Leite 4

Donnerstag, 21. Oktober 193?

Nr. 248

Die wiederhergestellte Kathedrale von Reims

Marie Velgo- zwölf Jahre Kerker

gen, als Marie Velgo aus dem Gerichtstor geführt wurde.

Menschlichkeitsgefühl über den Paraqraphenwort- laut stellen dürfen, was dem an den Buchstaben des Gesetzes gebundenen Berufsrichter ver­wehrt ist.

der Gerichtshof hat sein Urteil gefällt, womit der Fall der Marie Velgo einstweilen erledigt er­scheint,. bis das Oberste Gericht in dieser Sache sein letztes Wort gesprochen haben wird. Marie Velgo ist der entfernten Mitschuld an der Ermor­dung ihres Gatten schuldig erkannt worden. Die Aufnahme, die das Urteil in der Oeffent- lichkeit gefunden hat,, ist nicht einheitlich, wie ja von vornherein die Einstellung zu diesem Krimi­nalfall nicht einheitlich und, wie sich geigte, be­trächtlichen Schwankungen unterworfen war. Der Ausgang des Kampfes zwischen Anklage und Ver­teidigung blieb lange Zeit ungewiß, bis er sich | schließlich zugunsten der Anklage entschied. Umso bemerkenswerter erscheint die Argumentation, deren sich der Vertreter der Anklage bediente. Wir haben gehört, wie der Staatsanwalt den Ge­schworenen zurief, daß es ihre Pflicht sei,nicht nach ihrem Gefühl, sondern nach dem Gesetz zu urteilen." Dieses Argument erscheint immerhin bemerkenswert, denn seine logische Konsequenz müßte die Institution des Schwurgerichtes als überflüssig erscheinen lassen. Ist es ja doch der Sinn des Schwurgerichtes, daß die Richter aus dem Volk über dem Gesetz stehen, daß sie eben das, was in diesem Fall der Ankläger verwirft.

Durch fast vierzehn Tage hat der zweite Prozeß gegen Marie Velgo die Oeffentlichkeit aufs intensivste beschäftigt. Die unabsehbare Menge anonymer und gezeichneter Zuschriften, die den an diesem Prozeß Beteiligten zuging, ist daS sicht­bare Zeichen des tiefen Eindrucks, den diese

selbst nichts zu tun hätten und nur bestimmt waren, die Persönlichkeit des OGR Velgo zu charakterisieren. Auf die Person des als Hauptzeugen gedachten Cerny eingehend, bemerkte der Vorsitzende, daß dessen Ver­hör ergebnislos geblieben sei, verwies aber auf die mit Cerny seinerzeit aufgenommenen Protokolle, allerdings unter Hinweis darauf, daß Cerny damals als Beschuldigter einvernommen wurde und daher diese Protokolle nicht als Zeugenaussagen zu werten seien. Immerhin seien die Aussagen Cernys in Be­tracht zu ziehen, die die Angeklagte als Anstifterin und Helfershelferin bei der Mordtat bezeichnen. Gegen 11 Uhr erlitt die Angeklagte, die sichtlich durch die langtägige Verhandlung ausS äußerste erschöpft war, einen Herz anfall, der den Vor­sitzenden nötigte, feine Ausführungen auf eine Vier­telstunde zu unterbrechen. Während der weiteren Dauer des Resümees vermochte sich die Velgo nur mit Mühe aufrecht zu erhalten. Der Vorsitzende be­faßte sich weiter mit den einzelnen Zeugenaussagen, deren Für und Wider er die Geschworenen sorgfältig zu erwägen bat und schloß gegen 12 Uhr sein Re­sümee mit dem Appell an die Geschworenen, nach bestem Wissen und Gewissen ihren Wahrspruch zu fällen. Dann übergab er ihnen die Akten und die Geschworenen zogen sich zur Beratung über die Schuldfragen zurück, die anderthalb Stunden dauerte. Unter größter Spannung des dicht gefüllten Schwurgerichtssaales verkündet« der Obmann des Geschworenenkollegiums das Verdikt. daS folgender­maßen lautete: Dir erst« Tchuldfragc, lautend auf Anstif­tung zum Meuchelmord wurde mit fünf Stimmen bejaht, mit sieben Stimmen verneint. Dia zweite Schuldfrage aus entfernte Mit­schuld wurde mit alle» zwölf Stimme« bejaht. Der in diese Frage aufgenommene Zusatz, ab sich di« Angellagte des bestehenden EhetandeS nicht be­wußt gewesen sei, fand nur rin« bejahend« Stimme.

