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1. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 272.
Darlamentsberichte.
121. Sigung vom 19. November. 1 hr. Am Tische des Bundesraths v. Bötticher.
An die Stelle des Abg. v. Buol, welcher sein Amt als Schriftführer niedergelegt hat, wird der Abg. Krebs durch Zuuf zum Schriftführer gewählt.
Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des Gesetzes wegen Krankendersicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883. Berichterstatter ist der Abg. Merbach. Nach§ 1 der Vorlage soll die Krankenversicherung aus gedehnt werden auf die im Handelsgewerbe, im Geschäftsbetriebe Anwälte, Notare und Gerichtsvollzieher beschäftigten Personen. Die Stommission hat auch die in den Betrieben der Strankenfchäftigten Personen für versicherungspflichtig erflärt. sen, Berufsgenossenschaften und Versicherungsanstalten be
Freitag, den 20. November 1891.
8. Jahrg.
beschränken, wenn es nicht nothwendig ist, aber alle Versuche trotzdem ab, so schadet das nicht uns, sondern es beweist, daß auf dem Gebiet der sozialpolitischen Fürsorge durch Freiwilligkeit Sie selbst unsere praktischen Anträge verwerfen und uns die etwas zu schaffen, sind vollständig mißlungen. Die Versicherung Möglichkeit nehmen, für das Gesetz zu stimmen.
durchführbar.
der Handlungsgehilfen ist nothwendig, wenn von der bisherigen Abg. Hartmann( dfonf.): Ich habe früher auch geglaubt, Möglichkeit der ortsstatuarischen Festsetzung der Versicherungs- daß wir uns um die Krankenversicherung der Handlungsgehilfen pflicht derselben nur sehr wenig Gebrauch gemacht worden ist; nicht zu kümmern brauchten, daß das Handelsgesetzbuch ausvielleicht giebt die Regierung darüber Auskunft. Der Antrag reichend sei. Nachdem ich aber einer Versammlung der Handlungs. Auer enthält nur eine Zukunftsmusik; er ist jetzt durchaus nicht gehilfen in Berlin beigewohnt habe, in welcher dieselben verlangten, daß man ihnen das geben solle, was dem ärmsten Staatssekretär v. Bötticher: Von der Möglichkeit, die Fabrikarbeiter gewährt wird, bin ich anderer Meinung geworden. Handlungsgehilfen der Versicherungspflicht zu unterwerfen, ist Abg. Meyer- Berlin ( dir.): In solchen Versammlungen erfährt meines Wissens nur wenig Gebrauch gemacht worden. Zahlen man auch nicht die volle Wahrheit. Diejenige Versammlung, darüber stehen mir nicht zu Gebote, ebenso wenig darüber, wie- welcher der Vorredner beiwohnte, gehörte einer Vereinigung an, viel Handlungsgehilfen Ansprüche auf Altersrenten erhoben welche inzwischen zu Grunde gegangen ist; also darf man nicht haben. Danach kann auch die Bedürfnißfrage nicht beurtheilt schließen auf die wahre Meinung der Majorität der Handlungswerden, sondern lediglich nach der Lage der Handlungsgehilfen; gehilfen. Die Freisinnigen sollen in der Freiheit der Berufsvereine diese spreche für den Versicherungszwang. Die freien Kaffen ver- bie Panacée erblicken, welche allen sozialen Uebeln abhilft. Für lagen pa, wo es den Gehilfen nicht möglich ist, ihnen beizutreten. Die Freiheit der Berufsvereine treten wir ein; wer aber meint, Eine Einschränkung ihrer Wirksamkeit werden die freien Kassen daß wir darin eine Panacée erblicken, der muß in dem Trugganzen§ 1 anders zu fassen; es handelt sich aber nur um eine verlangt. Vom Abg. von Strombed liegt ein Antrag vor, den nicht erfahren, sobald sie das leisten, was das Gesez mindestens schluß befangen sein, daß jeder Mensch an eine Banacée glaubt und danach sucht. Das Charakteristische für uns ist das, daß wir Aufzählung der versicherungspflichtigen Betriebsarten. Abg. Hirsch( dfr.): Eine solche Behauptung würde Herr an eine Panacée