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nehmer Arbeitsnachweise] vergewaltigt werden, und erklärten, daß von den in der Regierungsvorlage behandelten Butten, auf die tischer eingerichtet werden; baß die Arbeiter die Hälfte bes wir nur dann den beantragten Arbeitsnachweisen zustimmen, wenn Kündigungsfristen der Betriebsbeamten usw., auf die Heim Betrages der von ihnen eingeklebten Quittungstarten noch inner­fie wirklich unparteiisch ausgebaut werden und den Arbeitern genau arbeiter und auf die in Schaut und Gastwirtschaften an halb 2 Jahren vom Unternehmer beaufpruchen können; daß die gleichen Rechte einräumen wie den Unternehmern. gestellten Personen. Auch diese Anträge ergänzten wir durch unsere Streitigkeiten zwischen Arbeitern und Unternehmern in In­viel weiter gehenden Forderungen. So verlangten wir namentlich, valdensachen von den Gewerbegerichten und, wo solche nicht daß die scheußlichen Zustände in der Hausindustrie allmählich beseitigt bestehen, von der unteren Verwaltungsbehörde bezw. von dem Vor­werden, und eine vernünftige Organisation in geordneten Werkstätten fitzenden der Nentenstellen endgültig entschieden werden; daß die Versicherungsanstalten zum Erlaß von Vorschriften zum Schutz der entsteht. Dem Antrage, alle diese Entwürfe einer Kommission zu über Arbeiter gegen gesundheitsschädliche Einflüsse befugt find. weisen, schlossen wir uns an und beteiligten uns eifrig an den Ar­beiten in der Kommission. Der Bericht dieser Kommission tommt im Plenumi des Reichstags erst nach den Ferien zur Beratung.

Auch die Regierungen sahen sich zu einigen Zugeständnissen ver­anlaßt. Im Nachtragsetat wurden 8700 M. gefordert für die An­stellung eines weiteren vortragenden Nats im Reichsamt des Innern, der sich den Aufgaben auf dem Gebiete der Arbeiter fürsorge" ausschließlich widinen soll. Da auch wir der Ansicht der wir schon längst bei jeder passenden Gelegenheit Ans­druck gegeben hatten, daß auf diesem Gebiete im Reichsamt des Innern viel zu wenig bisher geschehen ist, so stimmten wir dieser Forderung zu, indem wir die Erwartung aussprachen, daß jetzt endlich seitens der Neichsregierung dem Arbeiterschutz die nötige Aufmerksamkeit gewidmet werde.

waren

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Ein Beamter, welcher amtliche Schriftstice, deren Geheime haltung angeordnet ist, anderen zur Veröffentlichung durch die Bresse widerrechtlich mitteilt, wird mit Geldstrafe bis zu 1000 m. oder mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft.

Für unsere Stellung zu der ganzen Novelle war die Sachlage eine andere als damals, als es sich um die Frage handelte, ob über­haupt eine Juvaliden- und Altersversicherung eingerichtet werden foll Zu einer ganz besonders umfangreichen Thätigkeit gab uns oder nicht? Damals wogen unsere Parteigenossen ab: Welche Belastung Gelegenheit der nach vielem Mahnen und Drängen unsererseits bringt die neue Einrichtung den Arbeitern und welchen Nutzen? Da uns die endlich von den Regierungen vorgelegte Entwurf eines Invaliden Belastung bedeutend größer erschien als der Nutzen- daß wir recht hatten, Wie wenig aber noch immer die Regierungen fähig sind, die versicherungs.Gefehes". Wir hatten seiner geit gegen das hat ja inzwischen die Erfahrung erwiesen so mußten wir gegen Mißstände, unter denen die Arbeiter leiden, gründlich zu beseitigen, Invaliditäts- und Altersversicherungs- Gefeß gestimmt, weil wir es das Gefeß stimmen. Jetzt aber besteht die Invalidenversicherung, beweist der von den Regierungen dem Reichstage vorgelegte Ent- in den allermeisten Punkten für verfehlt hielten. Wie recht wir und ihre Beseitigung tommt gar nicht in Betracht. Es fragte sich wurf eines Gefezes, betreffend die Abänderung der Gewerbe- gehabt hatten, zeigte die Erfahrung. Ueberall wurden Klagen und daher jetzt