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Br. 151. 16. Jahrgang. 1. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Sonnabend, 1. Juli 1899.

Das sächsische Regierungsorgan

um

ihm in gemischter Deputation über die Angelegenheit zu beraten, fenntnis festgelegt werde, ob er thatsächlich richtig oder unrichtig die Versammlung hat aber diesen Antrag abgelehnt, weil sie gehandelt habe. eine grundsägliche Entscheidung in dieser Angelegenheit wünschte, Der Vertreter des Polizeipräsidenten erkennt an, daß vor Gericht. und so stand denn gestern wiederum Termin vor dem Bezirks- der Magistrat sich mit Erfolg bemüht habe, die Errichtung eines Denksteins zu hintertreiben, ist aber der Meinung, daß Den Schlußteil der Gerichtsverhandlung in Dresden gegen die ausschuß an. verantwortlichen Redacteure des" Vorwärts" und der Sächsischen Den Vorsiz führte wiederum Geh. Regierungsrat Kayser, das jetzt geplante Bauwert einem Denkstein gleich Arbeiter- Zeitung ", Genossen Jacobey und Beher, sowie gegen den für den Polizeipräsidenten ist der Vorsitzende der Bauabteilung zu achten fei, ja noch mehr als folder wirten Flugblatt- Verleger Genossen Lienecke, haben wir gestern in Regierungsrat 8acher anwesend, den Magistrat vertritt Justizrat würde, als ein an der Grenze des Friedhofes stehender Stein. Uebrigens habe der Oberpräsident telegraphischer Kürze wiedergegeben. Wir geben bei dem bedeuten- leinholz. Der Magistrat hält die Weigerung des Polizeipräsidenten zur schon in einem früheren Schreiben an den Oberbürgermeister den Interesse des Prozesses heute noch eine ausführlichere Dar Erteilung der Bauerlaubnis gefeßlich nicht für begründet. Das nicht nur die Segung eines Dentsteins an sich, sondern auch eines stellung: Was die Inschrift Nach Schluß der Beweisaufnahme sucht Staatsanwalt Portal sei durchaus einfach projektiert, der Kostenanschlag der ge- monumentalen Portals beanstandet. v. d. Decken nochmals den Nachweis zu führen, daß das Gericht ſamten Instandsetzungs- Maßnahmen betrage 6500 M., nach dem betreffe, so sei solche in dem Bauplan allerdings nicht vorgesehen. betreffs Jacobeh zuständig sei. Daß der Minister des Innern Entwurfe würde dieses Portal hinter manchem Portal anderer Thatsache aber sei es und der Magistrat gebe dies auch zu Der Magistrat beabsichtige lediglich daß dieselbe beabsichtigt werde." Ein Portal mit jener Ins berechtigt sei, für die Redacteure des Dresdener Journals" Friedhöfe zurückſtehen. eine Eindrucks diskrete Beseitigung des den Strafantrag zu stellen, gehe aus dem Umstande einer unleugbaren schrift soll also den Denkstein ersetzen. Der Vertreter des Beklagten inmitten eines städtischen Parkes ge- verliest eine Stelle aus einem Bericht des Oberpräsidenten an den hervor, daß das Dresdener Journal" aus den Mitteln der Verwahrlosung eines Die Absicht, daß es fich lediglich Minister vom 6. Mai 1898, in welchem es heißt: der Ober Regierung unterhalten werde und die Redacteure von der legenen Friedhofes. Regierung und eine Ehrung der Märzgefallenen angestellt und als Beamte der Regierung eidlich eine bürgermeister Zelle habe in einem vertraulichen Gespräch Revolution handle, wird entschieden mit dem Decernenten des Oberpräsidenten sich über die Inschrift verpflichtet werden. Zur Sache selbst bemerke er, daß der Wahrheits- Verherrlichung der beweis vollständig mißglückt sei. Die Verlesung der ver- bestritten; für die im Verlaufe der Angelegenheit laut ge- geäußert. Der Decernent habe unter anderem angedeutet, daß nach schiedenen Schriftstücke habe den Beweis geliefert, daß mehrere wordenen abweichenden Aeußerungen könne der Magistrat nicht dem ganzen Verlauf der Angelegenheit die Voraussetzung berechtigt Stellen aus der Anklageschrift fortgelassen seien, weil dieselben in verantwortlich gemacht werden, der Magistrat habe vielmehr alles erscheine, daß das Portal ohne Inschrift errichtet werden solle. Der der Hauptverhandlung nicht erwiesen worden seien. Von einer gethan, um durch Abweisung extremer Agitationen" jede Miß- Oberbürgermeister Belle