überhaupt nicht glauben. Wir sind fest überVon den Sozialdemokraten( Auer u. Gen.) liegt ein An- v. Bötticher nicht aufstellen, wenn er mit den freien Kassen zeugt davon, daß ein absolut vollkommener Zustand sich auf tag vor, die Versicherungspflicht auszudehnen auf die Haus- Fühlung hätte. Diese erblicken in der Vorlage die Vernich biefer Erbe überhaupt nicht verwirklichen läßt. Wir wollen nur, Grund eines Arbeitsvertrages beschäftigt werden. yduſtriellen und auf die Familienangehörigen, welche nicht auf lung ihrer Organisation. Die Stimmung der jungen auf daß es von einem Tage zum andern etwas besser wird, aber ehe leute bezüglich der Krankenversicherung ist eine getheilte. wir zu irgend einem Mittel greifen, wollen wir die Sicherheit Vom Abg. Hirsch( dfr.) liegt der Antrag vor, die Personale Wenn ein Theil derselben den Versicherungszwang wünsche, haben, daß das Mittel nicht zur Verschlechterung führt. Gine ger Anwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Strantentafsen, Beruss, warum haben sie sich nicht an die richtige Adresse gewendet, an Besserung fann nur dadurch herbeigeführt werden, daß genossenschaften und Versicherungsanstalten von der Versicherungs - die Gemeinden, welche das Recht haben, einen solchen Zwang die Menschen sich bessern, daß sie zunehmen licht auszunehmen, während die Abgg. Eberty und Gold- einzuführen. Wenn von diesem Rechte nur wenig, Gebrauch ſicht, Energie, Beharrlichkeit und Wirthschaftlichkeit. Redner Ichmidt den Ausschluß der Handlungsgehilfen beantragen. gemacht ist, so beweist das, daß ein Bedürfniß nicht vorhanden will auf die Anträge der Sozialdemokraten in der StadtAbg. Goldschmidt( dfr.) empfiehlt diesen letzteren Antrag war. Der Standpunkt des Herrn Möller führt schließlich zur verordneten- Versammlung( betr. die obligatorische Fortbildungsdie Handlungsgehilfen ständen nicht den übrigen Klaſſen der Ver: Annahme des sozialdemokratischen Antrages, der alle dem Zwang schule) eingehen, wird aber vom Präsidenten zur Sache gerufen ficherten gleich; sie wollten dem Kassenzwang auch nicht unter unterwirst; ja eigentlich müßte man darüber hinausgehen, denn und verzichtet auf weitere Ausführung unter Berufung auf Tasso: n, so habe er sich damals dagegen ausgesprochen; et bezweifle Jahresverdienſt; eigentlich müßten alle deutschen Staatsbürger indem er uns gebietet. Seiterfeit.) Durch die Einführung des ch, daß von Seiten der Handlungsgehilfen irgend welche Un- versicherungspflichtig gemacht werden. Wenn für Jemand ein Versicherungszwanges für die Sandlungsgehilfen wird bas, was prüche an die Altersversicherung bereits geſtellt ſeien oder dem- Bedürfniß vorhanden ist, dann ist es für die ländlichen Arbeiter die freiwilligen Bereine geleistet haben, vernichtet werden, weil nächst gestellt werden würden. Die Handlungsgehilfen haben ja mehr vorhanden als für die Handlungsgehilfen. Warum hat die Indolenz dadurch verstärkt wird. auch sechswöchentliche Kündigungsfristen; die Prinzipale müssen man denn daran nicht gedacht, oder fürchtet man sich vor den
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nur in sehr wenigen Fällen Unterstützung zu zahlen haben. wegen Ausschließung des Versicherungszwanges für das Personal The Petitionen von Handlungsgehilfen, welche der Ber - der Rechtsanwälte, Notare 20. Allenfalls tönnte man für diese ficherungszwang eintreten, wünschen dabei die Aufrechterhaltung Klassen die Möglichkeit des Versicherungszwanges durch Orts- der Antrag Giese abgelehnt gegen die Stimmen der Konfer
der freien Hilfskassen; im übrigen baben nur gewisse poli- ftatut zulassen. tische Motive zur Forderung des Kassenzwanges veranlaßt.
