einen Naturheilkundigen, so sei deshalb noch nicht treten können Bruftfellentzündung, Herzkrankheit, Augen- ziehung auf die ihnen übertragenen Arbeiten Folge zu leisten; die be nöthig, daß dafür aus öffentlichen Mitteln etwas bezahlt wird. entzündung; 2. Unterleibserscheinungen, hinzutreten kann harrliche Weigerung dieser Verpflichtung nachzukommen, giebt bem Die jetzige Fassung der Gewerbe- Ordnung rührt von mir her Bauchfellentzündung; 3. Nervenerscheinungen, wie Kopfschmerzen, Arbeitgeber nach§ 123 Nr. 3 das Recht, die Gesellen ohne und ist mir vielfach verdacht worden, weil dadurch der Schutz Gesichtsschmerzen. Oft nimmt die Krankheit einen leichten Ber- Auffündigung zu entlassen. Im vorliegenden Falle ist nur der Gefezgebung gegen die Kurpfuscherei beseitigt wurde. Man lauf und ist im Allgemeinen fräftigen Leuten wenig gefährlich. durch Beweisaufnahme für erwiesen anzunehmen, daß der Kläger fann es Jedem freistellen, sich durch einen Kurpfuscher behandeln Sie ſetzt meist mit hohem Fieber ein, das rasch wieder abfällt. an zwei aufeinanderfolgenden Tagen der Aufforderung des Arbeit zu lassen, aber man muß die Kurpfuscherei nicht begünstigen. Bei der graphischen Darstellung des Fieberverlaufs scheint die gebers nach Beendigung der gewöhnlichen Arbeitsstunden die Die Naturheilkundigen drängen sich jetzt hervor und suchen sich steile und schmale eintägige Kurve charakteristisch. Beobachtet Arbeit fortzusehen nicht nachgekommen ist und daß er als Krankenkassen - Aerzte aufstellen zu lassen, wodurch das ist eine Unsumme von Nachkrankheiten. Schon bestehende bei dieser Verweigerung des Gehorsams auch ver Publikum verwirrt wird. Erkrankungen, wie Lungentuberkulose und Herzkrankheiten blieben ist, nachdem ihn der Beklagte mit der Entlassung gedroht Staatssekretär v. Bötticher: Ich bin doch zweifelhaft, ob nehmen oft unter dem Einfluß der Influenza einen hatte. In diesen beiden Handlungen liegt zweifellos der That die Frage gerade hier an dieser Stelle erledigt werden kann. ungemein raschen Verlauf und führen zu schnellein Ende. Die bestand des§ 123 Nr. 3 der Gewerbeordnung, welche den Be In der Regel soll unter ärztlicher Behandlung die durch einen Influenza muß zu den akuten Infektionskrankheiten gerechnet tlagten zur sofortigen Entlassung ohne vorherige Aufapprobirten Arzt verstanden werden; aber der Bundesrath hat werden und ihr ansteckender Charakter ist als feststehend zu be- fündigung berechtigt. Der Umstand, daß von dem Verklagten gefagt, was als ärztliche Behandlung gilt, muß durch die Ge- trachten. Dafür spricht, daß einzelne ganz abgesondert liegende die Arbeitsleistung nach Ablauf der gewöhnlichen Arbeitsstunden werbe- Ordnung oder die auf die ärztliche Praxis bezüglichen Inseln verschont geblieben sind, daß auf einigen derartigen Inseln verlangt wurde, befreite den Kläger von der Pflicht nicht, den Vorschriften festgestellt werden. Der Bundesrath hat es deshalb die Krankheit plötzlich nach Ankunft eines Schiffes ausbrach. Anordnungen des Arbeitgebers Folge zu leisten, da ein abgelehnt, bei dem Krankenversicherungs- Gesez auf diese Frage Personen, die nach außen Verkehr haben, werden zuerst