nur, ob durch die beschlossenen Aenderungen die Ver ordnung". Derselbe umfaßt 11 Artikel, die zum größten Teil in Beschwerden laut und mit der Zeit waren alle Parteien darin hältnisse für die Arbeiter verbessert oder verschlechtert werden? einem inneren Zusammenhange nicht stehen, sondern willkürlich aus einig, daß das Gesetz geändert werden muß. Es fragte sich nur, Unsere Fraftion war der Ansicht, daß die Verbesserungen von dem großen Haufen dringender Arbeiterforderungen herausgegriffen zu weffen Gunsten? Echließlich ist wieder einmal die Rücksicht größerer Bedeutung find als die Verschlechterungen. Infolgedeffen und zusammengeworfen sind. Wir verlangten dagegen, daß die auf die ostpreußischen Junker ausschlaggebend gewefen. Die ftimunten wir für die Novelle. Geschgebung mit einer solchen Flickarbeit sich nicht begnügen, finanzielle Lage einiger Versicherungsanstalten, in erster Linie der Unsere gewissenhafte Beteiligung an den gesetzgeberischen Arbeiten sondern den Arbeiterschutz im großen Stile systematisch ausbauen in Ostpreußen , war so schlecht, daß sie unter den jetzigen Berhält hat den Haß der herrschenden Klasse gegen uns selbstverständlich nicht soll. Vier von den Artikeln des Entwurfs behandeln solche gewerb- nissen in turzer Zeit ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen im geringsten vermindert. Jim Gegenteil sehen unsere Gegner es liche Angelegenheiten, die für die Arbeiter ohne Bedeutung sind. konnten. Dieser in der That unhaltbare Zustand mußte so bald wie nach wie vor als ihre wichtigste Aufgabe an, uns so viel wie Von den anderen Artikeln ist derjenige, der sich auf die Gefiude möglich beseitigt werden. Deshalb war die Reform nicht mehr irgend möglich unschädlich für ihre voltsfeindliche Wirtschaft zu vermietung und Stellenvermittlung bezieht, für die Agrarier hinauszuschieben. Die Regierungen dachten sich diese Reform sehr machen. Zu diesem Eifer gingen die Konservativen fogar so weit, vom größten Interesse, weil sie durch denselben ihren Arbeitern die einfach. Einige andere Versicherungsanstalten, nämlich die in rein daß sie ein neues Ausnahmegesetz gegen unsere Presse bean­Möglichkeit, andere Arbeit zu finden, erschweren wollen. Nach diesem industriellen Bezirken, in Berlin und den Hansastädten, haben bei tragten. Der Antrag lautete: Artikel soll derjenige, welcher das Geschäft eines Gesindevermieters gleich hohen Beiträgen wie in Ostpreußen ein so beträchtliches oder Stellenvermittlers betreiben will, erst die polizeiliche Erlaubnis Vermögen angesammelt, daß sie demnächst ihre gesamte Rentenlast einholen. Diese ist zu versagen, wenn Thatsachen vorliegen, welche aus den Zinsen ihres Vermögens bestreiten könnten, die Beiträge die Unzuverlässigkeit des Nachsuchenden in Bezug auf den beab- also gar nicht mehr brauchten. Was ist nun einfacher, als daß fichtigten Gewerbebetrieb darthun. Außerdem müssen die Gesinde man den lleberschuß den Berlinern und den Hansastädten vernieter und Stellenvermittler das Verzeichnis der von ihnen für fortnimmt und damit den Fehlbetrag in dem ostpreußischen Junker­ihre gewerblichen Leistungen aufgestellten Tagen der Polizei vorlegen bezirk deckt? Dies sollte nicht nur mit dem angesammelten Ver­und in ihren Geschäftsräumen anschlagen. mögen, sondern auch mit den in Zukunft eingehenden Geldern ge­Daß auf diesem Gebiete in der That schwere Mißstände zu schehen. Drei Fünftel aller Einnahmen und der bereits angesammelten Tage getreten sind, daß namentlich gewisse Arbeiterkategorien, wie Vermögen sollten zur Verteilung gelangen und nur zwei Fünftel Stellner, Schiffer, Kaufleute, felbft Künstler, durch die Stellen den einzelnen Versicherungsanstalten zur eigenen Berivendung bleiben. vermittler oft schamlos ausgebeutet werden, ist schon wiederholt von Auch hier hatten wir, als seiner Zeit