Juli.
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Interm neueffen Kurs.
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1. Berlin . Maurer Hente- Schöneberg wegen Erpressung 4 Wochen Gefängnis. „ Leipzig . In der Revisionsinstanz Genosse Düwel- Essen wegen Beleidigung 3 Wochen Gefängnis. Bochum . Wegen Beleidigung eines Betriebsführers Genosse Hue Essen 500 M. Geldstrafe. Rudolstadt . Genosse Lewy Saalfeld wegen Beleidigung der Berwaltung der Meininger Griffelwerke 1 Monat Gefängnis. „ Nürnberg . Schreiner Weimann- Fürth wegen Vergchens gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung 14 Tage Gefängnis. 3. Leipzig . In der Revisionsinstanz Genosse Schmugler Dessau 1 Monat Gefängnis wegen Offizierbeleidigung. Itzehoe . Je 9 Monate Gefängnis die Arbeiter Reg und Meinert wegen Beleidigung und Bedrohung eines Streit brechers. Dresden . Die Genossen Beyer- Dresden und Jacobey Berlin je 2 Monate und Genosse Lieniche 1 Monat Gefängnis wegen Beleidigung der Nedacteure des Dresdener Journals".
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4. Erfurt . 15 M. Geldstrafe Genosse Pappe wegen un erlaubten Sammelns. Dresden . Maurer Belzig wegen versuchter Nötigung zwei Monate Gefängnis.
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5. Erfurt . Wegen Bergehens gegen das Vereinsgesetz die Genossen Fahrenkamm und Stegmann 15 bezw. 6 M. Geldstrafe.
6. Finsterwalde . 70 M. Geldstrafe Genosse Gehrmann wegen Beleidigung eines Streitbrechers.
7. Leipzig . In der Revisionsinstanz Genosse Swienty Halle 300 M. Geldstrafe wegen Richterbeleidigung.
8. Zwickau . Maurer Otto wegen Verübung groben Unfugs 30 M. Geldstrafe.
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Frankfurt a. M. 2 Wochen Gefängnis ein Bierfahrer wegen Beleidigung eines Streifbrechers. Augsburg . Wegen des gleichen Vergehens ein Maurer 8 Tage Gefängnis.
10. Hamburg . Ebenfalls wegen des gleichen Vergehens Genoffe 2abersty 50 M. Geldstrafe.
11. Halle. Genosse Swienty wegen Richterbeleidigung 400 M. Geldstrafe. Wegen des gleichen Delifts 1 Monat Gefängnis in der Revisionsinstanz.
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Breslau . 1 Monat Gefängnis Genosse Loebe wegen Beleidigung des preußischen Herrenhauses.
Erfurt . Wegen Beleidigung des Polizeidirektors Genoffe Rudolph 150 m. Geldstrafe.
Chemnik. Maurer Debellis wegen Nötigung ze. Drei Monate und 2 Wochen Gefängnis. 13. Potsdam. 3 Maurer wegen Erpressung 6 Wochen bezw. 3 Monate Gefängnis. München . E. Schmidt und 4 Genossen je 20 M. Geldstrafe wegen Verübung groben Unfugs.
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und
das
Freitag, 11. August 1899.
