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Mr. 193. 16. Jahrgang. 2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt, Sonnabend, 19. Auguf 1899.

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geld für sich behalte, so fragte er bei dem Gaste telephonisch an Bewegung begrüßen, fo' weit entfernt sind wir, die Dienstboten Wir wollen ihre Be­Gerichts- Beifung. bund erhielt den Bescheid, daß 10 Pf. für ihn beim Wirt deponiert focialdemokratisch organisieren zu wollen. Die oberschlesische Justiz und die polnische Socialdemokratie. feien. Der Kellner stellte darauf den Wirt zur Rede, diefer leugnete, wegung gern und freudig unterstüßen, aber wir müssen sehen, daß Wegen Beleidigung eines Richterfollegiums hatte sich gestern der tam zu einem Zerwürfnis, der Kellner verließ seine Stellung ihr Verein ein Kampfverein wird.( Bravo.) Das ist jetzt nicht der Maler und Redacteur Lesniewski, der bis vor kurzem die und erstattete Anzeige wegen Betruges, gleichzeitig dehnte er seine Fall. Einer der Leiter der jegigen Dienstboten- Bewegung übt ja Gazetta Robotniza" redigierte, vor der Ferien- Straflammer zu Anzeige dahin aus, daß der Wirt und feine Ehefrau die von den eine Tyrannei über die Mitglieder des Vereins aus, Dieser Herr verantworten. In einem Artikel des Blattes wurde Kritik an einem Gästen auf den Tellern zurückgelassenen Fleischreste wieder zu dem der Tyrannei der Herrschaften nicht nachsteht. Fleische werfen, das für später tommende Gäste bestimmt war hat die Dienstmädchen aufgefordert die heutige Versamm Urteil der dritten Strafkammer des Landgerichts zu Beuthen geübt. Die Angeklagten bestritten diefe Manipulationen und bezeichneten lung nicht zu besuchen, und er hat erklärt, daß ein ſocial­durch welches ein Kolporteur wegen Verbreitung eines focialbemo bie Anzeige als einen Rache- Aft des Kellners Wolf, den sie wegen demokratisches Mädchen dem Verein nicht angehören darf. Ich kratischen Wahlaufrufes zu neun Monaten Gefängnis verurteilt Durchstechereien mit der Köchin entlaffen hätten. Die frühere Köchin, fordere die Dienstmädchen auf, sich selber zu organisieren und darauf worden war. In dem Artikel wurde u. a. gesagt, daß die Richter Fräulein Lanzo wsti und dann noch eine dritte Zeugin, die eben zu halten, daß der Vorstand ihres Vereins nichts anderes sein darf, jedenfalls ihre Pflicht nach bestem Wissen gethan, aber doch von falls früher in der Treptauschen Küche beschäftigt gewesen war, be- als ihr ausführendes Organ, Ihr Verein muß ein energischer, ziel ihrem persönlichen Klassenstandpunkt und ihrer Klassenüberzeugung stätigten aber die von Wolf erhobenen Beschuldigungen und so gelangte bewußter Kampfverein werden.( Beifall.) Sie dürfen sich nicht aus geurteilt hätten und daß die Aufgabe gelöst werden müsie: der Gerichtshof zu der Ueberzeugung, daß wenigstens die Ehefrau des führen laffen, sondern Sie müssen selbst ihre Angelegenheiten in ganz Oberschlesien socialdemokratisch zu machen, damit gerechte Urteile gesprochen würden. Die Richter der III. Beuthener Straf Bergehens gegen das Nahrungsmittelgefes schuldig fei, wenn auch die Hand nehmen.( Bravo !) Die Rebnerin empfiehlt folgende kammer fühlten sich durch den Artikel beleidigt und stellten den dem Ehemanne nicht ausreichend nachgewiesen sei, daß er um die Resolution: efelhaften Manipulationen seiner Frau gewußt habe. Der Ehemann Die Versammlung erklärt: Strafantrag. Der Angeklagte bestritt die Absicht der Beleidigung fönne daher nur wegen des Betruges an den 10 Pfennig verurteilt und verwies auf die Thatsache, daß von dem Boiener Gericht der werden, und hier seien wegen der Geringfügigkeit des Betrages Verbreiter desselben Wahlaufrufs nur zu 100 m. und sogar der fünf Mart Geldstrafe ausreichend. Die Ehefrau dagegen Verfasser nur zu 300 M. Geldstrafe verurteilt worden sei. Der fei mit zwei Wochen Gefängnis und 800 Mart Geib Staatsanwalt erblickte in dem Artikel schwere Vorwürfe gegen die 22618 161 Win! strafe zu bestrafen.

