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Im Regierungsbezirke Magdeburg  , wo die Fachvereine, namentlich in den größeren Städten, die Arbeiterschaft faft voll­ständig beherrschen, ist es nach dem Berichte des Regierungs­ präsidenten   den Arbeitern bekannt, daß sie bei der Verweigerung des Beitritts zu diesen Vereinen oder bei einem Widerstande gegen deren Anordnungen den Chikanen ihrer Mitarbeiter so lange nach allen möglichen Richtungen hin ausgesezt bleiben, bis sie sich entweder fügen, oder aus der Arbeit ausscheiden. Wie der Berichterstatter weiter mitteilt, haben mehrere Unternehmer eingestanden, daß sie solche, den Organisationen fernstehende Arbeiter entlassen haben, um sich vor größerem Schaden zu sichernt, der ihnen daraus erwachsen könnte, daß die organisierten Arbeiter ihren außerhalb der Organi­sation gebliebenen Mitarbeitern jede Arbeit nach Möglich teit verderben."

ernstlich gemeinte war oder nicht, lassen die Anwendung der Ifahr für Leib und Leben oder zum mindesten, I typische Erscheinung set, als ob allerwegen gar entfekliche Bestimmung auf zahllose, im Lohnkampfe fallende, in den wenn die Drohung eine geringfügigere iſt, 3. B. Schandthaten von den Arbeitern verübt werden. Natürlich Arbeiterkreisen gebräuchliche derbe Worte zu, die der sie Aus- mit Mißhandlungen, Anzeigen oder Klagen, daß sie sind unsere Partei- Organe und Arbeiterorganisationen gäng­sprechende als ernste Drohung in keiner Weise aufgefaßt in der Weise erfolgt, daß sie ernstliche Besorgnisse erregen lich außer der Lage, sich gegen solche allgemein gehaltenen hatte. Wir wissen zu genau, was alles als Drohung mit fonnte". Nach dem Strafgesetzbuch von Schwyz   begeht Verdächtigungen zu verteidigen. 3. B. sagt, wie die einer Körperverlegung, also mit einem Vergehen, in der Recht Erpressung nur, wer jemandem einen rechtswidrigen Ver Magdeburger Voltsstimme" anführt, die Denkschrift: sprechung angesehen worden ist und welche schwere Buße den mögensvorteil abnötigt durch Bedrohung desselben mit dem unbedachten Reden folgte, als daß es hier noch der Anführung Mißbrauche eines wirklichen oder mit dem Gebrauche eines einiger besonders charakteristischer Beispiele bedarf. vorgespiegelten Rechtes". Da nun das Recht des Arbeiters, Und weiter, soweit der Nötigungsparagraph wirklich einmal seine Lage zu bessern, ihm füglich wohl nicht abgesprochen werden bersagt, trifft der Erpressungsparagraph zu. Da kann und auch vom Entwurf großmütigerweise nicht angetastet in der durchaus überwiegenden Zahl der Lohnkämpfe es sich werden soll, so würde man es durch eine derartige Fassung des um die Erlangung besserer Lohn- und Arbeitsbedingungen Gesezes erreichen, daß die Arbeiterkoalitionen nicht auf Schritt handelt, von den Streifenden also ein Vermögensvorteil" und Tritt der Gefahr ausgesetzt sind, sich in die Maschen des im Sinne der Juristen erzielt wird, so ist bei jeglicher Art Erpressungsparagraphen zu verfangen. Bis zu dieser Grenze von Drohung die Möglichkeit der Bestrafung wegen Erpressung aber geht die Liebe des Entwurfes für die angeblich den gegeben. Der Strom der Kriminalisierung hat sich in be- Auswüchsen der Koalitionsfreiheit viel wirksamer entgegen sonders nachdrücklicher Weise über dieses Gebiet ergossen. tretende allgemeine Strafgesetzgebung des Auslandes nicht. Seitdem bei uns der Grundsatz Eingang in die Rechtsprechung Wieder andere Geseze, wie der neueste norwegische gefunden hat, daß die Rechtswidrigkeit des erstrebten Ver Strafgefeßentwurf, machen die öffentliche Verfolgung der Nö­Der Regierungsbezirk Magdeburg   ist groß. Wie soll es mögensvorteils durch Koalition nicht ausgeschlossen wird, wenn tigung von einem Antrag des Verlegten abhängig. Der möglich sein, diese Angaben zu untersuchen? Und aus massen­die vereinigten Arbeiter das Mittel der Drohung der Arbeits- deutsche Entwurf geht bekanntlich den umgekehrten Weg. Er haften Mitteilungen der gleichen Unbestimmtheit setzt sich fast niederlegung, der Sperre, der Verrufserklärung usw. zur Erlangung wahrt nicht einmal mehr den äußeren Schein der Gleich die ganze Denkschrift zusammen. Die Regierung verlangt nicht bereits begründeter Arbeits- oder Lohnbedingungen