Die Berliner Maurer vor dem Gewerbe
gericht als Einigungsamt.
Jm Bürgersaale des Rathauses versammelten sich Sonnab endvormittag um 10 Uhr zahlreiche Arbeitnehmer und Arbeitgeber des Berliner Baugewerbes, um den Verhandlungen vor dem Gewerbe gericht beizuwohnen.
ztvungen beigetreten( Widerspruch). Eine Vertretung der deutschen Maurer kann sich jedenfalls der Centralverband nicht nennen. Serr Silberschmidt hat Ihnen mitgeteilt, daß die Arbeitgeber sich auf das Schreiben der Centralorganisation in feine Verhandlungen einlassen wollten. In Berlin bestehen. vier Organisationen, davon ist die Centralorganisation nicht einmal die größte. Wie kommt diese nun dazu, im Namen der Maurer von Berlin und Umgegend zu sprechen? Als Lohnforderung wurde ein Mindestlohn von 60 Pf. pro Stunde verlangt. Nun und nimmer kann es dahin kommen, daß der untüchtigste Mensch soviel Lohn bekommt wie der tüchtige; das ist 10. Sie verlangen ja auch für den schlechtesten Die eine Seite der Sigreihen war für die Arbeiter, die andere überall für die Arbeitgeber reserviert. Am Gerichtstisch saßen die Nichter: Arbeiter 60 Pf., für die besseren 70, 80, 90 Pf.( Widerspruch bei den der Vorsigende Magistrats Assessor von Schulz, Fabrikant Arbeitern.) Nachdem sich die Lokalorganisation mit der CentralWeigert und Fabrikant Dr. Gerschel als Arbeitgeberbeisiger; organisation vereinigt hat, ist ein Faktor vorhanden, mit den man Former Kör sten und Steinsetzer Knoll als Arbeitnehmer- Beisiger. Vereinbarungen treffen kann. Was nun die Forderungen anlangt, In den vorderen Reihen hatten die Vertreter der streitenden Parteien so wird sich gegen eine Regelung der Winterarbeit nichts einBlag genommen, zu ihnen zählten unter den Arbeitern auch Bömel- wenden lassen. Dagegen können wir nie und nimmer in die burg , der Borsigende des Centralverbandes der deutschen Maurer , Beseitigung der Accordarbeit willigen. Auch unter Ihnen sind gewiß viele, die gern einmal durch Accordarbeit etwas und Millarg, der Vertreter der Berliner Gewerkschaften. mehr verdienen wollen. Das Arbeitsquantum ist jetzt entschieden geringer geworden. Während früher 500 Steine verarbeitet wurden, werden jezt kaum 3-400 Steine verarbeitet. Die 230 Arbeitstage sind nur eine Ausnahme, die meisten haben mehr Arbeitstage, vielleicht sind bei den 230 aber die vielen Streittage mit abgerechnet ( Heiterkeit). Gegen Vorrichtungen im Interesse der Unfallverhütung und Hygiene wird fich kein vernünftiger Arbeitgeber sträuben. Ich hoffe, wir werden uns hier einigen, dazu ist aber notwendig, daß wir uns beide mäßigen.
Assessor v. Schulz fragte zunächst die Versammelten, ob sie öffentlich verhandeln wollten, was bejaht wurde, und stellte dann fest, daß die Initiative zu den Einigungsverhandlungen weder von den Arbeitnehmern noch von den Arbeitgebern ergriffen worden sei, sondern von dem Arbeitgeberbeisiger- Berein des Gewerbegerichts. Es sei erfreulich, daß beide Teile schließlich dem Ersuchen des Gewerbegerichts Folge geleistet haben und die Versammlung so schnell zusammengetreten sei. Er hoffe, daß die Verhandlungen für beide Teile zu einem gleich ehrenvollen Frieden führen werden.
Als Sprecher traten für die Arbeitgeber Baumeister Döbler, Baumeister Westphal und Baumeister Lachmann, für die Arbeiter Maurer Silberschmidt , Maurer Kater- Berlin und der Verbandsvorsigende Bömelburg- Hamburg auf.
Baumeister Lachmann: Wir, die wir noch nicht dem
So wird es auch immer fein.
