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auch dem Gemeindevorsteher zugesandt worden war. In der Ge-| Harz. Werde dies aber angenommen, so habe sie sich im Zustande folgende Entscheidung getroffen: Der Redacteur einer Zeitung, meinderatsjigung sprach der Gemeindevorsteher sich über den der Notwehr befunden und selbst wenn sie diese überschritten habe, sowie dessen Silfspersonal, die Berichterstatter, welchen die Aufgabe Seitungsartikel bahin aus, daß er es unter seiner Würde halte, auf fo müsse sie dennoch freigesprochen werden, denn sie habe aus Furcht, obliegt, den aus verschiedenen journalistischen Beiträgen zufammen­den Juhalt näher einzugehen. Dies Grundstück der Terrain Schrecken oder in der Bestürzung gehandelt. Die Angeklagte ver- geftelten Inhalt einer Zeitung zu beschaffen und zu ordnen, find gesellschaft wurde denn auch als Bauplatz beibehalten, weil diene Mitleid, aber feine Strafe. weder Handlungs- noch Gewerbegehilfen des Unternehmers. Die es größer ist und an zwei Straßenfronten gelegen, eine zwed Die Geschworenen verneinten die Schuldfrage, worauf die von beiden Teilen zu beanspruchende Kündigungsfrist ist, in Er­entsprechendere Anlage der Schulgebäude gestattet. Für Neu- Freisprechung der Angeklagten erfolgte. Es wurde ihre mangelung einer ausdrücklichen Vereinbarung. nach den besonderen pflasterung der Dorfstraße zwischen Eldenaerstraße und Rathausofortige aftentlassung angeordnet. Sie wurde von Verhältnissen des Falles, der Größe des Zeitungsunternehmens, der und der Nummelsburgerstraße wurden 143 000 m. bewilligt, eine vielen Seiten beglückwünscht. Höhe des Gehalts und dergleichen nach richterlichem Ermessen festzu Summe, die der beabsichtigten 3 Millionen- Anleihe später entnommen fegen." werden soll. Zur vorläufigen Uebernahme des Wasserwerks wurde der Gemeindevorsteher ermächtigt, eine Anleihe von 1000 000 m. anfzunehmen; auch diese Summe soll aus der großen Anleihe nach neun Monaten getilgt werden.

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Der Fall Geinig vor dem Schwurgericht.

Ein häßliches Sittenbild wurde in der Verhandlung entrollt, welche gestern vor dem Schwurgericht des Landgerichts If stattfand. Es handelte sich um die Blutthat, welche am 16. März ds. Js. in Rigdorf begangen wurde. Die 22jährige Rätherin Lina Alwine Geinig war der Körperverlegung mit tötlichem Erfolge angeklagt.

Gerichts- Beitung.

Versammlungen.