an- heit und beseitigt das Antragserfordernis zu Ungunsten des blinden Glauben an die Objektivität ihrer Gewährsmänner. auoieria wenden, kann wahrlich nicht mit Grund über die Unzuläng- Arbeiters selbst da, wo es sonst durchweg besteht. Jeder aber, der Klarheit und Wahrheit will, muß mit lichkeit der bestehenden Gesetzgebung geklagt werden. Das Man lasse sich also durch die Citate der Motive nicht uns verlangen, daß die Regierung das bei ihr eingegangene Gegenteil ist vielmehr der Fall. Es erscheint dringend ge- täuschen. Nirgends im Ausland geht die Rechtsprechung Material so veröffentliche, daß es den zu Angeklagten ge­boten, den Begriff der Erpressung einzuengen und eine Fassung in der Bestrafung angeblicher Auswüchse in der Ausübung stempelten Arbeiterorganisationen möglich ist, die Polizei­zu finden, die es unter allen Umständen unmöglich macht, der Koalitionsfreiheit soweit, als dies in Deutschland   mitteilungen richtig zu stellen. auf das gegenseitige Paktieren bei Lohnkämpfen, also auf schon auf Grund des geltenden Rechts möglich ist und Ferner stellen unsere Parteiorgane die hüllenlose Partei­Handlungen, welche im Bewußtsein des Volkes sich nie und täglich geschieht. Als man in Oestreich im Jahre 1893 lichkeit der Denkschrift an bestimmten Beispielen fest. So nimmer als strafwürdig darstellen, den Erpressungsparagraphen einen neuen Strafgesehentwurf vorlegte und darin die nicht schreibt wiederum unser genanntes Magdeburger   Partei­anzuwenden. annähernd den Kautschukbeſtimmungen des deutschen   Entwurfs organ: dept In der ausländischen Rechtsprechung ist bis- vergleichbare Vorschrift aufnehmen wollte: Wer jemand Her niemand, worauf wir schon hingewiesen, jemals auf den mit Verlegung an Körper, Freiheit, Ehre oder Vermögen be­Gedanken gekommen, in solchen Fällen von Erpressung zu sprechen. droht, damit er den Verabredungen, welche auf Einstellung Rechtswidriger Vermögensvorteil heißt hier immer nur der Arbeit gerichtet sind, Folge leistet, wird bestraft", wurde ein gegen das Gesetz erstrebter, nicht ein vom Gesetz zu die Zumutung, einen solchen Vorschlag zum Gesetz zu gelassener, oder wie es in der Sprache der Juristen aus- erheben, energisch zurückgewiesen. Erstaunt fragt man, wie Erstaunt fragt man, wie gedrückt zu werden pflegt, ein Vermögensvorteil contra man es auch nur für möglich halten könne, einen legem, nicht praeter legem. Auch schließt die ausländische Arbeiter zu bestrafen, der seinem Unternehmer droht, die Gesetzgebung zum Teil direkt die Möglichkeit aus, mit Arbeit einzustellen, wenn er ihm nicht gewisse Vorteile ge­Hilfe des Erpressungs- und Nötigungsparagraphen die währt. Dies würde ja ein Delift werden, das bis heute Soalitionsfreiheit lahm zu legen. Da die Motive sich über noch nirgends existiert, auf das dieser Gesezentwurf den diese ihren Bestrebungen unbequeme Thatsache in dumpfes Prioritätsanspruch erheben darf. Das einfache Unter­Schweigen hüllen, seien sie von uns daran erinnert. So wird handeln mit dem Unternehmer wird damit in Zukunft nicht nach englischem Recht nur die Bedrohung mit der Begehung mehr möglich sein." Die Bestimmung fiel deshalb, wie der einzelner besonders hervorgehobener Delitte, ganze Entwurf. nämlich der schriftlichen Bedrohung des Mordes, der Brand- Künftighin wird man diese Worte in keinem Lande mehr Stiftung, sowie der Tötung oder Verstümmlung nüßlicher Tiere sagen können. Keine Vorschrift, so tief sie auch die Koalitions- Aehnlich weiß die" Boltsstimme" mitzuteilen, daß nicht mit Strafe bedroht. In ganz derselben Weise ist der Begriff freiheit unterhöhlt, kann sich mehr des Vorzugs der Priorität der Erpressung eingeschränkt. Als solche kann nur bestraft berühmen. Der deutsche Entwurf hat alles nur Denkbare werden: Die schriftliche, widerrechtliche Aufforderung zur bereits überboten. Herausgabe von Vermögensgegenständen unter Anwendung von Drohungen, die Bedrohung mit der Anzeige eines schweren Verbrechens in der Absicht von dem Bedrohten einen Ver­mögensvorteil zu erlangen und endlich die in gleicher Absicht erfolgte Bedrohung mit der böswilligen Verbreitung einer Verleumdung durch Schrift, Druck oder sonstige dem Auge wahrnehmbare Kundgebungen.

