Nr. 188. 16. Jahrgang. 3. Beilage des ,, Vorwärts" Berliner Volksblatt. Sonntag, 13. Auguſt 1899.
Volkswirtschaftliche Rundschau.
Berufsgruppe Erziehung und Unterricht 5003, in der Weberei 4965,| Platz, in welchem eine oder mehrere Personen beschäftigt sind und bei der Zubereitung von Spinnstoffen 4958, bei der Herstellung von in welchem Dampf, Wasser-, Gas-, Del- oder elektrische Kraft Regen, Segeln und Säcken 4816, in der Gummi- und Haarflechterei beim Zurichten oder Erzeugen von Waren für den Handel oder Vers 4755, in der Handschuhmacherei 4663, in der Bleicherei und auf benugt wird, oder in welchem Möbel zugerichtet oder erzeugt Appretur 4480, in der Zündwarenindustrie und in der Gruppe werden, oder in welchem Brot zum Zweck des Verkaufs gebacken sonstige Edelmetallverarbeitung" je 4456, in der Landwirtschaft oder erzeugt wird. Als beschäftigt gilt jede Person, welche für 4347, in Bade- Anstalten 4336, in der Tuchmacherei 4336, endlich eigene Rechnung oder direkt oder indirekt, mietweise oder gegen Entlohnung arbeitet. in der Gruppe Erziehung und Unterricht 4115. Ueber die Verteilung der erwerbsthätigen Frauen in Stadt und Land giebt folgende Tabelle Aufschluß:"
Die Ausdehnung der Franenarbeit im Deutschen Reiche. nid Unsere mit Arbeiten aller Art, auch nicht socialpolitischer Natur, so auch mit der Dampftejselinspektion überlasteten Fabrik- Aufsichtsbeamten haben wieder einen Auftrag weitgehender Natur erhalten, den sie beim besten Willen nicht gut ausführen können; sie sollen die Gründe und Wirkungen der Beschäftigung der verheirateten Frauen in Fabriken untersuchen. Dies wäre ein Gegenstand für eine gründliche Enquete, bei der neben den Fabrifinspektoren Arbeiterinnen, Unternehmer, Krankenkassen- Vorstände, Aerzte usw. mitzuwirken hätten. Eine Erhebung dieser Art auf die Fabriken zu beschränken, zeugt von geringem socialpolitischem Verständnisse; ist es doch vielleicht noch wichtiger, die hausindustrielle Bethätigung der verheirateten Frauen genau zu untersuchen, weil über diese in den Kreisen der Socialpolitiker sehr noch falsche Ansichten herrschen und weil eine Einschränkung der Frauenarbeit in den Fabriken nur eine Förderung der weit gefährlicheren und gemeinschädlichen hansindustriellen Arbeit zur Folge Landwirtschaft. haben würde. Gerade jetzt, wo wir die Hausindustrie bedenklich zunehmen sehen, haben wir bei allen socialpolitischen Maßnahmen ihre
Berufsabteilungen
Rückwirkung auf die Tendenz des Unternehmertums, die Produktion Industrie
•
in die hausindustriellen Betriebe zu verlegen, im Auge zu behalten.
·
arbeit wechselnder Art Deffentlicher Dienst und freie Berufsarten.
Für die Erhebung durch die Gewerbe- Aufsichtsbeamten find wir auch Handel aus einem ferneren Grunde nicht: die Berichte der Fabrik- Aufsichtsbeamten wirken auf Regierung und öffentliche Meinung nicht in der Häusliche Dienste, LohnWeise wie eine besondere amtliche Enquete; in den FabrikinspektorenBerichten wird die Feststellung über einen speciellen socialen Schaden durch die Fülle des anderen Materials erdrückt, in der Masse nicht allzu übersichtlich geordneter Einzelnotizen verschwindet das, worauf das Hauptgewicht gelegt werden sollte. Man sah dies erst unlängst bei den Erhebungen über die Notwendigkeit des sanitären NormalArbeitstages.
