Donnerstag, 2. April 1936 Nr. 79 16. Jahrgang 1 A Einzelpreis 70 Heller (einschließlich 5 Heller forte) IENTRALORGAN DER DEUTSCHEN SOZIALDEMOKRATISCHEN ARBEITERPARTEI IN DER TSCHECHOSLOWAKISCHEN REPUBLIK ERSCHEINT MIT AUSNAHME DES MONTAG TÄGLICH FRÜH. Redaktion und Verwaltung präg xii.,fochova«r. TELEFON 0077. HERAUSGEBER: SIEGFRIED TAUB . VERANTWORTLICHER REDAKTEUR: DR. EMIL STRAUSS. PRAG . Kundmachung, drei Monate nach dem formellen welche Mittel die Landeshilfsfonds,, zusammen Wien. (Tsch. P.-B.) Der Bundestag«ahm per Akklamation ein Ge­setz an, wodurch die allgemeine Bundesdienstpflicht für körperliche Zwecke" eingeführt wird. Der Bundeskanzler als Bun- desführer wird dadurch ermächtigt, die Heranziehung der männlichen Bevöl­kerung vom 18. bis zum 42. Lebensjahre nach Maßgabe des Erfordernisses mit oder ohne Waffen einzubernfen. Der Bundeskanzler erlLnterte Mittwoch vormittags in einer politi­sche« Rede, die auch über alle österreichischen Rundfunkstatione» verbreitet wurde, den Zweck dieses Gesetzes und betonte, daß in den brette» Schichten der Bevölkerung schon seit Zahre» der Wunsch darnach geäußert wurde. Schulden durch die Zinsfußsenkung und durch die Senkung der Amortisationsraten erzielen. Damit wird die Hilfeleistung des Staates für die Be­zirke und Gemeinden in einem vorläufig unbe­stimmbaren Ausmaße, aber jedenfalls sehr be­trächtlich eingeschränkt. Danach ist wohl die Frage gestattet, mit welchem Rechte für andere Grup­pen, etwa für die Landwirtschaft eine zusätz­liche, über die allgemeine Zinsfußsenkung hin­ausgehende Entschuldungsaktion gefordert werden kann, wenn den Selbstverwaltungskörpern eine solche Hilfe versagt wird. Schließlich wird der An­teil, der den Landeshilfsfonds aus den für die Unterstützung finanziell schwacher Bezirke und Gemeinden bestimmten Umsatzsteuerüberweisungen zufließen soll, von 35% auf 50%, d. i. von etlva 50 auf ungefähr 72 Millionen KL erhöht. Das bedeutet nun allerdings wieder eine Stärkung des Landeshilfsfonds, aber aus Mitteln, die ohnehin für die Selbstverwaltungskörper bestimmt sind. Die Landesbeiträge, die zur Herstellung des Gleichgewichtes in der laufenden Gebarung not- leihender Bezirke und Gemeinden dienen sollen, werden zugunsten der Schuldenregelung empfind­lich gekürzt. Es ist richtig, daß all das schon im Artikel XX des Finanzgesetzes für das Jahr 1936 vorgesehen war. Aber die bloße Tatsache, daß die Abänderung deS Gesetzes über die Schuldenrege­lung diesen Bestimmungen des Finanzgesetzes erst nach mehr als einem Vierteljahr nachfolgte, zeigt uns, daß um diese Regelung ein heftiger Kampf im Schoße der Regierung geführt wurde, in dem schließlich das fiskalische Interesse über die Be­dürfnisse" der Selbstverwaltung gesiegt hat. Aber damit mußte nach dem Finanzgesetze gerechnet werden und damit müßten wir uns schließlich ab­finden, in der Erwägung, daß auch die Staats­finanzen in Rot sind und daß insbesondere der Anleihemarkt nicht mehr, als unerläßlich ist, in Anspruch genommen werden soll. Was aber auch dann schwere Bedenken Hervorrufen muß, ist die Tatsache, daß durch diese Art. der Regelung die Durchführung der Schuldenregelung außerordent­lich erschwert wird. Das Gesetz"vom 9. April 1935 setzte den staatlichen Beitrag zur Entschuldungsaktion mit bestimmten, auf. die einzelnen Länder ziffern­mäßig aufgeteilten Beträgen fest. Von diesen zif­fernmäßig bestimmten Beträgen kommen nun vor» läufig'unbestimmte und nur durch recht verwik- kelte Berechnungen bestimmbare Summen in Ab- Trotz der merkwürdigen Benennung diese? Gesetzes und obwohl die österreichische Regierung ausdrücklich bestreitet, daß es sich um die Einfüh­rung der allgemeinen Wehrpflicht handle, liegt hier offensichtlich die Rückkehr zu diesem Wehr­und He eres-System vor. Die 88 119122 