Ein Liebesidyll mit Revolverbegleitung beschäftigte gestern die 130. Abteilung des Schöffengerichts, vor welcher der Maler- Die Gold: und Silberarbeiter nahmen in ihrer letzten Ber­Friedrichshagen. Der Maurer Karl Steinbock von hier ist meister Dömte wegen Bedrohung zur Verantwortung gezogen wurde. sammlung Stellung zu den Maßregelungen in der Silberwarenfabrik am Mittwoch wegen des dringenden Verdachts, daß er sich an seiner D. ist verheiratet und Familienvater, unterhielt aber gleichwohl ein von Meyerheimu. Sohn. Brüdner, der über die An­schulpflichtigen Tochter sittlich vergangen hat, verhaftet und dem Liebesverhältnis mit der unverehelichten Anna N., die einem alten gelegenheit berichtet, stellt fest, daß mit dieser Firma es bekannter­Stopenider Amtsgefängnis zugeführt worden. Demselben Ge- Geheimrat in der Burggrafenstraße die Wirtschaft führte. Er war maßen nicht gelinge, auf gütlichem Wege etwas zu erreichen. fängnis wurde am Dienstag ein arbeitsloser Mann eingeliefert, ständiger Gast in der Küche des Geheimrats und scheint, wie die Budem sei jezt ein neuer Wertmeister daselbst angestellt, welcher ver weil er einem Burschen die Summe von ca. 20 W. entwendet hatte. Briefe, die er mit dem Mädchen gewechselt hat, zeigen, von einem suche, die Löhne herabzusetzen und auch sonst die Arbeiter in allerlei Liebestaumel ergriffen gewesen zu sein, der ihm jede ruhige Ueber Art zu bedrücken. Von diesem Herrn Mittmann sei nun auch Durch Sturz in den Lichtschacht vom vierten Stockwerk des Tegung raubte. In den Briefen kamen wiederholt Drohungen Kollege P., der schon 8 Jahre in dem Betriebe arbeite, gekündigt worden Hauses Elisabethstr. 1 in Spandau   wurde am Mittwoch der fünf mit Kotschießen und dergleichen vor und das Mädchen be- und zwar wegen seiner Zugehörigkeit zum Verband. Darauf haben jährige Sohn des Arbeiters Kehler tödlich verlegt; das Kind starb hauptete gestern vor Gericht, daß sie völlig in der Gewalt sich die anderen dort beschäftigten Kollegen solidarisch erklärt. Schließlich bald darauf im Krankenhause. bes Angeklagten gestanden und das, was er verlangte, habe fei B. fofort entlassen worden, weil er angeblich widerrechtlich thun müssen. Der Angeklagte pflegte einen Revolver bei sich zu die Arbeit verlassen habe. Redner habe nun als Vorsitzender des tragen und soll nach der Behauptung des Mädchens damit wieder Verbandes an Herrn Meyerheim ein Schreiben gerichtet und holt Drohungen ausgestoßen haben. In einem Falle soll er ihr den versucht, die Sache auf gütlichem Wege zu regeln; er habe darauf Revolver vorgehalten und gedroht haben, erst fie und dann sich zu einen ablehnenden Bescheid erhalten. Die nachfolgenden Redner töten, in einem anderen Falle hatte sich das Mädchen von ihm nicht bestätigten und ergänzten die Ausführungen Brückners. Von Trink­Revolver hervorgezogen und gedroht haben, daß zwei Familien fönne gar keine Rede sein, man habe nur, wie das überall üblich, sprechen lassen wollen und auch bei dieser Gelegenheit soll er den gelagen, wie es in dem Antwortschreiben des Firmeninhabers geheißen, unglücklich werden würden", wenn man ihm verwehrte, mit dem zum Frühstück seine Flasche Bier getrunken. Die Polizei ſei um