Nr. SSMittwoch, 24. April 1935Seite 7Politisches Ortereier-SuchenUeber das tradionelle Ostereiersuchcn liegenmis diese Berichre vor:Görmg:' Herr Göring sucht in voller Rüstung,•. Er jagt ein Schokoladenei,- Am Fenster liegt es, an der Brüstung,K»-■ Er klappt es auf—. Ein wilder Schrei,Tas Ei war hohl und weiß beschriftet:»Wer hat den Lübbe wohl vergiftet—?Goebbels:Der Joseph Goebbels flucht sehr kräftig.Die, Eier liegen gut versteckt,. In Schweiß gerät er, und zwar heftig—,Ta, endlich hat er sie entdeckt IStroh war die Füllung, drum lag PappeReichspropaganda-Lug-Attrappc IEuropa:Auch Miß Europa suchte Eier,Im Gärtchen ihres Völkerbunds,Sie fand zwei Stück an einem Weiher,Und, frohgelaunt ob ihres Funds,Las sie, in Marzipan gegossen:Achtung! Demnächst wird scharf geschaffen lGerhard Sommer.Zwei schwereAuto-KatastrophenD«i Budtveis und bei Brünn amOstersonntagBöhm.-Budweis. In den späten Abendstunden des Sonntag ereignete sich in Südböhmer,rin Automobilunglück, das den Tod zweier Personen und die Verletzung einer dritten zur Folgebatte. Ein offenes Automobil, das auf derStaatsstraße nach Böhm.-Budweis fuhr, stieß ausbisher unbekannter Ursache unterhalb des ab-schüffigen Straßenabschnittes bei der Ortschaftllamennh Ujezd gegen die herabgelassenen Bahnschranken, überquerte das Bahngeleise und durchbrach in schneller Fahrt auch den zweiten Bahnschranken. Nach weiteren 70 Meter Fahrt bliebbas Auto wegen einer Motorstörung stehen. DerAagen wurde von dem 33jährigen Heinrich V o l-Pr c ch t. Besitzer einer Großbäckerei in Strakonitz,gelenkt. Volprecht wurde durch den Zusammenstoßmit den Bahnschranken der Kopf fast vom Rumpfegetrennt. Neben dem Lenker des Wagens saß die23jährige Milada Boökovä, eine ledigeTochter des Budweiser Bezirlshauptmannes Faller, die durch eine gebrochene Bahnschranke schwerverletzt wurde. Tie auf dem rückwärtigen,Kitz bc-imdsiche Schwester B l a st a wurde gleichfalls der-letzt. Ein des Weges kommendes Automobil überführte Bolprecht und Frl. Milada Boäkovä in dasAasaryk-Krankenhaus in Böhm.-Budweis, wokonstatiert wurde, daß beide unterwegs gestorbenwaren. Unmittelbar darauf wurde VlastaBo 11 d b d mit einem Sanitätswagen ins Kran-k.mhaus eingeliefert; diese erlitt nach dem ärztlichen Befund eine schwere Gehirnerschütterung und verschiedene leichtere Verletzungen. Ihr Zustand wird für sehr ernstangesehen.*Brün«. Sonntag um 10 Uhr 40 Minutenbormittags erfaßte der Personenzug Nr. 470t beidem ungesicherten Feldweg bei Kukiw im Kilometer 16.421 der Strecke Brünn—Tisnov einLa st a u t ö m o b i l, das durch den Anprall zertrümmert wurde. Der Chauffeur und BesitzerJosef Nemec, Kaufmann aus Krqlove Pole,wurde leichtverletzt, der Mitfahrer, derHäutehändler Franz Veselh, ebenfalls ausI. W. Speerger und Blank« Waleskä in dem heimischen Film„Späte Liebe".Kralove Pole, wurde bei dem Zusammenstoß g e-tötet. Der Verletzte wurde ins Krankenhausnach Brünn, Vesely in die Totenkammer nachKukim übergeführt. Die Ursache des Unfalleswurde sofort von der Gendarmeriefahndungsstation aus Brünn uiid von einer Untersuchungs»kommission der Staatsbahndirektion in Brünnuntersucht.WenzelSdukatm. In Ruda bei Velkö Meziiöiwurde beim Abtragen einer alten Scheune eine eiserneKassette mit ettva 200 Silberdukaten aus derZeit Wenzels H. gefunden. Auf der einen Seite derDukaten ist der böhmische Löwe, auf der anderen dieSt. Wenzels-Krone abgebildet.Ertrunken. Am Ostersonntag ereignete sich aufder Elbe in der Nähe der Pillnitz-Klein-ZschachwitzerTaurpffähre ein Bootsunglück, bei dem zweiPaddler den Tod sanden. Das Boot war durchdie starke Strömung an den Bug des Fährbootes undsodann an einen eisernen Brückenponton gedrängtworden. Das Paddelboot kenterte und die beiden Jn-saffen stürzten ins Wasser, wo sie infolge der Strömung ertranken.