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Nr. 206.

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Vorwärts

Berliner Volksblatt.

16. Jahrg.

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Centralorgan der socialdemokratischen Partei Deutschlands  .

Redaktion: SW. 19, Benth- Straße 2.

Erinnerungen für die konservativen

Revolutionäre.

Sonntag, den 3. September 1899.

hause gehaltenen Reden. Die Junkerpresse und Junkerpartei sekundierten diesem verfassungsbrechenden Verlangen. Das Obertribunal blieb noch am 11. Januar 1865 seinem früheren Zu Beginn des Jahres 1851 erklärte der preußische Beschluß treu. Am 29. Januar 1866 fiel es um und beschloß Ministerpräsident b. Manteuffel im Herren- in klarem Verstoß gegen Gesetz und Verfassung: hause: Es soll mit der Revolution gebrochen werden." Die Der Artikel 84 schließt nicht aus, daß Mitglieder aus den beiden Häusern des Landtags wegen der in Ausübung dieser Kreuz- Zeitungs"-Partei erläuterte diesen Ausspruch, der den Eigenschaft bei Ausübung ihrer Funktionen in der Kammer aus völligen Sieg der Junkerkamarilla bekräftigte, in einem Leit­gesprochenen Berleumdungen strafrechtlich verfolgt werden, wogegen artikel vom 10. Januar. In diesem finden sich folgende dies bei bloßen Beleidigungen ohne verleumderischen Charakter Säße: nicht stattfindet." " Preußen will mit der Revolution brechen. So breche man Ueber diesen verfassungswidrigen Beschluß jubilierte die denn auch mit ihr, da wo fie fich am tiefften in Streuz- Zeitungs"-Partei. das Fleisch des noch gesunden Boltes einzufressen Der Grund, weshalb diese Partei solchem verfassungs droht, mit dem radikalen Staatsschulmeistertum! So broche man auch mit den, alles gesunde Volksleben desorgani- widrigen Vorgehen und Maßregelungen, sobald diese sich fierenden, sogenannten agrarischen Gefeßen", der Gemeinde, gegen Nicht- Konservative richteten, zustimmte, und heute sitt Kreis- und Provinzial- Ordnung! Die Regierung lich darüber entrüftet ist, wenn ihre Revolutionshelden in beharre im festen Mut! Sie fasse Glauben zu ihrer Mission, zu Schlafrock und Pantoffeln auf Wartegeld gesetzt werden, ist der hohen heiligen Mission, die Wahrheit der Worte zu verwirt unschwer zu finden. Der oberste, erst jüngst von der kon­lichen: Preußen will mit der Revolution brechen! Und die fervativen Presse aus Anlaß der Verurteilung der Recht­Ausführung wird leicht über Erwarten leicht sprechung des Dresdener   Ober- Landesgerichts wiederholte. sein." Rechtsgrundsatz der Umsturzpartei der Junker ist: wenn 3 mei dasselbe thun, ist es nicht dasselbe. In Anwendung auf das monarchische Gefühl der Herren nimmt dieser Grundsatz die Form an:" Und der Stönig absolut- wenn er unsern Willen thut", oder in der Sprechart des Rundschauers der Kreuz- Zeitung  ", des seligen Herrn v. Gerlach: auch der pommersche Adel ist von Gottes Gnaden" und älter im Lande als die Hohenzollern  ".

Die Kreuz- Zeitung  " verrät nun ihr überaus leichtes Rezept, wie man mit der Revolution brechen könne, durch folgende Aufforderung, die Verfassung umzuwerfen und vor allem die Beamten zu disciplinieren:

Preußen will mit der Revolution brechen! So breche man denn auch mit der ganzen Revolution, nicht bloß mit der höchsten denn auch mit der ganzen Revolution, nicht bloß mit der höchsten Blüte der zahmen Revolution- dem souveränitätslisternen Kammer- Oppositionswesen, sondern auch mit dem revolutio­nären Beamtentum. Auch hier muß die Politik des Ministeriums durchfichtig werden! Berstreuen muß es die dicken Wolfen, die bisher aufstiegen aus der von jenem Helden in Pantoffeln und Schlafrod dargebrachten Friedenspfeife."

