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Nr. 152. 16. Jahrgang. 1. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt.

haben.

wegen

Schwester Karola vor Gericht.

fönne.

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Die Zeugen.

Justizrat

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Sonntag, 2. Juli 1899.

damit das

Angeklagter Bastian wo doch der Zeuge Voßwinkel   ganz in der Nähe war? 3 engin giebt zu, dem Knaben die Prügel auf Geheiß der Mitangeklagten Schwester Placide: Vohwinkel hat ja nur einen Arm!- Die Vorgänge im St. Josefs- Waisenhause zu verabfolgt zu haben. Er habe mit der Erziehung der Kinder an sich Staatsanwalt Frhr. v. Ditfurth: Der Benge Voßwinkel hat doch Potsdam  , die so viel Staub aufgewirbelt haben, beschäftigten gestern nichts zu thun, sondern sei nur als Korbmacher in der Anstalt be- in dem von ihm zugegebenen Falle gezeigt, daß er mit dem einen in zweiter Instanz die erste Straftammer des Landgerichts Potsdam.   fchäftigt. Er habe nicht sehr stark zugeschlagen; als er nach etwa Arm auch züchtigen konnte. Daß man in diesem Falle den An Wegen Mißhandlung eines 13 jährigen Knaben im katholischen 12 Schlägen aufhören wollte, habe die Schwester Karola gesagt: geklagten Bastian herbeiholte, deutet doch darauf hin, daß etwas St. Josefs- Waisenhause zu Potsdam   sind die Ordensschwester Nikolaus, Du mußt ihm noch mehr geben. Im ganzen habe der Besonderes vor sich gehen sollte. Die Lehrer an der katholischen Schule Buhl, Fischer und Karola und der als Aufseher daselbst beschäftigte Korbmacher Knabe etwa 20 Schläge bekommen. Der Oberkörper desselben habe Bastian angeklagt. Erstere ist 29 Jahre alt und in München  - Glad- auf einem Schemel gelegen, die Füße standen an der Erde. Der Gorke bekunden zwei frühere Fälle, in denen Knaben mit deutlichen bach geboren, legterer 27 Jahre alt und stammt aus Hausbach. Sie Junge habe nach der Prozedur feinerlei Zeichen großer Spuren von Verlegungen aus dem Waisenhause in die Schule fament. find beschuldigt, am 13. November 1898 den Waisenknaben Karl Schmerzen gegeben, er sei in den nächsten Tagen in die In einem Falle habe der Lehrer Fischer sogar Veranlassung ge Steiner aus Berlin   gemeinschaftlich und vorsätzlich mißhandelt zu Schule gegangen und habe gespielt.- Präsident: War nommen, der Oberin zu schreiben und darin den Ausdruck Monstrum haben, indem sie ihn auf einem Schemel festbanden und mit einem der Zeuge Voßwinkel   bei der Züchtigung zugegen?-Angeflagter: einer Mißhandlung" zu gebrauchen. Ein Aufseher Schacht habe fieben Millimeter dicken Rohrstock über 50 Siebe hintereinander auf Boßwinkel hat ein ganz teil abseits in einem anderen Saale wegen einer solchen Mißhandlung, wie bekannt geworden, einen ernsten das Gefäß, die Schenkel, den Rücken und die Schultern gestanden. Justizrat Dr. Sello: Boßwinkel hat seine Thätigkeit Verweis erhalten. Richtig sei es, daß der Knabe Steiner mit einer berabfolgten. Im September 1898 wurde der Waiseutuabe in der Anstalt aufgegeben. Ist er nicht mit dem Angeklagten ver- ausgefchorenen Haarrimne am Kopf erschien, so daß auf das Unt Karl Steiner im tatholischen St. Josefs- Waisenhause ein feindet?- AngelL: Ja.