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Vermischkes.

Sieben Personen verbrannt! Ueber ein entsetzliches Brand­

Unweit der Station Küftrin auf der Strede Küstrin- Soldin geriet dieser Tage ein in dem 11.40 Uhr von Küstrin abgehenden gemischten Zuge 6 befindlicher offener Güterwagen mit 57 Ballon Schwefelsäure auf bisher noch unaufgeklärte Weise in Brand, Der Zug wurde sofort zum Stehen gebracht und das Zugpersonal verhinderte durch Bewerfen mit Sand und Kies eine Weiterver breitung des Feuers.

beinahe 8 Jahren, sich ihrem Abschlusse zu nahen. Eine Rethe Eindrud gemacht, soweit von einem solchen bei der kurzen Bekannt wichtiger, vom Pfarrer Witte vorgeschlagener Zeugen ist inzwischen schaft in einer Gerichtsverhandlung gesprochen werden könne. Damit verstorben. Durch bekannte Vorgänge war es den Gerichten für sei aber noch nicht gefagt, daß ihre Aussagen der ob= mehrere Jahre unmöglich gemacht, die Sachen zu erledigen. Seit jektiven Wahrheit entsprächen. So habe die kleine M. bei unglück wird aus Stettin berichtet: Bei einer Feuersbrunst, die dem die richterliche Thätigkeit nicht mehr lahmgelegt ist, sind mehrere der polizeilichen Vernehmung dieser Angelegenheiten erledigt erst ganz anders ausgesagt, Mittwoch in den ersten Morgenstunden in dem Hause Mauerstraße 3 worden, nur die Prozesse wie jetzt unter dem Eindrucke des Zuredens ihrer Mutter. ausbrach, fand die im Dachgeschoß wohnende Familie eines Hand­gegen Postsekretär Henning und gegen Dopp selbst find Bei Kindern fo zarten Alters aus jener Zeit noch nicht zur Aburteilung gekommen. lasse sich der Einfluß harmonikaspielers, im Ganzen sieben Personen, den Er­Die neuer und verschiedenartiger Eindrücke gar nicht übersehen. Es Privatklage des Pfarrers Witte gegen den Gymnasial müffe berüdfichtigt werden, daß der Angeklagte bisher völlig un- tidungstod. Die übrigen Bewohner des obersten Stockwerkes, lehrer Dr. Ad. Busse am hiesigen Friedrichs- Gymnasium ist fürzlich bescholten und noch nicht bestraft sei. Einem solchen Angeklagten denen der Weg durch das mit Rauch ganz erfüllte Treppenhaus ver­bor der 147. Abteilung des Schöffengerichts unter Vorsitz des Affeffors gegenüber habe das Gericht doppelt die Pflicht, zu prüfen, ob das sperrt war, wurden von der Feuerwehr mit Hilfe der Drehleiter Dr. Karsten durch Vergleich erledigt worden. Der Angeklagte Ergebnis der Beweiserhebung nach allen Richtungen hin völlig unanfecht- gerettet. erklärte darin: Ich habe niemals eine Aeußerung gethan, wie sie bar sei. Es müsse dies verneint werden. Die Beweisaufnahme mir zur Laft gelegt wird und würde, wenn sie mir als von einem habe verschiedene Lücken gezeigt, auf die jetzt wegen der vorgerückten Schiffsuntergang. Aus Memel wird berichtet: Mittwoch: Dritten herrührend hinterbracht worden wäre, an die Richtigkeit des Beit und wegen der Natur der fraglichen Thatsachen nicht näher vormittag ist das mit Heringsladung vom Haugsund nach Memel darin enthaltenen Vorwurfs niemals geglaubt haben.( Anmerkung eingegangen werden könne. Besonders beständen zwischen bestimmte norwegische Segelschiff Septima" hier gestrandet und des Berichterstatters: Es betrifft dies Vorgänge, anläßlich welcher dem objektiven Befunde, der von den medizinischen Sachverständigen völlig zertrümmert worden. Der Kapitän wurde gerettet, die aus ein Dritter am 8. März 1898 wegen seiner gegen Pfarrer Mitte einerseits bei dem Angeklagten, andererseits bei dem einem Kinde drei Mann bestehende Besatzung ist ertrunken. gerichteten wissentlich falschen Anschuldigung zu 2 Jahren Gefängnis festgestellt sei, Widersprüche, die sich nicht ohne weiteres lösen und 4 Jahren Ehrverlust verurteilt worden ist.) Was den ließen. Aus diesen Gründen habe auf nichtschuldig erkannt werden Vorfall am 5. Dezember 1891 betrifft, so besinne ich mich müssen. heute nicht mehr, die darin für den Privatkläger ent haltene schwere Beleidigung ausgesprochen zu haben. Mit Rücksicht, daß mein Vertreter in einem Schriftsatz vom 14. April 1892 die betreffende Beleidigung zugegeben hat, muß ich jedoch mit der Möglichkeit rechnen, daß die betreffende Aeußerung seiner Beit thatsächlich gefallen ist. In diesem Falle nehme ich keinen Anstand, die dem Privatkläger dadurch zugefügte Beleidigung mit dem Aus­druck des Bedauerns zurückzunehmen. Im übrigen erkläre ich, daß mir bezüglich der Aeußerungen vom 22. Oftober 1891 die Absicht, den Privalfläger zu beleidigen, vollständig fern­gelegen hat."- Privatkläger erklärte feinerseits:" Wenn ich mit Bezug auf die vorangegangenen Verhandlungen am 5. Dezember 1891 zum Angeklagten geäußert habe:" Hiermit be­thätigen Sie tein tieferes ethisches Verständnis", so hat auch mir hierbei eine Beleidigung des Angeklagten fern gelegen." Die Kosten des Verfahrens wurden zu zwei Drittel dem Dr. Busse und zu einem Drittel dem Pfarrer Witte auferlegt.-Gestern stand wiederum vor der 149. Abteilung des Schöffengerichts unter Vorsiz des Amtsrichters v. Krosigk eine aus dem Jahre 1897 stammende Pribattlage des Pfarrers Bitte gegen Hrn. Dietrich v. Oerzen, Chefredakteur des Volk" an. Die Verhandlung endete auch hier mit einem Vergleich, in welchem dem Pfarrer Witte eine volle Ehren­erklärung gegeben wurde.