das jetzt geltende Gefeß gee uns zur Sprache gebracht worden. Wir erklärten uns deshalb auch schaffen wurde, die Schwierigkeiten, die eingetroffen sind, voraus­bereit, denjenigen Maßregeln zuzustimmen, die geeignet sind, diese gesagt und eine Steichsanstalt verlangt. bei der die stosten durch eine Mißstände zu beseitigen. Um dieses Ziel zu erreichen, ver- progressive Einkommensteuer auf alle Einkommen über 3000 02. ver­langten wir, daß das gesamte Arbeits- und Stellenvermittelungs- teilt werden. Auf diese Weise wäre das, an sich ungerechte und wesen in der Weise, wie wir s. 3. in unseren großen Arbeiterschutz- Betrügereien, wie sie bei den ostpreußischen Junkern häufig genug Gesezentwürfen vorgeschlagen hatten, vom Staate einheitlich vorkommen, ermöglichende Klebesystem vermieden, und die organisiert wird. Die von den Regierungen beantragte völlige lluter werfung dieser Geschäftsleute unter die Polizei dagegen war für uns unannehmbar, weil wir weder die Abhängigkeit der ländlichen Ar­beiter noch mehr vergrößern, noch der Polizei weitere Wachtmittel einräumen wollen. Im Gegenteil fuchten wir bei dieser Gelegenheit gewisse polizei­liche Einmischungen für die Zukunft zu verhindern und beantragten daher, daß Stellenvermittelungen( Arbeitsnachweise), welche von Vereinigungen unterhalten werden, die den Arbeitsnachweis nicht zum Zwecke des Eriverbs betreiben, von allen Polizeimaßregeln be­freit sind. Auch die Behandlung gewiffer Gastwirte durch die Polizei brachten wir zur Sprache und stellten folgenden Antrag: Gast- und Schankwirtschaften darf die Veranstaltung öffent­licher Luftbarkeiten nicht versagt werden, wenn sie einem an dem­felben Orte feinen Betrieb ausübenden Gast- oder Schankwirt ge­stattet ist.

Wer Schriftstücke, von denen er weiß ober ben Umständen nach annehmen muß, daß sie ihm durch eine Handlung der im Absatz 1 bezeichneten Art zugänglich gemacht worden sind, durch die Presse veröffentlicht, wird mit Geldstrafe bis zu 1000 m. ober mit Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft."

Durch diesen Antrag sollte es unserer Breffe unmöglich gemacht werden, Schriftstücke wie den Erlaß des Prinzen Georg von Sachsen über die Soldatenmißhandlungen, wie den Streiterlaß des Grafen v. Pofa­dowsly und wie den Schießerlaß des preußischen Ministers des Junern zu veröffentlichen. Wenn dies erreicht wäre, dann könnte, so verriet einer der Antragsteller, Graf v. Klinckowström , die Besprechung der artiger Erlasse auch im Reichstage durch dessen Präsidenten verboten werden. Unser Redner wies nach, daß die Veröffentlichung dieser Erlasse im allgemeinen Interesse notwendig war, und protestierte Gelder würden nach einheitlichem Plane von denen auf aufs nachdrücklichste gegen ein solches Maulforb- Gesez: Wenn gebracht, welche dazu in Wahrheit verpflichtet sind. Wir dieses Gesetz angenommen wird, so ist das die Abdankung des halten auch jetzt noch diese Forderungen für die richtigen Reichstags, dan hat das freie Wort in Deutschland keine Stätte und haben sie deshalb von neuem erhoben. Selbstverständlich mehr, dann können die Schandthaten, welche von den Feinden im denfen die bürgerlichen Barteien nicht daran, dem zu geheimen gesponnen werden, nicht mehr der Oeffentlichkeit über­zustimmen. Für ihre Arbeiterfreundlichkeit" ist das zu teuer. Unter liefert, das Vaterland nicht vor dem Aeußersten bewahrt werden!" diesen Umständen blieb uns nichts anderes übrig, als das von den Die Konservativen perzichteten schließlich auf die zweite Beratung ihres Regierungen vorgeschlagene Berteilungssystem möglichst der Gerechtig- utrages. Sie hatten eingesehen, daß sie im Reichstage mit ihrem feit anzupassen. Wir stellten den Antrag, daß nur die Grundbeträge Attentat auf die legten Neste der Volksrechte kein Glück haben. der Altersrenten von allen