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Revision des Anarchistenprozessed. Madrid , 21. Juni. In der gestrigen Sitzung der Deputiertentammer verlangte Bi y Margall die Revision des Prozesses der Gefangenen von Monjuich. Es wurde kein Beschluß gefaßt.-

Türkei .

Es ist zu hoffen, daß sich die erhitzten Gemüter wieder beruhigen| Einen weiteren Vorschlag des Vorsitzenden, den Zeugen Schriftsteller den Superintendenten darüber zu vernehmen, daß Sweetland im werden und doch noch eine Einigung mit dem etwas halsstarrigen Dahms, der über die Vorgänge im Verein Berliner Presse Aus- Ruf eines Mannes steht, dem in Chikago unter seinem Eide kein Ohm Paul zu stande kommt.- tunft geben soll, zunächst zu vernehmen, damit der Zeuge nicht unnük Glauben geschenkt wird, 4. beantrage ich die Vernehmung des lange zu warten brauche, widersetzt sich Rechtsanwalt Marwig. Ferner Chikagoer Rechtsanwalts Riese darüber, daß er in seiner amt­Spanien. beantragt der Verteidiger von Fint, zu einem neuen Termin auch lichen Thätigkeit verschiedene Male Wechsel einzuflagen hatte, welche den Schriftsteller Schweizer zu laden. Sweetland an Dritte weitergegeben hatte, die aber unbezahlt zurüc Angell. Bebel : Wenn der Verteidiger neue Beugen laden tamen, weil es sich herausstellte, daß die Firma, die als Acceptant will, so bitte ich auch den Abg. Freiherrn v. Stumm zu darunter stand, nicht existierte; 5. beantrage ich Vernehmung des laden, der Aussagen über die Glaubwürdigkeit des Fink machen Rechtsanwalts Riese darüber, daß Sweetland allgemein in Chikago für soll. Es sind mittlerweile Briefe des Freiherrn v. Stumm einen Mann gilt, dessen Ruf so ist, daß seinem Eid tein Wert beigemessen über den Fall Fink durch den Vorwärts" veröffentlicht wird, 6. beantrage ich Ladung des Freiherrn v. Stumm, Repatriierung der Armenier. Konstantinopel , 21. Juni. worden, die so ungünstig für Fint lauten, daß ich es für sehr wichtig der darüber vernommen werden soll, daß ihm& ink in Bezug Der russische Botschafter Sinowjew berührte bei einem halte, durch den Freiherrn v. Stumm bezeugen zu laffen, daß er auf die zur Verhandlung stehende Sache wieder­Besuche, den er dem Minister des Aeußeren Tewfit Pascha biese Beiefe geschrieben hat und daß er dadurch, daß Fink sein Verholt faliche Angaben gemacht und ihn so genötigt hat, im abstattete, neuerdings die Frage der Repatriierung der trauen mißbrauchte, gezwungen wurde, im Reichstage eine Erklärung Reichstage etwas auszusagen, was sich hinterher als unwahr heraus­armenischen Flüchtlinge. Die russische Regierung besteht abzugeben, die sich später als unwahr herausstellte. Gerade dies stellte. nach wie vor auf der Repatriierung und verlangt, daß die Flüchtlinge Verhalten des Fink ist es gewesen, das ihn veranlaßte, ins Ausland Nachdem der Vertreter des Privatklägers, Rechtsanwalt Mar­wieder in den Besitz ihres von den Kurden ihnen größtenteils ent- zu gehen, weil nach diesem Vorgang in Berlin kein Boden mehr wiz, der Bernehmung des Freiherrn v. Stumm riffenen Eigentums an Grund und Boden gelangen, doch dürften widersprochen hat, beschloß der Gerichtshof die abermalige troz des Drängens Rußlands die betreffenden Verhandlungen noch Bertagung und gab den Parteien auf, ihre Beweisanträge innerhalb längere Zeit erfordern.- drei Monaten bei Gericht einzureichen.

