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halten ein reichhaltiges Material gegen bie 8uthaus- 1 borlage, eine einzige, wuchtige Anklage gegen ihre Urheber.

Polizeiliches, Gerichtliches usiv.

Ausland. meister Sch. in Berlin   war im vergangenen Herbst bie Stebers Die dänischen Steuermänner drohen mit Strelt. Bor verpflichtung eingegangen, nicht mehr an Rabatt Spar einiger Zeit haben die Matrofen, Heizer und Schiffs bereine zu liefern, hatte dies aber dennoch gethan und war Der Thüringer   Parteitag ist auf einen im vorigen Jahre in 8immerleute höhere Löhne durch Streit erlangt, fodaß jest deshalb auf Erfüllung des Reverses verklagt, auch in erster Instanz Arnstadt   gefaßten Beschluß, zur Erledigung der sich von Jahr zu manche Matrosen besser gestellt sind, als die jungen Steuer- berurteilt worden. Gegen das Urteil hatte Sch. beim Kammer Jahr anhäufenden Arbeiten, diesmal auf zwei Tage, den 29. und männer, weil jene Ueberstundenbezahlung bekommen, diese aber gericht Berufung eingelegt, welche aber zurüdgewiesen wurde. Die 30. Juli, nach Iversgehofen bei Erfurt   einberufen worden. nicht. Die Steuermänner haben daher durch den Navigateur- Entscheidung ist von größter Wichtigkeit, da sie klar zum Ausdruck Am 16. Juli findet in Jena   für den 3. weimarischen Wahlkreis Verband an die Reedereien ein Gesuch um Gehaltserhöhung ge- bringt, daß solche Ste verse rechtsverbindlich sind. eine Konferenz statt, in welcher unsere Genossen zur weiteren sandt, das aber von den Reedereien gar nicht beantwortet wurde. Ein Ende mit Schrecken! Wegen schwerer Kuppelei hatte Agitation, Landtagswahl, Beschichung des Parteitages in Hannover   Der Verband will nun in seiner nächsten Generalversammlung be- sich gestern die Masseuse verwitwete Bertha Kuhn vor der zweiten usiv. Stellung nehmen werden. schließen, daß eine Gehaltserhöhung von 50 Proz. verlangt werden Straffammer am Landgericht II zu verantworten. Sie war be soll, andernfalls der Streit erklärt wird. Es ist zweifellos, daß die schuldigt, in Charlottenburg   ihre beiden Töchter gegen Entgeld ver Reedereien die Forderung erfüllen müssen, da sie teine anderen fuppelt zu haben. Die Angeklagte war die einstige Inhaberin der Leute bekommen, und fie thäten gut, noch nachträglich auf das Großen Berliner   Schneider Akademie" im Roten Schloß", die Gesuch freiwillig einzugehen. Gattin des früher vielfach genannten Akademiedirektors" Der jüdische Borstenarbeiter Bund in Westrußland. Emil = Kuhn, der die auch Deutsche Schneiderzeitung" während der Zusammenhang zwischen den geheimen jüdischen verlegte. Im Jahre 1889 verkrachte die Akademie samt der Gewerkschaften an den einzelnen Orten durch geheime Gewerk- Beitung. Kuhn überlebte diesen Krach nicht lange, er starb plöglich. schaftskartelle und für ganz Westrußland durch das Centralkomitee Die Frau, die bisher einen hochherrschaftlichen Haushalt führte, blieb des Allgemeinen Jüdischen Arbeiterbundes hergestellt wird, giebt plöglich mittellos mit ihren Kindern zurück. Jeder ehrlichen Arbeit soweit uns bekannt. bis jetzt nur eine Branche, und zwar entwöhnt, wartete sie nur das Heranwachsen ihrer jüngsten beiden ist dies die Borstenindustrie, in welcher die Gewerkschaften der ver- Töchter ab, um von deren Schande zu leben.  ( Die jüngste der Töchter schiedenen Städte sich zu einem speciellen geheimen Gewerkschafts- ist bereits mit 14 Jahren Mutter geworden.) Die Verhandlung fand Der Staatsanwalt hatte bunde zusammengeschlossen haben. In fünf größeren Städten unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statt. ( Wilna  , Kowno  , Minsk  , Dünaburg  , Bobriusk) und in einer Reihe vier Jahre Zuchthaus beantragt, der Gerichtshof erkannte auf ein fleinerer Städte und Flecken Westrußlands wird eine bedeutende Jahr Buchthaus und drei Jahre Ehrverlust, auch Anzahl ausschließlich jüdischer Arbeiter mit der Bearbeitung von wurde die Angeklagte sofort in Haft genommen. Borste beschäftigt, diese wird alsdann nach dem Auslande, Haupt­

