Sonntag, 30. Cffoßer 1033 9tr. 250 ihrer jüngste» Phase wird jedoch nicht im gering» ne» die Folgen beseitigen, die sich trotz der Ver- sickierung DaladierS, daß Frankreich bei der Ent» scheidnng in München völlig gleichberechtigt war, ergeben werden. Frankreich ist heute in Mittel» europa eine andere Stellung, als sie da» Land in den ersten anderthalb Jahrzehnten nach dem Versailler Frieden gehabt hat. Man braucht sich nur an den Einfluh Frankreichs , den es noch vor einigen Jahren in Oesterreich , in der Tschecho« slowakei, in Polen , in Jugoslawien , in Rumänien und ans dem ganzen Balkan gehabt bat, zu erin» nern. Die Machtverschiebungen, die sich da voll» zogen haben, sind Wohl auch den Teilnehmern de» Marseiller Kongresses, ohne dah es ihnen von Daladier und Bonnet gesagt wurde, zum Be- lvuhtsein gekommen. Die französische Politik hat sich von Ost» und Mitteleuropa nunmehr nach Westeuropa und nach Afrika verschoben, wo Frankreich ein bedeutendes Kolonialgebiet hat eine Verschiebung, mit der man für die nächst« Phase der europäischen Politik rechnen muh. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dah der französische Auhenminister in seiner Rede aus­drücklich gesagt hat, dah Frankreich auf die mit dem Sowjetverband abgeschlossenen Verträge nicht verzichtet. Formal mag da» französisch­russische Bündnis ja wohl noch ebenso bestehen wie I im Jahre 1035, al» es geschlossen wurde, aber ob sein Effekt für die europäische Politik heute »och derselbe ist wie vor drei Jahren, kann doch wohl bezweifelt werden. Auch da» Bestehen dieses Bündnisses ändert wenig an der Tatsache, bah Frankreich den Rückzug hinter die Maginotlinie angetreten hat, bah e» für die nächste Feit keine andere Absicht hat, als die, sein wirtschaftliches und innerpolitisches Leben, geschützt durch seine Befestigungen im Osten, in Ordnung zu bringen. Es wird auch bereit» in der europäischen Presse die Frage nach ber Zukunft de» französisch­englischen Bündnisses aufgeworfen. Wohl hat sich hier noch weniger geändert al» an dem Bündnis Frankreichs mit ber Sowjetunion . Ob aber nicht auch der Inhalt der englisch -französischen Allianz in der kommenden Gestaltung der europäische» Politik ein anderer sein wird, da» steht noch dahin. England braucht Frankreich , aber eS braucht ein starkes Frankreich . Und ob Frankreich stark genug ist, der englischen Politik jene Stütze zu bieten, die dessen Politik in allen Erdteilen braucht, da­wird die Zukunft lehren. So kommt man zu dem Ergebnis, dah trotz der Berücksichtigung besten, was man für den festen Punkt und ruhenden Pol der europäischen Politik hält, nämlich da» Zu­sammengehen der beiden Westmächte, doch in der europäischen Politik alles in Bewegung ist. Hinterlassene Wohnungseinrichtungen im besetzten Gebiet Die deutsche Gesandtschaft hat dem tschechoslowakischen Außenmini­sterium mitgeteilt, daß die reich-deut­ schen Polizeiämter mit dem Oberkom­mando der Wehrmacht dafür Sorge tragen werden, daß die beweglichen Gegenstünde, die von tschechoslowaki­schen Staatsbürgern im besetzten Ge­biet-urüchgelassen wurden, sicherge­stellt werden. Die Sicherstellung ist allerding- nur in dem Zustande mSg- llch, in welchem die Gegenstände an Ort und Stelle bei der Aebernahme durch die deutschen Behörden vorgefunden wurden. Weiter- hat die deutsche Ge­sandtschaft mitgeteilt, daß in der näch­sten Zelt ein Abtransport dieser Ge­genstände Einzelpersonen noch nicht er­möglicht werden Kan«. Ein gemeinsa­mer Abtransport der Wohnungsein­richtungen und Bedarfsgegenstände au- dem besetzten Gebiet wird gegen­wärtig durchberaten und die Oeffent- lichkeit wird sofort informiert werden, sobald die Verhandlungen abgeschlos­sen sind. Sensation In Tokio Plötzlicher Wechsel Im