Versammlungen.

Selbstmordversuch eines Gauners engros. Aus Lema berg wird gemeldet: Der reiche Geldagent Bartel, welcher Wechsel im Betrage von 700 000 Fl. fälschte, machte, als er verhaftet werden sollte, einen Selbstmordversuch.

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Feuersbrünste. Das Schwarzwalddorf Sankt Peter ist abgebrannt; nur das Kloster und die Kirche stehen noch und beherbergen alle Obdachlosen. In der Ortschaft Palosca( Komitat Saros) find 140 Gehöfte niedergebrannt. Die Einwohner verloren all ihr Hab und Gut. Maschinenhaus des Brauntohlenwertes Aromiau bei Eine Feuersbrunst zerstörte die Ladebühne, das Förderhaus und Weißwasser . Der Betrieb ist auf mehrere Monate zerstört worden, Weißwasser . Der Betrieb ist auf mehrere Monate zerstört worden. Gestern nachmittag find in Serzell bei Fulda sieben größere Bauernhäusern mit allen Wirtschaftsgebäuden niedergebrannt. Viel Bieh kam in den Flammen um.

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Handlungskommis" eine Beleidigung. Wegen Beleidigung durch die Presse verurteilte gestern die erste Strafkammer zu Halle den Redacteur Genosse Swienth vom" Volksblatt" dem Straf antrag gemäß zu 50 M. Geldstrafe eventuell 10 Tagen Gefängnis. Der Verbrecher hatte am 6. April unter der Spigmarke Der Land- Eisenbahnunfall. Aus Münster i. W. wird vom 6. Juni bes rat als Handlungskommis" einen Artikel veröffentlicht, in richtet: Heute nachmittag 12 Uhr 40 Minuten entgleiste der Güter­welchem darauf hingewiesen war, daß der Landrat b. Richter in aug 9781 in Rm. 211-212 der Strede Rheine - Salzbergen . Der Weißenfels in seinem Kreisblatte das evangelische Volts- Lexikon, Zugführer ist tot. 15 Wagen sind start beschädigt. Strede vorauss welches im Mucker- Verlage von Velhagen u. Klafing in Bielefeld fichtlich 24 Stunden gesperrt. Der Personenverkehr wird durch und Leipzig erschienen ist, empfohlen habe. Genosse Swienty meinte, Umsteigen aufrecht erhalten. der Landrat habe mit der Empfehlung eines Tendenz- Lerikons parteiisch gehandelt und sei über seine Befugnisse als Be- Dirschau wird berichtet: In einem Hause der Ulrichstraße hier Verbreitung der Pocken durch russische Arbeiter. Aus amter hinaus gegangen. Das Gericht erblickte die Beleidigung in find, dem Ges." zufolge, die Menschenpoden ausgebrochen. Der Dirschau wird berichtet: In einem Hause der Ulrichstraße hier der Spigmarke. Ausbruch läßt sich nur dadurch erklären, daß die davon befallenen Ein gefährlicher Baubudenmarder, der bereits vielfach vor- Leute in der katholischen Kirche durch die russischen Arbeiter angesteckt bestrafte Maurer Hermann Zimmer, wurde aus der Strafanstalt in worden sind. Tegel , woselbst er eine ihm am 16. März d. J. wegen Diebstahls Aus Köln a. Rh. wird der Bolts- Zeitung" gemeldet: In 1. Straffammer bes zandgerichts Il vorgeführt behufs Aburteilung bereits 72 Personen, darunter mehrere Aerzte, ermittelt. In den auferlegte viermonatige Freiheitsstrafe verbüßt, wiederum der dem bekannten Militärbefreiungs- Prozeß sind nunmehr einer weiteren begangenen Strafthat. Diese bestand darin, daß letzten Tagen wurden auswärts wiederum einige Verhaftungen vors Zimmer am 2. Dezember v. J. auf einem Bau in Pankow , auf genommen. Die meisten Angeklagten gehören hochangestellten welchem er gerade beschäftigt gewesen war, aus der dortigen Bau- Familien an. Die Angelegenheit tam zur Kenntnis der Gerichtss Wie streng Ausschreitungen von Arbeitern gegen bude einen dem Zimmerpolier Ulbrich gehörigen