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Nr. 114. 16. Jahrgang. 1. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Donnerstag, 18. Mai 1899.

Reichstag .

84. Sigung, Mittwoch, 17. Mai 1899. 1 Uhr. Am Tisch des Bundesrats: v. Posadowsky.

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Die zweite Beratung des Invalidenversicherungs Gefches wird fortgesezt. Die§§ 21 und 21 a fallen fort.§ 22 handelt von den Lohnklassen und bestimmt: Nach der Höhe des Jahres Arbeitsverdienstes werden für die Versicherten folgende Lohntlassen gebildet: Klasse I bis zu 350 M. einschließlich

II von mehr als 350 bis zu 550 M.

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Für die Zugehörigkeit zu den Lohnklassen soll ein Durchschnitts­betrag maßgebend sein. Derselbe foll festgesetzt werden: 1. für Mitglieder einer Orts, Betriebs, Baus oder Innungs­Krankenkasse: als der 300fache Betrag des daselbst angenommenen Lagelohns;

2. für land- und forstwirtschaftliche Arbeiter: von der höheren Verwaltungsbehörde; 3. für Seeleute: vom Reichskanzler bezw. von der höheren Verwaltungsbehörde; 4. für Mitglieder einer Knappschaftstasse: als der 300 fache Bes trag des von dem Kassenvorstande festzuseßenden Tagesverdienstes. Hierzu beantragen die Socialdemokraten, die Lobuklassen nicht nach Jahres, sondern nach Wochenverdiensten zu bilden, und zwar Canal Klasse I einen Wochenverdienst bis 7 M. von über 7-11 11-17 17-24 24

laffen nach ihrem wirklichen Arbeitsverdienst eingeschäßt werden. Jahrhunderts einem gewissen Johannes, der außerehelich Die Forderung entspricht, wie ich glaube, durchaus der Gerechtigkeit. 10 Kinder erzeugt hatte, erklärte, es sei ein Unrecht, in dieser Weise Als Mitglieder einer organisierten Kasse, in welcher fie nach ihrem vorzugehen, er fei verpflichtet, in petuniärer Beziehung für die außer wirklichen Arbeitsverdienst eingeschäßt werden, würden sie auch der ehelichen Kinder zu sorgen. Auch gegenüber den englischen Lords Versicherung nach in diejenige Klasse gehören, die ihrem wirklichen ist vom Papste diese Auffassung mit großer Energie vertreten worden. Arbeitsverdienst entspricht. Nun hat der Unternehmer, der bei der freien Inzwischen hat nun auch die englische Gesetzgebung sich dieser Ans Silfstasse gar nicht zu den Arbeiterbeiträgen zusteuert, noch das Privi- fchauung zugewendet. Seit den ersten Drittel dieses Jahrhunderts legium, daß seine Leute in den meisten Fällen in eine niedrigere Klasse der ist auch dort anerkannt, daß, da das uneheliche Kind nichts dafür Juvaliditätsversicherung hineinfommen, er fomit an den Kranten fönne, daß es unehelich geboren ist, es eine Ungerechtigkeit fei, wenn taffen- Beiträgen nicht nur, sondern auch an den Invaliditätsbeiträgen man nicht für dasselbe petuniar in gleicher Weise sorgt, wie für das spart. Dieses Sparen von Beiträgen kann dazu führen, daß der eheliche. Unternehmer auf seine Arbeiter einen Druck zum Austritt aus den organisierten und zum Eintritt in die freien Hilfskaffen ausübt. Ich bitte um Annahme unserer Anträge, die sich vor der Vorlage durch Einfachheit und Klarheit auszeichnen und vor allem nicht so umfang reich sind wie diefelbe. Was jenes Gesetz will, wird durch unsere Anträge zur Wirklichkeit, während die Vorlage nichts als einen neuen großen Deforationsparagraphen schafft.( Bravo ! bei den Social demokraten.)

