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Nr. 113. 16. Jahrgang. 1. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

handelt.

Reichstag .

Mittwoch, 17. Mai 1899.

Wir sind aber genötigt, in diesem Gesetz unsere principiellen Abg. Richter( frs. Bp.) bleibt bei seiner ersten Auffassung. Forderungen etwas einzuschränken. Wir wollen die Gemeinlaft Abg. Dr. Lieber( C.): Der Herr Präsident hat gestern keinen 83. Sigung vom Dienstag, den 16. Mai 1899, 1 hr. lediglich auf die Grundbeträge der Altersrenten beschränken. Wir Zweifel darüber gelassen, daß heute die Abstimmung über den 11 erachten das für einen genügenden Ausgleich. Es kann nachgewiesen zurückgestellten Paragraphen stattfinden solle. Er hat uns dabei Am Bundesratstische: Graf Bosadowsky. Die zweite Beratung des Invalidenversicherungs- Gesezes werden, daß in Bezirken mit ländlicher Bevölkerung die ausdrücklich aufgefordert, heute möglichst zahlreich hier zu erscheinen. Die zweite Beratung des Invalidenversicherungs- Gesezes Altersrente viel häufiger zur Auszahlung gelangt, als in Die Worte der Tagesordnung, die Beratung wird fortgesetzt bei wird fortgesetzt bei§ 20a, der von der Gemeinlaſt und Sonderlast industriellen, weil die Leute dort eben viel länger leben.§20a", find nichts anderes als eine Bureaunotiz; die geſtern durch Nach den Vorschlägen der Kommission verwaltet jede Ver- Wir würden auch keinen Anstand nehmen, dasselbe mit der den Präsidenten mündlich festgestellte Tagesordnung ist maßgebend, Invalidenrente zu thun, wenn nur sonst eine gleiche nicht dieser Druckwisch.( Heiterteit.) ficherungsanstalt ihre Einnahmen und ihr Vermögen( Gemeinvermögen Basis vorhanden wäre, die einen allgemeinen Ausgleich Abg. Arendt( frk.): Ich bin jeder Belehrung durch den Herrn und Sondervermögen) selbständig. Aus denselben sind die von den Wir sehen aber die merkwürdige Abg. Singer unzugänglich.( Heiterkeit.) Die Auffassung des Abg. alten Versicherungsträgern gemeinsam aufzubringende Laft( Gemein- tätlich erscheinen ließe. last) und die den einzelnen Versicherungsträgern verbleibende be- Erscheinung, daß die Invalidenrente da am stärksten in Anspruch Richter ist nichts als Wortstreiterei. genommen wird, wo eine Krankenversicherung nicht vorhanden Abg. v. Levehow( f.): Ich bin eine ganze Zeit lang in der sondere Last( Sonderlast) zu decken. Die Gemein last wird ge- ift. Das ist ja auch wohl der Grund, der Süddeutschland veranlaßt, Lage gewesen, die Tagesordnung festzusetzen, habe also wohl einige bildet durch drei Viertel sämtlicher Altersreuten, die Grund- ich mit Norddeutschland nicht zusammenwerfen lassen zu wollen. Erfahrung darin. Ich habe aber aus dem Zusatz die Beratung beträge aller Juvalidenrenten, die Rentensteigerungen Sie haben gestern beschlossen, daß die gegen Krankheit Versicherten beginnt mit§ 20a" weiter nichts entnommen, als daß eben mit infolge von Krankheitswochen und die Rentenabrundungen. ebenso schlecht gestellt werden sollen, wie die Nichtversicherten. Da der Beratung dieses Paragraphen begonnen werden soll. Im übrigen Alle übrigen Verpflichtungen bilden die Sonderlast der Ver- mit haben sie eine Ungleichheit geschaffen, die wir beseitigen wollen; steht auch nach meiner Meinung das ganze Gesetz auf der Tages­sicherungsanstalten. Zur Deckung der Gemeinlaſt werden in jeder und wir glauben, daß die Annahme unseres Antrags einen morali ordnung. Versicherungsanstalt vom 1. Januar 1900 ab vier Zehntel der Bei- schen Druck auf diejenigen Landesteile ausüben werde, wo heute Abg. Richter( frs. Vp.) verweist auf die Thatsache, daß sonst, träge buchmäßig ausgeschieden( Gemeinvermögen). Vom Gemein- eine Krankenversicherung noch nicht existiert, eine solche einzurichten. wenn eine ausgesetzte Abstimmung vorgenommen werden sollte, dies vermögen sind für seinen buchmäßigen Bestand von der Ver­Ein Umstand hat mich heute wirklich gefreut. Ich habe nämlich stets auf der Tagesordnung vermerkt gewesen ist. ficherungsanstalt Binsen gutgeschrieben. Den Zinsfuß bestimmt der wahrgenommen, daß auf Seiten der Regierung Anschauungen über Abg. Singer( Soc.):" Ich habe nie geglaubt, daß der Abg. Bundesrat für die§ 20 Abs. 1 bestimmten Zeiträume einheitlich für das Vermögen der Anstalten geäußert werden, die den unserigen sich Arendt der Belehrung überhaupt zugänglich ist.( Heiterkeit.) Dem Eine weitere Bestimmung( Absatz 4) über die Neuregelung nach nähern. Bei der ersten Beratung des Entwurfes fagte der Staats- Herrn Abg. Lieber gegenüber bemerke ich, daß dieser Drud­zehn Jahren für den Fall, daß das Gemeinvermögen nicht ausreicht, sekretär Graf Pojadowsky, daß das Vermögen der Anstalten Reichs- wisch" mit dem Namen des Herrn Präsidenten gezeichnet ist. Hente aber fagte er, daß es den deutschen In der Sache kann ich mich nur auf meine vorherigen Ausführungen wird einstweilen auf Antrag des Abg. Richter( frs. Bp.) aus der gelder darstelle. Arbeitern gehöre. Er erkennt also an, daß das Vermögen berufen. Da die Abstimmung über den§ 8 nicht auf der Tages­Diskussion ausgeschieden. der Versicherungsanstalten Eigentum der Versicherten sei. Das ist ordning steht, genügt der Widerspruch eines Abgeordneten, um sie ein sehr bemerkenswerter Fortschritt. Nun aber muß man in diesem zu verhindern. Ich verstehe es ja ganz gut, daß Sie den Herrn Sie auch weiter gehen. Man muß den Versicherten einen Präsidenten nicht ſigen lassen wollen mit seiner Auffassung. Aber größeren Einfluß auf die Verwaltung zugestehen. Wenn erst damit kein Bräzedenzfall geschaffen wird, müssen wir uns entschieden die Arbeiter die Verwaltung in ihre Hände bekommen, so werden gegen all diese künstlichen Interpretationen wenden. fie mit Leichtigkeit über alle die Schwierigkeiten hinwegkommen, die die Regierung nicht zu überwinden vermag. Abg. Lehr( natl.)