Außenministerium Tokio , 29. Oktober. Auf Vorschlag deS Ministerpräsidenten Kanone wurde der frühere Außenminister Hachiro Arita zum Außen­minister und H a t t a, früherer Vizepräsident der südmandschurischen Eisenbahn,»um Kolonialmini­ster ernannt. Zu der Aenderung im Außenministerium wird erklärt, daß diese vollkommen unerwartet kam und in politischen Kreisen große Sensation verursacht hat. China denkt nicht an FrledenschluB Washington, 29. Oktober. (HavaS) Der neue chinesische Botschafter Huhisch übergab ge­stern dem Präsidenten Roosevelt seine Beglaubi­gungsschreiben. Rach der Audienz erklärte er zu Pressevertretern: Alle Gerüchte über Friedens­verhandlungen zwischen China und Japan sind leicht zu widerlegen, da gegenwärtig ein gerech» ter Friede nicht zu erreichen ist. Ich habe gute Gründe, um überzeugt zu sein, dah die chinesische Regierung und daS chinesische Volk den Vertei- digungSkrieg bis zu jenem Zeitpunkt fortsehen werden, wo eS sicher sein wird, dah sie einen g e» rechten und ehrenvollen Frie» den erlangen. Am Schluffe sagte der neue Botschafter, daß ühina nicht zu sehr auf die Hilfe der Sowjetunion baue, da diese voll von Sorgen um die innere Po­litik ist. Ola Judenausweisunsen aus Deutschland Berlin , 29. Oktober. Die Verhandlungen zwischen Polen und Deutschland in Angelegenheit der Ausweisung der Polen aus Deutschland schrei­ten fort. Bisher konnte keinEinverneh- m e n erziet werden. Die Ausweisungen der pol­nischen Juden aus Deutschland gehen weiter. Heute nachmittag überschritten die polnische Grenze bei Radzionki in Oberschlesien 2500 jü­dische polnische Staatsangehörige, die aus Wien und Lundenburg ausgewiesen wurden. Un» 1er ihnen befinden sich auch Frauen und Kinder. I» den Grenzstationen sind Mitglieder der jüdi­schen Hilfsorganisationen eingetroffen, die sich um die Flüchtlinge kümmern. Vorläufig eingestellt Berlin. (JNB) In der Frage der Behand­lung der in Deutschland lebenden polnischen Staatsangehörigen ist SamStag nachmittag zwi­schen der deutschen und der polnischen Regierung ein Einvernehmen dahin erzielt worden, dah zu Beginn der nächsten Woche Verhandlungen dar­über in Warschau stattfinden. Jnfolgedeffen sind die beiderseitigen Mahnahmen der Ausweisungen von Polen au» Deutschland und von Deutschen au» Polen e i n g e st e ll t worden. Flach 18 Jahren Kriegszustand in Litauen auf gehoben Kowno, 29. Oktober. Wie amtlich gemeldet wird, hat die litauische Regierung den Kriegszu­stand vom 1, November ab aufgehoben. Damit wird, wie das Deutsche Nachrichtenbüro meldet, eine der dringendsten Forderungen deS Memel­gebiete» erfüllt. Der Kriegszustand bestand in Litauen seit dem Jahre 1929 und im Memelge­biet seit 1920. Mein Kampf erlaubt Und neun reichsdeutsche Zeitungen Prag , 29. Oktober. Die morgige Ausgabe deSAmtsblattes" veröffentlicht folgende Kund­machung: DaS Ministerium de» Innern in Prag hat im Einvernehmen mit dem Ministerium deS Aeuheren das Verbot der Beförderung und Ver» breitung folgender ausländischer periodischer Zeitschriften widerrufen: 1.»Der Angriff", Berlin . 2.Berliner Bor» senzeitung", Berlin . 3.Berliner Tageblatt und Handelszeitung", Berlin . 4.Frankfurter Zei­ tung ", Frankfurt . 5.Münchener Neueste Nach­richten", München , 6.Nationalzeitung", Effen. 7.Neue Freie Preffe", Wien . 8.Neues Wiener Journal", Wien . 