Können Lohnforderungen Wucher
darstellen?
wie dem Arbeitgeber gegenüber durch den Arbeitsvertrag Wucher
trages
Sonntag, 9. Juli 1899.
bie tönne. Der Abgeordnete von Bar hob hervor, daß der Strafrichter den Fall zu, in dem Arbeiter unter Benutzung der vereinbarten
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Bevorteilung schuldig macht, wurde von feiner Seite bestritten. Von trages gefordert werden, so kann, wenn die sonstigen Erder Regierungsseite und von dem freisinnigen Abgeordneten Professor fordernisse vorhanden sind, nach der herrschenden Ansicht vielvon Bar wurde schon damals hervorgehoben, daß auch der Arbeiter leicht ohne besondere Künstelei Erpressung und ebenso„ AusAdem Arbeitgeber gegenüber durch den Arbeitsvertrag Wucher begehen beutung" einer Notlage angenommen werden. Dies träfe auch auf ast. Bei der Debatte über die Zuchthausvorlage ist wiederholt seit Jahren im Reichstag von Rednern der ver- unter Umständen auch diejenigen Arbeiter verurteilen müsse, die hohen Konventionalstrafe sich weigern, die von ihnen bertrags. schiedensten Parteien die feit dem Januar 1890 vom Reichsgericht durch einen Streit die Arbeitgeber zwingen wollen, übermäßig höhere mäßig übernommenen Arbeiten auch auszuführen, wenn gebilligte Rechtsprechung verurteilt, welche Androhungen von Streifs, Löhne zu zahlen. Denn eine Notlage tann es sein, insofern der nicht statt der vereinbarten 4 M. Tagelohn 100 m. gezahlt werden. Sperren u. dergl. unter Umständen als Erpressung behandelt. Unternehmer liefern muß, eine Notlage, insofern es sich um die Allerdings widerspreche auch die Subsumierung solcher exorbitanten Bei dieser Gelegenheit ist von einer Seite, welche gleichfalls die An- ökonomische Eristenz der Fabrikanten handelt". Bei Gelegenheit Ausnuzung der Konjunktur unter die Begriffe Erpressung und Auswendung des Erpressungsparagraphen auf Androhungen von der Beratung des§ 138 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wurde beutung einer Notlage dem Sprachgebrauch und dem RechtsbewußtStreiks u. dergl. scharf verurteilte, betont, daß unter Umständen die betont, daß von einer wucherischen Ausbeutung der Not- sein. Es laffen sich auch vom rein juristischen Standpunkt aus BeBestimmungen des§ 302e des Strafgesehbuchs über lage eines Fabritanten durch einen Arbeiter, der bestimmte Forde- denken gegen solche Auffassung geltend machen. Denn die Zufügung Sachwucher auf Lohnforderung Anwendung finden rungen für den Arbeitsvertrag aufstelle, nicht die Rede sein des Schadens der Konventionalstrafe durch grundlose Niederlegung tönnten, z. B. wenn der Unternehmer für den Fall nicht rechtzeitiger könne. Von freisinniger Seite, die gegen den§ 302 e des der Arbeit ist zweifellos straflos- wie kam derselbe Gesetzgeber Lieferung hohe Konventionalstrafe zahlen müßte. Wäre diese Ansicht Str. G.-B. und gegen§ 138 stimmte, wurde dem die Zufügung eines minderen Schadens durch Drohung mit Arbeitsrichtig und würde sie von Gerichten gebilligt- eine solche Anschauung hat widersprochen. In der That find wohl diese freisinnigen niederlegung für strafbar haben erflären wollen? Thatsächlich würden bislang noch kein Gericht ausgesprochen, so kämen die Arbeiter vom Argumente lediglich als Scheinbeweise gegen die erwähnten ja Fälle wie der eben konstruierte kaum je vorkommen. ImmerRegen des Erpressungsparagraphen in die Traufe des Wucher- Gesetzesbestimmungen aufgeführt. Thatsächlich find sie aber hinfällig. Hin fann die Möglichkeit der Anwendung des Erpressungsparagraphen paragraphen: die Strafe für Erpressung besteht in einem Diese Auffaffung hat auch in der Praxis ständig geherrscht. und des Ausbeutungsbegriffs auf das Anstreben eines höheren Monat bis zu 5 Jahren Gefängnis; neben dieser Strafe tann auf wenigstens ist trotz allerlei Auslegungen noch nie versucht, den Wucher Lohnes auch für die Zeitbauer eines laufenden Ehrverlust erkannt werden. Die Strafe für Wucher im Sinne des Paragraphen gegen streikende Arbeiter anzuwenden. Nachdem aber Vertrages nur durch die ausdrückliche gesetzliche Festlegung, $ 302e Str.