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V. In der Straffache gegen den Gutsbesitzer Richter( Aften des Amtsgerichts Bittau Aa 65, 95) hat das Oberlandesgericht zu Dresden in dem Urteile vom 26. März 96, unter der ausdrück lichen Betonung, daß es sich nicht bewogen fühlte, von den Ansichten abzugehen, die es in den Urteilen gegen Flath und gegen Kittel dargelegt habe, ebenfalls einen Angeklagten, der Wahlflugblätter würdigen. socialdemokratischen Inhalts verteilt hatte, des groben Unfugs für schuldig befunden.

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würde, wenn te Flugblätter socialdemokratischen Juhalts| richterlicher Objektivität und Unbefangenheit, von ihren] Artikel II. Damit dieser Kongreß der wirkliche Ausdruck der wären. politischen Ueberzeugungen sich bei ihren Rechtssprüchen organisierten Kräfte des französischen Socialismus wird, wird er hätten beeinflussen laffen. auf folgenden Grundlagen konstituiert: Zwei Delegierte für jeden Dies aber ist die Behauptung einer Thatsache, welche geeignet der Wahlkreise, in denen die socialistische Partei bei den letzten ist, die genannten Richter wenn auch gewiß nicht verächtlich zu Kammerwahlen den Wahlkampf aufgenommen hat. Außerdem ein machen, so doch immerhin in der öffentlichen Delegierter mehr für jedes Tausend socialistischer Stimmen über Meinung bis zu einem gewissen Grade herab 3000 beim ersten Wahlgang. Die Zahl der Delegierten für 1 Wahlkreis darf jedoch die Zahl 5 nicht übersteigen( für jede einzelne Nun bejagen aber, wie oben ausgeführt, die wiedergegebenen Fraktion.) Entscheidungen in der That, daß die Angehörigen der social- Empfangen Sie, Bürger, unseren herzlichen Gruß und die Ber­Die Berurteilung grindet sich auch hier wieder sowohl auf die demokratischen Partei die Gefahr strafrechtlicher Ahndung einer ficherung unserer revolutionären und ſocialiſtiſchen Gesinnung. Form der Verteilung( Aushändigung auf der Straße und in den Reihe von Handlungen nicht begehen dürfen, Dieses Manifest, das von den offiziellen Bertretern ber Häusern ohne Rücksicht auf die politische Gesinnung der Empfänger), die den Angehörigen anderer Parteien erlaubt jeien brei Gruppen unterzeichnet ist, wird von Jaurès in der als auch auf den Inhalt der Blätter. Der Erfolg dieser Entscheidungen ist, daß allerdings Petite Republique" aufs Wärmste begrüßt. Ohne sich durch Allerdings wird hier nicht schlechthin darauf verliefen, daß für die Soetaldemokraten eine rechtlich weniger günftige verschiedene Spigen verletzen zu lassen, bezeichnet er den diefer Inhalt socialdemokratischer Tendenz gewesen sei, sondern es Lage geschaffen worden ist, als für andere Staatsbürger. wird betont, daß die Blätter geeignet gewesen seien, die Em Zu untersuchen, ob jene Auffassung des Ober- Landesgerichts zu kommenden Kongreß, an dem sich alle übrigen, im Einigungs­pfindungen Andersdenkender zu verletzen und zu belästigen, weil in Dresden von dem Wesen und den Zielen der Socialdemokratie zu komitee vertretenen Gruppen ungweifelhaft beteiligen den Blättern Schimpfworte gegen Anhänger anderer Parteien trifft und demgemäß zu