Versicherungsanstalten gemeinsam go Trozdem war das Bestreben, wenigstens im Reichstage tragen werden, daß aber alle andern Werpflichtungen jede Ausfalt die Medefreiheit mehr und mehr einzudämmen, auch fernerhin für sich regelt. In diesem Antrage ist die einzige Ausgabe, bei der unverkennbar. Der neue Reichstag war von der Reglerung außer bisher die ländlichen Bezirke zu Gunsten der städtischen Bezirke be- ordentlich spät einberufen. Dafür mutete man ihm zu, wichtige Bor lastet waren, in der nötigen Weise ausgeglichen worden. Denn lagen, wie die Novelle zum Invalidenperficherungs- Gesetz in fiber­thatsächlich müssen infolge des immer stärkeren Abzuges der jüngeren hasteter Eife durchzupeitschen. Von unserer Seite wurde das nötige Leute von Lande in die Stadt die Altersrentner auf dem Lande gethan, um eine der großen Bedeutung des Gefeßes angemessene Wird für den Betrieb des Gast- und Schankgewerbes cine verhältnismäßig häufiger als in den Städten sein. Behandlung zu erzwingen, Ferner wollte man dem Reichstage das Polizeistunde gefeht, so muß dieselbe für sämtliche Gast- und Da aber die Regierung dem Reichstage nicht gut zumuten fonnte, echt absprechen, die Ausweisungen von Auständern und gewiffe Schantwirtschaften desselben Orts die gleiche sein. die ganze Reform" einzig und allein auf die Bewilligung einer richterliche Urteile einer Stritit zu unterziehen. Auch diese Dieselbe Stellung nahmen wir übrigens auch gegenüber den weiteren Liebesgabe an die Junker zu beschränken, so waren bei dieser Bevormundung wiesen wir zurück und machten von unserem Rechte, wieder beantragten Strafbestimmungen gegen die linzucht( lex Reform" noch einige andere Punkte berücksichtigt. Unser Be- ohne Rücksicht auf solche Einsprüche, den Gebrauch, zu dem wir uns Heinze) ein. Hier sind ebenfalls schwere Mißstände vorhanden. streben ging nun dahin, nicht nur weitere Verschlechterungen zu ver- im Interesse des Volkes für verpflichtet hielten. Der beste Beweis Gegen dieselben wollen wir aber, wie bereits bei allen früheren Be- hindern, sondern auch möglichst viele Berbesserungen für die Arbeiter aber dafür, was man in gewissen Kreisen glaubt, sich gegen den ratingen erklärt haben, nicht mit Polizeimaßregeln ankämpfen, durchzusetzen. Reichstag, die Vertretung des deutschen Volles, erlauben zu dürfen, sondern dadurch, daß die sociale Lage der untersten Schichten des Verschlechtert ist das bisherige Gesetz dadurch, daß die ist die befannte Fälschung des amtlichen stenographischen Berichts. Bolles in jeder Beziehung gehoben wird, daß ihre Lohn- und Ar- Versicherungspflicht aufgehoben ist beziglich der Geefischer, welche Das neue Präsidium hat eine überaus scharfe Benfur im Reichstage beitsverhältnisse günstiger gestaltet, bessere Schulen eingerichtet, ein Gehalt von über 2000 m. haben, der ausländischen Arbeiter, eingeführt, die oft unseren lebhaften Protest hervorrief: Mit der Zeit wirksamere Arbeiterschutzgeseze durchgeführt werden, und nicht die vorübergehend in Deutschland arbeiten, und der Steinbauern, aber mußte man anerkennen, daß der erste Präsident, Graf v. Balleſtrem, zum wenigsten auch dadurch, daß der Unzucht in den besseren" welche in bestimmten Jahreszeiten für nicht mehr als 12 Wochen feines Amtes unparteiisch waltete und auch gegen llebergriffe vom Streisen ernsthaft entgegengetreten wird. oder überhaupt für nicht mehr als 50 Tage im Jahre Lohnarbeit Bundesratstische in angemessener Weise einschritt. Den Kaiserreden In einem weiteren Artikel der Gewerbe- Ordnings- Novelle soll übernehmen. Auch die Ausdehnung der freiwilligen Versicherung gegenüber vertrat er den Grundsay, daß nur solche Aeußeringen dem Bundesrat die Befugnis eingeräumt werden, für die Kleider- zum Nachteile der anderen Arbeiter müssen wir zu den Verschlechte des Staisers in die Debatte gezogen werden