verentfernten Mitschuld einstimmig schuldig erkannt/ Staatsanwalt und Verteidiger melden Rechtsmittel an z Die Angeklagte blieb ruhig (rb) Um V Uhr vormittags begann der Die dichte Menschenmenge, die sich vor dem Gerichts- Vorsitzende, Kreisgerichtspräsident Dr. Stibin-! gebäude gesammelt hatte, bewahrte tiefstes Schwei­ger sein

kung auf die Masse der Bevölkerung aufbewahrt I nämlich dasG e f ü h l", das Rechts« und zu werden, wie sie jeder große Kriminalfall auszu­üben pflegt. Die Geschworenen haben nach bestem Wissen und Gewissen die Schuldfragen beantwortet und

Resümee. Einleitend bemerkte er, daß den Geschworenen der hier zur Entscheidung stehende Fall sicherlich so weit bekannt sei, daß sich das Resümee auf die Kenn­zeichnung der groben Umrisse des Sachverhaltes be­schränken könne. Der Vorsitzende verwies im weiteren Verlauf auf die Widersprüche zwischen den seinerzei­tigen und den heutigen Aussagen der Angeklagten. Wihrend sie sich seinerzeit zu der Anstiftung des<~..... m Mordes freiwillig bekannt hab-, verleugne sie jetzt! SchWurgerichMierhandlung weit über die Gren- ihre Schuld. Ebenso bestehe ein starker Widerspruch öesi unseres Staates hinaus hervorgerufen hat. zwischen ihrer seinerzeitigen Aussage, daß sie den! Die Kundgebungen kritikloser Parteinahme für Mörder in die Wohnung eingelassen habe und ihrer diese junge Frau, die nun nach dem Wahrspruch jetzigen Behauptung, daß sie ihm den Eintritt in die der Geschworenen auf zwölf Jahre in das Ge- Wohnung zu verwehren bemüht war. ES bestünden fänfini8 geschickt wird, und ebenso kritiklose Haß- rechtvielB^veise, die gegen und ebenso auch solch«, Ausbrüche gegen sie und ihren Verteidiger, Ver­di« für dre Angeklagte sprachen. Es seren auch Zeu-.., Ti>. genauSsagen vernommen worden, die mit der Tat dienten, als Dokumente starker seelischer Emwrr-

Einstimmig bejaht wurde auch die obligate Zusatz­frage. ob die Beweggründe der Tat niedrige und un­ehrenhaft« gewesen seien. Prokurator Dr. L e x a verlangte hierauf in sei­nem Strafantrag strenge Bestrafung der Angeklag­ten, indem er als belastende Umstände geltend machte, daß eS sich um die Anstiftung zu einem Meuchelmord an dem eigenen Gatten handle. Der Privatbeteilig­tenvertreter Dr. Lochmann begehrte namens der Hinterbliebenen, daß das Gericht in seinem Urteil ihnen den Betrag Von 10.700 K£ zuspreche. Dr. Loria beantragte mit Rücksicht auf die überwiegend mildernden Umstände die Verhängung der zulässigen Mindeststrafe, die das Schwurgericht unter Anwen­dung des außerordentlichen Milderungsrechtes unter dem gesetzlichen Strafausmaß bemessen möge. Die Beratung des Schwurgerichtshofes dauerte etwa eine halbe Stunde. DaS Urteil lautete auf zwölf Jahre schweren Kerkers, verschärft durch einen vierteljährigen Fasttag und Dunkelhaft am Jahrestag des Mordes. Die Privatbeteiligten werden mit ihren An­sprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Wie in der Urteilsbegründung ausgeführt wird.' hat das Gericht angesichts der überwiegend belastenden Um­stände von dem außerordentlichen Milderungsgrund keinen Ge­brauch gemacht und die Strafe im Rahmen des gesetzlichen Strafausmaßes verhängt. Der Verteidiger Dr. Loria meldete Nichtig­keitsbeschwerde und Berufung an. Auch der Staats­anwalt bracht« Berufung wegen zu geringen Straf­ausmaßes zur Anmeldung. Die Verurteilte nahm das Urteil mit vollkom­mener Ruhe auf und blieb auch während der Fahrt in das Gefängnis, das sich in einiger Entfernung von dem Gerichtsgebäude befindet, absolut ruhig.

