Amerika.
III. Ein Instmann vermietet sich und muß einen Vertrag| pro Stunde bewilligen, und jest bezahlen fie mun 48 Pf. und vom Die Bauarbeifer bekommen Eine Meldung aus Port- au- Prince bezeichnet die politische unterschreiben, nach welchem er verpflichtet war, von morgens 1. April 1900 50 Pf. pro Stunde. Lage daselbst als ernst; zahlreiche Verhaftungen wurden vorgenommen, 4 1hr bis abends 10 Uhr auf dem Gut bezw. in den Stallungen 35-38 Bf. und von 1. April, 1900 40 Bf. pro Stunde. Die Arbeit darunter die des ehemaligen Finanzministers Menos Fouchard und zu arbeiten. Seine Fran dagegen follte unter Umständen auch schon ist Mittwoch auf allen Bauten wieder aufgenommen. Die Metallarbeiter sind in einen Kampf wegen der des früheren Ministers des Auswärtigen. Mehrere andere Personen morgens 6 Uhr bis abends 6Uhr auf dem Gut ze. thätig sein. Danach hatte flüchteten in die amerikanische Gesandtschaft.- tur der Mann also 18 und die Frau 12 Stunden täglich Arbeit zu Beseitigung der Ueberarbeit eingetreten und verlangen laut Beschlus Teisten.( Ist es da ein Wunder, wenn die Kinder derartiger einer am Dienstagabend stattgefundenen Versammlung, die von Ans Santo Domingo wird gemeldet, es feien dort an den Familien verkommen und verwahrlosen?) Als der Mann mit ca. 1000 Personen besucht war, für jede Ueberstunde einen ZuMauern Plakate angeschlagen worden mit der Aufschrift„ Nieder mit dem Handgeld nach Hause gekommen war und er sich die Sache schlag von 20 Pf. Einige Fabrikbefizer haben die Forderung he den Tyrannen, es lebe die Revolution!" 8wei an der Ermordung ruhig überlegte, die von ihm über- willigt. des Präsidenten Seureaug beteiligte Personen sind ergriffen und als nommene Verpflichtung doch zu schwer wäre und er gab daher am doch er bald erschossen worden.- anderen Morgen das Handgeld zurück, mit der Bitte, ihn von Zum Maurerausstande in Hanau nahm eine von sämtlichen seinem Vertrage zu entbinden. Der Gutsherr ging aber nicht darauf Maurern besuchte Versammlung auf die Stundgebung der Unternehmer ein, sondern bestand auf seinen Schein". As der Ziehtag herantam, folgende Resolution an: zog der Justmann jedoch nicht zu, und er wurde auf Antrag feines darüber aus, daß die Herren Arbeitgeber durch ihre schriftliche MitDie heutige Maurerversammlung drückt ihr lebhaftes Bebauern Herrn gerichtlich mit 6 M. bestraft. Sein Bitten, und sein Hinweis teilung, sowie durch die Veröffentlichungen in den Zeitungen auf die geradezu unerhört lange Arbeitszeit tonute natürlich vom Sanaus jede weitere Unterhandlung rundweg ablehnten. Richter nicht berücksichtigt werden, da hier nur seine Unterschrift unter Bersammlung erblickt hierin die Absicht der Herren Arbeit dem Vertrage maßgebend war.
Ein Kapitel zur Leutenot.
Man schreibt uns
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Leute zu behandeln beliebt.