- Erster Staatsanwalt Frhr. v. Dit zwvedmäßige einer solchen Haartracht hingewiesen werden mußte. Pfarrer Jende, Vorsteher des Kuratoriums der Anstalt erklärt, geliefert. Er war vorher bei einem Gasanstalts- Arbeiter furth: Hat der Angeklagte auch in anderen Fällen Knaben ge= Biethe in der Schulzendorferstraße 17 in Pflege gegeben, dann aber, schlagen? Während der Angeklagte sich besinnt, scheint ihm die daß ihm ein bestimmter Fall übertriebener Mißhandlung weder amtlich, da er katholisch war, im Josefs- Waisenhaus gebracht worden. Er Mitangeklagte etwas zuzuflüstern, was der Vorsitzende mit den noch außeramtlich zu Ohren gekommen sei. Auch der Steinersche ist zweimal aus der Anstalt entflohen und zu seinen Pflegeeltern Worten rügt:" Ich bitte Sie, Schwester, laffen Sie das Souflieren! Fall sei ihm erst als die Untersuchung schon im Gange war, bekannt zurückgekehrt, von diesen aber wieder in die Anstalt zurüdgebracht Segen Sie sich etwas weiter weg!" Angell. Bastian besinnt geworden. Einzelne Uebergriffe von Wärtern feien stets gerügt Die Schwester Karola sei früher in der Waisenanstalt zu worden. Bei seiner zweiten Flucht hat er noch einen anderen Knaben sich auf einen Fall, in welchem er einen unartigen Knaben gezüchtigt worden. Nach Mitteilungen der Oberin sei diese habe. mitgenommen. Die Schwester Karola, deren besonderer Obhut er Präs.: Weshalb haben Sie den Knaben nun eigentlich Köln   beschäftigt gewesen. unterstellt war, behauptet, daß der Junge hoch und heilig Besserung festgebunden?- Angell: Ich wollte ihn nur auf das Gefäß mit ihr sehr zufrieden gewesen. Die Oberin habe ihm erzählt, die versprochen, dies Versprechen aber nicht gehalten, sondern versucht schlagen. Auf Rücken und Schulter habe ich ihn nicht geschlagen. Schwester ſtamme aus einer kinderreichen Familie und habe schon bei der Erziehung ihrer eigenen jüngeren Schwester mitgewirkt. Aus habe, die anderen Knaben aufzuheben, mit ihm nach Berlin   zu ent- Die Hände des Knaben seien frei gewesen. Köln   seien über die Schwester Karola die besten Berichte ein­fliehen. Wie in der Verhandlung erster Instanz festgestellt worden gegangen. ist, ist der Knabe am 15. September zum erstenmale in der Anstalt Oberin Mechthilde( Luise Magnus), die 69 Jahre alt und eingeliefert worden, am 26. September ist er entflohen, am 28. Oktober Zengin Frau Viethe, die ehemalige Pflegemutter des wieder eingeliefert worden, am 31. Oktober ist er abermals ent- Knaben Steiner, giebt diesem im ganzen ein gutes Zeugnis. seit 37 Jahren Oberin des St. Josefs Waisenhauses ist, ist gesternt flohen und am 11. November zum drittenmal eingeliefert worden. Der Knabe habe das Unglück gehabt, den Vater und bald kommissarisch vernommen worden, da sie wegen Krankheit den Termin Die Schwester Karola hielt es am Sonntag, den 13. November, für darauf seine Mutter zu verlieren und sei dann zu ihr gekommen. nicht wahrnehmen kann. Sie hat ausgesagt, daß nach ihren Fest­angezeigt, dem Jungen in Gegenwart der anderen Zöglinge eine Wegen der Religion" habe sie ihn alsdann abgeben müssen. Im ſtellungen die Schilderung des Knaben Steiner über das ihm wider exemplarische Büchtigung angedeihen zu lassen und beauftragte damit Josephs- Waisenhause habe es ihm nicht gefallen, er habe über fahrene Ungemach start übertrieben sei. Zeuge Tischlermeister Glazer aus Berlin  , der Vormund des den Angeklagten Nikolaus Bastian. Dieser band den Jungen mit schlechte Behandlung und darüber geklagt, daß er die Stube auf­einem Strid auf einem Schemel fest und soll dann mit dem fingerdicken wischen müsse und dergleichen. Als er am 20. November wieder zu Knaben Steiner bekundet, daß er am Körper seines Mündels Striement Rohrstod