Das Gefühl der Selbständigkeit muß bei den Kaufleuten aufrecht leute hat man sich allgemein für den Versicherungszwang der
Der Antrag Eberty Goldschmidt wird gegen die Stimmen der Freisinnigen und eines Theils der Nationalliberalen; der Antrag v. Strombeck gegen die Stimmen des Zentrums abgelehnt; der Antrag Hirsch wird zurückgezogen;
Abg. Spahn( 3entr.): In den Kreisen der katholischen Kauf- demokraten.
vativen, der Antrag Aue's gegen die Stimmen der Sozial§ 1 wird gegen die Stimmen der Freisinnigen unverändert Gegen 5 Uhr wird die weitere Berathung auf Freitag 1 Uhe
erhalten werden; von diesem Geiste ist das ganze Handelsgesetz- Handlungsgehilfen ausgesprochen, denn die Verhältnisse haben nach den Anträgen der Kommission angenommen. buch durchweht; deshalb solle man hier die jungen Kaufleute sich geändert; die Kündigungsfrist ist nicht mehr überall eine nicht auf die Staatshilfe anweiſen und sie unſelbſtändig machen. sechswöchentliche, sondern meist eine sehr viel fürzere. Ebenso vertagt. Kreisen der Handlungsgehilfen hat die Ausdehnung des Ver- der Rechtsanwälte u. s. w. beschäftigten Personen gesorgt wer-| ficherungszwanges auf sie herbeigeführt. Ob dabei politische den. Der Antrag Auer schieße über das Ziel hinaus, er trifft| die Handlungsgehilfen der Fürsorge bedürftig sind, ist durch die tassengesetz umfaßt nur solche Personen, deren Verhältnisse durch Ortsstatut die Handlungsgehilfen der Krankenversicherung zu Gewerbe- Ordnung, und die Raufleute, welche dem Handelsgesetz Invalidenversicherung anerkannt und durch die Möglichkeit, durch Reichsgesetze geregelt find. Die gewerblichen Arbeiter, welche der Unterwerfen. Noth und Elend ist in diesen Kreisen vorhanden Buch unterstellt sind. Die Verhältnisse der Dienstboten, des Ge und da muß man Fürsorge treffen; die Bedürfnißfrage ent- findes find aber durch Landesgefeße geregelt, welche auch für die scheidet und schließlich ist die Stellung des Handlungsgehilfen Fälle der Krankheit Fürsorge treffen. teine andere, als die des Arbeiters. Das Selbständigkeitsgefühl
wird durch die
Kommunales.
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Stadtverordneten Versammlung. Deffentliche Sigung vom 19. November. Nachmittags 5 Uhr.