Radfahrer- Anzug, behörde durch das Geständnis eines jungen Mannes, der die vom bie Unternehmer auch nach geltendem Recht bestehend aus Jacket, Hose und Stiefeln, mitsamt der Arzt verordneten Billen eingenommen hatte, um starkes Herzklopfen geahndet werden können, mußte auch der Arbeiter Karl in dem Anzuge steckenden Radfahrkarte und einem Bunde Schlüssel hervorzurufen, trotzdem aber zum Militär eingezogen worden war Gröwe aus Fredersdorf erfahren, der sich gestern wegen Sach- gestohlen hat. Besonders der Verlust der Karte und der Schlüssel und dort alsbald einem Lazarett überwiesen wurde. beschädigung beim Landgericht II zu verantworten hatte. Der An- hat dem Bestohlenen viele Unannehmlichkeiten, Umstände, zeitraubende getlagte arbeitete in der Portlandcement- Fabrik in Kaltberge Rüdersdorf, Gänge und Unkosten verursacht. Der Gerichtshof erblickte in dem wurde aber am 20. März wegen ungebührlichen Betragens ent- Verhalten des Angeklagten, welcher die unglaubhafte Angabe machte, laffen. Er hielt sich darauf den ganzen Tag in der Schänke auf er habe die gestohlenen Sachen verloren, eine ganz besondere Nieder­und genoß viel Branntwein. Als er am Abend seinen Heimweg trächtigkeit, welche auch besonders streng geahndet werden müsse, antrat, begegnete ihm das Coupé des Direktors Brünning, und verurteilte den Angeklagten zu einem Jahr Gefängnis. des Leiters der Fabrik, der eben bon einer Reise zurückkehrte. Der Angeklagte trat an den Wagen heran und rief dem Warum ist es Pflicht der gesitteten Landarbeiter, aus Kutscher zu: Anhalten! Hund verfl...!" Der Kutscher bog mit dem Oftelbien zu fliehen? Der Knecht Labungki war am ersten Oster­Wagen gewandt aus und nun schlug Gröwe mit einem dicen Knüttel feiertage des vorigen Jahres von dem Sohn seiner Dienstherrin, in den Wagen hinein; er zertrümmerte die Wagenlaterne und die einer westpreußischen Gutsbefizerin, aufgefordert worden, den Kuh­Scheibe des einen Wagenfensters; verletzt wurde jedoch niemand. stall auszumiſten. 2. lehnte dies ab und machte geltend, er sei nur Der Gerichtshof erblickte in diesem Verhalten eine so unglaubliche für die vier Pferde der Herrschaft engagiert worden, er brauche des Rohheit gegen seinen Arbeitgeber und einen so groben Straßenerzeß, halb nicht den Kuhstall reinigen. Auch wäre ja erster Feiertag. daß er sich bewogen sah, die Sachbeschädigung mit einem Jahr Diese Geltendmachung seines vermeintlichen Rechtes trug dem Gefängnis zu bestrafen. ein paar Stöße und mehrere Ohrfeigen ein. Er verließ darauf den Dienst. Eine polizeiliche Aufforderung, das Dienstverhältnis Der schöne Rigo ist ein Opfer der Best geworden. Die Unter der Anklage des Betruges stand gestern der fortzusetzen, beantwortete 2. damit, daß er den Weg des Ver- Budapester Abendblätter bringen ein Telegramm aus Kairo , daß Apothekenbefizer Karl Brall vor dem Schöffengericht. waltungsstreitverfahrpns beschritt. Er betonte vor den Gerichten, Rigo, der Geliebte der Prinzessin Chimay, dort an der Best ge­Die Strafthat wurde in folgendem Sachverhalt gefunden: Als der daß er sich um den Kuhstall nicht hätte bekümmern brauchen und storben sei. Angeklagte im Jahre 1894 die Luisenstädtische Apotheke in der daß das Ausmisten am ersten Osterfeiertage der Religion und guten Köpeniderstraße erwarb, übernahm er gleichzeitig das Rezept zu Sitte zuwiderlaufe. Der Kläger wurde jedoch in sämtlichen Instanzen 4 Uhr schlugen Flammen aus einem Gebäude der Straffolonie Feuer in einer Straffolonie. Am Sonnabend früh gegen einem Mittel