ihm über 50 Hiebe verabfolgt haben. Es wird sogar be- ihr gekommen, habe er erzählt, wie er durchgeprügelt worden sei und fingerbreite Schorfe vorgefunden habe. Noch am 5. Januar, als hauptet, daß, als Bruder Nikolaus nach etwa 20 Hieben mit dem und über Schmerzen geklagt. Sie habe dann an seinem Körper der Knabe in Moabit   vernommen wurde, habe der Assessor Spureit Schlagen aufhören wollte, Schwester Karola ihn angetrieben habe, blaue und braune Flede, Striemen am Oberschenkel und dergleichen der Mißhandlung feststellen können. Vor dem ersten Termin habe weiter zu prügeln; fie soll dem Knaben auch die Hände festgehalten festgestellt. Er habe erzählt, die Schwester habe ihm die Hände fest- er den Besuch mehrerer Schwestern bekommen, die ihn gebeten, doch vollbringen, christlicher Liebe Der Knabe ist dann noch acht Tage in der Anstalt ge- gehalten, nach dem Prügeln sei er ins Bett gebracht worden und es den Strafantrag zurückzunehmen. Es sei gesagt worden, er folle blieben und am 20. November wieder fortgelaufen, nach habe sich niemand um ihn bekümmert, auch nicht darum, ob er Essen   doch diesen Att dem er, wie er behauptet, von einer anderen Schwester habe. Der Knabe habe ihr nicht direkt gesagt, daß er geblutet habe. Hans, dessen Protektorin die Frau v. Mirbach sei, seint Nenommee behalte. Einige Tage später habe ihm der 50 Pfennig erhalten hatte, unt Er habe aber erzählt, daß er nicht recht gehen konnte und ihm dann nach Berlin   zu fahren. Hier ist er weinend bei seiner ehemaligen Pflegemutter ein- eine Schwester 50 Pf. gegeben habe, damit er nach Berlin   fahren Pfarrer Krummacher von der Kaiser Wilhelm­Gedächtniskirche für die Rücknahme des Strafs getroffen; diese ging mit ihm zur Polizei, der Knabe wurde durch den Arzt Dr. Bock untersucht und auf Grund des von diesem Schwester Placida( Katharine Becker), die den Knaben als sehr antrages 300 m. geboten, die gleich festgemacht werden Bei dem Gespräch mit den Schwestern haben diese ausgestellten Attestes wurde die Anklage wegen gemeinschaftlicher böswillig schildert, glaubt, daß er bei der Prügelprozedur nicht mehr sollten. Mißhandlung erhoben. Der inzwischen als Vormund bestellte als 20 Schläge und zwar nicht sehr heftige, erhalten habe. Die zugegeben, daß die Züchtigung ja etwas sehr grob ausgefallen set Tischlermeister Glazel- Berlin schloß sich dem Verfahren als Neben- Schwester Karola habe den Knaben nicht gehalten, sie habe auch nicht und daß die Schwester Karola dem Knaben bei der Büchtigung die fläger an. Das Schöffengericht zu Potsdam   hatte am 13. April die gesehen, daß der letztere geblutet habe. Sie habe auch in dem Bett- Hände festgehalten habe. Der Zeuge bestreitet schließlich entschieden, daß Der Staatsanwalt erklärt, daß thatsäch Borgänge zu prüfen. Als Sachverständiger wurde damals auch zeng des Knaben keinerlei Zeichen von Blut vorgefunden, auch er selbst an die Oberin telephoniert habe oder in seinem Auftrage Geh. Rath Prof. Dr. von Bergmann vernommen, der ein Aufsehen nicht einmal eine Verfärbung. Sie habe weder selbst gesehen, telephoniert worden sei. erregendes Gutachten abgegeben hatte. Der Amtsanwalt hatte noch von anderen gehört, daß der Knabe blutige Striemen lich telephoniert worden sei. Schwester Elisabetha( Margarethe Hofschmidt) bekennt sich einfacher Mißhandlung als am Körper gehabt habe, wisse aber, daß diejer über Beeinträchtigung als die Schwester, die die Frau Oberin zu dem Vormunde des gegen Schwester Karola Anstifterin 30 Mart, Bastian gegen 20 Mark Sie bestreitet Geldstrafe feiner Bewegungen nicht getlagt habe. Justizrat Munkel: Hat beantragt; das Schöffengericht hatte aber auf Freisprechung der Knabe heftig geschrien oder geweint?