prüfen, ob die darauf geftiste Recht werden, als die Generalstände des französischen gebraucht worden wären. Allein die Verlegung anders Gesinnter fprechung thatsächlich und juristisch haltbar ist, kann selbstverständlich Socialismus. wird außerdem auch schon darin gefunden, daß die Flug- nicht Aufgabe des jetzt erkennenden Gerichtshofs sein. Hier interessierte Die bürgerlichen, Generalstände" von 1789 waren blätter mit einem hochade diese Thatsache, blätter mit einem hoch auf die Socialdemokratie einzig und allein die Frage: was hat thatsächlich das Ober- Landes bekanntlich der Anfang der Herrschaft des Bürgertums. Wie auf die was bas Wie geschlossen hätten, und gerade diese Thatsache, daß schon gericht zu Dresden auf dem fraglichen Gebiet in seinen Gutscheidungen eine Depesche meldet, hat Millerand erklärt, sich dem in dem Ausbringen eines Hochs auf die Partei, deren Stand- ausgesprochen, und welche Wirkungen üben diese Entscheidungen auf die Spruch des Kongresses unterzuordnen und das Ministerium punkt die Flugblätter vertraten, eine Ungebühr erblickt wurde, Rechtslage der socialdemokratischen Partei aus? Sind aber die in Berbindung mit der ausbrieflichen Bezugnahme auf die oben Anhänger dieser Partet durch die erörterte Spruchpragis, in der es Partei in ihrer Mehrheit auf s zu verlassen, wenn die dem bie, citierten älteren Urteile, in Verbindung auch mit dem Umstande, Bedeutung, welche die erkennende stammer ihr beimist, in der Kongreß es verlangt. daß der Socialdemokratie in dem Urteile zweimal die übrigen That rechtlich ungünstiger gestellt worden als die Parteien als die Ordnungsparteien gegenübergestellt Anhänger anderer Parteien, und kann es nach den obigen Dar­werden, läßt erkennen, daß auch hier bei der Annahme des groben ftellungen feinem Zweifel begegnen, daß das Ober- Landesgericht zu wird durch Chamberlain noch künstlich zwar nicht brennend aber Unfuges auf den 8 wed der Flugblätter, auf ihre Bestimmung, Dresden , in befter Ueberzeugung feines guten Rechts, den Eintritt socialdemokratischen Interessen zu dienen, das Hauptgewicht gelegt dieses Erfolges auch beabsichtigt hat, so ist damit der Beweis er bracht: daß das Ober- Landesgericht zu Dresden , wie der in VI. In der Straffache gegen Baumgarten und Genoffen( Aften friminierte Artikel es ausbrüdt: die Anhänger der des Amtsgerichts Dresden Aa I 91. 89) hat das Ober- Landesgericht Arbeiterpartei für minderen Rechtes erklärt hat denn andere Staats: Dresden in seinem Urteile vom 21. April 1890 eine Verurteilung bürger und daß das Ober- Landesgericht zu Dresden an den auf wegen groben Unfugs bestätigt auf Grund des Thatbestandes, daß unterdrückung dieser Partei gerichteten Bestrebungen teilge der Beschwerdeführer sich an einer Berbreitung eines Flugblattes nommen hat. beteiligt hatte, welches in Form eines Aufrufes an die Einwohner­schaft von Cotta und Umgegend zur Teilnahme an einer Berrufs erklärung aufforderte, bie wegen verweigerter Ueberlassung eines Saales zur Abhaltung socialdemokratischer Arbeiterversammlungen feitens der Socialdemokratie gegen den betreffenden Gastwirt be­schlossen worden war.