Sobald fie das Mindestmaß der Leistungen gewähren, welches das als 62/3 M. Berdienst für den Arbeitstag haben, auch auf die Antragsteller. Vorsitzender ist Direktor Schwalbe. Die bestehenden Raffen tönnen trotzdem ruhig weiter bestehen, Handlungsgehilfen auf diejenigen Personen, welche nicht mehr schulen u. s. w., ist gewählt; zu den Mitgliedern gehört auch der
Der Ausschuß zur Vorberathung des Antrags Stadt. hagen , betreffend die Errichtung obligatorischer Fortbildungs
Abg. Giese( deutschtous.) weist darauf hin, daß die BeKrankenversicherung nicht beeinträchtigt. fchränkung der Versicherungspflicht der Betriebsbeamten und Gefes verlangt. Personen zutreffe, welche nach§ 2 der fakultativen Versicherung In gemeinschaftlicher Sitzung des Magistrats und der Stadtbg. v. Strombeck( 3entr.) empfiehlt seinen Antrag, welcher unterworfen sind; Redner beantragt deshalb die hierauf bezüg- verordneten- Bersammlung unter Vorsitz des Oberbürgermeisters Kommission( 38 Mitglieder, 14 Stellvertreter) statt. Die Abg. Schrader( dfr.): Die Nothlage der Handlungsgehilfen von der gemischten Deputation vorgeschlagenen Personen, deren liegt zum Theil in ihrer Unselbständigkeit, zum Theil darin, daß Liste vertheilt ist, werden auf Antrag Spinola durch Zuruf
leine Henderung der Versicherungspflicht herbeiführen, sondern liche Bestimmung als einen besonderen Paragraphen hinter§ 2 findet die Wahl der Einkommensteuer Berufungsdes Staates und des Reiches, in Gewerbebetrieben und in den nur alle diejenigen Personen aufzählen will, welche in Betrieben einzufügen. Betrieben der Rechtsanwälte u. s. w. beschäftigt sind.
fie leicht stellenlos werden. Für diesen Fall ist die Versicherung gewählt. den Gewählten gehören Stadtv. Zuhauer als wang keineswegs feindlich gegenüber und wir sind nur mit der aber ohne jede Bedeutung; denn der beschäftigungslose Handlungs- Mitglied, Tempel als Stellvertreter.
Unter Abänderung ihres Beschlusses vom 30. Dezember 1890 nimmt die Versammlung bei dem Bau einer zweiten Handwerkerschule auf dem Grundstücke des ehemaligen Waisenhauses von der Errichtung besonderer Fachschulen in demselben Gebäude Abstand und sieht der Vorlegung einer anderweiten Baustizze ent
und der Mehrheit des Reichstags eingeführt worden ist, nicht Gemeinden die Handlungsgehilfen nicht zwangsweise versichert zweiten Handwerkerschule hat mit 8 gegen 6 Stimmen einverstanden. Die Zwangsversicherung hätte von vornherein haben, so liegt das daran, daß diese Novelle zur Kranken- folgenden Beschluß gefaßt: Freiheit gelassen werden müssen. Man hätte an die freien Insti- Hauptgrund für die Krankenversicherung der Handlungsgehilfen| einfacher gestaltet und dem Arbeiter vor allen Dingen mehr versicherung schon seit mehreren Jahren in der Luft schwebt. Der fationen der Arbeiter anknüpfen und höchstens für die indiffe- liegt in der Invalidenversicherung, nach welcher diejenigen Bertenten und renitenten Arbeiter eine Art Zwangsversicherung ein- sonen, welche nicht in Krankenkassen sind, Renten nur nach Maßrichten sollen. Im Uebrigen ist nicht einzusehen, weshalb man gabe des ortsüblichen Tagelohns erhalten. Deshalb will man den Zwang nicht auf alle Arbeiterkategorien anwenden soll. Leiden die Handlungsgehilfen in die Krankenkassen hineinbringen. Aber denn nicht alle Arbeiter unter einem wirthschaftlichen Noth- man hilst damit auch