In der Abstimmung wird hierauf der Antrag Albrecht und Genossen( Soc.) gegen die Stimmen der Socialdemokraten und einiger Freifinnigen abgelehnt, der§ 22 wird unverändert in der Kommissionsfassung angenommen.

Die Anschauung war in Deutschland geteilt. Das Bürgerliche Gesetzbuch hat den Grundsatz: la recherche de la paternité est interdite, aufgegeben und die Verpflichtung des ermittelten Vaters zur Ernährung des Kindes anerkannt. Man darf doch wohl an nehmen, daß Rechtsanschauungen, die im ersten Mittelalter verständ­lich find, nicht hier im Reichstage geteilt werden. Graf v. Holstein, bis zu feinem Tode Mitglied des Reichstags, hat teils mit Energie, leider erfolglos den Grundsatz vertreten, daß die Gemeinden un­möglich dafür büßen dürften, wenn jemand ein uneheliches Kind gezeugt hat. Graf Holstein stand in politischer Beziehung nicht auf dem Standpunkt der Linken, aber sein Gerechtigkeitsgefühl führte ihn in diesem Punkt auf unsere Seite. Sie sehen, auf allen Seiten des Hauses ist man in wachsendem Maße zu der Einsicht ge­fommen, daß für die ehelichen Kinder gesorgt werden müsse. Früher fonnte man davon reden, daß wir verschiedene Arten von Kindern haben. Wir haben auch bis zum Jahre 1900 die verschiedensten Gattungen von Kindern, rechtlich betrachtet: eheliche, außereheliche, eheliche, die eigentlich nicht ehelich sind, wir haben im Ehebruch er­zeugte Kinder, die in verschiedenen Landesteilen verschiedene Rechte haben, wir haben im Gebiete des preußischen Landrechts Kinder, die aus einer Ehe zur linken Hand stammen Sie wissen, die im Bürger­lichen Gesetzbuch endlich definitiv beseitigte Ehe zur linken Hand bedeutet eine Ehe zwischen Personen verschiedenen Standes, aus der Kinder hervorgehen, die weder ehelich noch außerehelich sind, sondern so eine Art von Zwischending darstellen. Ich hoffe, daß die Herren begründet diesen Antrag. Es ist für einen Arbeiter, der Jahre lang vom Centrum für den Antrag, den wir zu§ 31 unter a gestellt Beiträge gezahlt hat, schon sehr schlimm, daß er die Rente verliert, haben, stimmen werden, wenn nicht, bitte ich Sie darzulegen, warum wenn er in späterem Alter infolge eines Unfalls erwerbsunfähig ist. Sie von den Grundsäßen des kanonischen Rechts, wie sie Papst Ich bitte Sie daher, wenigstens unseren Antrag anzunehmen, der in Clemens III und folgende Päpste verkündigt haben, abgewichen einem solchen Falle teilweise zurückerstattung der geleisteten Beiträge sind. Ich mache darauf aufmerksam, daß es in der Judikatur berlangt. Es ist dies nur eine kleine Vergütigung, die dem Arbeiter fehr zweifelhaft sein kann, weisen Hinterlassene eheliche Kinder find. Das Reichs- Versicherungsamt hat erklärt, unter vaterlosem" für seine jahrelangen Opfer geleistet werden soll. Kinde könne kein uneheliches, sondern nur ein eheliches Kind gemeint sein. Sie soll es mit den im Ehebruch gezeugten Kindern gehalten werden? Ein solches Kind kann, je nachdem der Prozeß entschieden wird, mit einemmal zum außerehelichen Kinde werden