Bunde " angehören, stehen auf demselben Boden, wie der Bund. wir sind noch nicht in den„ Bund" eingetreten, und wir hoffen, daß heute hier eine Einigung erzielt wird. Fällt diese ins Wasser, müssen wir uns mit dem Bunde" solidarisch erklären. Zunächst wurde Silberschmidt zum Wort verstattet. Er Maurer Kater erklärt kurz. daß beide Organisationen, Lokalführte etwa aus: Die Aussperrung der Maurer hat den Anlaß zu und Centralorganisation, in Lohnkämpfen fest zusammenstehen. dieser Versammlung gegeben. Ich will mir erlauben, eine Darlegung Die Arbeitgeber hätten den Arbeitnehmer- Organisationen Terrorismus der Maurerbewegung in den letzten Jahren zu geben. Schon im vorgeworfen, derselbe Terrorismus herrsche doch aber im Bunde ", Jahre 1889 verlangten die Maurer einen Stundenlohn von wenn z. B. die Mörtelwerte mit Boykott bedroht würden. Die 60 Pf. bei neunstündiger Arbeitszeit, und diese Forderung wurde Berkürzung der Arbeitszeit, die Beseitigung der Accord- und Ueberauch von zwei Dritteln der Maurer errungen. Bis zum Jahre 1895 stunden- Arbeit werde von den Lokalorganisierten ebenso angestrebt ging dann der Lohn auf 50 Pf. pro Stunde bei 10 stündiger Arbeits- wie von den Centralisten. zeit zurüd. 1896 forderten die Maurer neunstündige Arbeitszeit und Bömelburg: Die Ruhe fann nicht eintreten, wenn nicht feste 55 Pf. Lohn. Sie wurden damit abgewiesen und mußten in den Bereinbarungen getroffen werden. Es ist erfreulich, daß heute die Streit eintreten. Im Jahre 1897 wurde die Forderung auf 60 Pf. Arbeitgeber dazu die Hand bieten wollen. Es ist hier viel über pro Stunde erhöht. Die Forderung wurde schriftlich stipuliert und unsere Organisationen gesprochen worden. Ich kann dem Herrn Ich kann dem Herrn sowohl dem Bunde wie den einzelnen Unternehmern mit der Bitte Westphal mur sagen, daß seine Behauptung irrig ist, daß 75 Proz. um mündliche Verhandlungen mitgeteilt. Lettere wurde abgelehnt, die der organisierten Maurer nur aus Zwang der Organisation an Arbeiter mußten wieder zum Streit schreiten, der denn auch gehören. Der Prozentsaz der organisierten Arbeiter ist viel teilweise mit sehr großem Erfolge durchgeführt wurde. 1898 größer als der Prozentjak unter den organisierten Unter wurden keine neuen Lohnforderungen erhoben. Man begnügte sich nehmen. ist nach damit, die Forderung vom Vorjahr möglichst allgemein durchzuführen. meinen Erfahrungen viel leichter, die Maurer zu organisieren, Auch im Herbst 1898 dachte man an keine Erhöhung des Lohnes, als die Baumeister.( Große Heiterkeit und sehr richtig auch wohl aber suchte man den 60 Pf.- Stundenlohn durch Vereinbarung bei den Arbeitgebern.) Aber selbst wenn die Arbeit mit den Unternehmern festzulegen. In diesem Wunsche begegneten geber- Organisation kräftiger würde und die Macht zur Niedersich auch eine Anzahl Arbeitgeber mit uns. Anfang Januar 1899 werfung der Arbeiter hätte, Ruhe würde dadurch nicht eintreten, richteten wir an die Leitung des Arbeitgeberbundes die Bitte, mit diese kann mur erreicht werden durch Schaffung eines Gegenseitig uns über die Tarifgemeinschaft zu verhandeln. Am 16. Januar be- teits- Verhältnisses. Dieses tann natürlich nur durch Kouzeffionen famen wir den Bescheid, daß sich die Arbeitgeber nur auf auf beiden Seiten geschehen. Was mun den Lohn anlangt, so wird schriftliche Verhandlungen mit einlassen wollten, und wohl niemand behaupten wollen, daß 15-1600 M. Einfommen zu obwohl es uns flar war, daß die Arbeitgeber nur viel ist. Gegen die Lohnerhöhung sind die bereits