alle Versicherungsanstalten.

be=

Ein Antrag Albrecht und Genossen( Soc.) will die Gemeinlaſt auf die Grundbeträge der Altersrenten schränken, deren Gesamtbetrag jährlich auf die Versicherungs­träger zugelegt wird. Alle übrigen Verpflichtungen sollen die Sonder last der Versicherungsträger bilden.

Die Abgg. 3chuter und Genossen( C.) beantragen, die Be­stimmung von§ 20a auf die Versicherungsanstalten von Preußen und Bayern zu beschränken.

Abg. v. Standy( k.):

Das Ziel des Ausgleiches erkennen wir als eine unabweisbare Notwendigkeit an. Es hat sich seit einer ganzen Reihe von Jahren gezeigt, daß eine Reihe von Versicherungsanstalten auf die Dauer nicht existenzfähig sind. Die Versicherungsanstalt Ostpreußen würde schon im nächsten Jahre genötigt sein, zur Dedung ihrer Ver­pflichtungen das gesammelte Vermögen anzugreifen und würde im Jahre 1910 neun Millionen Deficit haben.( hört! hört! rechts.) Meine politischen Freunde find bereit, ihre besonderen Wünsche zu rüdzustellen, wenn wir im Gesez Garantie dafür erhalten, daß die notleidenden Anstalten saniert werden. Andernfalls würden wir uns der ganzen Vorlage gegenüber ablehnend verhalten.

Abg. Zehnter( C.) begründet seinen Antrag. Nachdem die principielle Frage, ob Reichs­Versicherungsanstalt oder Gliederung nach Bundesstaaten zu Gunsten der letzteren entschieden ist, halten wir es für richtig, daß nicht die beiden einzig notleidenden Bundesstaaten, Preußen und Bayern , nun auch die anderen Bundesstaaten in Mitleidenschaft zichen. Außer dem sind diese beiden Staaten die einzigen, die mehr als eine territorial abgegrenzte Versicherungsanstalt haben, und gerade diesen Umstand halten wir für die Ursache ihrer jetzigen Notlage. Daher ist es nicht mehr als recht und billig, daß diese beiden Staaten die Schäden unter sich ausgleichen.