Wegen Veranstaltung einer öffentlichen Kollekte wat Genoffe Weel vom Beiger Schöffengericht verurteilt worden, weil er bei einer Volksversammlung Entree erhoben hatte. Das Landgericht zu Naumburg   sprach ihn auf seine Berufung hin frei. Es sei erwiesen, daß das Geld nur zur Deckung der Unkosten verwandt worden sei; wäre es, wie von der Anklage behauptet, dem socialdemokratischen Breßfonds überwiesen worden, dann hätte Ver urteilung erfolgen müssen.

treten.

Gewerkschaftliches.

Berlin   und Umgegend.

Das Arbeiter: Sekretariat in Halle a. S. übernimmt nicht, wie mitgeteilt, Dr. Winter: Beuthen  , sondern Güldenberg Dr. Winter war zwar gewählt, hatte aber, wie das Hallesche Parteiblatt schreibt, nachträglich seine Zusage an eine Be­dingung geknüpft, welche die betreffende Kommission nicht glaubte

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Wenn er Arbeit

Die Holz- und Bretterträger beschloffen in einer gestern ( Montag) stattgehabten Versammlung, auf allen Holzplägen, wo die am 1. Juli gestellten Forderungen nicht bewilligt werden, die sächlich nach Leipzig   exportiert, wo aus ihr Bürsten gemacht werden. wegen versuchten Totschlags zu Grunde, welche gestern vor dent Die Verzweiflungsthat einer Mutter lag der Anklage Arbeit am 4. Juli sofort einzustellen. Die Eigentümlichkeit der Produktionsweise in der Borstenindustrie Schwurgericht des Landgerichts   I gegen die 25 jährige Maler Ehe­Die Zimmerer der lokalen Richtung beschloffen am Montag- bedingt, daß die Arbeiter dieser Branche ihren Aufenthalts- frau Iba Martha Metten verhandelt wurde. Die Angeklagte war wechseln, infolge dessen sind sind die Borstenarbeiter abend, gemeinsam mit den centralorganisierten Zimmerern von früher als beschuldigt der versuchten Tötung ihrer drei Kinder, wobei sie die anderen Arbeiter zu einem engeren Zu­zu fordern. Neben der Erhöhung des Stundenlohnes wird die Fest- gekommen. Im Jahre 1895 hat bereits die erste Borstenarbeiter unter reichlichem Thränenerguß in der Verhandlung entrollte. Sie den Unternehmern eine Erhöhung des Stundenlohnes auf 65 Pf. fammenschlusse mit ihren Berufsgenossen in den anderen Städten gleichzeitig mit denselben in den Tod gehen wollte. Es war ein rübes Bild aus dem Eheleben, welches die geständige Angeklagte legung auf der winterlichen Arbeitszeit, Errichtung eines paritätischen Konferenz stattgefunden, 1897 trat schon die sechste Konferenz zu fei feit fünf Jahren verheiratet. Ihre Ehe sei von Anfang an eine Arbeitsnachweises und die Durchführung der früher schon gestellten sammen und auf dieser wurde die Einigung der Borstenarbeiter höchst unglüdliche gewesen. Ihr Mann habe sie und später die Forderungen bezüglich der Schutzvorrichtungen u. f. w. verlangt. Gewerkschaften in den Jüdischen Borstenarbeiterbund Von der Arbeitseinstellung soll aufig Abstand genommen und Bitauens und Polens  " sowie die Einfügung dieſes Bundes Kinder in der rohesten Weise nißhandelt. versucht werden, mit den Unternehmern eine Verständigung an- in den Allgemeinen Jüdischen Arbeiterbund   beschlossen. 