Die$ 8 28 und 24 fallen fort. Die Paragraphen 25 bis 30 gelangen debattelos zur Annahme. Als§ 30a beantragt Abg. Dr. Site( C.) folgende neue Be ſtimmung einzufügen: Werden versicherte Personen durch einen Unfall erwerbsunfähig im Sinne dieses Gesezes und steht ihnen für die Zeit des Bezugs der Unfallrente ein Anspruch auf Invalidenrente nicht zu, so ist ihnen auf ihren Antrag die Hälfte der für sie entrichteten Beiträge zu erstatten. Der Anspruch muß vor Ablauf von zwei Jahren nach den Unfall geltend gemacht werden. Der zu erstattende Betrag wird auf volle Wart nach oben abgerundet. Mit der Erstattung erlischt Wenn neben dem Gehalt beziv. Lohn oder lediglich Naturalver, die durch das frühere Versicherungsverhältnis begründete Anwart Naturalverschaft. gütung gegeben wird, so ist der Wert derselben nach den am Orte festgestellten Marktpreisen zu bemeffen.

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II III IV V

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In Fällen, wo der Wochenverdienst niedriger ist als der sechs. fache Betrag des ortsüblichen Tagelohns gewöhnlicher Tagearbeiter, find Marken zu gebrauchen, welche diesem Betrag entsprechen. eventuell:

abi. 2 Biffer 3 folgende Fassung zu geben: Für die auf Grund des Gesetzes vom 13. Juli 1887 versicherten Seeleute und anderen bei der Seeschiffahrt beteiligten Personen der wirkliche Arbeitsver: dienst, jedoch nicht weniger als der dreihundertfache Betrag des ortsüblichen Tagelohns gewöhnlicher Tagearbeiter im Heimatshafen des Schiffs.

Sinter Biffer 4 folgende Biffer 4a einzuschalten:" Für Mit glieder der eingeschriebenen Hilfskaffen und solcher Kassen, die auf Grund landesgefeßlicher Vorschriften bestehen, der dreihundertfache Betrag ihres wirklichen Tagesarbeitsverdienstes, jedoch nicht weniger als der dreihundertfache Betrag des ortsüblichen Tagelohns gewöhn licher Tagearbeiter des Beschäftigungsortes. has the magadda Abg. Molkenbuhr( Soc.):

Abg. Hitze( C.)

Geheimrat Dr. Hoffmann:

Ich kann diesen Antrag nicht empfehlen. Durch die Annahme desselben werden den Versicherungsanstalten wieder neue Laften auf gebürdet, die bis eine Million Mark jährlich betragen würden. Ferner beschreitet man mit der Annahme dieses Antrages eine Bahn, auf der man dahin gelangen würde, die Erstattung der Beiträge in jedem Falle zu verlangen, in dem der Bezug der Rente nicht einfritt. Abg. Sachse( Soc.):

Abg. Stadthagen( Soc.):

oder auch umgekehrt. Also, der Ausdruck eheliche Kinder" war zu gebrauchen, so lange wir kein Bürgerliches Gesetzbuch hatten. Jezt müssen wir uns der Deduktion und Definition des Bürgerlichen Gejezbuches bedienen. Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet ganz mit Recht zwischen solchen Kindern, zu deren Unterhalt jemand verpflichtet ist, und folchen. zu deren Unterhalt fein bestimmter Mensch die Verpflichtung hat. Wenn das Bürgerliche Gesetzbuch nicht bloß für die Stlassen außerhalb der Arbeiterklasse gegeben ist, dann müssen wir im Anschluß an die Symmetrit des§ 844 des Bürgerlichen Gesetzbuches auch hier die Regelung wieder vornehmen. Sollen wir endlose Prozesse herbei­führen über Klagen, wie die sind die Kinder ehelich, sind sie adop­tiert, nachträglich legitimiert usw.? Solche Unebenheiten waren verständlich, als ein gemeinsames Bürgerliches Gesetzbuch nicht existierte; jezt ist es aber nicht geraten, hier den Unterschied wieder zu machen. Darum möchte ich Sie bitten, den Antrag anzunehmen. Herrn v. Richhofen gegenüber will ich nochmals wiederholen: dieser Antrag verstößt allerdings gegen das Princip der Ungerechtigkeit und kümmert sich nicht um formale Distinktionen; er entspricht dem Princip der Ge­rechtigkeit, und da ich nun, schon aus parlamentarischer Höflichkeit annehmen muß, daß sämtliche Herren im Hause dem Gerechtigkeits­princip folgen, so bitte ich Sie dringend, unser Amendement an­nehmen zu wollen.( Bravo bei den Socialdemokraten.) Damit schließt die Diskussion.