Ziehung der Klassenlotterie lOhne Gewähr.) Prag . Bei der Mittwoch- Ziehung der V. Klasse der 87. tschechoslowakischen Klaffen­lotterie wurden nachstehende Gewinste gezogen: Ki 80.000 das Los Nr. 52.821. K<5 20.000 das Los Nr. 27.567. K6 10.000 die Lose Nr. 33.288, 70.503. K« 5000 die Lose Nr. 10.005, 16.565, 22.473, 38.547, 46.296, 56.126, 58.999, 78.858, 84.989, 101.144, 109.088. K« 2000 die Lose Nr. 2570, 7907, 11.554, 12.036, 13.693, 17.831, 20.039, 20.271, 21.818, 23.624, 25.355, 27.652, 29.207, 29.887, 30.903, 32.855, 34.740, 35.934, 41.838, 42.750, 43.066, 45.232, 46.584, 47.408, 54.267, 59.597, 68.443, 70.125, 70.458, 72.391, 73.203, 74.870, 75.992, 77 776, 80. 936, 81.677, 82.525, 83.402, 84.369, 84.693, 88.990, 89.987, 92.430, 94.168, 100.903, 102-290, 104.163, 105.693, 107.628, 107.817, 108.748, 109. 908, 110.631 usw.

Nichteinmischung** Das Prinzip der Nichteinniischung sieht nach der Auffassung Deutschlands und Italiens so aus: Die demokratischen oder nichtfaschisti- scheu Staaten bleiben im sogenannten spanischen Bürgerkrieg streng neutral. Deutschland und Italien aber liefern Franco Waffen, Munition, Flugzeuge und vor allem Menschen was das Zeug hält und jedes Wort eines Protestes oder auch nur die Feststellung der Tatsachen durch eine nichtfaschistische Regierung oder deren Ver- treter stellt einen eklatavten Fall der Einmi­schung dar. Diesen Grundsatz derNichtein­mischung" beobachtet Nazideutschland aber nicht nur im Falle Spanien , sondern allenthalben. Im deutschen Rundfunk schimpfen Goebbels , Hitler, Göring und wer vor das Mikrophon tritt auf die Demokratie, also über die Staats­form aller Kulturstaaten wie die Rohrspatzen. Wenn aber der Bürgermeister von New Jork einmal das Kind beim richtigen Namen nennt und den Nazikannibalismus zeichnet wie er ist, dann gibt es Staatsaktionen, Proteste und hoch- politischen diplomatischen Notenwechsel. Denn: selber empfindlich, wie altgewordene Straßen­dirnen, lassen sich die Al Capones des Dritten Reiches die Schimpffreiheit nicht schmälern und spotten jeder politischen und allgemeinen Moral. So hasten sie es auch unserer Republik gegen­über. Was sich der Nazifunk wegen der lächer- lichen Vorfälle in Teplitz in den letzten drei Ta- gen geleistet hat, ist eine einzige, unverschämte und über alle Maßen freche Ginmengung in innerpolitische Verhältnisse der Tschechoslo- wakischen Republik. Die Burschen, die dafür verantwortlich sind, haben sich nicht einmal ge- schämt, den Namen des großen Mannes, den wir vor wenigen Tagen zur ewigen Ruhe be­statteten, in ihren Lügenreigen einzuschließen. Aber vor ein paar Tagen haben sie ihren Ge­sandten wegen ein Paar harmloser Karikaturen in Bewegung gesetzt. Denn die öffentliche Schaustellung einer unretuschierten Photogra- phie des Osaf isteine Beleidig»', g des neuen. . Deutschland ", die Verbreitung schamloser Lügen

