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Nr. 140.

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W

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Vorwärts

Berliner Volksblaff.

16. Jahrg.

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Centralorgan der socialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.

Auch ein Stück deutscher Kolonialpolitik. Unsere Kolonialpolitik treibt immer schönere Blüten. Bei Gelegenheit der Etatsberatung für die Kolonialgebiete in der laufenden Session des Reichstags wurde von unseren Ver tretern der famose Vertrag zur Sprache gebracht, auf Grund dessen Dienstmädchen für Südwestafrika gesucht und verschickt worden. Diesem Eingreifen unserer Vertreter war es zu danken, daß der Reichstag die für diese Zwecke geforderte Position von 25 000 m. ablehnte.

wurden.

Sonntag, den 18. Juni 1899.

#

Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.

Die Bestimmungen in den§§ 3 und 5 sind einfach worden. Um infolge schlechter Kost den Hunger aus eigener Tasche standalös. Was die den Arbeitern zugesagte freie Unterkunft zu stillen, reicht unser Lohn nicht aus. Zum Beispiel kostet nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse" bedeutet, geht aus Pfund Butter 5 M., 1/2 Pfund Wurst 2 M. 50 Pf., dem Schreiben eines der engagierten Arbeiter hervor, das 1 Flasche Bier, 34 Liter, 1 M. 50 Pf. eine der untenfolgend abgedruckt ist. Die Vorenthaltung eines vollen 1 Gi 40 Bf., ein fleines Glas Schnaps, welches billigsten Cigarren 20 1, 1 Salzhering 40 f., Drittels des Arbeitsverdienstes, das erst nach Rückkehr des in Deutschland 5 Pf. toftet, toftet hier 0 Pf. Arbeiters nach Deutschland bezw. nach Ablauf seines Ver- Ginige Tage wir aus dem Proviantraum ves trages zur Auszahlung kommen soll, ist eine grobe Un- Hafen Bauamts Waren zu kaufen, dieses wurde aber gej etlichkeit, worüber die Gewerbe- Ordnung Auf- bald wieder eingestellt. Wir erhielten ferner eine Ausrüstung, schluß giebt. bestehend aus drei Anzügen. Wir alle glaubten, daß wenn Heute sind wir in der Lage, einen Arbeitsvertrag zu ber­öffentlichen, der zwischen der Kolonialverwaltung bez. ihrem Ordnung enthält die im§ 5 im Eingang erwähnte Beſtim- nehmen, wir bekämen alles geliefert. Doch sind nach 3 Monaten die Einen anderen groben Verstoß gegen die Reichs- Gewerbe- diese schlecht werden, die Sachen erneuert würden, denn es wurde uns beim Auswärtigen Amte gesagt, wir sollten keine Sachen mit­Vertreter in Deutsch- Südwest- Afrika und den Arbeitern abge- mung, wonach der Arbeitgeber einseitig den Vertrag nach Stiefel und auch schon Kleidungsstücke schlecht geworden und glaubten schlossen wurde, die nach Swakopmund zu den dort in der monatlicher Kündigung lösen kann. Die Gewerbe Ordnung wir, daß selbige seitens des Hafen- Bauamtes repariert würden, aber Ausführung begriffenen Wasser- und Landbauten engagiert schreibt für beide Teile gleiche Kündigungsfristen vor. auch da müssen wir die Erfahrung machen, daß der Herr Baumeister Ungeselich, weil im Widerspruch stehend mit der Reichs- spricht: das müßt Ihr selbst machen lassen; was soll man da mit Auch dieser Vertrag zeichnet sich dadurch aus, das es ein Gewerbe-Ordnung, sind ferner die Vorschriften über Straf- 50 Mart anfangen? In die neue Wohnung, die wir seit dem fogenannter Löwenvertrag ist, in dem alle Rechte auf feiten abzüge vom Lohn, an denen das Reich sich bereichert, da die- 17. Februar bewohnen, versprach der Herr Baumeister im höchsten der Kolonialverwaltung, alle Pflichten auf seiten der Arbeiter selben in die Reichskasse fließen. Und wie diese ungesetzlichen Fall 4-5 Mam auf eine Stube zu legen; doch sind wir 6-7 Mann sind. Er zeichnet sich weiter dadurch aus, daß alle in der Abmachungen in Swakopmund gehandhabt werden, geht eben auf einer 21 Quadratmeter großen Stube, worin die Betten deutschen Gewerbe- Ordnung zu Gunsten der Arbeiter vor falls aus dem unten abgedruckten Schreiben eines dortigen boch nicht zulässig ist. Außerdem find die Stuben von innen übereinander stehen müssen, was für die Trope it gesehenen Schutzbestimmungen mit souveräner Nicht- Arbeiters hervor. achtung behandelt worden, was um so schärfer zu ber an drei Seiten mit rohen Brettern vernagelt. Dagegen bewohnt Die sonstigen Bestimmungen im§5 sind im höchsten Grade aus der Herr Baumeister eine feine Villa, die Herren Beamten ein urteilen ist, als das uns vorliegende Exemplar des Vertrages legungsfähig und geben den Arbeiter gänzlich in die Hand feines Beamtenhaus und der Herr Hafenmeister hat für eine hier in Berlin mit der Kolonialverwaltung seines Arbeitgebers. 4 töpfige Familie eine 6 Zimmer große Wohnung inne. Im abgeschlossen wurde, also Reichsrecht für diesen Gegensatz dazu find wir wie Vieh untergebracht. Ferner Vertrag maßgebend ist. wäre die Pflicht unserer Vorgesetzten, sich in etwas gebildeteren Weise in und außer dem Dienst uns zu zeigen. außerdem gestattet sich unser Herr Baumeister , über geringe Vergehen Strafen von 5 bis 30 M. zu verhängen, die der Reichstafie zufallen. Man vergleiche einen Soldaten der Schuytruppe und einen Arbeiter. Der Soldat be­fommt 1000 W. voll ausgezahlt, freie Kleidung, anständige Wohnung und ein gutes kräftiges Essen, wir hingegen bekommen auch 1000 m., aber die Kleidung wird nicht erneuert und die Wohnung wäre eher für Schafe paffend, und dabei ist das Essen kaum zu genießen. So wird ein Arbeiter in der deutschen Kolonie behandelt, der schon feine Militärzeit längst zurückgelegt hat und sich etwas verdienen möchte. Man muß aber noch seine Gesundheit dazugeben, ohne sich etwas zu sparen. Ein Arbeiter wurde wegen Simulierens(?) ent­lassen; mun muß er für sein Essen bei der Schuztruppe arbeiten.