Geltend
bisher u. a. daran festgehalten, daß die Schlafburschen, als des flüssig werde, so u. a. Reichensperger, der ausdrücklich dent eigenen Hausstandes entbehrend, nicht wahlberechtigt sind, dagegen eigenen Herde feine politische Bedeutung beigelegt wissen die Chambregarnisten das Wahlrecht befizen; danach werden auch wollte. Es wurde auch angeführt, daß Alegander v. Humboldt diejenigen Reklamanten, die als Schlafburschen gemeldet find, aber damals bloß als Chambregarnist oder gar als Schlafbursche?- sich nach den Ermittelungen des Ausschusses als Chambregarnisten( Heiterkeit) wohnte. Der Antragsteller v. Seckendorff führte auseriviesen haben, von demselben zur Aufnahme in die Wählerliste drücklich aus, daß auch ein Schlafbursche, der seine Steuern bezahlt, empfohlen. Die nach dem 30. Juli cr. das 24. Jahr vollendenden wahlberechtigt ist. Der Antrag wurde indeß, wie gesagt, schließlich Personen hat der Ausschuß auch nicht als wahlberechtigt an- mit geringer Mehrheit abgelehnt. Das aber steht fest: erkannt, und im Punkte der Krankenhaus Unterstüßung An bie Wohnräume hat man nicht gedacht; mur glaubt er, fich dem oberverwaltungsgerichtlichen Erkenntnis in dem Sinne war die Selbständigkeit verstanden, daß Gesinde fügen zu müssen, welches diese als Armenunterstügung qualifiziert. und Lehrlinge nicht wahlberechtigt sein sollten, daß nicht wahlIn einigen Fällen jedoch, wo die betr. Kosten nur unbedeutend berechtigt sein soll, wer einem fremden Hausstand angehört. Eine waren und schon längst abgetragen sind, hat der Ausschuß im Sinne Schlafstelle ist doch auch nichts anderes als eine Miete, der Protesterheber erkannt. Steuerrestanten, Nichtpreußen und unter ein Mietsvertrag, der nicht ganz soviel Rechte giebt, als 41M. zur Steuer Veranlagte konnten natürlich nicht berücksichtigt im allgemeinen. Der Durchschnittsmieter hat ja bekanntlich werden. auch schon nicht ein Tausendstel der Rechte, die ihm das Gesetz giebt, Stadtv. Stadthagen : Ich weiche in drei Punkten von der infolge der famosen Miethkontrakte. Der Schlafstellenmann ist Rechtsauffassung des Referenten ab und glaube, überall das Gesetz juristisch genau so Miether, wie jeder andere; auch er muß z. B. und in zwei Fällen auch die Gerichtsentscheidungen auf meiner bis zum 15. jedes Monats gekündigt haben. Der Standpunkt Seite zu haben. der Feststellung des wahlfähigen Zunächst kommt in Frage, ob es bei des Magistrats führt in eine ganz unhaltbare Kafuistik hinein. Das Alters darauf ankommt, angezogene Ober- Verwaltungsgerichts- Erkenntnis besagt über die ob das 24ste Jahr bis zum 30. Juli vollendet war, oder ob der Schlafstellenfrage garnichts. Nachdem die Sache einmal auf Tapet Beitpunkt der Wahl maßgebend ist. Bei einer einer früheren gekommen ist ich habe an der Verschleppung zum Teil deshalb, Gelegenheit hat sich für meine Auffassung fleine weil ich mich auch bei diesem Citat beruhigte, zum Teil, weil ich Mehrheit ergeben, obwohl der Betreffende erst im No- inzwischen öfter zu meiner engeren Heimat einberufen wurde( Heitervember 24 Jahre alt wurde. Im§ 21 der Städte- Ordnung feit), auch einen Teil der Schuld- bitte ich Sie, meinen Anträgen heißt es ausdrücklich, daß die Wahl zur zur regelmäßigen stattzugeben.( Beifall.) Erneuerung der Stadtverordneten im November" stattfindet. Auch im Stadtv. Meyer: Die Entscheidungen der höchsten Gerichte müssen Reichtage stellt sich die Wahlprüfungskommission ständig auf den Stand- wir respektieren; wohin sollen wir sonst kommen? In der Kranken-. puntt, daß es nicht auf den Zeitpunkt der Listenauslegung, sondern der Hausfrage hat Ober- Verwaltungsgericht tro Wahl selbst ankommt. Zweifellos ist also, wer bis zum 31. Oftober machung der Gegengründe gegen die Anschauung des VorLeipzig. Wegen des gleichen Vergehens Hutmacher Bawdas 24ste Jahr vollendet, zur Zeit der Wahl 24 Jahre alt. redners entschieden. Wir können auch nicht bei jeder lowsky 10 Tage Gefängnis. Es kann sich also bloß fragen, ob gewisse bureaukratische oder einzelnen Wahl diese Fragen immer wieder ex professo bureaumäßige Schwierigkeiten die genaue Feststellung hindern; behandeln. In der Schlafburschenfrage hat ja selbst die diese Schwierigkeiten fallen aber weg, wenn 31. Oftober man den Partei des Vorredners bisher unsere Anschauung geteilt.