betreffenden Richter, deren Unparteilichkeit direkt angezweifelt werde, und beantragte drei Monate Gefängnis. Das Urteil lautete auf leidigten.

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Wir begrüßen mit Befriedigung die neu entstandene Dienst botenbewegung als eine erste Regung des Selbstgefühls und er startenden Klassenbewußtseins dieser rechtlosen Schicht des Prole­tariats. In der Erkenntnis, daß die männlichen und weiblichen Dienstboten unter einem Ausnahmegesez stehen, das ihre Bürger­rechte einschränkt, sie wehrlos der Willkür ihrer Arbeitgeber preis­giebt und ihnen die Möglichkeit nimmt, mit allem Nachdruck für ihre Interessen zu kämpfen, fordern wir:

1. Abschaffung der Gesinde- Ordnung und der Dienstbücher. 2. Aufhebung des Gesetzes vom 24. April 1854.

3. Ausdehnung der obligatorischen Kranken- und Unfall­versicherung auf alle Dienstboten.

4. Unterstellung der Dienstboten unter die Gewerbe- Ordnung. Wir verlangen ferner, angesichts der gesundheitswidrigen Wohnungsverhältnisse der Dienstboten den schleunigen Erlaß orts­oder landespolizeilicher Verordnungen, die

Die Durchführung dieser Bestimmungen ist behördlich zu kontrollieren und wo die Wohnräume der Dienstboten diesen An­forderungen nicht entsprechen, sind die Hausbesißer und Mieter zu bestrafen und die fernere Benigung des betreffenden Raumes zu berbieten.

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Die nun folgende Diskussion nahm einen ziemlich ruhigen Ber lauf. Erhebliche Einwendungen gegen den von der Referentin ver­tretenen Standpunkt konnte auch der Führer der Dienstbotenbewegung, Redacteur Perlmann, nicht machen. Er drückte seine Befriedigung darüber aus, daß von socialdemokratischer Seite teine besondere Organisation der Dienstboten beabsichtigt werde, er erkannte es an, daß die Socialdemokratie die Dienstbotenbewegung unterstüße, meinte aber, es sei besser, wenn die Bewegung parteilos bleibe, damit die Herrschaften nicht an derselben Anstoß nehmen und den Dienstboten den Beitritt zum Verein verbieten. Mit dem von der Referentin erwähnten Verhalten eines Leiters des Vereins seien nicht alle Mit­glieder einverstanden.