Mädchen zu reden. Die Schwester der letzteren ließ ihn Platz die Firma sehr besorgt, nicht allein, daß das Haus jetzt fast immer nehmen, schickte aber insgeheim schleunigst zu einem Schutzman, von zwei Schutzleuten bewacht würde, habe diese auch auf Ver­der für die Entfernung des gefährlichen Besuchers sorgte. anlassung des Mittmann die Verhaftung eines Kollegen vor­Staatsanwalt Dr. Nomen beantragte auf Grund der Beweis- nehmen wollen; zu diesem Zwecke feien zwei Beamte in die Wohnung Der Tischer Hugo Altermann lebt schon seit einer Reihe von aufnahme gegen den Angeklagten einen Monat Gefängnis, des Betreffenden gekommen. Herr Mittmann, der in der Ver­Jahren von seiner Ehefrau getrennt. Die lettere lebt mit ihrem wobei er von der Erwägung ausging, daß die Bedrohung doch eine fammlung anwesend ist, giebt bas letztere zu, seine Maßnahmen im Schwager, dem Bruder ihres Ehemannes, dem Tischlergesellen Alfred recht nachdrückliche gewesen sei und solche Liebesabenteuer mit Geschäft jucht er zu rechtfertigen, was ihm aber nicht gelingt. Die Altermann, wie Mann und Frau zusammen. Hugo Altermann ist kränklich, Revolverbegleitung hier in Berlin   schon zu sehr tragischen Vorfällen Bersammlung erklärt schließlich, daß sie die über die betreffende er bedarf der weiblichen Pflege. Als er sich von seiner Frau getrennt geführt haben. Nechtsanwalt Dr. Roth bestritt, daß es sich um Firma verhängte Sperre als zu Recht bestehend anerkennt und wird hatte, schickten ihm seine in Sachsen- Weimar   wohnenden Verwandten ernstgemeinte Drohungen gehandelt habe und beantragte beshalb dieselbe auch aufrecht erhalten. die Angeklagte zu, welche feine Wirtschaft in Ordnung halten die Freisprechung des Angeklagten. Der Gerichtshof ließ die follte. Es soll sich zwischen Hugo Altermann und der Angeklagten moralische Qualität der Belastungszeugin nicht unberücksichtigt und gliederversammlung ab, um Stellung zu dem Ausstand bei der Die Tapezierer( Filiale Nord) hielten am 27. d. M. eine Mit­fofort ein intimer Berkehr entwickelt haben. Zwischen der Ehefrau verurteilte den Angeklagten nur zu 50 M Geldstrafe. Der Vor- Firma Jacob u. Braunfisch zu nehmen. Ueber die Ursachen Altermann und der Angeklagten herrschte die erbittertste Feindschaft; figende gab ihm aber ben dringenden Nat mit auf den Weg, von bes Streits wird folgendes berichtet: Herrn Braunfisch sei das wenn die beiden Frauen sich trafen, tam es zu erregten Auftritten und folchen Dummejungen- Streichen Abstand zu nehmen und lieber für feste Zusammenhalten der bei ihm beschäftigten Arbeiter, die fast alle häufig auch zu Schlägereien. Die Altermannsche Ehe war endlich seine Familie zu sorgen. gerichtlich getrennt worden. Die geschiedene Frau Altermann flagte Verbandsmitglieder seien, schon längst recht unangenehm gewefen. darauf gegen ihren früheren Ehemann auf Alimentenanspruch für Gegen eine feltsame Auslegung des Begriffes Schule Bor einigen Tagen habe er die zwei Vertrauensleute ins Comptoir ihre drei Kinder. Altermann erbot sich, die Kinder zu sich zu awang" ist mit Erfolg beim Kammergericht Revision eingelegt gerufen und habe sie vor die Wahl geftellt, entweder ihre Mandate nehmen. Hiermit war seine frühere