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Abg. Stadthagen ( Soc.): brachte eine Mitteilung und warnte die Arbeiter, die Petition zu| Der Verteidiger berief sich auf ein Reichsgerichts- Urteil vom In keiner anderen Gefeßgebungsmaterie bestehen ähnliche Grund- unterschreiben. Diese Publikation hatte viele empört, und auch der 14. Juni 1898, nach welchem im vorliegenden Falle kein grober Das Gericht stellte sich fäße. Warum will man hier die Arbeiter, die es besonders schwer Arbeiterverband beschloß, die Petition zu unterschreiben und zwang Unfug gefunden werden könne. haben, sich die nötigen Kenntnisse zu erwerben, für einen Fehler Kurrika, dafür im Blatte einzutreten. Damit war sein Rücktritt auf den Standpunkt dieses Reichsgerichts Urteils und ver die Berufung mit der besonders strafen? Der ganze Paragraph ist eigentlich eine Be- ohnehin notwendig geworden. Er war übrigens mehr ein Utopist, warf Begründung, daß leidigung für die vorsitzenden Beamten. Wie kann man annehmen, als ein Socialist. Leider fehlt es der finnischen Arbeiterbewegung an Veröffentlichungen in der Presse an sich zwar grober Unfug fein fönnten, daß ein solcher sich von einem Arbeiter wird irreführen lassen. Ich einer geeigneten Kraft für die Leitung des Blattes. die Voraussetzung sei aber, daß durch die bitte Sie dringend, streichen Sie den Absatz. Veröffentlichung eine unmittelbare Beunruhigung eines unbestimmten Personenkreises hervorgerufen und dadurch der Bestand der öffentFalle nicht nachgewiesen. lichen Ruhe und Ordnung gefährdet werde. Das sei aber in diesem
nommen.
genommen.
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Polizeiliches, Gerichtliches usiv. Der Antrag Albrecht( Soc.) wird ohne weitere Debatte ab= gelehnt,§ 40h in der Kommissionsfassung unverändert ange: Gefangverein, weil er das Lied Purpurrot als Bundeszeichen" geFür politisch erklärt wurde in Linden bei Hannover ein Die§§ 41-45 werden ohne Debatte unverändert ange- mit der Begründung zurückgewiesen worden, daß das fragliche Lied sungen hatte. Die Beschwerde des Vereins ist vom Polizeipräsidium 8 45a handelt von dem Statut der Versicherungsanstalt. Das- socialdemokratische Tendenz habe und Vereine, die Lieder mit socialselbe soll nach der Kommissionsfassung Bestimmnugen treffen über demokratischer Tendenz singen, bezweckten nach einem Urteile des Kammerdie Aufstellung und Abnahme der Jahresrechnung, soweit hierüber gerichts eine Einwirkung auf öffentliche Angelegenheiten. Nach dieser nicht von der für den Siz der Versicherungsanstalt zuständigen weisheitsvollen Definition gilt als Kriterium der Politit nicht mehr der Landes- Centralbehörde Bestimmungen getroffen werden". Inhalt einer bestimmten Thätigkeit, sondern die Meinung des Handelnden Abg. Stadthagen ( Soc.) begründet einen socialdemokratischen über gewisse Dinge. Der Rauchverein„ Qualmtute" bezweckt danach Antrag, die Worte soweit" bis" getroffen werden" zu streichen im eine Einwirkung auf öffentliche Angelegenheiten, wenn er auf die Interesse der Aufrechterhaltung der Selbstverwaltung. Vereinspfeifentöpfe socialdemokratische Sprüche oder die Bildnisse von Bebel, Liebknecht usw. malen läßt. Nach diesem Grundsage er scheint es denn auch ganz logisch, wenn ein Kriegerverein, der zur Wahl eines Regierungskandidaten auffordert, nicht als politisch angesehen wird; ist doch in dieser Handlung keinerlei socialdemokratische Tendenz.
Der Antrag Albrecht( Soc.) wird abgelehnt, der§ 45a in der Kommissionsfaffung angenommen.