- 3eugin: Er hat Snaben begleitet und mit diesem unterhandelt habe. erkannt, weil die Angeklagten nach Ansicht des Gerichts das ihnen geweint. Erster Staatsanwalt: Warum wurde der Knabe die Aeußerung, daß die Sache etwas grob" gewesen sei. erkannt, weil die Angeklagten nach Ansicht des Gerichts das ihnen ins Bett geschickt?- Zeugin: Nur aus Rücksicht für ihn selbst, hände nicht gebunden gewesen seien, die Schwester Karola sie viels Der Knabe Karl Steiner( 11 Jahre alt) behauptet, daß seine zustehende Züchtigungsrecht nicht überschritten hatten. Gegen das fchöffengerichtliche Urteil ist von seiten der Staatsanwaltschaft und weil er von den andern Knaben geneckt wurde. mehr festgehalten habe. Er habe die Schläge nicht gezählt, die Er habe des Vormundes des Knaben Berufung eingelegt worden. Den Vorsitz Dr. Sello: Seit wann waren Sie mit der Schwester Karola zu­in der Berufungskammer führt Landgerichtsdirektor Albrecht, die sammen in der Anstalt?-Zeugin: Seit einem halben Jahr.- Justiz- Jungen dagegen hätten ihm gefagt, es feien 59 gewesen. sehr geschrien, dann habe ihn die Schwester Karola mit dem Bemerken Anklage vertritt der Erste Staatsanivalt Frhr. v. Ditfurth, die rat Dr. Sello: Wie verkehrte die Schwester Karola mit den Kindern. ins Bett geschickt:" So, mun fannst Du ausrücken, wenn Du willst!" Berteidigung führt Justizrat Dr. Sello Berlin, dem Nebentläger Beugin: Sie war äußerst gutmütig und ließ vieles durchgehen. Im Bett habe sich niemand um ihn bekümmert, er habe auch kein Auch dem Steiner gegenüber hätte sie wohl trotz seiner wiederholten steht Justizrat Mundel- Berlin zur Seite. Der Zudrang zu dem Sizungssaale ist ein sehr großer. Die Flucht nichts gethan, wenn nicht die Disciplin des ganzen Hauses unter Abendbrot erhalten. Er behauptet, daß er am Oberschenkel geblutet Angeklagte Schwester Starola, auf den Ramen Therese Nießen dem Betragen des Knaben zu leiden drohte.- Justizrat Sello: Also und noch am nächsten Tage starte Schmerzen gehabt habe. Der getauft, nimmt in ihrer Schwestern- Tracht auf der Anklagebant der Knabe war trotz seiner wiederholten Flucht bis dahin unbestraft Snabe bleibt auch dabei, daß ihm eine Schwester 50 Pf. zur Fahrt Blag. Unter den geladenen Zeugen befinden sich zwei Schwestern geblieben? 8eugin: Ja. Justizrat Dr. Sello: Die Beugin nach Berlin   gegeben habe. Weder Schwester Karola, noch Bastiast aus dem St. Josefs- Waisenhause und eine Anzahl von Waisen hatte ja wohl erfahren, daß der Junge die Absicht hatte, mit anderen hätten gesehen, daß er geblutet habe. Inaben aus dieser Anstalt. Als medizinische Sachverständige sind Knaben zu entfliehen? Zeugin: Ja.- Justizrat Dr. Sello: die der Prügelscene beigewohnt haben. Ueber die Zahl der Schläge Geh. Medizinalrat Prof. Dr. v. Bergmann und der prakt. Arzt nicht ein so dünnes Stöckchen benutzt worden, wie es dort auf dem sind sie sich nicht einig; die von ihnen angegebene Zahl schwankt zwischen Hatte der Knabe nicht eine Winterhose an und ist zum Schlagen Vor Eintritt in die Verhandlung bemerkt der Vorsigende: Die Tische liegt? Zeugin: Ja wohl, ein solches Stöckchen 21 und 25. Gezählt hat niemand. Keiner der Jungen hat bei Karl Erster Staatsanwalt v. Ditfurth: Ist es Steiner blutrünstige Flecke gesehen, dieser hat auch keinem seiner zur Verhandlung anstehende Sache hat ja die Oeffentlichkeit in stameraden erzählt, daß er geblutet habe. Auch der Knabe, der mit in der Anstalt die Kinder hervorragendem Maße beschäftigt und leidenschaftliche Kundgebungen mehrfach vorgekommen, daß die Schwestern gezüchtigt Steiner zusammen am nächsten Morgen dessen Bett zu ordnen hatte, hat wurden? Zeugin: pro und contra veranlaßt. Von diesem Saale mögen die durch den von Steiner behaupteten Blutfleck im Bett nicht wahrgenommen. Staatsanwalt: Leidenschaften fern bleiben, Aufgabe des Gerichts ist es, die Wahr- die Schwestern teilen keine Strafen aus. Einer der jungen Zeugen behauptet, daß auch in anderen Fällen heit zu finden, und ich bin gewiß, daß auch die Vertreter der Wenn nun ein Knabe gezüchtigt werden muß, wer thut es dann? aber nicht solcher Art ausgeteilt die Schwestern Züchtigungen hätten. Parteien von der Erörterung der Thatsachen jede. leidenschaftliche Beugin: Dafür haben wir keinen besonderen Angestellten.( Heiter­Präs.: Hast Du selbst einmal folche Büchtigung er keit im Zuschauerraum.) Justizrat Dr. Sello: Hat die Zeugin Erregung fern halten werden. Präs.: Von welcher Schwester denn? auch den Eindruck, daß Bastian es zunächst mit der Züchtigung nicht halten?- 8euge: Ja. 3euge: Bon allen!( Heiterkeit.)- Justizrat Dr. Sello: sehr ernst nahm?-8eugin: Diesen Eindruck habe ich gehabt. Justizrat Mundel: War die Schwester Karola damals Thre Vor- Hat die Schwester Karola Dir einmal eine Büchtigung zugeteilt?- Justizath Dr. Sello: gesetzte? Beugin: Ja. Justizrat Mundel: Ift sie es 3euge: Ja, einmal eine Ohrfeige. Bist Du der Ansicht, daß Du die Ohrfeige wohl verdient hast? noch? Beugin: Nein, sie ist nicht mehr in der Anstalt. Einige der Knaben wollen Verdruß bereitet habe. Er jei auch dem Berliner   Waisenhause schon Schwester Remidia( Elisabeth Schneider): Alles, was der 8euge: Ja wohl!( Heiterkeit.) Die gesehen haben, daß während der Züchtigung der Strid, mit einmal entlaufen gewesen. Jedesmal wenn er in das St. Josefs- Knabe Steiner fagte war gelogen und immer gelogen. Waisenhaus zurück gebracht worden, habe er Befferung gelobt, aber Beugin hat während des Prügelns mehr Obacht auf die welchem der Knabe gebunden war, gerissen sei und Bastian diesen Der Knabe Johannes dann über das Knie genommen habe. er habe dies Gelöbnis immer sofort wieder vergessen und habe übrigen Kinder, als auf das Prügeln selbst gegeben. Nach ihrer Sering hat am Nachmittage des Züchtigungstages auf dem Gesäß nicht nachgelassen, die Kinder aufzuhezen und sie zu veranlassen, Ansicht ist es ein ganz dünnes Stöckchen gewesen, mit welchem ge- des Steiner ein paar Striemen gesehen. ge- ering mit ihm nach Berlin   zu gehen. Die Disciplin der Anstalt mußte schlagen wurde und sie glaubt auch, daß die Hände des Knaben ges darunter leiden und so habe sie beschlossen, dem Jungen eine bunden waren. Die Schläge seien nicht start gewesen, die Schwester Büchtigung zukommen zu lassen. Sie habe ihr. Büchtigungsrecht Karola habe den Angeklagten Bastian erst darauf aufmerksam ge­während des Jahres, in welchem sie in der Anstalt wirkt, nur ein macht, daß es sich um eine ernste Strafe handelte. Bastian habe einziges Mal noch ausgeübt. Sie habe die Oberin erst gefragt, ob dann noch einige weitere Schläge verabfolgt, doch seien diese nicht fie die Züchtigung vornehmen lassen dürfe, und habe die