befallen, Normal- Arbeitstag durch Gesetz bisher nicht einzugehen. Entscheidend ist hierbei die Frage, ob Aerzte ge- wie Bahn- und Postbeamte, in Gefängnissen und Klöstern die eingeführt und außerdem von dem Kläger nügend vorhanden sind. In Berlin fommen auf 10 000 Ein- Aufseher und Boten. Die Verbreitung ist eine ungemein schnelle unter Beweis gestellt ist, daß er wohner 7 Aerzte, in der Provinz Posen aber nur 1,77. und die Zeit von der Uebertragung bis höchstens 2 oder 3 Tage. nur in den gewöhnlichen Arbeitsstunden Aus meiner Erfahrung der Provinz Schleswig Die Frage, ob einmaliges Befallenfein schützt, läßt sich mit Be- leisten vertragsmäßig verpflichtet vertragsmäßig verpflichtet habe. Hat aber Holstein weiß ich, daß auf Den Inseln überhaupt stimmtheit nicht beantworten; einige Schutzkraft muß wohl vor- Beklagte bei der Entlassung des Klägers ein ihm geseglich Aerzte felten in Anspruch genommen werden. Man handen sein, dafür spricht das Erlöschen der Epidemie nach ver- zu stehendes Recht ausgeübt, so kann von einer Schaden wendet sich dort an einen Naturarzt oder, wie ich sage, an hältnißmäßig kurzem Wüthen; doch steht fest, daß einzelne Per- Ersatzpflicht desselben dem Kläger gegenüber nicht die Rede sein einen klugen Mann und nimmt nur im äußersten Mothfall einen sonen mehrmals erkrankt sind. Säuglinge sind gar nicht, Kinder und es mußte unter Berücksichtigung des§ 87 3.-.-. eger Arzt. Wenn der Antrag angenommen wird, zwingen Sie die wenig betroffen. Mancher ist zeitweise unempfänglich, so hat der kosten und des§ 649 3.-P.-D. wegen der vorläufigen VollKrankenkassen, einen Arzt hinzuzuziehen, obwohl derselbe gar nicht man oft Aerzte noch am Ende der Epidemie erkranken fehen. fireckbarkeit. wie geschehen erkannt werden. zu beschaffen ist und obwohl ein anderer die Sache ebenso gut Am meisten scheint das Alter von 15-25 Jahren befallen zu machen könnte. Der Antrag würde für einen erheblichen Theil werden. Ein Spezifikum gegen die Krankheit kennt man nicht; des Reiches wirkungslos fein; die Kurpfuscher werden doch in der Arzt muß sich daher auf symptomatische Behandlung be Anspruch genommen werden, aber kein Honorar erhalten. schränken. Darauf wird um 54 Uhr die Berathung bis Sonnabend 1 Uhr vertagt.
in
Tokales.
-
halten müssen
-
ft t
Die
erfr
No
Wo
pie
SpF
Jen
tufE
gehi
iber
Jehi
Re
län
Jar
nicht
häl
sich dem Beklagten
viel
Arbeit
зи
Den
der
Die
Sie
treu
Mi
Geb
gefü
sere eit
eq la
an
als
Gr
Life
iche
den
gegen
De
1011
Stel
bot
Au
Ne
nic
Mit anderen Worten also: Der Arbeiter hat dem Arbeit geber stets gehorsam zu sein, die Ueberstunden, die verlangt wer den, hat er zu leisten, sonst darf ihn der Arbeitgeber ohne Weiteres an die Luft sehen, denn: ein Normal- Arbeitstag ist durch Gesetz bisher nicht eingeführt! Eine hoffuungsvolle akademische Blüthe. Jin Delirium Da liegt der Hase im Pfeffer! Gäbe es einen Normal hat gestern Nachts der Student K. G. Zemlien einen Selbstmord Arbeitstag, den das Geseh vorschreibt, dann könnten weder solche versuch gemacht. 