Nr. 116.
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Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.
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Theorie und Praxis.
Sonnabend, den 20. Mai 1899.
Die Hetze gegen ein Gericht.
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Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.
Erwerbsleben" zusammenhänge. Ein nettes Familie nleben, man noch ein Auge zubrücken, wenn die Gemeinde den Bau das durch die völlige thatsächliche Rechtlosigkeit des Dienst fatholischer Kirchen subventionierte; nun aber, wo die Begehrlichkeit boten geschüßt werden muß! Und das Ende dieses erbau der Klerikalen immer maßloser wird, mußte man sich gegen diese Der Bericht der VII. Reichstags Kommission über die lichen Centrumsliedes war eine überaus vorsichtige Andeutung, ungefeßliche Verwendung von Gemeindemitteln zur Wehre ſezen. Ein Wiener Gemeinderat- daß es gerade der sonderbare Demokrat Anträge betreffend die Gewerbegerichte bietet wieder man könne vielleicht hier und da mit Erlaubnis der Lucian Brunner war, ist vielleicht nicht besonders nüßlich geeinmal ein recht lehrreiches Beispiel dafür, wie die jest fast hohen Obrigkeit den Dienstboten die Anrufung der wesen erhob gegen einen solchen Subventionsbeschluß der Geallgemein zur Schau getragene Arbeiterfreundlichkeit in der Gewerbegerichte gestatten. Diese arbeiterfreundliche An- meinde die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof, der das Praxis aussieht. Dieses Beispiel ist um so lehrreicher, weil wandlung wurde aber wiederum durch den Widerspruch eines Gericht ist zur Austragung von Streitigkeiten zwischen den Staatses sich hier um eine Einrichtung handelt, deren Berechtigung Regierungsvertreters vollständig verscheucht. So wurden die bürgern und den Behörden, und der Verwaltungsgerichtshof erkannte, durch die bisherige Erfahrung aufs Klarste bewiesen ist und Dienstboten ebenso wie die ländlichen Arbeiter mit allen gegen was er, wenn Gesetz und Recht nicht gebeugt werden sollen, er deshalb abgesehen von den unermüdlichen Scharfmachern die socialdemokratischen Stimmen abgewiesen. fennen mußte: daß der Beschluß der Gemeinde dem Geseze widervon allen Parteien anerkannt wird. Als auch in der KomDa ein solcher Geist die Kommission beherrschte, ist es spreche und daher als ungültig aufgehoben werde. Gegen das vom juristischen Standpunkt unanfechtbare Urteil des mission der Bergwerks- Direktor Hilbek, der Stumm der kein Wunder, daß die vielen socialdemokratischen Gerichtes begann mun eine wüste Hetze, die ihren Gipfelpunkt in Nationalliberalen, den Wert der Gewerbegerichte in Zweifel Anträge, welche eine gründliche Ver der Debatte des niederöstreichischen Landtages, dem Standallandtag, ziehen wollte, fand er wie im Plenum so auch in der besserung des Gesezes herbeigeführt vom letzten Sonnabend erreichte. Vor allem inscenierte man im Stommission lebhaften Widerspruch". hätten, fast sämtlich durchfielen und nur Gemeinderat eine passive Demonstration. Weil der VerwaltungsgerichsNun kommt bekanntlich diese bewährte Einrichtung nur ein sehr geringer Fortschritt erzielt worden hof erkannt hatte, das Verfügungsrecht der Gemeinde über ihr Vermögen einem Teile der Arbeiter zu gute. Deshalb kehrt bei jeder ist. Die wichtigste Verbesserung ist wohl die, daß gemäß einer werde nicht durch das Gemeindeſtatut zu einem unbeschränkten geGelegenheit der socialdemokratische Antrag wieder, das Gesetz Anregung unserer Genossen die Zuständigkeit der Gewerbe- staltet, sondern habe seine Schranke an dem geltenden Gesetze, wird so auszubauen, daß allen Arbeitern die Gewerbegerichte gerichte