worden ist.

Das Urteil führt aus:

Hiernach blieb nur noch zu prüfen übrig, ob nicht etwa, tros des erbrachten Wahrheitsbeweises, eine Beleidigung im Sinne des § 185 Strafgesenbuchs vorliegt, deren Vorhandensein sich aus der Form der fraglichen Aeußerung oder den Umständen, unter denen fie geschah, ergäbe.

Allein die Ausdrucksweise des in Betracht, tkommenden Passus ist fachlich und maßvoll, so daß die Form etwas selbständig be­leidigendes, neben dem Inhalt, nicht enthält, und besondere Um­stände, aus denen das Borhandensein einer Beleidigung hervor ginge, sind nach Ansicht des Gerichtshofes nicht vorhanden.

" So gewiß der in neuerer Zeit von den Socialdemokraten geübte Terrorismus, mittels dessen sie versuchen, solchen Gewerbetreibenden, welche ihnen nicht zu Willen sind, ihre ehrliche Nahrung zu entziehen, den Charakter der Rechtswidrigkeit an der Somit gebot sich die Freisprechung des Angeklagten. Stirit trägt, fo giebt doch die bestehende Gesetzgebung bem Richter Niemand wird gegen dieses Erkenntnis des Berliner fein Mittel an die Hand, Verrufserklärungen der beschriebenen Art Landgerichts Einwendungen erheben, der nicht den obersten schon an sich zur Bestrafung zu ziehen." Es wird dann gesagt, daߧ 153 der Gewerbe Orbmmg keine Rechtsgrundsay preisgiebt, daß nach der Sache, nicht Handhabe zur Bestrafung biete, und daß auch die Anwendung des nach der Person geurteilt werde. Das Berliner Land­240 Str.-G.-B. verfage auf welchen namentlich in den Fällen der gericht hat allerdings nicht in Uebereinstimmung mit dem Blick zunächst gelenkt wird, wo Gast- und Schantwirt durch Berrufs Herrn Justizminister Schönstedt nichts mehr gesagt als: erklärung zur Vermietung von Lokalen behufs Abhaltung social- Si duo faciunt idem, idem Wenn zwei dasselbe thun, so demokratischer Versammlungen genötigt werden sollen." Dagegen ist es dasselbe! Fönnten Verrufserklärungen aus dem Gesichtspunkt der öffentlichen Ordnung wegen Gefährdung oder ungebührlicher Belästigung des Publikums namentlich durch die Art ihrer Ausführung als grober Unfug strafbar werden.

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Politische Weberlicht.

Die Korrektur.

Berlin , den 21. Jult.

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Die Transvaalfrage

doch glimmend gehalten. Es erhellt dies recht deutlich aus der gestrigen Rede des Herrn im Unterhause, die in der heutigen Nummer bereits telegraphisch erwähnt ist. Gegen die Vorschläge der Boeren läßt sich beint besten Willen nichts Wesentliches sagen, und so werden denn allerhand Rize und Häfchen gesucht, in und an denen sich diese und jene Ausstellungen anbringen lassen. Durch berartige Rabulistereien wird aber bie Stellung Chamberlains nicht befestigt und auch der Friede nicht mehr gefährdet. Die Tage, wo dieser gewissenlose Spetulant England in einen Krieg stürzen tonnte, find vorüber.-

Deutsches Reich.

Die abgesagte Kaiserreise beschäftigt noch immer die Gemüter. Jetzt verlautet, der Kaiser werde am 6. August in Wiesbaden mit dem Baren zusammentreffen. Umso weniger ist verständlich, warunt er den für die ersten Augusttage geplanten Besuch im Industrie­bezirk nicht ausführt.

Die Frf. 8tg." schreibt über die Angelegenheit:

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Wir erinnern uns, daß schon vor Monaten, wenn man über die parlamentarischen Dispositionen und über die Aussichten der Kanalvorlage in gewissen politischen Kreisen sprach, gesagt wurde, fie müsse bis spätestens anfangs August fertig sein, denn bei der Gröffnung des Dortmund - Ems- Kanals beabsichtige der Kaiser eine größere Sundgebung über seine Kanalpolitif. Wenn man sich das jezt ins Gedächtnis ruft, so muß man es allerdings für sehr wahr scheinlich halten, daß die Verschleppung und der unsichere Zustand der Kanalvorlage den Kaiser von der Eröffnungsfeier des Dort­ mund - Ems- Kanals und den dazu geplanten und bereits vor­bereiteten Festen abhalten. Die rednerische Aufgabe des Staisers wäre unter den jezigen Verhältnissen allerdings sehr schwer."

Nummern.

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I. In Koburg feierten die studentischen Verbindungen ,, Franconia Jena "," Bremensia Göttingen " und" Franconia München " die Feier ihres Startells". Wie es dabei zugegangen, erzähit unser Gothaer Parteiblatt:

Die Köln . 8tg." meint, es fehle bisher immer noch an Zum Schluß ist gesagt, der Beschwerdeführer hat sich an der bestimmten Angaben der Gründe. Mit einiger Wahrscheinlichkeit Verteilung des Flugblattes dadurch beteiligt daß er am 8. No­fönne man daraus schließen, daß politische Gründe nicht vorlagen, bember 1889, einem Sonntage, nachmittags auf einer öffentlichen Straße in Cotta eine Anzahl Exemplare jenes Flugblattes mit Während die offiziöfen Federn über alle Dinge der Welt sondern daß die Anordnung lediglich auf den Wunsch des Kaisers Kenntnis von beffen Inhalt und Zwed an zufällig vorübergehende ihren Geist ausgießen, versagen sie völlig, wo es darauf an- surückzuführen sei, seine Nordlandreise zu verlängern. Passanten verteilt hat. Das beschriebene Gebahren enthält aber kommt, ihre Schüßlinge gegen die schweren Vorwürfe und Von der Nordlandfahrt. Der Kaiser hat in Molde den aweifellos eine Störung der öffentlichen Ordnung durch ungebühr Anklagen zu verteidigen, die letthin erhoben wurden. Ob amerikanischen Millionär oder Milliardär Gould liche Beläftigung des Bublifums insofern, als jones Flugblatt be- wohl sich seit Wochen die Oeffentlichkeit mit der geheimnis. Stunde gedauert. Kurz nach der Abreise der Hohenzollern " lichtete an Bord seiner Jacht besucht. Der Besuch hatte über eine liebigen Paffanten ohne Auswahl der Person und ohne Unter pollen Sorrektur des Reichstags- Stenogramms auch Goulds Jacht die Anter. Bei der Vorbeifahrt der Hohen­scheidung, ob dieselben socialdemokratisch gesinnte Arbeiter waren beschäftigt, haben diejenigen, die es angeht, bisher die zollern" an der Jacht grüßte der Kaiser, und am Vordermaſt wurde oder nicht, mithin ohne Beschränkung auf einen individuell begrenzten Röpfe unter die Decke gesteckt. Man rechnet offenbar bie amerikanische Flagge gehißt.- Personenkreis dargeboten und solchergestalt die Empfänger als ein Köpfe unter die Decke gesteckt. Teil des Publikums aufgefordert wurden, die Freiheit ihres Thuns mit den Wohlthaten, die die Zeit und mit ihr die Die Verrohung der Jugend. Zu dem bevorstehenden Ent­und Laffens zu gunsten der Strebeziele einer auf den Umsturz Bergeßlichkeit gewährt. Auch die Staatsanwaltschaft scheint wurf betreffend ben Schu arbeitswilliger Studentent der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung ausgehen sich bisher nicht mit der Angelegenheit beschäftigt zu haben, gegenüber den Ausschreitungen der akademischen Terroriſten ent den Partei zu beschränken. In der Anwendung des§ 860 obwohl nicht nur eine disciplinarisch sondern auch eine straf nehmen wir unserer Deutschriftmaterial- Sammlung folgende zwei Biffer 11 des Str. G.-B. auf die festgestellte Handlungsweise des rechtlich zu würdigende Handlungsweise in Frage kommt. Angeklagten kann demnach eine Gesetzesverletzung nicht erblickt Damit aber die Sache nicht ganz in Vergessenheit gerät, werden." Durch diese Entscheidung wird also eine an sich erlaubte Auf- möchten wir doch feststellen: es ist längst ein öffentliches forderung zur Teilnahme an einer Berrufserklärung schlechthin Geheimnis, daß der unmittelbare Urheber der Korrektur der dann für strafbar erklärt, wenn sie den Versuch enthält, Direktor des Reichstags- Bureaus Geheimrat Snad ist. Andersgesinnte zu Gunsten socialdemokratischer Wer Herrn Knack veranlaßt hat, die Meinungen des Bestrebungen zu beeinflussen, das heißt mit anderen Präsidenten in sein Gegenteil zu verfehren, darüber ist nichts Worten, wenn die Verrufserklärung von socialdemokratischer bekannt. Ist er bereit, die Schuld auf sich zu nehmen und Seite ausgeht. Die außerdem noch in der Hauptverhandlung verlesenen Urteile eigener Initiative ohne höhere Weisung gehandelt hat? Das Die außerdem noch in der Hauptverhandlung verlesenen Urteile fchweigend zu dulden, obwohl niemand glaubt, daß er aus konnten außer Betracht bleiben, da sie zwar an dem bisherigen ist schließlich seine Sache. Aber man wird zunächst dafür zu Beweisergebnis nichts änderten, diesem Ergebnis aber auch nichts Wesentliches mehr hinzufügten. Als dieses Ergebnis der Beweis- sorgen haben, daß Herrn Knack die notwendigen Konsequenzen seiner Unternehmung klar gemacht werden; Reichstag wie die aufnahme läßt sich folgendes feststellen: Das fönigliche Oberlandesgericht zu Dresden hat in einer Steige gesamte Oeffentlichkeit haben ein Recht darauf!- von Entscheidungen den Grundsah ausgesprochen, daß gegen Handlungen, welche von Socialdemokraten im Partei- Juter. Der allgemeine Kongreß der franzöfifchen Socialisten effe vorgenommen werden, auch wenn die Handlungen an ist in der That gesichert. Die drei Gruppen, welche das in fich nichts Unerlaubtes enthalten, doch im Wege polizeilichen unserer Nummer vom 15. d. veröffentlichte Manifest an die Verbots oder direkter strafrechtlicher Ahndung vorgegangen werden könne, weil solche Handlungen immer dazu dienten, die socialistischen Arbeiter Frankreichs richteten, haben jetzt ein Biele einer staatsgefährlichen politischen Partei zu fördern, welche neues Manifest veröffentlicht, das sich an das" Nationale Die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung mit verbrecherischen Komitee des Bundes der socialistischen Arbeiter Frankreichs " Mitteln umstürzen und welche insbesondere die monarchische wendet und also lautet: Regierungsform mit solchen verbrecherischen Mitteln bea

