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zwungen werden. In der That erweist sich auch dieses Mittel ei s oder eines Bundesstaats zu gefährden sich dabei weniger bon menschenfreundlicher Rücksicht auf nur zu häufig als geeignet, die willensfreiheit der Arbeiter zu oder eine gemeine Gefahr für Menschenleben die Notlage der meisten Steuerpflichtigen dieser Stufe beseitigen und sie wider ihren Willen zur Unthätigkeit zu zwingen. oder Eigentum herbeizuführen. Die Sicherheit des als bon der nüchternen Erwägung leiten, daß selbst Dazu kommt, daß in solcher Ueberwachung mit ihrer beabsichtigten Reichs oder eines Bundesstaats tann beispielsweise gefährdet werden die 2. Stufe, obwohl die Höhe ihres Steuersolls bes und thatsächlichen Wirkung der Belästigung und Einschüchterung regel- durch Einstellung oder Störung der zur Herstellung oder Erhaltung trächtlich ist, bei der großen Bahl von Niederschlagungen do ch mäßig eine Beeinträchtigung des jedermann zustehenden Rechts der Schlagfertigkeit des Heeres oder der Flotte nötigen Arbeiten in nur eine geringe st- Einnahme bringt und durch auf ungestörte Benugung von Straßen, lägen, militärfistalischen Betrieben, oder durch unter die oben erwähnten Schwierigkeiten der Einziehung so hohe Un Häfen, Bahnhofsanlagen und dergl. enthalten ist, und daß auch aus brechung des Eisenbahn- Betriebs im Mobilmachungs  - to sten verursacht, daß schließlich als Gewinn fast diesem Gesichtspunkte eine Agitation zu Gunsten von Arbeitskämpfen falle. In Friedenszeiten kann durch Hemmung des Eisenbahn nichts übrig bleibt. Später, 1895, tehrte man zu dem alten auf den dem gemeinen Gebrauche dienenden Verkehrsanlagen nicht Betriebs eine gemeine Gefahr der bezeichneten Art verursacht werden, Verfahren zurück, die 2. Stufe wieder zu erheben. Die uns geduldet werden kann. wenn der Mangel an den zur betriebssicheren Unterhaltung der bemittelte Bevölkerung Berlins   hat sich dafür bei der freisinnigen", Wenn es hiernach gerechtfertigt ist, das Streifpostenstehen als Bahnanlagen nötigen Arbeitskräften die Betriebssicherheit gefährdet Mehrheit der Stadtverordneten Versammlung Mittel für die in den§§ 1 bis 3 bezeichneten Handlungen bei und deshalb zu Eisenbahn  - Unfällen Veranlassung giebt. Auch die zu bedanken, welche Ende 1894 bei Gelegenheit der Gemeindeſteuer­Strafe zu verbieten, so empfiehlt sich ein strenges Vorgehen Störung des Bergwerks- Betriebs oder der zum Schuße gegen Ueber- Reform die Wiedererhebung der 2. Stufe beschloß. Der bezügliche in dieser Richtung umsomehr, als erwartet werden darf, daß dadurch schwemmung bestimmten Arbeiten kann eine gemeine Gefahr für Antrag ging von lints- freifinniger" Seite aus( die Herren mannigfachen Ausschreitungen schwererer Art vorgebeugt wird. Denn Menschenleben zur Folge haben. Cassel und Kreitling traten mit großem Eifer dafür ein), häufig bildet das Ausstellen von Streifposten den äußeren Anlaß Mit Rücksicht auf die Schwere und Gemeingefährlichkeit der während er von socialdemokratischer Seite, leider erfolglos, be und den ersten Keim für gröbliche Gewaltthätigkeiten. Auch wenn Strafthat erscheint es geboten, 8uchthausstrafe für den Fall fämpft wurde. Der wirtschaftliche Aufschwung der nächsten Jahre fich die Ueberwachungsthätigkeit anfänglich ruhig vollzieht, pflegt doch anzudrohen, daß infolge des Ausstandes oder der Aussperrung, ließ dann die Schwierigkeit der Steuereinziehung zunächst bei fortgesetter Kontrolle der Arbeitswilligen die Erbitterung auf beiden welche durch eine Handlung im Sinne der§§ 1, 2, 4 herbeigeführt nicht so start wie früher hervortreten. Allmählich scheint sich das Seiten bald einen bedrohlichen Grad anzunehmen; besonders lassen sich oder gefördert worden sind, eine Gefährdung der Sicherheit des aber wieder geändert zu haben. Wie verlautet, finden Aufpasser leicht zu Gewaltthätigkeiten hinreißen, sobald sie wahr Reichs oder eines Bundesstaats eingetreten oder eine gemeine gegenwärtig im Magiftrat Beratungen über Er­nehmen, daß der Kampf verloren zu gehen droht. Wird den Ein- Gefahr für Leben oder Eigentum herbeigeführt worden ist. leichterung des Steuereinziehungs- Geschäftes schüchterungsversuchen schon in der Form des Postenstehens wirksam Der ursächliche Zusammenhang zwischen einem solchen Ergebnis statt. Der Umfang der Geschäfte ist so groß geworden, daß die entgegengetreten, so wird damit vielen Arbeitswilligen ein wertvoller und dem Ausstande oder der Aussperrung wird auch dann 8ahl der Steuererheber vermehrt werden müßte( nach­Schuß geboten, und viele Streifende werden vor Ausschreitungen zu bejahen sein, wenn sie nicht der einzige, sondern nur dem erst vor einigen Jahren eine Vermehrung stattgefunden hat), bewahrt, die sie samt ihren Familien später bitter zu büßen haben einer von mehreren zusammenwirkenden Faktoren gewesen sind, auf der Stadttämmerer verspricht sich aber mehr Vorteil von einem die jene Gefährdung zurückzuführen ist. erneuten Verzicht auf Erhebung der Gemeinde­Gegen die Rädelsführer empfiehlt sich eine weiter verschärfte Einkommensteuer in der 2. Stufe. Ein freis Strafandrohung und zwar eine solche mit Zuchthaus bis zu fünf sinniges" Blatt wendet sich gegen diesen Vorschlag und Jahren. Andererseits können in den Fällen des Abs. 2 des§ 8 citiert das Wort, das 1894 bon Herrn Cassel in der mildernde Umstände zugelassen werden. Stadtverordneten- Versammlung mehrfach gebraucht wurde: Wer will mitraten, muß auch mitthaten." Es werde von wohlthätiger Wirkung auf den fleinen Steuerzahler sein, wenn er am eigenen Leibe erfahre, daß schrankenlose Ver mehrung der Kommunalausgaben eine empfindliche Anziehung der Steuerschraube zur Folge habe; sonst sei es zu bequem, auf anderer Man kann von diesen Ver= Leute Kosten Geld zu bewilligen.