Konstantinopel , 21. Juni. Im Sandschak Gentsch( Vilajet Bitlis) haben seit einigen Tagen zwischen zwei Kurd en stämmen Kurdenstämmen blutige Stämpfe stattgefunden, bei denen mehrere armenische Dörfer berwüstet wurden. Rumänien .

für ihn war.

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Es wird mun zunächst die Beweisaufnahme vor genommen. Rechtsanwalt Marwig betont, daß der Restaurateur Heinrichs, dem Fink den einen wertlosen Wechsel gegeben haben soll, den Check einlösen lassen wolle. Sollte er ihn nicht einlösen, so im Januar 1898 Fint brieflich angefragt habe, um welchen Preis er werde er den ihm anderweitig von" prominenter" Seite angeratenen Gebrauch davon machen.

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Generalversammlung

des Verbandes der deutschen Buchdrucker.

Mainz , den 20. Juni.

Angell. Bebel : Für den Fall, daß auf diesen Brief Gewicht ( 8 weiter Verhandlungstag.) Erneute Banerunnenhen in Rumänien . Wir verzeichnen gelegt werden sollte, will ich mit Rücksicht darauf, daß darin von die folgende Meldung des offiziösen Telegraphen aus Butare it prominenter Seite die Rede ist, bemerken, daß von meiner Geite in der Sache nichts gethan ist und nichts Aus 8wedmäßigkeitsgründen wurde der Tagesordnungspunkt: vom 20. Juni, wobei wir jedoch nicht wissen, was Wahres an der Sache ist, und wieviel die Mitteilungen auch in den Einzelheiten gethan werden tonnte; ich bin im Dezember 1897 gleich Besprechung über den Storrespondent" zunächst verhandelt. Hier lagen in der Hauptsache Anträge auf Einführung des stimmen: nach jener Reichstagsverhandlung nach Zürich gegangen und bin erst Gestern suchten etwa 1500, zum Teil bewaffnete and von der Redaktion des Vorwärts" davon unterrichtet worden, daß Obligatoriums des Korrespondenten" vor. Bon seiten der Befürs wurde ausgeführt, daß jene Einrichtung in hohem Maße Leute in die Stadt Slatina unter dem Vorwande einzubringen, telegraphisch die Nachricht eingegangen ist, daß thatsächlich ein falscher worter dieser Anträge, darunter auch der Redacteur Reghäuser, fie wollten gegen die dortige Deputiertenwahl protestieren, bei welcher Wechsel von Fink vorhanden sei. ein gewiſſer, wegen auarchistischer Umtriebe" aus Frankreich , aus vernommenen Zeugen verlesen. Der Kaufmann Charles Wege zur zweckmäßigsten Berenger bieten eineg Nunmehr werden die Aussagen ber in Amerika eidlich zum Ausbau ber Organisation beitragen würde gewiesene Bogdan Bitesti unterlegen war. Auf die Er D. Sweetland hat ausgesagt, daß er ein Geld- und Grundstücks- gefunden werden würden. Die Gegner dieser Anträge mahnungen , auseinanderzugehen, griffen die Bauern dasmaller fei, ber im Jahre 1893 seine Geschäfte unter der Firma leits diesen lezten Punkt für besonders schwierig wegen des fort­herbeigeholte Militär mit Steinen, Stöden und E. D. Sweetland u. C. geführt habe. Der Wechsel über 25 Dollars währenden Wechsels der Konditionen und andererseits die durch das drei fruchtlosen Versuchen, die Bauern auseinander zu treiben, feuerten auf Jackson Lumber u. Ko. sei in jedem Detail echt und in Obligatorium entstehenden Kosten für zu hoch, da sie bei dem

