Nr. SS7 Samstag, 18. Dezember 1937 Seite 8 Zaubertricks. GLAS ^bn Glas siehst Dii, was Dii kaufst!' Wo» wird der Zauberer wohl aus seinem Zylin- der hervorholen? Ein Kaninchen, einen Blu­menstrauß, ein komplettes Service? Auf der Bühne sind solche Überraschungen sehr hübsch- beim Einkauf aber will man doch genau wissen, was man für sein gutes Geld bekommtl Das sieht man mit eigenen Augen Kundgebung der Versicherungsangestellten Am Freitag fand im Steinersaal des dovh düm" in Prag eine vom Zentralverband der Versicherungsangesteflten in der Tschechoslowakei einberufene, sehr zahlreich besuchte Kundgebung statt, zu der sich auch Vertreter des Einheitsver­bandes der Privatangestellten, der tschechoslowa­kischen Gewerkschaftszentrale,, des sozialdemokra­tischen und des kommunistischen Parlamentsklubs eingefunden hatten. Aehnlich wie die Bankbeamten am Tage zuvor brachten auch die Versicherungs­angestellten ihre Forderung auf zehtlprozentige Erhöhung der Gehälter zum Ausdruck, di« durch die' Steigerung der Lebenshaltungskosten in den letzten vier Jahren, durch die in der Krisenzeir erlittenen Verluste und durch den guten Geschäfts­gang der Versicherungsgesellschaften begründet ist. Der erste Redner der Kundgebung, Josef Koköcil, unterzog das Verhalten gerade der reichsten Versicherungsgesellschaften einer scharfen Kritik. Bei derRiunione Adriatica" ist erst nach langen Kämpfen eine fünfprozentige Gehaltser­höhung erzielt worden, dieUnion " hat sich jetzt zu Verhandlungen bereit, erklärt, die beiden reich­sten Gesellschaften aber, di« zum Zivnobank- Konzern gehörendenMoldavia Generali" und SecuritaS" haben noch heute weder«inen Kol- lcttivvertrag noch eine Dienstpragmatik. Aehnlich liegen die Verhältnisse bei der österreichischen Ge­sellschaft,Anglo- Elementar", während die Kotva" zur Anerkennung einer Dienstordnung gezwungen werden konnte. Besondere Beachtung verdient die Tatsache, daß bei derMoldavia " ein Angestelltenklub" von der Direktion gegründet wurde, um die EinmischungDritter", das heisst: der Gewerkschaftsorganisationen auszuschalten. In einer Resolution stellte die Versammlung folgende Forderungen auf: Erhöhung der Be­züge der Versicherungsangestellten entsprechend den erhöhten Lebenshaltungskosten und den frü­heren Gehaltsreduzierungen, Einstellung der An­griffe auf di» Dienstpragmatik, Aufhören des Mißbrauchs der lleberstundenarbeit, Neuaufnah­men der notwendigen Arbeitskräfte, Errichtung von Pensionszuschußfonds und Novellierung des Betriebsausschußgesetzes zur Erweiterung der Kompetenz der Betriebsausschüsse. Sonderbezahlung der Vorweihnachtssonntage Auf verschiedene Anfragen teilt der AAB (Allgemeiner Angestellten-Berband, Reichenberg) mit, daß für die Arbeitsleistung am Goldenen Sonntag(19. Trzember) im Sinne der Regie­rungsverordnung vom 4. Dezember 1936, Slg. 29, neben der vereinbarten oder ortsübliche^ Normalentlohnung der ILSprozentige Zuschlag an das zur Arbeitsleistung chevangezogen« Personal auszuzahlen ist, sofern nicht durch Kollektivver­trag eine höhere Entlohnung gewährleistet wird. Dieser Anspruch kann im Sinne des 8 2 der Re­gierungsverordnung durch Vereinbarung weder ausgeschlossen noch beschräntt werden. In Bezirken und Städten, in denen noch nicht die ganzjährige vollständige Sonntagsruhe Man erhält für K8 100 Reichsmark.... .. 628 Markmünzen... .. 677.50 100 österreichische P chilling ,. 528.50 100 rumänische Lei.. .. 18.10 100 polnisch« Zloty... .. 511. 100 ungarische Pengö.. .. 551.50 100 Schweizer Franke ». .. 65650 10> fron ösische Francs. .. 