußtsein, daß in eine besondere Vorliebe für den Vor- drei vor, die der Angeklagte niemals angewendet hat. Was soll Bukunft nicht ein blutiger Schatten zwischen uns und unser Gewissen namen Hugo gehabt und ihn für ihre einzelnen man zu einer Theorie fagen, die sich über diesen Umstand mit treten soll. Auf dieses 3/4 stündige Plaidoyers folgen noch längere Repliken Liebhaber als Gattungsnamen angewendet, wie der einfachen Bemerkung hinweghilft: Berstellung". Zwei oder drei dies manchmal bei Dienstboten der Fall ist. Und aus diesem fümmerliche Uebereinstimmungen bei 38 Buchstaben sollen über Leben und Dupliken des Staatsanwalts und der Verteidiger und die Gleichklang der Namen hat man nun Trugschlüsse auf die Schuld oder Tod eines Menschen entscheiden! Es ist unglaublich und un- Rechtsbelehrung des Vorsißenden, worauf sich die Geschworenen des Angeklagten Hugo Guthmann gezogen. Alles, was hier über möglich! Die Verteidigung wird beantragen, die gesamten Schrift zur Beratung zurückziehen. den„ Radfahrer Hugo" vorgebracht worden, zeigt nur, wie vor- stüden Ihnen ins Beratungszimmer mitzugeben; prüfen Sie Buchstaben für Buchstaben, prüfen Sie ihre eigene Schrift und nur, wenn fichtig man gegenüber solchen Rekognitionen sein muß. Sie zu der felsenfesten Ueberzeugung fommen, daß niemand anders als der Angeklagte den Zettel geschrieben haben kann, dann verurteilen Sie den Angeklagten! Es würde der erste große Sieg der Schriftvergleichung sein, das erste Todesurteil, das sie sich auf ihr Stonto schreiben tönnte.
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Der ,, Hugo- Brief".
morgen
Das Urteil.
Nach 3/4 stündiger Beratung gaben die Geschworenen ihren Wahrspruch auf Nichtschuldig ab, was die Freisprechung des Angeklagten zur Folge hatte.
Um 10 Uhr erklärte der Vorsitzende die zehntägige Verhandlung für geschlossen, indem er den Geschworenen für ihre aufopfernde Thätigkeit seinen Dank aussprach.
Kommunales.
Guthmann ist nicht der gesuchte ,, Hugo". Wenn bisher meine Beweisführung jene Sphären berührte, in die man nicht gern hinabsteigt, so tommt doch nun das Zeugniß der Nidel'schen Eheleute hinzu, nach welchem ut zweifelhaft feststeht, daß die Bertha Singer zu Pfingsten ihren Hugo" mit Auverwandten erwartete und daß der Angeklagte dieser Hugo nicht ist. Die Aussage wird unterstützt durch drei ganz ein- Der Verteidiger geht dann eingehend auf eine Kritik des Sachwandfreie Beuginnen, die am Pfingstfonntagnachmittag bei der verständigen- Gutachtens bezüglich des sogenannten„ Hugo- Briefes" Singer diesen Hugo gesehen haben. Dieser Hugo ist der ein und behauptet, daß die ganze Schriftvergleichung durch den Angeklagte nach den Bekundungen dieser Inhalt des Schreibens über den Haufen geworfen werde. Der Schreiber Zeuginnen nicht gewesen, er fann es auch nicht gewesen giebt an, daß er die Singer am Pfingstfeiertage besucht habe, fein, weil er zu dieser Zeit in Frankfurt a. Q. mit ihr am Mittwoch ausgehen wollte, daß er sie am Freitag beDer Stadtverordneten- Ausschuß zur Vorberatung der Vorwar. Darüber fann auch nicht der leiseste gweifel fein lauert, daß sie sich Cigaretten gekauft habe usw. alle diese Details dieser Thatsache δας muß stolze deuten mit mathematischer Gewißheit darauf hin, daß nicht der An- lage betreffend die anderweitige Wahl eines Mitgliedes der Schiff der Antlage scheitern, denn es läßt sich absolut geklagte, sondern der Hugo aus der Pfingstwoche den Brief ge- Schuldeputation an Stelle des für dieses Amt gewählten, aber Es ist doch ganz ausgeschloffen, daß nicht bestätigten Stadtverordneten Singer hielt gestern seine vierte nicht daran rühren, daß der Angeklagte nicht der Hugo sein kann, schrieben haben muß. von Details die Singer in der Mord Sigung ab. Folgende vier Anträge lagen zur Beschlußfassung vor: mit dem die Singer in der Pfingstwoche wiederholt verkehrte. Es diese lange Reihe 1. In Erwägung, a) daß das dem Magistrat durch Verist außerdem flipp und flar nachgewiesen, daß der Angeklagte am nacht ihrem Mörder mitgeteilt haben könnte; das hat der Mörder Pfingstfonntag nicht in Berlin , sondern in Frankfurt war und damit erlebt und dieser Mörder ist nicht der Angeklagte, ordnung vom 20. Juni 1829 beigelegte Bestätigungsrecht seine Der die etwas abenteuerliche Ansicht des Staatsanwalts widerlegt wird, sondern der andere Hugo aus der Pfingstwoche. Der ordnung vom 19. November 1808 fand, daß diese gesetzliche daß der Angeklagte am Pfingstsonntage eine Art Probefahrt nach Staatsanwalt hat den Sachverständigen Dr. Grabow gepriesen, ich gesetzliche Begründung lediglich im Paragraphen 175 der Städte Berlin gemacht hat. Der Angeklagte fann nicht jener Hugo ge- preise den Sachverständigen Langenbruch, der auf Grund seiner wesen sein, der nach der Behauptung der Verteidigung am langen Erfahrung zu dem Endurteil gekommen ist, daß der Brief Grundlage aber durch die Verordnung vom 30. Mai 1853 aufFrren sich die Sach- gehoben ist, b) daß an den Bestimmungen des Grundgesetzes vierten Pfingstfeiertage die Bertha Singer schon belauert hat. vom Angeklagten nicht geschrieben ist. Das ist ganz zweifellos ein anderer Hugo, der verständigen in dem Urheber des 28 Seiten langen Briefes, so unserer Gemeindeverfassung, Verordnungen und Ministerial
und
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