habe darauf erklärt, daß diese Voraussetzung Täuschung der öffentlichen Meinung könne daher keine Rede sein. Deutung unmöglich zu machen, und gerade die Unterschiebung einer eine irrthümliche und wohl nur durch einen Mangel der Bau­Er beantrage danach das Schuldig gegen alle drei An solchen Absicht habe den Magistrat veranlaßt, den Klageweg zu bezeiching erklärlich sei. Thatsächlich sei in dem vom Magistrat auf­getlagte. Bei der Strafzumessung werde die Schwere der gestellten Bauprojekt die Inschrift Nuhestätte der in den Märztagen Beleidigungen zu berücksichtigen sein. Strafmildernd Der Polizeipräsident steht dagegen auf dem Stand 1848 in Berlin Gefallenen " geplant gewesen, dies Projekt tönnte allerdings die große Erregung, in der damals punkt, daß die Absicht der bloßen Instandsetzung des sei von der Stadtverordneten- Versammlung genehmigt worden und die Angeklagten sich befunden haben mögen, in Betracht gezogen Friedhofes immer mehr gegenüber dem Wunsche, ein dauerndes der Magistrat sei ohne ernenten Beschluß der Stadtverordneten Erinnerungszeichen an die Märztage zu schaffen, zurück nicht im stande, von der Inschrift Abstand zu nehmen. Verteidiger, Rechtsanwalt Freudenthal Berlin: Ich muß getreten it ſei, so daß tein 3 weifel darüber herrschen könne, Benn, so schließt der Bertreter des Beklagten, an einem so kleinen, wiederholt darauf hinweisen, daß die Redacteure des Dresdner daß es sich eine politische Demonstration zur Verherrlichung verborgenen Friedhofe ein derartiges monumentales Bauwerk errichtet Journals" nicht Beamte im Sinne des Gesetzes sein der Revolution handle. Wenn wirklich bloß die Instandsetzung werden solle, so könne tein Zweifel darüber sein, daß es sich fönnen. Das Gefez fagt ausdrücklich, daß als Beamter nur der eines verwahrlosten Friedhofs in Frage stände, hätte man damit um eine Demonstration handle. Es rechtfertige sich daher die jenige anzusehen ist, der öffentliche rechtliche Funktionen nicht gerade auf die Wiederkehr des 50. Gedenktages Abweisung der Klage. erfüllt. Die Leistung des Amtseides bedingt auch noch keine Amts- des 18. März warten brauchen. Die geplante Art der Ausführung Der Referent verweist noch darauf, daß in einer großen Mappe eigenschaft. Hier in Sachsen gelten felbst die Fleischbeschauer, des Portals beweise deutlich, daß es sich um die Herstellung eines zur event. Besichtigung durch den Bezirksausschuß die Abbildungen obwohl dieselben vereidet und doch im Dienste der öffentlichen Ge- dauernden Erinnerungszeichens an die Berliner Revolution von Portalen einer Reihe anderer Friedhöfe vorliegen. sundheit thätig sind, nicht als Beamte. Wenn man jeden, der im handle; dies werde ganz zweifellos, wenn- wie mitgeteilt Das Kollegium zicht sich hierauf zu längerer Beratung zurück, Dienste der Regierung arbeitet, als Beamten betrachten wolle, dann worden der Beschluß gefaßt worden sei, dem Portal die In- deren Ergebnis folgender Beweisbeschluß ist: Vom Kläger amtliche haben auch die Eisenbahnarbeiter als Beamte zu gelten. Ihrift zu verleihen, tuhestätte der im März 1848 Ge- Auskunft darüber zu erfordern, ob das vorgelegte Bauprojekt mit Sind aber die Redacteure des Dresdner Journals" feine fallenen". Dies widerspreche der Gepflogenheit, folchen der, vom Magistrat beschlossenen Inschrift von der Stadt­Beamte, dann war der Minister des Innern nicht be- Portalen mur die Inschrift" Gemeindefriedhof" oder Ruhestätte einer verordneten- Versammlung genehmigt worden ist, so daß es zu einer rechtigt, den Strafantrag zu stellen. Ich wiederhole aber, bestimmten Stirchengemeinde" zu geben. Dazu lomme, daß es ein Abänderung desselben eines erneuten Beschlusses der daß, selbst wenn die Beamteneigenschaft der angeblich bezeichnendes Mißverhältnis sei, daß 2/3 der Gesamtkosten der ge- Stadtverordneten- Versammlung bedürfen wird. Beleidigten angenommen werden sollte, der Die Verhandlung wird hierauf geschlossen. Strafplanten Instandsegungsarbeiten auf das Portal fallen sollen. Die

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treten.