§ 31 wird, unter Ablehnung des Antrags Albrecht, angenommen. § 31a handelt von der Verwendung der Ueberschüsse des Sondervermögens einer Versicherungsanstalt zu anderen Zweden. Die Abgg. Albrecht u. Gen.( Soc.) beantragen principaliter, Erhöhung der Angehörigen- Unterſtügung während des Heilverfahrens, den§ 31a zu streichen, eventualiter die Ueberschüsse nur zu einer iowie zu einer Erhöhung des Höchstbetrages im Falle des Zusammens treffens von Invaliden- und Unfallrente verwenden zu laffent. er ihr den Rücken dreht) scheint sich für den socialdemokratischen Abg. Schrader( frf. Vg.)( auf der Tribüne unverständlich, da Antrag auszusprechen.

Abg. Wurm( Soc.):

Dieser Antrag wäre unnötig, wenn Sie bei§ 9 unseren Antrag Unser Antrag hat gegenüber der Borlage den Vorzug der Klar angenommen hätten. Damals wollten wir eine Bestimmung in das heit und Kürze. Der Gedanke, daß jedes Beitragszahlen seinem Ein- Gejez bringen, daß auch, wenn eine Unfallrente gewährt wird, der tommen entsprechen foll, wird in unserem Antrag zur Durchführung Anspruch auf Invalidenrente doch fortdauert. Wir werden diesen gebracht und zwar haben wir die klassen so bemessen, daß nicht etwa Antrag zu§ 9 denn auch in der dritten Lesung, wiederholen. Vor nach Jahresarbeitsverdienst, sondern nach Wochenarbeitsverdienst geläufig werden wir für den Antrag Hige, der immerhin eine Ber­rechnet werden soll. Jeder Arbeitgeber fann sofort Auskunft geben, befferung bedeutet, stimmen. wie viel dieser oder jener Arbeiter in der Woche verdient, schwieriger Abg. Frhr. v. Richthofen( fons.): aber wird die Auskunft darüber sein, wie viel ein Arbeiter im Jahre Wir können uns nicht entschließen, diesem Antrag zuzustimmen. verdient. Wenn dem Wochenverdienst entsprechend die Marken ein- Das ganze Gesez beruht auf einem Stompromiß zweier Principien, geklebt werden, wird ein Arbeiter nicht sein Leben lang in derselben des Versicherungsprincips und des Princips der aus socialen Gesichts­Klaffe zu leben haben, er wird selbst in denjenigen Orten, wo sonst puntten notwendigen Fürsorge. Dieser Antrag richtet sich gegen das ein niedriger Tagelohn ist, doch höherer Klassen eriverben und dadurch einen Anspruch auf höhere ficherungsanstalten. eine Anzahl von Marken erste Princip und bedeutet zudem eine übergroße Belastung der Ver­Rente erlangen. In den Wochen, wo er mehr verdient, ist er Der Antrag Hize wird darauf angenommen. auch sehr wohl im stande, einige Pfennige mehr als Versicherungs­beitrag zu entrichten und daher sagen wir, sollen die Arbeiter, die angenommen. §§ 28 und 24 fallen fort.§§ 25 bis 30 werden unverändert zufällig in einem Orte find, wo allgemein ein niedriger Tagelohn Nach§ 31 soll die Hälfte der Beiträge der vor Erlangung einer gilt, nicht fortwährend in der niedrigsten Klasse bleiben, sondern Rente verstorbenen Personen, für die mindestens 100 Wochen lang ihrem wöchentlichen Einkommen entsprechend einrangiert werden. Beiträge entrichtet sind, der Witwe und den ehelichen Kindern unter Auf den Grundsaß der Lohnklassen hat sich also auch§ 22 gestellt. 