nur denen, welche in die Zwangskassen Bande? Wir haben deshalb beantragt, den Versicherungszwang eintreten, nicht denjenigen, welche den freien Kaffen angehören. auch auf die ländlichen Arbeiter und die Dienstboten auszutehnen. Die wirthschaftliche Lage der ländlichen Arbeiter wird den Erdrosselungsversuchen der Vorlage und der Kommission liglich erbärmlicher und schlechter, troß oder wegen der Korn- gegen die freien Hilfskaffen energisch gegenüber zu treten. Bu jolle. Im Falle einer Erkrankung stehen sie schuhlos da. Ebenso dem Schuß der freien Kassen werden die Freifinnigen uns stets Schlimm find die Dienstboten daran, denn nur ein Theil der auf ihrer Seite finden. Aber dieser Schutz der freien Hilfskaffen| Derrschaften pflegt sie gegen Krankheit zu versichern. Die Aus- fann uns nicht veranlassen, den Kaffenzwang überhaupt auf-|
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Gleichzeitig ersucht die Versammlung den Magistrat, die Entwicklung der Fachschule in jeder Weise zu unterstützen, sei es durch Einrichtung besonderer Räume in neuen Gebäuden, bezw. durch Miethen von Lokalitäten, sei es durch Erweiterung von Fortbildungsschulen, denen Fachschulen angegliedert werden können. Stadtv. Dr. Schwalbe referirt über die eingehenden Auss Stadtv. Wohlgemuth tritt für den ursprünglichen Be
behnung des Versicherungszwanges auch auf die Seeleute erweist zuheben. Den Militär- und Schulzwang wollen die Herren schußberathungen, die zu diesem Beschluß geführt haben. fih barum als nothwendig, weil häufig eine infolge von Seereisen Freifinnigen, aber, wenn es sich darum handelt, bestimmten Beeintretende Krankheit sich erst so spät einstellt, daß der Schiffs völkerungsklassen Schutz zu gewähren gegen übermäßige Ausschluß der Versammlung ein, eine zweite Handwerkerschule und gemacht werden kann, der Seemann also selbst die wirthschaft- Herren verweisen auf das Recht der ortsstatutarischen Bestimmungen Ausschußantrag sei lediglich die Folge der Befürchtung, daß die lichen Folgen zu tragen hätte; wenn auch mit Schwierig der Gemeinden.
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doch die Krankenversicherung der Seeleute Beschäftigten nicht, wie die Vorlage will, fatul
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Wenn nun aber die jungen Kaufleute geplante Anlage der Userstraße die Baufläche der Grundstücke zu tommen und sagen z. B.: Du, Gemeinde Berlin , mache einmal sehr verkleinern würde. Nach seiner Anschauung sei diese Bes
tativ, sondern obligatorisch zu versichern. Dasselbe erweist sich beherrscht sind von dem wirthschaftlichen Geist des Herrn Eberty bauprogramm in Aussicht genommenen ausgedehnten LehrwerkRommchen lassen. Ferner wünschen wir auch die im von Deinem Rechte Gebrauch", so können sie sicher sein, daß sie fürchtung nicht begründet. einen aussichtslosen Versuch machen. Diejenigen Gemeinden, die Stadtv.& 3 mann wendet sich gegen die in dem Magistratsgrößere Betriebe Arbeitenden, namentlich in der Metallbranche. hier als Reichstagsabgeordnete ablehnen, im Wege des Orts- zunehmen. nöthig bei vielen scheinbar selbständig, in der That aber für werden sich nie und nimmer bereit erklären, dasjenige, was Sie stätten; er beantragt, eine erhebliche Beschränkung derselben vor
lichen Einkommen von 62/3 M. für Betriebsleiter, Handlungs Tagen ein fleines Beispiel dafür gehabt.