Revolvern an, wobei mehrere Soldaten verwundet wurden. Nach

die

die Truppen zuerst in die Luft und dann auf die Angreifer, von Aussage des restaurateurs Jung, an den Fint seiner Zeit würden. teiner Weise gefälscht gewesen. Demgegenüber lautet die jetzigen Mitgliederbestande von 26 000 ca. 60 000 m. betragen

denen mehrere, darunter einige tödlich, verwundet wurden. Die ben Sweetlandschen Wechsel giriert hat, dahin, daß eine Firma Echüsse wurden einzeln, nicht in Salven abgegeben. Schließlich. D. Cweetland u. Co. niemals in Chikago oder sonstwo existiert Quartal von 1 M. auf 75 bezw. 65 Pf. zur Beratung. wurde die Ordnung wiederhergestellt. Die Urheber der Unruhen habe. Fint ſei nachher nicht mehr zu ermitteln gewesen, der find verhaftet und sehen einer strengen Bestrafung entgegen. Bechfel fei nicht bezahlt worden. Ob Fint jemals Wie die Untersuchung ergab, ist der Hauptauftifter Bogdan Pitesti, erfahren habe, daß der Wechsel nicht bezahlt worden sei, tönne er

welcher an der Spiße der socialistischen Bewegungen im vorigen Winter stand. Der Ministerrat ordnete die strengsten Maßregeln an, um eine Wiederholung der Ruhestörungen zu verhindern.

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Der ehemalige Sekretär

nicht fagen.

Ferner standen Anträge auf Verbilligung des Abonnements pro ( bei noch 30 vorgezeichneten Rednern) und die Einführung des Obli Nach zweistündiger Debatte wurde ein Schlußantrag angenommen gatoriums im Princip mit 45 gegen 30 Stimmen abgelehnt, da­gegen folgender Beschluß gefaßt:

Das Abonnement für den Korrespondent" wird auf 65 Pfg. Der Restaurateur des Chikagoer Presseklubs, Heinrichs, hat eidlich bekundet, im Mai 1893 habe Fint, als er bei ihm zu Mittag speiste, pro Quartal festgesetzt. Das Obligatorium ist den einzelnen Gauen der Kassiererin einen Wechsel gegeben, wofür ihm 30 Doll. bar ausgezahlt zu überlassen." Die weitere Diskussion betraf die Einsetzung einer Preßkommission, seien. Der Wechsel sei ohne Protest mit der Bemerkung zurüd­gelommen Not in Town"( Nicht in der Stadt). Er habe sofort die Ausstattung des Korrespondent", Wünsche der Specialbranchen

Sämtliche Redner sprachen sich gegen Schaffung einer Breß­fommission aus. Der Redaktion wurde allseitige Anerkennung gezollt und einige vorgebrachte Beschwerden wegen Ablehnung von Artikeln durch erklärende Aussprachen erledigt.

Fink aufgesucht. Diefer habe ihm zugestanden, daß er und Beschwerden gegen die Redaktion. ihn um 30 Dollar betrogen habe und daß die Acceptunterschrift des Traffaten gefälscht sei, er habe geweint und gejammert und an sein Mit­leib appelliert, da feine Gattin auf dem Wochen bett liege. Auch habe er ihm die 6 Dollar, die er noch in seinem Besitz hatte, angeboten, ivenn er ihn nicht blamieren wolle. Bon wem die Unterschrift herrühre, habe Fink nicht angegeben. Der Wechsel sei niemals bezahlt worden.

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Der Notar Bugbee hat ausgesagt, er habe von der Ersten Nationalbank in Indiana den Wechsel mit der Weisung erhalten, Proteft zu erheben. Die Firma Newton Jadson habe die Zahlung verweigert und dabei zu wissen gegeben, daß eine Gesellschaft Jackson Die Aus Lumber u. Co. nicht eriſtiere und nicht existiert habe. fage des Kassierers der South- Banc, Campbell, lautet dahin, daß im Jahre 1898 eine Firma Jadson Lumber u. Co. nicht existiert habe. Newton Jadson habe keine eigenen Mittel besessen und bei der Bant ein Conto unter dem Namen N. Jackson, Agent gehabt. Wechsel ist nicht auf die South- Bant, sondern auf die First- Bant

( Der

Die Abstimmung ergab die einstimmige Ablehnung sämtlicher, die vorstehenden Punkte betreffenden Anträge.