Beratung des§ 51b zurückgestellt.
Auf Antrag Stadthagen wird die Beratung des§ 47 bis zur $ 47a lautet: Der Vorsitzende des Vorstandes hat Beschlüsse der Organe der Versicherungsanstalt, welche gegen die gesetzlichen oder statutarischen Vorschriften verstoßen, mit aufschiebender Wirkung unter Angabe der Gründe zu beanstanden. Die Anfechtung erfolgt mittels Beschwerde an die Aufsichtsbehörde.
Ein Antrag Albrecht( Soc.) und Genossen verlangt die Streichung des§ 47a. Nach kurzer Befürwortung des Antrags durch den Abg. Stadt hagen ( Soc.) wird der Antrag Albrecht abgelehnt, der§ 47a in der Kommissionsfassung angenommen, ebenso die$$ 48-50.
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Eine interessante Verhandlung, bei welcher es sich um die Frage handelt, ob und in wieweit die Geflogenheit der Weinhändler, die verschiedensten Weingattungen nach Belieben zu etikettieren, berechtigt ist, beschäftigte gestern die 7. Straffammer des Landgerichts I . Die Polizei hatte eines Tages von einem Kaufmann eine halbe Flasche Rotwein zum Preise von 65 Pf. entnommen, welche die stolze Bezeichnung„ Grand vin Pontet Canet Bordeaux" trug. Durch sachverständige Untersuchung wurde festgestellt, daß der Wein nur einen Extrattgehalt von 1,279 hatte, während Bordeaurwein einen Mindest- Extraftgehalt von 1,50 haben muß. Der Kaufmann hatte den Wein aus einer hiesigen altrenommierten Groß- Weinhandlung bezogen und gegen den Inhaber derselben wurde die Anklage wegen Nahrungsmittelverfälschung und Verstoßes gegen das Weingesez erhoben. Der Angeklagte verwies vor dem Schöffengericht -Halle a. S., 16. Mai. Freigesprochen von der An- darauf, daß dieser billige Wein, der ein mit rotem Hardtwein verlage der Beleidigung des Kriegsgerichts der schnittener billiger Bordeauxwein sei, aus reinem Traubenſaft beſtehe. von irgend einer Täuschung könne gar keine Rede sein, da der Käufer 8. Division wurde in heutiger Straffammer- Sigung der Redacteur on irgend einer Täuschung könne gar keine Rede sein, da der Käufer des„ Volksblattes" Genosse Wilh. Swienty. Er hatte im Februar zweifellos wisse, daß ein Wein, der für 85 Pf. pro Flasche verkauft einen Artikel veröffentlicht, in dem das gegen einen Soldaten ver- werde, unmöglich reiner Bordeauxwein sein könne. Es sei im Weinhängte Urteil kritisiert worden war und der überdies über die Höhe handel durchaus Uſance, solche Verschnitte als Bordeaurweine zu der Strafe eine Unrichtigkeit enthielt. Juteressant bei der Sache ist, berkaufen und was die Etikettirung betrifft, so sei auf allen Preisdaß das Militärgericht in dem Erheben der Beine des be listen besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Bezeichnung ſtraften, Golbaten ben aus brud einer höhnischen und nur die ungefähre Art desselben laquelle des oreines angeben, ſondern kennzeichnen soll. Auch dies sei Ein Vertagungsantrag des Abg. Richter findet nicht ungehorsamen Stimmung erblickte. genügende Unterstützung. wegen einer Bagatelle, die als militärische Insubordination an- handel durchaus Gebrauch. Das Schöffengericht hielt diese Einwände für Es folgt die Beratung des§ 51, welcher die Rentenstellen