Seite 8 Mittwoch, 29. Dezember 1937 Nr. 308 innerparteilichen demokratischen Dekorums. Sie ist ein Ausdruck der Fürcht, von der die herr­schende Führerclique der SdP erfüllt ist: bei Neu» Wahlen könnten sich zumindest in den. unteren Körperschaften Anhänger der Opposition einnisten und so etwas darf es in einerdemokratischen" Partei doch auf keinen Fall geben. Da soll es schon lieber nickt einmal den Schein demokra» tischer Neuwahlen in den Parteikörperschaften geben! Vor den Wahlen des Jahres 1933 sind die Henleinleute mit der Parole krebsen gegan­gen:Bonzen im Speck, Volk im Dreck!" Mitt­lerweile hat sich herausgestellt, daß die SdP von einer wahren Bonzen-Hierarchie regiert wird, die schon bei der geringsten oppositionellen Regung innerhalb der Partei um ihre Pfründen und schö ­nen Posten fürchtet. Die Bonzen wollen im Speck bleiben und ungestört genieben. * ES wird vielleicht Sudetendeutsch « geben, die auch dieses neue Theater der SdP als berech­tigt ansehen und verteidigen. Die SdP-Arbeiter aber sagen sich, daß die einzige Antwort, die auf das Wahlverbot innerhalb der SdP gegeben wer­den kann, die ist, bei den Wahlen in die Betriebs­ausschüsse Rote zu wählen. Wir haben keinen Grund, über diese Entwicklung innerhalb der SdP nicht erfreut zu sein. Man darf im Gegenteil erwarten, daß sich die Aeußerungen der Angst und der Sorge über die weitere Entwicklung der SdP bei den SdP-Führern in der nächsten Zeit häu­fen werden. Auch das Seminargebäude besetzt Barcelona.(Ag. Esp.) Verteidigungsminister Prirto erklärte Dienstag abends um 19 Uhr 15 bei Beginn des Ministerrates den Journalisten, daß auch das Seminarge­bäude in Trruel in dir Hand der Regierungstruppen gefallen sei. In Tcruel haben die Regiernngstruppe» Sonntag morgens 200 politische Gefangene der Rebellen befreit, darunter mehrere Greise«nd dreißig Frauen, die alle wegen angeblicher Sym­pathien mit der Republik verhaftet worden waren und als Geiseln benützt werden sollten. Das Tor des Gefängnisses neben dem Seminar lag unter dem ständigen Feuer der Rebellen, aber die repu­blikanischen Truppen brachen mit Hacken in mehr­stündiger Arbeit eine große Bresche in die Mauer, so daß die Gefangenen die benachbarten Häuser erreichen konnten, die bereits von Republikanern besetzt waren. Auf dem Seminargebäude war Dienstag mrhreremale die weiße Fahne gehißt, dann aber wieder eingezogen worden. Zahlreiche Gefangene bestätigen, daß zwischen den Anhängern und den Gegnern der Uebergabe heftig« Auseinanderset­zungen geführt wurden. Zwischen Rebellrnflugzengen«nd republika­nischen Flugzeugen kam es Dienstag früh vei Ternel zn einem heftigen Lnftkampf, bei dem drei Jagdflugzeuge der Rebellen abgeschoffen wurden. Auf Regierungsseite wurde eine Maschine außer Gefecht gesetzt. Hitler-Besuch in Danzig abgesagt London .(Eigenbericht.) Die für Mitte Jänner vorgesehene Reise Hitlers nach Danzig ist auf unbestimmte Zeit verschoben wor­den, da sich die Danziger Behörden für außer­stande erklärten, die persönliche Sicherheit Hitlers zu garantieren. Die Danziger Polizei hatte von dem Gestapo -Chef Himmler ver­langt» daß dieser mindestens 5000 Gestapo - Beanite zur Verstärkung nach Danzig schicke. In Berlin befürchtete man jedoch, daß Pole « gegen eine solche Invasion in Danzig protestieren würde. So wurde schließlich der ganze Plan fallen ge­lassen. Die Erklärung der Danziger Behörden, daß sie die Sicherheit Hitlers nicht garantiere» könnten, darf als Beweis dafür gewertet wer­den, daß die Opposition in Danzig sehr stark ist. Während der WeihnachtSfeiertage hielt sich der polnische Außenminister Beck