Nr. 209 BatnMag, 7. Teptemier 1935 ®ritf 5 Henri Barbusse / Erhebung Roman eine* Flieger* Der große revolutionäre Dichter läßt uns in diesem Werl die Abenteuer der Technik und die Wunder des Weltenraumes erleben und kündet das Gesetz einer neuen Gesell­schaftsordnung. Preis in Ganzleinen XL 18.. Zu beziehen durch die Zentralstelle für das Bildungswesen, Prag XII., Slezska 13. Volkswirtschaft und Sozialpolitik Bargeldlose Selbsthllfegenoffenschast Bor einiger Zeit sind in einer Reihe von Ge­meinden bargeldlose Selbfthilfegenossenschaften gegründet worden. Der Zweck dieser Genossen­schaften sollte sein, Rechnungen für Leistungen zu bezahlen, ohne daß damit ein Geldverkehr ver­bunden ist. Die Mitglieder mußten an die Genos­senschaft zunächst Bareinlagen leisten. Darauf, wurden ihnen dann Kredite gewährt. Die Mitglie­der erhielten Scheine auf bestimmte Beträge aus­gestellt, mit welchen sie anderen Mitgliedern Waren, oder Leistungen bezahlen konnten. Jedes Mitglied hat bei der Genossenschaft ein Konto. Der Verrechnungsverkehr wickelte sich dann etwa in der gleichen Weise ab,.wie das im Giroverkehr üblich ist. Dem Lieferanten wurden bei der Gut­schrift zwei Prozent abgezogen. Einige dieser bargeldlosen Selbfthilfegenossenschaften forderten außerdem von den Mitgliedern, da sie im Verkehr mit Nichtmitgliedern Barzahlungen leisten muß­ten, zur teilweisen Deckung des Verrechnungs­verkehrs eine Bareinlage. Das Bargeld wurde von den Genossenschaften, soweit es nicht im Ver­kehr mit den Nichtmitgliedcrn benötigt wird, auf Zinsen angelegt. Die Zinserträgnisse und die Be­träge aus den Abzügen, die bei den Lieferanten gemacht werden, sollen zur Bestreitung der Regie­auslagen und der Rest zur Beschaffung von Ar­beiten, insbesondere Jnvestitionsarbeiten, verwen­det werden. In einigen Orten scheinen diese Genossen- fchaften eine ziemliche Ausdehnung genommen zu haben. In Reichenberg war die Stadtgemeinde selbst die Gründerin. Diese Form der Selbsthilfe, sich aus Zahlungsschwierigkeiten zu befreien, konnte sich im wesentlichen nur auf das Gewerbe beschränken. An der Notlage der breiten Bevölke­rungsschichten änderte sie nichts. Denn die Arbei­ter und Arbeitslosen konnten nicht Mitglieder der Selbfthilfegenossenschaften werden. Von ihnen würde auch kaum die.Stadtgemeinde, noch irgend ein anderer Unternehmer, bargeldlose Scheine in Zahlung genommen haben. Aber bei einem un­kontrollierten Anwachsen dieser Selbsthilfegenos- scnschaften konnten für die Währung ernste Nachteile e n t st e h e n, d i e sichauchfürgroßeTeiledesVolkcs ungünstig auswirken müßten. Diesen Gefahren soll mit einer Regierungs­verordnung entgegengetreten werden, deren Ent­wurf das Finanzministerium fertiggestellt hat und die dem Schutz des ungestörten Umlaufes ge­setzlicher Zahlungsmittel gilt, sifach dem Entwurf wird die Errichtung und der Betrieb solcher Ge­nossenschaften untersagt. Es wird verboten, Mit­glied, Teilnehmer oder Unterstützer derartiger Unternehmen zu sein und zur Einstellung der Tä­tigkeit der Genossenschaften eine Frist von vier­zehn Tagen gesetzt. Bei der Durchführung der Verordnung der Entwurf dürfte kaum noch wesentliche Aende- rungen erfahren müßte darauf Bedacht ge­nommen werden, daß Mitglieder der aufzulösen­den Selbsthilfegenossenschaften nicht allzu schwe­ren Schaden nehmen. Sonst aber wird man das Vorgehen der verantwortlichen Stellen nur bil­ligen können. Bei stillschweigender