Ehefrau nicht einverstanden; worden. Die Kinder eines Herrn Jäger besuchten längere Zeit die niederzulegen oder aus der Firma auszutreten. Die Vermittelungs­uni eine Ablehnung zu begründen, sammelte sie Material in betreff eine neue Schule errichtet worden war, gab J. die Kinder zu dortigen jämtliche Tapezierer die Arbeit nieder. Zwei weitere, von auswärts um eine Ablehnung zu begründen, sammelte sie Material in betreff Schule in dem rheinischen Orte Hunsheim. Als dann in Ohlhagen verfuche der Lohnkommission scheiterten und so legten außer zweien des zwischen Altermann und der Angeklagten bestehenden Vers hältnisses. Zu diesem Zwede begab sie sich am Nachmittage des Verwandten in Pension, um sie in diese neue Schule zu schiden. augereifte Arbeitswillige habe die Firma allerdings auch ge­16. März in Begleitung der Witwe Die Versammling crtlärte sich Er zeigte dies dem Bürgermeister von Hunsheim an und ließ ihn funden. sich mit dem Vor­Harz nach dem Hause Maybach= Ufer 46 in Rigdorf, woselbst Altermann wissen, daß er so gehandelt habe, weil über den Lehrer in Huns   gehen der ausständigen Kollegen einverstanden und verpflichtet sich, heim das Gericht verbreitet sei, er vergreife sich in unsittlicher dieselben zu unterstützen, umsomehr, als es sich hier um die Ehre im dritten Stock eine Wohnung inne hatte. Die Angeklagte, welche Weise an den Kindern. Der Bürgermeister erklärte denmächst, daß der Organisation gehandelt habe. Ferner wird über die Arbeits­gerade Fenster puzte, bemerkte, daß die beiden Frauen das Haus betraten. Die letteren begaben sich zunächst nach dem ersten Stod, für den Schulwechsel eine Genehmigung erforderlich sei, und vernieberlegung der Skollegen bei der Firma Simbelu. Friederichsen betraten. Die letzteren begaben sich zunächst nach dem ersten Stock, weigerte diese dem J. Auf eine Beschwerde erkannte später die berichtet. Dort versuche der neue Wertführer Fliegner, die bis wo der Eigentümer Hammerich wohnte. Hier wurde die Tochter Hammerichs über die Lebensweise des Altermann und seiner Ge- Regierung zu Köln  , daß die Kinder dem Schulbezirk Sunsheim herigen Preise auf das äußerste herabzudrücken, so daß sich die liebten ausgehorcht. Darauf begaben sich die beiden Frauen zugehörten und dort die Schule besuchen müßten. Inzwischen hatte Stollegen veranlaßt sahen, die Arbeit niederzulegen. Sum Schluß zu gleichem Zwecke nach der vier Treppen höher gelegenen schon ein Strafmandat mit der Begründung erhalten, daß er wurde noch zur Entnahme der Streifmarken aufgefordert. Wohnung einer Frau Lipke. Sier erfuhren fie Thatsachen, seine Kinder unbefugt dem Unterricht in der Schule zu Hunsheim Central Kranken- und Sterbekasse der Tischler und anderer die fie mit Befriedigung erfüllten, denn daraufhin konnte entzogen habe. Seinen Einspruch hiergegen verwarf das gewerblicher Arbeiter( E. H. Nr. 3, Hamburg  ). Heute abend Uhr und Schöffengericht, das Gericht die Unterbringung der Altermannschen Kinder bei ihrem Berufung als unbegründet zurück, obwohl der erwähnte Lehrer durch das Landgericht in Bonn   wies feine im Englischen Garten  ". Aleranderstr. 27c, Versammlung. Im socialwissenschaftlichen Studentenverein wird am Freitag,