— In Neustrelitz wurden seiteinigen Tagen zwei ausländische Studenten, der 20Jahre alte Schweizer Felix Guillod aus Lausanneund der 24 Jahre alte Türke Mehmet Samin Sür-reyya, die eine Paddelbootfahrt in die Hafengewässerunternommen hatten, vermißt. Das Boot war angetrieben worden. Am Ostermontag konnten ihre Leichen aus dem Woblitz-See geborgen werden.Beim Spielen verschüttet. Auf dem Laarbergspielten Dienstag nachmittag zwei Knaben auf einemgroßen Sandberg. Sie hatten einen Gang gegrabenL und wurden von nachsjürzcudcn Saudmasscn verschüttet. Tie beiden Knaben, der 12jährige Wilhelm'HanÄ-ner und der 11jährige Franz Pöchl, konnten nur nochals Leichen geborgen werden.TaS größte Schiff der Welt, die»Normandie", wird am 28. Mai den Expreßver-kchr zwischen La Havre und New U or k eröffnen. Das französische Pöstministerium wirdaus diesem Anlaß Marken mit dem Bilde desDampfers ausgeben.Blutiger Bankraub. Eine Bank in SantaCruz wurde von chilenischen Räubernüberfallen. Es wurden hiebei zwei Personen durch Schüffe getötet und drei schwerverletzt. Bei den Toten und Schwerverletztenhandelt eS sich durchwegs um Engländer, Angestellte der überfallenen Bank. Es wurden 200.000Piaster geraubt.sind geständig. Im Verlaufe der vorgenommenenHausdurchsuchungen konnte eine vollständig eingerichtete Geheimdruckerei beschlagnahmtwerden. Außer Propagandaschristen wurde aucheine Zeitschrift in der Druckerei hergestellt.Zu allem entschlossene Schmuggler. An derfranzösisch-belgischen Grenze bei der Stadt Lillekam es in der Nacht auf Sonntag zu einem Zu-sammenswß zwischen Schmugglern und Zollbeamten. Während die Schmuggler das Zollhaus überfielen, fuhren mit geschmuggelten Waren beladene Lastautos über die Grenze. Nach längerenVerfolgungen und Scharmützeln wurde ein Automobil in Lille beschlagnahmt. Die Schmugglersetzten ein anderes Auto in Brand und schleudertenauf das sie verfolgende Auto der Zollbeamten einGefäß mit brennendem Benzin. Zwei Zollbeamte wurden verletzt. Im Laufe des Nachmittags wurden drei Schmuggler verhaftet.Beim Bau einer Straße bei Rom hat sichein Erd- und Felsrutsch ereignet. DreiArbei-t e r wurden dabei getötet. Der leitende I n-g e n i e u r ist nach dem Unfall g eflüchtet.Das größte Luftschiff der Sowjetunion, dasden Namen„OssoaviachimW 6" trägt,stieg Sonntag abend in Moskau zu einem FlugMoskau—Leningrad—Moskau ohne Zwischenlandung auf. In den Nachmittagsstunden desMontag traf das Luftschiff wieder auf dem Moskauer Flugplatz ein. Das Luftschiff, dessen höchsteFahrtgeschwindigkeit 122Stundenkilome-t e r betrug, war insgesamt 3 1 S t un d e n in derLuft. Vor Leningrad wurde eine Stabilisierungs-unb Schiff war vorübergehendManövrierunfähig; eS gelang jedoch, den Schadenin der Luft zu beheben.Bei der Verhaftung eines betrunkenen Regersin einem New Dorker Vorstadt-Restaurant kames zu einem wilden Kampf zwischen über hundertÄrgern und der Polizei. Zwei Kriminalbeamte wurden mit Biergläsern und Stühlenniedergeschlagen und schwer mißhandelt. DieRuhe wurde erst wieder hergestellt, nachdem einstarkes Polizeiaufgebot erschienen war und mehrereVerhaftungen vorgenommen hatte.Spjone. Ueber Anordnung des Untersuchungsrichtens in Marseille wurden in Algier drei Ausländer deutscher Nationalität wegen Spionageverhaftet. ES wurden bei ihnen Schweizer Pässevorgefunde».Slawisch« Skraßenkongreß. In der Zeit vom20. bis 28. Juni 1835 tritt in Prag zum erstenMal« der Slawische Straßenkongreß zusammen,wobei Straßenfachleute über Straßenbau fragen inDer Kongreß wird von der tschechoslowakischen■ Straßengesellschaft veranstaltet.