sechs Wochen Gefängnis und Publikationsbefugnis für die Be silbait Derlammlungen. Eine sehr unangenehme Polizeigeschichte, die sich am Toten- Mit der Dienfibotenbewegung Sonntag des Jahres 1894 abgespielt hat, wurde jüngst vor dem beschäftigte sich am Donnerstag eine Voltsversammlung, die von Schöffengericht zu alle a. S. enthüllt. Angeklagt war der der Vertrauensperson der socialdemokratischen Frauen nach der Berliner Ressource einberufen war. Der Saal und die Gallerien Restaurateur Günther, der den Sittenbeamten Giternid Berliner Reſſource durch üble Nachrede beleidigt haben sollte. Die Sache hatte folgendes waren schon lange vor Beginn der Versammlung von einer dicht Vorspiel: Gelegentlich einer Kontrolle bemerkten die Nachtwächter gebrängten Menschenmenge gefüllt. Später wurde das Lokal, Männliche und Fengler und Augustin in der Totenfonntagsnacht des Jahres 1894, als es bollständig besetzt war, abgesperrt. weibliche Besucher waren etwa in gleicher Stärke, Dienst wie sich ein Herr mit einer Frauensperson in der Nähe eines Bretter- boten aber nur wenig vertreten. a) einen hygienisch angemessenen Minimal Luftraum feft­Den Vortrag des Abends zaunes unschicklich zu schaffen machte. Die Wächter hatten von der ihre die Dienst botenbewegung, sezen; Ursachen borgesetzten Behörde Auftrag erhalten, gut aufzupaffen, damit in und Biele, hielt silly Braun. Die Referentin leitete ihre b) die Bestimmung treffen, daß diese Räume durch nach außen jener Gegend feine Unfittlichkeiten begangen würden. Sie nahmen Ausführungen ein mit einer historischen Betrachtung über die Ent­gehende Fenster gehörig ventiliert, mit Heizvorrichtung versehen, ben Herrn und die Dame mit nach der Polizeiwache. Dort an von innen verschließbar und von Retieraden und dergleichen in gekommen, amüsierte man sich sehr darüber, daß der fiftierte Herr tehung des Dienstbotenverhältnisses bis zu seiner heutigen Form, entsprechender Entfernung sein müssen. ein bekannter Kollege war. Der eine Wächter verlangte die fowie über den Ursprung der gegenwärtigen Gesinde Ordnungen, Feststellung des Namens seines Arrestanten, worauf der Beamte, von denen es in Deutschland 60, in der Provinz Hannover Die Rednerin zeigte unter Hin­allein deren sechs giebt. der in jener Nacht allerdings nicht amtlich thätig gewesen und weis auf die einschlägigen Bestimmungen der verschiedenen Urlaub zu einer Hochzeit gehabt haben will, erklärt haben soll: Gesinde Ordnungen, daß die Lage der Dienstboten eine den Na so etwas ist mir doch noch nicht passiert, daß ich von einem heutigen Anschauungen durchaus widersprechende sei, da fie fich Nachtwächter arretiert worden bin". Er stellte die Dame", die bei Um der Ausbeutung der Dienstboten durch gewerbsmäßige der Festnahme gesagt haben soll: Na ich bin ja nun alle Reviere wenig von dem Sklaven- und Hörigkeitsverhältnis früherer Zeiten Arbeitsvermittler ein Ziel zu seßen, verlangen wir die Errichtung ziemlich durch, nun kann ich ja auch mal schauen, wie es auf der unterscheide. Insbesondere wies die Referentin darauf hin, daß die öffentlicher oder kommunaler Arbeitsnachweise, soweit die Arbeits­Selofterstraße aussieht" als seine Braut vor, womit dann die Sache preußische Gesinde- Ordnung der Herrschaft das Recht der Büchtigung bermittelung nicht von den Dienstboten Organisationen selbst in gebe. In wirkungsvoller Weise, oft von Beifall und zustimmenden vorläufig ihr Ende hatte. Längere Zeit nach jenem Vorgange Sundgebungen unterbrochen, schilderte die Rednerin die unwürdige, die Hand genommen werden kann. Die Erringung aller dieser avancierte Citernid zum Sittenbeamten, worauf er das