Jahr
1882 1895
Bon je 10 000 Erwerbsthätigen jeder Berufsabteilung waren weiblich in Groß- Mittel Klein Band- auf dem
platten Lande
Ghe ein Gebäude, eine Räumlichkeit oder ein Platz als Fabrik benugt wird, ist davon unter genauer Angabe, wie sie beschaffen, der Behörde Anzeige zu machen und von ihr die Erlaubnis zur Benugung einzuholen.
Jeder Befizer einer Fabrik oder Werkstatt, der außerhalb der selben Arbeit verrichten läßt, hat ein Verzeichnis in der vorgeschriebenen Form und mit den vorgeschriebenen Angaben zu führen. Dieses Verzeichnis muß, substantiell genommen, Nachweisungen über die Art und Menge der außerhalb der Fabrik oder Werkstatt ver richteten Arbeit, die Namen und Adressen der diese Arbeit verrichtenden Personen sowie den hierfür in jedem einzelnen Falle geEine Uebertretung dieser Bestimmung zahlten Lohn enthalten. durch einen Besizer ist für jeden Tag, an welchem sie ohne hinreichende Entschuldigung stattfindet, mit Geld bis zu 2 Pfd. Sterl. zu bestrafen. Die Verzeichnisse sind zum Zwecke der Information der Inspektoren zu führen, welche allein berechtigt sind, dieselben 1790 1967 1967 2205 einzusehen und welche dieselben zu jeder passenden Zeit prüfen
2364 1949
1771 1760
3363 3108 1534 1814 1672 1446 2433 2667 3063
städten städten städten städten 1895 2111 2616 2958 3169 1882 2662 1954 2402 2981 1895 1882 2553 2043 1895 2164 2286 1882 1664 1793 5106 5118 5460 5629 1895 5651 4408 4341 4663 4914 1882 4870 1424 862 921 1503 1753 1895 1243 819 760 1395 1678 Zusammen: 1882 2272 1928 1889 2170 2666 Wie sehr sich eine gründliche Erhebung über die Frauenarbeit Ueber die Altersverteilung der weiblichen Erwerbsthättgen, einempfehlen würde, geht schon aus der großen Rolle derselben in der schließlich der häuslichen Dienstboten, giebt die folgende Tabelle deutschen Produktion hervor. Von der gesamten, am 14. Juni 1895 Aufschluß: gezählten Bevölkerung waren 26 361 123 weiblichen Geschlechts, von diesen 5 264 393 hauptberuflich erwerbsthätig, einschließlich der Dienstboten waren es 6 578 350 weibliche Erwerbsthätige, so daß als unter 20 Jahre rund ein Viertel der weiblichen Bevölkerung 24,96 pt. 20-30 erwerbsthätig zu betrachten war, während dies bei den männlichen 30-40 für drei Fünftel zutraf. 40-50 50-60 60-70
-
-
zur
2356 1984 1994
2323 2880
19,52
Altersklassen
Weibliche Erwerbsthätige einschl. der häusl. Dienstboten 1895 1882 2005 329 1 677 827 1978 439 1705 585
Zunahme seit 1882 absolute Zahl Proz. 327 502 272 854
"
816 453
653 516
"
688 217
586 645
162 937 101 572
"
615 256
510 224
"
352 703
316 206
"
121 953
91 914
Summa 6 578 350
5 541 517
können.
Jede Person, welche außerhalb einer Fabrik oder Werkstatt Kleider oder Kleidungsstücke ganz oder zum Teil für den Handel oder Verkauf zurichtet oder erzeugt, muß entweder persönlich oder mittels schriftlicher Anzeige beim Chefinspektor ihren vollen Namen und ihre Adresse und jede eventuelle Aenderung derselben mitteilen. Jede solche schriftliche Anzeige ist durch die Post gebührenfrei zu bestellen, wenn auf dem Umschlage der Vermerk„ Fabrik 1896" angebracht ist. Jede so ein und Ladengesetz von bon einem Inspektor ant fte getragene Person hat alle gerichteten Fragen bezüglich der Person, für welche die Waren zugerichtet oder erzeugt werden und bezüglich der hierfür gezahlten Löhne zu beantworten; Frauen und Mädchen dürfen jedoch hierüber nur von weiblichen Inspektoren befragt werden.