-G.-B. besteht in Gefängnisstrafe von drei Monaten bei der Zuchthausgesetz- Debatte auf die Möglichkeit einer Anwendung daß das Anstreben eines höheren Lohnes auch bis zu 5 Jahren, neben dieser Strafe muß auf Geldstrafe des Wuchergeseges gegen streikende Arbeiter hin für die Zeitdauer eines laufenden Vertrages von 150 bis 15 000 Mart und auf Ghrverlust erkannt werden. gewiesen ist, ist eine eingehende Erörterung darüber nötig, ob diese nicht rechtswidrig fei, oder durch eine einwandsfreiere Die Lage der arbeitenden Klasse würde also durch eine Auswechselung Möglichkeit in der That vorliegt. Fassung des§ 152 der Gewerbe- Ordnung ausgeschlossen werden. des§ 253( Erpressungsparagraph) gegen den Wucherparagraphen Zum Thatbestand des§ 302e St.-G.-B. gehört: 1. die Aus- Nach der ersteren Richtung wurde bei Gelegenheit der Beratung des eine noch erheblich schlechtere werden. Dem Sprachgebrauch und dem beutung einer Notlage des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit; Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Versuch unternominen. Rechtsbewußtsein der arbeitenden Bevölkerung würde die Bezeichnung 2. das Sichversprechen- oderSichgewährenlassen von Vermögensvorteilen, Zu der zweiten Voraussetzung des§ 302 e. irgend welcher Anstrebung hoher Löhne für Arbeitsleistungen als welche den Wert der Leistung dergestalt überschreiten, daß nach den Bei keiner Lohnvereinbarung kann der Lohn des Arbeiters Wucher noch schärfer ins Gesicht schlagen als die Bezeichnung Umständen des Falles die dem Arbeiter gewährten Ver- in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Arbeitsleistung" stehen. solcher Bestrebungen als Erpressung. Es würden Gewerkschaftsführer, mögensvorteile in auffälligem Mißverhältnis zu der Arbeitsleistung Einen so hohen Arbeitslohn anzustreben, daß allmählich der MehrStreiffommissionen, die Presse, die für solchen Streit oder für solche stehen; 3. Gewerbs- oder Gewohnheitsmäßigkeit. wert verschwindet und der Kollektivismus an Stelle des Privat Sperre einträten, ja selbst diejenigen, die für Durchführung solcher Zu 1. Die Benutzung von unerfahrenheit oder Leichtsinn des eigentums tritt, ist ein berechtigtes Streben der Arbeiterklasse. Von Streits Gelder zahlen, als Teilnehmer ant Wucher, wegen Beihilfe zum Unternehmers scheidet bei Lohnkämpfen aus. Wie steht es mit der diesem allgemeinen Bestreben, das durch Lohnkämpfe allein zweifelWucher zu bestrafen sein, wenn jene Ansicht zutreffend Ausbeutung einer Notlage? Eine solche liegt noch teines los nicht annähernd erfüllt werden kann, abgesehen, kann auch int wäre. Neben diesen strafrechtlichen Ungeheuerlichkeiten wegs bei der Benutzung einer ungünstigen Position des Einzelfall durch ein Sichgewähren oder Sichversprechenlassen würde aus der dargelegten Ansicht auf civilrechtlichem Vertragsgegners vor. Bei fast jedem Kauf spielt ja die eines besonders hohen Lohnes nie nie ein auffälliges MißGebiet die Folge eintreten, daß nach§ 138 Abs. 2 des Bürgerlichen Benutzung der Konjunktur und der dadurch geschaffenen günstigeren verhältnis zur Arbeitsleistung" im Sinne des§ 302 e Gesetzbuchs eine