würden.

( Die Begründung behandelt weiter die bisherigen Versuche der Behörden, das Streitpostenstehen zu bestrafen, die aber nicht wirksam gewesen seien, weil die Strafen nicht ausreichten.)

Nach allgemeinen strafrechtlichen Grundfäßen wird die Strafs androhung nicht nur auf diejenigen Personen Anwendung zu finden haben, welche selbst die Ueberwachungsthätigkeit ausüben, sondern auch auf Anstifter und Gehilfen.

§ 9. § 10.

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Das Recht auf ,, schwarze Liften". Wie dem Gesezentwurf die Absicht zu Grunde liegt, das Die Vorschriften des Gesetzes follen zunächst innerhalb des natürliche Recht auf Selbstbestimmung beim Nehmen oder Ver- Geltungsbereichs des§ 152 Gewerbe- Ordnung Anwendung finden, geben von Arbeit, die Freiheit des Arbeitsverhältnisses, zu und zwar gleichviel, ob Arbeits- oder Dienstverhältnisse unmittelbar tretern der Geldfacsinteressen allerdings nicht er­daß sie einsehen oder zugeben, warum es dem schüßen, so wird er auch die Beteiligten in der Vornahme aller der- oder vermittelst besonderer anderweiter gefeglicher Bestimmung( z. B. warten, Steuerzahler mitzu­jenigen Handlungen unbehindert lassen müssen, welche nur einen des§ 154a) dem§ 152 unterstellt sind. Darüber hinaus aber soll Arbeiter so schwer wird, als Der Arbeiter fann itur deshalb Ausfluß ihres natürlichen Rechtes bilden, bei der Begründung, Auf- fich das Gefez auch auf alle Arbeits- und Dienstverhältnisse in thaten". feinem Geldbeutel eintreten, rechterhaltung oder Beendigung eines Arbeits- oder Lohnverhält den im§ 10 Nr. 2 näher aufgeführten Reichs- Staats- und Kom- weniger mit niffes ihre Entschließung nach freiem Belieben zu treffen. Es ist munalbetrieben, sowie in Eisenbahn  - Unternehmungen erstrecken, weil weil er in die Tasche des Unternehmers hin Das Mitthaten" der Arbeiter deshalb im Abs. 3 des§ 4 ausdrücklich ausgesprochen, daß es im Sinne diese Verhältnisse in den hier in Betracht kommenden Beziehungen einarbeiten muß. dieses Gesetzes nicht als eine Verrufserklärung oder Drohung gilt, den Verhältnissen in gewerblichen Betrieben durchaus ähnlich find Iafie besteht darin, daß sie der befizenden Klasse die wenn jemand lediglich eine Handlung vornimmt, zu der er berechtigt ist, und zum Teil eines Schutzes gegen zwangsweise Einwirtungen Geldfäde füllt... Es entspräche also durchaus der Gerechtigkeit, oder wenn er die Vornahme einer solchen Handlung in Aussicht stellt. Da in noch höherem Maße bedürfen. Ihre ausdrückliche und wenn die unteren Steuerstufen entlastet und die bei macht es keinen Unterschied, ob sich die Berechtigung zur Vornahme ausnahmslose Unterstellung unter die Vorschriften dieses Ge- oberen stärker belastet würden. Wir wollen sehen, was bei der Handlung aus Vertrag oder Gesetz, aus privatem oder öffent feges bietet auch den Vorteil, daß es hiernach im einzelnen Falle den Beratungen des Magistrats herauskommen und wie sich eventuell lichem Rechte herleitet. Auch die aus dem Dienstverhältniß öffent einer Erörterung der bisweilen schwierigen Frage, wie weit ein die Stadtverordneten- Versammlung dazu stellen wird. licher Beamten fich ergebenden Disziplinarbefugnisse