15 Jahren zurüderstattet werden. Aber gleich im Absatz 2 sagt der Paragraph: Das Jahreseinkommen, Die Bestimmungen des Paragraphen sollen teine Anwendung das der Mann in Wirklichkeit hat, kann nicht genommen werden, finden, soweit den Hinterbliebenen aus Anlaß des Todes des Ver­sondern wir nehmen einen angenommenen Sak dafür, und dieser sicherten auf Grund der Unfallversicherungs- Gesetzes- Renten gewährt angenommene Satz gilt als Jahres- Arbeitsverdienst. In der werden. Biffer 1 ist am meisten die Einreihung dem Einkommen ent- Ein dazu vorliegender Antrag Albrecht und Gen.( Soc.) will fprechend, das heißt für diejenigen Arbeiter, welche Mitglieder statt den ehelichen Kindern unter 15 Jahren sagen: Den hinter­organisierter Krankenkassen sind. In der Biffer 2 aber, bei bliebenen Kindern unter 15 Jahren, zu deren Unterhaltung der Ber­dent land­forstwirtschaftlichen Arbeitern wird diefer storbene verpflichtet war. Grundsay sofort wieder aufgegeben und da gilt wieder ganz all- Der zweite Absas soll gestrichen und folgende Bestimmung hin­gemein der ortsübliche Tagelohn gewöhnlicher Tagesarbeiter. Für zugefügt werden: Ben Fall, daß die Betreffenden neben barem Gelde vielleicht Versicherten Berfonen, welche dauernd erwerbsunfähig werden, sicherungen lediglich im Intereffe aller Versicherten verwendet werden Es ist von vornherein klar, daß die Ueberschüsse der Ver­Naturalien beziehen, sollen die Naturalien abgeschäßt werden. das wirkt, sehen wir an der oftpreußischen Versicherungsanstalt, wo stattung der Hälfte der für sie geleisteten Beiträge zu. Wie bevor sie einen Anspruch auf Rente haben, steht das Recht auf sollen, nicht aber dazu da sind, willkürlich nach Gunst und Gnade vers wir sehen, daß die große, überwiegende Anzahl sämtlicher ost­teilt zu werden. Daß die Regierung aber in dieser Hinsicht Nebenzwecke preußischen Arbeiter in der ersten resp. zweiten Lohnklasse ein­verfolgt, das hat ja in anerkennensiverter Offenheit die Begründung der geschägt sind. Nun kommt aber auch das merkwürdige Verhältnis Herr v. Richthofen sprach vorher von einer Verlegung des Regierungsvorlage ausgeplaudert. Da heißt es, daß u. a. die heraus, daß Arbeiter, die denselben Lohn beziehen, in ver- Princips der Versicherung durch den Antrag Hize. Ich kann in ihm Gelder zum Bau von Arbeiterwohnungen verwandt werden sollen. schiedenen Klassen eingeschätzt werden, je nach der Kaffe, nur eine Verlegung des Princips der Ungerechtigkeit erblicken, und Das liegt aber nicht, wie man uns glauben machen möchte, im beren Mitglieder fie find, und daß der mit dem höheren hoffe, daß Sie in Konsequenz des eben gefaßten Beschlusses unseren Interesse der Arbeiterfamilien, sondern fast ausschließlich im Intereſſe Arbeitsverdienst in der niedrigeren Klasse eingeschätzt wird. Bujazantrag annehmen werden. Ebenso hoffe ich, daß Sie unsere der Unternehmer, welche die Arbeiter an die Scholle fesseln wollen, Der neue Absatz 3 hat einen gewissen Riegel vorschieben Renderung des Abjazz I annehmen werden, um so mehr, da in der um die Löhne zu drücken. Es ist uns zwar mitgeteilt worden, daß wollen, aber das Surrogat, das er schafft, trifft lediglich einzelne Kommission nur eine ganz geringe Mehrheit dagegen die Regierung dergleichen Absichten damit nicht verfolge; Arbeiter. Die gesammten Cigarrenarbeiter z. B. werden von ihm stimmte und der Grundgedante unseres Antrages bei einer nun, dann braucht sie ja nur unsere Anträge annehmen, denn die nicht