1898 fand gehabt habe, habe er den größten Teil des Verdienstes für sich bes zubahnen, eventuell vor dem Einigungsamte in Verhandlung zu die fiebente geheime Borstenarbeiter Konferenz Arbeiterin in einer Wäschefabrit angenommen, die ihr einen Wochen ansprucht. Um ihre Kinder zu unterhalten, habe sie eine Stelle als statt. Die auf dieser letzten Konferenz vorgetragenen Berichte er verdienst von 10 M. einbrachte. Nun habe sie sich notdürftig eine Deutsches Reich  . gaben das folgende: 1. Der durchschnittliche Prozentsaz Beitlang mit den Kindern durchgeschlagen. Aber dann habe ihr der organisierten den Borstenarbeiter in Ortschaften, in welchen es überhaupt Gewerkschaften dieses Berufes giebt, Mann, der sie außerdem mit unbegründeter Eifersucht gequält habe, beträgt 53. 2. In dem größten Teil der Städte mit Borsten- darauf gedrungen, daß sie ihre Arbeit wieder aufgäbe. Die tägliche Industrie wird jetzt in dieser zehn Stunden gearbeitet.( Bor sei häufig in trunkenem Zustande nach Hause gekommen und habe Not sei darauf in verstärktem Maße wieder aufgetreten. Ihr Mann der Entstehung der Borstenarbeiter- Organisationen betrug die täg- ban sie und die Kinder gemißhandelt. Am Pfingstheiligabend set liche Arbeitszeit bis 18 Stunden. 3. Die Löhne sind infolge der zwischen ihnen verabredet worden, am folgenden Morgen das Früh­Kämpfe, welche die Borstenarbeiter in der letzten Zeit durchgeführt fonzert zu besuchen. Aber in der Nacht sei sie wiederum von ihrem Aus Halle a. S. wird uns geschrieben:" Lohnbewegungen haben, überall gestiegen. 4. Das fulturelle Niveaut der beginnen jetzt in verschiedenen Gewerken. Manne gemißhandelt worden und zwar in außerordentlich grober Die 8uchthaus organisierten Arbeiter hat sich gehoben. Die Arbeiter vorlage hat auch hier die Arbeiter aufgerüttelt und in die Ot- lesen jetzt viele Schriften, Weise. Als sie flüchtete habe er ihr einen eisernen Topf nach­erlaubte sowohl als berbotene. ganisationen getrieben. Die Metallarbeiter Organi  - Die Konferenz geworfen, sie ant Arme getroffen und erheblich verwundet. Vont faßte unter anderem den Beschluß, daß Besuch des Frühkonzerts sei nicht mehr die Rede gewesen. Als fation hat fürzlich in einer imposanten Versammlung zur Be- ein specielles Organ der Borstenarbeiter herausgegeben werden soll. ihr Mann die Wohnung gegen 9 Uhr morgens verlassen habe, seitigung der Ueberarbeit Stellung genommen und dieserhalb ein Dieser Beschluß ist bereits ausgeführt worden, zwei Nummern des sei sie von dem Gedanken ergriffen worden, daß sie nun den Rundschreiben an die Industriellen gesandt. Die Maurer haben Organs der Borstenarbeiter, welches den Namen Der am Sonntag in einer stark besuchten Versammlung nach einem Vor- We cer" führt, find schon erschienen. Den Hauptinhalt dieser Zeit­trage von Kater- Berlin   beschlossen, von Montag ab einen schrift bilden Artikel über die Arbeitsverhältnisse in der Borsten­Stundenlohn von 50 Pf. und die Bauarbeiter einen solchen von industrie und Korrespondenzen über die Lage der Borstenarbeiter und 40 Pf. zu verlangen. Die Innung verhält sich ablehnend. Einige ihre Kämpfe in den verschiedenen Städten Westrußlands; außerdem Bauunternehmer haben aber schonden geforderten Lohn bewilligt. enthält sie aber auch Artikel allgemeinen Inhalts, so z. B. ein In den Betrieben, wo der Lohn nicht bewilligt wird, soll die Feuilleton, in welchem die Klaffengegensäge zwischen den jüdischen Arbeit niedergelegt werden. Arbeitern und Kapitalisten geschildert werden, einen Artikel über flammenden Protest enthält gegen die politischen Massenverhaftungen Zionismus   und Socialismus, einen weiteren Artikel, welcher einen