einer Behörde Reichs, Staatss, Kommunal- oder Eisenbahnbetrieb unter die Vor­Klubhäuser. Arbeiterfeindliche Blätter, wie" Post", Leipziger  gehören hierher; ihre Anwendung kann nicht den Charakter einer schriften der Gewerbe- Ordnung fällt, nicht bedürfen wird. im Sinne dieses Gesetzes strafbaren Handlung haben, wie denn Tageblatt" 2c., ärgern sich darüber, daß der Ruderklub Vor überhaupt die besonderen Pflichten eines öffentlichen Beamten, wärts, wie wir Sonntag berichteten, sich ein stattliches Boots­Aus der Frauenbewegung. welche sich aus seinem Dienstverhältniß ergeben, durch die haus erbaut hat. Die Organe des Großunternehmertums reden Bestimmungen des Gesezentwurfs in teiner Beziehung be= allerhand von Verelendungstheorie und fordern im Angesichte des Ueber die Verhältniffe der Telephonistinnen in der neuen rührt werden. Steht dem Arbeitgeber, vorbehaltlich der Telephoncentrale in Wien   entnehmen wir dem soeben erschienenen Klubhauses gegenüber der Abtei die socialdemokratischen Agitatoren" aus Berträgen fich ergebenden besonderen Verpflichtungen, die freie 6. Hefte der Dokumente der Frauen" folgende Angaben: Die auf, das Hezen zu lassen und neben den Schattenfeiten der gött­Wahl seiner Arbeiter und dem Arbeitnehmer die freie Entscheidung Mädchen müssen einen umfangreichen Hör Apparat tragen, lichen Weltordnung auch den Lichtseiten zu ihrem Rechte zu ver­helfen". darüber zu, bei welchem Arbeitgeber, wie lange und unter welchen der Brust und Kopf umschließt und auf Ohr und Schläfen Bedingungen er in ein Arbeits- oder Dienstverhältnis treten will, einen Dies Verlangen fann zu gegebener Zeit erfüllt werden. Wir derart empfindlichen Druck ausübt, daß am ersten so muß es beiden Teilen auch unverwehrt sein, bestehende starten Geschäftstage brei Ohnmachtsfälle vortamen und die Be- versprechen den arbeiterfeindlichen Blättern feierlich und bindend, Arbeit oder Dienſtverhältnisse ordnungsmäßig zu beendigen, troffenen nach Hause transportiert werden mußten. Jeder Zag hat daß wir aufhören wollen, das leidige Laster der Zufriedenheit am Proletariat zu ſchelten, sobald am Proletariat zu schelten, es erreicht ist, daß nach freien Belieben eine Beschäftigung abzulehnen oder Ar- bisher eine Anzahl neuer Opfer gefordert. Es treten nämlich häufig jeder Arbeiter sein Slubhaus mit dem üblichen Komfort beiter bestimmter Art abzuweisen und derartige ihnen freistehende heftige llebelteiten bei den Beamtinnen auf und selbst die Wider hat und es sich, um im Tone des Leipz. Tagebl." zu bleiben, darin Widere der Arbeiter sein Klubhaus mit dem üblichen Komfort Willensatte auch für die Zukunft anzufündigen oder mit standsfähigsten leiden an intensivem Kopfschmerz, der sie am Schlafen hat und es sich, um im Tone des Leipz. Tagebl." zu bleiben, darin laffung der Arbeiter, beides unter dem selbstverständlichen Vorbehalte Irritation der Kopf- und Hörnerben wird auch das Augenlicht der häuser in dem Sinne, wie sie nach dem nunmehr zur Freude der andern zu vereinbaren. Die Einstellung der Arbeit, sowie die Ent- hindert und fich an jedem Diensttag verstärkt. Außer der abnormen e ben fo wohl fein läßt, wie die Bourgeois". Freilich