gegen Epilepsie und Krämpfe, welches schon seit abgewiesen. In der öffentlichen Verhandlung vor dem Jahren in der genannten Apotheke angefertigt und vertrieben wurde. Verwaltungsgericht wurden Gründe nicht publiziert. Der Bezirks- aloze bei Bourges empor und versezten die Infassen der Anstalt Die Vorschrift stammte von dem verstorbenen Oberstabsarzt Dr. Stard ausschuß hatte ausgeführt, daß die Ohrfeigen auf die Weigerung fich mit löblichem Gifer daran, unter Führung ihrer Aufseher den in große Aufregung. in große Aufregung. Die streng disciplinierten Böglinge machten her, welcher von dem Apotheker für jede eingehende Bestellung drei 2.8 angebracht(!) gewesen seien und daß sie eine Mißhandlung Brand zu bekämpfen und gelang es ihnen auch nach großen An Mart erhielt. Das Mittel, welches in vielen Beitungen in ungewöhnlicher Art nicht darstellten. Ein Grund zum vor bombastischer Weise angepriesen wurde, bestand aus einer Schachtel zeitigen Verlassen des Dienstes liege nicht vor. strengungen, das Feuer zu lokalisieren. Ein Aufseher, Namens mit 31 Pulvern und einem Päckchen Kräutern. Die Bestandteile Siemon, wurde indessen das Opfer seines Mutes, da er trotz der fegten sich aus allen möglichen Mitteln zusammen, welche als Warnungen des Direktors in den Kuhstall drang, als derfelbe be nervenstärkend gelten, wie Baldrian, Kamille, Bibergeil, Faulbaum­reits lichterloh aufflammte, um sich zu versichern, ob alle Tiere ge­rinde, Eichenmispel usw. Pulver und Thee kosteten zusammen rettet seien. Kaum war er in den Stall eingetreten, als das Dach 10 M. 50 f. Gelegentlich einer Revision wurden die Mittel ge= mit fürchterlichem Prasseln zusammenbrach und den Unglücklichen funden, der dafür geforderte Preis, sowie die reklamenhafte Art des Die Maurer der lokalen Richtung hielten am Dienstag eine unter seinen Trümmern begrub. Der angerichtete Brandschaden Betriebes wurden beanstandet und gegen den Angeklagten wurde das sehr stark besuchte öffentliche Versammlung bei Keller, Koppenstraße, wird auf 50 000 Frants geschätzt. Verfahren wegen Betruges eingeleitet. Der Angeklagte behauptete ab, um über die diesjährige Lohnbewegung Beschluß zu faffen. mit Entschiedenheit, daß er sich im guten Glauben befunden habe. Sein Einleitend schilderte Fr. Sater die verschiedentlichen Mißstände, die Vorgänger habe ihm auf Befragen ausdrücklich erkärt, daß der trotz der Kämpfe, die in den letzten Jahren geführt wurden, dürfte, wie aus Petersburg berichtet wird, mit Erlaubnis der Ne Berlauf des Mittels völlig einwandsfrei fei. Daß es gegen Epilepsie vorhanden sind und zunächst beseitigt werden müssen. Nicht gierung begeisterungsvoll gefeiert werden. tein unfehlbares Mittel gäbe, wisse der Angeklagte wohl, die in Nede nur, daß die neunstündige Arbeitszeit vielfach überschritten Die Botschaft von Andrée. Die auf Nordisland gefundene stehenden Medikamente müßten durch die Art ihrer Zusammensetzung wird, muß nicht selten dasselbe Quantum Arbeit geleistet Stapfel enthielt außer dem Zettel von Andrée auch eine Starte, auf aber doch eine gute Befferung bewirken, denn er sei im Besize bieler werden, wie vordem bei der zehnstündigen Arbeitszeit, so welcher die Richtung angegeben ist, die der Ballon genommen hatte. Dankschreiben von Geheilten. Auch der Preis tönne ihm nicht in den daß die Verkürzung der Arbeitszeit die erwarteten Vorteile Der Bettel war in schwedischer Sprache abgefaßt. Die Kapsel wird Verdacht des Betruges bringen, denn die Medizinaltage sei streng inne- thatsächlich