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Politische Mebericht. mid Berlin, den 10. Juni.

Denkschrift Geflunker.

Unsere Parteipresse hat mit dem dankenswerten Versuche begonnen, den Augiasstall der sogenannten Denkschrift zu

1903

" Die Denkschrift berichtet:

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Mehrere Fälle, in denen festgestellt ist, daß Arbeitsgeräte zur Verhinderung des Weiterarbeitens vernichtet, beschädigt oder beseitigt wurden, sind in Magdeburg   beobachtet worden. Also beobachtet" sind in Magdeburg   diese Fälle sogar mehrere Fälle". Wann und wo, darüber schweigt die Denkschrift. Die Dentſchrift verfchweigt aber and die Anwendung der Zwangsmittel jeitens der Unternehmer. Wir erinnern daran, daß dieselben den letzten großen Bauarbeiterstreit vom Bann gebrochen haben durch eine unerhörte Aus= sperrung sämtlicher Arbeiter, von Arbeitern, die mit dem Streit nicht das geringste zu thun hatten, alio arbeitswillig waren. Wir erinnern ferner daran, daß die Unternehmer sich mit den Stein- und Mörtelfabrikanten in Verbindung gesetzt haben, damit diese den Unternehmern keine Steine, keinen Mörtel liefern sollten, die fich der Tyrannei der Unternehmer ent zogen und Arbeiter beschäftigt hatten. Kein Wort hiervon

nur die Arbeiter, wie die Dent- Anklageschrift ausführt, auf dem Bahnhofe Streikposten aufstellten, sondern daß die Unternehmer auf den Bahnhöfen durch Schrift und Wort alles thaten, um Streitbrecher zu gewinnen; auch Ungeseglichkeiten begingen die Unternehmer hierbei, wovon aber die Denkschrift nichts vermeldet.

d Sodann find unsere Parteiorgane in der Lage, die ärgsten Schreckgeschichten der Dentschrift, besonders sobald sie von den Leitern der Gewerkschaften erzählt werden, schon jetzt als durchaus übertrieben zu erweisen. So teilt die Beip. mit: ation p

Oder man sehe sich die Gesetzgebung der einzelnen Kantone säubern. Bei einem Versuch muß es allerdings bleiben, denn giger der Schilderung der einzelnen Fälle gefällt fich die

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In

Denkschrift mehrfach in Uebertreibungen. So heißt es auf Seite 12: modifiedade med lis um 16. August 1897 wurde im Geschäftszimmer de Streitfomitees zu Leipzig   ein Arbeiter, der sich dort Reisegeld zur Rückkehr auszahlen lassen wollte, vor den Augen der Mitglieder dieses Komitees von den Maurern, die ihn dorthin geleitet hatten, erfaßt und mit vereinten Sträften geschlagen, sodann ins Vorzimmer gezogen, dort zu Boden geworfen und mit Füßen getreten." a sit

Es handelt sich hier um jenes Vorkommnis, das zur Ver­haftung und Antlage des Streitkomitees führte. Das Gerichtsverfahren führte bei der zweiten Verhandlung zur Freisprechung des Streitfomitees, weil die betr. Mißhandlung nach den gerichtlichen Feststellungen nicht vor den Augen des Streiffomitees erfolgt war.