96.20 1 englisches Pfund .. 141.25 1 amerikanischer Dollar. .. 28.30 100 italienische Lire.. .. 114.40 100 holländische Gulden. .. 1577- 100 jugoslawische Dinare. .. 62.17 100 Belga»-....- .. 482 50 100 dänische Kronen.. .. 632. 100 schwedische Kronen.« ». 729. im Handel«ingeführt ist, so daß am Silbernen Sonntag(12. Dezember) so wie an allen anderen Sonntagen die Geschäfte vormittags geöffnet sein konnten, besteht für das zur Arbeitsleistung her­angezogene Personal ebenfalls Anspruch auf den ILbprozentigen Zuschlag zum vereinbarten oder ortsüblichen Lohn im Sinne der erwähnten Re­gierungsverordnung. Gemäß ß 2 dieser Verordnung wird die Nichteinhaltung dieser Vorschriften nach Artikel II des Gesetzes 109/34 bestraft, ist also mit Geld­strafen bis zur Höhe von 80.000 KL oder Arrest­strafen bis zu sechs Monaten bedroht. Nicht­beachtungen dieser Vorschriften find dem Allge­meinen Angestellten-Verband, Reichenberg, Tur­ner Straße 27, oder einer seiner Geschäftsstellen zu melden.. Zu den Differenzen bei der Assicurazloni Generali Ein Angestellter schreibt uns:Ich las mit Erstaunen in Ihrem Blatte, daß die genannte italienische Versicherungsgesellschaft den Tarifver­trag ihrer Angestellten verschlechtern will. Es wird der Bevölkerung unerklärlich bleiben, wieso gerade diese reiche Gesellschaft in einer Zeit, wo selbst kleinere Gesellschaften von derartigen Maß­nahmen absehen, eine Schmälerung der Rechte ihrer Angestellten glaubt verantworten zu können. Eine Ueberficht über die Dividendenzahlun­gen, die imTschechoslowakischen BersicherungS- kompaß 1938" angeführt sind, zeigt, daß folgende Dividenden gezahlt wurden(die Prozentsätze be­ziehen sich auf das eingezahlte Aktienkapital): Jahr Pro,. Jahr. Proz. 1900 54.86 1930 35.00 1905' 6348 1981 85.00 1910 83.33 1932 85.00. 1915 34.00 1933 35.00 1920 80.10/12 1934 85.00 1925 30.00 1935,1936 je 17.50 Der halbierte Satz in den beiden letzten Jahren ist jedoch nur ein scheinbarer, weil er durch die Aufstempelun g der Aktien aufdasDop « velt« bewirkt wurde. Die Aktionäre der Ge­sellschaft haben also wahrlich genug verdient! Weitere Versdtiebunq In der Getreidebewirtschaftung? Wir haben vor kurzem auf die Verschiebun­gen der Getreideexportquoten innerhalb der ein­zelnen Gruppen infolge Einführung des Grund­satzes beim Getreidemonopol, daß die a u f g e- kaufte Getreidemenge maßgebend fei, verwiesen. Der Vorsitzende des Monopols, Dok- tor Feierabend, befaßte sich nun in einer Rede in PreAuvg mit dieser Frage und erklärte u. a.: Sie" die tschechoslowakische Getreide­gesellschaft.»wurde ursprünglich nach dem Prinzip« der Anciennität gestaltet, also so, daß die Verhältnisse in der Getreideplanwirtfchast möglichst der freien Getreidewirtschaft in den letz­ten Jahren entsprechen. Dieses Prinzip konnte im dritten Jahre der Getreideplanwirtschaft flicht aufrechterhalten werden, die Dynamik. de r Verhältnisse(l) erforderte vielmehr ein Abgehen von diesen Grundsätzen, und zwar sowohl bei der Bestimmung der neuen Kommissionäre, wie auch in Fragen der Aus- und Einfuhr. In der nächsten Zeit wird in diesen Fragen die Position der einzelnen Interessenten am Monopol nach der Menge des angekauften Getreides bestimmt wer­den und nicht nach dem Prinzipe der Anciennität. Deshalb kann in organisatorischer Hinsicht die heutige Situation in der tschechoslowakischen Ge­treidegesellschaft als nichtstabilisiert angesehen werden, denn die einzelnen Interessengruppen haben«in Jnteresie daran, sich auf Grund eines erhöhten Aufkaufes(wenn auch durch Nichteinhal­tung