erfüllen zu können.

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Der Streik der Zeitzer   Zimmerleute ist beendet, und zwar mit einem vollen Siege der Gesellen.

in Nußload usw.

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in den Tod zu gehen, zur Ausführung bringen müsse. Sie habe schon so häufig gefaßten Plan, mit ihren Kindern gemeinsam den Kindern das beste zeug angethan und sich dann mit ihren Kindern in der Küche gebettet. Die beiden älteren Kinder hätten auf einem Strohfad gelegen, sie habe, das jüngste Kind im Arm, das Bett eingenommen. Vorher hatte sie alle Thüren und Züge der Maschine verschlossen und ein Feuer von Holz und etwa vier Preßkohlen angelegt. Sie mochten etwa fünf Minuten bemerkbar gemacht, da das Kleinste vom Husten befallen gelegen haben, die Wirkungen des Rauches hätten sich schon wurde, da habe es geflingelt. Die Angeklagte habe erst nach noch maligem Klingeln geöffnet, es sei ihr Ehemann gewesen, der un vermuteterweise nach Hause gekommen sei. Als dieser sah, was ges schehen war, habe sie ihm offen erklärt, daß sie sich mit ihren Kindern erstiden wolle, da das Zusammenleben mit ihm nicht länger zu ertragen sei. Ihr Mann erstattete Anzeige und nach der polizei­lichen Feststellung des Thatbestandes wurde die Angeklagte in Haft genommen. Sie blieb auch in der Hauptverhandlung dabei, daß es Name und Stand( ob Frau, Witwe, geschieden, separirt); mit ihrer Absicht ernst gewesen sei und daß sie nicht ihrem Ehemann habe Lebensalter; seit welchem Lebensjahre Fabrikarbeiterin; Be- Komödie vorspielen wollen. Der lettere, der als Beuge vernommen, schäftigung vor der Fabrikarbeit nach der Schulzeit; besondere aber nicht vereidet wurde, mußte zugeben, daß er seine Ehefrau Veranlassung zur Fabrikarbeit; Arbeitszeit; Arbeitspausen; wiederholt geschlagen habe, er wollte aber feineswegs ein so wöchentlicher Verdienst; Beruf und wöchentlicher Verdienst des schlechter Gatte und Bater sein, wie ihn die Angeklagte ge Mannes; Zahl der zu versorgenden noch nicht schulpflichtigen, schildert hatte.

Kleinkrieg gegen die Gewerkschaften. In Frankfurt   a. M. weht, wie wir an verschiedenen Beispielen nachgewiesen, seit einiger Aus der Frauenbewegung. Zeit ein scharfer Polizeiwind gegen die Filialen der Gewerkschafts­Frauenarbeit in Fabriken. Die preußischen Gewerbeaufsichts­verbände. Eine ganze Reihe Filialvorstände hat polizeiliche Straf- beamten veranstalten jezt eine Erhebung über die Gründe und befehle erhalten wegen versäumter oder verspäteter Anmeldung von Mitgliedern, Neuwahlen usw. Dieser Tage standen vor dem Wirkung der Beschäftigung verheirateter Arbeiterinnen in Fabriken. Schöffengericht die Vorstandsmitglieder der Zahlstellen des Verbandes Der darauf bezügliche Fragebogen verlangt Auskunft über folgende der Barbiere, des Maurerverbandes sowie des Malerverbandes, einzelnen Punkte: welche Einspruch gegen die Strafbefehle erhoben hatten. Gegen die Barbiere wurde die Verhandlung vertagt. Die Strafbefehle gegen die Vorstände der anderen beiden Zahlstellen wurden bestätigt, da die Anmeldung von Mitgliedern, bezw. die der Vorstandsneuwahl ver­säumt worden sei.