Weisung stärker gewesen. Auf Befragen des Ersten Staatsanwalts erklärt die erhalten, den Alt zu überwachen, damit keine Ueberschreitung des Bengin, daß während ihrer Thätigkeit in der Anstalt solche" Züchtigung Züchtigungsrechts vorkommen. Sie habe dann dem Angeklagten nicht weiter vorgekommen sei. Bastian befohlen, die Züchtigung vorzunehmen, und so sei denn der Zeuge Tischler Balduin Vohwinkel, ein einarmiger Mann, Knabe am Sonntag, den 13. November nach Tisch im Speisesaale war 2 Jahre Aufseher im St. Josefs- Waisenhause und hat sich in der durchgehauen worden. Die anderen Kinder feien zugegen ge- legten Zeit mit dem Angeklagten Bastian erzürnt. Er behauptet, daß wesen, damit sie sähen, welche Strafe für Unrecht erfolge. dem Knaben Steiner während der Prügelprozedur Füße und Hände fest­Geh. Rat Prof. Dr. v. Bergmann bestreitet, daß die braunen Der Kuabe habe auf einem Schemel gelegen, Bastian gebunden waren. Nachher habe ihm Bastian auf seine Frage, wo Flecke auf eine besondere Gefährlichkeit der stattgehabten Züchtigung habe ihn mit einem Hanfftrit lose angebunden, sie habe ihn aber der Knabe sei, geantwortet: Er liegt im Bette und blutet."- hindeuten oder daß durch die Schorfbildung eine vermehrte Gefahr nicht festgehalten. Es mögen im ganzen 18-20 Schläge ausgeteilt Angeklagter bestreitet entschieden diese Behauptung, der Zeuge bleibt herauf beschworen worden sei. Solche braunen Flede seien eigentlich worden sein. Präf: Die zusehenden Knaben haben aber be- aber dabei. Nach seiner Meinung feien 40-50 Schläge verabfolgt unvermeidlich, wenn mit einem so dünnen Stöckchen geschlagen wird. hauptet, sie hätten die Schläge gezählt und geben die doppelte An- worden, er will auch deutlich gesehen haben, daß Schwester: Starola Es herrsche beispielsweise in der Massage eine neue Methode durch zahl an. Angeklagte a rola: Ich Muskelklopfen( Fäusteln), bei welcher fast immer braune Flecke entstehen, Angell.: Das ist nicht richtig. Präs.: Hat den Knaben mit den Händen festhielt. Bastian nicht nach etwa 20 Schlägen Ihnen gesagt: mum ist's habe ihn mit keinem Finger berührt. Präs.( zum Zeugen): die durchaus nicht gesundheitswidrig seien. Solche braunen oder genug? Angefl.: Nein, Bastian hat gar nichts gejagt, er mußte sich die Angeklagte biden? 8euge: Ja wohl.- Präs blauen Flede pflegen fast immer 8-14 Tage sichtbar zu sein, also nahm nach meiner Meinung die Sache nicht eruit genug Sie sind sich über diesen Punkt ganz sicher? Beuge Jede könne aus dem Umstande, daß hier die Flecken noch nach 8 Tagen auf. Bräf. Meinen Sie, er habe zu milde geschlagen? Täuschung meinerseits ist ausgeschlossen. Aus der weiteren Bekundung nicht geschwunden waren, kein Beweis für eine schwere Verlegung Angell: Ja. Präs. Hat der Knabe geweint? des Zeugen geht hervor, daß man dem Knaben, als er nach seiner hergeholt werden. Auch ein Schorf würde mur dann Bedenken Angekl.: Geweint wird er wohl haben. Präs.: Trat wiederholten Flucht in die Anstalt zurückkehrte, zur Strafe und zur Kenn- erregen, wenn er nicht blos eine sogenannte ruste" war, sondern nicht eine Pause ein Er habe nun bei der und sagte nicht Bastian, daß es zeichnung aus seinem Haupthaar eine Rimme herausgeschoren hat. von einer wirklichen Verwundung herrührte. genug sei? Angefl.: Nein, er hat mich nur angesehen Erster Staatsanwalt: Sind in der Anstalt öfter Züchtigungen törperlichen Untersuchung des Knaben feine Spur von einer Narbe und da habe ich gefagt, er muß noch mehr haben. Der Knabe hat vorgekommen?