bei dem pol­nischen Geschäftsträger in Danzig ans. Er hatte auch Unterredungen mit dem Hochkommissär deS Völkerbundes Professor Burckhart. Wahr­scheinlich wurde Beck über die Absicht der Danzi­ger Nationalsozialisten informiert, die Reichs­mark neben dem Danziger Gulden zur Landes­währung zu machen. Polen hat schon einmal die Danziger Behörde« vor diesem Versuch der wirt­schaftlichen Gleichschaltung gewarnt. Amerika zieht Erkundigungen ein Washington . Staatssekretär Hall teilte am Dienstag mit, daß er daS amerikanische Generalkonsulat in Schanghai angewiesen habe, umgehend festzustellen» ob die neuen japanischen GrrichtSvorschriften im Jangtsegebiet bedeutete», daß verhaftete Amerikaner nicht mehr vor ein territoriales amerikanisches Gericht kommen, sondern von Japanern durch einen Besatzungs­gerichtshof abgeurtcilt würden. Im letzteren Falle würde leicht eine erneute Spannung zwischen den Bereinigten Staaten und Japan eintreten können. De Valera am Ziel Dublin . Um Mitternacht auf Mittwoch ver­schwindet der Freistaat Irland und an seine Stelle tritt ein neuer Staat mit dem offiziellen NamenE i r e", d. i. Irland , so wie es die neue Verfassung, die Mittwoch früh in Kraft tritt, vor­schreibt. Ministerpräsident de Valera wird d-n AmtstitelT a o i s e a ch", d. h. Führer inne­haben. Es wird ferner ein neues ständiges Organ, d. i. der S t a a t s r a t errichtet. Die gesetzge­bend« Gewalt wird sich in Händen desDafi", der Kammer und des Senates befinden. Der Senat wird am 19. März konstituiert werden und 60 Mitglieder zählen, von denen sechs die Uni­versitäten, 43 die Kammern und die Grif- schaftSregierungen wählen und 11 derFührer" ernennen wird. Der Senat wird das Inkraft­treten von Gesetzen verzögern können. Das Presseabkommen mit Deutschland und seine juristischen Voraussetzungen Von Dr. Egon Schwelb Was politisch zu dem Abkostimen über einenPressefrieden" zu sagen ist, über den nach unwidersprocheneWoffiziellen und offiziösen Mit­teilungen zwischen der tschechoslowakischen Regie­rung und den Machthabern des Dritten Reiches verhandelt wird, ist in diesem Blatte bereits ge­sagt worden,( Siehe den Leitartikel vom 23. De­zember 1037.) Der Zweck dieser Zeilen ist es, die Rechtslage darzustellen, von welcher die tsche­choslowakische Regierung bei diesen Verhandlun­gen ausgehen und mit welcher sie rechnen muß. Die deutschen Unterhändler verlangen nach den Meldungen u. a. das Verbot der in der Tsche­choslowakischen Republik erscheinenden sogenann­tenEmigrantenblätter", und das Einfuhrverbot für einzelne in Frankreich erscheinende, unter die Kategorie der Emigrantenzeitungen faUeitd« Druckschriften. Die Unterdrückung der in der Tschechoslowakischen Republik erscheinenden sogenannte« Emigranten­blätter Nach 8 113 der tschechoslowakischen Sei« fassungsurkunde istdie Freiheit der Presse, sowie das Recht, sich ruhig und ohne Waffen zu versammeln und Vereine zu bil­den, gewähr! ei st et. Es ist daher grund­sätzlich nicht gestattet, die Presse einer Präven­tivzensur zu unterwerfen. Nach 8 117 der Ver­fassungsurkunde kann jedermann innerhalb der Grenzen des Gesetzes seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild und dergleichen äußern. Nach 8 113, Abs. 3 der BerfassungSurkunde können durch ein Gesetz insbesondere für die B e- teiligung von Ausländern an poli­tischen Vereinen Beschränkungen ein­geführt werden. Auf diese Weise, nämlich durch ein Gesetz, kann bestimmt werden, welchen Be­schränkungen die Grundsätze der vorstehenden Ab­sätze während eines Krieges oder dann unterliegen, wenn innerhalb deS Staates Ereignisse eintreten, die