nicht gebracht hat. Auch in der Beschaffung der Baubuden, nach Stockholm gesandt. gehalten. Der gerichtliche Sachverständige, Physitus Dr. Störmer, war der Aborte 2c. ist eine wesentliche Verbesserung nicht zu verzeichnen. Ebenso Ansicht, daß der Angeklagte als geprüfter Apotheker unmöglich der lleber- find die weiteren, früher schon aufgestellten Forderungen wie die Be zeugung sein fonnte, die betreffenden Mittel befäßen die in so über seitigung des üblichen Markensystems, pünktliche Lohnzahlung, triebener Weise angepriesene Heilfraft. Es seien ganz gewöhnliche Lieferung des Werkzeuges, humane Behandlung seitens der Boliere Mittel, welche bereits im vorigen Jahrhundert angewendet wurden u. a. noch nicht zur Durchführung gelangt. Der Redner bemängelt, und allgemein bekannt seien. Pulver und Thee hätten einen daß die Maurer der centralen Richtung, bevor sie den Beschluß Einkaufs- und Arbeitswert von insgesamt 2 m. faßten, 65 Pf. Stundenlohn zu fordern, feine Verständigung mit der 23 Pf. und der Angeklagte lasse sich dafür 10 m. lolalen Richtung angebahut haben, wie es zu einer einheitlichen und 50 Pf. zahlen. Der Gegensachverständige, Apotheter Dr. Grün- erfolgreichen Lohnbewegung notwendig wäre und empfiehlt schließlich baum, vertrat die Ansicht, daß der Preis nicht zu bemängeln sei. Es die von der Lohnkommission in Vorschlag gebrachte Resolution zur stehe dem Apotheker das Recht zu, einzelne Medikamente im großen Annahme. In der hierauf folgenden Diskussion äußerten sich fast alle herzustellen und vorrätig zu halten. Bei Abgabe einer jeden fleineren Menge dürfe dann jeder darin enthaltene Bestandteil und ebenso die Redner im Sinne des Referenten und wünschten, daß das Haupt­Arbeit so berechnet werden, als sei die kleine Menge besonders her- gewicht auf die wirkliche Durchführung der früher beschlossenen gestellt worden. Ueber die mehr oder minder große Wirksam. Forderungen und die Beseitigung der vorhandenen Mißstände gelegt feit einer ärztlichen Verordnung stehe einem Apotheker werde. Bon mehreren Rednern wurde das Vorgehen der centralen do. Bauch ein Urteil nicht zu! Es gelangten sodann viele Aussagen Richtung als unsolidarisch bezeichnet und einer herben Kritik unter­*) Ermittelt pro Tonne von der Centralfielle ber Preuß. Landwirt; von kommissarisch vernommenen Beugen zur Verlesung, woraus zogen. Von den beantragten Refolutionen wurde die folgende gegen schaftskammer Notierungsstelle und umgerechnet vom Polizeipräsidium hervorging, daß dieselben die Krampfmittel ohne jegliche Wirkung wenige Stimmen angenommen: für den Doppel- Centner. angewendet hätten. In Erwägung, daß am 9. April 1896 die Berliner Maurer nach +) Kleinhandelspreise. Der Staatsanwalt hält das Vorgehen des Angeklagten für so ihrer Wiedervereinigung zur gemeinsamen Erringung von günstigen Produktenmarkt vom 7. Junt. Weizen notierte wie gestern, verwerflich, daß er gegen ihn eine Gefängnisstrafe von drei Monaten Lohn- und Arbeitsbedingungen folgende Forderungen als zunächst Roggen gab dagegen um 12 M. nach. Hafer und Mais lagen schwächer, und 500 M. Geldstrafe beantragte. Der Gerichtshof, unter dem zu erstreben hinstellten: 1. Maximalarbeitszeit von 9 Stunden; Rüböl unverändert. Die Tendenz des Spiritus marties war für Vorsitz des Amtsgerichtsrats Schmidt, gelangte zu der Ansicht, daß 2. Abschaffung sämtlicher Accordarbeit; 3. pünkt Termine matt, für Lofoware dagegen auf geringe Zufuhr fest. Angeboten der Angeklagte keinen Zweifel daran haben konnte, daß die