Bei der mun folgenden Festsetzung des Gehaltes für den Redacteur wurde dasselbe von 2200 auf 2500 M. erhöht. Ferner soll den Redaktionsbeamten pro Jahr ein Urlaub von 14 Tagen ge= währt werden. Als Redacteur wurde erhäuser einstimmig wiedergewählt. Nunmehr wurde in die Beratung der Abänderungsanträge zum Statut eingetreten.

Die Henderung des Organisationstitels wurde abgelehnt, ebenso sämtliche Anträge zu den§§ 2 und 4, außer einer redaktionellen Aenderung in letzterem betreffend den Beitritt von Auslernenden.

Der§ 5, welcher den Ausschluß von Mitgliedern betrifft, zeitigte nach eingehender Debatte das Resultat, daß der Paragraph in der alten Fassung bestehen bleibt und demselben noch ein Busaz angefügt wird, wonach in außergewöhnlichen Fällen der Verbandsvorstand nach Zustimmung der Mehrheit der Gauvorstände einen Ausschluß vornehmen kann. Sämtliche anderen Anträge zum§ 5 waren damit erledigt. Die Schaffung eines Ausschusses begründete Seiz München. Er versuchte die Nüglichkeit einer solchen Einrichtung nachzuweisen an Fällen, wo der Centralvorstand verkehrte Maßnahmen getroffen und den davon Betroffenen keinerlei Berufungsinstanz zur Verfügung gestanden habe. Nicht gegen Personen soll sich der Antrag richten, sondern um die Interessen des Verbandes zu fördern, sei er gestellt worden. Da der Schluß der Tagungszeit herangerüdt war, wurden die Verhandlungen abgebrochen.