Duldung und dem Umsichgreifen dieser bargeldlosen Selbsthilfe­genossenschaften, die in den meisten Fällen pri­vate Unternehmen waren, hätte es eines schönen Tages zu einem großen Krach kommen können, nach dem dann Hunderte oder Tausende Mitglie­der als Geschädigte dagestanden wären. Außer­dem aber kann der Staat auch nicht zusehen, daß durch private unkontrollierte Vereinigungen die Landeswährung im Zahlungsverkehr sozusagen umgangen wird durch die Schaffung von bargeld­losem.Geld", das ja schließlich doch die Scheine der Selbsthilfegenossenschaften darstellen. Schließ­lich ist durch die Girokonten und den Postscheck­verkehr auch bei uns in weitestem Umfange die Möglichkeit für bargeldlose Zahlungen gegeben. D. Heeicsttssaak Eine haßerfüllte Mytter Prag . Der 33jährige Arbeiter Anton K 0- r ft n t a aus M 0 d i a n war vor dem Einzelrichter GR. Dr. M a r e c e k angeklagt, in etlicher Aus­einandersetzung die Hand gegen die leibliche Mutter erhoben und dieser eine leichte Körper­verletzung zugefügt zu haben. Auch eine leichte Körperverletzung(die sonst als Uebertretung mit Arreststrafe bedroht ist), wird nach 8 153 St.-G. als Verbrechen betrachtet und mit schwerem Kerker geahndet, wenn der Verletzte der Vater oderdieMutterdes Täters ist. . Prozesse nach 8 153 sind sttts unerfreuliche und oft tragische Angelegenheiten, die auf tiefe Zerwürf­nisse ztvischcn Eltern und Kindern Hinweisen. In den allermeisten Fällen pflegen indessen solche Anklagen «in versöhnliches Ende zu nehmen. Fast stets han­delt es sich um' übereilte Handlungen und der ange- klagte Sohn bekundet seine aufrichtige Reu«, worauf des mißhandelte Elternteil meist von der Vergün- stigung der Strafprozetzordnung Gebrauch macht und sich der belastenden Zeugtnschaft gegen das eigene Kind entschlägt. Der Richter wird also nach erfolgter Rechtsbelehrung in den meisten Fällen ein freispre­chendes Urteil fällen können. Aber es gibt auch andere Fälle dieser Art. Fälle, in denen sich die Sympathie des Zuhörers«her dem Angeklagten zuneigt, als feinem mißhandelten Vorfahren. Zu diesen seltenen Ausnahmen gehört auch dieser Prozeß gegen Anton Korftnta. Tie Eltern dieses Angeklagten sind offenbar fleißige und sparsame Leute gewesen, denn sie haben sich aus ihren Ersparnissen in Modran ein ansehn- ! liches Häuschen gebaut. Ob sie auch liebevolle Eltern waren, mag dahingestellt sein. Was die Mutter betrifft, die hier die Hauptrolle spielt, möchten wir dar bezweifeln. Anton war der ältere der beiden Söhne. Er fand eine gute Stellung und dann eine Braut, die nicht nur hübsch, sondern auch vermögend war. Da der junge Mann gern sein eigenes Haus gehabt Wissenschaft und Technik schufen einen neuen Leuchtkor* per aus doppeltgewendeltem Kristalldraht. Die Doppelwen- del in den gasgefüllten O$RAM -|»J-Lampen gibt, je nach Type, bis 20% mehr Licht für ein Watt. Elektrisches Licht ist also billiger, wenn Sie OSRAM -Q-Lampen verwenden. y&t Uzt M'c. w'&tig Qe£d hätte, kaufte er seinen Eltern aus der MitgkftfeinerBraut ihr Häuschen für 80.000 XL ab und bezog es. Seinen Eltern räumte er ein Zimmer ein. in welchem sie bis zu ihrem Lebensende wohnen sollten. Auch sein jün­gerer Bruder erhielt dort ein Quartier. Aber das Zusammenleben des jungen Paares mit den Eltern des Gatten gestaltete sich vom An­fang an schwierig und später unerträglich. Es scheint, daß seine Mutter sich nicht damit abfinden konnte, daß sie