Staatssekretär Graf v. Posadowsky:

tritt für den Antrag der Kommission ein und erklärt den Antrag Zehnter für durchaus umannehmbar, ebenso den socialdemokratischen Antrag. Abg. Schmidt- Elberfeld( frs. Bp.)

Abg. Baffermann( natl.) verweist auf den§ 35 der Geschäfts­ordnung, der bestimmt, daß die Tagesordnung am Schluß jeder Sigung durch den Präsidenten verkündet wird. Das ist gestern geschehen. Der Herr Präsident hat verkündet, daß wir fortfahren mit der Bes ratung des Invalidenversicherungs- Gesezes, nicht daß die Beratung fortgefegt wird mit§ 20a.

Präsident Graf Ballestrem verweist auf§ 19 der Geschäfts­ordnung, der bestimmt, daß der Reichstag die Reihenfolge der Be­legt die Gründe dar, die für die Vorschläge der Kommission zu ratung der einzelnen Paragraphen eines Gesetzes beliebig abändern § 20a bestimmend waren. Daß große Ingleichheiten sich eingestellt fönne. Im übrigen liegt hier ein Fall vor, wo die Ansicht des hätten, sei erwiesen. Der Grundgedanke jeder Versicherung sei, daß Präsidenten mit der von Mitgliedern des Hauses nicht überein alle eintreten für einen. Nur politische Gründe verhindern die stimmt. In einem solchen Falle giebt es nur einen Richter, das ist Gründung einer Reichsanstalt für die Versicherung. Aber daraus das Haus, und diesen Richter( Große Heiterkeit) werde ich jetzt be folgt nicht, daß die einzelnen Versicherungsanstalten verschieden be- fragen. lastet sein sollen. Man dürfe doch die einzelne Versicherungs- Das Haus beschließt, über§ 8 abzustimmen( gegen Socialdemo austalt nicht zahlungsunfähig werden lassen. Andererseits kann man fraten und Freifinnige.) doch auch nicht für einzelne Landesteile eine so erhebliche Erhöhung der Beiträge eintreten lassen, daß damit ein Ausgleich geschaffen werden könne. Ein Ausgleich sei nur auf dem von der Kommission vorgeschlagenen Wege möglich.

Abg. Frhr. v. Richthofen( t.):

den von

Die ganze Vorlage steht und fällt mit dem Ausgleich. Sie wird durch die Notwendigkeit des Ausgleichs motiviert. Der Aus­gleich, den die Socialdemokraten vorschlagen, ist gar kein Aus­Der Antrag Zehnter schafft auch nicht gleich. uns gewünschten Ausgleich, auch bundesfreundlich ist er nicht. Er anerkenne, daß die Kommission im wesentlichen den gewünschten Ausgleich herbeigeführt habe, er möchte aber doch über den Kommissionsantrag hinausgehen, denn es frage sich doch, ob die Gemeinlaſt ausreichend darin bemessen sei. Er beantrage des halb nicht nur drei Viertel der Altersrenten, sondern sämtliche Altersrenten dabei in Betracht zu ziehen. Geh. Rat Beckmann

Abg. Röficke( wildliberal)