möchten wir nicht misverstanden werden. Klub­der Einhaltung ausbedungener Kündigungsfristen, sind im§ 152 der gequälten Manipulantinnen in hohem Grade gefährdet. Der große Arbeiterfeinde eingebrachten Buchthausgesez- Entwurf mit Gewerbe- Ordnung ausdrücklich als erlaubte Mittel hingestellt, um Saal, in dem 150 Mädchen arbeiten, ist mit einem Glasdach gedeckt, Eisengittern, Lattenarrest- Bellen und ähnlichem Komfort in Massen günstigere Lohn- oder Arbeitsbedingungen auch im Wege der an dem keine verschiebbare Schußvorrichtung angebracht ist, so für ehrenhafte Arbeiter errichtet werden müssen, meinen wir Verabredung oder Vereinigung zu erzielen. Was aber von der daß die grellen Sonnenstrahlen unbarmherzig auf die Köpfe der Kündigung oder Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gilt, muß auch Arbeitenden herniederbrennen. Da die Mädchen an langgestreďten von dem Jn aussichtstellen einer solchen Maßregel Tischen einander gegenüber fizen, so spielt das Sonnenlicht und des gelten. Auch im Wege einer öffentlichen Bekannts Abends das elektrische Licht auf den blanken Brustschilden ihrer machung wird eine Kündigung oder Nichtbeschäftigung oder eine Apparate, was mit den aufflammenden elektrischen Glühlämpchen, Ablehnung gewisser Dienste unbedenklich in Aussicht gestellt werden welche das Anrufen bezeichnen, einen so starten Reiz auf die Augen dürfen, wobei allerdings vorauszusehen ist, daß die Bekanntmachung ausübt, daß dieselben sich röten und so verglast aussehen wie bei nicht etwa aus anderen Gesichtspunkten, insbesondere wegen ihrer Fieberkranken. Form eine strafbare Handlung darstellt. Ebenso wird es den Nun stelle man sich zu alledem noch den entsetzlichen Wirrwarr ist bereits überführt, die bon Arbeitgebern nicht zu verwehren sein, daß sie sich vor, der durch die noch nicht regelmäßig funktionierenden Apparate, über die Nichtbeschäftigung gewiffer Arbeiter unter einander durch die fortwährend notwendig werdenden Eingriffe der Technikter, verständigen und sich gegenseitig Verzeichnisse derjenigen Per- durch die Nervosität der Beamten und durch die berechtigte In fonen mitteilen, die sie in ihre Betriebe nicht aufnehmen wollen. geduld der Abonnenten Play greift, und man hat ein annäherndes Will ein Arbeitgeber Mitglieder einer bestimmten Vereinigung nicht be- Bild von den wahrhaft teuflischen Martern, denen diese unglücklichen schäftigen, so kann er dies ungehindert thun oder an- Mädchen ausgesetzt sind. fündigen, wie umgekehrt Arbeitnehmer sich der Beschäftigung Das Unerhörteste aber besteht darin, daß dieselben jetzt auch bet beliebigen Personen, z. B. bei Mitgliedern gewisser Verbände während eines Gewitters an den elektrischen Apparat gefesselt oder bei Unternehmern, die unorganisierte Arbeiter beschäftigen, bleiben und weiter manipulieren müssen, und das, ehe man die volle enthalten, die Absicht, dies zu thun, gegen jedermann aussprechen Sicherheit gewonnen hat, ob die Schutzvorrichtungen auch wirklich oder hierauf gerichtete Vereinbarungen mit anderen eingehen dürfen. hinreichend sind und gut funktionieren. Der Umstand, daß unter besonderen Verhältnissen die Aufhebung eines Arbeits­