Schutz den Arbeitswilligen. Mit Rücksicht auf den noch immer andauernden Aus stand der Maurer in Meerane  macht der dortige Stadtrat auf§ 153 der Gewerbeordnung und § 123 des Strafgesetzbuches aufmerksam. Alle Beteiligten werden gleichzeitig zu einem ruhigen und gesezmäßigen Verhalten ermahnt mit dem Bemerken, daß gegen Ausschreitungen un­nachsichtlich vorgegangen, denjenigen aber, die arbeiten wollen, gleichgültig, ob sie von Meerane   stammen oder von auswärts zugezogen sind, energischer polizei­licher Schuß zu teil werden wird. Es scheint jest, so bemerkt hierzu treffend die Sächsische Arbeiter Zeitung", bei der Poilzei gar keine verdienstlichere Handlung zu geben, als Arbeitswillige zu schützen.­

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schulpflichtigen und schulentlassenen, der mitverdienenden Kinder Geheimrat Dr. Long als medizinischer Sachverständiger begut im Haushalt; wöchentlicher Verdienst der letzteren, und wer beachtete, daß drei Stüd glimmende Breßfohlen wohl ausreichten, un aufsichtigt die zu Hause gebliebenen Kinder. Endlich sind noch bei den im Raume anwesenden Personen den Erstickungstod herbei Angaben über die allgemeine Arbeitszeit und die Ruhepausen in zuführen. Staatsanwalt Stachow II verkannte nicht, daß die Angeklagte der Fabrik zu machen. Mitleid verdiene, denn durch die schlechte Behandlung, welche der Ehes mann seiner Familie angedeihen ließ, sei sie zu der schweren That getrieben worden. Sie müsse seiner Ansicht nach zweifellos, aber unter Zubilligung von mildernden Umständen verurteilt werden, Der Verteidiger, Rechtsanwalt Brandt, führte aus, daß die Ans geklagte über die Vorbereitungen zu der strafbaren Handlung nicht herausgekommen sei. Würden die Geschworenen zu derselben Auf faffung tommen, so könne die Schuldfrage verneint werden, da dann ein strafbarer Versuch" noch nicht vorliege. Der Wahrspruch der Geschworenen lautete auf, Nichtschuldig. worauf die Freis prechung der Angeklagten und ihre sofortige Entlassung er folgten.

Schließlich wünscht die Gewerbe- Juspektion zu erfahren, welche sittlichen und wirtschaftlichen Wirkungen die Fabritarbeit verheirateter Frauen zur Folge hat. Zweifellos wäre diefe Enquete als eine sehr nüzliche durchaus anzuerfennen, wenn ihr Ergebnis sich auf objektive Urteile stüßen würde. Da aber die Fragebogen, wie ver­lautet, an die Unternehmer und nicht auch direkt an die Ar­beiterinnen versandt werden, so ist darauf nicht zu hoffen, und die Resultate wird man daher skeptisch aufzunehmen haben.

Die drei ersten Studentinnen haben sich an der Berliner   Uni­verfität im Seminar für orientalische Sprachen ein­

Zum Formerftreik in Leipzig   nahm die dortige Arbeiterschaft in einer vom Gewerkschaftskartell einberufenen Versammlung Stellung. Die höchst brutale Maßnahme des Unternehmertums, die Streifenden schreiben lassen. auf zwei Jahre auszusperren, fand eine energische Verurteilung. Die Versammelten verpflichteten sich einstimmig, allwöchentlich bis zur Beendigung des Streits eine Steuer bon 50 f. zu entrichten und erwarten dasselbe von der übrigen Arbeiter­schaft Leipzigs  . Trotzdem wurde aber doch das Gewerkschaftskartell auch beauftragt, seine Dienste zur eventuellen Beilegung der Differenzen bereit zu halten.