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raus!" und
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Es wird behauptet, daß man die Ursache eines Uebels an der Quelle studieren müsse; mithin hätte man den Gründen der„ Leutenot" auch nur auf dem Lande, in den Dörfern, Gütern 2c. nachauforschen. Im allgemeinen mag dieses zwar richtig sein, Justleute auf 3 Tage beurlaubt, diese Erlaubnis aber im Drange gezeigt wurde. Dies Vorgehen der Herren ist daher zu verurteilen. IV. Auf einem anderen Gut hatte der Herr Administrator zwei geber, einen Streit vom Zaune zu brechen, anstatt eine gütliche Regelung herbeizuführen, wozu unsererseits die größte Bereitwilligkeit aber es giebt noch eine andere Quelle, das ist- der Gerichtssaal! seiner vielen Geschäfte vergessen. Als die beiden anderen Leute am Hier findet man beibe Barteien und hört anderen Morgen nicht zur Arbeit kanten, wurde von ihm deren Ent- Die Versammlung ist im weiteren der Ansicht, daß die schwebenden ihre Ansichten, gelvinnt einen Einblick in die Denkungsweise von lassung verfügt. Bei ihrer Differenzen zu einer so ablehnenden Haltung keinen Anlaß geben, " Herr“ und„ Knecht" und man erfährt ferner, wie der Herr ſeine erstaunt, wie ihnen von ihrem Vorarbeiter die Mitteilung ihrer zumal die von uns gestellten Forderungen äußerst minimal und Hier einige hervorragende Beispiele, welche bei dem Landgericht würde die Entlassung zurücknehmen, wenn er an jene Beurlaubung die Versammlung auch der Ueberzeugung, daß bei etwaigem Entlassung gemacht wurde. Im festen Glauben, der Herr Administrator gerecht sind und von jedem der Herren Arbeitgeber unseres Gewerbes in Hanau bewilligt werden könnten. Deshalb ist Graudenz , Westpreußen , in der kurzen Zeit von etwa zwei Monaten erinnert wird, begaben sich die beiden nach dem Stall, wo zur Berhandlung gekommen sind. Es ist unnötig, noch nähere ihr Herr 69 begaben sich die beiden nach dem Stall, wo Entgegenkommen der Herren eine Einigung zu Beiberſeitiger sich gerade befand. Betrachtungen und Erörterungen darüber anzustellen, jeder Lefer gar nicht zu Wort lommen, sondern schreit ihnen schon von weitem fchließt die Versammlung folgendes: 1. Die Kommiffion wird Dieser läßt sie aber Bufriedenheit sehr leicht zu erzielen fei. In Erwägung dieses be wird sich sein Teil sehr wohl selbst denken. Th 1. Der Gutsbesiger Wilhelm Basted aus M. Krebs, Kreis 3: Stans - raus- raus!" Die beiden Inſtleute sind hierüber beauftragt, die gefaßte Resolution sofort den Herren Arbeitgebern Marienverder, war im Verein mit dem Tischlermeister Hermann den Hof geht, so folgen sie ihm auch dorthin und wiederholen ihre Stellung hierzu bis längstens Freitag, den 4. d. M. 2. Im weiteren ganz verblüfft und da jezt der Administrator aus dem Stall auf zugehen zu lassen mit der höflichen Bitte um Mitteilung ihrer Krause der Freiheitsberaubung und Körperverlegung angeklagt. In Bitte, sie wieder einzustellen, da sie doch beurlaubt gewesen seien. wird die Kommission beauftragt, am Sonnabend, den 5. d. M., einem dem B. gehörigen Hause hatte nämlich der Arbeiter Friedrich Der gnädige Herr bleibt bei seinem„ Raus Gnatz eine Wohnung gemietet. Beim Mieten erklärte G., als er den ba bie beiden noch immer nicht gehen, weil ihnen so etwas eben nachmittags 1 1hr, eine weitere Versammlung anzuberament, th in der Stube ſtehenden Ofen bemerkte, daß er zwar seinen eigenen Ofen ganz unbegreiflich