Unzweifelhaft hätte man von vornherein eine einzige Ver­ficherungsanstalt für das Reich geschaffen, wenn man sich nicht flar darüber gewesen wäre, daß bei einer Anstalt von so ungeheuerem Um­fang eine geordnete Verwaltung unmöglich gewesen wäre. Auch der preußische Staat war für eine einzige Anstalt noch ein zu großes Verwaltungsgebiet. Man hat daher dort provinzielle und fommunale Versicherungsanstalten gegründet. Diese haben sich verteidigt die rechnerischen Unterlagen des Ausgleichs gegenüber dem durchaus bewährt und eine Zusammenlegung derselben zu einer Abg. Richter. ( Die Einzelheiten seiner Darlegungen bleiben aber auf einzigen Landes- Versicherungsanstalt würde sich nicht empfehlen. der Tribüne unverständlich.) Gegenüber dem Antrag Zehnter muß ich vor allem betonen, daß es sich hier nicht um Staatsvermögen oder Kommunalvermögen handelt. Es handelt sich um eine Vermögensmasse, die den deutschen Ar- befürwortet die Annahme der Kommissionsvorschläge. Diese stellten nur ſein, es zu ermöglichen, daß der große sociale Reichszweck, ben reichend und eine sparsame Verwaltung ließe sich mit ihm ganz gut beitern, den Versicherten gehört. Der Zweck des Ausgleichs fann ein Kompromiß dar. Die Bemessung des Ausgleichs erscheine aus­die Versicherung daiſtellt, gleichmäßig von allen Versicherungs- ermöglichen. anstalten int Damit schließt die Diskussion über den ersten Teil des§ 20 a. den verschiedenen deutschen Landesteilen er füllt werden fann. F2 ist klar, daß im Laude der Es folgt die Erörterung des Schlußpassus, welcher lautet: Freizügigkeit, wo sich je nach der wirtschaftlichen Konjunktur geradezu " Ergiebt sich bei Ablauf der in§ 20 Abs. 1 bezeichneten Zeit­Völkerwanderungen der Arbeiter vollziehen, die Last für diese Ver- räunie( 31. Dezember 1910, demnächst für je zehn weitere Jahre), daß das Gemeinvermögen zur Deckung der Gemeinlast nicht ficherung eine gemeinsame Reichslast sein muß. ausreicht oder nicht erforderlich ist, so hat der Bundesrat für den 1lebrigens haben sich auch alle deutschen Regierungen mit dem Aus­nächstfolgenden Zeitraum über die Höhe des dem Gemeinvermögen gleich unter allen deutschen Versicherungsanstalten einverstanden er flärt. Ich bitte Sie also, es bei den Vorschlägen der Kommission zu überweisenden Teils der Beiträge unter Ausgleichung der ent­standenen Fehlbeträge oder Ueberschüsse zu beschließen. Eine Er zu belassen, diese sind das mindeste, was man fordern muß, um eine Art Rückversicherung für alle Versicherungsanftalten zu schaffen. höhung des dem Gemeinvermögen zu überweisenden Teils der Beiträge bedarf der Zustimmung des Reichstages."

Abg. Richter( frs. Vp.)

Hierzu beantragen die Abgg. Müller- Fulda( C.) und Genossen

Die Abstimmung über§ 8 ergiebt, unter Ablehnung ber Amendements Richter und Albrecht, seine Annahme in der Sommissionsfassung mit einer vom Abg. Löbel beantragten redaktionellen Aenderung.

Es folgt die gestern ausgesetzte Beratung des§ 16, der von der Wartezeit handelt. Dieselbe soll bei der Invalidenrente 200, bei der Altersrente 1200 Beitragswochen betragen. Im Falle der Selbst­versicherung soll die Wartezeit bei der Invalidenrente 400 Beitrags­wochen betragen. Te

Abg. v. Richthofen( t.)

beantragt, daß die Wartezeit bei der Invalidenrente, wenn min bestens für 100 Beitragswochen auf Grund der Versicherungspflicht Beiträge geleistet worden sind, 200 Beitragswochen, andernfalls 400 Beitragswochen betragen und der zweite Absatz( Selbstversicherung) fortfallen soll. Abg. Nöficke( wildliberal)

beantragt, daß die Wartezeit bei der Invalidenrente 400 Beitrags­wochen betragen soll, und daß auf die Wartezeit für die Jnvalidens rente die Beitragswochen, für welche auf Grund der Versicherungs­pflicht Beiträge geleistet sind, doppelt in Anrechnung gebracht werden sollen.

Abg. Hilbek( natl) beantragt, daß für Selbstversicherte statt 400, 600 Wochen gesetzt werden, damit größere Rautelen gegen Mißbräuche der freiwilligen Versicherung geschaffen werden. Geheimrat Hofmann bittet um Ablehnung des Antrags Röfide, um Annahme des Antrags Richthofen.

Abg. v. Salisch( f.) legt ein Wort zu Gunsten der Selbstversicherten ein. Er bittet, es bei den 400 Wochen zu belassen.

Damit schließt die Diskussion.§ 16 wird, unter Ablehnung der Amendements Rösicke und hilbek, mit dem Amendement Richthofen angenommen. Die Weiterberatung wird auf Mittwoch 1 Uhr vertagt. Schluß 534 Uhr.

An die bangewerblichen Arbeiter Deutschlands !