können, welche dem und Wäschekonfettion fowie für andere Gewerbe, in rungen rechnen. A13 Verbesserungen dagegen sind die Be- Reichstage beglaubigt zugegangen oder im amtlichen Organ denen die diesbezüglichen Mißstände vorliegen, folgende Verordnungen ſtimmungen anzuerkennen, daß auch die Lehrer und Erzieher, sowie publiziert worden sind. Nach diesem Grundfaze handelte er auch zu erlaffen: gewisse Beamte der Versicherungspflicht unterworfen sind, daß die in der 98. Sigung am 21. Juli d. J., wobei er ausdrücklich aner 1. daß Lohnbücher oder Arbeitszettel eingeführt werden, Karenzzeit von 235 auf 200, resp. von 1410 auf 1200 23ochen famte, daß eine im Reichs- Anzeiger" veröffentlichte Staiserrede der in welche Art und Umfang der übertragenen Arbeit sowie die gekürzt ist, daß die Dauer der durch geschlechtliche Ausschweifungen Besprechung im Reichstage unterliegt. In dem amtlichen Steno­Lohn- und Arbeitsbedingungen einzutragen find; und zugezogenen" Strankheit als Beitragszeit angerechnet wird, daß nach grammn aber ist diese ausdrückliche Auerfcunung so gefälscht worden, 2. daß Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern vom Unter- 26 wöchentlicher Dauer der Strankheit eine Invalidenrente bezahlt baß sie sich mir auf die im amtlichen Teil des Reichs­nehmer für die Tage, an welchen fie in der Fabrik die gesetzlich werden muß, daß die Nente für die II. IV. Silasse erhöht, Anzeigers" veröffentlichten Neden bezieht. Da der amtliche Teil des zulässige Arbeitszeit hindurch beschäftigt waren, Arbeit nach daß eine V. Slaffe hinzugefügt; daß die Uebergangsbestimmung Reichs- Anzeigers" zu derartigen Beröffentlichungen niemals bemust Hause überhaupt nicht, für die Tage, an welchen sie in der Fabrik vereinfacht ist; daß das Heilverfahren häufiger zur An- wird, so wäre auf diesem Umwege dem Reichstage die Nebefreiheit türzere Zeit hindurch beschäftigt waren, annähernd mur in dem Umwendung gelangt; daß die Einschätzung in die Lohntlassen etwas gegenüber ben Kaiserreden vollständig genommen. Der gefälschte fang mitgegeben werden darf, in welchem Durchschnittsarbeiter ihrer gerechter erfolgt; daß die Magimalgrenze der Rente für die IV. Slajie Bericht, gegen den der erste Präsident sofort eine Berichtigung er­Art die Arbeit voraussichtlich in der Fabrik während des Restes auf 675 W., für die V. Klasse auf 750 m. heraufgerückt ist; daß scheinen ließ, ist nach Beginn der Ferien verteilt worden. der gefeßlich zulässigen Arbeitszeit würden herstellen können, und demjenigen Versicherten, der eine Unfallrente, aber nicht eine In- tönnen wir uns damit erst im Herbst befaffen. für Sonn- und Festtage mur insoweit, als die Beschäftigung dieser validenrente erhält, die Hälfte der für ihn entrichteten Beiträge Um einen anderen Wiißstand zu beseitigen, durch den es schon Personen in Fabriken gestattet ist. zurückerstattet wird; daß eine Zusammenlegung, Teilung oder Auf- manchem Genossen unmöglich geniacht worden ist, seinen Pflichten Wir forderten, daß von der Mitnahme von Arbeit nach Hause hebung bestehender Versicherungs- Anstalten mur mit Zustimmung des als Reichstags- Abgeordneter nachzukommen, brachten wir den Antrag nicht nur die Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter, sondern auch Reichstags erfolgt; daß den Versicherten ein etwas größeres Recht ein, den Artikel 31 der Verfassung dahin abzuändern: die anderen Arbeiter befreit werden, und zwar ein für allemal ohne bei der Bewilligung und Entziehung der Renten eingeräumt ist; Stücksicht darauf, wie lange die Arbeit in der Fabrit dauert. Auch und daß die Entscheidungen der Schiedsgerichte spätestens innerhalb wünschten wir eine solche Fassung des Artikels, daß die Maßregeln 3 Wochen nach ihrer Verkündung den Parteien zugestellt werden in allen Gewerben durchgeführt werden müssen. müssen.