der Monopol-, namentlich der Preisvor­schriften) einen stärkeren Einfluß im Monopol zu sichern." Wir wollen diesen Ausführungen nur hinzu« fügen, daß eS angezeigt fein wird, die weitere Entwicklung im Getreidcmonopol in dieser Rich­tung genauzuverfolgen. Interessant ist die Redewendung von derDynamik der Verhält­nisse", womit versucht wird, die wahren Trieb­kräfte zu verschleiern. Die Arbeits- und Lohnverhältniffe der In­dustrie-Arbeiterschaft. Im Sozialen Institut in Prag sprach über diesen Gegenstand Josef Bölina. Er wieS einleitend auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Lohnstatistik hin, zu deren Erzielung zu erwägen wäre, aus der vertraulichen Jndu« strieftatistik wenigstens den Lohnsektor auszuneh­men, um so die Bewegung der Löhne und ihrer. Anteil an den Gestehungskosten verfolgen zu können. Aus den Berichten der ZSVA, sagte der Vortragende weiter, geht hervor, daß die Lohn­summe immer noch um rund ein Fünftel unte* dem Stand von 1929 ist, obwohl der Umfang der Industrieproduktion sich dem Stand dieses Jahres sehr angenähert hat und ihn in einigen Zweigen sogar übertrifft. Einen der Gründe der Herabdrückrmg der Löhn« ist in der Altersschich­tung der Versicherten zu erblicken- Von 140.340 Versicherten, die im Jahre 1Ö86 neue Legiti­mationen der ZSVA erhielten, waren 95.805, also mehr als zwei Drittel, im Alter bis zn 20 Jahren, während auf die Jahrgänge vo" 30 bis 40 Fahren nur 9 Prozent, bis 50 Fahr­rund 5.5 Prozent und bis 60 Jahre ungefähr 3 Prozent entfielen. Diese Zurückdrängnng da­älteren Angestellten ist schon seit 1933 zu beobach trn. An großem Ziffernmaterial zeigte der Vor­tragende dann den ständigen Rückgang des Lohn- anteils am Wert der erzeugten Produkte. Dieser 1' 1 I M S I #> Haben Sie alles zu Hause? Haben Sie nichts vergessen? - Vor allem haben Sie genug SANA vorrätig? Denn ohne SANA gibt es keinen mürben Striezel, keine feine Torte, kein wohlgelungenes Weihnachtsgebäck, ji Also zu den Feiertagen reich* ff lieh SANA einkaufen. ungenügende Anteil ist hauptsächlich durch di; großen Abzüge von den Akkordsätzen hervorgeru­fen. Unter den gegebenen Verhältnissen gebührt eine Bedeutung für die Besierung der Lohnver- hältnisie den Verordnungen über die Verbindlich­keit der Kollektivverträge, ihre Verlängerung, über die Stillegung von Betrieben und über die Massenentlassungen. Die Verordnung 141/37 gibt auch die Grundlage für die Festsetzung von Minimallohnsätzen, welche eine Preisunterbie­tung auf Kosten der Löhne verhindern könnten. Die Verordnung bedarf einer Ergänzung in dem Sinne, daß auch die vertragschließenden Gewerk schäften die Legitimation erhielten, das Arbeits­gericht zur autoritativen Auslegung des Sinnes und Inhalts des Vertrages anzurufen. Die gel-i tenden Bestimmungen geben den Gewerkschafte': nur dqs Recht, eine Anzeige bei der Bezirks­behörde zu erstatten, wenn der Arbeitgeber die Bestimmungen des Kollektivvertrags nicht«inhält Das verursacht große Verzögerungen und viele Arbeiter wenden sich aus Angst um ihre Existenz nicht an das Arbeitsgericht, um ihre Rechte zu wahren. Schließlich wäre es notwendig, hei der Beratung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetz­buches an ausreichende Bestimmungen über die Kollektivverträge zu denken und vor allem den Grundsatz festzulegen, daß durch Einzelverträge die Rechte des Angestellten, die aus dem Kollek­tivvertrag erfließen, nicht geschmälert werden kön­nen. Auch in formaler Beziehung müßte der Frage der Kollektivverträge im neuen bürgerlichen Gesetzbuch größere Aufmerksamkeit gewidmet wer­den, da di« zwei kurzen Paragraph«, die von der vorliegenden Fassung beantragt werden, vollkom­men unzureichend sind, Bescheinigung über di« Dienstleistung stem­pelpflichtig? Auf ein« vom Einheitsverband der Privatangestellten vor längerer Zeit an das Fi­nanzministerium gerichtete Bitte, sich zu dieser Frage amtlich zu äußern, hat jetzt das Ministe­rium unter der Gesch.