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Nr. 190.

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Centralorgan der socialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: SW. 19, Benth- Straße 2.

Menschenopfer und Unternehmer­

atzainals

gewinne.

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Mittwoch, den 16. August 1899.

Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.

nach der Gefahrenklasse des Betriebs usw. richtet. Ob und ruhende Ursachen" als Ursachen der Unfälle angegeben. Mag wieviel der einzelne Unternehmer infolge dieser Zwangs- man demnach nur 25 Proz. aller Unfälle auf Fahrlässigkeit versicherung spart, soll ununtersucht bleiben. Unsere der Arbeitgeber zurückführen, so würde die Prämie, die im Rechnung mag nur diejenigen Vorteile in Rücksicht ziehen, Jahre 1897 das Unternehmertum für fahrlässiges Verhalten ast. 7416 Lote und 84 910 Verwundete auf dem die dem Unternehmertum infolge der Unfallversicherungs- gegen Leben und Gesundheit der Arbeiter infolge der Unfall­Schlachtfeld der industriellen Armee so lautet das amtliche Gesetzgebung zufallen. gesetzgebung erhalten hat, noch immer eine sehr be­Schlachtbulletin nach dem letzten Rechenschaftsbericht der Dieser Vorteil wird durch die Art der Bemessung der so- deutende sein. Berufsgenossenschaften über die Verwundeten und Toten, die genannten Unfallrenten gebildet. Mit Unrecht bezeichnet das Die Beseitigung dieses Zustandes würde offenbar zu in dem einen Jahr 1897 in unfallversicherungspflichtigen Gesetz diese an die Verletzten oder deren Hinterbliebene zu einer erheblichen Verminderung der Unfälle führen. Weshalb Betrieben berunglückt sind. Rund 32 Millionen Arbeiter zahlenden Beträge als Schadenersak". Die Unfallrente kann wird diese Bevorzugung und Begünstigung der Unternehmer­sind in Betrieben beschäftigt, die nicht der Unfallversicherungs- vielmehr nach den gesetzlichen Bestimmungen unter keinen Klasse nicht beseitigt? Erlaubt das der Verband der In­Pflicht unterliegen: die von socialdemokratischer Seite be- Umständen auch nur entfernt so hoch sein, als ein Schaden- dustriellen nicht? Wem gilt deren Geneigtheit mehr als antragte Ausdehnung der Unfallversicherung auf alle Leben ersatz nach der allgemeinen Rechtsanschauung und nach den Rücksicht gegen Leben und Gesundheit der Arbeiter? und Gesundheit von Arbeitern gefährdenden Betriebe ist ab- Rechtsregeln des Bürgerlichen Gesetzbuches sein muß. Ein gelehnt. Selbst die kleine Ausdehnung, die die Unfall wirklicher Schadenersaz besteht in Ersatz des Verlustes und versicherungs- Novelle nach den im Jahre 1897 gefaßten des infolge des Unfalls entzogenen Gewinnes, der auch Beschlüssen der Reichstagskommission erfahren sollte, ist nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den be­bon der Regierung zurückgestellt, weil der Verband der sonderen Umständen mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann. Groß- Industriellen sich gegen die Unfall- Novelle in der Die höchste nach dem Unfallgesez an den Arbeiter ge­von der Reichstags- Kommission beschlossenen Form erklärt zahlte ,, Nente" beträgt aber nach dem Gesez und der Rechtsprechung hatte. Die Anzahl derjenigen Arbeiter, die in unfall- noch nicht zwei Drittel des wirklichen Schadenersages. Sie versicherungspflichtigen Betrieben verunglücken, aber vor Ab- beträgt nämlich selbst bei voller Erwerbsunfähigkeit des Ver­lauf der 13. Woche gefund werden, beträgt 84 Broz. aller in legten nach§ 5 des Unfallgesezes höchstens zwei Drittel des solchen Betrieben Berunglückten, also mehr als das Fünffache Jahres- Arbeitsverdienstes. derer, für die die Unfall- Berufsgenossenschaften Renten zu Dies ist nur ein Vorteil der Unternehmerklasse, durch

zahlen haben. in

berwundet.

nichten.

Politische Nebersicht.

Berlin , den 15. Auguft. Der Aufmarsch.

Die Konservativen haben nunmehr Stellung zur Kanal­

frage genommen. Nach einer parteioffiziösen Mitteilung wurde in der Fraktionssigung Stellung gegen den Entwurf genommen, jedoch für die Abstimmung jeder Fraktions­wang ausgeschlossen.