Dieser famose Vertrag lautet: Vertrag Mannschaften.

Daß ein solcher Vertrag mit ungefeßlichen Bestimmungen von einem Vertreter der Kolanialabteilung im Auswärtigen Amte genehmigt und unterzeichnet werden konnte, ist das stärkste in dieser Sache. Ein schönes Beispiel, das hier die für die zum Hafenbau in Swakopmund anzuwerbenden Reichsregierung den Privatunternehmern giebt. Wenn solch ungesegliche Verträge die Reichsregierung abschließt, wie Zwischen dem Regierungsbaumeister Ortloff, vorbehaltlich der mag es dann mit den Arbeitsverträgen der Privatunter­Genehmigung des Auswärtigen Amts ( Kolonial- Abteilung) als Arbeitnehmer für die Kolonie aussehen? geber und dem

als Arbeitnehmer

Eine andere sehr anzugreifende Bestimmung des Ver­ist heute folgende Vereinbarung geschlossen worden: trages ist die über den gezahlten Lohn. Eine Löhnung von § 1. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, mit dem am 25. Ot­1000 m. per Jahr ist bei der enormen Teuerung im südwest tober d. J. von Hamburg abgehenden Dampfer der Wörmann- Linie afrikanischen Schutzgebiet eine schlechte Bezahlung, dafür sich nach Swakopmund zu begeben und am Tage seines Eintreffens bringt der unten folgende Brief ebenfalls Belege. Und daß dortfelbst gerechnet für die Dauer von drei Jahren diejenigen die allmähliche Erhöhung dieses Lohnes auf 1200 M. per Arbeiten auszuführen, welche ihm beim Hafenbau oder bei anderen Jahr ganz in das Belieben des Arbeitgebers gestellt ist, macht Unternehmungen übertragen werden. den Vertrag nicht annehmbarer.

