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Sociales.

Posamentiere! Neu bewilligt hat die Firma Hermann Der Redacteur der anarchistischen Zeitung ,, Nenes Leben" Itschte. Nicht bewilligt haben folgende Firmen: Wwe. Bünger, Franz Kerzscher, ist am 25. Mai d. Js. vom Landgericht f Wendel u. Co., E. Gustedt, Köstermann u. Zarinzansty, W. u. G. Keßler, Der dreihundertjährige Prozeß der Familie von Thüngen   in Berlin   wegen Gotteslästerung zu Gefängnis verurteilt worden. A. Siefel, Hoffmann u. Weiland, Th. Wagler, Neiß u. Burmeister, gegen die Gemeinde Burgfinn ist nunmehr an die höchste Instanz Es handelte sich um einen Artikel, in welchem Christus als Land­E. Hoppe, Paul Hoppe, Eisner u. Hausig, Przygode, Vollmer, des Königreichs, an das Oberste Landesgericht   in München  , gelangt. streicher hingestellt worden war. Das Landgericht hatte es unter­H. Behmer, H. Schmidt. Wir bitten die Kollegen, nach obengenannten Es handelt sich in dem Prozesse um den großen Gemeindewald von lassen, den§ 41( Einziehung) anzuwenden. Der Staatsanwalt legte Firmen den Zuzug fernzuhalten. Die Lohntommission. Burgsinn  , der auf fast 1 Million Mart gewertet wird und den die deshalb Revision ein und beantragte dies nachzuholen. Das Reichs­Familie von Thüngen   beansprucht. Das legte Urteil in dem Streite gericht erkannte am Freitag gemäß dem Antrage unter Aufhebung wurde am 15. Juni 1898 vom Oberlandesgericht Bamberg   zu des Urteils in diesem Punkte auf Einziehung und Unbrauchbar­Ungunsten der Kläger   gefällt. Das Oberste Landesgericht vertagte machung sämtlicher Exemplare der Nr. 14 des genannten Blattes. die Publikation des Urteils.

Deutsches Reich  .

In Wittstock   a. d. Doffe hat der vierzehntägige Ausstand der 8immerer am 28. September zu Gunsten der Gesellen sein Ende erreicht. Errungen wurde die zehnstündige Arbeitszeit, welche bisher 11 Stunden betrug, und ein Lohn von 27/2 f.( früher 22 f.), für nächstes Jahr 30 Pf.

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Gerichts- Beifung.

Verantwortlichkeit des Vertreters eines Arbeitgebers bei Uebertretungen der Arbeiterschutz- Bestimmungen. Gegen den Buchdruckereibesizer Hempel und den Maschinenmeister Schröter war ein Strafverfahren wegen Uebertretung der§§ 136