Kein Zweifel so traß drückt die konservative Partei einschließlich des Bundes der Landwirte sich nicht mehr aus. Sie den tt aber noch genau so. Und so wie sie seiner Zeit auf den kranken preußischen König Friedrich Wilhelm IV.   durch Der Ausdruck Helden in Pantoffeln und Schlafrock" Erregung von Furcht vor Verschwörungen, die sie durch Spikel bezog sich auf die Beamten. Am 8. Januar war im Herren- vom Genre des Ohm, Gödsche, Henze usw. usw. inscenieren und hause auf die Gefahr ungehorsamer, also revolutionärer fabulieren ließ, bolle Gewalt erlangte, so sucht sie heute das Beamten hingewiesen, die, wie Gerichts- und Verwaltungs- Bürgertum durch Erregung von Furcht vor dem roten Ge­beamte im Kurfürstentum Hessen, gefezwidrige Anordnungen spenst" zu hypnotisieren und für ihre Zwecke dienstbar zu der Regierung nicht gebilligt hatten. Darauf war von Man teuffel erwidert: Ja, meine Herren, ich erkenne eine solche Erbaulich wäre es, wenn die auf Wartegeld gesetzten Revolution für sehr gefährlich, gerade weil man sich dabei in Märtyrer" ihre nunmehr dienstfreie Zeit der Unterstützung Schlafrock und Pantoffeln beteiligen kann, während der dieses edlen Zwedes widmeten. Der nicht gemaßregelte" Barritadentämpfer wenigstens den Mut haben muß, seine Zeitungsmann der freifonservativen und verivandten Presse, Person zu erponieren." Freiherr v. Zedlig und Neukirch, würde in seinem schweren Bestreben, den Umsturz" zu betämpfen und die Getreidezölle zu erhöhen, fingerreiche Unterstützung haben. Ob das wohl der start zurückweichende Miquel beabsichtigt haben mag?

Die ,, Kreuz- Zeitungs". Partei hekte dann immer stärker gegen die beschworene Verfassung. Der Eid sei für den König under bindlich. Ein Eid bei Gott tönne nicht gegen Gott binden. Jede Fesselung des königlichen Willens sei gegen den Willen Gottes. Stehe doch deutlich genug geschrieben: Das Herz der Könige ist in der Hand Gottes".

machen.

Politische Ueberlicht.

Berlin  , den 2. September. Der Wartegeldkurs.

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Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.

einer Niederlage der Regierung gesprochen: jetzt hat sie sich selbst die schwerste beigebracht. Ehre aber den Männern, die mannhaft und mutvoll den Weg der Pflicht gegangen sind, obwohl er recht steinig war!"

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Die Konservativen wollen also nicht mehr Regierungs­partei sein. Ein Blatt redet sogar schon von der Ehren­die der Gemaßregelten und Berliner tafel  " Neuesten Nachrichten" Strupps vermerken diesen socialdemokratischen" Sprachgebrauch sehr über.

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Sehr ruhig nimmt dagegen die Streuz- Zeitung Stellung gegen den Erlaß und versucht dabei eine feige Ab­lenkung in der Richtung auf das rote Gespenst. Beamte sollen auch fürderhin im Landtag sizzen können. Die Frage, wie weit sie sich mit den Wünschen der Regierung in Wider­spruch sehen dürfen, könne nicht allgemein, sondern nur von Fall zu Fall entschieden werden, unter alleiniger Be­rücksichtigung des öffentlichen Wohls.