§ 2. Der Arbeinehmer erhäl:

1. Freie Eisenbahnfahrt 3. Klasse von seinem Wohnorte nach Bebel aus Swakopmund über die dort herrschenden Zustände Wir lassen nunmehr den Brief folgen, den der Genosse Berlin und Hamburg . unter den Arbeitern erhielt:

2. Freie vollständige Ausrüstung;

3. Freie Ueberfahrt von Hamburg nach Swakopmund ein­schließlich freie Verpflegung ohne Getränke.

An

"

es

einer

Folgen noch weitere Beschwerden gegen die Beamten, die wir aus preßgefeßlichen Gründen unterdrücken. In einer Nachschrift heißt es:

Werter Herr Bebet! Es darf Ihnen nicht auffallen, wenn Sie zwei von uns Arbeitern an Sie gerichtete Schreiben erhalten. Wir haben eines der Schreiben am 3. März in Swakopmund einschreiben den Herrn Reichstags - Abgeordneten Bebel. lassen und erfuhren durch eine Person, daß der Herr Baumeister 4. Für jeden Reisetag von seiner Heimat nach Swakopmund Wir Arbeiter vom Hafenbau in Swakopmund erlauben uns von unserm an Sie gerichteten Schreiben bereits in Kenntnis gesetzt 1 Mark baar. höflichst, Ihnen folgendes über unsere drückenden Verhältnisse zu worden ist, deshalb befürchten wir, daß unser Schreiben vielleicht § 3. Der Arbeitnehmer erhält: während der Dauer seiner unterbreiten: Wir Arbeiter schlossen mit der Regierung den bei nicht in Ihre Hände gelangen könnte. Da nun gerade an demselben Arbeitszeit in dem südwestafrikanischen Schutzgebiete- außer freier gefügten Kontratt ab. Am 24. Oftober 1898 traten wir unsere Reise Tage der Herr Baumeister einen Arbeiter Namens Otto Witt, Verpflegung, freier Unterkunft nach Maßgabe der örtlichen von Berlin nach Hamburg an Bord der Gertrud Wörmann" an, welcher aus gewissen Gründen zwei Tage nicht arbeitete, die Ent­Verhältnisse; freier ärztlichen Behandlung; freier Medizin in mit der wir am 26. früh in See gingen nach Deutsch- Südwest- Afrika . Taffung gab, und genannter Witt nach Kapstadt fährt, um dort sein nicht selbst verschuldeten Erkrankungsfällen, Auf der Reise an Bord der Gertrud" war unsere Behandlung schr Glück zu versuchen, so zogen wir es vor, durch diesen Witt ein zweites foivie, falls erforderlich, unentgeltliche Aufnahme ins Lazaret, eine mangelhaft. Nach Vereinbarung mit uns sollten wir alle 10 Tage an Sie gerichtetes Schreiben von Kapstadt aus zu senden, damit wir Löhnung nach dem Jahressage von 1000 m., bei zufriedenstellenden unsere Reisespesen ausgezahlt bekommen, doch wurde selbiges sehr unserer Sache gewiß sind. Auch teilen wir Ihnen mit, daß der Leistungen steigend bis 1200 M., zahlbar nach Ablauf eines jeden nachlässig innegehalten, aber wir ließen unsern Mut nicht sinken in Arbeiter Witt, welcher entlassen wurde, sämtliche Sachen abgeben Monats durch die Stationskasse in Swakopmund . Dieser Lohn wird der Hoffnung, in Südwest- Afrika unsere Wünsche und Ansprüche in mußte, so daß er in Unterhosen und entblößtem aber nur zu zwei Drittel bar ausbezahlt, während Erfüllung gehen zu sehen. Am 27. November langten wir nach Oberkörper vom Hafenbauamt entlassen wurde, das andere Drittel dem Arbeiter gut geschrieben 33 tägiger Fahrt hier in Swakopmund an, wir wurden ans Land auch, erhielt er seinen einbehaltenen Lohn wird und erst bei der Rückkehr in Deutschland be gesezt und vorläufig in ein von der Schuztruppe nichtbenutztes Ge- 1/3 monatlich nicht ausgezahlt. Einer von unseren Kollegen ziehungsweise nach Ablauf seines Vertrages zur bäude untergebracht, wozu wir, um wohnen zu können, die aller- schenkte ihm einen Anzug, damit er von hier fortmachen