gesehen wurde, zu 5 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der begründet und erkannte auf Freisprechung, der Staatsanwalt aber, der sobehandelt. Staatsanwalt beantragte gegen Genossen Swienty 1 Monat Ge- gar Gefängnisstrafe beantragt hatte, legte Berufung ein. Nach dem vor der Straffammer wiederholten Sachverständigen Gutachten, wonach Für die Wahrnehmung der den unteren Verwaltungsbehörden ob- fängnis. Das Gericht kam aber zu einer Freisprechung, da der der Extraktgehalt des qu. Weines niedriger sei, als durch die Verliegenden Geschäfte können für den Bezirk der Versicherungs- Artikel in den wesentlichen Punkten richtig war. ordnung des Bundesrats zugelassen worden, beantragte der Staatsanstalt oder Teile desselben vom Vorstande der Versicherungsanstalt Wegen unerlaubter Geldsammlung für die Angehörigen anwalt vor der Straffammer nur 100 M. Geldstrafe, indem er die unter Zustimmung des Ausschusses Rentenstellen errichtet der im Löbtauer Prozeß verurteilten wurde vom dortigen Schöffen- Möglichkeit zugab, daß der zum Verschnitt aus Bordeaux bezogene Sind die beamteten Mitglieder des Vorstandes von der gericht abermals ein Genosse, der Tischler Hentschel in Großdobriz, zu Wein möglicherweise schon dort mit Wasser verdünnt worden sein Landes- Centralbehörde zu ernennen, so ist auch die Zustimmung der 20 M. Geldstrafe oder 4 Tagen Haft verurteilt. Nach dem amts- könnte, sodaß dem Angeklagten nur eine Fahrlässigkeit zur Last fallen Letzteren erforderlich. hauptmannschaftlichen Strafbefehl sollte H. gar 7 Tage haft abbüßen. würde. Die Straffammer erkannte nach dem Antrage des Rechtsanwalts Grau I auf Verwerfung der Berufung, da nach dem Weingesetz ein Verschnitt von Wein mit Wein gestattet ist und eine Verfälschung durch Zusatz von Wasser nicht festgestellt werden konnte. Wenn es auch eine ganz falsche Ansicht der Weinhändler sei, daß sie den Weinflaschen jedes beliebige Etikett auffleben dürfen, so liege doch in diesem Falle eine Täuschung nicht vor, da unter der Bezeichnung Pontet Canet nicht ein Wein von ganz besonderem, ausgeprägten Charakter verstanden werden kann.
werden.
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Soldat war
Die Landes- Centralbehörde kann nach Anhörung der Vorstände und Ausschüsse der beteiligten Versicherungsanstalten die Errichtung von Rentenstellen anordnen. Sollen solche Stellen für Bezirke errichtet werden, welche sich auf die Gebiete mehrerer Bundesstaaten erstrecken, so kann der Reichskanzler, falls ein Einverständnis unter Achtung, Stuccateure! Das Bureau der Stuccateure beden beteiligten Landesregierungen nicht erzielt wird, ihre Errichtung findet sich Stein str. 17 bei Schünemann.( Amit III 2791.) Jede Die Rentenstelle ist Organ der Versicherungsanstalt und hat die Arbeitsniederlegung oder Maßregelung ist dem Bureau sofort zu
anordnen.
Eigenschaft einer öffentlichen Behörde.
Die Abgg. Albrecht und Genossen( Soc.) beantragen im ersten Absage statt„ können" zu setzen müssen" und den zweiten Satz
dieses Absages zu streichen.
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Der Absatz 3 soll wie folgt gefaßt werden:
melden.