Ergiebt sich, daß das Gemeinvermögen zur Deckung der Gemeinlaſt nicht ausreicht oder nicht erforderlich ist, so hat der Arbeitsgenossen! Laut Beschluß des ersten Bauarbeiterschutz­Bundesrat für den nächstfolgenden Zeitraum über die Höhe des Kongreffes hat sich in Hamburg die Centralkommnission für Bau für das buchmäßig auszuarbeiterschutz" konstituiert und ist in Thätigkeit getreten. Gemeinvermögen scheidenden Teils der Beiträge zweds Ausgleichung der entstandenen Fehlbeträge oder Ueberschüsse zu beschließen. Eine Erhöhung des für das Gemeinvermögen buchmäßig auszuscheidenden Teils der Beiträge bedarf der Zustimmung des Reichstages.

beantragt, den ganzen Paragraphen zu streichen. Eine Rückfolgende Fassung: versicherung kann man diesen jogen. Ausgleich nicht nennen, denn es handelt sich uni Zuwendungen, für die keineswegs dem Nifiko entsprechende Beiträge entrichtet sind. Will man wirklich eine Gemeinlaſt neben einer Sonderlast, so wäre das richtige, sie lediglich aits den Grundbeträgen der Altersrenten bestehen zu lassen, denn die Feststellung der Altersrente ist eine sehr einfache Sache. Durch die Hinzunahme der Grundbeträge der Invalidenrente wird die Sache außerordentlich kompliziert. Das Hauptbedenken gegen den Aus­gleich liegt darin, daß für die einzelnen Versicherungsanstalten jeder Ansporn in Wegfall kommt, spársam zu wirtschaften, denn die Früchte eines solchen sparsanien Vorgehens werden den Anstalten entzogen. Die Folge davon wird eine erhebliche Steigerung der Verwaltungskosten sein.

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Man hat zur Begründung des Ausgleichs auf das Schreck gespenst dieser Ausdruck ist ja jetzt erlaubt( Heiterkeit; es präsidiert nämlich gerade Graf Ballestrem, nicht v. Frege, der den Ausdruck Echredgespenst seiner geit für unparlamentarisch erklärt hat) hingewiesen, daß die ostpreußischen Anstalten sonst dem Ruin entgegengehen. Aber auch das kann unsere Haltung nicht beeinflussen. Fängt man erst einmal mit dem Ausgleich überhaupt an, so fomint man fonsequenter Weise überhaupt zu eich sanstalten. Und aus diesem Grunde müssen wir jedem derartigen Versuch entgegentreten.( Bravo ! bei den Freisinnigen.)

Abg. Molkenbuhr( Soc.):

Die Ausgleichung der Fehlbeträge und Ueberschüsse erstreckt sich nicht auf das bis zum 31. Dezember 1899 angesammelte Ver­mögen der Versicherungsanstalten."

Den legten Say dieses Antrags beantragt Abg. Schmidt Elberfeld( frf. Bp.) wie folgt aut fassen:

Das am 31. Dezember 1899 und weiter das bei Ablauf der im§ 20 Abs. 1 bezeichneten Zeiträume angesammelte Vermögen der Versicherungsanstalten darf zur Deckung der Gemeinlast nicht herangezogen werden."

Vei der Gesamtabstimmung über den Paragraphen werden die Anträge 3 e hnter( E.), Albrecht( Soz.), Nichthofen( t) und Der Antrag Miller Richter( frf. Vp.) abgelehnt. Fulda ( C.) mit dem Amendement Schmidt Elberfeld wird mit großer Mehrheit angenommen. Der gesamte jo veränderte 20a wird darauf gleichfalls angenommen. Dagegen stimmen die Socialdemokraten und ein Teil der Freifinnigen.