vorkommt, so zeigt der Administrator die Leute die Antwort der Herren Arbeitgeber entgegenzunehmen und die entbefize, aber trotzdem den augenblicklich vorhandenen benutzen wolle. an und beide werden wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs Im Februar 1899 fam mun eines Tages Basted zu Gnatz gefahren mit 2 Wochen Gefängnis bestraft. an und beide werden wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs sprechenden Maßnahmen zu treffen. Fast sämtliche Ofensetzer von Planen i. V. haben pie und wollte dieſem den Ofen fortnehmen, da G. ja seiner Zeit erklärt Das sind also Fälle, die innerhalb zweier Monate in einem Arbeit eingestellt. Ursache: Die Arbeitgeber haben einen Arbeitshätte, er befäße einen eigenen. Gnaz verweigerte aber die Heraus einzigen Landgerichtsbezirk zur Sprache gekommen sind. Man nachweis gegründet, der unter alleinige Führung der Meister gabe des Ofens, da er einmal die Wohnung mit dem Ofen gemietet kann sich danach ein ungefähres Bild davon machen, wie viel der kommen soll. Die Gehilfen haben den Nachweis einstimmig abhabe und ihm dieser, jezt mitten im Februar, unentbehrlich fei, artige Fälle zusammen in allen übrigen Landgerichten innerhalb gelehnt. tlfour maps umso mehr, als er gleichzeitig als Kochherd diene. Hierauf schickte eines Jahres ungefähr an das Tageslicht gezogen werden. Ausland. ga burdenador und Basted zivet mitgebrachte Dienstjungen hinein, die den Ofen ge- Andrerseits ist hieraus zu entnehmen, wie ungeheuer nötig waltsam fortnehmen sollten. G. verwies beide aus seinem Zimmer es ist, besonders hier im Osten Aufklärung zu schaffen, damit auch und es kam infolge dessen mit Basted zu Thätlichkeiten, infolge die auf dem Lande arbeitenden Leute nach einem menschenwürdigen deren beide Männer zu Boden fielen. B. rief in diesem Augenblic Dasein zu ringen beginnen. bem mitanwesenden Krause zu, einen Strick zu holen, damit Gnat gebunden werden könne. S. erfüllte sofort diesen Wunsch und nun Die Ursachen der Leutenot sind die Leuteschinder I[ 111] banden beide dem am Boden liegenden Gnas trenzweise die Hände; da der Gefesselte sich aber nicht allein aufheben konnte, so legte V. den Strick um einen am Hinterteil seines Kastenwagens befindlichen Reform der ärztlichen Hilfeleistung in Nußland. BefaintKnauf und zog so lange am Strick, bis G. unter Erduldung lich besteht in Rußland die Einrichtung, daß die gabritunternehmer der entfeylichsten Schmerzen empor gezerrt war, dann wurde Dienstag eine Vernehmung in feiner Sache wegen Beleidigung des Aerzte austellen müssen, die den Arbeitern Silfe in Krankheitsfällen G. an den Wagen gebunden. Jetzt fuhr Basteck mit dem Wagen zu leisten haben. Die Fabrikanten machen sich die Sache jedoch so davon, dem Gnaß selbstverständlich, da er ja oaran angebunden war. billig wie möglich, fragen nicht danach, ob der Arzt von Fabritfolgen mußte: unterwegs stolperte er aber, und weil er vollständig macht hygiene etwas weiß oder nicht, bezahlen ihn so schlecht, daß er los war, so wurde er eine ganze Strecke hinterher geschleift. Am sein Haupteinkommen durch Privatpraris erwerben muß und Dorffrug rief G. um Hilfe, und es eilte denn auch ein Dienst mädchen herbei, um den Gefolterten loszuschneiden, Basted litt das Das Parteiprogramm der geplanten finnischen Arbeiter mit der ärztlichen Hilfe für die Arbeiter ist es deshalb traurig bestellt. Infolgedessen beabsichtigt nun