ausgedehnt wurde auf„ Entschädigungsansprüche aus un vom Gemeinderate jedes noch so bescheidene und berechtigte Subventionsgesuch in Hinsicht auf die Entscheidung des Verwaltungszugänglich gemacht werden. Aber auch diesmal ist der An- gesezwidrigen Eintragungen in Arbeitsbücher, Zeugnisse, gerichtshofes" abgelehnt; es soll so ausschauen, als sei durch jenes trag von der Kommission abgelehnt worden. Die im Krankenkassenbücher und Quittungskarten der Invaliditäts- Erkenntnis die Gemeinde des Verfügungsrechtes über ihre Einnahmen Handel und Verkehr beschäftigten Personen wurden und Altersversicherungs- Anstalten, sowie wegen widerrecht- beraubt worden. Da die Wiener Bevölkerung noch immer nicht auf die kaufmännischen Schiedsgerichte vertröstet. Für die licher Vorenthaltung dieser Papiere." Im weiteren sollen genug verpfafft ist, um darüber besonders viel Schmerz zu empfinden, ländlichen Arbeiter und die Dienst boten wurde in allen Stadtgemeinden mit mehr als 20 000 Ein- daß man ihr nicht ein paar Millionen Gulden zum Bau von Kirchen ,, ein Bedürfnis zur allgemeinen Einführung von Sonder wohnern Gewerbegerichte errichtet und für die Bei- abnehmen dürfe, wurde die gerichtliche Entscheidung zu einem AnUnter diesem Vorgerichten bestritten". sizer Wahlen Wählerlisten angelegt werden. Endlich griff auf die Autonomie der Stadt gestempelt. Man bedenke: diese Arbeiter, die sich in den aller werden die Gewerbegerichte aufgemuntert, öfters als bisher, Gache, obwohl sie ihn im Grunde gar nichts angeht, und der wande bemächtigte sich auch der niederöstreichische Landtag der traurigsten Verhältnissen befinden, denen die Koalitionsfreiheit und auch ohne besondere Aufforderung dazu von den Bar Abg. Weißkirchner, ein Luegerscher Beamter und sein williges Wertgänzlich vorenthalten ist, und die deshalb ihren Herrschaften" teien, als Einigungsämter in Thätigkeit zu treten. Zu diesem zeug, stellte den Antrag, die Regierung aufzufordern, fie möge die vollständig schutzlos überliefert sind, diese Arbeiter auch nur Zwecke wird dem Vorsitzenden die Befugnis gegeben, die an Entscheidung des Gerichtes prüfen und über dessen Bedeutung in ihren gefeßlich anerkannten Rechten zu schüßen, dazu fehle den Streitigkeiten beteiligten Personen vorzuladen und zu für die Autonomie der Stadt ernstlich beraten. Der Antrag ist an das Bedürfnis! In einem Sinne ist dies allerdings richtig. vernehmen. sich sinnlos, denn der Spruch des Gerichtes ist ein letztes Wort; Die bürgerlichen Parteien haben dazu kein Bedürfnis; jene Selbstverständlich werden wir uns mit diesem Erfolg nicht er ist auch nur gestellt worden, um den VerwaltungsArbeiter sind ja so niedergedrückt, so hilflos, daß sie ihnen begnügen, sondern nur um so eifriger agitieren um da- Gerichtshof gründlich beschimpfengu tönnen. Die borläufig nicht gefährlich werden können; weshalb also an durch die bürgerlichen Parteien zu zwingen, etwas mehr antisemiten wollen an diesem Gericht ein Exempel statuieren, damit sich künftig tein Gericht unter ihnen Arbeiterfreundlichkeit verschwenden? Arbeiterfreundlichkeit aus ihrer Theorie in die Praxis zu über- tehe, gegen die Wünsche der christlichsocialen So offen sprachen sich die Herren selbstverständlich in der tragen. Pfaffenpartei zu entscheiden. Nicht um den Bau von Kommission nicht aus. Deshalb warteten sie noch mit einigen Kirchen handelt es sich mehr, noch weniger um die„ bedrohte" anderen ,, Gründen" auf. Selbst der alte Ladenhüter, der Autonomie der Stadt: eine Einschüchterung im größten Stile ist noch bei jedem Verbesserungsvorschlag ins Feld geführt beabsichtigt, um mun auch die Gerichte der Furcht vor dem antiworden ist, wurde