Die Rücksicht auf das Staats wohl kann für einen so außerordentlichen Schritt, wie die Maßregelung von Beamten wegen ihrer Abstimmung im Abgeordnetenhause gewiß nicht geltend gemacht werden.

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Dieser außerordentliche Schritt muß aber nicht nur als nicht notwendig, sondern auch als höchst bedenklich be­zeichnet werden. Von dem Vorhandensein des Mittel­land Kanals hängt die Existenz des preußischen Staates, sowie die damit eng verknüpfte Macht und Wohlfahrt des Deutschen Reiches gewiß nicht ab. wohl aber von der Aufrechterhaltung der verfassungsmäßigen Kronrechte, wie der vollen Entwickelung der Wehrkraft des Volkes, bolt der Führung des Kampfes gegen die auf die Auflösung imserer Staats und Gesellschaftsordnung hinarbeitenden Umsturzparteien, der damit verbundenen Verteidigung der Polizei: und Verwaltungsorgane gegen demagogische Angriffe, die gegen sie wegen des Gebrauches ihrer geseglichen Befugnisse er­hoben werden, und nicht zum geringsten von dem Schutze des Deutschtum s i m Norden und Osten unseres Vaterlandes. Da macht es denn einen eigenartigen Ein­druck, daß gerade ein Beamter, der, wie der bisherige Regierungs­präsident v. Jagow, auf allen diesen Gebieten, namentlich aber auf dem an letter Stelle erwähnten, eine höchst segensreiche Wirksamkeit entfaltet hat, unter den Gemaßregelten" in erster Linie erscheint.

Kreuz- Beitung" ganz zu der elenden Gesinnungslosigkeit der Mit diesen jämmerlichen Ausführungen sinkt die ritterliche liberalen Presse herunter. Denn die Darlegungen der Kreuz­Beitung" besagen einfach: Der Beamte darf der Regierung opponieren, wenn die Interessen der Junkerschaft ihr wider­streben; der Beamte muß" aber einig mit der Regierung sein, wenn diese selbst konservative Politik treibt. Dagegen darf ein Beamter sich nicht etwa einfallen lassen, anderer Meinung als die Regierung und die Junker zu sein. Ganz genau, wie die Liberalen, die, je nach ihren persön­lichen Interessen, dem Beamten ein Recht auf freie Meinungs­äußerung und Bethätigung gewähren wollen, die aber, wenn die Beamten gegen liberale Wünsche gerichtet sind, mit der ,, Kölnischen Zeitung  " meinen:

entfernen.