Bemerkenswert ist auch folgende Ausführung der Leipz. Volksztg.", die zugleich die bei so ernster Angelegenheit frivol zu nennende Flüchtigkeit der Denkschriftsabfassung aufdeckt:

Auf Seite 55 der Deutschrift ist zu lesen: 110

der Schweiz   an. Hier bemerkt man sofort das Bestreben, der größte Teil der Gruselerzählungen der Denkschrift ist der Ueberspannung der staatlichen Strafgewalt entgegenzu- so abgefaßt, daß es schwer oder unmöglich ist, festzustellen, treten, um zu verhindern, daß, wie dies bei uns von der welches bestimmte Vorkommnis gemeint ist, wodurch eine Prüfung Rechtsprechung im Falle der Erpressung in besonders charat- und Richtigstellung all solcher Angaben ausgeschlossen ist. Häufig teristischer Weise geschieht, Thaten von sittlich und social völlig tischt die Denkschrift ein terroristisches" Borkommnis auf, verschiedener Bedeutung unter denselben Deliftsbegriff zu was in dieser oder jener Stadt sich zugetragen haben soll, fammengefaßt werden. So verlangt, um dasjenige Gesetz und zählt dann in langer Reihenfolge eine große Zahl von herauszugreifen, welches dem Entwurf mehrfach als Vorbild Städten auf, wo ähnliche Bösartigkeiten vorgekommen seien; gedient hat, das Strafgesetzbuch von Zürich  , zum That hierdurch soll der Eindruck erweckt werden, als ob das Einzel- d bestande der Erpressung die Androhung von Nachteilen vorkommnis- dessen Darstellung freilich auch erst auf ihre in gefährlicher Weise d. h. Drohung mit Ge- Richtigkeit geprüft werden muß nur ein Beispiel für eine " peitz"( Wirtshaus), wenn sie nicht vorziehen, nach des Tages Laft zumachen. Und auch den Handwerkern, Zimmerern und und Hige zu dormen"( dormire= schlafen). Maurern, Glasern und Tischlern regnet das Mammon nicht Diebe, Gauner und Landstreicher haben ihre Geheimsprache; ins Dach. Wenn der Frühling ins Land zieht und in den Städten find die Schillingsfürster Korbflechter Diebe und Gauner? Ich die Neubauten aus dem Boden schießen, glaube, daß man die Frage nicht so stellen darf. Leute auf so geringer Teil der Schillingsfürster Männer aus, um als Maurer und Hand­Lebensstufe werden niemals leicht der Versuchung widerstehen, das langer auswärts von den höheren Löhnen zu profitieren. Selbst beständige Manto im Haushalt dadurch zu vertreiben, daß sie wenn sie in Ansbach   und Rotenburg   oder auf den Biegelhütten Stoft gelegentlich Bummerlinge drucken" oder zotteln", d. h. anderer und Logis bezahlen, so bleibt ihnen noch mehr übrig, als sie in Menschen Eigentum mitgehen heißen. Aber wie schon das aus ihrer Heimat verdienen würden. Sie sammeln sich dann wohl einen geflügelte Machwerk spitfindiger Juristen, das kodificierte Strafrecht fleinen Sparpfennig für den Winter an. Aber es langt nie für die zwischen stehlen und stehlen einen großen Unterschied machen muß, falte Jahreszeit. Dann ziehen die Schillingsfürster zur Brand­so ist dieser Unterschied