Die Lohnkommission. Das Opfer eines Elenden. Als ein Opfer unglüdZum Streit der Glasperlenmacher im Fichtelgebirge . In einigen Zeitungen war vergangene Woche zu lesen, daß der Streit her Liebe stand gestern die Näherin Malewski vor der der Glasperlenmacher in Bischoffsgrün 2c. 2c. durch Vermittelung fiebenten Strafkammer des Landgerichts I . Das bedauernswerte In Absaz 2 soll der erste Saz gestrichen werden. des Bezirksamtmanns von Berned beendet sei. Thatsächlich ist der Mädchen, welches aus Bonn zum Termin herübergekommen war, hatte ein Liebesverhältnis mit einem Bautechniker unterhalten und Abg. v. Löbell und Genossen( f.) beantragen, den Absatz 1 Streit nur in Bischoffsgrün beendet, nachdem dort einige Zugeständ- fich in den Gedanken gewiegt, daß dieser sie heiraten werde. In Saz 2 der Kommiffionsvorlage wie folgt zu fassen: Außerdem ist nisse von seiten der Fabrikherren gemacht wurden. In Warmen- dieser Zuversicht war fie in dem Verkehr mit ihrem Bräutigam zu bei Versicherungsanstalten, für welche die beamteten Mitglieder des steinach stehen noch circa 200 Mann im Ausstand. Die Aussichten, wenig vorsichtig und als die Folgen nicht ausblieben, padte ste um so dieser Zuversicht war sie in dem Verkehr mit ihrem Bräutigam zu Borstandes von einem Kommunalverbande zu bestellen sind, auch daß der Streit gewonnen wird, sind günstige, da die Fabriken mit wenig vorsichtig und als die Folgen nicht ausblieben, packte ste um so die Zustimmung des mit der ständigen Verwaltung dieses Kommimal- Aufträgen geradezu überhäuft find, aber es fehlt hier an Unter- größere Berzweiflung, als ihr Geliebter ihr plötzlich den Rüden wandte, welche die beamteten Mitglieder des Vorstandes von der Landesregierung verband der Glasarbeiter ist nicht in der Lage, viel für die Leute zu gegen§ 218 des Strafgesetzbuches vergangen. Dann scheint das verbandes betrauten Organs, bei Versicherungsanstalten aber, für stügung. Die Streifenden find fast alle organisiert, aber der Central- fie in Berlin fizen ließ und nach Düsseldorf übersiedelte. Das Mädchen hat aldann eine schwere Strafe erlitten, weil sie in der Verzweiflung sich zu bestellen sind, die Zustimmung der Landes- Centralbehörde oder thun. Briefe 2c. sind zu senden an Friz Görl, Bayreuth , Vorsitzender buntle Gefühl über sie gekommen zu sein, daß sie sich an dem fofern mehrere Landes Centralbehörden beteiligt sind und ein Ein- des Gewerkschaftstartells, Streuz 13. verständnis unter ihnen nicht erzielt wird, die Zustimmung des Manne, der sie so unglücklich gemacht, rächen müsse. Sie reiste ihm Zum lothringischen Bergarbeiterstreik wird uns geschrieben: nach Düsseldorf nach und hatte in einem dortigen Hotelzimmer eine Reichskanzlers erforderlich. Die Ausständigen haben sich nun doch notgedrungen unter das von ernste Unterredung mit ihm, in deren Verlauf sie, um ihn zu er Die Rentenstellen sollen in der Regel nur für Bezirke der Firma de Wendel aufgestellte Joch gebeugt. In der am Montag schrecken, einen Schuß aus einem Revolver in die Luft abfeuerte. mit" besonders dichter oder vorwiegend industrieller Be- Groß- Roffeln abgehaltenen Bersammlung wurde einstimmig be- Sie erzielte damit aber nicht die erhoffte Wirkung, der ungetreue völkerung errichtet werden. Sie find Organe der Versicherungs- Direktion der Gruben sich beharrlich geweigert hatte, mit ihren wiederholt auf den Straßen auf und als sie ihn eines Tages geschlossen, die Arbeit wiederaufzunehmen, nachdem die Geliebte sagte sich vielmehr ganz von ihr los. Nun lauerte sie ihm anstalt und haben die Eigenschaft einer öffentlichen Behörde. streifenden Arbeitern in Verhandlungen einzutreten. Ein weiterer stellt hatte, zog sie wieder einen Revolver hervor, fuchtelte damit