erfolgten deshalb auf mündliche Verhandlungen nicht eingehen wollten, Abschlüsse geltend gemacht worden. Teilweise geben wir weil dies als Anerkennung unserer Organisation hätte aus die Berechtigung dieses Einwandes 811. Bei einzelnen gelegt werden können, fügten wir uns diesem Berlangen und reichten Arbeitgebern mag die Lohndifferenz ins Gewicht fallen. Troßdem unsere Forderungen schriftlich ein. Die Forderungen betrafen die Ne- meinen wir, daß die Einigung nur auf der Basis dieser Lohnforde gelung der winterlichen Arbeitszeit nach der Tageslänge, einen ung erfolgen fann. Der Lohn von 65 Pf. muß grundsäglich einStundenlohn von 60 Pf. bei neunstündiger Arbeitszeit, erhöhte Be- geführt werden, in Ausnahmefällen fann er stufenweise abgeändert zahlung der Ueberstunden, wo diese sich bei Gefährdung von Leben werden. Die Hauptsache bleibt die Hebung des gegenseitigen Verund Gesundheit notwendig zeigten, bessere Instandhaltung der Bau- trauens, das bisher beiderseitig nur sehr gering bleibt. Es ist hier buden und Aborte und schließlich die Hauptsache die Ein- so viel von der Macht der Centralorganisation gesprochen worden. sezung einer gemeinschaftlichen Kommission, Ist diese Macht so groß, so wird Ihnen wohl die Garantie der Bon den Arbeitnehmern wurden diese Forderungen stritte ab dieser für die Durchführung eines von ihm geschlossenen Vertrages die Entscheidung über alle Differenzen obliegen sollte. genügen, die ich im Namen des Centralverbandes übernehme, daß gelehnt. Der Lohu, hieß es in dem Schreiben, müsse stets eintritt. nach der jeweiligen Arbeitsleistung des betreffenden Arbeiters be messen werden, die Arbeiter sollten sich einem nur aus Arbeitgebern bestehenden Schiedsgericht unterwerfen. Einem solchen einseitigen Schiedsgericht werden die Arbeiter niemals ihre Zustimmung geben. Ebenso mußten wir diese Art der Lohnfestlegung bekämpfen und wurden wieder auf den Weg der Selbsthilfe gedrängt. Wir beflagen nicht das, was geschehen ist, aber die Verantwortung für alle Streits seit dem Jahre 1890 tragen allein die Arbeitgeber. Wir haben jetzt einen Stundenlohn von 65 f. verlangt. Wie berechtigt und not wendig diese Forderung war, geht aus dem Umstand hervor, daß eine Anzahl von Firmen, die bisher weniger als 60 Pf. bezahlten, fofort nach Ausstellung unserer Forderung 60 Pf. bewilligt haben. Die Bauarbeiter Deutschlands haben mit der jetzigen Lohnforderung nichts zu thun, sie ist durchaus lokaler Natur. Auch die Behauptung der Arbeitgeber, daß der Bauarbeiter- Kongreß im März diesen Streit schon vorbereitet habe, ist unrichtig. Dieser Kongreß behandelte nicht mit einem Wort die Lohnfrage, sondern nur den Arbeiterschutz. Die Unternehmer behaupten, wir wollten jetzt 75 Pf. Stundenlohn und achtstündige Arbeitszeit durchfetzen. Davon ist ebenfalls keine Rede. Der Achtstundentag ist zwar unser aller deal, aber an seine Erringung in den nächsten Jahren kann nur jemand denken, dem nicht ganz richtig im Oberstübchen ist. Die Forderung eines Stundenlohnes von 65 Pfennig ist völlig berechtigt, wenn man bedenkt, daß fleißige Maurer durch schnittlich nur 230 Arbeitstage haben.( Widerspruch bei den Arbeitgebern.) Wenn heute ein Maurer 1200 m. jährlich verdient, tann er den in Berlin gestellten Anforderungen faum genügen, denn 20 Prozent davon davon verschlingt allein die Wohnungsmiete. Wir halten unsere Forderungen also für berechtigt und müssen besonders auf die Einſegung einer gleichgliedrigen aus beiden Teilen zusammengesezten Kommission bestehen.