konnte. Auszahlung gelangt. Anötigsten Gegenstände geliefert bekamen. Dieselben bestanden nur Swakopmund , den 4. März 1899. § 4. Der Arbeitnehmer erhält: aus Bettstelle und Matraze. Tisch und Stuhl müssen wir bis jetzt nach dreijähriger Arbeitszeit im südwest- afrika- entbehren, ebenfalls die Bettwäsche, deshalb behielten wir Die beiden an Bebel abgesandten Schreiben, das eine nischen Schutzgebiete frei Nückreise bis nach seinem aber den Kopf noch oben. Auch mit dem Essen, das sehr schlecht aus Swakopmund , das andere aus Kapstadt , sind in die Heimatsorte unter den für die Hinreise gestellten Bedingungen, war, wurden wir getröstet, daß dasselbe besser werden sollte. Unsere Hände des Adressaten gelangt; ihr Inhalt ist ein nahezu desgleichen bei ärztlicherseits bescheinigter leidender Ge- Nahrungsmittel sind folgende: Erbsen, Bohnen, Linsen, Reis, gleichlautender. Wäre die Möglichkeit vorhanden gewesen, sundheit. Graupen, Eago und Maccaroni mit Buthaten von Speck , Büchsenfleisch bei der Beratung des Nachtragsetats die Sache im Reichs. § 5. Dem Arbeitgeber beziehungsweise bessen und Rindfleisch, jedoch bildet ersteres unfer Hauptnahrungsmittel. tag zur Sprache zu bringen- derselbe enthielt aber keinen Vertreter steht das Recht zu, diese Vereinbarung jederzeit Weiter bemerke ich, daß die angeführten Speisen von des Kochens Posten, der sich auf Südwestafrika bezog so wäre es ge nach einmonatlicher Kündigung zu lösen. gänzlich unkundigen Leuten zubereitet werden und meistens Verläßt der Arbeitnehmer vor Ablauf eines nicht zu genießen sind, so daß wir gezwungen werden, schehen. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Mittlerweile Jahres gegen den Willen des Arbeitgebers die unsern Hunger mit einem Stüd Brot und Schmalz, lezteres von hat das Kolonialamt Zeit, die Bestimmungen der deutschen Ge­Arbeit, so ist der Arbeitgeber berechtigt, von sehr zweifelhafter Güte, zu stillen... Die Herren Vorgesetzten werbe- Ordnung zu studieren und sich klar zu werden, wie Arbeits­dem gutgeschriebenen Teile des Lohnes die speisen uns, wenn wir eine Beschwerde über Essen oder sonstige Vor- Verträge abgeschlossen werden müssen. Vielleicht zieht es auch für die Hinreise, des Betreffenden verausfommnisse haben, immer mit den Worten ab: es wird schon besser aus den obigen Angaben die Lehre, daß die Bezahlung der Iagte Summe einzubehalten, die alsdann werden; wir machen aber im Gegenteil die Erfahrung, daß es immer Arbeiter eine schlechte und ihre Wohnweise eine unwürdige der Reichstasse zufällt. Bei ungebührlichem Be- schlechter wird. Infolge dessen ist es nicht zu verwundern, daß ist, doppelt unwürdig, wenn man bedenkt, daß in jener nehmen, Ungehorsam und Trunkenheit können vom Arbeitgeber schon einige von unsern Kollegen bei Nacht und Geldstrafen verhängt werden, deren Betrag vom bar auszuzahlenden Rebel verschwunden sind. Im Durchschnitt fühlen sich Gegend fein Baum, kein Strauch zu sehen und die Landschaft Lohne einbehalten wird und der Reichskasse zufällt. Andauernde sämtliche Arbeiter schlaff und, infolge der schlechten Kost, matt. wir nichts als eine öde Sandfläche ist, ein trostloses Einerlei, so Trägheit oder Verbrechen, welche nach den Gejezzen mit Gefängnis wünschen eine träftige Unterstützung von seiten unserer Mit- daß der Aufenthalt mehr einem Gefängnis als einem Wohn­oder Zuchthaus bestraft werden, haben sofortige Entlassung menschen in Deutschland . Dieses hier angeführte Schreiben würde plag für freie Menschen ähnelt.