(Die Föderation vereinigtin ihren Reihen die Vertreter der.slawischen Staaten, die Tschechoslowakei, Bulgarien, Jugoflawienund Polen.) Es wird sich dabei hauptsächlich umdie Frage der Vereinheitlichung der Vorschriften undBedingungen für die Durchführung von Straßenbauten und um die Normung der Straßen handeln.Großfeuer. Aus bisher noch nicht völlig geklärter Ursache brach am Karfreitag morgens in demsogenannten Basar-Viertel in Gotenburg ein Feueraus, das schnell um sich griff. Erst nach dreistündigen Löscharbeiten gelang eS, die weitere Ausbreitungdes Brandes zu verhindern. Fast ein Drittel desganzen Viertels, etwa 20 Geschäftsbetriebe, sind vonder Feuersbrunst vernichtet worden. Der Brandfand reiche Nahrung an den aufgestapelten Oel-vorräten. Ein Feuerwehrmann trug durch Glassplitter schwere Verletzungen davon. Von den Löschmannschaften mußten auch einige wegen Rauchvergiftung ins Krankenhaus gebracht werden.ticrlchtssaalFaule Geschäfte mit fauler WareGauner berufen sich auf Zugehörigkeit zur Parteider„Nationalen Einigung"Prag. Das achtköpfige Betrügerkonsortium, dasDienstag wieder einmal die Anklagebank vor demSenat MareLek zierte, ist dem hiesigen Kreisgericht von früher her trefflich bekannt. Die Angeklagten. zum Teil recht fragwürdige Existenzen, offerierten durch Inserate Rinds- und Schwein s-därme.prima Qualität" zu lächerlichenPreisen und legten den zahlreichen Interessentenwirklich erstklassige Warenproben vor. Es gelangdenn auch, nicht weniger als neun Käufer zu s o f o r-tigern Abschluß und sofortiger Bezahlung zu veranlassen, um so mehr, als dieGauner Lockvögel in Aktion treten ließen, die scheinbar um jeden Preis die kostbaren Därme erstehenwollten und durch Aufstachelung der Verdienerinstinkteder Kauflustigen diese zu dem.günstigen Abschluß"veranlaßten, um so mehr, als die biederen Verkäuferauch für Sachverständige sorgten, die derWare ein glänzendes Zeugnis ausstellten.Als die Käufer die.prima Ware" aber weiterverkauften, zeigte sich, daß die Fässer mit verfaultem, völlig wertlosem Material gefülltwaren, das nur ganz oberflächlich mit guter Wareverdeckt war. Der entstandene Schade belief sich auf320.000 KL.Seinerzeit wurde das Konsortium mit schweren Kerker st rasen belegt, gegen die die Verurteilten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einbrachten, indem sie zugleich in mehreren Redaktionenvorsprachen und drohten, da ßsie jede Veröffentlichungüber den Prozeß mit Presseklagen wegen ungerecht-fcrtigtcr Beschuldigungen beantworten würden. Siewurden allenthalben hinausgewiesen und ihre Nichtigkeitsbeschwerden endeten damit, daß daz ObersteGericht den sämtlichen Unschuldsengeln die Strafenerhöhte.,,4cIn weiterem Verlauf kam aber noch ein« weitere Serie gleicher Betrügereien zutage und so saßenneuerlich diese sieben Betrüger auf der Anklagebankund wurden neuerlich, u. zw. zu diesen Zusatz-strasen verurteilt: Wenzel Napravnik, Rudolf Iosi fek und Karl Marouö zu je sechsMonaten. Josef Netkeba zu fünf, JosefJirousek zu vier, Karl Smt§ek und AntonPosusta zu je drei und Matthias Solle zuzwei Monaten schweren und verschärften Kerkers. Sämtliche Strafen sind unbedingt.Ein grotesker Zwischenfall ergab sich dadurch,daß einzelne Verurteilte an einen Gerichtssaalberichterstatter mit der Zumutung herantraten, von dieser Sache„nicht zuschreiben", da sie.a u ch" Mitglieder des.