( Widerals Grenze wählt. Danach würde der am spruch.) Im Punkte der Schlafburschen können wir jest nicht Geseze neu 7. September 1875 geborene Reflamant Fränkel zweifellos wahl- machen oder neu interpretieren; wir können nicht plötzlich sagen, berechtigt sein. Der zweite Punkt betrifft die Frage der Kranten wir haben unrecht mit allen unseren bisherigen Anschauungen, nur hausunterstügung. Hier hat die Versammlung früher fast einstimmig Stadthagen und seine Freunde haben recht.( Heiterkeit.) Wir müssen der Auffassung gehuldigt, daß die Krankenhauspflege unmöglich an dem Erkenntnis von 1886 festhalten, welches von der„ ausder Armenunterstützung gleichzuachten ist, weil wir die Leute nicht schließlichen Herrschaft" über einen oder mehrere Mietsräume spricht. weil sie arm, sondern weil sie frank sind, in die städtischen Kranken- Stadtv. Kreitling steht bezüglich des ersten Bunttes auf Magistrat anzufechten für nötig erachtet anstalten aufnehmen. Diese Meinung der Versammlung hat der dem Standpunkt des Stadtv. Stadthagen , da auch der Reichstag leider bei ständig in demselben Sinne entscheide. Die Unterstützung durch ftritten. dem Ober- Verwaltungsgericht ein obfiegendes Erkenntnis er- Gewährung von Krankenpflege kam trotz der entgegenstehenden Nach diesem Erkenntnis kommt es darauf an, Entscheidung des Ober- Verwaltungsgerichts von uns nach wie vor unter welchen Bedingungen die Aufnahme erfolgt ist, und aus den nicht als Armenunterstüßung angesehen werden, die das Wahlrecht und inneren Berwaltungsbeziehungen zivischen Armendirektion, Magistrat dent Unterstützten entzöge. Auch den Schlafburschen, die reklamiert Krankenhäusern entnimmt das Ober Verwaltungsgericht, haben, bitten wir das Wahlrecht zuzusprechen. daß die betreffenden betreffenden als Arme aufgenommen sind und ihnen somit Stadtv. Stadthagen : Ich habe meinen Standpunkt in im Sinne des Gesetzes Armenunterstützung der Schlafburschenfrage stets auch hier vertreten; wir haben uns dieser Gelegenheit nach andern Regulativen suchen. Ich weise aber Erkenntnis zu teil geworden ist. Wir können das ja jezt nicht ändern, nicht bei lediglich bei der Behauptung beruhigt, daß es sich in dem bon 1886 überhaupt um Schlafburschen handle, nur auf das eine hin, daß, wenn die Auffassung des Magistrats die was, wie nachgewiesen, nicht der Fall ist. Es handelte richtige ist, für die Unterstützten jeder Grund wegfällt, die erhaltene sich da bloß um die Beschwerde jenes Drückebergers, der sich von geschieht, weil sich die Betroffenen das Wahlrecht erhalten wollen. stand habe. Krantenunterstüßung abzuzahlen, da das ja nur deswegen dem Einzugsgelde befreien wollte, weil er feinen eigenen HausDer eigene Hausstand soll auch nach diesem ErAuch aus diesem rein finanziellen Gesichtspunkte. Haben wir und femitnis nur in dem Simmie interpretiert werden: „ Der feinem hat der Magistrat Anlaß, der Sache näher zu treten. Jeden- fremdem Hausstand angehört". Bei der Krankenhaus-Unterstützung falls die Kranken ist die Annahme des Ober- Verwaltungsgerichts, daß hat ja der Magistrat jahrzehntelang unseren Standpunkt geteilt. als Arme Irrtum, aufgenommen sind, ein Stadtv. Borgmann: Das Protokoll von 1897 wird nachweisen, soweit es diese Versammlung betrifft und deswegen sind die Dar- daß wir auch damals den heute vertretenen Standpunkt bezüglich legungen jenes Erkenntnisses überhaupt nicht überzeugend. Ständig der Schlafburschen verfochten haben. Was die Chambregarnies an