aller Humanität hohnsprechende Behandlung, unter der der größte Teil Forderungen wird zum großen Teil von dem energischen, ver­Günthersche Restaurant und die darin beschäftigten Kellnerinnen zu der Dienstboten zu leiden hat. Dann warf sie die Frage auf: Was hat die einten Stampfe aller Dienstboten abhängen und in diesem Kampfe tontrollieren hatte. Eines Tages tam es zwischen Günther und sichern wir der Dienstbotenbewegung unsere Unterstügung zu. Eiternic zum Wortwechsel, worauf G. dem E. den Vorgang von der bürgerliche Gesellschaft gethan, um die Lage der Dienstboten zu verbessern? Lilly Braun schließt mit folgenden Bemerkungen: Die in Im Jahre 1893 beantragte die freifinnige Partei im Reichstage die Totenfonntagsnacht des Jahres 1894 vorwarf. Eiternid fühlte fich Gleichstellung der Dienstboten mit den gewerblichen Arbeitern. Aber der Refolution niedergelegten Forderungen find derart, daß sie jebes beleidigt und er, sowie auch die Polizeiverwaltung stellte Straf - im Jahre 1895 stimmte dieselbe Partei in der Kommission zur Be- Mädchen, auch ohne socialdemokratisch zu sein, unterschreiben kann. antrag gegen Günther. Der Wahrheitsbeweis wurde aber tvir meinen nicht, daß dadurch δας Dienst durch die Nachtwächter 2c. erbracht und Günther wurde frei ratung des Bürgerlichen Gesetzbuchs gegen die Aufhebung der Es sind Forderungen, die gegenwärtig erfüllt werden können, wird. Die Befreiung endgültig beseitigt der gesprochen. Die durch Eiternid verursachten Stoften trägt natürlich Gesinde- Ordnungen. Das Centrum hat im Plenum des Reichs- aber die Stellung tages 1896 ebenfalls gegen der Dienstboten botenelend die Staatskaffe! unter die Gewerbe- Ordnung gestimmt. 1897 nahm der Arbeiterklaffe, zu der auch die Dienstboten gehören, ist erst durch Wegen Vergeheus im Amte stand gestern der frühere Post- Reichstag eine Resolution Lenzmann an, welche die verbündeten die Aenderung der Gesellschaftsordnung zu erwarten, und die einzige hilfebote August Schwensiner vor der zweiten Straffammer des Regierungen ersucht, baldigt einen Gesezentwurf vorzulegen, Partei, die dies Ziel erreichen kann, ist die Socialdemokratie.( Leb­Landgerichts 1. Der Angeklagte legte ein Geständnis ab. Als er welcher das Arbeitsverhältnis der land- und forstwirtschaftlichen hafter, allseitiger Beifall.) eines Tages mit dem Sortieren von Briefen beschäftigt war, sei ihm Arbeiter, sowie der Dienstboten regelt. Der Reichstag nahm gwar ein Brief in die Hände gekommen, der versehentlich nicht geschlossen diese Resolution an, die Regierungen haben ihr aber bis jetzt noch war. Er habe den Inhalt untersucht und darin eine Anzahl Frei nicht Folge gegeben. Ueber die Nichtbeachtung dieses Reichstags­marten gefunden. Er habe den Brief einfach verschlossen. Erst Beschlusses dürfen wir uns freilich nicht wundern. Sehen wir doch, später sei ihm der Gedanke gekommen, daß er fich daß ein viel wichtigeres Versprechen des Reichskanzlers: die Auf­die Marken hätte aneignen tönnen. Als er dann biele hebung des Verbindungsverbots für politische Vereine, bis heut unerfüllt Briefe zu bestellen erhielt, die von einem hiesigen Lotterie geblieben ist.( Beifall.) geschäft herrührten, habe er vermutet, daß dieselben außer Wenn wir jett, angesichts der Dienstbotenbewegung die bürger­einem Schreiben auch Lotterielose enthielten. Er habe etwa 20 Briefe liche Bresse betrachten, dann sehen wir, daß sie ihr mit wenig Aus­unterschlagen, in denen er je ein Los fand. Drei von diesen Losen nahmen feindlich gegenüber steht. Von jener Seite ist also nichts waren mit Gewinnen von 50 M., beziv. je 15 M. gezogen. Nur in für die Dienstboten zu erwarten.