nicht mehr unbeschränkte Gebieterin war." Es gab demnach Tag für Tag schwere Auseinander­setzungen und es trüg nicht zur Verbesserung der Situativ» bei. daß die Mutter ihre Schwiegertochter als.heraelaufeneSure"zu bezeichnen pflegte.. Ihren Höhepunkt fanden die ständigen Strei­tigkeiten eines Tages als die unbeliebte Schwieger­tochter dazu kam. wie die Mutter ihres Gatten die Salatbeete mit dem Inhalt ihrer Nachttöpfe begoß. Als sie fich gegen diese un­appetitliche Begießung ihrer Beete verwahrte, wurde sie mit einer Flut von Schimpfworten überschüttet, wobei die»hergelaufen« Hure" wieder die Haupt­rolle spielte. Nun griff aber der angeklagte Anton ein und verbot seiner Mutter in begreiflicher Erre­gung, die Beleidigung seiner Frau. Die Mutter er­hielt Beistand durch den j ü n g e r e n Sohn: der mit einem Stock in der Hand gelaufen kam. Anton entriß seinem Bruder den Stack und es kam zu einem Handgemenge,. das damit endete,. daß die Muttergegen ihr en Sohn Anton die Strafanzeige wegen Körperverletzung erstattete. Sie Hat bei dieser Auseinandersetzung«ine leichte Hautabschürfung auf dem Oberarm davon­getragen.., Bei der Hauptverhandlung bestritt der Ange­klagte, der einen guten Eindruck machte, in glaub­haftester Weise, seine Mutter absichtlich geschlagen zu haben. Die oberflächliche Verletzung sei sicher nur zufällig erfolgt. Diese Verteidigung wurde durch das Zeugnis der übrigen Zeugen durchaus wahrscheinlich gemacht. Sowohl der Vater als auch der Bruder des Ange­klagten gaben zu, daß eine böse Absicht des Ange­klagten nicht behauptet werden könne. Einzig und allein aber auch mit größ­ter Hartnäckigkeit und Verbissen­heit belasteteden Angeklagten die eigen« Mutter. Es ist eine recht ungut aussehende Frau. Zur Abrundung des Bildes sei noch erwähnt, daß außerdem noch mehrer« andere Zivil- und Strafprozesse zwischen dem Sohn und seinen Eltern schweben. Als der. Richter die Mutter fragte, oh sie einen. Schadenersatz von ihrem. Sohn verlangte, antwortete sse verbissen: Nein a b er einsperren soll man ihn! Nach dem Verlauf d«S BcweisverfahrenS konnte der Richter nicht zur Ueberzeugung von der Schuld des Angeklagten gelangen und fällte einen Frei- s p r u ch. rb. Richelieu 3« seinem dreihuudertfünfzigste« Geburtstag Bon Hermann Wendel . Niemand Geringerer als Jean IaureS weist einmal darauf hin, daß der republikanische Geschichtsunterricht, so stark er die Entwicklung zur politischen und sozialen Demokratie zu unter­streichen habe, keincsivegs»die großartigen Sei­ten der alten französischen Monarchie" zu verken­nen brauche. Wenn aber das königliche Frankreich durch Jahr und Tag der Welt als strahlende Offenbarung von Macht und Glanz erschien, dankt es- solches Ansehen weniger den Bour.bonen selbst als ihren entscheidenden'Ratgebern, vor allem einem Richelieu, den auch der deutsche Histo­riker den»ersten genialen Staatsmann des moder­nen Europa " nennt.< Richelieu gilt mit Recht als der Schöpfer des straff zusammcngerafften Nationalstaats. Frei­lich wähnt nur der kleine Moritz, daß große Män­ner die Geschichte nach Belieben machen, und daß demnach Richelieu den zentralisierten National­staat gewissermaßen aus dem Aermel geschüttelt habe. Seine wahre Größe bestand vielmehr darin, daß er, als vielleicht nicht einmal bewußter Nutz­nießer einer Entwicklung, alle Kräfte förderte und ausbeutete, die seit geraumer Weise aus das absv- lustisch geeinte Frankreich