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Daher

Ohne Genehmigung des Reichstages fanu tein Mitglied des­selben während der Gigungsperiode verhaftet oder wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen werden, außer wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächst­folgenden Tages ergriffen wird.

Auf Verlangen des Reichstages muß jedes Strafverfahren gegen ein Mitglied desselben und jede Untersuchungs, Straf­oder Civilhaft für die Dauer der Sigungsperiode aufgehoben

werden.

Der in dem Entwurf im folgende Schutz für die Laden- Hierbei ist freilich nur ein ganz verschwindend kleiner Teil von angestellten war uns durchaus ungenügend. Eine Ruhezeit dem, was wir im Interesse der Arbeiter verlangt haben, berücksichtigt von 10 Stunden ist zu kurz. Die Vorschrift, es müsse eine an- worden. So forderten wir noch, daß die social am schlechtesten gemessene Mittagspause" gewährt werden, ist so unbestimmt, stehenden Arbeiter, die Hausgewerbetreibenden, ebenfalls unter allen daß sie so gut wie gar keinen Wert hat. Auch der Zusaß, daß für Umständen gegen Invalidität versichert sein müssen, und daß die Betriebe, in denen die Angestellten außerhalb essen, die Mindestdauer Lasten hierfür von den Schultern der Kleinmeister abgenommen und Der Antrag ist noch nicht zur Verhandlung gekommen. der Mittagspause( mindestens 1 Stunde) durch die Gemeindebehörde den großen Geschäften zugewiesen werden; daß die Invalidität be- Auch die verschiedenen Reichsbehörden stellten wir zur Nede über festgesetzt wird, ist ein schwacher Trost. Wir sind überzeugt, daß ginnen soll, sobald der Versicherte nicht mehr die Hälfte seines die Art, wie von ihnen der Kampf gegen die Arbeiterbewegung ges die meisten Gemeindebehörden sich mit der einstündigen Mittags- früheren Arbeitsverdienstes erwerben kann; daß alle Bertreter auf führt wird. Unsere Redner wiesen auf Grund einer ganzen Reihe pause begnügen werden. Unsere Forderung geht dahin, daß gerade Grund des gleichen, unmittelbaren und geheimen Stimmrechts, unter von Thatsachen nach, daß die Arbeiter und unteren Beamten in den diesen Arbeitern, welche von morgens früh bis in die späte Gleichberechtigung der Geschlechter gewählt werden; daß für die Witwen Staatsbetrieben der Poft, der Telegraphic, des Militärs, der zu oft Grund zu Klagen Nacht hinein hinter dem Ladentische sein müssen, die Mittagspause und Waisen der Schiffer besser gesorgt wird; daß alle gegen Invalidität Marine, der Eisenbahnen mur nicht nur die Zeit zum hinunterschlingen des Essens, sondern auch versicherten Bersonen auch einer Krankenkasse angehören müssen, und über zu lange Arbeitszeit, über ungenügende Sonntagsruhe Im so schärfer ver­zur Erholung gewähren muß. daß dann bei einer länger anhaltenden Krankheit die Invalidenrente und über zu niedrigen Lohn haben. es ihnen verwehren will, sich Daß die an fich schon viel zu kurze Mindestruhezeit in einer sofort nach Ablauf der Krankenunterstützung ausgezahlt; daß die urteilten wir es, daß man Reihe von Ausnahmefällen noch weiter verfürzt werden soll, Sirantenfürsorge eingeleitet wird, wenn dies unter Zustimmung des zur Wahrnehmung ihrer wirtschaftlichen und amtlichen Inter konnten wir abgesehen von der Zeit der Inventur in gewissen Versicherten event. auch des Vertrauensarztes der Versicherungs- effen zu vereinigen und sich ein