( Zustimmung.) Die bürgerliche dem ersten Falle gelang dem Angeklagten das Abheben des Ge- Frauenbewegung hat bei ihrer Agitation aus Anlaß der Beratung Wes Geistes Kind der Unterstüßungsverein der Diener ist, und winnes, beim zweiten Male wurde dem Dienstmanne, welcher von des Bürgerlichen Gesetzbuches der Gefinde- Ordnung gar nicht dem Angeklagten nach dem Lotteriecomptoir gesandt worden war, gedacht. Auf dem Kongreß der bürgerlichen Frauen hat man einen daß dieser Verein in seiner jegigen Form und unter der gegen­ein Angestellter mitgegeben, der den Auftraggeber ver Herrn, der über die Gefinde- Ordnung sprechen wollte, nicht reden wärtigen Leitung nicht dazu angethan ist, einer zielbewußten bienen, баз wurde haften lassen sollte. Als der Angeklagte aber zwei Berlaffen, angeblich aus Mangel an Zeit. Frau Lina Morgenstern , Dienstbotenbewegung als Stütze zu sonen tommen sah, zog er es vor, sich davon zu machen. eine Führerin der bürgerlichen Frauen, forderte, da die Dienstbücher durch einige frühere Mitglieder und den gewesenen zweiten Während der Staatsavalt gegen den Angeklagten eine Gefängnis manchmal verloren gingen, daß die Zeugnisse der Dienstmädchen bei Vorsitzenden des Vereins im Laufe der Debatte dargelegt. Strafe von zwei Jahren Seantragte, plädierte der Verteidiger, der Polizei eingereicht würden, und der Berliner Hausfrauen- Verein Eine ältere Köchin befundete ihr volles Einverständnis mit den Aus­Referendar Dr. Fräderichs, für ein niedrigeres Strafmaß. Das soll ja in einem Flugblatt seine Mitglieder aufgefordert haben, führungen der Referentin. Im Sinne des Vortrages sprachen ferner Urteil lautete auf eine Gefängnisstrafe von einem Jahre. ihren Dienstmädchen den Besuch der Versammlungen zu verbieten, Fräulein Bien und Frau Rönsch. Mit lebhaftem Beifall nahm und dieselben eventuell zu entlassen. Im übrigen schweigen die die Versammlung die Ausführungen von Frau Wengels entgegen, Eine wiffentlich falsche eidesstattliche Versicherung, die bürgerlichen Frauen über die Dienstbotenbewegung. Nur das Organ die in temperamentvoller Weise die ängstliche, harmonieſelige Art, mit großer Frivolität abgegeben war, führte gestern den Portier der angeglich radikalen Gruppe der bürgerlichen Frauen brachte einen in der Herr Perlmann die Dienstbotenbewegung vertritt, kenn­Franz Marquardt vor die vierte Ferien Straffammer des zeichnete. Die Dienstmädchen wüßten jezt schon, daß sie zu den Landgerichts I . Der Angeklagte war Portier im Hause Großbeeren sehr matten Artikel über die Bewegung. Wer ist es, der für te Dienstboten eintritt und für ihre Rechte Arbeitern und nicht zu den Herrschaften gehören, und die Geister, straße 10, welches dem nicht dort wohnenden Eigentümer Grumow ge- fämpft? Bon Leitern der jetzigen Dienstbotenbewegung wurde ge- welche die Leiter der Bewegung gerufen haben, würden sie nicht wieder hört. Dem Angeklagten war bekannt, daß der Porzellanhändler jagt, die Socialdemokratie habe bisher nichts für die Dienstboten los. In ihrem Schlußwort bemerkte illy Braun: Daß der Mischke, der in dem Hause Großbeerenstraße 10 sein Geschäft be­trieb, mit der Miete im Rückstande geblieben war, vom Vermieter gethan. Diese Behauptung beweist, wie gering die Kenntnisse Sturm, der sich unter den Dienstboten erhoben hat, nicht aufhöre, derjenigen find, die an der Epiße der Dienstbotenbewegung dafür werden wir sorgen.( Beifall.) Da zur Zeit ein Mangel an aber Aufschub erhalten hatte. Am Abend des 10. Mai erschien nun stehen, und in welchen Händen sich diese zur Zeit befindet.