hat übrigens der Magistrat niemals seine jezige Braris geübt; und belangt, müssen auch die Volksgewohnheiten im Auge behalten werden. da wir als Selbstverwaltungskörper feine Veranlassung haben, uns Wenn Arbeiter sich ein Chambregarnie mieten, werden sie eben der Ansicht des Gerichts zu beugen, sondern nur nach unserem Ge- Schlafleute genannt, die Konumis, die Kaufleute, die Studenten wissen zu entscheiden haben, beantrage ich, in allen Fällen, wo heißen Chambregarnisten. Es kommt doch nur darauf an, ob der Strantenunterstüßung an Kinder oder Frauen von Reklamanten ge- Betreffende seine Steuern bezahlt und seine staatsbürgerlichen währt worden ist, die Eintragung in die Wählerlisten zu beschießen. Pflichten erfüllt. Der letzte und wichtigste Punkt ist die Frage des Wahlrechts der so- Stadtrat Bohm: In der Frage der Wahlmündigkeit steht genannten Schlafburschen. Es wird da und ich bin mitschuldig der Magistrat auf dem Standpunkt, daß alle Erfordernisse. daran, daß das bis jetzt eigentlich ohne Widerspruch geschehen ist gegeben sein müssen bis zum 15. Juli, dem Tage, wo immer auf ein oberverwaltungsgerichtliches Erkenntnis vom die Listen zur Auslegung gelangen. Die Frage der KrankenhausOftober 1886 Bezug genommen, welches die Schlafburschen als nicht unterstützung ist ja vom Ober- Verwaltungsgericht auf Grund wahlberechtigt erscheinen läßt. Ein solches Erkenntnis aber existiert nicht. einer Klage, die der Magistrat vor 4 Jahren gegen die VerIn jenem Falle handelte es sich um einen Beamten, der 1200 M. Gin- fammlung anstrengte, in seinem Sinne entschieden worden. tommen hatte, aber sich vom Einzugsgelde drücken wollte, indem er Der Magistrat hat nie auf dem Standpunkt der Versammlung behauptete, als möbliert Wohnender feinen eigenen Hausstand zu gestanden, sondern deren Auffassung immer widersprochen und besitzen. Mit keinem Worte wird in diesem Erkenntnis gesagt, daß schließlich, um diesem unerquidlichen Dissensus ein Ende bie Schlafstellenmänner nicht ebenfalls einen eigenen Hausstand haben zu machen, die verwaltungsgerichtliche Entscheidung herbeitönnten. Was ist eigener Hausstand"? Das Chambregarnistentum hat geführt. Zur Schlafburschenfrage stützt sich der Magistrat auf mit dem Hausstand als solchem garnichts zu thunt. Es liegt hier ein Miß- den eigenen Hausstand" der Städte- Ordnung. Der Schlafbursche verstehen des Wortlauts des§5 Abs. 5 der Städteordnung vor, wie sich aus hat keinen eigenen Hausstand; schon 1865 hat der Magistrat diesen der Entstehungsgeschichte und der Absicht des Gesetzes flar ergiebt. Begriff dahin definiert, daß darin die freie, ausschließliche Schon aus dem Zusatz im Texte: sofern ihm nicht das Verfügungs- Verfügung über einen oder mehrere Räume liegen soll, und 1886 hat das recht 2c. abgesprochen ist" geht hervor, daß die Art, Beschaffenheit Oberverwaltungsgericht dieselbe Entscheidung gefällt.( Lebh. Widerspruch). und Einrichtung der Wohnung garnicht in Betracht kommt. Nach einem Der Schlafbursche hat eben nicht die ausschließliche Verfügung über früheren Erkenntnis desselben Gerichts war ein Rittergutsbesitzer, der, da den Wohnraum wie der Chambregarnist.( Buruf: Ganz falsch!) er mit der Mutter und den Brüdern gemeinsam wohnte, einen eigenen Die Citate des Stadtv. Stadthagen sind nur ein willkürlicher Hausstand für sich nicht gelten lassen wollte, mit dieser Auffassung Auszug aus einer höchst weitschichtigen Parlamentsverhandlung. ebenfalls unterlegen. Von den Kommentatoren sagt Belle:„ Einen Damit schließt die Debatte. eigenen Hausstand hat jeder, der über einen oder mehrere Wohn- In der Einzelberatung werden entsprechend dem Ausschußantrage räume selbständig verfügt, also auch ein Chambregarnist u. dgl." Er sämtliche als Schlafburschen gemeldeten Reklamanten, soweit sie sich hütet sich also, von den Schlafstellenleuten zu sprechen, und fügt vor als Chambregarnisten