getroffen. Ganz merkwürdige Dinge werden infolge der An- ganzen Reihe anderer Gefeße zum Ausdruck gekommen gemeinnüßigen Zwecke, zu denen sie sonst die Ueberschüsse nahme dieses Paragraphen eintreten: ein Buchdrucker z. B., der aus ist. Wir verlangen, daß nicht nur die hinterlassenen ehe- verwenden will, stehen ja auch in diesem. Weil aber einmal gesagt der Lohnarbeit in die Accordarbeit tritt, würde aus der ersten in lichen Kinder unter 15 Jahren die Rückerstattung sollen worden ist, daß man die Arbeiter feßhaft machen wolle, so fühlen die zweite oder, wenn er Mitglied einer organisirten Staffe ist, in verlangen können, sondern überhaupt diejenigen Kinder unter wir uns bewogen, dagegen Protest einzulegen, daß das etwa im bie britte oder gar vierte Klaffe sinten und das bei einem Arbeits- 15 Jahren, zu deren Unterhaltung der Verstorbene verpflichtet war. Interesse der Versicherten liegen soll. Es muß also der Paragraph verdienst von vielleicht 80 M. Herr Abg. Schmidt und andere Die Regierung hat gegen diesen Antrag offenbar nichts, sonst würde mindestens im Sinne unseres Eventualantrages umgestaltet werden. Redner haben darauf aufmerksam gemacht, daß die Ueberschüsse das im Kommissionsbericht zum Ausdruck kommen.( Heiterkeit.) Es Das Seßhaftmachent der Arbeiter auf diese Weise ist der Versicherungsanstalten in denjenigen Bezirken, wo die Leute heißt in dem Bericht, daß gewisse Gründe der Moral schließlich über- ia bereits versucht worden. Es find thatsächlich Gelder gegeben der höchsten Lohnklasse angehören, unbedingt größer sein müssen, wogen hätten. Eher könnte man sagen, es feien gewiffe Gründe der worden zum Bau von Arbeiterwohnungen. Natürlich ging das weil da die Einnahmen erheblich höher find. Diese Mehreinnahme Unmoral. Was soll das bedeuten, daß man die Kinder der Ar- unter der Firma Arbeiterwohl". Daß eine große Wohnungsnot entgeht den Versicherungsanstalten, welche nach dem§ 22, wie er beiter überhaupt schlechter stellt? Für diese wird hier besteht, wer wollte das leugnen? Aber daß diese hier durch den jezt geartet, die Versicherten in niedrigeren Lohntlassen haben. Dem nur bis zum 15. Jahre gesorgt, während im Bürger Bundesrat auf die Art beseitigt werden soll, dafür haben wir wollen wir abhelfen. Abg. b. Salisch sagte gestern, wenn die Ar- lichen Gesetzbuch für die Kinder der Bürgerlichen bis fein Verständnis. Bringen Sie uns doch ein Wohnungsgesetz beiter von der höheren Versicherung Gebrauch machen, dann haben zum 16. Jahre geforgt ist und für die Kinder der ein! Wir werden mit Freuden bereit sein, demselben zum fie auch mehr als die Hälfte der Beiträge zu entrichten. Eigentlich Beamten und Militärs bis zum 18. Jahre. Und mit welchem Recht Zustandekommen zu verhelfen. Aber durch Einschränkung der Frei ist aber die sogenannte höhere Versicherung gar nicht höher, als dem macht man hier die Klasse der unehelichen Kinder besonders zügigkeit wollen wir die Wohnungsfrage nicht gelöst wissen. Arbeitslohn des Arbeiters entspricht. Sollten Sie aber nicht geneigt rechtlos? Die Lage dieser, die ihren alimentationspflichtigen Er- Auf keinen Fall darf der Arbeiter verhindert werden, seine Arbeits­fein, unseren Principalantrag anzunehmen, so möchte ich um An- nährer verlieren, ist doch mindestens so