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Die Mehrheit wird gegen die Vorlage stimmen, nur den sie von der Gewährung einer vollen Entschädigung der gegen zehn Stimmen werden dafür abgegeben werden. Eine Statistik darüber, wieviel Arbeiter über- Verlegten befreit werden. Der zweite Vorteil liegt für das Die Stimmung war dafür, jeder Verschleppung dieser An haupt auf dem Schlachtfelde der Arbeit in Unternehmertum darin, daß die Unfallrente nicht vom Tage gelegenheit entgegenzutreten, namentlich aber die Absicht Deutschland in einem Jahre infolge der Ausübung ihres der Erwerbsunfähigkeit, sondern erst vom Ablauf der 13. Woche des Centrums, wenn sie noch besteht, das Gemeindewahl­Berufs verunglückten, besteht nicht. Legt man die eingangs nach dem erlittenen Unfall ab gezahlt wird. Es spart also Reformgesetz alle parlamentarischen Stadien durchlaufen zu lassen angeführten amtlichen Zahlen aus den Rechnungsergebnissen das Unternehmertum 13 Wochen lang die volle Entschädigung. und erst später die endgültige Entscheidung über die Kanalvorlage der Berufsgenossenschaften zu Grunde und berücksichtigt Der dritte Vorteil, den das Unternehmertum aus dem herbeizuführen, zu durchkreuzen. man bei der Schäzung, daß Gleichzeitig erklärt die Streuz- Zeitung" noch einmal, daß rund 3½½ Millionen Unfallversicherungs- Gesetz im Gegensatz zu den Regeln des Arbeiter in Deutschland unversichert und daß 84 Proz. aller Bürgerlichen Gesetzbuches zieht, erwächst aus den Beim vorliegenden Falle die Konservativen leider nicht in der zur Anmeldung gelangenden Unfälle aus unfallversicherungs- stimmungen über die Hinterbliebenen- Rente. Das tieftraurige Lage sind, die Verantwortung für den Bau des Mittelland­pflichtigen Betrieben in jenen Zahlen nicht mitenthalten Unglück der Witwen und Waisen füllt gleichfalls den Beutel Kanals und die daraus für große Erwerbstreise unseres sind, so dürfte die Zahl der durch Unglücksfälle im Betrieb des Unternehmertums. Die Witwe des verunglückten Ar- Vaterlandes entspringenden und auch regierungsseitig aus. in einem Jahre in Deutschland im tiefsten Frieden beiters erhält nämlich nach§ 5 des Unfallversicherungs- drücklich anerkannten Gefahren zu übernehmen." getöteten Arbeiter mit 9000, der Verwundeten mit 500 000 Gesetzes nicht, wie nach§ 844 des Bürgerlichen Gesetzbuches die Diese Haltung entspricht dem, was wir über die Situation nicht zu hoch veranschlagt sein. Witwe eines durch Fahrlässigkeit eines anderen getöteten Unter- nach den kaiserlichen Kanalreden, gegenüber den liberalen Von Wichtigkeit ist, daß Im deutsch franzöfifchen Kriege 1870/71 wurden aufnehmers, vollen Schadenersag, sondern 20 Proz. der Vollrente, Byzantinern, dargelegt haben. beutscher Seite insgesamt 1871 Offiziere und 26 397 andere das ist also im günstigsten Falle 2/15 des Schadens ersetzt. die konservative Partei entschlossen ist, die Gemeinde­Soldaten getötet, 4184 Offiziere und 84 304 Mannschaften Als selbstverständlich ist hierbei angenommen, daß wahlrechts Reform jetzt nicht Gesetz werden zu lassen. ohne das Unfallgesetz der Rechtsgrundsatz längst anerkannt Damit aber wird die Vorbedingung" bereitelt, von der Grauenbolle Ziffern, die eine furchtbare Anklage gegen wäre, daß jeder Großindustrielle für alle Unfälle zu haften das Centrum seine Zustimmung zu dem Kanal abhängig den Mangel an Rücksicht enthalten, die auf Arbeiterleben und hat, die in seinem Betriebe sich ereignen. Unberücksichtigt sind gemacht hat. Diese Partei sieht sich also jetzt in die Lage Arbeitergesundheit von der herrschenden Klasse im Kampf um bei der Berechnung noch eine Reihe von Bestimmungen des versezt, ohne Rücksicht auf eine zu erwartende Gegenleistung den Profit genommen wird. Gesezes geblieben, die fernere Millionen in den Schoß des sich zu entscheiden. Nach den in den Centrumsblättern wieder­Aber geschieht denn nicht alles, zur Verminderung und Unternehmertums werfen. Wir erwähnen hieraus folgende: holt und mit aller Bestimmtheit abgegebenen Versicherungen, Berringerung von Menschenopfern? Sind diese Ziffern nicht die Kinderrenten betragen nur 15 Proz. der Vollrente, und ohne Kommunal- Wahlreform sei man für den Kanal nicht zu die notwendigen Folgen der Beschäftigungsarten? Mit wenn der Berunglückte mehr als zwei Kinder hinterlassen haben, müßte das Centrum mit nein stimmen. Indessen haben die Ultramontanen einigen Anlaß, sich ihren befleckten Abgelehnt hat die Unternehmerklasse, a bhat, noch weniger. Die Kinderrente ist nicht bis zum gelehnt hat die Mehrheit des Reichstages die von social- vollendeten 18. bis 21. Jahre, wie die Pensionsgelder für guten Ruf loyaler Regierungsfähigkeit zu puzen, und des­demokratischer Seite gestellten Anträge, die Zahl der Unfälle Beamten und Offizierstinder und die Schadenersazrenten verzichten und zum größeren Teil für den Entwurf eintreten. halb ist es nicht unmöglich, daß sie auf die Vorbedingung" dadurch zu vermindern, daß den Arbeitern das Recht ein- des bürgerlichen Rechts, sondern nur bis zum geräumt wird, Unfallverhütungs- Vorschriften mit fest vollendeten 15. Jahre zu zahlen. Der Kreis der Hinter wies in ihrer Sigung am Dienstag der Nat.