Leite 4
Donnerstag, 21. Oktober 193?
Nr. 248
Marie Velgo- zwölf Jahre Kerker
gen, als Marie Velgo aus dem Gerichtstor geführt wurde.
Menschlichkeitsgefühl über den Paraqraphenwort- laut stellen dürfen, was dem an den Buchstaben des Gesetzes gebundenen Berufsrichter verwehrt ist.
der Gerichtshof hat sein Urteil gefällt, womit der Fall der Marie Velgo einstweilen erledigt erscheint,. bis das Oberste Gericht in dieser Sache sein letztes Wort gesprochen haben wird. Marie Velgo ist der entfernten Mitschuld an der Ermordung ihres Gatten schuldig erkannt worden. Die Aufnahme, die das Urteil in der Oeffent- lichkeit gefunden hat,, ist nicht einheitlich, wie ja von vornherein die Einstellung zu diesem Kriminalfall nicht einheitlich und, wie sich geigte, beträchtlichen Schwankungen unterworfen war. Der Ausgang des Kampfes zwischen Anklage und Verteidigung blieb lange Zeit ungewiß, bis er sich | schließlich zugunsten der Anklage entschied. Umso bemerkenswerter erscheint die Argumentation, deren sich der Vertreter der Anklage bediente. Wir haben gehört, wie der Staatsanwalt den Geschworenen zurief, daß es ihre Pflicht sei,„nicht nach ihrem Gefühl, sondern nach dem Gesetz zu urteilen." Dieses Argument erscheint immerhin bemerkenswert, denn seine logische Konsequenz müßte die Institution des Schwurgerichtes als überflüssig erscheinen lassen. Ist es ja doch der Sinn des Schwurgerichtes, daß die Richter aus dem Volk über dem Gesetz stehen, daß sie eben das, was in diesem Fall der Ankläger verwirft.
Durch fast vierzehn Tage hat der zweite Prozeß gegen Marie Velgo die Oeffentlichkeit aufs intensivste beschäftigt. Die unabsehbare Menge anonymer und gezeichneter Zuschriften, die den an diesem Prozeß Beteiligten zuging, ist daS sichtbare Zeichen des tiefen Eindrucks, den diese
selbst nichts zu tun hätten und nur bestimmt waren, die Persönlichkeit des OGR Velgo zu charakterisieren. Auf die Person des als Hauptzeugen gedachten Cerny eingehend, bemerkte der Vorsitzende, daß dessen Verhör ergebnislos geblieben sei, verwies aber auf die mit Cerny seinerzeit aufgenommenen Protokolle, allerdings unter Hinweis darauf, daß Cerny damals als Beschuldigter einvernommen wurde und daher diese Protokolle nicht als Zeugenaussagen zu werten seien. Immerhin seien die Aussagen Cernys in Betracht zu ziehen, die die Angeklagte als Anstifterin und Helfershelferin bei der Mordtat bezeichnen. Gegen 11 Uhr erlitt die Angeklagte, die sichtlich durch die langtägige Verhandlung ausS äußerste erschöpft war, einen Herz anfall, der den Vorsitzenden nötigte, feine Ausführungen auf eine Viertelstunde zu unterbrechen. Während der weiteren Dauer des Resümees vermochte sich die Velgo nur mit Mühe aufrecht zu erhalten. Der Vorsitzende befaßte sich weiter mit den einzelnen Zeugenaussagen, deren Für und Wider er die Geschworenen sorgfältig zu erwägen bat und schloß gegen 12 Uhr sein Resümee mit dem Appell an die Geschworenen, nach bestem Wissen und Gewissen ihren Wahrspruch zu fällen. Dann übergab er ihnen die Akten und die Geschworenen zogen sich zur Beratung über die Schuldfragen zurück, die anderthalb Stunden dauerte. Unter größter Spannung des dicht gefüllten Schwurgerichtssaales verkündet« der Obmann des Geschworenenkollegiums das Verdikt. daS folgendermaßen lautete: Dir erst« Tchuldfragc, lautend auf Anstiftung zum Meuchelmord wurde mit fünf Stimmen bejaht, mit sieben Stimmen verneint. Dia zweite Schuldfrage aus entfernte Mitschuld wurde mit alle» zwölf Stimme« bejaht. Der in diese Frage aufgenommene Zusatz, ab sich di« Angellagte des bestehenden EhetandeS nicht bewußt gewesen sei, fand nur rin« bejahend« Stimme.