3., der Sohn eines Mühlenbesigers in Birkhorst Urtheile erfolgen, noch könnten die Arbeitgeber solche Anforde bei Belik, studirte hier Theologie und Philosophie. Gesin Bor rungen stellen. Eine der vorzüglichsten Forderungen des sozia mittag verfiel er plöglich in Delirien. Die Frau Landschulz, bei listischen Programms ist die gesetzmäßige Einführung des Normal welcher er in der Kl. Auguststraße wohnte, rief sofort zwei seiner Arbeitstages. Daß derselbe infolge des naturgesetzlichen GrundKollegen herbei, welche bis 11 Uhr Abends bei dem Kranken fatzes: 8 Stunden Arbeit, 8 Stunden Schlaf, 8 Stunden Erholung, Man schreibt uus: In der gestrigen Stadtverordneten wache hielten, sich dann aber entfernten, da er ruhig geworden Versammlung betonte u. A. der Stadtv. Singer in seiner Rede war. Bald darauf aber fing 3. von Neuem zu toben an, holte eben nur 8 Stunden währen kann, mag zwar den Arbeit über den Nothstand, daß er die Schaffung von Arbeit für das sich ein Küchenmesser und schnitt sich in das rechte Handgelent, Arbeiter nicht abhalten, erst recht auf dieser Forderung zu be einzige wirksame Mittel halte, dem Nothstande zu steuern. Bei ohne indeß die Pulsader zu treffen. Die Bekannten wurden stehen. Die Arbeitgeber sträuben sich mit allen Kräften dieser Gelegenheit glaubte eine leider unbekannt gebliebene Größe wieder herbeigeholt und blieben nun bei 3. Gegen Morgen neunstündigen Arbeitstag( vergl. Lohnbewegung der Buchdrucker), dieser Versammlung, dem Redner durch den geistre: hen zwischenstand dieser plötzlich auf und holte sich aus einem Schranke un- die Arbeiter kämpfen mit allen Kräften für den Acht stunden, ruf„ Buchdruckerstreik!" imponiren zu können. Der weise Stadt bemerkt das Küchenmesser wieder. Nachdem er sich wieder in das tag und sie werden den Normalarbeitstag bewilligt erhalten, vater, welcher sich diese geschmackvolle Bemerkung leistete, scheint Bett begeben hatte, zerschnitt er sich beide Arme unter der Bett- oder besser: sie werden den Achtstunden tag bewilligt er demnach, trok der vielen Aufklärungsversuche, immer noch keine decke von oben bis unten und rief seinen Freunden dann ein Ahnung davon zu haben, daß die Buchdrucker einzig und allein Lebewohl zu. Diese rissen nun die Bettdecke fort, sahen die Veres mag kommen wie immer es fommen will. nur deshalb die Arbeit einstellten, um durch die Einführung des letzungen und sorgten für einen ärztlichen Verband und für die Für Inhaber von Restaurationen mit Kegelbahnen Neunstundentages dem Nothstand resp. der Arbeitslosigkeit in Ueberführung nach der Charitee. bot eine Verhandlung Interesse, welche gestern vor der sechften ihrem Gewerbe entgegenzutreten. Mancher lernt's eben nie! Strastammer des Landgerichts I. stattfand. Der in der Kreuz Zur Nitsche'schen Mordsache kann auf Grund neuer Er- bergstraße wohnhafte Restaurateur H. sollte dadurch ruheſtörenden Das bevorstehende kirchliche Todtenfest, welches bekannt mittellungen zur Bervollständigung des Signalements des Thäters zärm verursacht haben, daß er die Benugung seiner Regelbab lich viele Tausende nach den Friedhöfen zu den dahingeschiedenen noch folgendes mitgetheilt werden: Der Mörder ist etwa 20 bis auch nach 11 Uhr Nachts zugelassen hatte. Verschiedene An Angehörigen hinausführt, um diesen als ein Zeichen des liebe- 25 Jahre alt, mittelgroß; von