vermeintlich wucherlich erlangte Lohnforderung vom oder ungünstigeren Lage eines eines Kontrahenten eine er- schaffen werden. Nehmen wir an, daß in einem Einzelfall Unternehmer im Wege der Civilflage zurückverlangt werden könnte. hebliche Rolle, oft den Anlaß zum Abschluß des Kaufs oder ein so hoher Lohn gezahlt wird, wie es sonst nicht üblich ist, so Bei dieser Sachlage erscheint es notwendig, zu prüfen, ob die Verkaufs. Die Benutzung einer Notlage liegt erst dann liegt auch dann kein auffälliges Mißverhältnis zur Arbeitsleistung" erivähnte Ansicht juristisch gerechtfertigt ist. Diese Frage ist im Sinne des§ 302e vor, wenn der Käufer sich in einer Lage be- im Sinne des§ 302 e Str.-G.-B. vor, wenn die Ware nur unter dem glücklicherweise auf das entschiedenste zu ver- findet, welche seine wirtschaftliche Existenz bedroht und wenn der Herstellungspreis verkauft werden kann: Niemand zwingt den Verkäufer es in der Hand hat, die wirtschaftliche Eristenz des Unternehmer, ein nicht profitables Geschäft abzuschließen. Auffällig Wie liegt die Rechtslage? Schuldners zu mißbrauchen, um den Käufer( Unternehmer) zu be- wäre der Abschluß des ihm ungünstigen Verkaufsvertrages, oder §302a des Strafgesetzbuchs stellt den sogen. Kreditwucher fonders nachteiligen Versprechungen zu veranlassen. Es genügt des Unternehmers Unfähigkeit, die Berlaufschancen zu berechnen, nicht unter Strafe. Danach wird auch der nicht gewerbs- oder gewohn- danach also zum Begriff einer Notlage im Sinne des§ 302e feines- das erfolgreiche Anstreben des Lohnes, dessen imaginärste Höhe niemals heitsmäßig betriebene Wucher mit Strafe bedroht, wenn er mit wegs etwa der Umstand, daß der Unternehmer sich zu in einem Mißverhältnis zur Arbeitsleistung stehen kann. Die AnBezug auf ein Darlehn oder auf die Stundung einer Geldforderung einer Konventionalstrafe für den Fall nicht rechtzeitiger ahme solches Mißverhältnisses wäre unvereinbar mit der rechtlichen oder auf ein anderes zweiseitiges Rechtsgeschäft begangen wird, Feststellung eines Baues verpflichtet hat. Würde aber selbst bei Freiheit des Arbeiters. Eine entgegenstehende Auffassung würde an durch welches ein Geld bedürftiger sich Mittel für seine wirtschaft- minder scharfer Auslegung des Begriffs einer Notlage( der Begriff die beweglichen Klagen der Agrarter antlingen, daß sie ihr Getreide lichen Zwecke sucht. Solcher Kredit wucher tann offenbar nie ciner Notlage im Sinne des§ 302 a ist ein weiterer als unter dem Herstellungspreis losschlagen müssen, oder an die im 17. Jahrmiter Ausnutzung des Arbeitsvertrages seitens eines Arbeiters einem der oben für§ 302 e dargelegte) eine Notlage unter besonderen hundert gebräuchlichen Anklagen, daß das Gesinde die Herrschaften Unternehmer gegenüber ausgeübt werden, weil der Arbeiter nicht Umständen für vorhanden erachten, so fehlt doch stets das auswuchere". Demnach fehlt bei jeder den Arbeitsvertrag betreffenden, Geld, sondern Arbeitskraft dem Unternehmer giebt. Nun bedroht Seriterium einer Ausbeutung der Notlage durch den Arbeiter. Abrede des Arbeiters auf seiner Seite eines der wesentlichsten Kriferner§ 302e den sogenannten S a chwucher mit Strafe, daß heißt Der Unternehmer würde die Konventionalstrafe vor allem terien des Wuchers. Die Anwendbarkeit der Wucherbestimmungen den gewerbs oder gewohnheitsmäßig betriebenen Wucher, der mit dann zu zahlen haben, wenn bei ihm zu arbeiten geweigert auf Streits, Sperren oder Einzelabreden des Arbeiters ist also Bezug auf ein anderes Rechtsgeschäfts begangen wird, als bei dem wird. Er hat aber fein Recht darauf, daß jemand bei ausgeschlossen. Kreditwucher möglich ist.