ungünstig wie die einer un fraft da auf den Markt zu bringen, wo sie gut bezahlt wird. nahme der Eventualanträge ersuchen. Die Eventualanträge erstreden ehelichen Waise. Man bestraft so das schuldlose sind für seine un- Hätte die Begründung der Vorlage dieses Motiv nicht zum Ausdruc sich auf die Seeleute und auf die Mitglieder der freien Hilfs- eheliche Geburt. Ich habe mich gefreut, daß ein Teil des Centrums gebraucht, niemand wäre auf diesen Verdacht gekommen. Man hätte taffent. Bei den Seeleuten wird es war ja schon mehrfach in der Kommission für unseren Antrag stimmte, weil damit diese der Regierung es gar nicht zugetraut, daß sie das Geld, das nach davon die Nebe die Heuer durch den Neichstanzler fest Herren zurüdgefehrt sind zu der Anschauung, die von päpstlicher der Erklärung des Herrn Staatssekretärs den Versicherten gehört, im gesezt, unbekümmert um die wirkliche Heuer. Die Heuern Seite im fanonischen Recht ausgiebig geltend gemacht ist. Ich er- Interesse der Unternehmer verwenden will. Arbeiterwohnungen mit find in Deutschland sehr verschieden, in Oldenburg und Hannover innere daran, daß bei Beratung des Unfallversicherungs- Gefeßes die Mietskontrakten, die den Arbeiter an die Wohnung fesseln: daß erheblich höher als in Ostpreußen . Troydem kommen die olden Regierung behauptete, das uneheliche Kind habe eigentlich feinen das Veranstaltungen zu Gunsten der Arbeiter sein sollen, burgischen Seeleute in dieselbe Lohnklasse wie die ostpreußischen. Vater im juristischen Sinne. Diese Auffassung entspricht dem Stand das gar nicht nachdrücklich genug be= Dem llebelstand kann abgeholfen werden, wenn man die Seeleute punkt des Schwabenspiegels. Gegen diese brutale Auffassung mußten streiten. Wir Ichnen daher diese Bestimmung ab; wir nach ihrem wirklichen Arbeitsverdienst einschätzen läßt. Selbst für sich infolge der Aufwendungen, die die Gemeinden machen mußten, wollen nicht zulassen, daß die Verwaltung der Versicherungsanstalten, die Arbeitgeber entsteht daraus gar teine große Schwierigkeit, wenn allmählich die Gemeinden wenden und er ist längst von den Gesetz- die sich doch aus Unternehmern zusammensetzt, die Ueberschüsse int man bedenkt, daß im allgemeinen bei großen Reedereien doch gleich gebungen verlassen. Es gebührt hierbei den päpstlichen Intereffe der Unternehmer und zum Schaden der Arbeiter ver­mäßige Heuerfäße sind. Wirkliche Schwierigkeiten sind nicht vor Dekretarien das Verdienst, zum erstenmal den Standpunkt vertreten wendet. Ich hoffe, daß der Reichstag uns hier beipflichten wird." handen; ich glaube, bei dem Unfallversicherungs Gefeß zu haben: soweit es sich um die Verpflichtung zur Ernährung, um( Bravo ! links.) wird man später auch dahin komment, tommen, daß man dieses Verpflichtungen pekuniärer Art handelt, ist der Vater den außer Staatssekretär Graf Posadowsky Festsetzen der Heuer aus der Welt schafft. Unser zweiter ehelichen Kindern genau so verpflichtet, wie den ehelichen. stellt entschieden in Abrede, daß die Regierung irgend einen politi Eventualantrag will, daß die Mitglieder der freien Hilfs. Clemens III , war der erste, der gegen Ausgang des zwölften schen Gesichtspunkt im Auge gehabt habe. Er gesteht zu, daß die,

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fönnen wir