des Vertrages von St. Germain hatten Oesterreich eine Reihe von Be­schränkungen des Wehrsystems auferlegt(Frei­willigenheer von höchstens 30.000 Mann, zwölf Jahre Dienstzeit, Bewaffnung des Heeres nur mit leichten Waffen, Ausbildung und Zweck der Armee, Verbot militärischer Vereinigungen das längst durchbrochen worden ist Zahl der Poli­zisten, Heger, Finanzer etc.). Die meisten dieser Bestimmungen waren längst außer Kraft gesetzt. Es gab militärische Verbände, die uniformiert und bewaffnet in qller Oeffentlichkeit auftraten und sich sogar die Staatsgewalt aneigneten, es gab seit langem wieher schwere Waffen und Flugzeuge und von einer zahlenmäßigen Begrenzwrg war keine Rede mehr. Die Einführung der Dienstpflicht reißt nur den letzten Stein aus dem längst brüchigen Ge­bäude. Daß die Abkehr von den letzten Bestimmun­gen des Vertrages nur im Gefotze der politischen Ereignisse des Monats März möglich geworden ist, wird trotzdem jeder begreifen. Zuerst hat Hit­ ler durch denTheatercoup" vom 7. März den italienischen Kollegen heraus- gepaulkt, dann hat Mussolini die Vasallen zum Rapport kom­men lassen und ihnen offenbar den Auftrag gegeben, ihrerseits die Verträge einseitig und via facti zu ändern. Daß Ungarn demnächst fol­gen wird, ist kaum noch zu bezweifeln. Die Vertragspartner und der Völkerbund werden es schwer haben, sich gegenüber Oesterreich oder Ungarn als Hüter der Heiligkeit der Ver­träge aufzuspielen. Es würde grotesk wirken, wollte man gegenüber den Kleinen eine Rolle weiterspielen, die man gegenüber den Großen auf­gegeben hat. Wenn protestiert wird, so müßte der Protest natürlich in Rom überreicht werden. In einer Zeit, da die eine große Garantiemacht von anno 19, England, sich bemüht, Hitlers Revisionismus zu sanktionieren, während die andere, Frankreich , den Italienern nachkriecht, darf man sich über die Eigenmächtig­keit Oesterreichs nicht wundern. Eine andere Frage ist die, welchen Nutzen Oesterreich aus dem neuen Wehrsystem ziehen kann. Zahlenmäßig gesehen könnte Oesterreich wohl ein Friedensheer von 80 bis 70.000 Mann aufstellen und in zwei bis drei Jahren genügend Reservemannschafien ausgebildet haben, um 250 bis 350.000 Mann ins Feld stellen zu können, wovon etwa zehn bis zwölf Divisionen(ca. 150 bis 180.000 Mann) als erste Linie in Betracht kämen. Aber zueinemBolksheerge« hört auchein Volk, das den Staat be­jaht und zu verteidigen bereit ist. Das österrei­chische Bolt, das zu einem Drittel den heuttgen Staat, zu mindestens zwei Dritteln das Regime Starhcmberg leidenschaftlich ab lehnt, ist kein ge­eigneter Waffenträger. Oesterreich könnte sofort ein erstllasfigrS Bolksheer haben, wenn eS fein jetziges Rrgie- rungSsostem opferte. Die Schaffung einer lega­le« Arbeiterbewegung, eines Wil­lensträgers der sozialistischen Bolksmaffen und feine Heranziehung zur Staatsmacht würde der allgemeinen Wehrpflicht in Oesterreich erst einen Die deutschen Vorschläge Keine neuen Zugeständnisse/ Berufung auf die 14 Punkte Wilsons Bundesdienstpflicht in Oesterreich einseführt Zum Volksheer fehlt nur das Staatsvolk I lerismus machen, freilich auch zur Waffe gegen Mussolini . Wie Oesterreich heute ist, wird die all­gemeine Wehrpflicht seine Sicherheit nicht er­höhen, sondern neue Gefahren heraufteschwöre«. * Lin Generalstabs-Chef Wien. (ANs Amtlich wird gemeldet: Der Bundespräsident hat den Feldmarschalleutnant Alfred Jansa zum Chef des Generalstaöes für die bewaffnete Macht ernannt. General Jansa war bis zum Sommer 1935 Militärattache in Berlin . Das Bureau des Generalstabes verbleibt im Verband des Landesvertridigungsminifte- riums. Soldaten gegen Helmwehr Berlin.(Tsch. P.