Der Bochumer Maurerstreik dürfte demnächst mit einem Siege Die Leiden eines Krankenkassen Controleurs beschäftigten und 138 der Gewerbe- Ordnung eingeleitet worden. Hempel wurde Der Bochumer   Maurerstreik dürfte demnächst mit einem Siege am Sonnabend die 136. Abteilung des Schöffengerichts. Der freigesprochen, während Schröter zu einer Geldstrafe verurteilt der Arbeiter endigen. Ein Bauunternehmer bewilligte am Donners Schneidermeister Podeszwick war des Hausfriedensbruchs und wurde, und zwar nur wegen Vergehens gegen den§ 136, wonach tag die Arbeiterforderungen und stellte 100 Mann sofort ein. Zuzug der Körperverlegung angeklagt. Er ist Controleur einer Krankenkasse jugendliche Arbeiter zwischen 14 und 16 Jahren nicht nach 1hr hat bisher nicht stattgefunden. für Schneider. Als solcher hatte er wiederholt ein erkranktes abends in Fabriken beschäftigt werden dürfen. Das Gericht hatte Keine Arbeitermaßregelungen im Ruhrgebiet  !? Aus Mitglied, den Schneider Beinlich zu besuchen, um sich zu ver- festgestellt, daß in dem Saal, wo Schröter als Maschinenmeister Dortmund   wird uns geschrieben: Wie erinnerlich sein wird, hat gewissern, ob derselbe arbeitsfähig sei. Diese Maßregel war um so seines Amtes waltete, ein jugendlicher Arbeiter bis 1/210 Uhr abends der Betriebsführer Ufer von Zeche Zollern" dieser Tage vor der angebrachter, da Beinlich bereits früher einmal die Krankenkasse zu beschäftigt worden war. Schröter wurde dafür verantwortlich ges Straftammer das Zeugnis abgegeben, daß im Ruhrrevier niemals Unrecht in Anspruch genommen hatte. Als der Angeklagte sich nun macht; das Schöffengericht betrachtete ihn als den Leiter des im beschwerdeführende Arbeiter gemaßregelt werden. Für die Unrichtig eines Tages von dem Zustande des Beinlich überzeugen wollte, fraglichen Saale untergebrachten Betriebsteiles. Gegen dieses Urteil teit dieser Behauptung hier ein Beispiel: Die 400 Mann Belegschaft gelang es ihm mir mit Mühe, Zutritt zu dessen Wohnung zu erlegte die Staatsanwaltschaft Berufung ein und verlangte, daß der Zeche Vorwärts" dahier wünschten die Errichtung einer Familien- halten. Beinlich hatte sich eingeschlossen und war erst nach längerem der Angeklagte Schröter auch noch wegen Uebertretung des§ 138 frankenkasse, da das Knappschaftsstatut diese nicht vorsieht. Die Parlamentieren zu bewegen, zu öffnen. Der Revisor sprach den bestraft werde. Nach diesem Paragraphen haben Arbeitgeber, Unkosten solcher Stassen werden aus Strafgeldern und der täglichen Verdacht aus, daß Beinlich troß seines angeblich arbeitsunfähigen die in Fabriken Arbeiterinnen oder jugendliche Arbeiter beschäftigen Einbehaltung des Arbeitslohnes einer Anzahl von Kohlenwagen Zustandes dennoch gearbeitet und den Stoff inzwischen versteckt wollen, dies der Ortspolizeibehörde anzuzeigen und unter bestritten: also von den Arbeitern. habe. Hierüber wurde Beinlich so erregt, daß er ihm anderem anzugeben, wann die Arbeitszeit beginnt und endet. Es Die Zechenverwaltung willfahrte den Wünschen der Arbeiter die Thür wies. Als der Angeklagte einwendete, daß er heißt dann in dem Paragraphen: Eine Aenderung hierin darf, aber nur teilweise. Sie gewährte stvar für Frauen und Kinder ein Recht habe, in der Wohnung zu verweilen, bis er seine Pflicht abgesehen von Verschiebungen, welche durch Ersetzung behinderter freien Arzt, aber keinen Specialarzt, und auch nicht, wie Beche Staiser- erfüllt habe, befann Beinlich sich eines anderen und verlangte Arbeiter für einzelne Arbeitsschichten notwendig werden, nicht stuhl", die halben Apothekenkosten. nun, daß der Angeklagte so lange zu bleiben habe, bis ein Schutz erfolgen, bevor eine entsprechende weitere Anzeige der Die Arbeiter wählten darauf einen Delegierten, der dem Betriebs- mann herbeigeholt jei, der eine Haussuchung vornehmen solle. Behörde gemacht ist." Die Staatsanwaltschaft verlangte num führer Rusche die bescheidenen Bitten seiner Stameraden vortrug. Podeszwvid wartete dies nicht ab, sondern entfernte sich. Trotzdem die Zusatzstrafe, weil Schröter in seinem Saale ohne die vor­Rusche erwiderte: erstattete Beinlich Anzeige wegen Hausfriedensbruchs, womit er geschriebene weitere" Anzeige nach 61/2 Uhr hat arbeiten lassen, An der Kasse wird nichts geändert. Nennen Sie mir die allerdings kein Glück hatte, denn das Urteil mußte ein frei obwohl der Schluß der Arbeitszeit in der Arbeitsordnung auf Namen der Leute, die mit der Kaffe unzufrieden sind. Es wird sprechendes sein. Nochschwächer lag die Anklage 61/2 Uhr festgesezt war. Das Landgericht wies aber die Berufung ihnen allen gekündigt und Ihnen auch!" wegen der Körperverleßung. Beinlich behauptete, daß der zurück und auch das Kammergericht verwarf die darauf von Der Delegierte erhielt thatsächlich eine Kündigung, ebenso der Angeklagte ihn gelegentlich eines anderen Besuches vor die der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision mit folgender Be Delegierte, der an seine Stelle gewählt wurde. Dieser Tage wird Brust gestoßen habe. Es stellte sich heraus, daß der gründung: Die im§ 138 der Gewerbeordnung den Arbeitgebern eine Protestversammlung stattfinden. Viele Arbeiter drängen zum Angeklagte durch das Anrennen eines Knaben das Gleichgewicht ver- auferlegte Verpflichtung erstreckt sich selbstverständlich auch auf loren und den Beinlich dadurch leicht mit seinem Körper berührt die Bertreter der Arbeitgeber. Diese feien gleich den hatte. Auch in dieser Sache erfolgte Freisprechung. Der Ver ersteren für ihre Erfüllung verantwortlich. Indessen sei teidiger, Rechtsanwalt Sonnenfeld, wies darauf hin, daß der Angeklagte dadurch, daß er zum Leiter eines Teils Beinlich seiner Krankenkasse viel zu schaffen mache. Er habe den des Betriebes bestellt war, noch nicht ein Vertreter des Arbeit­Podeszwick ebenfalls wegen Beleidigung verklagt, weil derselbe den gebers in dem Sinne geworden, daß er für Verfehlungen gegen den Verdacht geäußert habe, daß er arbeite. Ferner habe er eine Civil-$ 138 haftbar gemacht werden könne. Nach dem§ 138 habe die lage gegen den Rendanten angestrengt, weil dieser die Krankenbücher fragliche Anzeige vor der Veränderung des Beginnes und Endes aus den früheren Jahrgängen vernichtet habe. der täglichen Arbeitszeit, also vor der Beschäftigung unter den neuen Bedingungen zu erfolgen, dagegen beginne die Thätigkeit eines Betriebsleiters er st mit dem Betriebe.

