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und hierzu war ihm die Uhr unerläßlich. Es giebt ja keinen Meri- jedoch trotten der Kirche und ihrem Banne und behielten das dian, der in gleicher Weise ausgezeichnet ist, wie der Aequator unter Rausmann'sche Erbe. Matthias Mackwitz gab den Kampf noch nicht den Breitenfreisen; daher ist die Wahl des Null Meridians, auf. Er richtete Kummerbriefe" an den Erzbischof von Magdeburg  von dem aus die Zählung beginnt, eine willkürliche. Die Engländer und den Kurfürsten Friedrich( den Sanftmüthigen), und diese beauf­wählen denjenigen, der durch die Sternwarte von Greenwich   geht, tragten die Pröpfte des Leipziger   Thomasklosters und des Hallischen die Franzosen   den durch Paris   führenden, andere Nationen noch Klosters Neuwert mit der Schlichtung des Rechtsstreites. Beide andere. Am gebräuchlichsten ist die Zählung vom Greenwicher entschieden zu gunsten des widderpartye von Lipczk", der Gegen­Meridian aus, von dem Berlin   z. B. 1312 Grad östlich liegt; man partei in Leipzig  . Nun wandte fich Matthias Mackwitz an die muß also auf dem Aequator da, wo er vom Greenwicher Meridian höchste Instanz der damaligen Gerichtsbarkeit in Deutschland  , an die geschnitten wird, 13/2 Grad nach Often wandern, um den Meridian heilige Vehme. zu finden, auf dem man nach Norden reisend nach Berlin   fommt. Da die Erde sich von Westen nach Osten dreht, so erscheint den östlich gelegenen Gegenden die Sonne sowie die übrigen Gestirne früher, als den westlichen, und es läßt sich leicht sagen, um wie viel früher. In 24 Stunden ist eine volle Drehung um 360 Grab beendigt; daher entspricht einem Grade eine Zeitdifferenz, die dem 360. Theil von 24 Stunden, das sind 4 Minuten, gleich ist. Da Berlin   z. B. wie erwähnt 131, Grad östlich von Greenwich   liegt, so wird in Berlin   die Sonne 54 Minuten früher aufgehen als in Greenwich  , es wird hier 54 Minuten früher Mittag sein, und ebenso wird sie 54 Minuten früher untergehen.

Man sieht nun auch sofort, daß man umgekehrt aus der Zeitdifferenz zweier Orte auf ihre Länge schließen tann. Weiß man daß es hier 54 Minuten früher ist, als gleichzeitig in Greenwich  , so Tennt man sofort den Meridian, auf welchem man sich befindet, näm­lich 13/2 Grad östlich von Greenwich  .