gutem, muskulösem Körperbau, wohner hatten sich hierüber beschwert. Das Schöffengericht hatte vollen Gedächtnisses einen Kranz auf den Grabhügel zu legen, er Gang war flott, die Saltung straff, die Haare find gescheitelt den Angeklagten freigesprochen, der Staatsanwalt die Berufung gedenkt auch in diesem Jahre die Deutsche evangelische und auf der einen Seite in einer Tolle in die Stirn gefämmt. eingelegt. Vor der zweiten Instanz machte der Angeklag Buch- und Traktat- Gesellschaft( Ackerstraße 142) für Die garbe derselben ist blond, ob hell oder dunkel, ob glatt oder geltend, daß daß ihre Zwecke auszunutzen. Wenn ein gutes Wort", so schreibt wellig, ist zweifelhaft geworden; das Gesicht war blaß und zeigte Gäste um 11 Uhr aufhörten, bei dem besten Willen dieselbe,„ eine gute Statt findet, so ist es besonders am Gedächtniß-, einen blonden Schnurrbart, den man nur als Anflug lasse es sich aber nicht durchsetzen, daß nicht bisweilen tage der Verstorbenen in Form einer kleinen Schrift, welche eines Bartes bezeichnen kann. Die Bekleidung bestand aus stahl noch einige Rugeln geschoben würden, wenn solche noch r Worte des Trostes enthält. Im vorigen Jahre haben wir auf unterblauem Anzuge, chokoladenbraunem Ueberzieher, hell- Beendigung eines Spiels fehlten. Im Uebrigen sei aber den mehr als 60 Berliner Kirchhöfen 150 000 kleine christliche grauem, mit Band garnirtem und mit kleiner Krempe ver- die ganze Anklage hinfällig, denn schon seit Jahr und Tag Schriften unentgeltlich vertheilen lassen, welche von den Besuchern, sehenem Hut. In der Hand trug der Mörder rothbraune Hand- fige er die polizeiliche Konzession bis zwei Uhr Nachts und se mit sehr wenigen Ausnahmen, gern angenommen und zu Hause in der Stille gewiß nicht ohne Segen gelesen worden sind. So schuhe, auf der Weste ist eine breite Stahl- oder Nickel- Uhrkette in der Konzessionsurkunde ausdrücklich die Regelbahn mit bemerkt worden. Der Mörder dürfte identisch sein mit aufgeführt als zu den Räumen gehörig, welche bis zwei Uhr be mancher, der seinen Fuß schon lange nicht mehr in ein Gotteshaus gesetzt hat, ist dadurch zur Besinnung auf das„ Gine, was der Herberge Dranienſtr. 105 ſeinen hellbraunen blutbefleckten hauptung des Angeklagten so unglaubwürdig, daß er beschloß, in nutzt werden dürften. Dem Gerichtshof schien die lettere Be noth thut", gekommen." Nun, das„ Cine, was noth thut", neberzieher an eine bisher nicht ermittelte Person durch einen den Polizeilieutenant des betr. Revier3 zu vernehmen, scheint die Deutsche evangeliſche Buch- und Traktatgesellschaft selber am Unded verkaufen ließ. Der Verkäufer trug einen glatten, stahl- zu erfahren, weshalb die Grenzen zum Betriebe der Regel besten erkannt zu haben, denn sie fügt dem Vorstehenden hinzu: bladen Anzug mit dunklen Streifen, grauen Hut mit kleiner bahn mit Bezug auf den Angeklagten so ausnahmsweise Diese verborgene Säemannsarbeit wollen wir auch in diesem Krempe und führte einen grauen Handkoffer bei sich, aus dem er weit gezogen worden waren. " Jahre wieder ausrichten, doch sind die Kosten für Herstellung so reine Wäsche entnahm, und in den er seine blutbespritzte Wäsche lieutenant, daß