- 3tg." zufolge Die Fraktion der nationalliberalen Partei zusehen und die Ausführung der Unfallverhütungs- bliebenen ferner, an welche Rente zu zahlen ist, ist weit wies in ihrer Sigung am Dienstag der Nat. Btg." zufolge Vorschriften zu überwachen. Angenommen hat sie aber enger als der in§§ 844 und 845 des Bürgerlichen Gesetz einmütig und mit größter Entschiedenheit jede Verquidung der Mittelland im Unfallversicherungs Gesetz ausnahmerechtliche Be buches gezogen. Die Rente des in einem Krankenhause der Mittelland Kanal Vorlage mit der stimmungen, deren Folge Vermehrung der Fahrlässigkeit untergebrachten fällt fort, die seiner Familie beträgt 1/10 bis Rommunal Wahlreform zurück; beide Vorlagen der Unternehmer und Vermehrung der Unglücksfälle notwendig 2/5 des Schadenersages. Ferner ist das Unternehmertum nach seien durchaus getrennt und ausschließlich sachlich zu be­handeln. sein muß. Wir erwähnen nur einige dieser ausnahmerecht der Handhabung einiger Bestimmungen des Unfallgefeges im Damit bleibt das schließliche Schicksal der Kanalvorlage lichen Bestimmungen. stande, dem Verlegten den Arzt seines Vertrauens zu ent­§ 95 des Unfallversicherungs- Gesezes entzieht dem Ar ziehen, ihn Schifanierungen schlimmster Art auszusehen, ihn beiter und dessen Hinterbliebenen das Recht, den vollen in Heilanstalten unterzubringen, auf die der Verletzte keinerlei Kaiser, Centrum und Zuchthausvorlage. Schadenersatz geltend zu machen, selbst gegenüber demjenigen Einfluß hat und die von Vielen als Quälanstalten erachtet Unternehmer, der den Tod des Arbeiters oder die Erwerbs- werden. Endlich ist die ungeheuerliche Erscheinung, daß Unter den Vermutungen über die Gründe der ersten unfähigkeit durch strafbare Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. das Unternehmertum in Unfallsachen als Richter in eigener plöglichen Absage der Kaiserreise nach Dortmund verdiente Ein Arbeiter, ein Kutscher z. B., der durch Fahrlässigkeit einen Sache mitentscheidet und einen von Jahr zu Jahr wachsenden die Ansicht Beachtung, es sei den Kanalgegnern gelungen, den Menschen getötet oder verwundet hat, muß voll den von ihm Einfluß auf die Rechtsprechung ausübt, eine große Ungerechtig. Kaiser davon zu überzeugen, daß es unratsam sei, den Entwurf angerichteten Schaden, soweit dieser überhaupt durch keit. Das bereits Gesagte genügt, um klar zu beweisen, daß aus den Händen desselben Centrums anzunehmen, das sich Geld zu ersehen ist, ersetzen. Ein Unternehmer, der die Unfallgefeggebung, so wie sie trotz allseitigen Anerkenntnisses soeben durch den bayrischen Kuhhandel" als umsturzverdächtig den Tod der in seinem Betriebe beschäftigten Arbeiter ihrer Reformbedürftigkeit besteht, nicht geeignet ist, gegen die erwiesen habe. durch strafbare Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, haftet Vermehrung der Unfälle energisch einzuwirken. Diese Vermutung erfährt eine Art Bekräftigung durch die nach diesem§ 95, selbst wenn er wegen der Fahrlässigkeit Ein außerordentlich erheblicher Zeil aller Unfälle wäre folgende Meldung der Dortmunder Beitung", die bestraft ist, den Hinterbliebenen mit teinem Pfennig. Das ohne das einer Unfallverhütung entgegenstehende Geldinteresse diese von beteiligter Seite, also wohl von dem national­Ausnahmerecht gegen die Arbeiter zeigt flar, des Unternehmertums zu verhüten. Die einzige amtliche liberalen Stumm, dem Abgeordneten Hilbe empfangen haben daß der Arbeiter als ein Mensch zweiter Klasse er Statistit, die etwas Licht auf die fahrlässige Rücksichtslosigkeit will. Hilbc wurde nämlich bei der Anwesenheit des Kaisers achtet wird, dessen Leben und Gesundheit nicht so des Unternehmertums gegen Leben und Gesundheit der in Dortmund dem Monarchen vorgestellt. Ueber das dabei schutzbedürftig ist wie das Geld des Unternehmers. Würde Arbeiter zu werfen geeignet ist, beruht auf den naturgemäß geführte Gespräch berichtet das genannte Blatt: Der Unternehmer für die Folgen seiner Fahrlässigkeit parteiischen Angaben der Berufsgenossenschaften selbst. Und mit Geld einstehen müssen, so würde er ein größeres Inter - bennoch ergiebt selbst diese Statistik( sie ist in den Amtlichen esse an der Verhütung von Unfällen haben. Die Befreiung Nachrichten des Reichs- Versicherungsamtes" am 15. Mai 1896 des Unternehmers von Verpflichtungen, wie sie durch das veröffentlicht), wie immens leichtfertig mit Leben und Ge­allgemeine Gefeß jedem Bürger seinem Mitmenschen gegen- fundheit der Arbeiter in unfallversicherungspflichtigen Be­über auferlegt sind, muß notwendig die Vorbeugung trieben umgegangen wird. Die betreffende Statistit hat sich bon Unglücksfällen vermindern. auf 15 910 Unfälle erstreckt. Von diesen Unfällen sind selbst