Die wichtigste Bestimmung ist diejenige über die Fest 16,00 fegung von Minimallöhnen durch Specialkommissionen, 24,93 welche je zur Hälfte aus Vertretern der Arbeiter und der Unter 17,31 nehmer mit einem unparteiischen Vorsitzenden zusammengesetzt find 20,59 Bezüglich der Waren, hinsichtlich welcher eine Specialkommission 11,54 bestellt ist, hat die Kommission den niedrigsten Preis oder Lohns 33,26 fag zu bestimmen, welcher einer Person für die gänzliche oder teilweise Zurichtung oder Erzeugung der von der Special 18,71 tommission bezeichneten Waren bezahlt werden darf, und eine genaue Abschrift der Festsetzungen der Specialkommission bezüglich des niedrigsten Preises oder Lohnjakes muß in leserlicher römischer Schrift an einem auffallenden Platze an oder nebent bem Eingange zu jeder Fabrik oder Werkstatt, für welche die Weibliche Erwerbsthätige einschl. Zunahme seit 1882 Festiebung der Specialkommission gilt und in solcher Lage, daß sie
41,85 Broz. der weiblichen Erwerbsthätigen, 2 758 154 Personen, 105 032 entfielen auf die Landwirtschaft, hiervon waren 2 388 148 Ar36 497 beiterinnen( 36,3 Broz. aller weiblichen Erwerbsthätigen). 23,12 Broz. 30 439 der weiblichen Erwerbsthätigen, 1521 118 Frauen und Mädchen, 70 3. u. darüber 1 036 833 waren in der Industrie thätig; 992 302 hiervon waren Arbeiterinnen; während unter den landwirtschaftlichen Arbeiterinnen 1020 443 Man erfieht hieraus schon, daß sehr viele verheiratete Frauen Familie gehörige Angehörige waren, betrug diese Unterabteilung der Arbeiterinnen in der Industrie bloß 43 974. Im Handel waren erwerbsthätig sein müssen. Genauen Aufschluß erhält man aus der 8,81 Proz. aller weiblichen Erwerbsthätigen, 579 608 Personen, be- folgenden Zusammenstellung: schäftigt, 3,56 Broz. der weiblichen Erwerbsthätigen hatten häusliche Dienste oder übten Lohnarbeiten wechselnder Art" aus. 19,97 Proz. waren bei der„ Herrschaft" lebende Dienstboten; 1 313 957, 2,69 Proz., aller erwerbsthätigen Frauen standen in öffentlichen Diensten und freien Berufen, hiervon 59 586 Personen oder 0,91 Proz. aller erwerbsthätigen Frauen waren in arbeitender Stellung.
verheiratet.: lebig.
verwitwet und geschieden
•
der häuslichen Dienstboten
1895
1882
1057 653 4 545 766 974 931
714 060 4 827 457
Von je 10 000 Arbeiterinnen waren
absolut Proz. 343 593 48,12 693 240 14,36
von den daselbst beschäftigten Personen leicht gelesen werden kann, angebracht sein. Eine genaue Abschrift dieser Festsetzungen muß ferner von jeder Person, die direkt oder indirekt Material zum Zwede der Zurichtung oder Erzeugung solcher Waren außerhalb der Fabrik oder Werkstatt hinausgiebt oder hierzu ermutigt, oder dies gestattet, jeder Berson übergeben werden, welche zu irgend einer Zeit nach dem Jnkrafttreten solcher Festsetzungen irgend welche Waren außer nicht verheiratet halb einer Fabrik oder Werkstatt zurichtet oder erzeugt. Für Arbeiten, welche außerhalb einer Fabrit oder Werkstatt verrichtet werden, darf nur ein Accordpreis oder-Lohn festgesett werden; für Arbeiten jedoch, welche innerhalb einer Fabrik oder Werkstatt verrichtet werden, können nach dem Ermessen der Special tommission Stück- oder Zeitlohn oder beide Lohmmethoden festgesett werden.
7624 7001
8324 8731
1895
.. 1882
verheiratet 2376 1839
1895
1676
1882
1269
1895
2008
rog)
7992
.
.