der Angeklagte von einer irrigen Auffaffung vieler christlicher Echristen nicht gering und übersteigt unsere Kräfte, besonders da auch von außerhalb Bitten um Zusendung( Kragen, Vorhemd) einschloß. Derselbe Mann ist am 26. Oktober befangen fei. Allerdings stehe in der Konzession, daß der Ang von Schriften für das Todtenfest an uns herantreten. Wir er- Dem Bertause des Ueberziehers beiwohnte, gesprochen worden. zwei Uhr ausüben dürse, doch schließe diese Erlaubniß keinesweg Morgens noch hier von einem Menschen, der am Tage vorher geklagte das Schankgewerbe in seinen sämmtlichen Räumen bis lauben uns daher, die Freunde, welche beten: Dein Reich Bei dieser Gelegenheit trug er noch die blauen Hosen, aber ein auch diejenige in sich, daß noch nach 11 Uhr gefegelt werden tomme," um Gaben für unsere Liebesarbeit zu bitten." Da die Anfertigung dieser Druckarbeiten doch einen ganz schönen Groschen graues Jacket und einen brannen Hut. Eine dritte gleichfalls dürfe. Das Regeln gehöre zu denjenigen Geräusch erzeugenden Geld kostet, so ist wohl die Frage erlaubt, ob die Traftätchen in unermittelte Person nannte ihn auf der Herberge Edmund und Belustigungen, welche wie Klavierspielen und Singen um 11 Uhr Buchdruckereien hergestellt werdin, welche die Forderungen der fragte:" Edmund, machst Du mit nach München ?", worauf der aufhören müssen. Wenn die Konzeffionsurkunde des Angeklagten Buchdrucker bewilligt haben? Wenn die deutsche evangelische Besuchte erwiderte:" Ja, gewiß." Der Mann, welcher dieſe demselben auch die Kegelbahn bis 2 Uhr Nachts zur Verfügung Buch- und Traktatgesellschaft so sehr um das geistige Wohl der Frage an den muthmaßlichen Thäter richtete, kann nicht be- fielle, so folle damit nur gesagt werden, daß in diesem Raume
25. einem Menschen, welcher am
Oftober d. I.
Menschen besorgt ist, sollte sie billiger Weise auch das leibliche schrieben werden, wird aber unter Hinweis auf die Belohnung bis dahin Getränke verabfolgt werden dürften. ersucht, sich selbst zu melden. Der Käufer des Ueberziehers ist Staatsanwalt und Gerichtshof waren der Ansicht, daß die
Wohl nicht außer Augen lassen.
20-25 Jahre alt, unterfeßt, hatte dunkles, zurückgefämmtes Haar und etwas Schnurrbart.
irrige Auffassung des Angeklagten denselben nicht vor Strafe Schüßen könne. Der Wirth habe auf die Ruhe der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen. Das Urtheil lautete auf fünf Mart Geld strafe.
Buchdrucker- Bewegung.
Ha wie
der
du
Ti
we
die
We
alf
per
Ge
Ve
Вс
Te
ne
DOT
DO
bei
Kaum glaublich. Unter dieser Spigmarke theilt eine hiesige Lokalforrespondenz folgenden Vorfall mit, der sich in der verflossenen Nacht auf einer der hiesigen Sanitätswachen in der wärtig über 250 Buhälter, welchen wegen Verdachts der Kuppelei Das Moabiter Untersuchungsgefängniß beherbergt gegen Prenzlauerstraße abgespielt hat. Gegen halb 12 Uhr Nachts der Prozeß gemacht werden wird. wurde dort heftig an der Klingel gezogen, und dem öffnenden Heilgehilfen trat hastig eine Dame entgegen, welchen einen sorg- Polizeibericht. Am 19. d. M., Vormittag, erschoß sich ein fältig eingehüllten, größeren Gegenstand auf dem Arme trug und Handlungsgehilfe