ver„entfernten Mitschuld“ einstimmig schuldig erkannt/ Staatsanwalt und Verteidiger melden Rechtsmittel an z Die Angeklagte blieb ruhig (—rb—) Um V Uhr vormittags begann der Die dichte Menschenmenge, die sich vor dem Gerichts- Vorsitzende, Kreisgerichtspräsident Dr. Stibin-! gebäude gesammelt hatte, bewahrte tiefstes Schweiger sein
kung auf die Masse der Bevölkerung aufbewahrt I nämlich das„G e f ü h l", das Rechts« und zu werden, wie sie jeder große Kriminalfall auszuüben pflegt. Die Geschworenen haben nach bestem Wissen und Gewissen die Schuldfragen beantwortet und
Resümee. Einleitend bemerkte er, daß den Geschworenen der hier zur Entscheidung stehende Fall sicherlich so weit bekannt sei, daß sich das Resümee auf die Kennzeichnung der groben Umrisse des Sachverhaltes beschränken könne. Der Vorsitzende verwies im weiteren Verlauf auf die Widersprüche zwischen den seinerzeitigen und den heutigen Aussagen der Angeklagten. Wihrend sie sich seinerzeit zu der Anstiftung des<~..... m Mordes freiwillig bekannt hab-, verleugne sie jetzt! SchWurgerichMierhandlung weit über die Gren- ihre Schuld. Ebenso bestehe ein starker Widerspruch öesi unseres Staates hinaus hervorgerufen hat. zwischen ihrer seinerzeitigen Aussage, daß sie den! Die Kundgebungen kritikloser Parteinahme für Mörder in die Wohnung eingelassen habe und ihrer diese junge Frau, die nun nach dem Wahrspruch jetzigen Behauptung, daß sie ihm den Eintritt in die der Geschworenen auf zwölf Jahre in das Ge- Wohnung zu verwehren bemüht war. ES bestünden fänfini8 geschickt wird, und ebenso kritiklose Haß- rechtvielB^veise, die gegen und ebenso auch solch«, Ausbrüche gegen sie und ihren Verteidiger, Verdi« für dre Angeklagte sprachen. Es seren auch Zeu-.., Ti>.„ genauSsagen vernommen worden, die mit der Tat dienten, als Dokumente starker seelischer Emwrr-
Einstimmig bejaht wurde auch die obligate Zusatzfrage. ob die Beweggründe der Tat niedrige und unehrenhaft« gewesen seien. Prokurator Dr. L e x a verlangte hierauf in seinem Strafantrag strenge Bestrafung der Angeklagten, indem er als belastende Umstände geltend machte, daß eS sich um die Anstiftung zu einem Meuchelmord an dem eigenen Gatten handle. Der Privatbeteiligtenvertreter Dr. Lochmann begehrte namens der Hinterbliebenen, daß das Gericht in seinem Urteil ihnen den Betrag Von 10.700 K£ zuspreche. Dr. Loria beantragte mit Rücksicht auf die überwiegend mildernden Umstände die Verhängung der zulässigen Mindeststrafe, die das Schwurgericht unter Anwendung des außerordentlichen Milderungsrechtes unter dem gesetzlichen Strafausmaß bemessen möge. Die Beratung des Schwurgerichtshofes dauerte etwa eine halbe Stunde. DaS Urteil lautete auf zwölf Jahre schweren Kerkers, verschärft durch einen vierteljährigen Fasttag und Dunkelhaft am Jahrestag des Mordes. Die Privatbeteiligten werden mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Wie in der Urteilsbegründung ausgeführt wird.' hat das Gericht angesichts der überwiegend belastenden Umstände von dem außerordentlichen Milderungsgrund keinen Gebrauch gemacht und die Strafe im Rahmen des gesetzlichen Strafausmaßes verhängt. Der Verteidiger Dr. Loria meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Auch der Staatsanwalt bracht« Berufung wegen zu geringen Strafausmaßes zur Anmeldung. Die Verurteilte nahm das Urteil mit vollkommener Ruhe auf und blieb auch während der Fahrt in das Gefängnis, das sich in einiger Entfernung von dem Gerichtsgebäude befindet, absolut ruhig.