nicht.

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Waren

Umfangreiche Diebstähle in verschiedenen großen Waren­häusern sollen augenblicklich die Polizei beschäftigen. Modistin" mitteilt, ist man in den letzten Tagen auch großen Warendiebstählen in einer der größten Blumenfabriken auf die Spur gekommen. Es handelt sich um die Blumenfabrik von Lichtenstein 11. Oppenheim, Krausenstraße 41. Ein Hausdiener der Firma ihm gestohlenen in dem Keller Seydelstraße 2 veräußert zu haben. Die von dem Blumendiebstahl verständigte Polizei ermittelte nicht nur den Hausdiener 2. als Thäter, sondern stellte auch fest, daß die ge­stohlenen Waren in dem bezeichneten eller verkauft wurden und zwar vorwiegend an Leute aus Weißensee. In diesem Orte haben denn auch bereits verschiedene Haussuchungen bei verdächtigen Per­sonen stattgefunden. Mehrere dort beschlagnahmte Warenposten rühren von Diebstählen aus der bezüglichen Blumenfabrik her. Wie hoch sich die Summe der entwendeten Waren beziffert, konnte bis jetzt noch nicht festgestellt werden.

Nachdem die Verlängerung der Straßenbahnlinie von Siemens u. Halste Pantow Gesundbrunnen nach der Mittel­straße bereits bis zur Elsasserstraße in Betrieb gesetzt worden ist, ist dem Magistrat der Entwurf eines Vertrages über die Stromlieferung für diese Bahnlinie aus den Elektricitätswerken zur Genehmigung eingereicht worden.