wieder herausgeframt: die„ Verschiedenheit semitischen Terrorismus zu unterwerfen. Nachdem es die Behörden Wien , 17. Mai 1893. der Verhältnisse". Fehle es doch, so wurde ausgeführt, für in Oestreich längst verlernt haben, den antisemitischen Frechheiten die ländlichen Arbeiter und das Gesinde an der speciellen Seit ein paar Wochen tobt in Oestreich gegen eines der höchsten hindernd in den Weg zu treten, und in Wien vom Magistrat bis zum reichsrechtlichen Regelung des Arbeits - bezw. Dienstverhält. Gerichte des Landes ein Kampf, der den berüchtigten Feldzug der Ministerium die Luegersche Herrschaft reicht, sollen nun auch die„ un Pariser Generalstäbler gegen den französischen Kaffationshof weit in abhängigen" Richter zu Werkzeugen der antisemitischen Beutepolitik nisses, wie eine solche für die Industrie in der Gewerbe- Schatten stellt. Während es in Frankreich nur eine Clique im Staate gestaltet werden. Die Richter sollen für jett Ordnung getroffen sei. Weshalb aber sollen die Gewerbe- ist, die die Kotbomben gegen das oberste Gericht legt, sind es in und fünftig eingeschüchtert werden: deshalb die Entgerichte nicht ebensogut auf Grund der landesgesetzlichen Be- Oestreich die patentierten Stüßen von Thron und Altar, die an der fesselung aller Leidenschaften gegen die Richter vom Verwaltungsstimmungen ihre Entscheidungen fällen, wie nach Reichsrecht? Zerstörung des Ansehens des Gerichts bewußt und planmäßig gerichtshof! Auf der anderen Seite muß gerade deshalb, weil die Land- arbeiten. Mehr als dies: Der Verleumdungsfeldzug gegen den Es wird also geschimpft nach allen Noten. Von dem Tone dieser arbeiter und das Gesinde noch ganz verschiedenen und zwar sehr Verwaltungsgerichtshof geschieht unter stillschweigender Polemit" giebt wohl der Schluß der Rede des Wiener Bürgerrockständigen Gesetzen unterworfen sind, wenigstens eine Billigung der Regierung! In diesem Destreich, wo man meiſters im Landtag den besten Begriff. Herr Lueger meinte, einheitlich geregelte Rechtsprechung durch jedes Zeitungsblatt tonfisciert, das gegen den letzten Bezirks- die Sanftmütigen werden sagen, ein Esel habe das Urteil gefällt; hauptmann„ aufreizt", tönnen seit zwei Monaten die Richter er aber sage, ein Spiz bube sei der, der es ausgesprochen! geführt werden, damit etwas mehr als bisher aus der Praris des Verwaltungsgerichtshofes unbehindert in die Goffe gezerrt Weil der Beschwerdeführer ein Jude war, wurde das Urteil ganz un jener landesgesetzlichen Bestimmungen an die Oeffentlichkeit werden; in diesem Oestreich, wo eine behördliche Anordnung oder verfroren als zu Gunsten der Juden" erlassen, als gegen das gelangt. Wenn dies erreicht wäre, würden zweifelsohne Entscheidung ein Heiligtum ist, an dem niemand rütteln darf, werden jest christliche Bolt" gerichtet bezeichnet, obwohl der Verwaltungsmancherlei recht seltsame Thatsachen ans Tageslicht kommen, Bersammlungen abgehalten, wo die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof seit zwanzig Jahren Urteile desselben Juhaltes fällt! so daß die Notwendigkeit der schon längst von uns geforderten gerichtshofes in den vermessensten Ausdrücken geschmäht wird. Der Und während dieser unerhörten Angriffe saß der Stadthalter, Ausdehnung der Reichsgesetzgebung auf diese Arbeiter vollends Ungewöhnlichkeit dieser Erscheinung entspricht die Ungewöhnlichkeit der Vertreter der Regierung, ruhig auf seinem Blaze und öffnete erwiesen werden könnte. Es würden also gerade hier die des Falles: Es hat sich nämlich der in Oestreich seltene Fall er nicht den Mund, um das Gericht gegen die Flut von BeGewerbegerichte einen doppelten Wert haben. eignet, daß ein Gericht