9.Völkischer Beobachter", Er­scheinungsorte: München , Berlin , Wien . Unter einem widerruft da» Ministerium de» Innern das Verbot der Beförderung und Ver» breitung der reichsdeutschen nichtperiodischen DruckschriftMein Kamps", Hlinka-Garde einzige Wehrorganisation der Slowakei Das Amtsblatt der slowakischen Regierung vom 29. Oktober veröffentlicht eine Verordnung, durch welche alle halbmilitärischen Webrorganisa» tionen mit Ausnahme der Hlinka-Garden, die als einzige Wehrorganisation auf dem Gebiet der Slowakei zugelaffen wird, aufgelöst werden. Un» ter den aufgelösten Organisationen befindet sich die Nationalgarde, der Verband der SicherheitS» wache, die natwnale Schützenvereinigung, die be­waffneten Formationen de» Sokol, der Arbeiter­turnvereine, des Orel, der Bauernresterei, der Donauwache und andere ähnliche Organisationen. Die aufgelösten Organisationen bezw. ihre Mit­glieder haben ihre Waffen unverzüglich den loka­len Militärkommando» bzw. den Sicherheitsbe­hörden abzuliefern. Einzige Wehrorganisation in der Slowakei bleibt die Hlinka-Garde,. welche ihr Organisationsnetz auf dem Gebiete der gesamten Slowakei aurdehnen kann. Dir Verhandlungen der deutschen Bank mit der Böhmischen Unionbank sind nunmehr soweit abgeschlossen, daß die Deutsche Bank die sude« tendrutschen Filialen der Böhmischen Unionbank in Kürze tn ihr Filialnetz einbezieht. Die Filia­len der Böhmischen Unionbank nehmen bereits jetzt alle Aufträge für die Deutsche Bank im Sude- tengebiet entgegen Bemerkungen zu. einigen aktuellen Rechtsfragen Von Dr. Egon Schwelb Das Abkommen von München , die Besetzung von Gebietsteilen der Tschechoslowakischen Re­publik durch deutsche und polnische Truppen, die Räumung von Gebietsteilen an der slowakisch­ungarischen Grenze sind politische Tat­sachen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Vom Standpunkt der tschechoslowakischen inner­staatlichen Rechtsordnung sind die Gebiete» um die e» geht, zivar besetzt und geräumt, sie haben aber..vorläufig nicht aufgehört, rechtlich zur Tschechoslowakischen Republik zu gehören. Die Zu­gehörigkeit zur Republik wird rechtlich erst auf- hören, bis die auf die Abtretung und ihre Kon­sequenzen Bezug habenden Staatsverträge ge« schlossen und die dazu nottvendigen Gesetze er­lassen sein werden. Die Verfügungen de» Ständigen Ausschusses und die Regierungsverordnungen, die in den letz­ten Wochen erlassen worden find, bringen diesen Rechtsstandpunkt llar und eindeutig zum Aus­druck. In den Verfügungen über die provisorische oder dauevnde Organisation der Gerichte, Finanz­behörden, Handelskammern und Advokatenkam­mern wird teils von Ärenzveränderungen ge­sprochen, die(in Zukunft!) erfolgen werden, teil» vom besetzten und geräumten Gebiet, niemals von vollzogenen Grenzveränderungen oder von einer bereit» erfolgten Gebietsabtretung. Wa» die Staatsbevölkerung der gerämnten Gebiete anlangt, so geht au» der Verordnung vom 9. Oktober 1988 Slg. Nr. 217 über die Entlassung tschechoslowakischer Staats­bürger deutscher Nationalität vom Militärdienste ausdrücklich hervor, datzderzeitnochalle Bürger der Tschechoslowakischen Republik in ihren ursprüng­lichen Grenzen alstschechoslo- wakische Staatsbürger anzu- e h e n sind. Die Verordnung spricht von der Entlassung von Personen, welche eine fremde Staatsbürgerschaft nach den Vorschriften erlan­gen würden, die zur Durchführung des Münchner Abkommens erlassen werden. Nach der au» dieser Verordnung llar hervorgehenden Rechtsauffassung wird der Verlust der tschechoslowakischen Staats­bürgerschaft der zu dem an Deutschland abgetre­tenen Gebiet gehörenden Bürger erst eintreten, sobald die Vorschriften zur Durchführung de» Münchener Abkommens erlassen sind. Allerdings haben die in den letzten Wochen erlassenen Verfügungen des Ständigen Aus­schusses und Regierungsverordnungen bereits in vielfacher Hinsicht eine Sonderbehandlung, näm­lich eine Schlechterjtellung der zu den abgetre­tenen Gebieten gehörenden Bevölkerung im Ver­gleich mit der Bevüllerung der übrigen Gebiete des tschechoslowakischen Staates vorgenommen. Hier ist zunächst auf die Kundmachung des Landes­präsidenten in