• 1882
1689
8311
7845
8274
·
1882
2155 1726
Zwischen den beiden legten Berufszählungen, in den 13 Jahren 1882-1895 nahm die Zahl der selbständigen Frauen um 8,55 Proz., die der Angestellten" weiblichen Geschlechts um 123,20 Proz., die der häuslichen Dienstboten um 2,46 Proz., die der Arbeiterinnen um 27,99 Proz., die der weiblichen Erwerbsthätigen überhaupt um 18,71 Broz. zu. Die Zahl der Arbeiterinnen in der Landwirtschaft in der Landwirtschaft wuchs um 6,05 Proz., die Zahl der in der Industrie thätigen Arbeiterinnen um 82,00 Proz., im Handel stieg dieser Prozentsatz sogar in der Induſtrie auf 152,81 Proz., bei den öffentlichen Diensten und freien Berufen auf 95,63 Proz., bei den häuslichen Diensten und der Lohnarbeit wech- im Handel. Die Kommission hat ferner die Zahl der Lehrlinge unter felnder Art betrug die Steigerung 27,21 Proz. Diese Zahlen zeigen in Landwirtschaft, Industrie 1895 18 Jahren überhaupt oder im Verhältnis zu den erwachsenen Ar ein außerordentlich starkes Wachstum der Beschäftigung weiblicher und Handel. beitern in einer Fabrik oder Werkstatt sowie ebenfalls einen Minimal Arbeitskräfte, die zu den charakteristischen Erscheinungen unserer Wirtschaftsentwidlung gehört. Während die Zahl der weiblichen Die Steigerung der verheirateten weiblichen Erwerbsthätigen lohn flir fie festzusegen. Die Uebertretung der von den Special Erwerbsthätigen um 1036 833 stieg, gaben die Arbeiterinnen mit in 13 Jahren um fast 50 Prozent ist eine bedeutungsvolle Er- fommissionen getroffenen Festsetzungen wird das erstemal mit Geld= einem Zuwachs von 914 689 Personen den Ausschlag. Betrachten scheinung und sicherlich kein Beweis einer für die Arbeiterklasse vor- buße bis zu 200 M., das zweite mal mit 100 bis 500 m., wir nun die Zahl der beschäftigten Arbeiterinnen in den einzelnen teilhaften focialen Entwicklung. Sie ist im Gegenteil ein sprechender das drittemal mit 1000 bis 2000 m. bestraft und Berufsgruppen, so ergiebt sich das folgende Zahlenbild: Beweis für die Behauptung der Socialisten, daß der Vorteil der nach der dritten Bestrafung kann die Firma ges wirtschaftlichen Entwicklung fast ausschließlich der Unternehmerklasse löscht werden. Nicht ausdrücklich erwähnt finden wir in dem viktorianischen zu gute gekommen ist und daß die Desorganisation der Familie, Gesetz das Verbot, Fabrik- und Werkstattarbeitern nach geleistetem die Schäden in der Jugenderziehung reißende Fortschritte machen. Außerordentlich groß war der Zuwachs der in der Industrie be-| Tagewerk noch Arbeit mit nach Hause zu geben; doch sind Geist schäftigten verheirateten Frauen, aber im Handel und in der Land- und Tendenz des ganzen Gesetzes gegen eine solche Praxis gerichtet. Man Das Fabrikgesetz von Neu- Seeland verbietet eine solche wirtschaft finden wir die gleichen Entwickelungstendenzen. müßte schon um deswillen eine allgemeine Enquete über Ursachen Umgehung der Bestimmungen über die Dauer der Arbeitszeit aus und Begleiterscheinungen der zunehmenden Beschäftigung verheirateter drücklich, desgleichen Arbeiterinnenschutz- Gesetze in der Schweiz , Frauen vornehmen und sich nicht mit einer Umfrage der Gewerbe- z. B. dasjenige des Kantons Zürich . Ferner wird in der Schweiz der Ausdehnung der Heimarbeit auf Kosten der aufsichtspflichtigen Aufsichtsbeamten begnügen. Freilich, vom Regime Posadowsky- Brefeld- Hammerstein Maß- Fabrikindustrie dadurch entgegengewirkt, daß, wie der Bundesrat in nahmen dieser Art erwarten, heiße ein ungewöhnlich großes Maß Bern es einmal gegenüber einem St. Galler Stickereifabrikanten von politischer Naivetät an den Tag legen. Eher wären Maß- machte, jede Wohnung, in der für den betreffenden Unternehmer nahmen zu erwarten, welche die Beschäftigung verheirateter Frauen gearbeitet wird, als Fabrik erklärt und dem Fabrikgesetz wie der Fabrifinspektion unterstellt wird. in der Landwirtschaft fördern follten.