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Bürger!

feitigen wolle. Daß das Oberlandesgericht diesen Grundsatz Der Nationalrat der französischen Arbeiterpartei, das Ver­wider besseres Wissen aufgestellt und somit be waltungs- Komitee der revolutionäven socialistischen Partei und das wußt das Recht gebeugt hätte, daran ist selbstverständlich Sekretariat der kommunistischen revolutionären Bereinigung haben nicht im entferntesten zu denken, und wie oben ausgeführt, sollte von Ihrem Aufruf an die Mitglieder der verschiedenen Organi auch in dem inkriminierten Artikel ein dahingehender Vorwurf gar fationen", betreffend die gegenwärtige Strife, Kenntnis genommen, nicht erhoben werden. Die genannten Nichter haben es offenbar und sie beauftragen ums, Ihre Besorgnisse zu zerstreuen. nicht nur für ihr gutes Necht, sondern auch für ihre Pflicht ge- Der brudermörderische Streit", gegen den Sie protestieren, halten, als zur Aufrechterhaltung der Geseze und der bestehenden wird nicht stattfinden, und zwar aus dem ausreichenden Grunde, Staatsordnung mitberufene Organe durch das ihnen zu Gebote weil zu einem Streit 8 weie gehören und weil wir unsererseits, stehende Mittel der Rechtsprechung an ihrem Teil nach Kräften dazu nachdem einmal der revolutionäre Socialismus gegen Kompromisse beizutragen, um die Lebensäußerungen einer politischen Partei, die und ministerielle Täuschungen sicher gestellt ist, entschlossen sind, auf fie für staats- und gemeingefährlich erachteten, soweit als möglich zu das Feuer, das aus zwei Tagesblättern gegen uns gerichtet wird, beschränken. Infolgedessen konnte es zweifelhaft erscheinen, ob in nicht zu antworten. der Behauptung, daß die genannten Richter diesen, ihrer ehrlichsten Andererseits find wir zu fest davon überzeugt, daß keine Fraktion Ueberzeugung entsprechenden Standpunkt äußerlich bethätigt unseres Proletariats darein willigen wird, den Klassentamps hätten, überhaupt eine Beleidigung noch zu finden war. Allein nach durch die Jagd nach Ministerportefeuillen zu ersetzen, als daß wir Der Aufhebung des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bes nicht bereit wären, vertrauensvoll die Frage vor das Socialistische strebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878( mag damit Ginigungsfomitee zu bringen. auch keine ausdrückliche staatliche Anerkennung der Socialdemokratie Aber da Sie einen Außerordentlichen Kongreß der ausgesprochen worden sein, so wenig wie eine solche auch bezüglich Socialisten Frankreichs vorschlagen, haben wir gegen der übrigen politischen Parteien besteht) sind doch ausdrückliche dieses höchste Schiedsgericht nichts einzuwenden, Gesezesbestimmungen, welche die Lebensäußerungen der das wir unter denselben Bedingungen, die Jaurès im vorigen Jahr, socialdemokratischen Partei im Gegenjaz zuvor jedem Konflikt, vorgeschlagen hat, organisieren zu helfen be anderen politischen Parteien au etwas reit sind.