- 8euge: Solche Büchtigungen, in welcher ein vorgefunden und er könne deshalb nicht zugeben, daß das Vor­dann noch sechs bis acht Schläge erhalten. Sie habe ihn bei der Knabe festgebunden wurde, habe ich nicht in der Anstalt mit erlebt. handensein einer bloßen Kruste irgend eine größere Bedeutung habe. Justizrat Dr. Sello: Sie sollen gerade einmal ohne Auftrag Die Möglichkeit sei auch wie er nebenbei bemerke Präs. Hat der Knabe ge­nicht aus ganzen Prozedur nicht angefaßt. daß eine solche Kruste durch Kratzen entstehen blutet? Angekl.: Gesehen habe ich es nicht, ich fann mir es einen Knaben so an den Kopf geschlagen haben, daß der Knabe blaue geschlossen, 3euge giebt zu, einmal einen Knaben, der sich könne. aus der aber nicht denken. hier in Frage Auf keinen Fall könne Präs. Sie haben den Knaben nachher ins Striemen hatte. eine Gefahr für die Gesundheit des Bett geschickt. Warum thaten Sie dies? Angek L.: Weil die obstinat zeigte, mit der Hand einen Schlag gegen den Kopf versezt stehenden Züchtigung anderen Kinder ihn auslachten und ich glaubte, ihm würde es am zu haben. Justizrat Sello: Haben Sie nicht gerade von der Knaben sich ergeben. liebsten sein, wenn er ins Bett täme. Präs. Nach Ihrer An- Schwester Karola wegen dieser Züchtigung einen Verweis erhalten? Die Beweisaufnahme war hiermit geschlossen. ficht hat also feine Ueberschreitung des Büchtigungsrechts statt- 8euge: Ja. Der Zeuge bleibt trotz des Widerspruches der Erster Staatsanwalt Frhr. v. Ditfurth gefunden? Angefl.: Nein. Bras.: Haben Sie auch von Angeklagten dabei, daß er die Züchtigung in ihren Einzelheiten von anderen Kindern nicht gehört, daß der Knabe, geblutet hat? seinem Standpunkte im Nebensaale aus genau habe sehen können. schickte voraus, daß hier, wo es sich um ein Waisenhaus handle, nicht Angekl.: Nein. Ich weiß nur, daß er noch acht Tage in der Schwester Carola habe erst den Angeklagten Bastian, der bei einem das Züchtigungsrecht der Lehrer, sondern das der Eltern in Frage Anstalt war, daß er gespielt und sich bewegt hat, wie andere Knaben franten Pensionär beschäftigt war, herbeiholen lassen. Juftigrat tomme. Jedenfalls haben sich die Angestellten des Waisenhauses, und daß er keinerlei geichen von Schmerzen gegeben hat. Mundel; Warum mag wohl Bastian erst herbeigeholt worden sein, welches die Elternstelle an den Kindern versiebt, gesagt: Wenn

Dr. Bock zur Stelle.

Die Angeklagte, Schwester Karola, schildert die Vorgänge in einer dem Knaben Steiner sehr ungünstigen

Weise und betont, daß derselbe der Anstalt durch seine wiederholte Flucht und seine Aufheßereien der anderen Kinder viel Arbeit und

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Es wird alsdann eine Anzahl von Waisenknaben vernommen,

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Gutachten der Sachverständigen. Praft. Arzt Dr. Bock, dem die Pflegemutter den Knaben Steiner 8 Tage nach der Züchtigung zugeführt hatte, hat auf dem Gefäß und an einem Schenkel desselben blutunterlaufene Stellen und Schorfstellen vorgefunden, die den Schluß zuließen, daß eine etwas ungewöhnliche Züchtigung stattgefunden haben müsse. Gesund heitsschädliche Folgen habe die lettere nicht gehabt. Es sei wahr scheinlich, daß der Knabe geblutet habe, und es sei nicht aus­geschlossen, daß die Schorfe einmal abgegangen waren und sich bann neue gebildet haben.

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