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Die Junterpartei erreichte zwar nicht die ausdrückliche Aufhebung der Verfassung, aber wirksame Handhaben, um im Wege des Disciplinarverfahrens in erster Reihe Richter zu Durch die für die Betroffenen materiell nicht allzu un Durch die für die Betroffenen materiell nicht allzu un­entsetzen. Am 7. Mai 1851 wurde das Disciplinargesetz gegen angenehme Maßregelung der fanalfeindlichen Beamten und Richter erlassen, das im Widerspruch mit dem Geist der Ver- Abgeordneten hat die ganze Kanalangelegenheit der letzten Auch die, die wegen fonftitutioneller Bedenken zu klagen fassung die disciplinare Verfolgung und Absetzung von Rest des Ernsthaften abgestreift und die Welt reiner Komik geneigt sind, könnten sich sagen, daß sie mit allen Klagen doch Richtern wegen eines Verhaltens in oder außerhalb ihres thut sich auf. Die Regierung, die statt wirklicher politischer nicht das geringste an dem Geschehenen ändern können und daß Amtes voraussah, das sie der Achtung, die ihr Beruf er- Maßregeln eine zweckwidrige Chifanierung etlicher Beamten sie höchstens denjenigen Schwierigkeiten bereiten, die soeben fordert, unwürdig" mache. ausführt, die Konservativen, die stets für Unterdrückung der einen Schlag gegen die Feinde des Bürgertums geführt haben. Zu Von dieser Kautschutbestimmung ist bis in die jüngsten Meinungsfreiheit eintreten und sich nun radikal kon­einer solchen Taktik können nur Politiker raten, die noch nicht hinaus­Zeiten hinein Gebrauch gemacht. Die Kreuz- Zeitungs"- ftitutionell geberden, weil sich einmal ihre Lehre gegen aus den sentimentalen Kinderschuhen Bartei flatschte Beifall, wenn charakterfeste liberale Richter fie selbst fehrt, die die Gemaßregelten selbst, gewachsen sind." für Diese sentimentalen Kinderschuhe" ein wüstes wie z. B. Lemme und von Kirchmann discipliniert wurden. ihr schönes Gehalt nichts mehr zu thun brauchen Reporterbild" übriges wird die Kreuz- Zeitung  " gewiß mit Am 21. Juli 1852 erging das Disciplinargesetz gegen nicht und ebenfalls nur selbst erleiden, was sie sonst anderen gegen Bonne citieren, wenn es einmal gilt, einen gegen die Re­richterliche Beamte. Dies Gesetz gestattet, bestimmte Ver- über gefordert haben alles dies sind Komödienfiguren, waltungsbeamte ohne jeden Grund und ohne Disciplinar wert auf die Bühne gebracht zu werden. Komisch wären gierung etwa in fortschrittlicher Richtung thätigen Beamten zu verfahren auf Wartegeld" zu setzen, das hinlänglich groß ist, schließlich auch die Liberalen, die allein der Regierung Beifall um nach ohne Arbeit vollbrachtem Warten höhere Stellen zujubeln, wenn diese mit unheilbarer politischer Blindheit konstitutioneller Freiheiten einigermaßen schwer gemacht wird, Man sieht, daß es den principiellen Verfechtern einzunehmen. gepaarter Charakterlosigkeit nicht ekelhaft wäre. Von eben dieser Befugnis ist jekt gegen einige fanal- Von den heute zur Angelegenheit vorliegenden Meldungen die Rechte der Wartegeld- Märtyrer" zu verteidigen, deren feindliche Landräte, die neben ihrem Gehalt Diäten als Ab- ist am interessantesten die, welche nicht vorhanden ist: Der Sippe die Freiheit immer nur für sich selbst fordert. geordnete bezogen haben, Gebrauch gemacht. Wir haben Reichs- Anzeiger" bestätigt immer noch nicht amtlich die Maß- freilich, die Aktion der Regierung wird darum weder ent­darauf hingewiesen, daß diese Maßregelung trok alledem mit regelung, obwohl kein Zweifel ist, daß sie erfolgt ist. Die schuldbar noch flüger. der verfassungsmäßig gewährleisteten Unverfolgbarkeit von Regierung scheint sich denn doch nicht ganz einig über den Abgeordneten wegen ihrer in Ausübung ihrer Abgeordneten Wert ihrer Aktion zu sein. eigenschaft vorgenommenen Handlungen unvereinbar ist. Eine Die Behauptung der Regierungsverteidiger, daß die Ver­unberechtigte Maßregelung der revolutionären Helden in fassung nicht verlegt worden sei, weil die Landräte und Re­Schlafrock und Pantoffeln" der konservativen Partei wird da- gierungspräsidenten nicht wegen ihrer Abftinenz gegen den durch noch nicht zu einer berechtigten, daß die konservative Stanal disciplinarisch bestraft worden seien, erinnert genau an Partei stets auf Verlegung der eidlich beschworenen Ver- die Beteuerung, daß die Zuchthausvorlage nicht die Koalitions antwortungsfreiheit der Abgeordneten gedrungen hat. freiheit antasten solle. Es ist genau die gleiche Art, mit ab Wir erinnern da an den berühmten Fall Twesten. Das fonderlichen Behauptungen über höhere Thatsachen irreführen erzreaktionäre Ministerium hatte, durch die Ideen der Kreuz- zu wollen, und es scheint, als ob man in dieser Kunst leerer Beitungs" Partei geleitet, im Jahre 1853 versucht, ertgegen Wortspiele jezt das Wesen einer wahrhaft staatsmännischen der Verfassung die gerichtliche Verfolgung von Abgeordneten Politit erkennt.