Ueber die Zulaffung der Frauen zum Universitätsstudium oder Dienstverhältnisses für den einen oder ist ein neuer Erlaß des preußischen Kultusministers erschienen. Da­den anderen Kontrahenten als ein lebel empfunden werden kann, nach soll die bisher übliche Einholung der Genehmigung im einzelnen bermag hieran nichts zu ändern. Den Rechte des einen, aus einer Thätigkeit auszuscheiden, steht das Recht des underen, seinerseits alle fünftig unterbleiben. Die Erlaubnis zum Vorlesungsbefuch an das Arbeitsverhältnis zu lösen und ein neues Verhältnis nur unter Frauen soll seitens der Universitätsrektoren vorbehaltlich der Prüfung aller sonstigen Erfordernisse und vorbehaltlich der Einwilligung der besonderen Voraussetzungen abzuschließen, gleichberechtigt gegenüber, und die Einstellung der Arbeit durch Arbeitnehmer fann ebensowohl beteiligten Universitätslehrer in gleicher Weise erteilt werden, wie im Universitätsgarten enthüllt werden. ein Nachteil für die Arbeitgeber sein, wie die Aussperrung durch dies bei männlichen Hospitanten geschieht. Arbeitgeber als Nachteil für die Arbeitnehmer sich herausstellen kann. Licht und Schatten sollen auch hier gleich verteilt sein.

88 5, 6. 87.

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Weibliche Theologen. Das Wittenberg  - College in Springfield  in Ohio  , eine der ältesten lutherischen Bildungsanstalten Ameritas, hat beschlossen, Frauen zum theologischen Studium zuzulassen und ihnen ebenso wie Männern die Würde eines Bachelor of Divinity" zu erteilen, sodaß sie berechtigt wären, sich um Predigerämter zu

bewerben.

Lokales. Steuerschmerzen

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Am nächsten Dienstag wird das Helmholz- Denkmal Ein Denkmal für den verstorbenen Schauspieler Ernst For me s ist gestern auf dem St. Hedwigs Kirchhofe im Beisein zahlreicher Künstler und Theaterdirektoren enthüllt worden.