-Zahl 129.493/37V/14B Bescheid erteilt. Das Ministerium erklärt, daß gemäß dem bestehenden Gebührenrecht die Beschei­nigung über geleistete Dienste der Privatange- stellten, zu der der Arbeitgeber im Sinne des 8 44 des Prwatangestellten-Gesetzes verpflichtet ist, einer Gebühr von 5 XL unterliegt. Diese ist durch Aufkleben von Stempeln zu entrichten. Für die Bezahlung der Gebühr hastet der Arbeitgeber. Der französische Voranschlag angenommen. Die französische Kammer, welche die ganze Nächt über bis 5 Uhr morgens verhandelte, genehmigte in erster Lesung den Gesamtstaatsvoranschlag für 1938 mit 547 gegen 25 Stimmen. Der Staats­voranschlag stellt sich für das kommende Jahr wie folgt dar: Gesamteinnahmen 54.600,332.808 Francs, Ausgaben 54.559,318.506 Francs. Mitteilungen aus dem Publikum. Der Feind der Platzvertreter ist das lieber« gangSwetter. Ob eS Regen, Rebel, Frost oder Schne­ist immer ist er es. der gezwungen durch seinen Beruf, allen Erkältungskrankheiten ausgesetzt ist. Wenn er auch weiß, daß warmgehaltene Füße eine Verkühlung fast ausschließen, wird er nicht wiffen, daß Bata jetzt Schuhe herauSbringt, die ihm in allen Fällen' 100 Prozent entsprechen werden.. Diplomat- Schuhe, die leicht, elegant, elastisch, und aus einem Material hergestellt sind, welches andauernd wärmt Der Welt-Taschentuch-Vorrat würde bestimmt aufgebraucht werden, wenn Bata nicht so nette und billige Gummi-lleberfchuhe verkaufen würde. In allen Bata-BerkaufSstellen bekommt man Gummi-Ueber­schuhe. Diplomatie-Mittel gegen Verkühlung! Damit soll nicht behauptet werden, daß sich Diplomaten bei diesem Wetter nicht verkühlen können. Auch sie wer­den unter dem llebergangsweüex zu leiden haben, wenn sie nicht daS entsprechende Schuhwerk an den Füßen haben werden. Solche- Lchuhwerk, welche- di« Füh- warm hält, leicht ist und schmiegsam wie eS die Baka-Diploma!'chuhe sind. Geschenke sollm schln auSsehcnk Nicht nur für Feinschmecker sind Marmeladen, Jams, Kompotte, Honig oder andere feine Delikatesten in blanke» Gläsern rin erfreulicher Anblick. Deshalb ist auch für solche Geschenke die GläSpackung ganz selbstver­ständlich. Tragödie eines verwahrlosten Jugendlichen (Jugendgericht.) Prag ,(rb) Vor dem Jugendgericht(Vprs. OGR Dr. Svoboda) stand gestern ein sechzehn­jähriger Bursche unter schwerer Anklage. Hätte die­ser jugendliche Angekürgte das 18. Lübensjahr über­schritten. so hätte er sich wohl vor dem Schwurgericht zu verantworten gehabt. Fälle wie dieser demon­strieren aufs eindringlichste die Notwendigkeit eines Sondergerichtes für jugendliche Täter, wie es in der Form unserer Jugendgerichte verwirklicht ist, bei denen die Richter"nicht nur besonders gelinde Straf­sätze zur Anwendung bringen können, sondern wo der bei der Verhandlung anwesende Sozialbeamte die Möglichkeit hat, für die erforderlichen Maßnahmen zur weiteren Erziehung des jugendlichen Täters Sorge zu tragen. Dieser 16jährige Jung« genießt keinen guten Leumund- Er hat ein Vagabundenleben geführt, hat sich seine Nahrung dupch Bettel oder Diebstahl beschafft und diese Art seiner Lebensführung durch Straftaten gekrönt, die bei einem Erwachsenen als schwere