Landwirtschaft, Gärnerei usw.
2381 175
Forstwirtschaft und Fischerei
6 973
Bergbau und Hüttenwesen.
15 443
Industrie der Steine und Erden
37 645
Metallverarbeitung
31 838
Maschinen, Instrumente und Apparate
10 154
Chemische Industrie
Leuchtstoffe, Fette, Dele usw.
Textilindustrie
darunter hausindustr. Arbeiterinnen
14 096 3920 354 686 15.985
Papier.
Leder
Holz- und Schnitzstoffe
darunter hausindustr. Arbeiterinnen
Nahrungs- und Genußmittel.
37 362 8561 21 163 2 062 125.190
darunter hausindustr. Arbeiterinnen
Belleidung und Reinigung
darunter hausindustr. Arbeiterinnen
Baugewerbe.
299 250 4418 11 695
Polygraphische Gewerbe
13 953
Künstler und fünstlerische Gewerbe.
Gewerbe ohne nähere Angabe
887 6459
Handelsgewerbe.
Versicherungsgewerbe
Verkehrsgewerbe
Gast- und Schankwirtschaft
713
44
6 344 213 679
Zusammen 3 745 455
Hierzu kämen noch sogenannte selbständige Hausindustrielle": in der Textilindustrie 55 582, in der Industrie der Holz- und Schnitz stoffe 3773, in der Industrie der Nahrungs- und Genußmittel 3522, in den Industrien der Bekleidung und Reinigung 64 648.
0
Aber auch die Umfrage der Gewerbe Aufsichtsbeamteit wird teine praktische Wirkung haben; Graf Posadowsky haßt ja jedes Eingreifen der Polizei" zum Schuße der Arbeiter mub wir begreifen jezt diese Animosität; braucht er doch alle Polizei und recht viel neue zum Schuße der Stüßen feines Staatssystems, zum Schuhe der Arbeitswilligen.-
ludo*
Hinter dem viktorianischen Gesez bleibt dasjenige in Nen Seeland insofern sehr weit zurück, als es den Minimallohn nicht enthält, im übrigen enthält es ebenfalls wirksame Bestimmungen zum Schuße der Heimarbeiter.
Beide Geseze haben den gwed, die schweren Mißstände in der Hausindustrie in ſanitärer Beziehung, in Bezug auf die endloſe Ausdehnung der Arbeitszeit und der schändlichen Ausbeutung durch fed infchreckliche Hungerlöhne Einhalt zu thun; ferner die Konkurrenz jener 144 938 Die australische Gesetzgebung über die Heimarbeit. Frauen und Töchter, welche um jeden Preis arbeiten, Taschengeld für sich zu erwerben, und dadurch die Proletarierinnen, Mit einer wahrhaft heiligen Scheu geht man in Deutschland welche allein auf den Verdienst durch die Heimarbeit angewiesen sind, feitens der Regierung an das Werk, Himmelschreiende Mißstände in schwer schädigen, einzuschränken. Die jungen Damen aus wohl Gewerbe und Industrie angufaffen; sie zu beseitigen fällt niemandem habenden Familien, welche es nicht unter ihrer Würde finden, gegen in jenen Kreisen ein und mit den Versuchen, sie zu milderi, hat über ihren ärmsten Schwestern als Preisdrückerinnen und Schmutzman bisher, wie mit der bundesrätlichen Verordnung vom Mai 1897 konkurrentinnen aufzutreten, finden es aber mit ihrer gesellschaftlichen über die Arbeitszeit der Werkstattarbeiterinnen und der in Wert Stellung nicht für vereinbar, sich als Heimarbeiterinnen amtlich stätten thätigen jugendlichen Arbeiter der Konfektion mur fläglich registrieren zu lassen oder in die Fabrik zu gehen. Sehr richtig Fiasko gemacht, weil man vor lauter Angst, den Herren Ausbeutern charakterisiert dieselben auch der Heilsarmee - General Charles Booth Ueber die besonders starke Vertretung der Arbeiterinnen in irgendwie mit Vorschriften zu nahe zu treten, die Anwendung der mit dem Ausspruch, daß