Abgg. Silber und Genossen( natl.) beantragen die Streichung Beschluß der Versammlung lautet jedoch dahin, nach acht Tagen vor seinem Gesicht hin und her und erklärte, daß sie nicht eher ruhen des zweiten Absages des§ 51. Ausstand einzutreten, falls bis werde, als bis sie ihn über den Haufen geschossen haben würde. Abg. Richter( frf. Bp.) beantragt, den ganzen Abschnitt, der die sofort wieder in den zu diesem Zeitpunkt die Forderungen der Rentenstellen betrifft, zu streichen. der Arbeiter seitens Das hiesige Schöffengericht hat sie seiner Beit wegen dieses Vorder Gesellschaft nicht ein befriedigendes Entgegenkommen ganges unter dem Gesichtspunkte der Bedrohung, aber unter Bu Eventuell statt des§ 51 Abs. 1 und 2 folgende Bestimmung gefunden haben. Es wird sich nun zu zeigen haben, ob billigung aller nur möglichen mildernden Umstände zu nur 50 M. au fetzen: die Versprechungen der Firma de Wendel ernst gemeint Geldstrafe verurteilt. Diese Strafe wollte die Bedauernswerte gern " Für die Wahrnehmung der den unteren Verwaltungsbehörden obliegenden Geschäfte tann die Landesgesetzgebung Vorständen einer waren, oder ob das an die Streifenden gestellte Anfinnen, vor allem los sein und war deshalb vom Rhein hierher geeilt. Unter ThränenVersicherungsanstalt die Errichtung von Rentenstellen für den Bezirk erst wieder zur Arbeit zurückzukehren, nur als eine leere Ausflucht strömen erzählte sie dem Gericht von ihrem namenlosen Unglück, fie erregte damit auch allseitig Mitleid, mußte aber schließlich selbst der Anstalt oder Teile desselben gestatten." zugeben, daß die erkannte Strafe eine außerordentlich milde sei. ( Abg. v. Löbell( f.) Sie zog deshalb die Berufung zurück. begründet seinen Antrag, der in seinen Zielen ausnahmsweise mit einem Antrag des Abg. Richter übereinstimme, wenn er auch aus anderen Gründen gestellt sei.
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anzusehen ist.
Ausland.
Der Gärtnerkonflikt in Kopenhagen wird nun durch Schiedsgericht entschieden werden. Die Gesellen haben die Arbeit wieder aufgenommen.
Auf der Jahresversammlung des Amsterdamer Diamant- Lehte Nachrichten und Depeschen. Der Antrag 1 ist die logische Konsequenz des Antrags 2. Es arbeiter- Bundes ist der sehr wichtige Beschluß gefaßt worden, Ber- Allenstein, 17. Mai. ( W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Heute müsse eine Instanz für die Entscheidung darüber getroffen werden, suche zu machen zur Einführung des Achtstundentages. Im Nachmittag 6 Uhr wurde auf dem Ueberwege bei Kilometer 13,7 der wo und ob überhaupt die Rentenstellen errichtet werden sollen. Seine Jahre 1895 gelang es dem Vereine die Arbeitszeit von zwölf auf Eisenbahnstrecke Allenstein- Lyck durch Personenzug 826 ein Fuhrwerk Partei habe principielle Bedenken gegen die Rentenstellen, wolle sie zehn Stunden herabzusetzen und es hat sich herausgestellt, daß dies überfahren. Von den drei Jusassen wurden zwei sofort getötet, der aber in einzelnen dringenden Fällen nicht hindern. In den agrari- der Produktivität keinerlei Abbruch gethan hat. Es ist ziemlich sicher, dritte starb unmittelbar darauf auf dem Transport nach Allenstein im schen Landesteilen seien die Rentenstellen unnötig. Im Interesse daß auch der Kampf für den Achtstundentag gelingen wird. Der Zuge. Schuld an dem Unfall trifft nach den bisherigen Ermittelungen des Zustandekommens des ganzen Gesetzes bitte er um Annahme Diamantarbeiter- Bund zählt ungefähr 90 Prozent der Diamant - den Führer des Fuhrwerks, welcher in schnellen Trabe den Ueberweg feines Antrages. arbeiter und-Arbeiterinnen Ainsterdams und außer dieser Stadt wird passierte, troßdem das Läutewerk der Lokomotive nach Vorschrift laut in Holland kein Diamant verarbeitet.