im Leben noch viel größer. Es ist etwas schagung stundenweit ins Land hinaus; mit dem unlohnenden Ver­anderes, ob der üppig lebende Börsianer vertrauensselige fauf von Wetterhäuschen oder Busterohren verdecken sie nur ober­Kunden um Hunderttausende rupft, etwas anderes, ob einflächlich die Bettelei, auf die sie angewiesen find. Mensch mit fnurrendem Magen im reichen Obstgarten der So sieht es im Hohenloheschen aus. Aber einen Vorzug hat die Pfarrei gelegentlich" Bummerlinge brudt". Und daß die Gegend, der alles Elend in den Augen der Scharfmacher überreich­Leute Hunger und zwvar oft hunger haben, das scheint mir lich aufwiegen wird: Kein Hezer fand bisher den Weg aus ihrer Lebensweise, ja sogar aus ihrer Sprache auch bei flüchtiger dahin, kein Mädelsführer machte noch die Leute Betrachtung deutlich hervorzubeben. Warum sollten sie in Quin- bort begehrlich". Als im vorigen Jahre das Volk auf fünf poffert" und" Riffelpoffert" zwei Worte für Hundefleisch ge Jahre seine Vertretung zu wählen hatte, fiel in Schillingsfürst   eine prägt haben, wenn sie es nicht häufiger in ihren Topf thäten? einzige socialdemokratische Stimme. Fürst Chlodwig  Und warum vor allem sollten sie die anstrengende und zeitweilte damals in Berlin  . Muß nicht das Herz des Patrioten lachen, raubende Igeljagd mit folcher Ausdauer betreiben, wenn er auf das zufriedene" Bölkchen da unten blickt, das noch nichts wenn sie genug Rindfleisch und Kalbsbraten zu verzehren weiß vom Zuchthausgesez, noch nichts von Streit und Boykott, dem das hätten? Der Igel, San Igel, bildet die wesentlichste Löbtauer Urteil verschwiegen blieb und das im Geiste Stumms Fleischnahrung der armen Hausindustriellen dort, wo ehrfurchtsvoll aufblickt zu den Großen der Erde, dem der Staat nie Deutschlands   Kanzler sein Stammschloß hat! Stupfelpossert anders entgegentritt, als in der Gestalt des Unteroffiziers, des -ah, welch ein Leckerbissen für diese Wermsten der Armen! Mit Gendarmen oder des Gerichtsvollziehers, dem die färglichen Wohl- Aus welcher Quelle mag die Regierung geschöpft den Hund zur Seite und einem Sad über dem Rüden, so ziehen thaten der Gewerbe- Aufsicht versagt sind und die Versicherungen ver haben, daß ihre Denkschrift solcherart eine Mosait von Ent­die Schillingsfürfter hinaus in die Wälder, um dem stacheligen schlossen? Der Hohenlohesche Gegenwartsstaat muf Deutschstellungen und Uebertreibungen zur Ehre des Zuchthausgesetes Igel aufzulauern, wenn er zur verschwiegenen Nachtzeit den Ban lands Zukunftsstaat werden" so sollte die Parole der Scharf- geworden ist. Aus lauterer Quelle hätte freilich dieses Muster­verläßt und dem Fang nachgeht. Hat er sich, den Angriffeu macherei lauten!. des bissigen Köters zu wehren, in eine Kugel zusammengerollt, Dreihundertfünfundfechzig Fenster, so viel wie das Jahr Tage, stück der Kulturfeindlichkeit nicht geschöpft werden können.