Verbrechen zu verfolgen wären. Den jugend­lichen Angeklagten entlastete die unsagbar traurige Vorgeschichte seines üngen Lebens. Er ist im Wai­senhaus aufgewachsen, entlief ihm und trieb sich mehrere Monate umher, wobei er. wie erwähnt, seinen Lebensunterhalt durch Bettel und kleinere Diebstähle fristete. Mit Anbruch der kalten Jahres­zeit hielt er es für bester, sich nach Prag zu begeben, wo er sich«her durchzubringen hofft«. Er hielt"sich damals in der Pilsener Gegend auf und versuchte, als Schwarzfahrer nach Prag zu gelangen. In einer kleinen Station bei Pilsen sprang er in einen, dem Anschein nach leeren Wagen des nach Prag fahren­den Petsonenzuges. Dann bemerkte er, dqß-es sich um einen Postwagen handelt«. Beim, Anblick der Postsäcke kam ihm der Gedanke, sich eines von ihnen zu bemächtigen, in der Meinung, daß es sich um Geldsendungen handle, die ihm ermöglichen'würden, längere Zeit ein sorgenfreies Leben zu fristen Er sprang bei der nächsten Station ab Und untersuchte den Inhalt des mitgenommenen PostsackeS. Dabei ergab sich, daß dieser keineswegs Geldsendungen, son­dern nur Briefschaften enthielt, die für ihn ohne jeden Wert waren Er fühlt« di« Notwendigkeit, sich diese» corpus delicti sobald als möglich zu«nräußern Diese Absicht führte er in der Art durch, daß er den entwendeten Postbeutel in einen Strohschober steckte und den Strohschober dann a n z ü n d e t e. Brand- stifning ist nach den Bestimmungen unseres Straf­gesetzes ein Verbrechen, das für erwachsene Personen vor dem Schwurgericht zur Aburteilung gelangt. AIS der jugendliche Täter gefaßt wurde, zeigte sich, daß er sich der Tragweite seiner Handlung überhaupt nicht bewußt gewesen und daß außerdem seine Absicht, den Postsack ohne Spur verschwinden zu lasten, völlig mißglückt war, da in der Asche des Strohschobers deutlich erkennbare Reste des Postbeutels aufgefun­den wurden. Der Ankläger(Staatsanwalt Dr. E«säk) er­hob gegen den jugendlichen Täter die Anklage wegen der Verfehlung des Diebstahls und wegen böÄvilliger Beschädigung fremden Eigentums. Das Jugendge­richt verurteilte ihn zu drei Monaten Ver­schließung, worauf er der zuständigen Sozialstelle übergeben werden wird. Der jugendlich« Angeklagte war geständig und bezeigte aufrichtige Reue. Viel­leicht gelingt es einer verständnisvollen Erziehung, ihn von der verhängnisvollen Bahn abzubringen. Amtspersonen... I Prag, lrb) Margarete F.. Gattin eines Pra­ ger Handelsvertreters, war gestern vor dem Straf­senat des GR Dr. Verner angeklagt des Verbre­chens des Diebstahls. Die Angeklagte ist geständig, ihrem Dlenstgeber, dem Kürschner Kohn. Pelzwerk im Werte von 740 l<L' entwendet zu haben. Weit interessanter als dieser klar erwiesen« Sachverhalt sind aber die weiteren Punkt« der Anklage, di« im Zusammenhang stehen mit der Affäre des Königs- saaler Arztes Dr. Stock, die voreinigen Wochen beträchtliche- Aufsehen«rpegt hat. Dr. Stock mußte seiner ärztlichen Praxis«mhoben werden, da sich h«r- ausstellte, paß er daN Morphinismus und Kokainis­mus verfallen war. Er hatte seinerzeit di« Bekannt­schaft der Angeffagten gemacht. die zu ihm nach Könmssaal übersi-b-tt- und mt*'hm lebte. Seiner­zeit wurde geien Dr. Swck da- Strafv« fahren wegen Entführung eingeleit«:, welche- Verfahren aber, wie wir erfahren, inzwischen eingestellt wurde. Margaret« F. besuchte während der Zeit, die sie bei ihrem Liebhaber in KönigSsaal verbrachte, häufig die dortige Schwimmschule. In den vier Monaten, welche sie in Königssaal verlebte, häuften sich Diebstähle in den Damenkabinen des Schwimm-