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zur Folge; in diesem Falle verfällt der einbehaltene etwas anders aussehen, wenn sich unser Herr Baumeister mehr Es ist eine gesegnete Kolonie, die das Deutsche Reich Zeil des verdienten 2ohnes der Reichstasse. um uns Arbeiter timmern wollte, doch läßt sich derselbe von seinen dort besigt, wir haben wohl nicht nötig, den deutschen Ar­Als Vertreter des Arbeitgebers gilt der Regierungsbereifter Unterbeamten zu viel beeinflussen. Auch möchten wir einen Vergleich beitern zuzurufen: Ortloff. zwischen den Vorarbeitern und den Arbeitern anstellen. Der Vor­

3uzug ist fernzuhalten!

Politische Neberlicht. Berlin , den 17. Juni.

Reinen Tisch!

§ 6. Der Arbeitnehmer hat sich bebufs Empfanges feiner sarbeiter bekommt jährlich) 3600 m. bar ausgezahlt, der Arbeiter da­rüftung am 24. Oktober d. J., vormittags 9 Uhr, um faswartijen gegen erhält 1000 W., vo von ihm noch ein Drittel ein Amte, Wilhelmstr. 76 in Berlin , zu melden. behalten wird. Ein Gehalt, wie es die Vorarbeiter beziehen, Falls er dies nicht thut, oder falls er die eisung n, die er wäre den afrikanischen Bethält: iffen gemäß für den Arbeiter gerecht­hierbei bezüglich seines Verhaltens in Berlin , seer Beförderung nach fertigt, zumal der Gehaltsunterschied in Deutschland zwischen Vor­Hamburg und seiner Einschiffung dortselbst, erhalten wird, nicht bearbeitern und Arbeitern ein geringer ist. Außerdem befindet sich folgt, so geht er aller Rechte aus dieser Vereinbarung verlustig und unter den Borarbeitern ein junger Mann im Alter von 18 Jahren, der bleibt zugleich zum Erfaze aller Aufwendungen, die der Arbeitgeber als Vorarbeiter nicht angesehen werden kann, nicht etwa, daß er Am Montag erscheint im Reichstag das Zuchthaus Gespenst. etiva für ihn bereits gemacht haben wird, verpflichtet. eine hohe Schule besucht und bessere Kenntnisse hätte. Im Die Regierung wird die Unterdrückten als Ausüber unerträglicher Berlin , den 14. Oftober 1898. Gegenteil, es könnten ihn von den Arbeitern viele in feinen Schreckensherrschaft" brandmarken und im Namen der Freiheit wird Leistungen weit übertreffen. Aber es ist der Sohn des Herrn Hafen- fie für die Auslöschung des Koalitionsrechts plaidieren. meisters. Dieser junge Mann ist über alte Soldaten und erfahrene Leute gestellt. Feiner ist noch ein Sohn des Hafenmeisters im Alter Bor furzem wehte ein Hauch socialpolitischer Schaffensluft durch von 15 Jahren hier und dieser erhält ebenfalls 1000 M. Vom Aus- den Reichstag; die Führer bürgerlicher Parteien forderten, die wärtigen Amt ist uns auch durchaus nichts von den afrikanischen sociale Reform solle nicht völlig aufgegeben bleiben. Jetzt bietet die Verhältnissen( Lebensmittelpreise, Vegetation 2c.) bekannt gemacht Regierung ein Gesetz dar, geboren aus dem Geist der Unkultur,

Für das Auswärtige Amt ( Kolonial- Abteilung) als Arbeitgeber Der Arbeitnehmer

Ortloff

Name

Genehmigt Berlin , den 13. Oktober 1898.

Auswärtiges Amt , Stolonial- Abteilung. Jim Auftrage: Hellwig.