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In der Aera des ,, Arbeitswilligen"-Schuhes. Dresden  , 1. September. Heute wurde hier abermals vor dem Landgericht ein Maurer. streit- Prozeß unter Borsiz des durch das Löbtauer Zuchthaus­urteil in weiten Streifen bekannt gewordenen Landgerichtsdirektors Frommhold verhandelt. Angeklagt ist der Maurer Herter, einer der zwei seit einem Monat in Haft fizenden Streitleiter. Die Anklage lautete auf versuchte Nötigung und Beleidigung, angeblich begangen einem böhmischen Maurer Stenet gegenüber. Der der Anklage zu Grunde liegende Vorgang wirft ein grelles Licht auf die moralische Qualifikation Arbeitswilliger". wegen in der Kammer gethaner Aeußerungen durchzusetzen. Von der konservativen Presse geht am schärfsten die Am 3. Juli war Stenet nebst einigen anderen seines Schlages Dieses vorschnelle Vorgehen sand damals noch nicht die Deutsche Tageszeitung" vor, welche das deutsche von Streifenden aufgefordert worden, die Arbeit unter den alten Billigung der Kreuz- Zeitung  " ihr dämmerte die Möglich- Volt und die Geschichte zur Ehrung der Männer und zur Bedingungen niederzulegen und sich ans Streiffomittee zu wenden, feit, daß auch gegen die Junker einmal verfassungswidrig vor Entrüstung über die Regierung aufruft: wo ihnen so bald als möglich Arbeit zu 50 Pfennig die Stunde gegangen werden könne. Das Obertribunal wies am 12. De-" Der Tag, an dem die Verfügungen beschlossen wurden, ist nachgewiesen werden würde. Da es an dem Tage gerade regnete, zember 1853 das Ansinnen des Ministeriums zurück, durch un­ein dies ater( ein schwarzer Tag) in Preußens Ge- und so nicht viel gearbeitet werden konnte, legten die Betreffenden richtige Auslegung der Verfassung das Recht zu beugen und schichte. Aber ein Gutes hat er: er wirkt flärend und befreiend. auch wirklich die Arbeit nieder. Sie gingen ins Streitbureau, und den von ihren Mitgliedern auf Beobachtung der Verfassung Die konservativen Parteien hat er von den letzten Schlacken des hier tam es nun infolge des Auftretens Stenets zu einer Scene. Gouvernementalismus befreit und ihnen dadurch die Herzen Das Lotal war dicht von Streifenden gefüllt; da dem St. nicht geleisteten Eid zu brechen. Zwölf Jahre später verlangte der des Volles wieder gewonnen. Er hat Hunderttausende, die schwankten, im Justizminister Graf zur Lippe, ein mit Kreuz- Zeitungs- Ideen gefestet Hunderttausende, die fühl beiseite standen, heran vollgesogener Mann, die strafrechtliche Verfolgung der Ab­gezogen. Und er hat flärend gewirkt; wir wissen, was wir von geordneten Frenkel und Twest en wegen Verleumdung einer Regierung, die zu solchen Maßregeln fich entschließt oder und Beleidigung der Minister durch ihre im Abgeordneten- drängen läßt, zu erwarten haben. Wir haben bisher nie von

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Augenblick die besser Arbeit lohnende nachgewiesen werden konnte, verlangte er ganz unmotiviert 56 M. Reisegeld, um angeblich nach Böhmen   reisen zu können. Diese Forderung mußte, da fie ganz und gar unbegründet und unberechtigt war, abgelehnt