-B.) Das Deutsche Nach­richtenbüro meldet aus Graz, daß sich dort Diens- Ein bedeutsames Problem Wann kommt die Regelung der Selbstverwaltunqschulden? Von Robert Wiener In dem am 31. März ausgegebenen Stück der Gesetzessammlung ist eine Verordnung erschie- tag abends ernste Zusammenstöße zwischen An ­gehörigen der österreichischen Bundestruppen und Mitgliedern des Heimatschutzes ereignet haben. Einer Meldung des Berliner offiziösen Büros zufolge herrschte bereits seit einigen Tagen unter den österreichischen Soldaten in Graz große Un ­zufriedenheit, da viele von ihnen beurlaubt und durch Mitglieder des Heimatschutzes ersetzt wur ­den. Die Soldaten hielten eine Versammlüng und veranstalteten nachher einen Demonstra- neu, durch die einige Bestimmungen des Gesetzes fionszug auf dem Dollfußpsatz, wo sie mit Mit­gliedern des Heimatschutzes zusammenstießen. Fußgänger sollen sich den Soldaten angeschlossen haben, worauf eine Schlägerei entstand. Die Er ­regung nahm immer mehr zu. Erst nach dem Ein ­treffen großer Polizeiverstärkungen konnte die Ruhe wiederhergestellt werden. Brauner Fememord Graz.(Tsch. P.-B.) Der Monteur G e- orgHofcr wurde Dienstag nachts in Feldbach auf geheimnisvolle Weise entführt. Gegen 21.45 Uhr hielt vor dem Hanse, iu dem Hofer wohnt, ei« Personenautomobil, in dem vermutlich vier Personen faße«. Einer der Insasse» des Auto-1 letzung, nämlich der BesehungdesRuhr- g e b i e t e s, die selbst von englischen Kron­juristen als Rechtsbruch bezeichnet worden ist. D) Der sogenanntefreiwillige Verzicht" auf die Souveränität Deutschlands in diesen westlichen Provinzen des Reiches ist mithin eine Folge des Versailler Diktats und einer Kette von sich hier anschließenden schwersten Bedrückungen des deutschen Volkes, wobei insbesondere hinge ­wiesen werden muß auf die furchtbare Not und Zwangslage des Reiches infolge der Rheinland ­besetzung. Die deutsche Reichsregierung hat bereits in ihrer vorläufigen Note vom 24. März.1936 darauf hingewiesen, daß der von Frankreich mit Sowjetrußland abgeschlossene militärische Ver ­trag den Locarnopakt sowohl die rechtliche, als aber besonders die politische Grundlage und da ­mit die Voraussetzungen seiner Existenz ent ­zogen hat. Die eigentlichen Vorschläge Deutschlands sind in zahlreiche Punkte gegliedert und reden mit einem gewaltigen Wortschwall um die entschei ­denden Fragen herum. Konkret wird so gut wie nichts Neues geboten. Unter. der Voraussetzung völliger Gleis ­berechtigung und des Verzichtes aus alle Bindun ­gen aus dem Locarnovertrag bietet Deutschland den Westmächten wieder den Luftpakt, den Friedenspakt auf 25 Jahre, die Einbe ­ziehung auch der Niederlande in den Patt, die Teilnahme an militärischen Beratungen der Westmächte(das möchte Hitler passen!) und für die Zeit der Verhandlungen die Bildung einer gemischten Kon trollkommission aus einem Engländer,, einem Italiener, einem Neu ­tralen.und je einem Deutschen und Franzosen vor, die über die. Aufrechterhaltung des derzei ­tigen militärischen Zustandes in der Grenz-Zone wachen soll . Deutschland erklärt. sich bereit, mit den Staaten anseiner Südost- und Nordoftgrenze in Verbindung zu treten, um diese zum Abschluß der angebotenen R i ch t a n g r i f f s p a k t e unmit- telbar einzuladen" und nach Abschluß dieser Ber- ,zug. Wir wissen also heutet ein.Lahr nach der träge wieder in den Völkerbund einzutreten. Kundmachung, drei Monate, nach dem formellen Auch ein Abrüstungsprogramm wird mit WirksamkeitSbcginn d-S Gesetzes, noch nicht, über allerhand schönen Einzelheiten entwickelt « Berlin.