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" Der Kaiser habe bemerkt, als er hörte, daß Hilbe mit Hilfe des Centrums den Socialdemokraten geschlagen, daß in der Bekämpfung der Socialdemokraten Parteien einig sein müßten; es deshalb nicht be: greifen, wie neuerdings das Centrum fich mit den Social­demokraten habe verbinden können. Bei einem Gespräche über die Zuchthausvorlage soll der Kaiser geäußert haben, im Herbste müsse das Centrum erneut Farbe bekennen. Zum Schluß der Unterredung konnte der Abgeordnete Hilbek dem Kaiser noch bemerken, daß bei weitem nicht alle diejenigen Leute, die in Dortmund socialdemokratisch wählten, auch im Herzen Social­demokraten feien, sondern daß die große Mehrheit der Bevölkerung durchaus loyal und königstreu sei."

Die Unfallversicherungs- Gesetzgebung ist keine Versicherung nach den Angaben der Berufsgenossenschaften 1122 der Arbeiter, sondern eine Versicherung der Arbeitgeber( 7,03 Prozent) auf mangelhafte Betriebseinrichtungen, gegen die Lasten, welche ihnen durch Betriebsunfälle nach den 334( 2,09 Prozent) auf mangelhafte oder fehlende allgemeinen Rechtsgrundsäßen über Schadenersatz zufallen. Anweisung, 1700( also 10,64 Proz.) auf Fehlen von Die Unternehmer der unfallversicherungspflichtigen Betriebe Schußeinrichtungen, 38 Fälle( 0,24 Proz.) auf ungenügende bilden nach dem Gesetz in Form von Berufsgenossenschaften Kleidung der Arbeiter, 711 Fälle( 4,45 Proz.) auf Fehlen von Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit. Den Berufs- Schußeinrichtungen und gleichzeitiger Unachtsamkeit der Ar- Herr Hilbek scheint die Konsequenz seiner letzten Aeußerung genossenschaften zahlen die einzelnen Betriebsinhaber Beiträge, beiter, also 24,45 Proz. auf Schuld der Unternehmer zurüd- nicht beachtet zu haben. Wenn schon die socialdemokratischen deren Höhe sich nach der Anzahl der in den einzelnen Be- zuführen. Bei 6931 Fällen( 43,40 Proz.) werden furzweg Wähler zum Teil tönigstreu sein sollen, um wie viel mehr trieben beschäftigten Arbeiter, nach der Höhe der Arbeitslöhne, sonstige, insbesondere in der Gefährlichkeit des Betriebes müßte man davon abstehen, nicht nur diese, sondern die noch