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Baumeister Döbler findet, daß Silberschmidt in gereiztem Zone gesprochen habe, daß ein solcher aber die Einigung nicht fördern könne. In Berlin würden die höchsten Löhne gezahlt. Neun Stunden Arbeitszeit und 60 Pf. Stundenlohn werde in dem viel theureren Hamburg nicht bewilligt. Dem Arbeitgeber müsse die freie Disposition über sein Geschäft bleiben. Die Abschlachtungen Einzelner durch die Aufwühler müßten endlich einmal aufhören. Die Macht der Centralorganisation treffe auch manch mal Arbeiter, die fich nur widerwillig fügten. Gegen Vereinbarungen hätten die die Arbeitgeber Arbeitgeber nichts, fie feien freilich der Ansicht gewesen, daß der 60 Pf.- Stundenlohn confolidierte Verhältnisse schaffen würde. Den Arbeitgebern liege aber nichts daran, Macht gegen Macht zu stellen, sie wollten Bereinbarungen treffen, die Arbeitgeber müßten ja die Vereinbarungen halten, denn jeder Arbeiter könne sofort gerichtlich flagbar werden. Für die Einigungsverhandlungen hätten die Arbeitgeber gebundenes Mandat, würden andere Vereinbarungen getroffen, so könnten sie nur unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Generalversammlung erfolgen.
Baumeister Westphal: Die Bewegung der Maurer hat endlich die Arbeitgeber aus ihrer Lethargie aufgerüttelt. Daß die Arbeitnehmer so schnell vorwärtsgezogen sind, ist von ihrem Standpunkt aus nicht praktisch gewesen. Denn bei langsameren Vorgehen wären die Unternehmer gewiß indolent geblieben. So aber ist 1897 der Bund der Arbeitgeber gegründet worden, der nun den Arbeiter organisationen gegenübersteht und in stetigem Wachsen begriffen ist. Von den 200 000 Maurern gehören dem Centralverband nur 70 000 an und von diesen find wohl 75 Broz. nur
Millarg erklärt im Namen der Gewerkschaften, daß auch diese für die Durchführung eventueller Vereinbarungen eintreten werden.
Baumeister Döbler verliest hierauf folgende Erklärung der Arbeitgeber mit der Bitte an die Arbeiter, ihre Gegenforderungen geltend zu machen:
Bedingungen,
unter denen bei den Mitgliedern des Arbeitgeberbundes am 28. Juni 1899 die Arbeit wieder aufgenommen werden kann.
1. Arbeitszeit 9 Stunden pro Tag( wirkliche Arbeitszeit). Sonnabend ist um 5 Uhr Feierabend( ohne Vesper). 2. Die Tage vor den großen Festen( Weihnachten, Ostern und Pfingsten) ist um 4 Uhr Feierabend und werden für voll bezahlt. 3. Die Lohnauszahlung findet Sonnabend nach Schluß der Arbeit möglichst auf dem Bau statt. Die Abrechnung erfolgt von Freitag zu Freitag, 4. Der Marimallohn für tüchtige Gesellen beträgt pro Stunde 60 Pf., ältere und invalide Gesellen erhalten einen Lohn von 50 Bf. pro Stunde. Junggesellen, welche noch nicht ein Jahr Geselle sind, erhalten einen Lohn von 45 Pf.
5. Ueberstunden werden berechnet in der Zeit von 8 Uhr abends bis 6 Uhr morgens und werden mit einem Zuschlag von 20 Broz. bezahlt.
6. Die Vergebung der Arbeiten im Accord bleibt jedem Arbeitgeber vorbehalten.
7. Jedem Arbeitnehmer und Arbeitgeber steht es frei, die Arbeit zu jeder Zeit aufzufündigen( also Kündigungsausschluß) ohne Angabe der Gründe.
Sonntag, 25. Juni 1899.
1. Die Arbeit wird am 27. Juni 1899 morgens wieder auf genommen.
Die von den Arbeitgebern verhängte Aussperrung wird zum gleichen Tage aufgehoben.
2. Der Lohn beträgt bis zum 31. Dezember 1899 einschließlich 60 Pf. pro Stunde, vom 1. Januar 1900 bis 30. September 1900 einschließlich 621/2 Pf., vom 1. Oftober 1900 bis 31. März 1901 einschließlich 65 f.
Der Lohnsatz für durch Unfall, Alter, Invalidität minder Teistungsfähige Gesellen, sowie für Junggesellen im ersten Gesellenjahre, soweit dieselben bei ihrem Lehrmeister thätig sind, unterliegt der freien Vereinbarung.
Die Arbeitszeit beträgt 9 Arbeitsstunden.