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müsse

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Kommunales.

antrag teine Geltung haben kann, da nach einer Verfügung vom 15. Februar cr. sei ortspolizeilicher Natur, sie sei Entscheidung des Reichsgerichts ein Vorgesetzter nur dann den veranlaßt durch Thatsachen, durch welche die öffentliche Stuhe und Strafantrag stellen kann, wenn die Beleidigung mit Bezug auf Ordnung gestört werden könne. Es handle sich um die Ehrung die Berufsausübung des betreffenden Beamten begangen ist. der im Jahre 1848 im offenen Kampfe gegen die Staatsgewalt als Der Vorwurf der Täuschung und Unwahrheit richtet sich aber nicht Empörer. Gefallenen, das weiten Kreisen der And der Magistratssitzung am Freitag. Zur Förderung und Anstoß(!) gegen die Beamtenehre, sondern gegen die all- Bürgerschaft erregen und sei des naturlundlichen Unterrichts nach einem bestimmten Verwendungs gemeine bürgerliche Ehre. Ich beantrage daher die Ein- geeignet, das gute Einvernehmen und den Frieden zwischen plan hat das Magistratskollegium beschlossen, in den nächstjährigen stellung des Verfahren 3. den verschiedenen Klassen der Bevölkerung zu stören. Eine Etat die Summe von 4000. einzustellen für Vorträge über die Verteidiger Rechtsanwalt Heine: Ich schließe mich den Aus- derartige bleibende feierliche Erinnerungsstätte an die Nevo- Fortschritte auf dem Gebiete der Naturwissenschaften, über führungen meines Herrn Mitverteidigers an und will nur noch lution würde auch die Gefahr in sich schließen, daß der bei neue Entdeckungen, nene Apparate, prattische Anwendungen und ins­hervorheben, daß der Wahrheitsbeweis in vollem Gedenktagen zu erwartende, immer größer werdende besondere für Exkursionen. Der städtische Stipendienfonds für Umfange geführt iſt. Der betreffende Artikel des Andrang zu Störungen der öffentlichen Ruhe und Ordnung Studierende der hiesigen Universität betrug bislang 3600 m. " Dresdener Journals" beginnt mit den Worten: Das Urteil in führen könnte! Auf Anregung der Stadtverordneten - Versammlung hat das dem Löbtauer Proceß lautet": Danach kommt der Tenor des Urteils, Der Magistrat hat in einer umfangreichen Entgegnung auf die Magistratskollegium beschlossen, diesen Fonds auf 10 000 M. zu etwas vollständig Ueberflüssiges, da dies längst durch die Presse be- Klagebeantwortung des Polizeipräsidiums die von demselben vor erhöhen. Einen Antrag, der Jerusalemkirche zur Errichtung eines fannt geworden war. Alsdann kommt ein Teil der Anklageschrift, gebrachten Gründe bekämpft und nochmals sich entschieden da- Leichenhauses einen Beitrag zu gewähren, hat das Magistratse darauf ein politisches Sentiment der Redaktion, darauf wieder ein gegen verwahrt, daß es sich um eine Verherrlichung der Revolution follegium abgelehnt. Zur Errichtung einer Gemeinde Teil der Anklageschrift, die vom Vorsitzenden des Schwurgerichts handle. Auf die geplante Inschrift fönne das Polizeipräsidium Doppelschule hat das Magistratskollegium beschlossen, ein gar nicht Bezug nehmen, mitgeteilten Entscheidungsgründe betreffs des Strafmaßes usw. noch da in dem über- Grundstück in der Sellerstraße anzufaufen. Zur Verbreiterung der Der Jurist sieht wohl sofort, daß dies Elaborat nicht die Urteils- reichten Bauplan eine solche Inschrift nicht ent- Friedenstraße soll nach Beschluß des Magistratskollegii ein hierzu begründung ist, die große Masse ist aber dieser Meinung, und um halten sei und ein Gemeindebeschluß in dieser Be- erforderliches Gebände des Georgenkirchhofes von 323 Quadrats diese Meinung hervorzurufen, ist der Artikel in der angedeuteten zichung nicht vorliege. 31 ciner solchen Inschrift würde der metern erworben werden.