in erhöhtem Maße die republikanische Staatsform, die Ver­fassung oder die öffentliche Ruhe und Ordnung bedrohen. Daraus folgt: a) Da es grundsätzlich nicht einmal gestat­tet ist, die Presse einer Präventivzensur zu un­terwerfen, ist es um so weniger gestattet, die Presse mit Wirkung für die Zukunft, also gleich­falls in präventiver Weise, überhaupt zu. ver­bieten. b) Wenn bestimmt wird, daß für die Be­teiligung von Ausländern an politischen Ver­einen durch einfaches Gesetz Beschränkungen ein­geführt werden können, so folgt daraus, daß die im 8 113' Abs. 1 gewährleistete Freiheit der Presse, Versammlungsfreiheit und VereinSftei- heit nicht nur den Inländern, sondern nach unserer Verfassung auch den Ausländernzusteht und nur für das Ge­biet des Vereinswesens eine Sonderbehandlung der Ausländer, nämlich die Beschränkung der Be­teiligung an politischen Vereinen, verfassungs­mäßig zulässig ist. Auch die Fassung des 8 117 (jedermann"), läßt keinen Zweifel darüber übrig, daß auch ein Ausländer innerhalb der Grenzen des Gesetzes.seine Meinung durch Wort, Ihr laßt den Armen schuldig werden... Von Margarete Neumann Adele schweigt. Sitzt, zermartert das Hirn. Sie kann den Untersuchungsrichter nicht über­zeugen. Sie sagt nur immer wieder:Ich bin unschuldig!" Abführen! Bergner, Sie werden noch be­reuen, uns die Arbeit so schwer gemacht zu haben! Gut, Ihre Sache wie Sie wollen!" Im Gefängnis Ueber den Dächern von Wien scheint die Sonne. Diesmal nicht im Traum AdeleS, son­dern in Wirklichkeit. Ihre Strahlen putzen die lleberreste des Winters weg, Spatzen lärmen in den Dachrinnen, eine Amsel lockt hoch oben auf dem Blitzableiter, den Adele durch das Fenster der Zelle sehen kann. Fieberhaft wird der Prozeß vorbereitet. Tut nichts, wenn die Bergner sie ist ein verstocktes Frauenzimmer noch immer leugnet. Die Hacke, mit der sie den Hieb gegen Weiler führte, hat man bei Weiler in der Wohnung gefunden. Die Spuren seines Blutes waren noch vorhanden. Man hat auch den Mann und die Tochter der Binder vorsichtshalber verhaftet. Denn in dem einen Punkt glaubte man auch der Binder nicht: daß die beiden Frauen nichts an sich genom­men hätten. Sichert sich die Binder in dieser Be­ziehung? Will sie davon nichts sagen, weil sie hofft, wenn sie ihre Strafe verbüßt haben wird, holt sie sich die Beute? Sir rechnet damit, daß die Bergner als Haupttäterin niemals mehr dazu Gelegenheit haben wird. Darum leugnet sie wohl in diesem Punkte. Daß sie aber dem Mann und der Tochter auch nichts von dem Versteck er­zählt habe, glaubte man nicht. Beide wurden gründlich verhört, schließlich aber konnte man sie nicht weiter in Hast lassen, die zwei wußten schein­bar wirklich nichts. Polizei, Untersuchungsrichter und Staatsanwalt stehen da vor einem noch un­gelösten Rätsel. Sonst sprechen aber sämtliche Indizien dafür, daß die beiden Frauen einen Raubmord begangen, ihn vorsätzlich began­gen haben. Der Prozeß wird sicher auch noch das Versteck der Beute an den Tag bringen. Adele Bergner steht vor dem Fenster ihrer Zelle. Die nie sehr roten Wangen sind ganz blutleer, die Augen, ausgeruht, durch Nachtarbeit nicht entzündet, glänzen unnatürlich in dem mageren Gesicht. Adele kommt sich so eigen vor. Als ob ihr Ich irgendwie von ihr abgefallen wäre. Die, die an dem Fenster steht, ist nicht auf Erden, sie lebt entrückt aller Gegenwart. Oft träumt sie in wachem Zustande so lebhaft wie eben jetzt. , Der kleine schwarze Sänger, mit dem gelben Schnabel, es ist Marion I Fliege zu mir!" lockt er. Ich bin im Käfig, Geliebter! Picke mit dem Schnabel die Glasscheibe durch, dann bin ich