Ziehung der Klassenlotterie lOhne Gewähr.) Prag . Bei der Mittwoch- Ziehung der V. Klasse der 87. tschechoslowakischen Klaffenlotterie wurden nachstehende Gewinste gezogen: Ki 80.000— das Los Nr. 52.821. K<5 20.000— das Los Nr. 27.567. K6 10.000— die Lose Nr. 33.288, 70.503. K« 5000— die Lose Nr. 10.005, 16.565, 22.473, 38.547, 46.296, 56.126, 58.999, 78.858, 84.989, 101.144, 109.088. K« 2000— die Lose Nr. 2570, 7907, 11.554, 12.036, 13.693, 17.831, 20.039, 20.271, 21.818, 23.624, 25.355, 27.652, 29.207, 29.887, 30.903, 32.855, 34.740, 35.934, 41.838, 42.750, 43.066, 45.232, 46.584, 47.408, 54.267, 59.597, 68.443, 70.125, 70.458, 72.391, 73.203, 74.870, 75.992, 77 776, 80. 936, 81.677, 82.525, 83.402, 84.369, 84.693, 88.990, 89.987, 92.430, 94.168, 100.903, 102-290, 104.163, 105.693, 107.628, 107.817, 108.748, 109. 908, 110.631 usw.
„Nichteinmischung** Das Prinzip der Nichteinniischung sieht nach der Auffassung Deutschlands und Italiens so aus: Die demokratischen oder nichtfaschisti- scheu Staaten bleiben im sogenannten spanischen Bürgerkrieg streng neutral. Deutschland und Italien aber liefern Franco Waffen, Munition, Flugzeuge und vor allem Menschen was das Zeug hält und jedes Wort eines Protestes oder auch nur die Feststellung der Tatsachen durch eine nichtfaschistische Regierung oder deren Ver- treter stellt einen eklatavten Fall der Einmischung dar. Diesen Grundsatz der„Nichteinmischung" beobachtet Nazideutschland aber nicht nur im Falle Spanien , sondern allenthalben. Im deutschen Rundfunk schimpfen Goebbels , Hitler, Göring und wer vor das Mikrophon tritt auf die Demokratie, also über die Staatsform aller Kulturstaaten wie die Rohrspatzen. Wenn aber der Bürgermeister von New Jork einmal das Kind beim richtigen Namen nennt und den Nazikannibalismus zeichnet wie er ist, dann gibt es Staatsaktionen, Proteste und hoch- politischen diplomatischen Notenwechsel. Denn: selber empfindlich, wie altgewordene Straßendirnen, lassen sich die Al Capones des Dritten Reiches die Schimpffreiheit nicht schmälern und spotten jeder politischen und allgemeinen Moral. So hasten sie es auch unserer Republik gegenüber. Was sich der Nazifunk wegen der lächer- lichen Vorfälle in Teplitz in den letzten drei Ta- gen geleistet hat, ist eine einzige, unverschämte und über alle Maßen freche Ginmengung in innerpolitische Verhältnisse der Tschechoslo- wakischen Republik. Die Burschen, die dafür verantwortlich sind, haben sich nicht einmal ge- schämt, den Namen des großen Mannes, den wir vor wenigen Tagen zur ewigen Ruhe bestatteten, in ihren Lügenreigen einzuschließen. Aber vor ein paar Tagen haben sie ihren Gesandten wegen ein Paar harmloser Karikaturen in Bewegung gesetzt. Denn die öffentliche Schaustellung einer unretuschierten Photogra- phie des Osaf ist„eine Beleidig»', g des neuen. . Deutschland ", die Verbreitung schamloser Lügen
über einen anderen Staat aber das ausschließliche Privileg der Nazipropaganda, diese aber, wie ihre Urheber sind und bleiben ein dunkler Fleck für die europäische Moral, Kultur und Zivilisation. Hilfswrrk„Milch fürs Kind". Vom 24. Oktober bis 4. November findet im„Deutschen Haus" in Prag , täglich von 10 bis 18 Uhr eine Verkaufsausstellung von Heimarbeitern statt. Die Erzeugnisse wurden von den sudetesi- und karpathendeutschen Heimarbeitern direkt gekauft und sind besonders geschmackvoll und billig. Die Deutsche Bölkerbundliga hat diese Verkaufsausstellung als Fortführung des Hilfswerkes „Milch fürs Kind", dem bereits der Basar im Waldsteingarten gewidmet war, veranstaltet und mit besonderer Sorgfalt vorbereitet. Freie Besichtigung ohne Kaufzwang I Der Erlös wird nach dem Reichs-Notstandschlüssel den deutschen Bezirksjugendfürsorgen zur Durchführung einer Milchaktion für Kleinkinder überwiesen.