diese Frauen den eingefleischten Glauben einer Reihe von Berufen giebt die folgende Zusammenstellung Aus- Verordnung an Bestimmungen knüpfte, die nur bei einer handvoll haben, daß eine schäbige Eleganz und Hungerlöhne, die sie verstohlen verdienen, ihrer Stellung als„ Danten " weniger abtrüglich funft. Unter je 10 000 als im Hauptberuf thätigen Arbeitern waren großer Geschäfte vorhanden sind. Mit mehr Ernst ind Energie hat man in den beiden australind, als es gute Löhne wären, die sie offenkundig verdienten." weiblichen Geschlechts: Näherinnen 10 000, in der Puzmacherei 9823, in der Wäscherei und Plätterei 9445, bei der Herstellung von lischen Kolonien Vittoria und Neu- Seeland die und solche Damen" giebt es nicht bloß in London und Melbourne , Korsetts 8876, bei der Fabrikation fünstlicher Blumen 8744, bei der gesetzliche Regelung der Heimarbeit betrieben. Die vifforianische sondern auch in Berlin und anderen Orten. Jene Maßnahmen zur Gesundung der Verhältnisse in der Hauss Fabrikation von Krawatten und Hosenträgern 8630, in der Kleider Regierung hatte sich nach erlangter Kenntnis der zahlreichen und und Wäschekonfektion 8372, bei den häuslichen Diensten( Aufwarte- schweren Mißstände in der Hausindustrie zu einer radikalen Reform, industrie dienen indirekt dem weitergehenden und höheren Zwecke, franen) 7893, in der Gesundheitspflege 7483, bei der Ausstattung die das Uebel an der Wurzel faffen sollte, entschlossen und nach leb- die Heimarbeit überhaupt möglichst einzuschränken oder ganz zu beStickerei 7127, bei haften parlamentarischen Kämpfen mit den Vertretern der Unter- feitigen. In der hat die obligatorische amtliche Registrierung der von Puppen 7198, in der Häfelei und der Fabrikation von Schreibfedern aus Stahl 6922, bei der nehmerinteressen tamen sehr beachtenswerte Vorschriften zum Schuße Heimarbeit zu einer Einschränkung der Konkurrenz des sogenannten Beherbergung und Erquidung 6794, im Zeitungsverlag 6546, bei der der Heimarbeiter zu stande. Das gänzliche Verbot der Heimarbeit Mittelstandes geführt. Die Revision der Arbeitsräume der Heim Fabrikation von Lederspielwaren 6395, bei der Fabrikation von fonnte nicht durchgesetzt werden; dagegen gilt im Sinne des Gesetzes als arbeiter, die in der Regel identisch mit deren Wohnräumen sind, Metallspielwaren 6213, in der Spinnerei und Spulerei 6,078, bei Fabrik oder Werkstatt jedes Gebäude oder jeder Raum oder Play, durch die Fabrifinspektoren, führt zu fanitären Beanstandungen und der Holz- und Strohflechterei 5864, im Hausierhandel 5608, in der in welchem 4 oder mehr Personen, die nicht Chinesen sind, oder ein Anordmmgen, die zugleich im Interesse der öffentlichen GesundheitsStriderei und Wirkerei 5562, in der Farbendruderei 5895, in der oder mehrere Personen bei einer Handarbeit oder beim Zurichten pflege liegen. Dem gleichen Zwecke dient die Vorschrift, auf allen Tabakindustrie 5876, bei der Herstellung anderer vegetabilischer oder Erzeugen von Waren für den Handel oder Verkauf dierelt oder hausindustriell angefertigten Kleidungsstüden nach amtlicher VorNahrungsmittel" 5243, in der Posamentenindustrie 5207, in der indirekt beschäftigt find; ferner jedes Gebäude oder jeder Raum oder schrift erstellte Starten anzubringen, welche besagen, daß dieselben in
Se
shole es