Zeitungsorgan zu gründen, daß Geschäften nicht billigen. Dagegen verlangten wir für diese anstalt vom Vorstande der Krankenkasse, welcher der Versicherte an Unterbeamte, die für diesen Berein agitieren oder durch das Ver­Arbeiter eine 14tägige Ferienzeit unter voller Zahlung des gehört, beantragt ist; daß während des Heilverfahrens für die trauen ihrer Kollegen an die Epige solcher Vereine gestellt wurden, Verkehr mit Gehalts. wenn auch rein privaten Familie des Kranten genügend gesorgt wird; daß die Beiträge ge- oder in irgend einem Der gefeßliche Ladenschluß soll nach dem Regierungsrechter festgesezt, die Lohntlassen nach dem Wochenverdienst gebildet Socialdemokraten standen, gemaßregelt worden sind. Gerügt wurde entwurf so geregelt werden, daß diese Maßnahme für eine Gemeinde werden; daß auch solchen Versicherten, die dauernd erwerbsunfähig von uns ferner die Einmischung des Oberwerft- Direktors in Wilhelms­oder mehrere örtlich zusammenhängende Gemeinden erfolgen fann geworden sind, bevor sie einen Anspruch auf Rente haben, die haven, v. Schuckmann, in die Steuerangelegenheiten der Arbeiter auf Antrag von mindestens zivei Drittel der beteiligten Geschäfts- Sälfte der für sie entrichteten Beiträge ausgezahlt wird; daß und die von dem Oberwerft Direktor in Danzig , v. Wietersheim , inhaber durch Anordnung der höheren Verwaltungsbehörde nach bei dem Tode der versicherten der versicherten Personen nicht die verübte Wahlbeeinflussung. Daß aber die andern Arbeiter ebenfalls sich einer besonderen, Anhörung der Gemeindebehörden". Dieser Weg ist so umständlich, ehelichen, sondern alle Kinder berücksichtigt werden, zu deren daß es vermutlich nur höchst selten zu diesem Ladenschluß tommen Unterhalt der Verstorbene verpflichtet war; daß die Nente durchaus nicht zu billigenden, zum Teil mit dem gleichen Recht für wird. Wir forderten, daß ohne weiteres überall der Ladenschluß nicht so häufig ganz oder zum Teil entzogen werden kann; alle im schroffsten Widerspruch stehenden Behandlung seitens der gesetzlich festgelegt wird, und zwar auf 8 Uhr, nicht auf 9 Uhr. daß den Rentenstellen eine wirklich nügliche Thätigkeit ermöglicht Verwaltungsbehörden erfreuen, zeigten wir bei der Besprechung des Dann verlangten wir, daß alle diese Schutzbestimmungen auch auf wird; daß derjenige Unternehmer, welcher einen Arbeiter daran Erfurter Krawalls, des Reckeschen Schicherlaffes, der Inter­die in den Comptoiren thätigen Angestellten ausgedehnt, und daß hindert, seinen Pflichten als Vertreter der Versicherten nachzukommen, nierung eines Genossen, der ungesetzlicherweise verweigerten Auf­besondere Aufsichtsbeamte mit der Kontrolle darüber, ob dieses Gesetz bestraft wird; daß den Arbeitervertretern der Ersatz für bare Ausnahme eines anderen Genossen in den preußischen Staatsverband, zur Anwendung kommt, betraut werden. lagen und entgangenen Arbeitsverdienst nicht versagt werden darf; sowie der vielen Eingriffe in die Ausübung der und zu­Zugleich mit dem Regierungsentwurf famen givei national- daß der Rentenbewerber in der Wahl der von ihm zu bestellenden stehenden staatsbürgerlichen Rechte während der letzten Reichs­liberale Anträge zur Beratung. Diefelben bezogen sich, abgesehen Bevollmächtigten nicht beschränkt ist; daß die Quittungskarten prat- tagswahl.

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