hindrängten; er selbst bekannter»Das Schicksal zu lenken, steht nicht in menschlicher Macht, aber wir müssen fähig sein, zu benutzen^ was es uns schickt." Diese Fähigkeit be­saß er in hohem Maße. Andere hatten ihm vor­gearbeitet, andere teilten seine Anschauungen. Schon unter Heinrich I V. hatte SuIly hie glei­chen Ziele, verfolgt, und. ähnliche Ideen verfocht eine ganze. Richtung, die Partei der sogenannten Politiker. Aber Richelieu verwirklichte/ Der kleine Adlige aus dem Poitou, am 5. September 158$ auf dem Schloß seiner Väter geboren, durch geist­liche Erziehung geformt, zum Bischof geiveiht und zum Kardinal ernannt; setzte in den achtzehn Jahren, da er Frankreich unumschränkt beherrschte, ungewöhnliche Gaben, Zähigkeit und Beständigkeit, Umsicht und Besonnenheit, Weitblick und Scharf­blick wie Sinn für das Maß und die Reife nebst gründlicher Kenntnis der Dinge und Menschen an seine Aufgabe. Er trieb eine Politik auf lange Sicht. Aber zur Entfaltung dieser Gaben gelangte er erst, als er 1624 erreichte, zum Minister des krankhaft bösartigen, verderbten und entschluß­losen Ludwig XIII. berufen zu werden; der Weg zu diesem Amt führte an dem ränkesüchtigsten aller Höfe durch Hinterzimmer und Alkoven, und die kaltherzige Bedenkenlosigkeit in der Anwen­dung aller Mittel blieb dem Kardinal treu. Vielleicht stand ihm von Anfang an das politische Ziel; der unbedingte Bor- rangdesStaatsgedankensim Wider­streit gegen die spanisch-österreichische Weltmacht nicht so klar vor Augen, wie es dem Rückblickenden später selber schien; auch er dachte und plante wohl in Etappen. Wenn er sich aber im Verlauf der gewaltigen bewaffneten Auseinandersetzung zwi­schen den Staaten Europas , die die Geschichts« schrcibpng als Dreißigjährigen Krieg bucht, als den überlegenen Gegenspieler der Habsburger er­wies, leitete ihn keineswegs öde Eroberungsgier. Ganz im Gegenteil! Der Grundgedanke seiner ge­samten auswärtigen Politik war Abwehr; einem stets drohenden habsburgischen Angriff auf ein alleinstehendes Frankreich suchte er einen Rie­gel vorzuschieben. Allenthalben stützte er deshalb mit diplomatischen Mitteln und mit Subsidien in bar die Feinde des Kaisers, die protestantischen Fürsten Deutschlands so gut wie dit Schweden Gustav Adolfs , aber aktiv griff er erst 1635 in den Krieg ein, als es gar nicht mehr anders ging. Auch jetzt hielt sich der Staatsmann, der kein System, sondern-nur eint Methode zu haben gestand, von uferlosen Plänen fern; daß er ein Verfechter der These von der»natürliche» Grenze" Frankreichs bis zuM Rhein geivescn sei, erscheint trotz seiner militärischen Festsetzung in Lothringen und im Elsaß zweifelhaft. Ihm lag vor allem andern an der Herstellung deseuro­päischen Gleichgewichts", das war: an einer Siche ­rung Frankreichs durch den allgemeinen Frieden oder ein System von Verträgen, und schließlich war, es nicht seine Schuld, wenn, zerrüttenden Eroberungszielen nachjagend, Ludwig XIV . unter dem Vorwand, es fortzusetzen, das Werk dieses ivahren Realpolitikers zerstörte. Dogmen in der Politik durchaus obhold, er» kannte Richelieu lediglich mit dem Instinkt des gesunden Menschenverstandes, daß sich Frankreich nach außen nur zu behaupten vermöge, wenn es im Innern einheitlich und geschlossen dastehe. WäS Heinrich IV . in dieser Richtung erreicht hatr« zerfiel bald nach seiner Ermordung. Da sich unter seiner Witwe Maria von Medici die gro­ßen Herren wie selbständige Souveräne gegen die Krone erhoben, auf eigene Truppen gestützt und zu Zettelungen mit dem Ausland stets bereit, schien Frankreich in die unheilvollste Feudal­anarchie zurstckstürzen zu wollen.