die Regierung, wie russische jedoch nicht, sondern nahm dem Mädchen das Messer fort. Dem partet, wie es der Ausschuß angenommen hat, lautet: jezt hinzukommenden Wirt teilte er mit, daß er den Gnaß allgemeinen Arbeiterbewegung aus, betreffend die Gesellschafts - will die Aerzte selbst dirett anstellen, aus den von den Unter" Die finnische Arbeiterpartei geht von den Grundsäßen der Blätter melden, die Fabriärzte der Regierung zu unterstellen. Sie im Gasthofstall anbinden wolle. gestattet wurde, zog Als ihm dieses aber nicht entwicklung und macht es sich zur Aufgabe, in allen Richtungen die nehmern au die Nentämter zu zahlenden Beiträgen besolden er und ein Staatsexamen für Fabrikhygiene einführen, das die an er den G. nach einem in der Nähe ökonomische und sociale Befreiung der Arbeiter Finnlands durch zustellenden Aerzte zu bestehen hätten. Aus den Beiträgen der Unterstehenden Baum und band ihn dort fest. Bei diesem Anbinden zusetzen. mußte er wohl nicht vorsichtig genug gewesen sein, denn es gelang bem gequälten Menschen, fich wenigstens vom Baum loszumachen politischen und kommunalen Wahlen vom 21. Lebensjahre an und beschafft werden. 1. Algemeines, gleiches und direktes Stimmrecht bei allen nehmer sollen auch Fabrikapotheten errichtet und überhaupt Arzneien und davon zu laufen. Basted sah es, sprang hinterher, ergriff das ohne Ansehung des Geschlechts. Proportionelles Wahlsystem. Bein nachschleppende Ende des Strickes und versuchte seinen Gefangenen jährige Legislaturperioden. Die Wahlen finden an einem gesetzlich unter Fußtritten wieder nach dem Baume zu zerren. Glückbestimmten Feiertag statt. licherweise eilte in diesem Augenblide die Frau des Gefesselten herbei und es gelang ihr unter energischem Proteste, ihren Mann aus den Händen des Basteck zu befreien,
Auf Befragen des Vorsitzenden des Gerichtshofes, wie B. fich
Partei- Machrichten.
Der Genosse Albert Schmidt in Magdeburg hatte am Kaisers und eines Mitgliedes des königlichen Hauses. Es ist das Die bekannte Angelegenheit, wegen der Genosse Müller vier Jahre im Gefängnis figen soll. Es scheint, daß die Boruntersuchung gegen Schmidt nummehr abgeschlossen ist.
3. Absolute Vereins-, Versammlungs-, Rede- und Druckfreiheit. 4. Es soll erstrebt werden, daß die Arbeitszeit auf 8 Stunden
schleppschiffen in Holland ist, wie der Franff. 8tg." aus dem Haag Der Streik der Maschinisten und Heizer auf den Rheingemeldet wird, nach nur viertägiger Dauer beendet worden. Die Arbeiter errangen einen vollständigen Sieg.
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Sociale Rechtspflege.
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fo ungeheuer brutal habe benehmen tönnen, entschuldigte herabgefeßt wird. Der Staat und die Kommunen gehen mit dem erklärte G. diese Summe für zu gering, worauf Lehmann antwortete, fich der Gutsbesiger einfach mit den Worten: Ich wollte mal Beispiel des Marimalarbeitstages und Minimallohues voran. meinen Willen durchsetzen". Auch der Staatsanwalt rügte das Verhalten des Angeklagten, besonders das des Bastech, indem er anstalten. Die Boltsschule ist die Grundschule für den höheren 5. Allgemeiner Schulzwang. Freier Unterricht bei allen Lehrhervorhob, es wäre taum zu glauben, daß in unserer heutigen Zeit unterricht. noch derartige, geradezu unerhörte Roheiten vorkommen könnten. Der Gerichtshof verurteilte den Bastedt zu 4 Monaten und Krause au 14 Tagen Gefängnis.