sein Urteil sprach nur nach dem Geschimpfungen und Verleumdungen auch nur mit einem Worte seze, und sich durch keine politische Opportunität von seiner Rechts- zu verteidigen! Der Landmarschall, jener verkrachte Freiherr Bedeutungsvoller erscheint auf den ersten Blick der überzeugung abbringen ließ. Und wenn wir hinzufügen, daß die v. Gudenus, den wir jüngst charakterisiert haben, wagte fein Zweifel, ob die Beifikerwahlen auf dem Lande durchweg ein Entscheidung des Gerichtes ihre Spize kehrt gegen die immer dreister Wort des Einspruches und die stärksten Insolenzen entlodten ihm Richterfollegium ergeben würden, welches in seiner Qualifikation, werdende Begehrlichkeit der Pfaffen, daß sie eine Abwehr ist gegen nicht einmal einen Ordnungsruf! Die Hauptfront der Beschimpfungen insbesondere seiner Unabhängigkeit auch nur die Anmaßlichkeiten des Kleritalismus: so wird das Sonderbare be- richtete sich gegen den Dr. Richard, den ehemaligen Direktor einigermaßen dem ordentlichen Gerichte an die Seite greiflich. und das Unerhörte erscheint selbstverständlich. Wenn in des kaiserlichen Burgtheaters, der jetzt Hofrat beim Verwaltungsgestellt werden könne." Dieser Einwand verliert aber Oestreich die Interessen der römischen Kirche in Frage kommen, gerichtshof ist. Herr Rückhard hat ein Lustspiel geschrieben, worin jede Bedeutung, sobald man berücksichtigt, daß jezt so wiegen die Interessen des Staates nichts; wenn die viel er die Korruption der ländlichen Verhältnisse ganz köstlich schildert, die Landarbeiter und δας Gesinde die ordentlichen gerühmtestaatliche" Autorität" den Konstitutionen des Klerikalismus und er hat einen Roman veröffentlicht, worin der auch außerhich Destreichs bekannte Herr v. Holzinger, jener Wiener Straf Gerichte anzurufen gar nicht in der Lage sind, weil dies für im Wege steht, muß sie zu Grunde gehen. Der Fall, der so bezeichnend ist für die innere Natur dieses ver- richter, der in allen Hochverrats- und Socialistenprozessen als Vor sie zu teuer und umständlich wäre. Möge alfo das Gewerbe- pfafften Oestreichs, betrifft den Bau von Kirchen durch die fizzender fungierte, porträtgetreu und daher recht wenig schmeichelhaft gericht auf dem Lande anfangs auch mehr oder weniger hinter Gemeindeverwaltung der Stadt Wien . Seitdem die christlich- sociale geschildert ist. Herr Lueger, der berühmte Komödienspieler, las num den Anforderungen zurückbleiben, die im Interesse einer wirt- Partei von der Wiener Ratsstube Besiz ergriffen hat, ist das im Landtage aus dem Lustspiel und aus dem Romane einige Stellen lich guten Rechtspflege gestellt werden müssen, so bedeutet doch Bedürfnis" nach neuen Kirchen jehr lebendig geworden. Während die vor, und der antisemitische Brüllchor begleitete die Vorlesung mit auch hier die Einführung dieser Gerichte einen großen Fort- Gemeindeverwaltung an der brennenden Krankenhausfrage scheu Ausrufen wie Schuft, Schurke, Niederträchtig, Pfui und anderen Und diese Orgie von Geschimpf schritt, weil damit wenigstens ein Anfang mit einer wirklichen vorübergeht, während sie an dem Budget für die Schule tnappt und lieblichen Schimpfworten! gegen das höchste Gericht des Reiches Rechtspflege gemacht wird. Außerdem kann darüber kein part, während sie alle wirklich dringenden Fragen, wie die der und Verleumdung Aprovisionirung, der Armenunterstügung, lints liegen läßt, beeilt geschah ohne Widerspruch des Vorsitzenden und ohne Pro Zweifel bestehen, daß auch hier die Arbeiter sehr bald aus der sie sich natürlich, die Bedürfnisfrage" nach Kirchen umfassend zu test des Vertreters der Regierung! Der freiherrliche Bursche, Erfahrung lernen und in verhältnismäßig furzer