Heil- liche Innehaltung der festgesetten Arbeitszeit; waren 35 000 Liter 70er Ware, die mit 39,90 M. gehandelt wurden. Sep­mittel nicht den angepriesenen Wert hatten und daß der Verkaufs- 4. humane Behandlung seitens der Poliere; 5. auf jedem Bau muß eine tember notierte 45,30 Wt. Kartoffelfabrikate. Berlin , 7. Juni. Feuchte Kartoffelstärke preis ein unverhältnißmäßig hoher sei. Es sei indeffen eine einzige wasserdichte, zugfreie, verschließbare Bude vorhanden sein zur Benutzung; per 100 g. i M. Prima trodene Kartoffelstärke per 100 g. 20,40 m., fortgesetzte betrügerische Handlung, angenommen und mit einer Geld- 6. auf jedem Bau muß jemand beſtimmt sein, der die Nahrungs - do. Supra 21,00 M., do. Sekunda 16,00-18,00 M. Prima Kartoffelmehl strafe von 300 M. geahndet worden. mittel herbeischafft; 7. der Lohn muß sofort nach Feierabend auf per 100 Stg. 20,40 m., do. Supra 21,00 M., do. Sefunda 16,00-18,00. der Baustelle jeden Sonnabend für die gesamte in der Woche ge- Städtischer Schlachtviehmarkt. Zum Verlauf standen: 196 Rinder, Verkauf und Tendenz. Vom Unfittliche Handlungen sollte der Sohn des Molkereibesizers leistete Arbeit gezahlt werden, ohne den Betrag für einige Tage 2544 Kälber, 993 Schafe, 8336 Schweine. Krumrey aus der Soldinerstraße mit jüngeren schul- innezuhalten; 8. Abschaffung des Zwanges, eigenes Werkzeug zu Rinderauftrieb blieben etwa zehn Stück unverkauft. Der Kälberhandel ge pflichtigen Mädchen, die in das Geschäft seines Vaters zum halten( Schlemmpinsel, Stemmzeug 2c.), sowie Beseitigung staltete sich langfam. Bei den Scha en fanden ungefähr 850 Stück Abjaz. Milchholen gekommen waren, begangen haben. K. ist vor etwa sechs des gegenwärtig üblichen Zahlmartensystems; Der Schweinemarkt verlief ruhig und wird nicht ganz geräumt. Fette Ware, Wochen in Untersuchungshaft genommen worden, aus der er gestern beschließt die heutige Versammlung, auch jetzt diese Forderungen als vernachlässigt, erzielte nicht die höchsten Preiſe. der III. Straffammer des Landgerichts I vorgeführt wurde. Die Hauptforderungen aufrecht zu erhalten und bei der jetzigen guten Oeffentlichkeit wurde für die ganze Dauer der Verhandlung Geschäftskonjunktur, wo sie noch nicht erreicht sind, in erster Linie ausgeschlossen. Das Gericht vernahm eine größere Anzahl Zeugen, durchzuführen. darunter vier fleine Mädchen im Alter von etwa 9-12 Jahren. Auf Bauten, wo die Forderungen bereits erreicht sind und Die Verteidigung des Angeklagten hatte der Rechtsanwalt Schwindt unter den betreffenden Kollegen vollständige Einigkeit herrscht und übernommen. Nach dreistündiger Verhandlung publizierte nach wenn vorauszusehen ist, daß der Stundenlohn von 65 Pfennigen mittags 5 Uhr der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Röseler, folgendes mit Leichtigkeit erreicht werden kann, möge mit dieser Forderung Urteil: Der Angeklagte wird freigesprochen. Es könne nicht vorgegangen werden. Vor Einstellung der Arbeit ist aber verkannt werden, daß die Verhandlung eine Reihe von Umständen ergeben die Kommission zu benachrichtigen, damit diese mit dem Unternehmer Tebe, welche geeignet seien, S. schwer zu belasten. Die beiden Kinder, verhandeln kann. Die Arbeit darf erst dann niedergelegt werden, tie hauptsächlich in Betracht kämen, hätten einen durchaus günstigen wenn die Verhandlung gescheitert ist. Berantwortlicher Redacteur: Auguft Jacobey in Berlin . Für den Inseratenteil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Druck und Verlag von Max Bading in Berlin .