Bater beanstanden.

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straße 15 statt und beginnt gegen 84 Uhr abends.

Dermilchkes.

wieder hinunter. Als sie sich vor der Altermannschen Wohnung be Reise gingen die beiden Frauen die Treppe die Aussagen verschiedener Zenginnen erheblich belastet wurde. Der 30. Juni, Jr. Mellten einen Vortrag über Gefangenenfürsorge halten. fanden, spielte sich der Auftritt ab, der der Anklage zu Grunde liegt Erzieher der Jugend verlor sein Amt und es wurde gegen ihn Der Vortrag findet im Hause des and wettervereins, C Cophien­und der von der Beschuldigten und der Zeugin Harz grundverschieden auch ein Strafverfahren eingeleitet. Das Landgericht war davon dargestellt wird. Nach der Behauptung der Anklage hat die Geinis der Kinder aus der Hunsheimer Schule auf jeden Fall formgerecht ausgegangen, daß der Angeklagte Jäger sich wegen der Fortnahme den beiden Frauen aufgelauert, als sie von oben herunterkamen. hätte entschuldigen müssen und daß er zu der Umschulung einer Blöglich soll die Angeklagte, in der einen Hand einen Stock, in der Genehmigung bedurft hätte. Die Mitteilung an den Bürgermeister In Quakenbrück   wurde ein großes Geschäftshaus durch andern ein Küchenmesser, zu ihrer Thür hinausgekommen und auf die Ehefrau Altermann losgestürzt sein, welche, bereits im Be- genüge nicht. Jäger legte gegen das Urteil die Revision ein, welche& euer vollständig eingeäschert; ein im Dachraume des Hauses griff, die Treppe hinabzugehen, ihr den Rücken zuwandte. Die in der Verhandlung vor dem Straffenat des Kammergerichts vom untergebrachtes Patronenlager gab zu mehrfachen Explosionen Anlaß. Die Mutter des Geschäftsinhabers ist vor Schred gestorben. Angeklagte soll der Altermann mehrfache Stockschläge über den Kopf Rechtsanwalt Wolfgang eine vertreten wurde. versezt haben. Nun wandte sich die Ueberfallene um und wollte der scheidung auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Einbringung der Leiche des Kardinals Grafen Schönborn in Prag  Das Kammergericht hob denn auch die Borent. Vom Leichenbegänguis des Grafen Schönborn. Bei der Angreiferin zu Leibe gehen. Als die beiden Frauen sich gegenüber ftanden, holte die Angellagte mit dem Küchenmesser aus. Sie jagte Bur Begründung wurde ausgeführt: Es sei thatsächlich verfehlt, wurde ein Staballeriepferb scheu und rannte in die Menge. Es ent es der Altermann in die Brust. Ins Herz getroffen taumelte die venn das Landgericht in diesem Falle von einer Genehmigung stand eine Panik und der Leichenzug geriet in Unordnung. Der tödlich Berletzte die Treppe hinunter, auf dem zweiten Absatz brach spreche. Eine Genehmigung sei nicht erforderlich, wenn die Eltern Einsturz von zwei Podien verursachte weitere Störungen. Mehrere fie zusammen und mit einem häßlichen Schimpfwort auf den Lippen die Stinder aus einer bestimmten Schule gänzlich herausnehmen Bersonen sind schwer, 16 leicht verletzt. Falle Indessen müsse auch in diesem verschied fie. Inzwischen hatte die Harz der Angeklagten den Stoda& Berfäumen des bisherigen Schulunter entrissen und ihr damit mehrere Schläge versezt. Nun züdte die richts genügend entschuldigt werden. In der Angeklagte auch gegen sie das Meffer, wobei fie fortwährend rief: mitteilung Jägers an den Bürgermeister Weizen Ich steche!" Frau Harz trieb sie aber in ihre Wohnung zurück. Der Roggen sehe das Gericht eine genügende Entschuldigung. Die Anflage nimmt nicht an, daß die Geinis die Frau Alter: Senat halte jedoch nicht für genügend dargethan, daß der Bürger Futter- Gerste mann habe töten wollen. Die Thäterin behauptet außerdem, daß meister wirklich, wie angegeben, Mitglied des Schulvorstandes sei. Safer gut der Vorgang fich ganz anders abgespielt habe. Sie sei schon früher lebe er dies Amt aus, dann wäre die Entschuldigung an von der Altermann mißhandelt worden und habe befürchtet, daß ihr ein Gleiches passieren sollte, als sie fah, daß die beiden Frauen bas tändiger Stelle vorgebracht und J. müßte freigesprochen Haus betraten.

Etwa eine halbe Stunde später habe ste

wollten. as

werden.

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Marktpreise von Berlin   am 28. Juni 1899 nach Ermittelungen des tgl. Polizeipräsidiums. D.- Ctr.

14,40 14,-

16,20 15,00 Schweinefleisch 1 kg

1,60 1,10

"

15,20 13,80 Stalbfleisch

"

1,60 1,-

"

13,30 12,80 Gammelfleisch

"

1,60 1,-

"

15,60 15,10 Butter

2,40 1,80

mittel

15, 14,50 Gier

"

"

60 Stüd

3,60 2,20

"

gering Nichtstroh

www

Karpfen

1 kg

1,80 1,20

4,16

3,76 Male

2

"

2,80 1,20

"

6,30 4,-

Bander

2,60 1,20

"

"

40,- 25, Hechte

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2, 1,20

"

50, 25,-

Barsche

"

1,60 0,80

70,-

80, Schleie

#

"

2,50 1,20

6,

Blete

1,20 0,80

1,20 Strebse per Schock

14,-

3,-

Heu

Erbsen Linfen Startoffeln, neue Rindfleisch, Kente 1kg do. Bauch" *) Ermittelt pro Tonne von der Centralfielle der Preuß. Landwirt­fchaftskammer- Notierungsstelle und umgerechnet vom Polizeipräsidium für den Doppel- Centner.

+) Kleinhandelspreise.

nachgebend.