— Am 25. Oktober von 18.10 bis 18.20 Uhr spricht im Rundfunk der Vorsitzende des Hilfswerks Dr. Alfons Clary und Aldringen über:„Erfolg und Weiterführung des Hilfswerks„Milch fürs Kind". Die Frage des Luftschutzes der Krankenhäuser. Bei der Behandlung des Kapitels Gesundheitswesen im Poranschlag des Landes Böh men in der Landesvertretung verwies Prof. Jng. Parma von der Montanistischen Hochschule, ein bekannter Fachmann auf dem Gebiete des Gasschutzes, auf die Notwendigkeit des Schutzes unserer Krankenhäuser gegen Fliegerangriffe. Prof. Dr. Parma erläuterte die Frage und betonte in seinem Schlußantrage die Unerlässlichkeit der Er- 'gänzung der Krankenhaus-Einrichtungen und der Schulung des Personals. Entgegen den häufigen anderslautenden Gerüchten hob der Redner die ausgezeichnete Qualität unserer Gasmasken und Filter hervor, die ein schönes Ergebnis der Zusammenarbeit der tschechoslowakischen Wissenschaft mit der Industrie bilden. Die Gültigkeit der Sonntags-Rückfahrkarten für den Staatsfeiertag am 28. Oktober(Donnerstag) und die daraustolgenden Doppelseiertage am 31. Oktober und 1. November(Sonn- und Montag) wird nicht besonders verlängert. Die Fahrkarten werden also diesmal nur die normale Gül- tigkeit behalten. Nordische Edellinge. Nach mehrtägiger Verhandlung wurde in Graz das Urteil gegen die Mörder des Landtvirtes Salzger gefällt. Die Frau des Ermordeten Aloisia und deren Bru
der Johann K a w a l d wurden, zum Tode durch den Strang, die angeklagten Geliebten der Mörderin Heusserer und Kornberger wurden wegen Mitschuld zu 18 bzw. 16 Jahren schweren Kerkers verurteilt. Alle Verurteilten waren, wie die Verhandlungen ergaben, illegale Nationalsozialisten. Der tägliche Auto-Zusammenstoss. In der Nähe von Warschau stieß ein Auto mir einem Lastwagen zusammen und wurde vollständig zertrümmert. Zwei Personen wurden getötet, zwei weitere wurden im Zustande der Agonie in das Krankenhaus geschafft. Noch immer Menschenraub. Wie erst jetzt bekanntgegeben wird, ist am 25. September der 72- jährige Fabrikant Charles R o ß in Chicago von drei Männern entführt worden. Die Entführer forderten 50.000 Dollars Lösegeld, das bereits am 8. Oktober eingezahlt wurde, ohne daß Roß zu seinen Angehörigen zurückkehrte. Die Polizei hat diesen Entführungsfall bisher geheimgehal«. ten, um die Verhandlungen mit den Entführern, nicht zu stören. Man befürchtet, daß Roß bereits tot ist. Bekanntlich hatten die Entführer auch im Lindbergh-Fall das Lösegeld noch erpreßt, nachdem das Kind bereits tot wär. Kinderlähmung. In Melbourne sind 561 Personen, darunter 19 Erwachsene, an Kinderlähmung erkrankt, 42 Fälle sind bisher tödlich verlaufen. Während der Stürme in den letzten Tagen sind vier große Segelboote an der Küste des Marmara- Meeres zerschellt. 18 Personen kamen dabei umS Leben. Der Barometerstand geht über dem Festland allmählich zurück, die gesamte' Wetterlage bleibt jedoch in den Hauptzügen unverändert und wird von einem Hochdruckgebiet beherrscht, dessen Kern Wer Polen und den Karpathenländern liegt. Bei reichlichem Sonnenschein stiegen die Temperaturen in Mitteleuropa meist auf 14 bis 16 Grad an. Relativ sehr warm und trocken ist eS auf den Bergen.— Wahrscheinliches Wetter Do nnerS- t a g: Noch keine weseMliche Aenderung d«S bisherigen Witterungscharakters.