Prag vom 9. Oktober 1938 Slg. Nr. 229 und die Kundmachung des Landespräsi­denten in Brünn vom 8. Oktober 1938, Slg. Nr. 248, zu verweisen, durch welche auf Grund de» Gesetzes über die ausserordentlichen Ber- sügungen jenen Personen, die nach dem 29. Mai 1938 aus den von deutschem oder polnischem Militär besetzten Gebiet zugewandert sind, eine besondere Meldepflicht auferlegt worden ist. Wie bekannt, war die Meldepflicht in vielen Fällen mit dem Auftrage verbunden» den Aufenthalts­ort in dem tschechoslowakisch verbleibenden Ge­biet zu verlassen und an den früheren Wohnort zurückzukehren. Die Verordnung vom 9. Oktober 1938, Slg. Nr. 219, über zeitweise Einschränkungen auf dem 'Gebiete gewerblichen und anderen auf Erwerb gerichteten Beschäftigungen, die sogenaimte Ge­werbesperre, richtet sich ihrem Wortlaute nach nicht nur gegen die Bevölkerung der besetzten Gebiete, sondern gegen jedermann, der an einem anderen Orte als dort wo er vor dem 31. Juli 1938 den ordentlichen Wohnsitz gehabt hat oder schon eine Erwerbsbeschäftigung betrieben hat, ein Gewerbe oder eine andere aus Erwerb gerichtete Beschäf­tigung betreiben will. Praktisch trifft diese Ver­ordnung, dies ist ja auch ihr Sinn und ihr Zweck, die Bevölkerung des besetzten Gebietes, soweit sie die Absicht hat, im verbleibenden Staatsgebiet selbständig erwerbstätig zu sein. Durch die Verordnung vom 19. Okrober 1938 ,Slg. Nr. 244, wurden wesentliche Ein­schränkungen für die Beschäftigung in unselbstän­diger Stellung(im Dienstverhältnisse) erlassen. Nach dieser Verordnung haben die Dienstgeber alle Angestellten zu melden, die sie seit 1. Mai 1988 ausgenommen haben, wenn die Angestellten am 1. Mai 1988 oder später den ordentlichen Wohnsitz oder das Heimatsrecht auf dem besetz­ten Gebiet hatten. Der Dienstgeber mutz um Bewilligung zur Beschäftigung dieser seit 1. Mai ausgenommenen oder in Zukunft in seine Dienste tretenden Angestellten ansuchen. Die Behörde entscheidet über da» Gesuch nach freiem Ermessen. Diese Verordnung ist sehr hart. Sie beant­wortet nämlich provisorisch die noch ungelöste Frage, ob bei der endgültigen Regelung der Staatsbürgerschaft das Heimatrecht oder der Wohnsitz matzgebend sein wird, vorläufig gegen die Betroffenen und unterwirft den Beschränkun­gen alle Personen, die e n t w e d e r infolge ihre» Wohnsitzes in der entscheidenden Zeit o d e r in­folge de» Heimatrechtes zum besetzten Gebiete ge­hören. Unter die Verordnung fallen also Arbei­ter und Angestellte, welche nach dem 1. Mat 1933 i ihre Dkenstpossen gewechselt haben oder wechseln, falls sie im besetzten Gebiet heimatberechtigt sind, selbst dann, wenn sie seit vielen Jahren oder Jahrzehnten ihren ordentlichen Wohnsitz auf dem unbesetzten tschechoslowakischen Gebiete haben. Die Verordnung steht also auf dem Standpunkt: im Zweifel gegen die Zulässigkeit der Anstellung, fast möchte man sagen: in dubio e o n t r a reum. Ist einer, der nach dem 1. Mai 1938 im besetz- jen Gebiet gewohnt hat, im unbesetzten Gebiet heimatberechtigt: es nützt ihm nicht», er darf nur mit Bewilligung der Bezirksbehörde beschäftigt werden. Ist er seit Jahren oder noch länger un­unterbrochen im rein tschechischen Gebiet an, sässig, eS nützt ihm auch nichts, wenn er im be­setzten Gebiet das Heimatrecht hat. mag er auch zu seiner Heima(gemeinde keinerlei reale Be­ziehungen haben, ja sie überhaupt nicht kennen. Postabkommen mit Deutschland DaS Ministerium für Post« und Telegra­phenwesen teilt mit: SamStag kurz vor Mittag wurde in Berlin ein Abkomme» zwischen der tschechoslowakischen und reichsdeutschen.Post­verwaltung unterzeichnet, welches eine ganze Reihe von Fragen, die durch die Besetzung des sudetendeutschen Gebietes auf dem Gebiete des PostverkehreS sowie des