1,60 1,20

1,-

Berlins   Getreibe- und Mehlzufuhren zu Wasser

ihre Wohnung verlassen, um sich zum Hauswirt zu begeben. Um Ein Nachspiel zur vorjährigen Reichstage Stichwahl in nicht wehrlos bei einem Ueberfall zu sein, habe sie in einer Hand München  . Unser Wünchener Parteiblatt meldet: Wegen vorjäß- Speiſebohnen ben Stock, in der andern das Messer gehalten. Kaum habe sie den licher leichter Körperverlegung, verübt an dem Schenkteliner Math. Flur betreten, da seien die beiden Frauen über sie hergefallen, Gilch, wurde der Sebacteur des Südd. Postillon", Genosse hätten ihr den Stod entriffen, sie am Halfe gewürgt und auf fie Ed. Fuchs, am 8. November vom Echöffengericht zu einer Gelb eingeschlagen. Sie sei schnell die Treppe hinuntergelaufen, von den strafe von 30 M. oder 6 Tagen Gefängnis verurteilt. Der Ver­beiden Frauen aber verfolgt und wieder eingeholt worden. Als sie urteilung unseres Genossen lag folgende Thatsache zu Grunde: Fuchs wieder von zwei Seiten bedrängt wurde, habe sie gerufen: Wenn ging am 27. Juni vorigen Jahres( dem Tage der Reichstags- Stich Ihr mich nicht in Suhe laßt, steche ich zu!" Und dann habe sie auch wahl) in Begleitung seiner Frau durch die Neuhauserstraße und be blindlings zugeftochen. merkte, wie der Schenkfellner Gilch einen am Thore der Augustiner Produttenmarkt vom 29. Juni. Weizen und Roggen waren je Den Vorsiz führt Landgerichtsrat v. Haugsdorf  , Staats- brauerei angeschlagenen Aufruf der socialdemokratischen Bartel mit dem 1 m. billiger zu haben. Safer lag ebenfalls schwächer auf ameritanifche antvalt a chie bertritt die Anklagebehörde, Rechtsanwalt Meffer heruntertrakte, während er die Anschläge des Ordnungs- Ankünfte. Rüböl infolge ermäßigter Preisforderungen für indischen Naps Wronker führt die Verteidigung. Die Angeklagte, eine hübsch ge- lüngels unbeschädigt ließ. Fuchs stellte den Gilch zur Rede unter weiter 0,20 2. nachgebend. Spiritus verkehrte in matter Tenbenz. wachsene Person mit feineswegs unsympathischen Gesichtszügen, dem Hinweis darauf, daß das Geld der Arbeiter genau so viel Wert Roco 70er 15 000 Biter mit 41,50( unverändert) gehandelt. Termine leicht bleibt dabei, daß sie sich im Zustande der Notwehr befunden, und habe, als das der Angehörigen anderer Parteien, worauf der Zapf vom 28. Junt mittags bis 29. Juni mittags betrugen 2525 Doppelcentner es wird sich bei der Beweisaufnahme im wesentlichen darum drehen, bursche meinte: Dös Gesindel brauchen wir zuerst nicht! und den Weizenmehl. Eter Bericht vom 29 Juni. Normale Eier je nach ob die Darstellung der Angeklagten oder diejenige der Zeugin Harz Fuchs weiterhin mit den gemeinsten Titulaturen belegte. Fuchs, Qualität von 2,421 W. bis 2,75 m. pro Schod. Aussortierte feine der Wahrheit entspricht. Seitens der Verteidigung ist ein umfang- den der Vorfall peinlich berührte, sette mit seiner Frau den Weg Ware je nach Qualität 2,25 m. bis 2,30 M. pro Schock. Tendenz: Still. reicher Entlastungsbeweis angetreten worden, der sich hauptsächlich fort, wurde aber von Gilch unter den ordinärften Schimpfereien ver auf den Leumund der Angeklagten bezieht. folgt. Unterwegs gesellte sich zu Gilch ein Gleichgesinnter, weshalb Briefkasten der Redaktion. Der Staatsanwalt verkannte nicht, daß durch die Beweisaufnahme dem Zapfburschen der Kamim anschwoll und er beim Panoptikum Umstände zu Tage gefördert worden waren, welche wohl Mitleid für Fuchs mit den Worten: Was willft jest, Schwab anrempelte, bie Angeklagte, die als ein Opfer