Den Arbeitgebern und Arbeitnehmern steht es frei, das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Kündigung und ohne Angabe von Gründen aufzuheben.
3. Es wird eine Kommission gebildet, welche aus 9 Arbeitgebern und 9 Arbeitnehmern besteht. Die Wahl der Mitglieder dieser Kommission erfolgt durch die Arbeitgeber beziehungsweise die Organisationen der Arbeitnehmer. Unter den ArbeitnehmerMitgliedern follen mindestens je ein Mitglied der Central Organisation, der Lokal Organisation und der Gewerkschaftstommission angehören.
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Die Geschäftsordnung der Kommission wird von dieser festgestellt. 4. Der unter Nr. 3 bezeichneten Kommission liegt die Regelung der Arbeitszeit, Bausen, Lohnverhältnisse, Einrichtung der Arbeitsstätten und ähnlicher Punkte, sowie die Schlichtung von Streitigteiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ob.
5. Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern fann gegen Entscheidung der Kommission nur binnen 3 Tagen nach der Bekanntmachung die Entscheidung des Einigungsamts des Gewerbegerichts angerufen werden.
6. Bis zur endgültigen Entscheidung durch die Kommiffion oder das Einigungsamt dürfen Bausperren unter feiner Bedingung verhängt werden. Nach der endgültigen Entscheidung sind Bausperren nur zulässig, wenn der Entscheidung nicht Folge geleistet wird. Salad pul
7. Alljährlich im Herbst hat die unter Nr. 3 bezeichnete Kommission zusammenzutreten und die Arbeits- und Lohnverhältnisse für die Bauperiode des nächsten Jahres festzusetzen. Der Entscheidung der Kommission haben sich die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu unterwerfen.
Zum ersten Male tritt die Kommission zu diesem Zwecke im Herbst 1899 zusammen, um über eine anderweite Festsetzung des Lohnes für die Zeit vom 1. Oktober 1900 bis 31. März 1901 zu beschließen.
8. Sowohl die centrale wie die lokale Organisation der Maurer, sowie die Gewerkschaftskommission verpflichten sich, ihren ganzen Einfluß zur Aufrechterhaltung dieser Bedingungen einzufegen und im Widerspruch mit denselben ausbrechende Streifs nicht zu unterstützen.
9. Maßregelungen infolge des hierdurch beigelegten Ausstandes finden nicht statt.
Hinzugefügt wird, daß auch der Vorsitzende des Centralverbandes der Maurer Deutschlands in der Achtzehner- Kommission Sitz und Stimme haben soll.
Bömelburg erklärt im Namen der Arbeitervertreter, daß sie alle für Annahme des Vergleichsvorschlages mit ganzer Straft eina treten werden. Er setze mit Bestimmtheit voraus, daß seine Mandats geber den Vergleichsvorschlag acceptieren.
Baumeister Westphal erklärt, daß die Majorität der Arbeit Bundes " stehenden Arbeitgeber dieser Zustimmungserklärung an. geber- Vertreter dem Vergleichsvorschlag zugestimmt hat.,
Baumeister La chmann schließt sich namens der außerhalb des
Hierauf unterschrieben die Vertreter der Arbeitgeber- und-nehmer den schriftlich formulierten Vergleichsvorschlag, ebenso die Mitglieder
des Gerichts.
Wunsche, daß morgen nun definitiv die Vergleichsvorschläge von seiten Assessor v. Schulz schließt die Sigung mit dem aufrichtigen der Herren Arbeitnehmer angenommen werden. Um 27 Uhr abends fanden die Verhandlungen ihr Ende.
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Kommunales.
Die neue Gerichtsorganisation. Aus dem Rathause wird berichtet: Bei den Beratungen des Gefeßentwurfs, be. treffend die anderweite Gerichtsorganisation von Berlin ist in der Kommission des Abgeordnetenhauses nach verschiedenen Berichten behauptet worden, daß der Berliner Magiftrat sich gegen die Vorlage nicht ablehnend verhalten habe. Dem gegens über lönnen wir auf das bestimmteste feststellen, daß der Magiftrat ( in Uebereinstimmung mit der Stadtverordneten- Versammlung) ledig lich den Beschluß gefaßt hat, sowohl an den Justizminister wie an den preußischen Landtag eine Petition gegen diese Vorlage zu richten. Diese Petition, die sich in eigenster Begründung gegen jede Berstückelung des bisherigen Bezirks des Amts- und Landgerichts I hier und gegen die Zusammenlegung großer Gebietsteile Berlins mit einzelnen Vororten ausspricht, ist im April d. J. sowohl dem Justizministerium wie dem Abgeordnetenhause zugegangen. Andere Beschlüsse sind vom Magistrat nicht gefaßt worden.