ftei und fliege mit dir in den Himmel!" Die Haftpsychose gaukelt Adele manchmal ganz sonderbare Bilder vor. Dann weicht sie zu­rück vom Fenster, durckquert den schmalen Raum ruhelos. Abwehrend hält sie die Arme vor sich, flüstert: Geh, geh! Ich habe dich nicht hören wol­len! Rein» hörst du! Schrei nicht so, der Wär­ter wird es hören!" Mörder! Hilfe!" W e r hat gerufen? Adel « erwacht aus dem Fieberwahn. Glaubt die Hilferufe Weilers ge­nau zu hören. Sie flüchtet in die Ecke der Zelle, bebt am ganzen Körper. Nach solchen Stunden beginnt die Selbftpeinigung, die Selbstanklage. Sie findet keinen Schlaf und wenn, dann steht der alte Weiler riesengroß vor ihr, seine Arme strecken sich ihr entgegen, er preßt sie an sich, drückt zu der Brustkorb schmerzt schon Adele schreit erwacht schweißgebadet. Ihr Hirn, früher ge­wohnt, Modelle auszudenken, arbeitet während des unfreiwilligen Müßigganges irre. Manchmal rafft sie sich zum Widerstand auf. Dann führt sie Selbstgespräche: Ich hätte feinen Tod verhindern können, wenn ich rechtzeitig Hilfe geholt hätt-l" Ich bin mitschuldig an seinem Tod, weil ich ihn habe ermorden lassen, aus Bequemlichkeit, aus Furcht vor den Unannehmlichkeiten, vielleicht als Zeugin aussagen zu müssen!" Immer noch lockt der Amselruf hoch oben auf dem Blitzableiter. Adeles Ohr vernimmt ihn deutlich. Wer so ftei sein könnte!" denkt sie schmerz­lich.Aber ja, es liegt doch nur an mir! Ich habe dem Untersuchungsrichter selbst noch nie er­zählt, daß ich die Hilferufe horte, daß nur das meine ganze Schuld ist, eine Schuld, die mir den Schlaf, den Verstand raubt!" Mittags, als die Wärterin das Essen bringt, bittet Adele: Ich möchte zum Untersuchungsrichter!" Schneller, als Adele ahnt, wird der Wunsch erfüllt. Na also! So eine Einzelhaft macht den ver­stocktesten Verbrecher kirre!" denkt der Unter­suchungsrichter. Adele sitzt vor ihm. Jetzt, nach der'langen Zeit der Haft, noch immer durch di« Haftpsychose gehemmt, ist sie wieder hilflos. Sie hört sich reden, sie tut es mechanisch. In ihr spricht ein zweites Ich. Adele träumt. Ein kleines Mäd­chen. weiß gekleidet, Blumen im Haar, ist sie. Kniet neben vielen weißgekleideten Mädchen. Halb betäubt von dem Weihrauch folgt sie der Zeremo­nie des Priesters. Kommt alle, die Ihr reinen Herzeris seid. Schrift»^Druck, Bild und dergleichen äußern kann, v c) Schließlich ergibt sich daraus, daß Be­schränkungen der Preßfreiheit nur während eines Kriege- oder während des sogenannten Aus- nahmezustandeS zulässig sind. Das Ü>e riassungSgesetz vom 9. April 1920,^Slg. Nr. 293 über den Schutz der Freiheft der Person und des Hauses, sowie des Briefgeheimnisses bestimmt im 8 13, daß nur durch Gesetz bestimmt werden kann, wel­chen Einschränkungen die Bestimmung pes 8 113 der Verfassungsurkunde während eines Krieges oder dann unterliegen, wenn im Innern des Staates oder an seinen Grenzen Ereignisse ein­treten, die in erhöhtem Maße die Integrität deS Staates, seine republikanische Form, die Verfas­sung oder die öffentliche Ruhe und Ordnung gefährden. Im Sinne des 8 113 der Verfassungs­urkunde und des 8 13 des VerfassungSgesehes über den Schutz der Freiheit der Person und des Hauses sowie des Briefgeheimnisses ist das Ge­setz über außerordentliche Verfügungen vom 14. April 1920, Slg. 300, erlassen worden. Dieses Gesetz bestimmt in seiner nach dem Hitlerumsturz verschärften Fassung der Novelle vom 10. Juli 1933, Slg. Nr. 126, daß während eines Kriege­oder dann, wenn im Innern des Staates oder an seinen Grenzen Ereignisse eintreten, die in erhöhtem Maße die Integrität des Staa­tes, seine demokratisch-republikanische Form, die Verfassung oder die öffentliche Ruhe und Ord­nung gefährden, außerordentliche Perfügungen erlassen werden können, die unter anderem die Pressefreiheit einschränken oder aufheben. Die nach diesem Gesetze zulässige außerordentlichen Verfügungen können längstens auf die Dauer von drei Monaten und nur insoweit angeordnet wer­den, als sie unumgänglich notwendig sind. Zu den außerordentlichen Verfügungen ist ein vom Prä­sidenten der Republik genehmigter Beschluß der Regierung notwendig. 