unglüdlicher Verhältnisse anzusehen während der Spießgefelle des Gilch den Regenschirm zum sei, hervorrufen könnten. Aber dies dürfe die Urteilsfähigkeit der Schlag ausholte. Fuchs, der diesen Schlag mit dem linken Arm Richter nicht trüben. Folge man der Aussage des Zeugin Harz, parieren wollte, kam dabei etwas unsanft, aber nicht abfichtlich mit welche den Vorfall im Sinne der Anklage geschildert habe, so tonne bem Gesichtsvorsprung des ordnungsliebenden Bieranzapfers in Be von einer Berneinung der Schuldfrage nicht die Rede sein. Und rührung, wodurch Gilch drei Wochen arbeitsbeschränkt" gewesen sein er halte die Beugin Harz   für glaubhaft. Der Beweggrund zu der will. Gilch, der einem Schußmann Anzeige erstattete, malte den That liege nahe, die Angeklagte sei lange Zeit hindurch von der Vorfall in der ersten Instanz möglichst schwarz, so daß das Gericht Verstorbenen gepeinigt und verfolgt worden und da habe zur Berurteilung des Angeklagten fam. Fuchs ergriff Berufung fie die ihr gebotene Gelegenheit benutzt, der Rivalin eins zu verzum Landgericht, das auf dessen Antrag den Termin bis nach der fegen. Als der Staatsanwalt in padender Weise schilderte, welch Entlassung Fuchs' aus dem Bellengefängnis Nürnberg   vertagte. In fchiveren Berfolgungen und Anfeindungen die Angeklagte ausgefegt der gestern durchgeführten Verhandlung schilderte Fuchs sowie dessen worden sei und daß man sie selbst in einer sehr schweren Stunde Frau und ein einwandfreier Beuge den fritischen Vorfall wie oben nicht geschont habe, fiel die Angeklagte in Ohnmacht. Der an- angegeben, während der brave Gilch mit seiner in der ersten Instanz Swinembe. 762 Still wesende Arzt brachte sie bald wieder zu sich. Der Staatsanwalt gemachten Aussage bedenklich in Widerspruch geriet, was vom Rechts- Hamburg tam am Schluffe feines Plaidoyers zu dem Antrage, die Gebeistand Fuchs', Rechtsanwalt Bernstein  , entsprechend festgenagelt Berlin  fchworenen möchten die Schuldfrage bejahen, der Angeklagten aber wurde. Das Gericht hob unter diesen Umständen das schöffen- Biesbaden 7590 München   7630 mildernde Umstände zubilligen. gerichtliche Urteil auf und sprach den Angeklagten Fuchs von Wien  Der Verteidiger, Rechtsanwalt Wronter, trat mit Wärme für Schuld und Strafe unter Ueberbürdung der Kosten auf die Staats. bie völlige Freisprechung der Angeklagten ein. Seine Ausführungen taffe frei. gipfelten dahin, daß der von der Angeklagten geschilderte Sach Ueber die rechtliche Stellung der Redactenre und Bericht berhalt der Wahrheit weit näher tomme, als die Aussage der Zengin erstatter hat das Hanseatische Ober- Landesgerigt

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Die juristische Sprechstunde wird Dienstags. Donnerstags und E. C. 2. Das Krankenhaus Bethanien, Mariannenplatz 1-3, ressortiert bom evangelischen Oberkirchenrat, hat also auch evangelische Pflegerinnen. Im Juni. Schinkestraße. Immer hundert.

Freitags abends von 7 bis 8%, 1hr abgehalten.

Witterungsübersicht vom 29. Juni 1899, morgens 8 1hr.

Stationen

762 S

Wetter

Stationen

Wetter

19

2wolfig 1bedeckt 15 3 heiter

15

761OSO

heiter 3wolfig 2 heiter

18 Haparanda 762 SO 17 Petersburg 758 NO 18 Cort 762 N 3wolfent 18 Aberdeen 756 2woltig 16 Paris   761 8 woltent 12

1 bedeckt

3woltig

12 16

763 Still Wetter Prognose für Freitag, den 30. Juni 1899. Warm und schwül bet meistens nur schwachen südlichen Winden, zus nehmender Bewölfung und Gewitterneigung; nachher etwas fühler. Berliner   Wetterbureau.