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" Jm Leipziger Maurerausstande von 1895 waren außer den Ausständigen, die zur Ueberwachung der Leipziger   Bahn­höfe angewiefen waren, solche Mitglieder der Streitbewegung, welche auswärts wohnten, gegen Vergütung ihrer Aus lagen damit beauftragt, in den nach Leipzig   verkehrenden Eisenbahnzügen fremde Maurer aufzusuchen und ihnen von der lebersiedelung nach Leipzig   a bzuraten. Thatsächlich sind zureisende Arbeiter während der Fahrt nicht allein durch das Bureden solcher Abgesandten beeinflußt worden, sondern es find auch schwere Vergewaltigungen im Eisenbahnwagen vorgekonimen( S. 12)."

Daß die ausständigen Maurer 1895 fremde Kollegen von der Ueberfiedelung nach Leipzig   a brieten, war ihr gutes Recht. Zum Beweise dafür, daß dabei schwere Bergewaltigungen vor gekommen seien, beruft sich die Dentschrift auf ihre eigene Schilde­rung Seite 12. Auf Seite 12 behandelt die Dentschrift aber einen angeblichen Vorfall, der im Sommer 1897 vor­gekommen sein soll, über den aber alle gerichtlichen Feststellungen fehlen."

Das Abgeordnetenhaus

dann wird er hurtig in den Sad gesteckt, ein Festbraten für seinen hat das Schloß des Fürsten Chlodwig. Aus jedem Fenster fann Jäger. In der Nähe von Schillingsfürst   giebt es nur noch wenige er die Blicke auf das Elend eines verkommenden Broletariat schweifend Igel; der unaufhörliche Hunger der Korbmacher wurde ihr Ver- lassen, dem oft sogar der Befig" der ärmlichen Hütte nichts ist als nahm heute nach unerheblicher Debatte den Gesezentwurf betreffend derben. Jezt ziehen die Jäger viele Stunden weit, bis über Ansbach   eine Fessel, die ihn an die Scholle kettet. Welch ein Gegensatz die ärztlichen Ehrengerichte in dritter Lesung nach den hinaus, und fehren oft mit 20 und mehr Stück von einem einzigen zwischen dem Herrenfis dort oben und den Wohnstätten auf dem Beschlüssen der zweiten Lesung unverändert an und erledigte hierauf Ausfluge zurück. Ueber vierhundert Igel hat ein einziger Schafhof! Aber diese Gegensäße sind wohl ein notwendiger einige Wahlprüfungen. Von Interesse war nur die Debatte Fänger schon in einem Jahre heimgebracht; was er nicht selbst ver- Bestandteil der gottgewollten Ordnung, und nur Heßer und Rädels- über die Wahlen der drei freisinnigen Vertreter von Breslau  , zehren konnte, wurde verschenkt und verkauft; das Stück gilt etwa führer mögen Anstoß daran nehmen. Ins Zuchthaus mit ihnen, Schmieder, Wetetamp und Gothein, die bekanntlich mit 60 Pf. Aufs Schloß ist keiner davon verkauft worden! -dann herrscht Wohlgefallen auf Erden und das Hohenlohefche Hilfe der Socialdemokraten gewählt worden sind. In einem Protest Aber auch anderes Getier, so die Strebfe in der nahen Altmühl  , Jbyll kami bertausendfacht werden! wird nun behauptet, daß während des Wahlaktes an verschiedenen werden eifrig aufgespürt und verspeist vielleicht feiern sie ihre Als ich die dunftigen Hütten verlassen hatte, begegnete mir auf Tischen im Wahllokal Geld ausgezahlt sei, insbesondere an den Auferstehung in der Rede irgend eines landator temporis praesentis, der sonnigen Straße der Gögginger Tausendkünstler Heffing  , der Tischen der socialdemokratischen Partei, und ferner daß im Saaie der fie als Beweis dafür anführt, wie herrlich die Proletarier, und auch einem der Mädelsführer", unserem Genossen Vollmar, nach darüber gesprochen sei, es wäre dort Geld zu verdienen, und daß 5 zwar nicht allein die fettsaufenden Berliner   Maurer" in unserem peinvollen Jahren die Gehfähigkeit wieder geschenkt hat. Er wollte bis 6 W. bezahlt wurden. Infolge dessen beantragte die Kommission großartigen Gegenwartsstaat leben! Eine abgezogene Rehdecke, die hierauf ins Schloß, vielleicht um den alten Herrn von irgend einem die Wahl zu beanstanden und die Regierung zu ersuchen, über die Gegen des schweifenden Jägers Hund bisweilen im Gestrüpp entdeckt, tann Gebreft zu heilen. Oder sollte er ihm das Rückgrat steifen, damit in dem Protest behaupteten Punkte Beweise zu erheben. dann vorteilhaft auch gleich mitverwendet werden: nach der Krebsjuppe er forsch und schneidig gegen die bösen Feinde der Buchthausvorlage diefen Antrag wandten sich die beiden freisinnigen Parteien, ein Rehbraten so tommt ein annehmbarer Speisezettel heraus im Reichstage auftreten fann?? die die Gültigkeitserklärung der Wahlen beantragten. Allerdings Chlodwig Fürst zu Hohenlohe wirtschaftet nicht selbst auf Die Schatten der Nacht sentten sich auf die glühende Erbe Her muß man zugeben, daß der Protest höchst dürftig ist, aber wir be Schillingsfürst  , sondern hat seine Befizungen verpachtet. Auf der nieder, als ich dem Hohenlohefchen den Rüden wandte. greifen nicht die Haltung der Freifinnigen, die durch ihren Antrag Domäne erhalten die Tagelöhner etwa 1,20 bis 1,80 m. pro Tag, In der Ferne ballten fich die Wolfen; es braute sich wohl ein den Anschein erweden, als ob sie der Beweiserhebung nicht ruhig dabei ein Vesperbrot. Bisher brauchte noch niemand von ihnen reinigendes Gewitter zusammen, erfrischenden Luftzug zu bringen in entgegensehen. Wir find liberzeugt, baß an den Tischen der social nach Karlsbad   zu gehen, um dort eine Entfettungstur durch die bumpfe Atmosphäre. demokratischen Wahlmänner teine Ungefeglichkeiten vorgekommen find.

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