( Bei- Dienstmädchen herrsche, so hätten diese nicht nötig, ängstlich zu sein der Angeklagte bei Grunow und erzählte, daß Mischko Bor- fall.) Im socialdemokratischen Programm wird gefordert: Rechtliche und sich den Besuch der Versammlungen verbieten zu lassen. Aber bereitungen treffe, um zu rüden. Große Stiften mit Borzellan Gleichstellung der landwirtschaftlichen Arbeiter und der Dienstboten wenn sich die Socialdemokratie der Bewegung der Dienstboten nicht würden verpackt und auf Möbelwagen fortgeschafft. Er mit den gewerblichen Arbeitern und Aufhebung der Gefinde- Ordnung. annehme, habe dieselbe keine Aussicht auf Erfolg.( Großer Beifall.) habe einmal den Kutscher gefragt, went der nicht mit Die socialdemokratische Partei hat aber auch im Reichstage Die von der Referentin vorgeschlagene Resolution fand ein­einer Firma versehene Wagen gehörte, aber nur die Ant- eine Reihe ens von Anträgen gestellt, die sich auf die Ver- stimmige Annahme. wort erhalten:" Ach was, hier wird" Helgoland gemacht!" Grunow forderte" den Angeklagten auf, feine Wahrnehmungen bei hältnisse der Dienstboten beziehen. Sie beantragte im Jahre 1895, baß die Gewerbegerichte auch für die Dienstboten Die Arbeitervertreter Berlins und Umgegend, welche auf einem Rechtsanwalte in Form einer eidesstattlichen Versicherung zuständig sein sollen, und ferner, daß den Dienstboten das Koalitions- Grund des Unfall-, Invaliditäts- und Altersversicherungs- und des niederzulegen. Marquardt kam dieser Aufforderung nach. Die Folge recht gewährt werde. Gerade dieser Bunft ist von größter Wichtig- Strankenversicherungs- Gesetzes gewählt find, waren für Donnerstag war, daß auf Grund dieser eidesstattlichen Versicherung ein schleuniger teit, denn solange die Dienstboten nicht das Recht der Koalition zu einer öffentlichen Versammlung einberufen, die leider mir Arrest gegen Mischte ausgebracht und sein Geschäft geschlossen wurde. haben, ist ihre Bewegung ein Messer ohne Heft und ohne Klinge. sehr schwach besucht war. Es handelte sich hierbei um die Organi­Mischte, bem von dem Inhalte der eidesstattlichen Bersicherung nicht Ohne das Koalitionsrecht bleiben die Dienstboten Stlaven und Hörige, fation der Arbeitervertreter Deutschlands " sowie um die Wahl eines das geringste bekannt war, strengte die Interventionsklage an. Im wie sie es in früheren Jahrhunderten waren.( Beifall.) Die Er Vertrauensmannes". Termine mußte Marquardt einräumen, daß er sich die ganze Ge- ringung des Koalitionsrechts sollte daher eine der ersten Forderungen Simanowsky erläuterte in seinem einleitenden Referat die schichte aus den Fingern gesogen habe. Dem Kläger der Dienstbotenbewegung sein.( Buftimmung.) einzelnen Bestimmungen über die Organisation der oben benannten Mischte wurde sein Eigentum wieder freigegeben, durch Bei der Agitation, welche die socialdemokratischen Frauen aus Socialgesetze und deren im Verlauf ihres Bestehens getroffenen die Schließung seines Geschäfts hatte er aber immerhin einen Anlaß der Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuches entfalteten, ge- Veränderungen. Wenn man auch der Arbeitervertretung in den Schaden von 600 M. erlitten. Der Angeklagte behauptete im gestrigen Termin, daß er an Gedächtnisschwäche leide, er wisse weder hörte die Abschaffung der Gefinde- Ordnung zu den selbstverständ- Berufsgenossenschaften und im Reichs- Versicherungsamt eine einfluß­gestrigen Termin, daß er an Gedächtnisschwäche leide, er wisse weder lichsten Forderungen. Im Reichstage ist die Socialdemokratie reiche Witwirkung zugesagt habe, so konnte man während der letzten etwas davon, was er dem Zeugen Grunow und dem Rechtsanwalt 1896 dafür eingetreten, daß die Bestimmung im Einführungsgesetz Jahre gerade wahrnehmen, daß die gewählten Arbeitervertreter mitgeteilt habe, noch tönne er einen Grund für seine Handlungs- zum B. G.