ÄärodniSjedocenl" seien, der.RationalenEinigung" der Herren Stiibrnh und Kramäk! Siehatten das Pech, irrtümlicherweise an einen Redakteur der Linkspresse geraten zu sein, der ihne»natürlich die entsprechende Abfuhr in kräfsigster Artzuteil werden ließ. rb.Kommunisten-Hetze in Budapest. Die Buda pester Polizei hat eine weitverzlveigie kommuni-stischeBerschwörung aufgedeckt. Insgesamt wurden7 0 P e r s o n e n v e r h a f t e t. Die Verhafteten| den slawischen Staaten beraten werden.Zur SexualGcsd/üeöunöSowjet RußlandsVon JuliuS EpsteinIm Strafgesetzbuch des russischen Reichs Nikolaus I., prolongiert im Jahre 1845, lautet der Paragraph 1298:„Wer sich des naturwidrigen Vergehens der Päderastie schuldig macht, wird zur peinlichen Strafe dritter Klaffe zweiten Grades verurteilt und muß sich überdem, falls er den christlichenGlauben bekennt, einer Kirchenbuße unterziehen."Die„peinliche Strafe dritter Klaffe, zweiten Grades" bestand aus der„Verbannung auf Ansiedlungin minder entfernt« Gegenden Sibiriens" und ausder vorherigen Verabreichung von„zehn bis zwanzig Peitschenhieben".So bestrafte das unhumane, schon der damaligen Zeit gemäß gewesenen wissenschaftlichen Argumenten nicht zugängliche russische Strafrecht des Zaren Nikolaus I. homosexuellen Verkehr, zumindestsoweu er sich die Form der Päderastie gab.Achtundfünfzig Jahre nach der Prolongationdieses alten Strafrechts durch den Zaren Niko-üuls I., also im Jahre 1903(am 22. März) gabsich das Rußland Nikolaus II. ein neues Strafrecht, den„Ugolnoje Ulojenge". Dieses neueStrafgesetzbuch enthielt den§ 516 folgenden Wortlauts:„Wer Päderastie verübt, wird bestraft: mitGefängnis nicht unter drei Monaren. Wird Päderastie verübt: 1) mit einem Minderjährigen vondierzehn bis sechzehn Jahren ohne seinen Willen,oder mft seinem Dillen, aber unter Mißbrauchseiner Unschuld; 2) mit einem infolge krankhafterStörung der Seelentätigkeit, oder infolge von Bewußtlosigkeit, oder der von einem körperlichen Gebreche« ob« einer Krankheit herrührenden, man gelhaften geistigen Entwicklung notorisch der Möglichkeit die Natur und die Bedeutung des mit ihmvorgenommenen zu verstehen, oder seiner Handlung Herr zu sein beraubten; 3) mit einem derWiderstandsmöglichkeit beraubten ohne deffen Willen zur Päderastie, so wird der Schuldige bestraft:mit KorrektionShauS nicht unter drei Jahren. Werjedoch Päderastie verübt: 1) mit einem Kind unter vierzehn Jahren; 2) mit einer in seiner Gewalt der Pflege befindlichen Person,; 3) mit einerPerson, die dazu genötigt wurde, durch Gewaltgegen die Person oder durch Androhung des Todes, einer sehr schweren oder einer schweren Körperverletzung dem Bedrohten oder einem Mitgliedseiner Familie,'falls solche Drohung beim Bedrohten die- Befürchtung, der Möglichkeit.ihrer Verwirklichung Hervorrufen konnte; 4) mit einem, dender Gewalttäter zu diesem Zweck in bewußtlosenZustand versetzt oder zu versetzen beiträgt, wird bestraft: mit Zwangsarbeit nicht über acht Jahren.Der Versuch ist strafbar.".Die russische Strafrechtsreform konnte sichalso des Erfolges rühmen, das Strafminimumvon lebenslänglicher oder mindestens langjährigerVerbannung und Züchtigung, auf drei Monate, inerschwerenden Fällen auf drei Jahre Korrektionshaus, herabgesetzt zu haben und das Maximum inganz besonders erschwerenden Fällen auf Zwangsarbeit von acht Jahren!Es ist bei Betrachtung dieses Gesetzes