Unterdessen hatte sich der Streis der in diesen Handel ver. wickelten Leipziger   Bürger erweitert, und es ergingen von seiten Ditterich Ditmersen, richters vnde Frygraven zew Wolckmersen Volkmarser in Weftphalen), des heylichen Romischen richs von bevele( Befehl) des hochwirdigsten in god vader herr Ditterich erczbizchof zew Colne" 2c. Vorladungsbriefe an die Leipziger   Bürger Hermann Becker, Heinz Winter, Nickel Mulner, Hans Knappe, Claus Schulze, Dittrich( Thyce) Rolfwig, Lorenz Pudernaß, Nickel Krays und Heinz Mugenhauer. Von diesen lassen sich noch einige im Harnischbuche von 1466( f. Wustmann  , Quellen zur Geschichte Leipzigs, 1. Bd.) nachweisen. Sie müssen zu den reicheren Familien des damaligen Leipzigs   gehört haben, denn Lorenz Pudernaß, der im heutigen Böttchergäßchen( hinter Wolkenstein  ) wohnte, lieferte zur Ausrüstung von Kriegsknechten im Kampfe gegen den Burg­ grafen   Heinrich III. von Plauen   je einen Krebs"( Plattenharnisch), lich 131171 Eisenhut, Schild, Koller und Armbrust und der Kanzler, der damals man die Breite eines Ortes ermittelt, so ist der tägliche gerade Hermann Becker's Haus in der Grimmaischen Gaffe" ge. Lauf der Sonne und der anderen Gestirne für diesen Ort leicht zu kauft zu haben scheint, 1 Krebs, 2 Hüte, 2 Schilde, 2 Panzer, berechnen, und eine weitere Höhenmessung eines Gestirns giebt die 2 Koller, 1 Armbrust und 1 Büchse. Jedenfalls pochten die Leip­gerade herrschende Zeit zu. Um nun aber zu wissen, wie spät es ziger auf ihren Einfluß und ihr Ansehen und folgten der Vorladung gleichzeitig in Greenwich   ist, dazu ist die Uhr oder der Schiffs. der heiligen Behme nicht, wie ſie ſich auch weigerten, die Geldstrafe, chronometer unerläßlich, der die Greenwicher Zeit oder die Zeit zu der fie deshalb verurtheilt wurden, je 66 Schilling, zu zahlen. eines bestimmten Meridians augiebt. 2118 ibh die übr fehen Deshalb erlangte Matthias Macwiz am 8. Gebruar 1457 purch geblieben war, nahm Nansen nach Bestimmung seiner Breite seinen Vorsprecher Boldwin Czwigker bei dem frienstul", das eine Zeitmeffung vor; dann schätzte er an der Läge des Weges, den her dy vorgnanten beclagten mag an dasten in holcz, er in den 4 Tagen, seit er die letzte Längenmeffung gemacht, zurück. in felde vnde furt an allin stetin wu her sy ankummet, gelegt hatte, die Länge oder den Meridian, auf dem er sich befand, vnde kummeren ir lib unde gut" wegen nün dusent guldin", und stellte danach seine Uhr. Auf diese Weise glaubte er, feinen bie er nach frienstuls rechte" und auf schone geystliche großen Fehler begangen zu haben; derselbe betrug auch nur sentencien, executorien vnde instrumenten" hin von ihnen 612 Grad oder 26 Beitminuten. Dies war aber ausreichend, um zu verlangen hatte. Ferner schrieb der Freigraf der heiligen Vehme ihn oft vollständig zu verwirren, so daß er mehrfach im Zweifel an den Leipziger Rath, er solle die beklagten myt yren wyb war, ob er sich öftlich oder westlich von dem ersehnten Lande be- unde kinderen von on( fich) triben( wegtreiben) unde oer( ihr) fand, und als er es schließlich erreicht hatte, glaubte er manchmal, güt( Gut) behaldin. Auch wurde der Kläger   dem Schutze der auf einem neuen, unbekannten Lande zu sein. Erst durch das Zu: Markgrafen   von Brandenburg   und der Herzöge von Sachsen   empfohlen, fammentreffen mit der englischen Expedition, deren Uhren die während die Angeklagten weber schucz noch schur sollin habin" richtige Greenwicher Zeit zeigten, konnte der Zweifel gehoben bei Bäpften, Königen, Kaifern, Fürsten  , Grafen  , Rittern oder Knechten. Eine besondere Aufforderung, dem Matthias von Mackwiß zur Er­langung des ihm zuerkannten Rechtes Beihilfe zu leisten, erließ der Freigraf an demselben 8. Februar 1457 an die Herzöge von Sachsen  , Markgrafen von Brandenburg, Grafen von Mansfeld   und Anhalt  , den Bischof Johann von Merseburg und den Ritter Hans von Waldenfels, außerdem an alle Schultheiße, Richter, Freigrafen, Frei­fchöppen und an ,, aller menlich, der dusse preff( Brief) ankommet, en( ihn) sehin. horen ader( ober) lessen".

werden.

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Etwas von der Vehme.

Bt.

Das Walten der Heimlichen Behme", die im Mittelalter das oberste Gericht Deutschlands   bildete und auch über den Fürsten   stand, ist so sehr in Dunkel gehüllt, daß sich bei vielen die Meinung herausgebildet hat, die Behme habe überhaupt als eigentlicher Gerichtshof garnicht bestanden. Das ist jedoch ein Irrthum. Und nachstehender, aus dem Leipziger   Urkundenbuch geschöpfte und von uns dem Leipziger Tageblatt  " entnommene Bericht eines Prozesses, der im 15. Jahr­bundert spielte, wird unferen Lefern gewiß von Interesse sein, und hat jedenfalls auch ein hohes historisches Interesse:

In der Petersstraße zu Leipzig   starben zu Anfang des 15. Jahr hunderts dem kleinen Matthias( von?) Mackwitz beide Eltern. Des verwaisten Knaben nahm sich sein nächster Berwandter Nicolaus Kaufmann, Bürger zu Leipzig  , an. Er übernahm die Vormundschaft, verkaufte das Haus in der Petersstraße für 212 Rheinische Gulden und legte davon 100 Gulden für sein Mündel zurück. Da Mackwitz sein einziger näherer Verwandter war, so erklärte er ihn in Gegenwart der Rathsherren Heinrich Winter und Dietrich Kulfwiß zum Erben aller seiner Güter und Besigthümer. Nicolaus Kaufmann starb Ende Mai oder Anfang Juni 1488. Seine Hinter laffenschaft bestand aus einem Hause am Markte, einer Kauffammer unter dem Rathhause( in der sogenannten Bohnen" oder Bühnen") mit großem Tuchvorrathe und anderen Waaren, zusammen im Werthe von 3000 Gulden, einem Baumgarten vor dem Grimmaischen und einem Vorwerke vor dem Peters- Thore. Dies alles tam jedoch zunächst nicht in die Hände des rechtmäßigen Erben, des Matthias Mackwiß, sondern in die der Leipziger   Bürger Thomas Gleyber und Martin Wildenhayn. Sie nahmen sogar die für jenen zurückgelegten 100 Gulden in Beschlag und bekümmerten fich wenig um die an sie ergangenen Aufforderungen, ihr unrechtmäßig erworbenes Gut wieder herauszugeben.

Auf grund diefes Schiedsspruches der heiligen Behme ging jetzt Matthias Macwiß gegen den Kurfürsten Friedrich den Sanftmüthigen und den Leipziger Rath, die beide den Beklagten und ihren Ver theidigern Schuß gewährt haben sollten, vor.

In der Nacht zum Donnerstag, den 18. Mai, wurde der Vogt von Delizich, Albrecht Proffe, durch einen lauten Hornstoß geweckt, und bald überbrachte ihm der Burgwächter einen Brief, der im Grindel" des Burgthors gesteckt hatte. Er öffnete und fand zwei

Fehdebriefe.

Wisset burgermeister vnd rad vnd ganteze gemeyne zcu Liptezk( Leipzig  ), das ich Matis Macwit, Raloff Tabel, Brant von Cramme, Hans von Hartenberg, Henicke Kukencop, Freydeke Bockel, Jacob Vyweians vnd alle unser mitte helfer vwer( enter) vnd der vwern( eurigen) wollen vynt syn vmb des probistes willen zcu sinte( Sanft) Thomas, vnd was hiran geschit an raube, morde vnd brande, dar wulle wir nicht zcu antwerten ( verantworten) vnd vnser ere an uch( euch) vnd an den uwern bewart habin. Geschreben am sonnabende nach vnsers hern hymmelfahrt anno domini LVIIIo. Geschreben vnder vnser egns ingesiegel.

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Wettet( wißt) herthege( Herzog) Freyderk( Friedrich) here to Sassen, dat ek( ich) Matias Maghwit vnde Rolof Tabel vnde Brant van Gramme, Hans van Hardenberghe, Hennigh Kuken­cop, Freyderk Bockel, Jacob Wyweians vnde alle vnse mydde hulpers( Mithelfer), dat we wylle( wir wollen) wyghent( Feinde) Nun flagte Matthias Mackwitz. Welchen Weg er dabei zunächst iuwer( cuer) lande vnd lude weysen( fein) vmme vnse groter einschlug, verschweigen uns die Quellen. Er wandte sich dann an vnrechticheyt weyhgen( wegen), de de schut( geschieht) Matias den Propst Nicolaus vom Kloster Neuwert bei Halle, und dieser Makwit van den van Leyppessche( 2eipzig) veyghen ome ghe­entschied gegen ihn. Wüthend über diese Abweisung appellirt Mackwik schut, vnde wes hir van schut an rowe( aub) vnde an brande an das Baseler Konzil, und dieses beauftragt den Doktor vnde an morde, dar wylle we nycht to antworten vnd vnse Bernhard de Boscho mit der Einleitung des gerichtlichen Ver- ere an gik( auch) vnde anden iuwern by waren. Ghescreven fahrens. Nachdem die Beklagten zu mehreren Terminen vor-( geschrieben) an dem sonnawende na vnses heren ghoddes geladen und nicht erschienen waren, wurden sie mit dem Kirchen- hymmel wart daghe in dem achten vnde wefftighasten( 50.) iare banne belegt und in der am 9. Februar 1442 erfolgten Schlußsenten; ghescrewen vnder Matias Makewit inghesegel, des we alle hie zur Herausgabe des widerrechtlich in Besitz genommenen Nachlasses to bruken. Diese beiden Fhedebriefe, deren abweichende Schreibweise zeigt,

an Matthias Mackwit verurtheilt. Die beiden Leipziger   Bürgerl