§ 302e lautet: ihm arbeite. Dadurch, daß ein Arbeiter sich weigert, einen Arbeits- Zu der dritten Voraussetzung des§ 302 e. Nicht Dieselbe Strafe"( Gefängniß nicht unter 3 Monaten und vertrag zu schließen, fann ber Arbeiter fich niemals strafbar machen: minder fehlt Gewerbs- und Gewohnheitsmäßigkeit es sei denn, Geldstrafe von 150 bis 15 000. sowie Ehrverlust) trifft den wir haben rechtlich keine Arbeitssklaven mehr. Entsteht aber der man stellt sich auf den Standpunkt der Zuchthaus- Vorlage, die jenigen, welcher, mit Bezug auf ein Rechtsgeschäft anderer als der Schaden auch dann, wenn der Arbeiter in Arbeit zu treten sich weigert, geschäftsmäßige" Versuche, hohe Löhne zu erzielen, als Verbrechen im§ 302a bezeichneten Art gewerbs- oder gewohnheitsmäßig tritt schon in diesem Falle die Verwirkung der Konventionalstrafe brandmarken will. unter Ausbeutung der Notlage, des Leichtfinns oder der Unerfahren oder auch der wirtschaftliche Ruin des Unternehmers ein, so kann 21 Jahre bestand der Erpressungs- Paragraph, bevor das Reichsheit eines andern sich oder einem dritten Vermögensvorteile ver- feine Rede von einer Ausbeutung sein, wenn der Arbeiter Arbeits- gericht ihn in der bekannten Weise gegen Streifende anwendete. sprechen oder gewähren läßt, welche den Wert der bedingungen für einen zu schließenden Vertrag begehrt welcher Für unmöglich halten wir es nach dem Vorstehenden, daß aus LohnLeistung dergestalt überschreiten, daß nach den Umständen Art auch immer diese Arbeitsbedingungen sein mögen. Es kann bestrebungen gar Wucher heraustonstruiert werden könnte. Die aus des Falls die Vermögensvorteile in auffälligem Mißverhältnis also der Arbeiter durch Abschluß eines Vertrages schon aus der Rechtsprechung gegen Arbeiter erhellende Neigung juristischer diesem Grunde niemals Wucher begehen. zur Leistung stehen." Die verurteilte Kreise aber läßt es immerhin wünschenswert erscheinen, Kann die Forderung auf Lohnerhöhung unter diesen Para- Anvendung des Erpressungsparagraphen bezieht sich lediglich durch neue, jede juristische Kletterkunst verhindernde Begraphen fallen? Bei Schaffung des§ 302 e ist in erster Linie an oder zumeist auf Drohungen: tünftig bin feine Arbeits- stimmungen auf dem Gebiete des Arbeiterrechts solche wurden bei bie Bewucherung beim Vich- und Getreidehandel gedacht. Bei der verträge einzugehen und andere mit rechtmäßigen Mitteln davon Gelegenheit der Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuchs von socialBeratung ist im Reichstage hervorgehoben, daߧ 302 e auch auf abzuhalten. Der Wucherparagraph tann also nie Ersatz für die demokratischer Seite angeregt den für eine bessere Lebenslage Arbeitsverträge Anwendung finden tönne.( Neichstagsdrucksachen durchaus verfehlten, mit richtiger Auslegung des Erpressungs - tämpfenden Arbeiter gegen die Versuche zu schützen, ihn als Erpresser 1892/93, Bericht der Kommission S. 766, 767, Sten. Verhandlungen paragraphen unvereinbare Verurteilungen sperreandrohender Arbeiter oder gar als Bucherer hinzustellen. Sätten ipir aus allen Zeilen G. 1848-1851.) Die Ansicht, daß ein Arbeitgeber, der wucherisch als Erpresser sein. der Bevölkerung entnommene Laienrichter, die durch das Volk und niedrige Löhne unter Benutzung der Notlage des Arbeiters giebt Handelt es sich hingegen um Lohnerhöhungen, die für die aus dem Volte erwählt werden, so wäre] solche Flickarbeit nicht oder in gleicher Weise Lohnabzüge macht, sich einer wucherischen 8eitdauer eines noch nicht abgelaufenen Ber - lerforderlich.
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