Der Grundgedauke des Ausgleichs entspricht an sich durchaus unseren Principien, da wir gerade eine Verwaltung seitens des Präsident Graf Ballestrem schlägt darauf vor, zunächst die Reichs wünschen. Schon bei der Schaffung dieses Gesezes war von gestern zurüdgestellte Abstimmung über den§ 8 vorzunehmen. uns der Antrag gestellt worden, eine Reichsanstalt zu gründen. Bebel Abg. Richter( frs. Vp.) widerspricht diesem Vorschlage. Der wies damals darauf hin, daß eine andere Organisation notwendiger-§ 8 steht nicht auf der Tagesordnung. Dort steht mur: Die Be­weise zu Kalamitäten führen müßte. Weniger als ein Jahrzehnt rathung wird fortgesetzt mit§ 20a ff. hat genügt, um das wirklich zu beweisen. Wir sind noch heute Abg. Arendt( ft.): Der Widerspruch des Abg. Richter würde Anhänger der Centralisation, genau so wie damals. Am wenigsten nur eine Berechtigung haben, wenn heute hier über den§ 8 be= aber tömmen wir uns mit einem Partitularismus befreunden, raten werden sollte. dem der Abg. Zehnter hier das Wort geredet. Man sollte sich doch Abg. Singer( Soc.): Der Herr Abgeordnete Arendt ist wohl Davor in acht nehmen, einen Gegensatz zwischen den einzelnen Staaten noch nicht lange genug Mitglied des Hauses, um eine Autorität für Die Abstimmung zu schaffen. Eine einfache Berechnung ergiebt, daß die süddeutschen die Auslegung der Geschäftsordnung zu sein. Versicherungsanstalten durch ihre vollständige Loslösung von den übrigen über§ 8 steht allerdings nicht auf der Tagesordnung, und Ab­Staaten weder günstiger noch ungünstiger sich stehen würden. Den änderungen der Tagesordning fönnen mir vorgenommen werden, wesentlichen Vorteil von der Sache würden dann lediglich die Hansa- wenn kein Mitglied des Hauses widerspricht. städte davontragen; denn diese haben eine fast rein industrielle Be völkerung, die zum größten Teil in den höchsten Lohntlassen ver­fichert ist. Nun sehen wir aber nicht ein, weshalb wir ihnen einen ganz besonderen Nugen verschaffen sollen.

Präj. Graf Ballestrem: Auf der Tagesordnung steht die Fort­fezung der zweiten Beratung des Invalidenversicherungs- Gesetzes. Die Beratung wird fortgesezt mit§ 20a. Wir haben gestern die Beratung über den& 8 zurückgestellt, also hinter den§ 20a.

Zur Erringung eines vernünftigen Schuges für Leben und Ge­sundheit der Arbeiter im Baugewerbe, um die Lage dieser Arbeiter erträglicher zu gestalten, bedarf es einer energischen Bethätigung im Sinne dieser Kongreßbeschlüsse. Vor allem werden die baugewerb lichen Arbeiter und ihre Vertrauensmänner nach der Richtung vor­zugehen haben, daß fie die Fragen nicht nur agitatorisch behandeln, sondern in den einzelnen Orten Kommissionen bilden, die die Aufgabe haben, die Zustände auf den Bauten fortgesetzt zu Zeit von Zeit eine Kontrolle in be beobachten, sonderer Beziehung zu den Unfallverhütungs- Vorschriften aus­üben und versuchen, die ortsbaupolizeilichen Schußbestimmungen durchzuführen und ihre Wahrnehmungen in einer geordneten Zusammen­stellung der unterzeichneten Kommission einzusenden.

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Die Centralkommission wird, ihrer Aufgabe gemäß, den in der Sache thätigen Personen überall unterstüßend und beratend zur Seite stehen. Die Vielseitigkeit dieser so jämmerlichen Zustände im Bau­gewerbe bedingt aber auch, daß die fortgeschrittenen, denkenden Ar­beiter der einzelnen Berufe sich in der Frage gründlich unterrichten, sich das einschlägige litterarische Material zu eigen machen, ganz be= sonders aber das Protokoll des ersten Bauarbeiterschutz Kongresses, das in allernächster Zeit zur Versendung kommt, aufmerksam studieren. Aber die Centralfommission wird auch andererseits, um den Landes, Provinzial- wie Ortskommissionen ihre Aufgabe zu er leichtern und unserem Vorgehen einen einheitlichen und zielbewußten Charakter zu geben, den Vertrauensmännern Anweisungs- und Aufnahmeformulare zugehen lassen, aus denen die Direktive fir unsere gemeinfame Thätigkeit leicht ersichtlich ist.

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Wenn wir, unbeirrt um das Geschrei der Bauspekulanten, aller Vorder- und Hintermänner der Arbeiterausbeutung im Baugewerbe, unbeirrt um die Drohungen und reaktionären Machenschaften der Baugewerkszünftler, unser großes Ziel verfolgen, so werden wir wie auch die Auslassungen der Regierungsorgane in den letzten Tagen über die Stellungnahme der Reichsregierung zu dieser Frage dem Schritt um Schritt näher kommen. wieder beweisen Vor allem gilt es, für unsere Sache die öffentliche Meinung zu ge winnen. Alle Faftoren des öffentlichen Lebens: die wissenschaft, die politischen Kreise, die Parlamente müssen wir für die aller Kultur, allem Rechtsbewußtsein hohnsprechenden Zustände im Baugewerbe zu interessieren suchen. In der Presse und den öffentlichen Ver=