der freikonservativen Partei als Kläger . In der Privatklage des Schriftstellers und ehemaligen Sekretärs der freikonservativen Partei Karl E. Fint gegen den Redacteur des Vorwärts" August Jacobey und den Reichstagsabgeordneten August Bebel stand gestern vor der 148. Abteilung des Amts­ gerichts I wieder Termin an. Der letzte Termin ist am 29. Juni borigen Jahres abgehalten worden und es dürfte wohl abermals ein Jahr vergehen, ehe der Prozeß zum Abschluß tommt, was aller­dings zum Teil wohl in der Schwierigkeit liegt, daß das Berliner Amtsgericht unter Borsiz des Amtsgerichtsrats a ad über Vor­gänge entscheiden soll, deren Zeugen in Chikago wohnen und der Privatkläger selbst inzwischen seinen Wohnsiz nach Shangai verlegt hat. Wie erinnerlich sein dürfte, hatte in der Sigung des Reichstags vom 15. Dezember 1897 der Abgeordnete Bebel dem Privattläger, der die bekannte Broschüre des Korbmachers Fischer redigiert hat, den Vorwurf gemacht, daß er von dem Vorstande des Vereins Berliner Presse den Rat erhalten habe, auf Grund ihm bekannt ge­wordener ehrenrühriger Handlungen des Fint aus dem Verein aus­getreten. Diese ehrenrührige Handlung habe darin bestanden, gezogen.) Daß der Privatkläger vor einigen Jahren bei seinem Im traffen Widerspruch zu der Aussage von Charles D. Sweetland Aufenthalt in Amerika Wechselfälschungen begangen habe. steht die von Newton Jadson. Dieselbe lautet, daß es eine Diese Beschuldigungen erklärte der Privatkläger zwei Tage darauf Firma Jadson Lumber Co. weder im Jahre 1898 noch überhaupt in der" Post" für Verleumdungen. Bebel erwiderte am 18. De- gegeben habe. Von den 25 Dollars, die er nach Angabe von zember im Vorwärts", daß es sich allerdings nicht um eine Sweetland diesen infolge der Transaktion schulden solle, wisse er Wechselfälschung, sondern um die Uebergabe wertlofer Cheds als nichts. Er habe mit Sweetland im März 1898 geschäftlich zu thun Zahlung gehandelt habe, von denen der Redakteur Fink gewußt habe, gehabt, aber es habe für diesen kein Grund vorgelegen, fich für be­daß sie wertlos feien. Nachdem die Preßpolemik noch eine Beit lang rechtigt zu halten, die Summe von 25 Dollars auf ihn zu ziehen, ins­hinüber und herüber gegangen war, veröffentlichte Abg. Bebel am besondere da Sweetland ihn immer Geld schuldete. Er habe weber 1893 19. Januar 1898 im" Borwärts" abermals eine Erklärung, die mun die noch zu irgend einer Zeit bei der ersten Nationalbant in South Bent Grundlage der Privatllage bildet. Abg. Bebel behauptete darin, ein Vermögen gehabt und niemals Charles E. Fint 30 Doll. oder eine baß die erste Angabe seiner Gewährsmänner richtig gewesen sei, und andere Summe geschuldet. Er habe einen auf ihn gezogenen. daß der Redacteur Fink fich in Chikago in einem Falle auf einen Wechsel von Charles E. Fint nicht angenommen; das Banttonto gefälschten Wechsel Geld verschafft und in einem zweiten Falle dem lautete auf N. Jackson Agent. Er habe im Mai 1893 nicht in Defonom des Chikagoer Preffetlubs einen wertlosen Ched als Zahlung South Bent gewohnt und auch kein Geschäftszimmer dort