-B., welche den Fortbestand der Gefinde- Ordnungen aus die eigentliche Aufgabe ihres Berufes entweder nicht voll weise angeben. Der Staatsanwalt beantragte gegen den Angeklagten ganz erfaßten oder dies eben nicht konnten, spricht, beseitigt werde. Unsere Partei verlangte, daß die Dienstboten der und eine Gefängnisstrafe von einem Jahre drei Monaten, der Gewerbe- Ordnung unterstellt werden. Sie beantragte, für den Fall, fie zwar auf Grund der gefeßlichen Bestimmungen gewählt, Gerichtshof erkannte auf neun Monate Gefängnis. daß die obligatorische Krankenversicherung der Dienstboten nicht an aber, wie namentlich in den Berufsgenossenschaften und beim Reichs­Ein nettes Gastwirts. Ehepaar stand gestern vor der ersten genommen würde, die den Herrschaften auferlegte Pflicht der Kranken- Versicherungsamt, mur äußerst selten oder gar nicht Gelegenheit Ferien- Straffammer am Landgericht II. Der Restaurateur Gottfried fürsorge von 6 Wochen auf 13 Wochen auszudehnen. Dieser Antrag haben, ihres Amtes walten zu können, wie es thatsächlich innerhalb Treptau in der Kolonnenstraße war wegen Betruges angeklagt wurde aber mit 189 gegen 25 Stimmen abgelehnt. Im Jahre 1897 der legten vier Jahre dem größten Teil der Arbeitervertreter beim und außerdem wurde er in Gemeinschaft mit seiner Ehefrau des stellten die Socialdemokraten den Antrag, die Regierung möge einen Ge- Reichs- Versicherungsamt ergangen ist. Hinzu komme noch, daß Bergehens gegen das Nahrungsmittel- Gesetz beschuldigt. Bei den feßentwurf vorlegen, welcher die Ausnahmebestimmungen für landwirt die übergroße Menge der Versicherten selbst kein Verständnis Angeklagten war im vorigen Jahre der Kellner Wolt beschäftigt. schaftliche Arbeiter und Dienstboten beseitigt und diese der Gewerbe- Ord- für die eigentlichen Aufgaben der Arbeitervertreter habe, wie Eines Tages befand sich der Hausdiener Lictau im Lokale und ming unterstellt. Aber auch dieser Antrag wurde abgelehnt und statt man es bedauerlicherweise gerade in Berlin beobachten tönne. machte eine Beche von 80 Pf. Als er gehen wollte, war der Kellner dessen die schon erwähnte Resolution Lenzmann angenommen. Das Jufolge aller dieser Umstände habe man deshalb seiner Zeit die nicht zur Stelle; der Gast zahlte daher an den Wirt und legte 10 Bf. ist die Stellung, welche einerseits die Socialdemokraten, anderer Konferenz der beim Reichs Versicherungamt bestellten Arbeiter Trinkgeld für den Kellner zu. Als letzterer wieder das Lokal betrat, händigte feits die bürgerlichen Parteien hinsichtlich der gesetzlichen Regelung vertreter nach Halle einberufen, nachdem bereits der Gewerkschafts­fongreß in Frankfurt a. M. sich mit dieser Frage befaßt hatte. Bon ihm der Wirt die 80 Bf. ein, bie 10 Bf. Trinkgeld behielt er aber zurück. der Verhältnisse der Dienstboten eingenommen haben. Der Kellner tannte den Gast sehr gut, er wußte, daß dieser stets Wenn auch die Dienstboten noch kein Koalitionsrecht haben, so den 32 Vertretern waren 25 anwesend, welche unter den obwaltenden Trinkgeld gab und da er den Wirt längst im Berdacht hatte, daß tönnte ihre Organisation doch in mancher Hinsicht eine Besserung Umständen sich dabin schlüssig wurden, in Form einer losen So freudia wir auch die Dienstb oten- Centralisation in allen Städten Deutschlands in öffentlichen dieser das in analogen Fällen für den Kellner empfangene Erint ibrer Laae durchfezen. So freudia wir auch die Dienstboten Gentralisation in

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