Ist das nicht eine Scene, wie sie sich im wilden Westen Amerikas nicht schlimmer ereignen fönnte? Ein Mann, der einzig und allein fein gutes, ihm gefehlich zustehendes Recht ausübt, wird so behandelt, nur, weil der " Herr" seinen Willen durchsezen wollte! Doch weiter:
6. Herabfezung der Militärlasten.
und Selbstbesteuerungsrecht aus. 2. Das Volk übt durch seine Repräsentanten das Gesetzgebungs- von den Bädermeister Lehmann gegen Gewährung von Lohn, Das unzureichende ,, Belagsgeld". Der Hausdiener G. war Soft und Logis angestellt worden. Als er zum Beschaffen von Brotbelag( Wurst 2c.) für die ganze Woche mir 50 Pf. erhielt, nach seiner Hausordnung gebe es nicht mehr, und wenn 6. mit der Entschädigung beim Gewerbegericht. Er machte geltend, daß Hausordnung nicht einverstanden sei, dann könnte er ja aufhören. G. verließ auch die Stellung und verklagte Lehmann wegen einer er für 50 Pfennig sich nicht die ganze Woche mit Belag versorgen könne, und daß ihn der Beklagte durch sein Verhalten gezwungen habe, das Arbeitsverhältnis zu ihm vorzeitig aufzugeben. Auf Befragen gab Lehmann zu, daß unter freier Kost auch Belag für das Abendbrot zu verstehen sei. Die Kammer VI unter dem Vorsitz des Gewerberichters Strause berurteilte den Beklagten, an G. als Entschädigung 25,30 M. zu zahlen. Zur Begründung auch Belag zu dem des Abends gewährten Brote, Ein Belagsgeld" wurde ausgeführt: Bur Kost eines Hausdieners in Berlin gehöre von 50 Pf. für sieben Tage sei aber durchaus ungenügend. Da mum dem Kläger neben dem Geldlohn auch Kost und Logis zugesagt worden sei, so müsse wegen des ungenügenden Belaggeldes an genommen werden, daß der Beklagte die Lohnvereinbarungen nicht die Arbeit bei Lehmann aufzugeben, was ihm übrigens dieser selbst anheimgestellt habe; auch habe der Hausdiener das Recht gehabt, eine Entschädigung zu fordern.
wegens.)
7. Vollständige Gleichstellung von Mann und Weib. 8. Allgemeines Verbot gegen Herstellung und Verkauf von be rauschenden Getränken. ( Eine speciell finnische Bestimmung nach dem Muster Nor9. Die Arbeiterschutz Gesetzgebung muß eriveitert, die Zahl der Gewerbe- Juspettoren erhöht werben. Arbeiter müssen zur Inspektion zugezogen werden. Weibliche Gewerbe- Inspektoren.) aller indirekten Steuern. 10. Progressive Einkommen und Erbschaftssteuer. Abschaffung
11. Arbeiterversicherung von Staats wegen.
12. Unentgeltliche Rechtspflege und ärztliche Hilfeleistung. 13. Die Lage der Befiglosen, Häusler, Bächter und kleinen Be- gehalten habe. Der Kläger sei deswegen berechtigt gewesen,
Polizeiliches, Gerichtliches ufiv,
II. Auf dem Rittergut Rentowten, welches von dem Administrator Sellenthin verwaltet wird, wurde im Januar 1898 von der Frau S. ein Fräulein Martha Bemba aus Kulm als„ Stüße" engagiert. Beim Eintreffen des jungen Mädchens erklärte jedoch die gnädige Frau, fie tönne die 8. nicht gebrauchen, da sie zu schwächlich und unscheinbar aussehe. Hierin hatte Frau S. allerdings recht, figer muß verbessert werden. denn Fräulein 8., welches ca. 20 Jahre alt war, fah aus, als wenn fie 14-15 Jahre zählte. Schließlich fam man dahin überein, daß. die 8. zur Aushilfe beim Nähen und beim Stubenreinigen helfen