Telegraphen- und Tele­phonverkehres entstanden sind, regelt. Einzelhei­ten, die aus diesem Abkommen sich ergeben, wer­den der Oeffentlichkeit zeitgerecht mitgeteilt werden. « In der Vereinbarung wird betont, daß die bis­herigen Abkommen hinsichtlich de» gegenseitigen Post», Telephon- und Telegraphenverkehrs, ins­besondere soweit e» sich um eine Herabsetzung der Postgebühren handelt, unverändert in Geltung blei­ben. Hinsichtlich der Beförderung von Postsendun­gen wurde vereinbart, datz die Postbeförderung so­wohl zwischen Deutschland al» auch der Tschechoslo- wakei sowie der Transit-Begleiwerkehr für andere Staaten eröffnet werden wird, sobald die Eisenbahn­beförderung fteigegeben werden wird. Zum Zwecke der Erzielung«ine» einwandftelen gegenseitigen Telegraphen- und Telephonverkehr- wurden Grund­sätze vereinbart, deren zufolge da» Telegraphen« und Telephon-Netz an den neuen Grenzen geregelt wird. Auch in anderen Fragen, welche da» gegenseitige Verhältnis der beiden Poswerwaltungen betreffen, wurde eine Einigung erzielt. Um die Selbstverwaltung Mährens Brünn . Gestern fand im Sitzungssaal der mährisch-schlesischen Landesvertretung eine Sit­zung der Abgeordneten, Senatoren, Landes­vertreter und LandeSauSschustbeisitzer unter dem Vorsitz von Senator Dolansky statt. Abgeordneter Langer und LandesauSschussbeisiher Drobnh be­richteten über' die Vorsprache einer Abordnung des Landes beim Ministerpräsidenten General Syrovh und Innenminister Dr. Eernh, welchen der Wunsch der mährischen Bevölkerung» die Selbstverwaltung des Lande» zu behalten, ver­dolmetscht wurde. Die beiden Minister erklärten der Abordnung, daß die Gerüchte über eine Ein­schränkung der Selbständigkeit deS Landes nicht der Wahrheit entsprechen. Die Abordnung über­reichte bei dieser Gelegenheit ein Memorandum, in dem die Forderungen des Landes enthalten sind. Die Berichte wurden von der Versammlung einstimmig zur Kenntnis genommen und daS Vorgehen der Deputation wurde gebilligt. Die Versammlung nahm eine Manifesta­tionskundgebung an, in der die Ueberzeugung auögedrückt wird, datz die Selbstverwaltung des Lande» erhalten bleiben wird. Der Ausschuss der mährischen Abgeordneten, Senatoren, Landesver­treter und LandeSauSschuhbeisiher wird ermäch­tigt, alle diesbezüglichen Fragen weiter zu ver­folgen und darüber in einer neuen Sitzung zu berichten. Die Versuche, Teile des Landes Mäh­ ren abzutrennen, wurden einmütig und ener­gisch abgelehnt. Weitere Verwirklichung der slowakischen Autonomie Wie diePrager Abendzeitung" meldet, hat die siowakische Regierung eine Reihe von Mass­nahmen getroffen, durch welche die Autonomie der Slowakei weiter auSgebaut wird. So werden die Agenden der Zivil-Luftschiffahrt und des Auto- mobilismuS, die bisher vom Ministerium für öffentliche Arbeiten in Prag zentral betreut wur­den, auf das Wirtschaftsministerium in Bra­ tislava übertragen. Dasselbe Bestreben der Ver­selbständigung zeigt die slowakische Regierung im Hinblick auf die Pensionsversicherung der Ana-- stellten, eS stzll der auf die Slowakei und Kar- paihorussland entfallende BermögenSanteil der Peusionsanstalt auSgesondert werden, was wohl den Anfang der völligen Selbständigkeit der Pen­sionsversicherung für die beiden Länder bedeutet. Bemerkenswert ist auch, dass die slowakische Re­gierung bei einzelnen Zeitungsbetrieben Regie­rungskommissäre eingesetzt hat, und zwar sowobl bei den agrarischen als auch bei den sozialdemo­kratischen, und ebenso bei den beiden deutschen Zeitungen, die in Bratislava erscheinen. Dass in wirtschaftlichen Institutionen wie in der Handels­kammer und im Verband landwirtschaftlicher Vorschusskassen schon frühere derartige Regie- rungSkommiffäre eingesetzt wurden, haben wir bereits gemeldet.