gehabt, übergeben habe. Es handelt sich um einen Wechsel, welchen am 11. März weil er damals nach Chikago übergesiedelt fei. scheint an einem Wendepunkt angelangt zu sein. Die Vermittlungss 1893 die Firma C. D. Sweetland u. Comp. in Chikago auf die Firma Damit schließt die Beweisaufnahme. Jackson Lumber u. Comp. zu South Bent, Judiana, über 25 Dollar Rechtsanwalt Marwit beantragt nochmals Bertagung, versuche, die seitens des Einigungsamtes des Gewerbe unter der Leitung des Vorsitzenden Assessors an die Ordre des Privatklägers ausgestellt hatte. Die Tratte ist am um über die Person des Jackson Erkündigungen einzuziehen. Fint gerichts 14. März 1893 der Firma Jadson Lumber u. Co. präsentiert und habe fich lebhaft bemüht, Jackson aufzufinden, es sei ihm von Schulz am gestrigen Tage fortgesetzt wurden, haben nunmehr da die Bezahlung verweigert wurde, protestiert worden. Im zweiten aber nicht gelungen. Demgegenüber weist Dr. Herzfeld auf ein das Ergebnis gezeitigt, daß sich beide Parteien bereits Falle handelte es sich darum, daß Herr Fint am 27. Mai 1893 einen von bei den Atten befindliches Affidavit hin, worin Jackson unter seinem erklärten, auf einer einer bestimmten, allerdings in mehrereit Herrn Newton Jadion ausgestellten Check über 30 Dollar an den Eid aussagt, daß Fint sich lange vor der ersten Verhandlung an ihn Punkten abweichenden Grundlage vor dem Einigungsamte Dekonom des deutschen Presseklubs in Chikago, Herrn Theobald Heinrichs, gewandt und ihn um sein geugnis gebeten habe. Fint habe also gewußt, zur Beilegung des Kampfes weitergegeben hat. Da die Behauptung aufgestellt wurde, daß in wo Jadson wohnt. Rechtsanwalt M ar wit bemerkt, wenn nach des Berliner Gewerbegerichts Die Verhandlungen werden dem ersten Falle ein wertlofer Kellerwechsel vorgelegen habe und gewiesen wird, daß Jackson gelogen habe, so könne auch die Ab- in Verhandlungen zu treten. dem Berliner Sonnabendvormittag vor im zweiten Falle die Unterschrift des Herrn Newton Jackson gefälscht lengnung Unterschrift durch eine ihn fein. voraussichtlich Lüge worden sei, strengte Herr Fint gegen die Herren Jacobey und Bebel Es sei also wichtig, Erkundigungen über Jackson ciinzuziehen. Gewerbegericht stattfinden. Nachdem mun auch bei einem großen die Privatflage an. In dem ersten Termin wurde eine umfangreiche Vorsitzender: Allerdings steht und fällt die ganze Sache mit Teil der Unternehmer besonders in den letzten Tagen die Stimmung Beweisaufnahme durch Vernehmung zahlreicher Personen in Amerifa dem Beweis der Wahrheit oder der Unwahrheit des Herrn Jackson. für eine Einigung zugenommen hat, erscheint eine baldige Beilegung beschlossen und diese Bernehmung hat inzwischen stattgefunden. Verteidiger Dr. Gersfeld: Die Bellagten haben boch des Stampfes, auf dem Wege der angebahnten Verhandlungen nicht Auch die Behauptung Bebels bezüglich seines Austritts aus dem bewiesen, daß Jadson die Unterschrift nicht ge. Verein Berliner Presse bezeichnet Fint als unwahr und beruft sich macht hat. Er selbst hat eidlich ausgesagt, daß sie nicht ausgeschlossen.