Bochum , 2. Auguft. Redacteur D. Hue von der Deutschen follte. Sehr bald war die Behandlung aber derartig, daß Berg und Hüttenarbeiter- Beitung" wurde heute vom hiesigen Land- Arbeitgeber Blume wegen der Arbeit in Streit geraten. Im Läufe Kein Entlassungsgrund. Der Konditor Sch. war mit seinem die 8. sich veranlaßte fühlte, in einem Briefe an ihre Eltern gericht zu 200 M. Geldstrafe oder 20 Tagen Gefängnis verurteilt. der erregten Unterhaltung forderte Herr Blume den Gehilfen auf, über dieses Verhalten der Herrin zu klagen. Hiervon machte sie Er soll in einem Artikel genannter Zeitung die fiskalischen Berg ruhig zu sein, und wiederholte die Aufforderung, als der Gehilfe den anderen Dienstmädchen auch Mitteilung und fügte hinzu, unter beamten am Deister beleidigt haben, indem er ihnen den Vorwurf fortfuhr, auf ihn einzureden. Der Streit endete mit der Ents solchen Umständen wäre es schon beffer, wenn sie alle zusammen in gemacht, daß mit ihrem Vorwissen in den dortigen Schächten mehr lassung des Gehilfen Sch., der dann den Arbeitgeber beim Gewerbeder Stadt sich vermieteten. Unglüdlicherweise bekam die gnädige Gewicht auf Kohlenförderung als auf peinliche Beobachtung der gericht auf Lohnentschädigung verklagte. Der Beklagte wandte Frau die Antwort der Eltern in die Finger und da ferner von Schußvorschriften gelegt würde. Der kommissarisch vernommene ein, daß die Entlassung wegen des Ungehorsams bes Klägers rechtseiten der liebenswürdigen Kolleginnen jene Aeußerung der Berginspettor hat" belundet, daß, nach Angabe der belich begründet sei. Der Kläger hätte auf seine mehrmalige Auf3. über das Fortziehen der Herrin ebenfalls hinter- leidigten Beamten, alles in Ordnung gehalten forderung ruhig sein müssen. Nach der Beugenvernehmung wurde bracht worden war, so stellte diese das junge Mädchen würde. Der Einsender der Zuschrift dagegen hat versichert, daß er der Beklagte mit folgender Begründung zur Bahlung von zur Nede und ohrfeigte fie dabei ganz gehörig ab. Um alles wahrheitsgemäß berichtet, aber gebeten, um ihn vor Maß- 85,56 m. verurteilt: Die fofortige Entlassung des Klägers jei mum sich weiterer Mißhandlungen zu entziehen, riß das gepeinigte regelung zu schützen, feinen Namen nicht zu nennen. Der Schub ale berechtigt nicht anzusehen. Aeußerungen, die eine grobe Be Wesen sich los und berührte hierbei die Gnädige mit dem Ellen- des§ 193 wurde dem Angeklagten nicht zugebilligt, da er nicht als leidigung darstellen, seien nicht erwiesen worden. Es habe sich bogen. Außerdem aber rief Martha 8. wie es ja auch sehr be- Vertreter der Bergleute gelten könnte. Der Staatsanwalt hatte vielmehr nur um einen, wenn auch heftigen Wortwechsel gehandelt. greiflich erscheint, wenn man die beschimpfende Behandlung berüc drei Wochen Gefängnis beantragt. fichtigt Von einer Gehorsamsverweigerung, die zur soWas ständiges Mädchen." fortigen Entlassung berechtigt hätte, tönne nicht die Rede fein, wenn auch der Kläger der Aufforderung, ruhig zu sein, nicht gefolgt wäre. Ein Entlassungsgrund hätte bann vorgelegen, wenn der Kläger zugleich die Arbeit hätte ruhen laffen. Er habe jedoch ruhig weiter gearbeitet, während er sprach.
blutete.