-Daß Richelieu mit dieser gesellschaftlich nutzlos gewordenen, rein schmarotzerhaften Schicht Fraftur redete und den ungebärdigsten Vertretern des Hochadels, mochten sie dem Haus Talleyrand angehören oder Herzog von Montmorency heißen, den Kopf vor die Füße legte, sticht unter seinen geschicht­lichen Verdiensten am meisten hervor. Dem Bän­diger der Aristokratie waren aus demselben Grunde die Protestanten ein Dorn im Auge, nicht weil sie einem andern Bekenntnis an« hingen, sondern weil sie, feste Plätze besetzend und eine Armee aufstellend, einen Staat im Staate bildeten. Sie niederzuwerfen, bedurft« es eines blutigen Bürgerkrieges, aber als nach langwieriger Belagerung ihr Häuptstützpunkt La Rochelle gefallen war, dachte der Kardinal der päpstlichen Kirche duldsam und staatsklug genug, um den Hugenotten die Ausübung ihres Glaubens aufs neue zu verbriefen und zu versiegeln. Hatten manche der feudalen Rebellen gegen den Staat die Flagge des Protestantismus gehißt, so stand in diesem Lager auch der Kern der gewerbefleißiqen und handeltreibenden Schicht; das kapitalistische Bürgertum war zum großen Teil knlvinisch ge­sinnt. Auch dies« Klässe, so sehr die. Entwicklung zum absolutistischen Staat ihren wirtschaftlichen Interessen entgegenkam, sah sich politisch ins Hin­tertreffen gedrängt; die Parlamente» die Bollwerke des Beamten« und Geldadels und. mit­telbar der Bourgeoisie überhaupt waren, wurden auf Schritt und Tritt gedemütigt und ausgeschal­tet. Nur der Wille des Monarchen, also das Gebot Richelieüs galt; wer gegen den Stachel zu lölen wagte, konnte erbarmungsloser Verfolgung und rücksichtsloser Vernichtung sicher sein; noch kurz vor seinem Tode im Jahre 1642 räumte der allgewaltige Minister unter den hoch­adligen Mitgliedern einer Verschwörung furchtbar auf. Aber mochte ein, solcher, von einem Punkt äuS geleiteter, alles einem Ziel unterordnender Staat auch eine höhere Stufe der Entwicklung.einneh­men als das buntscheckige Ohnmachtsgebilde der feudalen Zeit, so empfand doch-die breite Maste der Bauern und Kleinbürger diesep Fortschritt kaum. Nicht die Segenswünsche, die Flüche des Landvolks folgten Richelieu , der durch die Steuer­presse den letzten Heller h«rauspreßte, den sich immer wieder leerenden Staatsschatz zu füllen. Schärfere Kritik an seiner kostspieligen Politik als alle Pamphlete war die wilde»Jacqütrft", der Bauernkrieg, der 1637 durch Perigord und S»!n« ionge tobte, und der Aufstand der ländlichenA>ar- füßer", mit dem im gleichen Jahr die untere Normandie auf die ungesetzliche Einführung der Salzsteuer antwortete. Mit harter Hand warf Richelieu diese Volksbewegung nieder; willfährige Gerichtskommissionen fällten Bluturteile»ach Wunsch; Hunderte von armen Teufeln endeten mit dem Strick um den Hals. Ohne Zweifel, Armand-Jean du Plessis Her­zog von Richelieu , Prinzipalminister Seiner Ma­jestät, Kardinal der römischen Kurie, Eonnetgble von Frcnkrcich, Großmeister und G«n«raloüer- inspektor des französischen Seehandels und Schiffswesens usw.» usw., war ein bedeutender Staatsmann, weil er das Rad der Entwicklung vorwärtsdrehte, aber dieser Wald von Galgen verunziert aufS schauerlichste den dunklen Hinter­grund'seines leuchtenden Porträts/