Hierauf wird ein Vertagungsantrag des Abg. Lenzmann angenommen. Die Weiterberatung wird Donnerstagvormittag 11 Uhr fortgesezt. Schluß 51/2 Uhr.
gierten
Der Bergarbeiter- Streik in Belgien . ten berrier Beden in Charleroi per annen feie Dele Die allgemeine Lage wurde wie folgt dargestellt: Im Lütticher Beden wird die Arbeit langsam wieder aufgenommen, da die Arbeitgeber eine Lohnerhöhung von 5 Prozent gewähren und weitere 5 Prozent Zulage am 28. Mai versprechen. Jm Becken von Borinage breitet sich der Ausstand aus. Da gegen ist im Centrum und in Charleroi der Ausstand im Erlöschen. Das Komitee der Nationalen Bereinigung der Bergleute hat in Charleroi folgenden Beschluß gefaßt:
1. Der allgemeine Streit wird aufgehoben.
2. Wird von den Arbeitgebern das Versprechen nicht gehalten und keine Lohnerhöhung gewährt, dann treten die Arbeiter sofort wieder in den Streif ein. Diesem Beschluß haben sich die Arbeiter gefügt, nur im Borinage, wo die niedrigsten Löhne gezahlt werden, dauert der Ausstand fort.
Gerichts- Beitung.
ertönte.
Elbing , 17. Mai. ( B. H. ) Hier ist, der Elbinger Zeitung" zufolge, eine aus drei Goldarbeitern und zwei Konditorgehilfen be stehende Falschmünzerbande aufgehoben worden, die falsche Fünfmarkstücke herstellten und in den Verkehr brachten.
Teplių, 17. Mai. ( B. H. ) In der Nähe von Borislau löste sich bei Sprengungen von Felsen vorzeitig ein Felsblock los und getötet wurde.
begrub einige Arbeiter unter sich, wobei mehrere verwundet, einer
,, Wahret die Solidarität! Haltet den Zuzug fern!" Wegen dieser Aufforderung, die unser Parteigenosse Richard Jahn aus Anlaß eines Streits der Porzellandreher der Fabrit von Mattsch as in Frankfurt a. O., als Redacteur des Verbandsorgans„ Die Ameise" in dieser Beitung erlassen hatte, war Jahn durch die Amitsanwaltschaft, welche in dieser pflichtgemäßen London , 17. Mai. ( W. T. B.) Einer auf dem hiesigen Konsultat Aufforderung groben Unfug erblickte, vor das Schöffengericht der Südafrikanischen Republik eingegangenen Depesche zufolge, in Charlottenburg , dem Verlagsort der Ameise citiert, vom fanden die gemeldeten Verhaftungen in Johannesburg Gericht aber freigesprochen worden. Gegen die Freisprechung hatte auf die beeidigten Erklärungen dreier Engländer statt. die Amtsanwaltschaft Berufung eingelegt unter der Begründung, Der Plan der Verschwörer soll gewesen sein, sich der Stadt " Die Ameise" werde nicht nur von Verbandsmitgliedern gelesen, sie Johannesburg zu bemächtigen und diese bis zum fönne auch von anderem Personal abonniert werden und liege Eintreffen britischer Truppen aus Natal besetzt zu halten. Einer namentlich auch in Schanklokalen aus, wo sie einem größeren der Gefangenen habe behauptet, er hätte auf direkte AnPersonentreise zugänglich sei. Dadurch könne eine Beunruhigung weisungen des britischen Kriegsministeriums gedes Publikums hervorgerufen werden. Uebrigens genüge zum handelt. Hierzu bemerkt das Bureau Reuter": Die lettere Angabe Thatbestand des groben Unfugs schon die Feststellung, daß sich wird in Londoner Regierungskreisen für zu abgeschmackt gehalten, um der Fabrikant Mattschas durch den Artikel beunruhigt gefühlt habe. der Widerlegung zu bedürfen. Der Berufungstermin fand am Mittwoch vor der 4. Straffammer am Kopenhagen , 17. Mai. ( W. T. B.) Der