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Weise geschrieben worden. Die große Masse der Nichtjuristen weiß Bolizeipräsident event. erst später Stellung nehmen können. Nach In ihrer geheimen Sigung am Donnerstag hat sich die nicht, daß bei Schwurgerichts- Urteilen nur das Strafmaß begründet der Absicht des Magistrats jolle die Inschrift lauten:" Ruhestätte Stadtverordneten - Bersammlung mit der Pensionierung des Direktors werden kann. Es ist also bei Veröffentlichung des Artikels von der in den Märztagen 1848 in Berlin Gefallenen ", sie sei die der Charlottenschule, Profeffor Start Goldbed, zum 1. Oftober 1899 der Abficht ausgegangen, die öffentliche Meinung zu täuschen. Der passendste, weil sie historisch richtig sei. Verteidiger sucht im weiteren den Nachweis zu führen, daß der Der Referent, Verwaltungsgerichts- Direktor Frensberg giebt und mit der Wahl des ersten Assistenzarztes der städtischen Frren­Artikel eine Reihe entlastender Punkte verschwiegen, dagegen mehrere nach den vom Magistrat eingeforderten Aften eine eingehende Dar- anstalt zu Dalldorf , Dr. Hermann Schmidt, als Oberarzt in der Anstalt für Epileptische zu Wuhlgarten einverstanden erklärt. Belastungspunkte, die in der Hauptverhandlung nicht erwiesen worden stellung der Entwickelung der ganzen Angelegenheit, wobei er auch der am 4. Auguſt cr., vormittags 10 Uhr, stattfindenden Feier der feien, als bewiesen mit aufgeführt habe. Das Dresdener Journal" die Reden der verschiedenen Redner in der Stadtverordneten- Ver- Enthüllung des Denkmals von Schulze- Delitzsch auf dem Plazze am fuchte außerdem den Nachweis zu führen, daß den ganzen Krawall sammlung sowie der Vertreter des Magistrats, des Ober- Bürger- Treffpunkte der Köpnicker- und der Neuen Jakob- und Inselstraße die Socialdemokratie resp. die Gewerkschaftsbewegung verschuldet meisters Belle und des Stadtrats Namslau , anführt. habe. Die Justizbehörden lehnen selbstverständlich die Verantwortung hat die Versammlung abgeordnet die Stadtverordneten: Förster, Sierauf nimmt Justizrat Kleinholz das Wort, indem er zu rid, Emil Geride, Starl Goldschmidt, Hammerstein, Hauer, Jacobi, hierfür ab, der Herr Oberstaatsanwalt habe in der Hauptverhand- nächst bemerkt, daß er der Erklärung des Vertreters des Magistrats Klaar, Liebermann, Marggraff, Perls, Reichnow, Rosenow und lung mit keinem Worte eine solche Andeutung gemacht. Die ver- in der Sitzung des Bezirksausschusses vom 25. April voll und ganz Schröter. Zu Kommumal- Landtags- Abgeordneten der Stadt Berlin antwortungslosen Nedacteure behaupten aber frisch darauf los. beitrete, weil sie der Sachlage vollständig entsprach, eine Verschiebung sind von der Versammlung in Aussicht genommen die Stadtverord Sollte der Gerichtshof trotz alledem zu einer Verurteilung kommen, der Rechts- und Sachlage dadurch nicht eingetreten sei und die Sache neten Esmann. Keyllmann und Herbig und zu deren Stellvertretern dann ersuche er( Berteidiger), den Ton des Dresdener Journals", ſelbſt eine res integra geblieben sei. Juſtizrat Kleinholz ergänzt Jacobi, George und Rosenow. dessen sich dasselbe gegen die Socialdemokratie bediene, in Betracht die Sachdarstellung des Referenten noch in einigen Bunften und zu ziehen. sucht nachzuweisen, daß keine der Kundgebungen des getreuen Ma­gistrats in dieser Angelegenheit eine solche sei, daß man ihm die Absicht einer Ehrung der Märzgefallenen und einer Ber­herrlichung der Revolution unterschieben könne. Magiftrat habe es stets abgelehnt, etwa dahin zielenden Absichten Wegen Raummangels können wir die Darstellung der Lokale aus der Mitte der Stadtverordneten - Versammlung oder aus anderen kommission über die Angelegenheit der Brauerei Pichelsdorf Kreisen Vorschub zu leisten, er sei an die ganze Frage nur heran- erst am Sonntag veröffentlichen. getreten, als ihm am 24. März 1897 ein Gesuch um Aufbesserung