über einen anderen Staat aber das ausschließ­liche Privileg der Nazipropaganda, diese aber, wie ihre Urheber sind und bleiben ein dunkler Fleck für die europäische Moral, Kultur und Zivilisation. HilfswrrkMilch fürs Kind". Vom 24. Ok­tober bis 4. November findet imDeutschen Haus" in Prag , täglich von 10 bis 18 Uhr eine Verkaufsausstellung von Heimarbeitern statt. Die Erzeugnisse wurden von den sudetesi- und karpa­thendeutschen Heimarbeitern direkt gekauft und sind besonders geschmackvoll und billig. Die Deutsche Bölkerbundliga hat diese Ver­kaufsausstellung als Fortführung des Hilfswerkes Milch fürs Kind", dem bereits der Basar im Waldsteingarten gewidmet war, veranstaltet und mit besonderer Sorgfalt vorbereitet. Freie Besichtigung ohne Kaufzwang I Der Erlös wird nach dem Reichs-Notstandschlüssel den deutschen Bezirksjugendfürsorgen zur Durchführung einer Milchaktion für Kleinkinder überwiesen. Am 25. Oktober von 18.10 bis 18.20 Uhr spricht im Rundfunk der Vorsitzende des Hilfswerks Dr. Alfons Clary und Aldringen über:Erfolg und Weiterfüh­rung des HilfswerksMilch fürs Kind". Die Frage des Luftschutzes der Kranken­häuser. Bei der Behandlung des Kapitels Ge­sundheitswesen im Poranschlag des Landes Böh­ men in der Landesvertretung verwies Prof. Jng. Parma von der Montanistischen Hochschule, ein bekannter Fachmann auf dem Gebiete des Gas­schutzes, auf die Notwendigkeit des Schutzes un­serer Krankenhäuser gegen Fliegerangriffe. Prof. Dr. Parma erläuterte die Frage und betonte in seinem Schlußantrage die Unerlässlichkeit der Er- 'gänzung der Krankenhaus-Einrichtungen und der Schulung des Personals. Entgegen den häufigen anderslautenden Gerüchten hob der Redner die ausgezeichnete Qualität unserer Gasmasken und Filter hervor, die ein schönes Ergebnis der Zu­sammenarbeit der tschechoslowakischen Wissenschaft mit der Industrie bilden. Die Gültigkeit der Sonntags-Rückfahrkarten für den Staatsfeiertag am 28. Oktober(Donners­tag) und die daraustolgenden Doppelseiertage am 31. Oktober und 1. November(Sonn- und Mon­tag) wird nicht besonders verlängert. Die Fahr­karten werden also diesmal nur die normale Gül- tigkeit behalten. Nordische Edellinge. Nach mehrtägiger Ver­handlung wurde in Graz das Urteil gegen die Mörder des Landtvirtes Salzger gefällt. Die Frau des Ermordeten Aloisia und deren Bru­