(Deutsches Nachrichtenbüro.) In dem Memorandum der deutschen Regierung, das Botschafter von Ribbentrop am Mittwoch der britischen Regierung übergeben hat, heißt es unter anderem: 1. Das deutsche Voll ist entschlossen, unter allen Umständen seine Freiheit, seine Selbständig­keit und damit seine Gleichberechtigung zu wah­ren. Es sieht in der Vertretung dieser natürlichen internationalen Grundsätze des staatlichen Lebens ein Gebot der nationalen Ehre und eine Voraus­setzung für jede praktische Zusammenarbeit der Völker, von der es unter keinen Umständen mehr abgehen wird. 2. Das deutsche Voll wünscht mit allen sei­nen Kräften am großen Werk einer allgemeinen. Versöhnung und Verständigung der europäischen Nationen zum Zwecke der Sicherung des für die­sen Kontinent, seine'Kultur und seine Wohlfahrt so notwendigen Friedens mitzuhelfen. In dem Memorandum heißt es weiter : A) Deutschland hat im Jahre 1918 den Waffenstillstand auf Grund der 14 Punkte Wilsons abgeschlossen. Diese sahen keinerlei Einschränkung der deutschen Souveränität im Rheinland vor. Im Gegenteil, der hauptsächlichste Grundgedanke dieser Punkte war, durch eine neue Völkerordnung einen besseren und dauerhaften Frieden aufzubauen. Er sollte im weitesten Um­fange dem Selbstbestimmung«recht gerecht werden, und zwar ohne Rücksicht auf Sie­ger oder Besiegte. B) Der königlich britische Außenminister hat in seiner Rede vom 26. März über die entmili­tarisierte Zone mitgeteilt, daß diese nur als Ab­lösung für eine eigentlich von Frankreich im Jahre 1918 angestrebte Lostrennung des Rhein­ landes von Deutschland errichtet wurde. Aus die­ser Feststellung ergibt sich, daß die demilitari­sierte Zone selbst nur als Folge der vorausgegan­genen Verletzung einer auch die Alliierten bin­denden Verpflichtung entstanden ist. C). Die Demilitarisierungsbestimmungen des Versailler Vertrages basieren demnach sebbst auf der Verletzung einer Deutschland gegebenen Zusicherung und besaßen als einziges rechtliches Argument nur die Gewalt. Sie sind vom u.»h«.............. Versailler Vertrag" in den Locarnopakt übernom- Dinn verleihen und sie zur Waffe gegen den Hit-1 men worden nach einer neuerlichen. Rcchtsver-' vom 9. April 1935 über finanzielle Maßnahmen im Bereiche der terriwrialen Selbstverwaltung abgeändert und ergänzt werden. Diese Verord­nung behandelt ausschließlich das Problem der Schuldenzahlung, die ja den Ivesentlichen Inhalt des Gesetzes vom 9. April 1935 bildet, und es scheint daher die Frage, wann die Schuldenrege­lung kommt, auf den ersten Blick ganz unange­bracht zu sein. Aber leider muß sestgestellt werden, daß die erwähnte Verordnung nicht zur beschleu« nigten Durchführung des Gesetzes beitragen wird, das nun schon bald seinen Geburtstag feiern wird und das formell am 1. Jänner d. I. in Kraft getreten ist, sondern daß sie die Gefahr weiterer Verzögerungen in sich birgt. Die Verordnung kürzt im Einklang mit den mobil- begab sich in die Wohnung HoferS und! Bestimmungen des Artikels XX des Finanzgeset- zwang ihn mit vorgehaltenem Revolver, ihm in i zes für das Jahr 1936 die Beträge, welche aus das Auto z« folge», welches dann eiligst davon-1 staatlichen Mitteln für die Schuldenregelung be­fahr. Es liegt zweifellos ein nationalsozialisti- I reitgestellt werden in dreifacher Weise. Erstens scher Femeanschlag vor. Die Ermittlnnge» der! werdendenLand-sh.lfsfonds lene Bttrage abge- zogen, dre sie dadurch ersparen, daß ihre Schuld- ÄÄ S I Verschreibungen infolge der Zinsfutzsenkung nicht Mittwoch morgens wurde nun dre Lerche|^it 5%, sondern nur mit 4%% verzinst wer» "ks Hofer außerhalb des Ortes Mure« rm den. Dagegen ist an sich nichts einzuwenden, da Saasbach aufgefnude». Nach den bisherige« diese Ersparung nicht auf Kosten der Gemeinden Feststellungen wurde er erdrosselt. Für! geht, sondern auf Kosten der Gläubigeranstalten. Angabe«, die znr Erniernug der Täter führe«,! Zweitens sollen jene Ersparungen von der staat- wird eine Belohnung bi« zu 2000 Schilling! lichen Hilfe abgezogen werden, welche die Bezirke ausgesetzt. i und Gemeinden, deren Schulden geregelt werden, auch an ihren nicht in die Regelung einbezogenen