in einem Hotel mittelst Revolvers. Vor dringend nach dem Arzte fragte. Ihre Anna sei schwer erkrankt dem Hause Werderscher Markt 5-6 wurde Nachmittags eine und müsse höchstwahrscheinlich von der Influenza ergriffen sein. Frau von einem Arbeitswagen überfahren und erlitt einen Bruch Und als der hinzugetretene Arzt theilnahmsvoll die Kranke aus des Knöchelgelenks, sodaß sie nach der Universitäts- Klinik ge- für Deutschlands Buchdrucker und Schriftgießer" mittheilt, Die Buchdruckereibesitzer wollen, wie der„ Korrespondent dem Packet entwickelte, welches die Dame auf dem Arm trug, bracht weiden mußte. Auf dem Stralauer Platz gerieth zu für eit für been det erklären, um in die Reihen do fnurrte ihn plöglich eine Mopshündin an, die„ Anna" der be- derselben Zeit ein 9 jähriger Knabe beim Spielen auf dem Fahr- Gehilfen Berwirrung zu bringen. Lasse sich allo sorgten Dame, der natürlich bedeutet wurde, daß sie mit dieser damm unter die Räder eines Kohlenwagens und wurde am Patientin sich nach der Thierarzneischule, nicht aber nach einer Unterschenkel so schwer verletzt, daß seine Ueberführung nach dem Niemand täuschen! Der Streit ist erst beendet, Sanitätswache zu wenden habe. Das wollte der Abgewiesenen Krankenhause Bethanien erforderlich wurde. wenn der Zentralvorstand des Unterstügungs nicht einleuchten; sie raiſonnirte vielmehr über die Unzulänglichkeit eine 70 jährige Frau vor dem Hause Rathenowersiz 35 von den Vereins deutscher Buchdrucker dies bekannt der Einrichtungen der Sanitätswache und verließ dieselbe endlich Pferden eines in der Jahrt befindlichen Pferdebahnwagens zu macht. Der„ Vorwärts" wird, wenn eine solche Bekannt mit ihrer wieder eingewickelten„ Anna" auf dem Arm und mit Boden gerissen und erlitt durch Suftritte außer einem Ober- machung vorliegen wird, dieselbe sofort zum Abdruck bringen der Drohung, sie werde die Sache in die Zeitung setzen". Esschenfeltruch bedeutende Verletzungen am Unterschenkel. An die Beendigung des Streits ist aber fürs Nächste noch gar geschieht dies zwar hiermit, indeß ohne Anregung von Seiten der wurde nach dem Krankenhause Moabit gebracht. mittelalterlichen Dame. Zu derselben nicht zu denken, denn dazu würde erforderlich sein, daß die Buch Zeit wurde ein Tapezirer in seiner Wohnung, Gerichtstraße 18, druckerei- Besitzer in ihrer Gesammtheit den Neunstundentag be Ueber die Jufluenza ließ sich Geheimrath Gerhardt, erhängt vorgefunden. Im Laufe des Tages fanden fünf willigt hätten, was bekanntlich noch nicht der Fall ist. Die beiter der übrigen Berufe mögen sich also in ihren Sammlungen Direktor der zweiten medizinischen Klinik der Charitee, gelegentlich Brände statt. für die Buchdrucker nicht irre machen lassen. einer Krankenvorstellung der" Bosnischen Zeitung" zufolge in folgender Weise aus:
-
Abends wurde
Gerichts- Beitung.
Sie
Ar
for wis
De
fin
me
ſtä
es
สิน
ver
öff
Di
übe
ia
ein
gel
be
B.
ben
flo
ha
1.
k
str
Ec
ftr
be
be
fee
in
bei
ift
Der
DO
ent
Die Ausweisung von streitenden Buchdrucker
aus Leipzig und dem Königreich Sachsen ist nach dem Wähler" deshalb erfolgt, weil die betreffenden aus Desterreich gebürtigen Gehilfen sich weigerten, jegt in Arbeit z
treten.