der Johann K a w a l d wurden, zum Tode durch den Strang, die angeklagten Geliebten der Mör­derin Heusserer und Kornberger wur­den wegen Mitschuld zu 18 bzw. 16 Jahren schwe­ren Kerkers verurteilt. Alle Verurteil­ten waren, wie die Verhandlungen ergaben, illegale Nationalsozialisten. Der tägliche Auto-Zusammenstoss. In der Nähe von Warschau stieß ein Auto mir einem Lastwagen zusammen und wurde vollständig zer­trümmert. Zwei Personen wurden getötet, zwei weitere wurden im Zustande der Agonie in das Krankenhaus geschafft. Noch immer Menschenraub. Wie erst jetzt be­kanntgegeben wird, ist am 25. September der 72- jährige Fabrikant Charles R o ß in Chicago von drei Männern entführt worden. Die Entführer forderten 50.000 Dollars Lösegeld, das bereits am 8. Oktober eingezahlt wurde, ohne daß Roß zu seinen Angehörigen zurückkehrte. Die Polizei hat diesen Entführungsfall bisher geheimgehal«. ten, um die Verhandlungen mit den Entführern, nicht zu stören. Man befürchtet, daß Roß bereits tot ist. Bekanntlich hatten die Entführer auch im Lindbergh-Fall das Lösegeld noch erpreßt, nach­dem das Kind bereits tot wär. Kinderlähmung. In Melbourne sind 561 Per­sonen, darunter 19 Erwachsene, an Kinderlähmung erkrankt, 42 Fälle sind bisher tödlich verlaufen. Während der Stürme in den letzten Tagen sind vier große Segelboote an der Küste des Marmara- Meeres zerschellt. 18 Personen kamen dabei umS Leben. Der Barometerstand geht über dem Festland allmählich zurück, die gesamte' Wetterlage bleibt je­doch in den Hauptzügen unverändert und wird von einem Hochdruckgebiet beherrscht, dessen Kern Wer Polen und den Karpathenländern liegt. Bei reich­lichem Sonnenschein stiegen die Temperaturen in Mitteleuropa meist auf 14 bis 16 Grad an. Relativ sehr warm und trocken ist eS auf den Bergen. Wahrscheinliches Wetter Do nnerS- t a g: Noch keine weseMliche Aenderung d«S bisheri­gen Witterungscharakters. WetterauSsich- ten für Freitag: Stellenweise etwas stärkere Bewölkung, im ganzen jedoch noch schön und tags­über relativ warm. Im Prozeß der sogenanntenProtokoll« der Weisen von Zion" wird am 27. d. M. das Berner Obergericht als letzte Instanz entscheiden. Di« erste Instanz hat bekanntlich die Hauptangeklagten wegen Peichreitung von Wink«l(Schund»)litera« tur zu Geldstrafen verurteilt, da die Sachverstän­digen dieProtokolle" als Fälschung bezeich­neten. BerlosungSaktionEine Million Rundfunkteil­nehmer". In der allernächsten Zeit erreichen wir in der Tschechoslowakei die Zahl von einer Million kon­zessionierter Teilnehmer des Rundfunks. Damit diese bedeutungsvolle Tatsache«ine besondere Be­tonung erfahre und damit ihr Propagandawert auS- genützt werden könne, wurde Wer Initiative deS Radiohändlerverbandes beschlossen, beginnend mit dem 20. Oktober d. I. eine besondere Verlosungs­aktion unter dem MottoEine Million Teilnehmer deS tschechoslowakischen Rundfunks" zu vevanftalren. Die Aktion dauert bis zu jenem Tag«, an dem das Postministerium durch den Rundfunk proklamiert, daß diese Million erreicht wurde. Veranstalter die­ser Aktion sind: das Ministerium für Post und Tele­graphen, die Rundfunkgesellschaft Radiojournal, der Verband der Radiohändler und die tschechoslowakische Radioerzeugung. Im Wesen handelt es sich um fol­gendes: Wer sich in der Zeit vom 20. Oktober d. I. bis zur Beendigung der Aktion als neuer Rundfunk­konzessionär anmeldet und gleichzeitig in einem Radiogeschäste einen Empfänger kaust, erhält von dem Radiohändler eine besondere Verlosungsanwei­sung. Dieselbe gibt er bei der Anmeldung der Rund- funllonzession beim Postamt« ab. Die Postämter werden derart entgegengenommene und bestätigt« Verlosungsscheine dem Postministerium übersenden. Nach Beendigung der Aktion werden all« ausgefüll­ten und abgelieferten Verlosungsscheine im Ver­losungssaal der StaatSlotteriedirektion in Prag in Anwesenheit von Vertretern der veranstaltenden Be­hörden und Korporationen in eine Urne hinterlegt, worauf jener Teilnehmer verlost wird, der die EhrenbezeichnungDer millionste Teilnehmer des tschechoslowakisch«! Rundfunks" führen wird. Neven dem millionsten Teilnehmer wird noch«ine große Zahl von weiteren Teilnehmern au der Verlosungs­aktion ausgelost werden, welche, ähnlich wie der Millionste, mit überaus bedeutenden Sachgeschcnkcn respektive Anweisungen zwecks Ankaufes derartiger wertvoller Geschenke oder sehr werwoller Vor­teile beteilt werden. Es ist selbstverständlich, daß der millionste Teilnehmer die bedeutsamsten Ge­schenke erhält. Für die Beschaffung der Geschenke räumte das Ministerium für Post- und Telegraphen­wesen sowie di« Rundfunkgesellschaft Radiojournal den Betrag von 10.000 ein, weiter wurden sehr bedeutende Gelb- und Sachgeschenk« Wersandt, welche auch jetzt noch von Privatfirmen der verschiedensten Art eingehen. Die Einzelheiten der BerlosungSaktion teilen alle Postämter sowie alle Radiohändler mit. (Vom Ministerium für Post- und Telegraphen­wesen.)

Vom Rundfunk empfehlenswertes aus den Programmen: Donnerstag Prag , Sender 7. 10.05: Deutsche Presse, 11.05: Sälonorchester, 12.10: Operettenmusik, 14: Deutsch « Sendung: DaS Benediktinerklofter zu Braunau . 17.50: Deutsche Sendung: Jugendstunde, Landwirt­schaft, 18.45: Deutsche Presse, 20.30: Klavier­quartet, 21.25: Beethoven : I. Sinfonie. C-Dur. 22.35: Klavierkompositionen von Debussy. Prag , Sender II. 14.20: Deutsche Sendung: Kleines So­listenkonzert: SchWert, Hummel etc., 14.55: Deutsche Presse, 18: Salonquartett. Brünn. 15.30: Rundfunkorchesterkonzert: Oströil, Smetana , 17.40: Deutsche Arbeitersendung: Dr. Brügel: Un­fallversicherung. Kascha«. 19.15: Populäres Rundfunkorchesterkonzert: Bizet , Offenbach etc.