Nach noch kurzer Erwiderung des Staatsanwalts bemerkt Rechtsanwalt Heine: Sobald man die Eisenbahnarbeiter als Beamte ansieht, dann will ich auch die Redacteure des Dresdener Journals" als Beamte betrachten. Vorläufig halte ich aber das Schreiben eines Zeitungsartikels ebenso wenig für eine amtliche Thätigkeit, wie die Errichtung eines Bauzauns oder das Kochen einer Suppe in einem föniglichen Krankenhause.

Angell. Jacobey verlieft noch einen Artikel des Dresdener Journals", in dem die Socialdemokraten für die Ermordung des Justizrats Levy in Berlin , der östreichischen Raiserin usw. ver­antwortlich gemacht und in dem die Socialdemokraten Ver: brecher, Mörder, Lügner usw. genannt werden. Der Vorsitzende verkündet nach kurzer Beratung des Gerichtshofes, daß das Urteil Montag, den 3. Juli, mittags 12 Uhr,

verkündet werden wird.

Die Ruhestätte

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Der

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Tokales.

des äußeren Zustandes des Friedhofes unterbreitet worden war. Arbeiter, Parteigenossen! Wir bringen hiermit nochmals Eine Ehrung" der Märzgefallenen sollte nur durch den abgelehnten zur Kenntnis, daß das Lokal von Rutkowski" in Rauch­in der Stadtverordneten - Versammlung gestellten Antrag, auf dem fangwerder der Arbeiterschaft nicht zur Verfügung steht, und Friedhofe einen Denkstein mit einer Juschrift zu errichten, be- erwarten von Euch, daß Ihr Dampferpartien u. dergl. nach dort zwvedt werden, die vom Magistrat beabsichtigte Errichtung nicht unternehmt, event. abgeschlossene Verträge rüdgängig macht. eines Portals und Umfriedigung des Friedhofes könne eine Ferner geben wir bekannt, daß uns in Schmöc wizz mur das Denſtein" sei stets der Stein des Anstoßes( 1) steht. Im übrigen verweisen wir auf die Lokalliſte, sowie auf die folche Ehrung nimmermehr darstellen. Lediglich der Lokal Seddin- See", Inhaber August Stephani, zur Verfügung gewesen und fet es noch; niemand habe sich habe sich sagen zur Ergänzung derselben im Vorwärts" gebrachten Berichte und fönnen, daß die notwendige Verbesserung des Zustandes ersuchen, streng danach zu handeln. des Friedhofes als besondere Ghrung" aufgefaßt werden könne. Die Lokalkommission. Ludwig Schneider, Adlershof , Hackenbergstr. 12, der im März 1848 Gefallenen. Der Magistrat habe sich, wie feststeht, allem widersetzt, was als Das Lokal von W. Proppens in Müggelheim Große Ehrung gelten fönne, er habe bei seinem Plan, den Friedhof zu Krampe" steht der Arbeiterschaft zur Verfügung. Um das Friedhofs Portal im Friedrichshain verbessern, lediglich einer von dritter Seite gekommenen Anregung Die Lokalkommission von Teltow - Beeslow. wurde gestern abermals vor dem Bezirksausschusse lebhaft gefämpft. Folge geleistet und bei seinen Maßnahmen sich auf einen Standpunkt Die beiden städtischen Behörden hatten bekanntlich die ordnungs- gestellt, der jeden loyalen Bürger befriedigen müsse. Auch die mäßige Instandsetzung des Friedhofes der Märzgefallenen im" Art der Ausführung" begründe nicht die Auffassung, daß es auf Der Kampf um die Inschrift. Wenn die beste Methode, Friedrichshain und gleichzeitig die Herrichtung eines Eingangs- eine Ehrung" oder Verherrlichung der Revolution" abgesehen revolutionierend zu wirken, mit einem Preis bedacht wäre, so hätten thores daselbst beschlossen. Die schon im Mai v. J. vom Magistrat sei, denn schon der Kostenanschlag für das Portal beweise, daß die ordnungsstüßenden Gewalten, die gestern vor dem Bezirks­nachgesuchte Bauerlaubnis für