festzuhalten, daß, auch mit den Normen einer modernenStrafrechtstheorie gemessen, all« Strafen außerjener von mindestens drei Monaten Gefängnis fürPäderastie zwischen voll rechtsfähigen Erwachsenen,gerecht, mindestens diskutierbar erscheinen, treffensie doch vor allem n i ch t den Täfer wegen seinerhomojexuellut Veranlagung, sondern we-| gen des MißbrauchS seiner Gewalt über Minderjährige und Kranke, sie entsprechen also analogen Strafen, die in allen Kulturstaaten auf heterosexuellem Geschlechtsverkehr unter analogen Umständen stehen.Es blieb im Sinne- moderner psychologischerStrafrechtstheorie nur der erste Sah des 8 516 zubekämpfen, der Satz„Wer Päderastie verübt, wirdbestraft mit Gefängnis nicht unter drei Monaten."Dieser Satz verstößt freilich gegen das Prinzipvom Rechte über sich selbst und schützt in Wirklichkeit keinerlei Rechtsgut. Es erübrigt sich andieser Stelle, die Argumentation gegen diese- Gesetz weiter auszuführen.Es war daher ein selbstverständlicher und keines.besonderen Rühmens werter Akt sowjetrussischer Rechtschöpfung, daß homosexueller Verkehrjeglicher Form an sich ebenso unverfolgt blieb, wieder heterosexuelle. Niemand hatte etwas anderes vom bolschewistischen Strafrecht erwartet. Eswarf neben vielem anderem auch den 8 516 deszaristischen Strafgesetzbuches auf den Scheiterhaufen, bestimmt zur Verbrennung mittelalterlichenPlunders.Der fortschrittliche Zustand völliger Straflosigkeit Honrosexuellen Geschlechtsverkehrs dauertebis zum 7. März 1934. An diesem Tage wurdeein neues„Gesetz über die strafrechtliche Verantwortung für Päderastie" erlassen, ein Gesetz, daszwar humaner als das Gesetz Nikolaus I. aus demJahre 1845 und früher, das aber, weit strenger als das des letzten Zaren,Päderastie zwischen voll rechtsfähigen Erwachsenenzum Objekt der Strafjustiz macht.Dieses Gesetz, veröffentlicht in der„Sammlung von Gesetzesbestimmungen und VerordnungenI der Arbeiter- und Baucrnregierung der RSFSR"vom 25. April 1934 hat folgenden Wortlaut:„Man ergänze 8 164 des Strafgesetzes derRSFSR folgendermaßen:Geschlechtlicher Verkehr einer Mannes miteinem Mann(Päderastie) wird mit Freiheitsentziehung von drei bis fünf I a h r e n bestraft.Päderastie, di« unter Anwendung von Gewaltvollzogen wurde, oder unter Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses des Geschädigten, wirdmit Freiheitsentziehung von drei bis a ch t Jahrenbestraft."Seit dem Tage des Inkrafttretens diesesebenso unmodernen wie ungerechten, ja mittelalterlichen Gesetzes witt> also ün Sowjetrußland dererwachsene Homosexuelle, der mit einem erwachsenenPartner geschlechtlich verkehrt, der also keinerle'Interessensphäre der Sozialität verletzt, der aberder Möglichkeit homosexuellen Verkehrs beraubt,nur unglücklicher, keinesfalls aber zu heterosexuellem Geschlechsverkehr tauglicher wird, mit drei- biachtjähriger Gefängnishast bestraft!Dieses Gesetz, das nur für das Gebiet de„RSFSR" gilt, nicht für die übrigen autonomeSowjetrepubliken, soll im Hinblick auf zunehmendMännerbünde innerhalb der Roten Armee, nickohne Billigung, ja Förderung durch Maxim Gottzustandegekommen sein. iDeser habe angeblich ineiner Rede Front gegen die Homosexuellen gemacht, habe die Homosexualität als typisches Shmptom fascisrischcr Staaten dargestellt und dergestaeinen Rückschritt ins Reich mittelalterlicher Behändlung sexueller Minderheiten vollzogen.Sei dem wie ihm wolle! Der neue 8 164a d-sowjetruffischen Strafgesetzbuches stellt einen tief bedauerlichen Atavismus inmitten des Fortschritts inder Sowjet-Union dar.