ausgewiesen haben, in die Wählerliste fichtig hinzu: Eine ausreichende Definition des Begriffes findet sich aufgenommen, ebenso aber auch gemäß dem Antrage Stadta weder in den Resfripten noch in den Gerichtsentscheidungen. Die hagen mit kleiner Mehrheit sämtliche übrigen Schlafalte Städte- Ordnung von 1808 spricht von„ häuslich niederlassen". burschen, nachdem auch noch Stadtv. Rosenow sich in Erst in der oktrohierten Verfassung vom Dezember 1848 diesem Sinne ausgesprochen hat. Nur in einem Falle bleibs findet sich das Wort selbständig", gemeint aber war der Antrag Stadthagen in der Minderheit; es handelt ein bestimmter Census. In der Gemeinde Ordnung sich hier um einen Reflamanten, der bei seinen Schwiegereltern in bom 11. 11. März 1850 finden wir zum erstennial die Schlafstelle wohnt. Auch dem erst am 7. September 1875 ge Bestimmung, welcher der§ 5 Abs. 5 der Städteordnung wörtlich borenen Reflamanten Krankenkassen- Beamten Fränkel wird nachgebildet ist. Die Motive zu diesem Gesez sagen und darauf von der Mehrheit das Wahlrecht zugesprochen. Bei der lege ich besonderes Gewicht, die Selbständigkeit sei notwendig, Abstimmung über die Anträge Stadthagen , denn die natürliche Bedingung der Selbständigkeit treffe bei demjenigen schuß zurückgewiesenen Reklamanten, die Krankenhaus- Unterstützung nicht zu, der dem Hausstande eines andern angehört. empfangen haben, das Wahlrecht zuzusprechen, wird der erste Die Regierung hat also mit jener Bestimmung nichts anderes sagen derartige Antrag, den Maurer August Borgfeld betreffend, wollen, als: nur der ist selbständig, der nicht einem anderen Haus- mit zweifelhafter Mehrheit für abgelehnt erklärt, die stand angehört, also sollten nur Gesinde und Lehrlinge aus anderen erlangen dagegen die Mehrheit. Mit Ausnahme geschlossen werden. An diesen Hausstand hat man ge- von 2 Fällen sind somit die Anträge Stadthagen durchgedrungen. Die heutige außerordentliche Sigung der Versammlung ist not- Sacht. Es wurde auch bei der Beratung des Gesetzes in Im übrigen wird nach den Ausschußanträgen beschlossen. wendig geworden, weil gegen die Richtigkeit der Wählerlisten der zweiten Kammer ein Antrag ein Antrag gestellt, das ausdrücklich Schluß nach 7 Uhr.
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15. Kiel. 10 M. Geldstrafe der Maurer Selt- Plön wegen Beleidigung eines Streitbrechers.
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Dresden . Genosse Harnisch 10 M. Geldstrafe wegen Vergchens gegen das Preßgesez.
17. Bochum . Wegen Beleidigung des Abg. Franken Genoffe Wolf 300 m. Geldstrafe. Dresden . Maurer Buntil wegen Beleidigung eines Streitbrechers 2 Monate Gefängnis. Dresden . Maler Rudolph wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz 20 M. Geldstrafe. Tischler Haupt wegen Beleidigung von Streitbrecher 30 M. Geldstrafe. 18. Torgan. 1 Monat Gefängnis Genosse Jahn Berlin wegen Beleidigung Göttinger Richter. 20. Dresden . 7 Tage Haft Genosse Eichhorn wegen Verübung groben Unfugs.
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Genthin . 3 Genossen aus Burg je 14 Tage Haft wegen Berübung groben Unfugs 2c. 22. Zwickau . 16 Maurer wegen Streifpoftenstehens je 15 M. Geldstrafe. 24. Dresden . Genosse Blod 30 M. Geldstrafe wegen Aufforderung zu einer nicht erlaubten Sammlung. 26. Bauzen. Wegen Bürgermeister- Beleidigung Genosse Wiesener 6 Monate Gefängnis. Chemnik. 100. Geldstrafe Genosse Schöpflin wegen Beleidigung der Polizeibehörde. Bojen. Genosse Gogowsky wegen Verstoßes gegen das Bereinsgesetz 15 M. Geldstrafe. Bochum . In drei Terminen wurden gegen eine Anzahl am Herner Streit Beteiligter Strafen erkannt von insgesamt 14 Jahre 6 Monate und 3 Wochen Gefängnis. 28. Landsberg . Wegen Widerstand 2c. die Genossen Schmidt und Hauff je 1 Woche Gefängnis und 10 M. Geldstrafe. 29. Dresden . Genosse Gruner wegen Nötigung 2c. 10 Wochen Gefängnis.