dieses Bauwerk wurde am 15. Februar fein Monumentalbau in Aussicht genommen fei. Nichtig ausschuß das Friedhofsportal zu Fall bringen wollten, ihn ohne dieses Jahres verweigert. Der Polizeipräsident begründete diese sei es, daß die angedeutete Inschrift im Schoße des Magistrats 8weifel verdient. Alles war geschehen, was der Ehrung Verweigerung wie folgt: Wie aus den dem Antrage vorher als die passendste erachtet sei; sie entspreche den geschicht der Märzgefallenen den Stachel hätte nehmen fönnen. gegangenen Verhandlungen der städtischen Körperschaften und lichen Thatsachen, deute auch keineswegs auf eine befondere Der Denkstein war aus dem Gedankenbann der Komunalverwaltung aus der Art, wie die Ausführung geplant ist, hervorgeht, be- Chrung hin und stehe überdies hier gar nicht in Frage, da beseitigt worden, die Inschrift, die vielleicht gerade wegen ihrer nüchternen zweet das Bauwerk eine Ehrung der dort begrabenen fie der Behörde noch gar nicht zur Genehmigung zugegangen sei, Unschuld für so gefährlich erachtete, hatte man der zum Sachwalter Märzgefallenen", mithin eine politische Demonstration zur vielmehr in diesem Punkte noch alles in der Schwebe jei. Paffend der preußischen Politik avancierten Baupolizei aus Angst und Be Verherrlichung der Revolution, die aus all- und zweckentsprechend sei aber diese Inschrift, denn thatsächlich handle ſcheidenheit garnicht erst vorgelegt, und dennoch war es immer gemeinen ordnungspolizeilichen Gründen nicht es sich hier nicht um einen Gemeindefriedhof oder städtischen Fried- noch nicht genug gethan. Ein ganzes Jahr, und gestattet werden kann." Der Magistrat erhob gegen diese Ber- hof, sondern um einen Friedhof besonderer Art. das wichtigste, folgenreichste von allen, soll einfach aus der fügung gegen das Polizeipräsidium Klage beim Bezirksausschuß, Der Magistrat habe die Pflicht, als Eigentümer des Fried- preußisch- deutschen Geschichte gestrichen werden. Ausgelöscht aus der vor welchem am 25. April der erste Termin anstand. Derselbe ver- hofes eine Verbesserung der schlechten Zustände eintreten Unterthanen" Angedenten sei das Jahr der Revolution, sei die Erinnerung fiel der Vertagung, weil der damalige Vertreter des Magistrats, zu laffen, der Friedhof liege an einer ganz verborgenen daran, daß der preußische Staat und das Deutsche Reich das was Stadtsyndikus me ubrint, sich bereit erklärt hatte, beim Magistrat Stelle, und wenn er durch ein Portal abgegrenzt werden solle, sie sind und was sie an spärlichen bürgerlichen Freiheiten befizen, in Vortrag zu halten über die Anregungen", die der Vorsitzende so könne hierin keine Ehrung erblickt werden. Der Vertreter des letzter Linie der Gewalt des Boltes verdanken, dessen historische Mission Geh. Ober- Regierungsrat Rahier über eine Beseitigung des Magistrats erörtert sodann die formell- rechtliche Seite des Vor- es war, dem Absolutismus das Genic zu brechen und Preußen damit ganzen Streitfalles durch Abänderung des Projekts gegeben hatte. gehens des Polizeipräsidenten und betont, daß der Magistrat in die Reihe der lebensfähigen, modernen Staaten einzufügen. Im weiteren Verlaufe hat dann der immer noch nach oben hin weniger aus formellen Gründen eine Aufhebung der Polizei- Diesen Plan enthüllten gestern abermals die Reden und Ein­devote Magistrat die Stadtverordneten Versammlung ersucht, mit verfügung erwarte, sondern Wert darauf. lege, daß durch Er- wendungen, die im vermeintlichen Interesse der Ordnung gehalten

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