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Der Riesenkampf im Baugewerbe

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Währenddem, wie es also den Anschein hat, die Berliner Unternehmer zu einer Verständigung bereit sind, suchen in einigen Provinzstädten die Maurermeister den Kampf auch auf die Provinz auszudehnen. So wird uns aus Waldenburg i. Sch I. berichtet: Hier wird jetzt eine große Bauthätigkeit entfaltet. Außer dem Bau einer katholischen Kirche wird auch der eines Hüttenwerts und vieler Privathäuser ausgeführt. Trotzdem konnten aus Berlin tommende Maurer teine Arbeit erhalten, sie wurden von den Innungsmeistern zurückgewiesen. Diese wollen sich billige, galizische Arbeitskräfte verschaffen.

Im übrigen hat sich die Situation im Laufe des gestrigen zum Beweis dafür auf ein Schreiben, des Vorstandes des Vereins, von ihm herrührt. Mehr kann man von den Angeklagten Arbeitseinstellungen haben der ihm bestätigt hat, daß er seinen Austritt freiwillig erklärt habe. nicht verlangen. Will der Kläger weiter gehen, so muß Tages nicht wesentlich verändert. nachweisen, daß das, vas wir bewiesen In der heutigen Verhandlung war der Privattläger Finter haben, nicht stattgefunden, aber ausgesperrt wurden die Arbeiter auf nicht erschienen, er wurde durch den Rechtsanwalt war wig falsch ist. Rechtsanwalt Marwig: Nein, ich glaube, zwei Bauten. Von einigen weiteren Firmen wurden die Forderungen vertreten, während den Angeklagten Rechtsanwalt Dr. Herzfeld daß Herr Bebel verpflichtet ist, durch glaubwürdige Zeugen bewilligt, so daß die Arbeit bei diesen aufgenommen werden konnte. als Verteidiger zur Seite stand. nachzuweisen, daß thatsächlich eine Wechselfälschung vorliegt. Dadurch ist in der Zahl der Ausständigen und in der Zahl der Gleich vor Eintritt in die Verhandlung beantragte Rechtsanwalt Jackson und Sweetland haben sich widersprochen. Einer von Arbeitenden fast keine Veränderung eingetreten. Marwig die Vertagung der Sache, da die Aussagen der beiden ist also im stande, unter Eid etwas falsches zu bekunden. in Amerika vernonumenen gaugen weit auseinandergehen. Der Würden wir keinen anderen Beweis finden, so würde das Gerücht Privatkläger habe mittlerweile eine Stellung in Shanghai an zu einem non liquet tommen. Ich bin bereit, mir das nötige genommen, nicht etiva, um sich der Sache zu entziehen, sondern Material zu verschaffen und wiederhole beshalb den weil seine Stellung bei der Post" unhaltbar geworden sei. Auf Antrag auf Vertagung. die Erkundigungen, die der Verteidiger bei Herrn Fint eingezogen Rechtsanwalt Dr. Herzfeld: Dann stelle ich folgende Beweis habe, sei bisher eine Antwort noch nicht erfolgt. Er hoffe, daß anträge: 1. Bezüglich der Glaubwürdigkeit des Herrn dem Bertagungsantrage stattgegeben werde, denn bei den auseinander Sweetland beantrage ich, verschiedene Kaufleute in Amerika darüber zu gehenden Aussagen der Zeugen glaube er, werde das Gericht vernehmen, daß derselbe vor dem Jahre 1886 im Solzgeschäft in Stalamazoo höchstens zu dem Schluß tommen, daß der Vorwurf der Wechsel- im Staate Michigan war und dort fallierte. 1886 tam er nach fälschung nicht bewiesen sei. Ihm und seinem Stlienten Chikago und wurde Mitglied der Holzfirma Siveetland u. Stevens. liege aber nicht daran, daß das Gericht ein non liquet aus- Diese Firma ging 1887 zu Ende unter Hinterlassung zahlreicher un spricht und daß die Angeklagten formell bestraft werden, bezahlter Forderungen. Danach begann Sweetland ein Hut- und Berliner Unternehmern nicht nüßen, die ca. 2000 Maurer, die feit fondern es tomme darauf an, daß das moralische Ansehen Schuhwarengeschäft, das nach einigen Monaten auf Grund eines Ausbruch des Konflikts von hier abgereift sind, sind damit doch von Fink wiederhergestellt wird. Er sei überzeugt, daß die An- Anerkenntnis- Urteils geschlossen und vom Gerichtsvollzieher aus nicht ersetzt, und, so viel wir wissen, ist bis jetzt Buzug aus der getlagten ausreichendes Material in Händen haben, während ihm verkauft wurde. Seitdem bis auf den heutigen Tag und ins Provinz so gut wie gar nicht zu verzeichnen. war Sweetland folches fehle. Wenn auch formell Bebel und Jacobey die Angeklagten besondere im Juni 1892 und März 1893 Zum 27. Juni hat der Vorstand des deutschen Arbeitgeber­Er ernährte sich, indem er Wucherern feien, so sei thatsächlich doch Fink der Angeklagte; vollständig mittellos. es sei billig, biefem Gelegenheit zu geben, sich auf die Beugen beim Antauf von Wechseln und Hypotheken als Mittelsmann diente. bundes für das Baugewerbe alle Vorstände der in Deutschland be­aussagen zu äußern. Da er glaube, daß es auch Bebel und Jacobey 2. beantrage ich, den Superintendenten der Chikagoer Geheimpolizei stehenden Arbeitgeberverbände, Innungen und sonstige Korporationen nur auf die Feststellung der Wahrheit automme, so hoffe er auf An- darüber zu vernehmen, daß Sweetland unter seiner Aufsicht steht, nach Berlin eingeladen. Die Tagesordnung lautet: Stellung­nahme seines Vertagungsantrages. weil er wiederholt in Untersuchung gewesen ist und sich wiederholt nahme des deutschen Baugewerbes zu der Ar­verdächtig gemacht hat dadurch, daß er Kellerwechsel gezogen und fich beitseinstellung der Maurer in Berlin und den unter falschen Vorspiegelungen Geld verschafft hat; 3. beantrage ich, Vororten.

Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird zunächst in die Verhandlung eingetreten, über den Vertagungsantrag soll später entschieden werden.

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Viel wird das den