In Plauen   i. S. find die Bauhandarbeiter in eine Lohnbewegung eingetreten und hatten den Baumeistern ihre Forde rungen unterbreitet. Diese haben sie aber abgelehnt. Sie bestanden u. a. in zehnstündiger Arbeitszeit, Minimallohn von 40 Pf. für die Stunde, Abschließung eines forporativen Arbeitsvertrages zwischen der Organisation der Arbeitgeber und der Gesellenorganisation. Die Arbeiter verfolgen ihre Forderungen weiter und treten zunächst noch mals in Unterhandlung mit den Arbeitgebern.

Sociales.

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Tehte Nachrichten und Depeschen. Arbeiterrifiko. Zweibrüden, 3. Juli. An den im Bau Koburg  , 3. Juli  .( W. T. B.) Der gemeinschaftliche Landtag begriffenen städtischen Fäkaliengruben bei Ernstweiler des Herzogtums nahm in seiner heutigen Sigung den von der Vers stürzte heute früh ein Gewölbe ein und verschüttete sieben Arfassungskommission vorgelegten Gesezentwurf gegen die Stimmen der beiter. Sechs derselben konnten, mehr oder weniger ernstlich verlegt, Socialdemokraten an. Danach ist für die Thronfolge der Herzog hervorgezogen werden, einer blieb tot. Sämtliche Arbeiter sind Karl Eduard von Albany bestimmt. Stirbt dieser ohne Nachkommen Italiener  .

Gerichts- Beitung.