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Der 100. Geburtstag des russischen Dichters Puschkin

Marktpreise von Berlin am 6. Juni 1899 nach Ermittelungen des tgl. Polizeipräsidiums. D. - Ctr. 16,50 15,20 Schweinefleisch

*) Weizen Roggen Futter- Gerste Hafer gut

1 kg 1,60 1,10

15,40 14,- Stalbfleisch

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1,80 1,-

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13,50 12,90 Hammelfleisch

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1,60 1,-

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15,60 15,10 Butter

2,40 2,-

mittel

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15,- 14,50 Gier

60 Stid

3,60 2,20

"

"

gering Richtstroh

14,40 14,- Starpfen

1 kg

1,80 1,20

"

4,- 3,50 Aale

2,80 1,40

Heu

"

6,70

4,-8ander

2,60 1,-

Erbfen Speisebohnen

40,-

25,-

Hechte

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2,20 1,20

50,

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25,

Bariche

1,60 0,80

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70,-

30,

Schleie

2,80 1,20

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6,-

4,- Bleie

1,20 0,80

1,60

1,20 Strebse per Schod 12,- 2,50 1,20 1,-

Linsen Kartoffeln, neue Rindfleisch, Keule 1kg

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Briefkasten der Redaktion. ..Ja! 1887 bis 1892.

57. 1. Königgrägerstr. 123 b. 2. Nein.

Wetter Prognose für Donnerstag, den 8. Juni 1899. Trocken und vielfach beiter, zeitweise woltig bei mäßigen nördlichen Winden, etwas fühlerer Nacht und langsam steigender Tagestemperatur. Berliner Wetterbureau.