Zeit lösen. Nicht weniger als zwei Millionen hat der Gemeinderat auf der im Landtag die Ehrenstelle des Vorsitzenden einer gesezihren Pflichten als Gewerberichter genügen werden, einmal für den Bau neuer Kirchen ausgeworfen, nachdem er schon gebenden Körperschaft schändet, erteilte Herrn Lueger erst am wie dies feitens der städtischen Arbeiter schon jetzt zuvor wiederholt Kirchenbau - Subventionen bewilligt hatte. Nun ist Dienstag den platonischen Ordnungsruf, nachdem ihn der Richter, der Fall ist. Aber eine solche fulturelle Hebung des land- bas eigentümliche an diesen Leistungen für Kirchenbauten, daß fie der in der Sache beim Verwaltungsgerichtshof Referent war, zum lichen Arbeiters wollen ja gewisse bürgerliche Arbeiterfreunde nicht bloß überflüssig sind, sondern auch ungeseßlich. Nach Duell gefordert hatte! Das sind Zustände und Vorgänge, die nur in einem faulenden durchaus nicht haben. Wurde es doch sogar in der Kommission den konfessionellen Gesetzen, die freilich aus der kurzen Blütestammen, dürfen die Staatswesen möglich sind. Thatsächlich zeigen fie deutlich an, wie als eine große Gefahr" bezeichnet, wenn durch Ein Mitglieder einer Religionsgenossenschaft nicht zu konfessionellen start der Berseßungsprozeß in diesem verlotterten Oestreich vorEin- zeit des östreichischen Liberalismus führung von Gewerbegerichts- Wahlen die socialdemo- Leistungen einer anderen herangezogen werden; das heißt, jede geschritten ist. Seine Partei erfreut sich seit zwanzig Jahren einer fratische Agitation ins platte and getragen Religionsgenossenschaft hat ihre tonfessionellen Bedürfnisse selbst zu o offenkundigen Patronenz durch die Regierung, als die chriftlichbefriedigen. Allerdings steht dieses Princip, wie alle schönen Dinge fociale Pfaffenpartei Wiens. Die Regierungen wechseln, aber bleibt die Gunst jeder Regierung treu. Ganz besonders kläglich hat wieder das Centrum in Oestreich, zur Hälfte nur auf dem Papier; ihre Religions- den Antisemiten Die Christlich - Socialen find abgeschnitten. Erst trug es sein„ arbeiterfreundliches" Herz genossenschaften innerhalb der Gemeinde haben wohl die Pro- Der Grund ist sehr einfach: Natürlich nicht eine patriotische zur Schau: der Gedanke sei nicht von der Hand zu weisen, testanten und die Juden, wogegen die Pfarrgemeinden für die eine" patriotische" Bartei. daß man bei den Dienstboten für eine schnellere und billigere Rechts- Katholiken noch nirgendswo konstituiert sind, obwohl das betreffende Partei, wie man sie sonst in Europa auffaßt: die ihr Vaterland Gesetz fast ein Vierteljahrhundert in Kraft steht. Die katholische liebt und darum wünscht, daß es vorwärts schreite; sondern eine hilfe Sorge tragen müsse, da es sich um eine besonders arme Klasse Stirche hat natürlich das größte Interesse daran, die Konstituierung dynastische Partei, schwarzgelb und byzantinisch bis in die der arbeitenden Bevölkerung handele. Hierauf aber folgen der Pfarrgemeinden zu hintertreiben, denn sie erspart sich- so, von Knochen. Und ob dieser Tugend verzeiht man in Oestreich alles, Bedenken", die zum Teil den Junkern nachgebetet sind, ihren Glaubensangehörigen Religionssteuern einzuholen, sondern verzeiht also den Christlich Socialen, daß fie die politische außerdem den„ neuen" Hinweis enthalten, daß das Dienst läßt sich ihre Bedürfnisse aus dem Gemeindesäckel bestreiten. So Atmosphäre mit ihrer Demagogie, mit ihrer ligenhaften Unaufrichtig boten- Verhältnis mehr mit dem Familien- als mit dem lange Forderungen für den Bau von Kirchen selten auftreten, konnte feit und Heuchelei, mit ihrer frankhaften Lust am Rohen und Ge
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