oder erlischt sein Mannesstamm, so wird Prinz Arthur von Connaught zur Regierung berufen. Unter den gleichen Voraussetzungen gelangt eventuell die Nachkommenschaft des Prinzen von Wales zur Regie Parteigenossen Peters, Dr. Winter, Trallst und Slotta hatten am erhält die Zustimmung des Landtages zur Regierungsverwesung für Flugblattverteilung als öffentlich bemerkbare Arbeit. Die rung. Der Herzog von Albany muß seinen wesentlichen Aufenthalt im Lande nehmen. Der Erbprinz von Hohenlohe- Langenburg Himmelfahrtstage des vorigen Jahres in dem schlesischen Orte den Herzog von Albany, falls dieser minorenn zur Regierung ge Kieferstädtel socialdemokratische Wahlflugblätter verbreitet und waren langt. Wenn ein anderer Vormund bestimmt wird, so muß erst deshalb wegen Uebertretung einer Polizeiverordnung Die Friseurgehilfen von Pforzheim   befinden sich in einer bom wieder die Zustimmung des Landtages eingeholt werden. Sie sollten sich gegen Belegung um eine Bertürzung der Arbeitszeit. Die 9. März 1896 angeklagt worden. ant Sonn- und Paris  , 3. Juli  .( W. T. B.) Deputiertenkammer. Ferry bringt Forderungen lauten: 1. Schluß der Geschäfte vom 1. April bis eine Bestimmung vergangen haben, wonach alle Feiertagen öffentlich bemerkbaren Arbeiten 1. Oktober abends 8 Uhr. Vom 1. Oktober bis 1. April abends verboten einen Antrag ein, in welchem die Kammer aufgefordert wied, die find. Das Landgericht in Gleiwit sprach jedoch damals verschiedenen Anträge über das Arbeitsverhältnis, welches die Re­9 Uhr. Ausnahmen machen Sonnabende und die Vorabende an Dieser Antrag veranlaßte einen heftigen arbeitet. 2. Pünktlicher Schluß der Geschäfte an Sonn- und Feier- als Revisionsinstanz hob dann aber die Entscheidung auf und ver- Lärm, weshalb der Präsident Deschanel die Sigung unter­tagen um 2 Uhr nachmittags. 3. Vollständige Arbeitsruhe am Char- wies die Sache nochmals an das Landgericht zurüd, indem es bricht. Nach Wiederaufnahme der Sigung teilt Deschanel mit, daß freitag, Oftermontag, Pfingstmontag und zweiten Weihnachtsfeiertag. davon ausging, daß der Vorderrichter den Begriff der Arbeit nicht der Zwischenfall beigelegt sei, da der Handelsminister Millerand  Bis jetzt haben 12 Prinzipale die Forderungen bewilligt. richtig gewürdigt habe. Nunmehr kam das Landgericht zu einer sich bereit erklärt habe, morgen auf die Frage zu antworten, welche Verurteilung der Angeklagten, die jetzt ihrerseits das Rechts- Beauregard über den durch Ferry hervorgerufenen Zwischenfall an iht mittel der Revision ergriffen. Sie betonten vor allem, daß man hier richten werde. Die Kammer beginnt hierauf die Beratung über Die vier direkten Steuern werden mit nicht von einer Arbeit reden könnte. Das Kammergericht verwarf die vier direkten Steuern. indessen die Revision der Angeklagten als unbegründet und führte 459 Stimmen gegen 45 Stimmen genehmigt. Brun bringt einen aus: Der Vorderrichter habe jetzt den Begriff der öffentlich bemerk- Antrag ein, in welchem die Kommission für die Einkommensteuer­baren Arbeit richtig aufgefaßt. Unter solchen Arbeiten im Sinne Vorlage ersucht wird, ihren Bericht bei Beginn der nächsten der Polizeiverordnung vom 9. März 1896 jeien Arbeiten zu ver- Session vorzulegen. Der Antrag wird mit 290 gegen 207 Stimmen stehen, welche geeignet seien, durch ihre Art das religiöse Gefühl angenommen. anderer zu verlegen und die Feiertagsruhe zu stören. Eine derartige öffentlich bemerkbare Arbeit sei aber auch das öffentliche Herum­tragen von Flugblättern.

gefeßlichen Feiertagen, ebenso wird Mittwochs bis 1/29 Uhr abends ge- blätter eine Arbeit überhaupt nicht zu sehen. Das Kammergericht ordnung zu ſeen. die Angeklagten frei. Es vermochte in dem Herumtragen der Flug- gierung durch ein Dekret zu regeln beschlossen hat, auf die Tagess

Die Zinngieker Nürnbergs   haben, da die Meister die ge­stellten Forderungen zurückgewiesen, die Kündigung eingereicht. Nur sechs Meister haben bewilligt.

In Mannheim   find die Steinmezen in einen Streit ein getreten. Die Meister suchen durch Inferate Arbeitswillige heran­zuloden. Die Maler und Anstreicher sind in Metz   in eine Be­wegung um Verkürzung der Arbeitszeit eingetreten. Da bereits ein größerer Unternehmer die Forderungen der Arbeiter, neunstündiger Arbeitstag und 1½stündige Mittagspause, bewilligt hat, so ist zu hoffen, daß die Differenzen auf friedlichem Wege beigelegt und der drohende Ausstand vermieden werde. Rom  

, 3. Juli  .( W. T. B.) Wie die Abendblätter melden, foll gegen die radikalen Deputierten de Felice, Prampolini, Morgari und Nofri, welche in der Sigung der Deputierten tammer am 30. v. Mts. die Urnen auf die Erde geworfen haben sollen, Anklage erhoben worden sein.

Ein wichtiges Urteil über die Gültigkeit von Reversen hat der 4. Civilfenat des Kammergerichts gefällt. Der Bäcker­Verantwortlicher Redacteur: August Jacobey in Berlin  . Für den Inseratenteil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  . Drud und Verlag von May Bading in Berlin  . Hierzu 2 Beilagen nnd Unterhaltungsblatt.