Stadtv. Selle warnt vor Verquickung der Fachschule mit Wir wollten die der Fortbildungsschule; lettere müsse durchaus selbständig hin
gehilfen u. bgl. find wir einverstanden. Im Allgemeinen aber Vortheile der Fortbildungsschulen obligatorisch für Berlin machen. gestellt werden. Der zweite Theil des Ausschußantrages sei also wünschen auch wir die Zwangsversicherung der Handlungs- Dieser Antrag ist selbstverständlich zurückgewiesen worden, und abzulehnen. Boldschmidt stützen möchte, existiren für eine große Anzahl von uns bevorsteht, wenn beantragt werden würde, das Krankenkassen - Es habe sich darum gehandelt, die bereits bestehenden Fachgehilfen, denn die günstigen Verhältnisse, auf die sich der Antrag wir haben hier einen kleinen Vorgeschmack von dem, was tigt, dafür ist vielmehr die Ausbeutung durch die Prinzipale ver- einzuführen und daß die freien Hilfskaffen genügen, ist nicht schule für Zapezirer, Maler, Glaser, Tischler, die jetzt in wird die Selbständigkeit der Kaufleute durchaus nicht beeinträch- Handlungsgehilfen nicht nöthig haben, einen Krankenkassen- 3wang zu mirde die Sache doch nicht deutlicher machen, das haben die sozial- Indifferentismus, eine solche Indolenz vorhanden ist, hat die Handwerkerschule und Fachschulen nicht untergebracht werden
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Daß die schulen, die sich bewährt haben, in bessere Räume bringen. Dazu gehören unter anderem die Fachrichtig. Von 5-600 000 jungen Kaufleuten in Deutschland sind gemietheten ungenügenden Räumen zu arbeiten gezwungen seien.
antwortlich zu machen. Abg. Eberth( dfr.): Die Annahme des Antrages Strombect nur 30-40 000 Mitglieder freier Hilfskassen. Wo ein solcher Ein prinzipieller Grund dafür, daß in demselben Hause eine
Bwang
nie als eine Wohlthat anerkennen, weil dadurch die
Bwang in gewissen Dingen ist berechtigt, aber wir können die Handlungsgehilfen nicht allein die Schuld, denn fie| Stadtv. Meyer I beantragt, dem Bau der Handwerkerwerden zum großen Theil schlecht bezahlt und sind schule mit der Klausel zuzustimmen, daß die gleichzeitige UnterEntwickelung gehemmt wird. Besonders aber muß der Ver- mangelhaft gebildet. Jedenfalls steht fest, daß die meisten bringung von Fachschulen nicht unbedingtes Erforderniß sein soll. Der Antrag Wohlgemuth wird angenommen, womit der
Wir
ein Theil derselben hat den Zwang verlangt, die überwiegende hören aus allen Reden der Freisinnigen in den letzten Monaten Magistrat zugleich aufgefordert ist, eine neue Banskizze auch mit Behrheit hat fich dagegen erklärt. Es liegt auch gar fein zu und heute wieder:" Gebt uns Berufsvereine, dann ist die soziale Berücksichtigung einer anzulegenden Uferstraße vorzulegen. reichender Grund vor, gerade diese Klasse dem Zwange zu unter: Noth mit einem Male aus der Welt geschafft." So werthvoll berfen, höchstens fönnte man sagen, daß die Schablone überall und
Jein.
Bustimmung
links.)
vortheilhaft Berufsvereine auch
Darauf fommt zur Berathung die Vorlage des Magistrats, fie betr. Vorkehrungen und Bereitstellung außer
gleichmäßig angewendet werden müsse. Die freien Kassen der können die Schäden, um die es sich hier handelt, nicht aus der ordentlicher Mittel für den Fall eines im Winter durch Sandlungsgehilfen fönnen nach diesem Gesetze nicht mehr bestehen, Welt schaffen. Wenn man uns Jukonsequenz vorgeworfen hat, Kälte und Theuerung etwa hervortretenden Nothstandes. Denn sie würden nur noch Zuschußtassen für die Zwangskasse weil wir mit unserem Antrag nicht radikal genug seien, so beAbg. Möller( natl.): Gewiß soll man die Freiheit nicht Grund haben, sie abzulehnen. Lehnen Sie dann unsere Anträge folgt:
merte ich, wir formuliren unsere Anträge so, daß Sie keinen
Die Vorlage hat folgenden Wortlaut: Die Stadtverordneten- Versammlung wolle beschließen, was I. Die Stadtverordneten Versammlung ersucht den