— WetterauSsich- ten für Freitag: Stellenweise etwas stärkere Bewölkung, im ganzen jedoch noch schön und tagsüber relativ warm. Im Prozeß der sogenannten„Protokoll« der Weisen von Zion" wird am 27. d. M. das Berner Obergericht als letzte Instanz entscheiden. Di« erste Instanz hat bekanntlich die Hauptangeklagten wegen Peichreitung von Wink«l(Schund»)litera« tur zu Geldstrafen verurteilt, da die Sachverständigen die„Protokolle" als Fälschung bezeichneten. BerlosungSaktion„Eine Million Rundfunkteilnehmer". In der allernächsten Zeit erreichen wir in der Tschechoslowakei die Zahl von einer Million konzessionierter Teilnehmer des Rundfunks. Damit diese bedeutungsvolle Tatsache«ine besondere Betonung erfahre und damit ihr Propagandawert auS- genützt werden könne, wurde Wer Initiative deS Radiohändlerverbandes beschlossen, beginnend mit dem 20. Oktober d. I. eine besondere Verlosungsaktion unter dem Motto„Eine Million Teilnehmer deS tschechoslowakischen Rundfunks" zu vevanftalren. Die Aktion dauert bis zu jenem Tag«, an dem das Postministerium durch den Rundfunk proklamiert, daß diese Million erreicht wurde. Veranstalter dieser Aktion sind: das Ministerium für Post und Telegraphen, die Rundfunkgesellschaft Radiojournal, der Verband der Radiohändler und die tschechoslowakische Radioerzeugung. Im Wesen handelt es sich um folgendes: Wer sich in der Zeit vom 20. Oktober d. I. bis zur Beendigung der Aktion als neuer Rundfunkkonzessionär anmeldet und gleichzeitig in einem Radiogeschäste einen Empfänger kaust, erhält von dem Radiohändler eine besondere Verlosungsanweisung. Dieselbe gibt er bei der Anmeldung der Rund- funllonzession beim Postamt« ab. Die Postämter werden derart entgegengenommene und bestätigt« Verlosungsscheine dem Postministerium übersenden. Nach Beendigung der Aktion werden all« ausgefüllten und abgelieferten Verlosungsscheine im Verlosungssaal der StaatSlotteriedirektion in Prag in Anwesenheit von Vertretern der veranstaltenden Behörden und Korporationen in eine Urne hinterlegt, worauf jener Teilnehmer verlost wird, der die Ehrenbezeichnung„Der millionste Teilnehmer des tschechoslowakisch«! Rundfunks" führen wird. Neven dem millionsten Teilnehmer wird noch«ine große Zahl von weiteren Teilnehmern au der Verlosungsaktion ausgelost werden, welche, ähnlich wie der Millionste, mit überaus bedeutenden Sachgeschcnkcn respektive Anweisungen zwecks Ankaufes derartiger wertvoller Geschenke oder sehr werwoller Vorteile beteilt werden. Es ist selbstverständlich, daß der millionste Teilnehmer die bedeutsamsten Geschenke erhält. Für die Beschaffung der Geschenke räumte das Ministerium für Post- und Telegraphenwesen sowie di« Rundfunkgesellschaft Radiojournal den Betrag von 10.000 Kä ein, weiter wurden sehr bedeutende Gelb- und Sachgeschenk« Wersandt, welche auch jetzt noch von Privatfirmen der verschiedensten Art eingehen. Die Einzelheiten der BerlosungSaktion teilen alle Postämter sowie alle Radiohändler mit. (Vom Ministerium für Post- und Telegraphenwesen.)
Vom Rundfunk empfehlenswertes aus den Programmen: Donnerstag Prag , Sender 7. 10.05: Deutsche Presse, 11.05: Sälonorchester, 12.10: Operettenmusik, 14: Deutsch « Sendung: DaS Benediktinerklofter zu Braunau . 17.50: Deutsche Sendung: Jugendstunde, Landwirtschaft, 18.45: Deutsche Presse, 20.30: Klavierquartet, 21.25: Beethoven : I. Sinfonie. C-Dur. 22.35: Klavierkompositionen von Debussy. — Prag , Sender II. 14.20: Deutsche Sendung: Kleines Solistenkonzert: SchWert, Hummel etc., 14.55: Deutsche Presse, 18: Salonquartett.— Brünn. 15.30: Rundfunkorchesterkonzert: Oströil, Smetana , 17.40: Deutsche Arbeitersendung: Dr. Brügel: Unfallversicherung.— Kascha«. 19.15: Populäres Rundfunkorchesterkonzert: Bizet , Offenbach etc.