Justizminister verLandgericht II statt. Der Verteidiger, Nechtsanwalt Schmilinski, fügte die Einleitung der gerichtlichen Untersuchung gegen hielt den Gründen des Staatsanwalts entgegen, daß der unter Anklage den Schriftsteller Dr. Edward Brandes wegen Gefährdung der stehende Artikel sowie der Streit nur eine Folge des Vorgehens Sittlichkeit durch sein letztes Buch„ Det unge Blod", das lebhafte des Fabrikanten Mattschas war, der eine schwarze Liste mit den Erörterungen hervorgerufen hat. Der internationalen Konferenz in Brüffel wird eine Namen aller Arbeiter, die eine Lohnerhöhung beantragt hatten, an Konferenz der Mitglieder des Bureaus vorausjämtliche Porzellanfabrikanten Deutschlands gehen, welches der internationale Arbeiterkongreß in London versandt und diese aufgefordert hatte, die namhaft gewählt und mit der Vorbereitung des nächsten Kongreffes betraut gemachten Arbeiter nicht zu beschäftigen eine Handlung, hatte. Die Mitglieder des Bureaus sind auf Donnerstag, den die nach der bekannten Oeynhauser Rede später mit 8uch tha us Rom , 17. Mai. ( W. T. B.) Den Blättern zufolge werden zu 26. Mai, abends 7 Uhr ins Maison du Peuple in Brüssel ein- bestraft werden müßte. Wenn die Handlungsweise des Angeklagten Unterstaatssekretären ernannt werden: Bertolini, Inneres; Fusinato, geladen.grober Unfug sein solle, dann sei es sicher auch das Vorgehen des Auswärtiges ; Tarditi, Krieg; Quigini- Puliga, Marine; Saporits, Zu dem von uns berichteten Rücktritt des Redacteurs Kurikka Herrn Mattschas, gegen den aber feine Antlage erfolgt Schatz; Ferrero Dicambiano, Finanzen; Vagliasindi, Ackerbau; von der Leitung des finnischen socialdemokratischen sei. Die Behauptung des Staatsanwalts, die„ Ameise" liege in öffent- Chiapusso, Bauten; Constantini, Unterricht; De Amicis, Post. Pretoria , 17. Mai .( Meldung der Agence Havas".) Sechs Blattes Työmies"( Arbeiter") wird weiter gemeldet, daß sich lichen Lokalen aus, sei nicht erwiesen. Aber selbst wenn das der Fall sein Auriffa allerdings eines Verfahrens schuldig gemacht hat, das ihn sollte, so werde das Blatt gewiß nicht im Café Bauer, sondern nur der verhafteten Personen wurden heute vormittag unter der ( auch in den Kreisen der Arbeiter aller Sympathien beraubt hat. in Arbeiterlokalen ausliegen, und das in denselben verkehrende Anklage des Hochverrats dem Gerichtshofe vorgeführt. Die Unterschriftenjammlung zur großen Petition sollte in aller Stille Bublikum könne sich nicht durch die an Arbeiter gerichtete und im Nach einem vorläufigen Verhör wurde die Verhandlung des Prozesses wor sich gehen, die gesamte Presse schwieg darüber, aber Kurikka Interesse der Arbeiter erlassene Aufforderung beunruhigt fühlen. um 14 Tage verschoben. Berantwortlicher Redacteur: August Jacobey in Berlin . Für den Inseratenteil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Drud und Verlag von Max Bading in Berlin .
Partei- Nachrichten.
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Bukarest , 17. Mai .( B. H .) Der frühere Minister, KammerVicepräsident und Senator Bizanti, ist, nach Unterschlagung der ihm anvertrauten Kasse des Nationaltheaters in Jassy und Hinterlassung beträchtlicher Schulden, flüchtig.
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Hierzu 2 Beilagen u. Unterhaltungsblatt.