erlaubtem stempelten, nicht mehr vorhanden, Wir haben also, in Beantwortung Ihres brüderlichen Appells, und die gegenwärtig herrschende öffentliche Meinung erhebt deshalb allen unferen Organisationen folgenden Vorschlag unterbreitet: den Anspruch, daß der allgemeine Grundsatz der Gleichheit Artifel I. Gin allgemeiner Kongreß des fran= aller Staatsbürger vor dem Gesetz nunmehr uneingeschränkt aösischen Socialismus wird durch die dem Einigungs­auch den Anhängern der socialdemokratischen Partei zu gute Stomitee zugehörigen Organisationen für den kommenden Tommen müsse. Der Vorwurf, von diesem Grundsatz zum Nach- Monat September nach Paris zusammenberufen, zu dem teile der focialdemokratischen Partei abgewichen zu sein, enthält gwed, zu entscheiden, ob der Klassentampf, welcher die somit die Behauptung, daß die Richter bei ihren Rechtsprüchen Grundlage des Socialismus bildet, den Eintritt eines nicht vermocht hätten, fich über ihren politischen Standpunkt Socialisten in eine Bourgeois- Regierung ge zu erheben, und daß sie, unbewußt, auf Kosten höchster stattet.

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Ueber den Besuch sind die Bürger Koburgs nicht gerade sehr erbaut, denn was in der Nacht vom Sonntag zum Montag geleistet worden ist, würde unsere sonst recht gewissenhaft jede Störung der Nachtruhe und der Ordnung hindernde Polizei bis auf den letzten Mann in Bewegung gesezt haben, wenn fich um Arbeiter gehandelt hätte. Ueber die schneidige Rede des bier und weinseligen Münchener Studenten, welche derselbe am Sonntagmittag aus dem Hotel Leuthäuser auf die Straße hielt und in welcher er der Landtagswahl und der Socialdemokratie wollen wir kein denn in gedachte, Wort verlieren, Stoburg existiert ja Redefreiheit, aber das Gegröhle mitten Wir sind die der Nacht war nicht gerade schön. legten, welche bei jeder Gelegenheit nach dem Büttel schreien, wenn aber den Wirten, wo Arbeiter verkehren, mit strengen Strafen jedes laute Singen und Musizieren nach 11 Uhr unterfant wird, so können wir wohl auch verlangen, daß dem Herrn Zöll und feinen Gästen keine Extrawurst gebraten wird. Es muß befremden, daß nachts nach 12 Uhr in der verkehrreichsten Straße, der Epitalgasse, hundert Schritte von der Polizeiwache io cre Menschenaufläufe entstehen können, weil einer der Syrven Studenten mit dem Schläger aus dem Fenster zwischen das Publikum gestochen hatte, ohne daß der Nachbarschaft Schutz solchen Störungen der Nachtruhe verschafft Diesen ganzen lärmenden Scenen wurde werden kann. aber nachts 8 Uhr die Krone aufgesetzt. Unter Vorantritt von ein paar eine Fiedel traßenden Komilitonen zogen die Herren burch die Steingasse auf den Kirchhof; wo am Gymnasium Reden gehalten und Lieder gesungen wurden. Die Bierkrüge in der einen, den Schläger, mit welchem auf dem Straßenpflaster Feuer geschlagen und an den Nollläden der Geschäftshäuser herunter­gefahren wurde, in der auderen Hand, wurde in den Straßen Auf dem Kirchhof, auf welchem der Polizei­herumgezogen. Inspektor, ein Gendarmeriewachtmeister und ein Polizei­sergeant wohnen, wo die ganze Geistlichkeit und der Herr Schul­direktor Brodführer wohnen, wo am Tage die Kinder beim Spiel mit Argusaugen bewacht werden, daß sie ja in ihrem Treiben nicht die scharf gezogenen Grenzen des Erlaubten über­schreiten, müssen sich die steuerzahlenden Bürger in solch schänd­licher Weise die Nachtruhe stören lassen."

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II. Die, Mannheimer Volksstimme" stellt auf Grund des Heidelberger Polizeiberichts folgerbe Liste studentischer Grcesse vom 16. Juni bis 16. Juli zusammen:

16. Jumi: 1 Student angezeigt wegen Ausdrehens von Gas­

Internen.

17. Juni: desgl.

10. Juni: 4 Studenten angezeigt( 1. wegen Abbrennen von Fenterwerf, 3 wegen Unfugs).

21. Juni: 14 Studenten angezeigt wegen Nuheſtörung und Unfugs.

22. Juni: 19 Studenten( 1 wegen Auslöschens von Gaslaternen, 18 wegen Ruheftörung und Unfug).

23. Juni 1 Student wegen Auslöschens ven Gaslaternen.

24. Juni: 5 Studenten wegen Muheftörung und Unfug.

26. Juni: 3 Studenten( 2 Auslöschens von Gaslaternen, 1 weget. Unfug).