Die Krankheitserscheinungen, welche wir unter dem Sammelnamen Influenza begreifen, waren früher schon vielfach beobachtet worden und bereits mehrere Epidemien der sog.„ Grippe" sind zu verzeichnen, so 1847 und 1876. Aber eine solche Pandemie, Ueberstunden ist jeder Gehilfe und Geselle zu leisten verwie fie vor zwei Jahren herrschte, war seit mehr als einem pflichtet, so hat fürzlich das Amtsgericht I, Abtheilung 37, Menschenalter nicht da gewesen und man stand vor etwas ganz entschieden. Wir bemerken vorweg, daß gegen dieses Urtheil In Breslau erklärte der Gehilfen obmann Schliebs in einer Neuem, Unbekannten. Sie kam von Oſten zu uns; im Mai 1889 Berufung eingelegt worden ist. Bei der prinzipiellen Tragweite, fühlten sich mit den auf dem Boden der modernen Arbeiter brach sie in Buchara aus, durcheilte das asiatische Rußland, Tam welches dasselbe für Arbeiterkreise hat, sei der Sachverhalt an bewegung stehenden Arbeitern nicht solidarisch, für unzutreffend, im September nach Betersburg. Noch wollte man bei uns den dieser Stelle mitgetheilt: Gin Modelleur war bei einem Fa- Der Genannte bat unterm Beifall der Versammlung, man fol Berichten von dort nicht glauben; die Nachricht, es lägen in britanten in Arbeit getreten. Der Letztere verlangte von seinem die Buchdrucker in die Reihe der Gewerkschaften ebenso aufnehmen Petersburg über 50 000 Menschen frank, wurde verlacht. Doch Gehilfen, auch nach Feierabend zu arbeiten, d. h. also je nach wie jede andere Arbeiterorganisation. schnell verbreitete sich die Krankheit über ganz Europa , von den Befehl des Arbeitgebers Ueberstunden zu machen. Der In Leipzig haben die streifenden Hilfsarbeiter, Hauptorten Berlin , Wien , Paris , London ging fie ftrahlen- Gehilfe lehnte dieses Ansuchen zu wiederholten förmig über die Provinzen, meist verweilte sie 3 bis 4 Wochen Malen ab und wurde deshalb auf der Stelle ent: Arbeiterinnen der Schriftgießereien ihren Tarif in einigen Der so abgeänderte Tarif enthält bie an einem Orte, höchstens 2 oder 3 Monate. Ihr Bug lassen, trotzdem Kündigungsfrist vorgesehen war. Der Gehilfe Punkten abgeändert. war deutlich von Osten nach Westen gerichtet; von uns strengte Klage an und forderte für 14 Tage Lohn(= 72 Mart) neunstündige Arbeitszeit und für die gegen feste Bezahlung zog sie nach Amerika und weiter nach Ostasien . Jest scheint es, und 5 pet. Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung an. Beide beitenden Arbeiterinnen einen Mindestwochenlohn von 13 M. für als ob sie nach ihrer Reise um die Welt wieder bei uns an- Parteien hatten Rechtsbeistände zum Termin mitgebracht: der Handschleiferinnen, 12 M. für Theilerinnen, 10 M. für Auf gelangt ist. Man war zuerst geneigt, die Krankheit ganz leicht Kläger den Rechtsanwalt Wolfgang Heine , der Beklagte die feherinnen und 7 M. für Abbrecherinnen. Die Berechnung zu nehmen, doch bald zeigte es sich, daß es sich um schwere Er- Rechtsanwälte Dr. Friedemann und Dr. Meschelsohn. Das Atfordlohnes soll sowohl nach dem Gewicht als nach dem Tausend frankungen handelte, die Mortalität wurde, allenthalben in Urtheil fiel zu Ungunsten des Klägers aus. Die Be erfolgen. Der Tarif soll den Unternehmern vorgelegt und be schreckenerregender Weise gesteigert, besonders in England. Die gründung desselben ist dem Kläger noch nicht zugestellt worden, Arbeit nicht eher wieder aufgenommen werden, als bis er willigt worden ist. Symptome find ungemein verschiedengestaltig, wir können sie in lautet aber etwa folgendermaßen: Nach§ 121 der Gewerbe Ordnung sind die Gesellen und drei Gruppen theilen: 1. katarrhalische Erscheinungen, die fast nie fehlen; dahin gehören Schnupfen, Husten u. s. w. Sinzu Gehilfen verpflichtet, den Anordnungen der Arbeitgeber in Be- den
ar
un
ich
26
ma
La
fta
und
Gi
fü
bot
die
för
lie
St
50
be
ca.
Sc
des
Die Sammlungen der deutschen Arbeiter für die streiken
an