8 10 dieses Gesetzes be­stimmt nun, daß während der Geltung der außer­ordentlichen Verfügung die staatlichen Sicherheits­behörden die Herausgabe und Verbreitung von Druckschriften einschränken, besonderen Bedingun­gen unterwerfen undimFalleäußerster Notwendigkeit ihre Heraus­gabe ein stellen können. Daraus geht also hervor, daß die Verfas­sungsurkunde, ferner das VerfaffungSgesetz Nr. 293/20 sowie das Gesetz über außerordentliche Verfügungen in seiner verschärften Fassung aus dem Jahre 1933 die Einstellung von Zeitungen nur für die Dauer des Ausnahmezustandes ken­nen, und auch da nur im Falle äußer st er Notwendigkeit. Selbst das S t a a t S v e r t e i d i- gungsgesetzNr. 131/36 läßt besondere Vor­kehrungen auf dem Gebiete des Pressewesens nur für den Fall der Wehrbereitschaft(Mobilisierung oder Kriegszustand) zu und kennt nur für die Zeit der Wehrbereitschaft in seinem 8 125 das Verbot der Herausgabe und Verbreitung von Druckschriften, durch deren Inhalt die Interessen der Verteidigung des Staates oder andere wich­tige Interessen der Tschechoflowafischen Republik oder ihrer Verbündeten oder die öffentliche Ruhe und Ordnung gefährdet werden könnten. Die tschechoslowakische Gesetzgebung hat sich allerdings darüber, daß das Verbot einer Druck­schrift außerhalb des Falles des Ausnahmezustan­des mit der BerfassungSurkunde im Widerspruch steht, hinweggesetzt, und läßt wenn wir von Gelobt bei Christus dem Erlöser» demütig, ftomm und gläubig zu bleiben!" Ich frage Sie, Adele Bergner, die Sie frei­willig zu mir kamen, sind Sie mitschuldig an dem Mord?" Ja!" antworten die kleinen weißgekleideten Mädchen dem Priester. Adele hört auch ihr eige­nes klares, ruhigesJa!" Das Brausen der Orgel, den Thor» sie ist entrückt, fühll sich inner­lich glücklich. Dann unterschreiben Sie das Protokoll!" Jäh erwacht Adele. Schaut auf, sieht den Mann vor sich, der ihr einen beschriebenen Bogen Papier vorlegt. Mechanisch übernimmt sie aus des Untersuchungsrichters Hand die Feder, unter­schreibt. Sie haben uns fast sieben Monate auf die­sesJa" warten lassen. Adele Bergner. Tut nichts! Halten Sie sich bereit, ich werde Sie später nochmals einvernehmen, für heute genügt mir das Geständnis! Führen Sie die Frau ab!" befiehlt er der Wache. Adele hört den Klang der Sfimme, versteht nicht den Sinn der Worte. Sie hat, so glaubt sie, endlich die Lücke ausgefüllt, die zwischen ihrer Handlung: dem Nachsehen auf dem Korridor und ihrem ruhigen Verweilen vorher in der Stube, war. Sie ist überzeugt:Jetzt wird man ver­stehen, warum ich so verstört war. Ein Mensch, der kurz vor dem Auffinden eines Ermordeten dessen Hilferufe hörte, sie unbeachtet ließ, ein Mensch mit Verantwortungsgefühl muß ja die Ruhe und Fassung verlieren, denn er hat aus egoistischen Regungen einen Mitmenschen hilflos zugrunde gehen lassen." Der Untersuchungsrichter aber hat an die­sem Tage eine la!:ge Unterredung mit dem Staats­anwalt. Die Anklage kann abgefaßt werden ohne weitere Verhöre der Bergner. Ihr Geständnis genügt. Man muß sich nur noch über den Tag des Prozesses einigen. (Fortsetzung folgt.)