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im Belleallianceviertel mehrere Personen verunglückt. Der Fleischer­Beim Einfahren eines jungen Pferdes sind dieser Tage meister Sch. in der Großbeerenstraße bereitete seiner Frau zu Pfingsten eine Ueberraschung mit einem neuen Wagen und einem jungen Pferde. Eine Strafvorschrift wider öffentliche Zusammenrottungen, bei Das Tier war aber noch nicht eingefahren. Ein Freund Sch.'s, denen Bergewaltigungen und Einschüchterungen der in den§§ 1 bis der frühere Fleischermeister, jezige Rentier G. aus der Teltower­6 bezeichneten Art mit vereinten Kräften begangen werden, erscheint straße, erbot sich zu den ersten Versuchen und spannte an. Langsam besonders nötig. Die Arbeitswilligen werden durch nichts mehr ein­und etwas unsicher ging es durch die Möckernstraße. An der Ecke geichüchtert, als durch die bedrohlichen Einwirkungen von Haufen quälen nicht nur so manchen, der Steuern zu zahlen hat, der Vortstraße stieg noch ein gemeinsamer Freund Sch.'s und G.'s, Streitender, die sich auf der Straße, auf dem Wege zur Fabrit usw. auch, wer Steuern zu bekommen hat, macht die Erfahrung, daß ein Hausbesizer P., mit auf, um dem Rentner auf der ersten Tour zusammenfinden und zwischen denen die Arbeitswilligen gleichsam das manchmal ein sehr zweifelhaftes Vergnügen ist. Die Berliner   Gesellschaft zu leisten. Man tam jedoch nur noch 150 Schritte Spießruten laufen müssen. Dadurch, daß die städtische Steuer- Deputation, deren Organen die Einziehung der weiter. Der junge Gaul scheute vor einem elektrischen Straßenbahn­Teilnahme ant einer solchen Zusammenrottung strafbar Staats- wie der Gemeindesteuern obliegt, muß diese Erfahrung zug und warf den Wagen um. Mit blutigen Köpfen lehrten ist, kann der von Behörden wiederholt beklagten Schwierigkeit recht oft machen. Ihr haben die Stenern schon recht oft die beiden Einfahrer heim, das Pferd am Zügel führend, einigermaßen begegnet werden, daß die Thäter, welche aus einer Schmerzen bereitet, diejenigen Steuern natürlich, die sie zwar zu und ließen sich dann auf der Sanitätswache verbinden. Ein anderer Menschenmenge heraus Beschimpfungen, Drohungen usw. aussprechen bekommen hatte, aber nicht betam. Das Steuereinziehungs- Freund, Herr B., ließ sich durch diesen Mißerfolg nicht abschrecken, oder Thätlichkeiten begehen, nur selten zu ermitteln sind. Geschäft wird in einer Großstadt namentlich durch fühlte sich vielmehr so sicher, daß er gleich Frau und Sohn und Der Begriff der öffentlichen Zusammenrottung ist dem§ 125 zwei Umstände erschwert. Hier find die Unbemittelten, Sch. nebst Frau zu einer Spazierfahrt nach Marienhöhe einlud. ( vergl. auch§ 124) St.-G.-B. nachgebildet. Selbstverständlich tritt die bei ihrem dürftigen Einkommen nur mühsam ihre Steuern Leider kam wieder zur Unzeit ein elektrischer Wagen. Genau an auch hier wie nach§ 125 St.-G.-B. eine Bestrafung wegen Teil aufbringen können, besonders zahlreich; hier ist auch die derfelben Stelle wie vorher warf der junge Gaul das Gefährt aber­nahme an der Zusammenrottung mur dann ein, wenn der Thäter Seßhaftigkeit der Bevölkerung, speciell der ärmeren, besonders mals um. Die Insassen des Wagens tamen mit leichten Ver­vorfäßlich und mit Kenntnis von dem strafbaren Zwecke der Zusammengering, jodaß die Auffindung verzogener Steuerlegungen davon. rottung der zusammengerotteten Menge sich angeschloffen hat oder pflichtiger viel Arbeit und kosten verursacht. Wie Am Luftgarten ins Wasser gesprungen ist im Irrfinn doch nach erlangter Kenntnis in derselben vorfäglich verblieben ist. schwierig sich das Steuereinschätzungs- Geschäft in Berlin   ge- gestern nachmittag die Witwe Tramp  , die am 20. d. M. aus der Ferner ist ebenso wie dort auch hier für Mädelsführer eine erhöhte staltet, das zeigt die ansehnliche Summe der Steuer- Neuen Charité entlassen worden war. Die Unglüdliche wurde ge­Strafe vorgesehen. reste, die amt Ende jedes Rechnungsjahres verbleiben, rettet und nach der Charité gebracht. 8 8. weil viele Steuerpflichtige nicht zahlen konnten oder nicht

Nach dem Vorbilde der Bestimmungen des Strafgefeß aufzufinden waren, zeigt die große Zahl von Nieder- Vom Hinschlag getroffen wurde gestern mittag die Frau des buchs über gemeingefährliche Verbrechen empfiehlt es sich, ichlagungen, zu denen man sich entschließen mußte, weil sich Kaufmanns H. in der Neuen Schönhauserstraße. Vor dem Hauſe Man brachte sie in einer Sie zur Herbeiführung oder Förderung eines Ausstandes nach fruchtloser Mahnung und Zwangsvollstreckung die völlige Nr. 16 brach fie plötzlich zusammen. oder einer Aussperrung begangenen Handlungen der in den Zahlungsunfähigkeit der Steuerpflichtigen herausgestellt hatte. Die Droschte nach ihrer Wohnung. $ 8 1, 2, 4 bezeichneten Art dann härter zu bestrafen, Gemeinde Einkommensteuer bleibt jezt nur in der Theater. Für die Bühne beginnt jetzt die traurige Zeit der wenn der Ausstand oder die Aussperrung im Hinblick auf die Natur 1. Stufe unerhoben. Eine Zeitlang wurde auch in der Ferien. Die Tage der sommerlichen Wonne werden nämlich von oder Bestimmung des Betriebes geeignet ist, die Sicherheit des 2. Stufe auf die Erhebung verzichtet. Man läßt dem Theatervölllein durchaus nicht sonderlich herbeigefehnt, so sehr