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Lehe. 20 M. Geldstrafe Maurer Wulf wegen Beleidigung eines Technikers. Zwickau . Wegen Streifvergehen 31 Maurer je 15 M. Geldstrafe. 31. Lüneburg . 2 Bimmerer wegen Verübung groben Unfugs je 15 M. Geldstrafe. Jusgesamt wurde erkannt auf 19 Jahre 2 Monate 4 Wochen und 4 Tage Gefängnis und 2926 M. Geldstrafe. Berlin , den 9. August 1899.
Der Parteivorstand.
1
Außerordentliche( 21.) Sigung vom Donnerstag, den 10. August 1899, na chmittags 5 Uhr.
vont
d
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Lokales.
vom Aus
67 Personen Einspruch erhoben worden ist. leber diese hinzuzufügen; dieser Antrag wurde aber schließlich abgelehnt, weil Einsprüche hat laut der Städte Ordnung die Versammlung er überflüssig erschien und das Verhältnis auch nicht viel flarer In der gestern unter Vorsitz des Bürgermeisters Kirschner bis zunt 15. August 311 entscheiden. Letztere hat daher ausdrückte. Es hat eben nichts weiter gesagt werden sollen, stattgehabten Sigung der städtischen Schuldeputation wurde ihre Ferien unterbrechen müssen und ist heute zusammen- als: Wer ökonomisch selbständig ist, soll wahlberechtigt über das Resultat der Verhandlungen mit dem Provinzial- Schulgetreten. Für den Fall, daß die Sizung nicht beschlußfähig sein. Nicht wer einen eigenen Herd, einen eigenen follegium wegen der Frage der jüdischen Lehrerinnen Bericht ersein sollte, ist bereits auf morgen, Freitag, den 11. d. M., eine neue Schornstein, eine Familie, wer Kinder hat, soll dem Be- stattet, doch ist hierüber noch kein Beschluß gefaßt worden. Sigung anberaumt, die auf jeden Fall beschlußfähig ist. Zu Beginn griff des eigenen Hausstandes entsprechen, sondern wer auf eigenen der Sigung, die vom Vorstandsmitglied Stadtv. Seibert geleitet füßen stehen kann. Nun fügte die erste Kammer dem Gesez den wird, find 56 Stadtverordnete anwesend( die absolute Mehrheit be- 2 Thaler- Census ein. In der zweiten gab es darüber lebhaften trägt 64). Vom Magistrat sind die Stadträte Bohm und Mugdan an- Kanipf. Der Staatsminister von Manteuffel war gegen jeden wesend. Im Sigungssaale sieht es sehr„ provisorisch" aus; die alte Census, aber er schien ihm doch annehmbar, weil jegt eine Freie Volksbühne. Die Wintersaison des Spiels Einrichtung des Saales und die bisherige Berteilung der Tische und Art Definition des Begriffs Selbständigkeit" gegeben gegeben war. jahres 1899/1900 beginnt am Sonntag, den 3. September, Eige für die Mitglieder der Versammlung und des Magistrats find Da es noch nicht möglich gewesen sei, eine durchgreifende Definition im Lessing Theater mit Gustav Freitags Lustspiel in vier beseitigt, und das neue Arrangement, welches mit Rücksicht auf dieses Wortes selbständig" zu geben, müsse man sich an irgend etwas Aften: Die Journalisten" unter Direktion Otto NeumannVermehrung der Zahl der Stadtverordneten getroffen werden mug, Gegebenes anschließen, und da habe die erste Kammer sehr mit Recht Hofer. Die Vorstellungen dieser vierten Serie folgen am 3., 10., ist noch nicht in Angriff genommen. Die Stadtverordneten nehmen gejagt, die Zahlung des niedrigsten Steuersages begründe die Vermutung, 17., 24. September und am 1. und 8. Oktober. auf Rohrlehnfesseln Plaz, die im Saale in freier Anordnung auf daß der Betreffende so viel am Gemeinwesen Juteresse habe, um die Wahl- Die Vorstellungen der Serie 5 werden nicht mehr im gestellt sind. berechtigung zu erhalten. So der Minister v. Manteuffel. Alle Friedrich Wilhelmstädtischen Theater, sondern Das Referat über die Verhandlungen des Wahlausschusses er- Redner führten überhaupt aus, daß mit der Einführung des Theater, Gr. Frankfurterstraße( Direktion Karl Weiß) stattfinden. stattet Stadtv. Spinola. Die Mehrheit des Ausschusses hat wie Census in das Gesetz das Kriterium des eigenen Hausstandes über- Als Erst- Aufführung im Ostend- Theater beschloß der Ausschuß
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