Die städtische Verkehrsdeputation hat in ihrer gestern 8. Bei eintretenden Zwiftigkeiten unter den Arbeitnehmern, sowie unter Borfiz des Bürgermeisters Kirschner stattgehabten Sigung die zwischen Arbeitgebern oder deren Angestellten und den Arbeit von der Berlin - Charlottenburger Straßenbahn beantragte wider nehmern ist zur Beilegung der Zwiftigkeiten die auf jedem Bau rufliche Genehmigung zur Errichtung des Oberleitungs- Betriebes auf sofort zu wählende und aus drei Arbeitnehmern bestehende mehreren Strecken, insbesondere auf ihrer Hauptlinie durch den Schlichtungs- Kommission anzurufen, welche sich an den betreffenden Ziergarten, woselbst bekanntlich zur Zeit ein Affumulatorenbetrieb Arbeitgeber oder dessen Stellvertreter als Obmann zu wenden stattfindet, sowie zur Verlegung eines Speisekabels auf dem Kura hat. Sollte diese Kommission einen Frieden nicht herbeiführen fürsten- Damm erteilt. Den Mitgliedern der städtischen Verkehrsfönnen, so ist der aus 10 Arbeitnehmern und 10 Arbeitgebern deputation wird am Dienstag, den 27. d. M. auf der Wienerstraße bestehenden Zehner- Kommission die Angelegenheit zu unterbreiten; am Görlizer Bahnhof eine von der Firma Siemens u. Halste era den Vorfiz führt der Vorsigende des Arbeitgeberbundes. Der bauter automobiler elektrisch angetriebener Omnibus vorgeführt Entscheidung dieser Kommission haben sich beide Parteien zu werden. fügen. 9. Bausperren sind für die Folge ausgeschlossen; Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern entscheidet die ZehnerKommission. 10. Dieser Vertrag gilt auf die Zeit vom 28. Juni 1899 bis 1. April 1902.
11. Um auch für die Zukunft ein gedeihliches Zusammenwirken zu erzielen, verpflichten sich beide Parteien, alle Fragen, welche sich auf Lohn, Arbeitszeit 2c. beziehen, bis spätestens 1. Dezember eines jeden Jahres der Zehner- Kommission zu unterbreiten, mit der Maßgabe, daß beide Parteien die Entscheidung dieser Kommission anerkennen müssen.
Eine gemischte Deputation, bestehend aus zwei Vertretern der Arbeitgeber und zwei solchen der Arbeitnehmer, zieht sich mit dem Gewerbegericht zur Beratung zurüd.
Nach wiederholten Beratungen, die im ganzen ca. 6 Stunden gewähren, macht das Gewerbegericht die folgenden Borschläge:
Die Urania Uhren. Der Stadtverordnete Schwalbe in Gea meinschaft mit noch 5 Mitgliedern der Stadtverordneten- Versamma lung haben folgenden Antrag in der Stadtverordneten- Versammlung eingebracht: In Gemäßheit der Anträge und Beschlüsse vom 21. Mai 1896, 30. Juni 1898 und 2. September 1898 ersucht die Versammlung den Magistrat aufs neue, ihr eine Vorlage über die Errichtung öffentlich central- regulierter und selbstthätig kontrollierter Uhren zugehen zu lassen, die zugleich die Verhältnisse der Urania Uhren regelt und die seitens des Magistrats bei der Etatsberatung zugesagt war.
Vermächtnis. Der hierselbst am 3. Februar er. verstorbene Geheime Baurat Ludwig Alexander Veit- Meyer hat aus seinem Nachlasse der Stadt Berlin für wohlthätige Zwecke eine Zuwendung von 100 000 m. gemacht. Nach Bestimmung des Testaments sollen erhalten; a) die Kaiser Wilhelm- und Augusta- Stiftung 30 000 m., b) das städtische Waisenamt, um aus den Zinsen je ein bis zwei talentvolle Knaben, welche im städtischen Waisenhause erzogen sind, weiter ausbilden zu lassen, als dies in der genannten Anstalt oder