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wollen Sie von mir, ich bin ein an
Und draußen auf dem Flur foll
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fie hinzugefügt haben:" So'n Pack schlägt ein anständiges Mädchen. Während dessen hatte die gnädige Frau nach dem gnädigen Herrn geschickt und als dieser anlangte, schlug auch er auf die Martha 8. derartig ein, daß sie aus der Nase An die Töpfer Berlins und Umgegend! Kollegen! Am Schließlich wurde die 8. noch angezeigt und auch wegen 26. Juli wurde eine Kommission gewählt, bestehend aus drei Kollegen Beleidigung und körperlicher Mißhandlung mit 20 bezw. 10 m. bes Centralverbandes und drei Kollegen der lokalen Bereinigung zur Ein eigenartiger Thatbestand lag einem Urteil zu grunde, -bestraft. Bei der infolge Berufung stattgefundenen Verhandlung Einleitung der Lohnbewegung. Diese Kollegen berufen Euch hiermit das die Kammer V des Gewerbegerichts gefällt hat. Der vor der Straffammer hatte man Gelegenheit die einzelnen Berfonen zu einer Dienstag, den 8. August, abends 6 Uhr, im Englischen Schlosser G. war für die Maschinenbau- Anstalt von Müller engagiert zu betrachten, und man konnte sich eines bittern Lächelns nicht er- Garten stattfindenden öffentlichen Versammlung. In dieser Ver- worden. Als er dann zur festgesetzten Zeit in der Fabrit erschien, wehren, wenn man die nach Länge und Breite weit über menschliches sammlung soll die Tarifvorlage nochmals durchberaten werden, dann wurde er abgewiesen. Man sagte ihm, er hätte doch am Abend Durchschnittsmaß hinausragende Gestalt der gnädigen Frau be- wird Euch berichtet werden, wieweit die Vorarbeiten zur Durch vorher durch einen jungen Mann bestellen lassen, daß er nicht trachtete und dabei bedachte, daß diese toloffale Figur, wie es in der führung der Lohnbewegung gedichen sind. Auch soll Beschluß gefaßt tommen wolle weil er sich die Sache überlegt habe. Anklage hieß, von der verkümmerten, schwächlichen und verwachsenen werden in Sachen der einheitlichen Streitmarte und werden von der G. war verblüfft. denn er hatte weder einen jungen Angeklagten mißhandelt sein sollte, besonders wenn man die gerade Kommission dahin gehende Vorschläge gemacht werden; bis dahin Mann nach der Fabrik geschickt, noch daran gedacht, die nicht sehr zierlichen Händchen der Gnädigen fich ansah. Die Figur finden die Sammlungen in der alten Weise statt, die Marken werden Stellung nicht anzutreten. Er betonte dies auch gleich, die Stelle des gnädigen Herrn entsprach ganz der seiner Frau, nur daß dieser in den bekannten Zahlstellen in alter Weise ausgegeben. Agitiert war aber schon anderweitig besetzt worden. Er wandte sich dann ein paar Streitkolben gleiche Fäuste besaß. Wenn man nun ferner für guten Besuch der Versammlung und tretet energisch zur Samm- an das Gewerbegericht mit dem Antrage, die Firma Müller zu einer bebachte, wie diese beiden baunistarten Menschen auf die lung des Streitfonds ein. J. A.: H. David, Vertrauensmann der vierzehntägigen Lohnentschädigung zu verurteilen. Das Gericht erzierliche Angeklagte losgeschlagen hatten und daß die Mißhandelte Töpfer Berlins . fannte auch demgemäß und sprach dem Kläger 54 M. zu. Der Vors noch obendrein gerichtlich bestraft wurde, so tann sich wohl niemand o figende führte begründend aus, daß derartige Meldungen nicht wundern, wenn die ländlichen Dienstboten aus dem Bannkreis der Dienstherrschaft flüchten. Die Straffammer sprach die Angeklagte von der Mißhandlung frei, bestätigte aber bie Beleidigung,
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Der Maurerstreik in Halle a. S. ist nunmehr beendet und legitimierter Bersonen nicht ohne weiteres geglaubt werden dürften. hat den Innungsnieistern doch noch eine Niederlage beigebracht. Da Kläger unzweifelhaft engagiert gewesen sei, müsse ihm die LohnNach dem Schiebsspruch des Einiaunasamts wollten sie nicht 47 f. lentschädigung zugesprochen werben. polis me dru or