Streit.

Streifvergehen. Der Maurer Sch. in Lüneburg   war Vor­fitzender des Streikkomitees und sollte als solcher" Nötigung" be­gangen haben. Der betreffende Maurer, den er bedroht haben sollte, wußte sich des Vorganges nicht mehr zu entsinnen, dafür sprang aber ein Unternehmer als Zeuge ein. Sch., der vom Schöffengericht freigesprochen wurde, erhielt vom Landgericht eine Woche Gefängnis aufgebrummt.

hausgefezes.

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In Halle   erhielt der Maurer K. drei Wochen Gefängnis zu Groben Unfug soll unsere Parteigenossin Frau Mesch be­diftiert, weil er einen Arbeitswilligen beschimpft haben sollte. gangen haben, indem sie, wie ihr zur Last gelegt wird, eine am 8 wei Mannheimer Bimmerer, welche Arbeitswillige 10. Mai d. J. von ihr geleitete Bolts versammlung mit Anfreizung von Soldaten zum Ungehorsam gegen die Be­bedroht haben sollten, wurden von der Straffammer als Berufungs  - einem Hoch auf die internationale rebolutionäre fehle des Oberen, Vergehen gegen§ 112 Str.-G.-B., wurde dem instanz zu 8 bezw. 1 Tag Gefängnis verurteilt; das Schöffengericht Socialdemokratie schloß. Das Schöffengericht hat Kaufmann Karl Wezel und dessen Gehilfen May Bedmann, hatte sie freigesprochen. Frau Mesch freigesprochen, weil nicht festgestellt werden konnte, daß beide in Bromberg   wohnhaft, vorgeworfen. Das dortige Lands Alle oben bezeichneten Vergehen waren, wie aus dem geringen fie das Wort revolutionär" gebraucht hat. Obgleich der Vertreter gericht hat sie für schuldig befunden und am 1. Mai zu zwei Wochen bezw. Strafmaß ersichtlich, äußerst harmloser Art; wie man sieht, bietet der Anklagebehörde selber die Freisprechung vor dem Schöffen- einer Woche Gefängnis verurteilt. Den Soldaten der dortigen Garnison das gegenwärtige Gesetz Handhaben genug, auch die geringsten gericht beantragt hatte, legte doch Staatsanwaltschaft ist es verboten, in der Kaserne mit Cigarren und Cigaretten Handel zu Ausschreitungen zu treffen. Dazu bedarf es wahrlich keines Zucht- gegen das freisprechende Urteil Berufung ein und die Angelegenheit treiben. Obwohl die Angeklagten dies wußten, haben fie Soldaten wurde daher am Sonnabend vor der 8. Straffammer des Land- überredet, ihnen größere Partien ihrer Waren abzunehmen und gegen Auf der Landeskonferenz der Zimmerleute Bayerns   in gerichts I verhandelt. Die beiden Polizeibeamten, welche jene Ver- Gewinn an ihre Kameraden weiter zu verkaufen. Die Revision türnberg wurde tonstatiert, daß die Verhältnisse im Gewerbe ammlung überwachten, fagten als Beugen aus, daß Frau Mesch die Beckmanns wurde Freitag als unbegründet vom Reichsgericht ver worfen. internationale revolutionäre Socialdemokratie habe hochleben lassen, infolge der fortschreitenden Organisation eine wenn auch langsame, während sechs Entlastungszeugen übereinstimmend mit der An­so doch stetige Befferung aufweisen. In Rücksicht darauf, daß gabe der Angeklagten befundeten, Bayern   den traurigen Ruhm genießt, in der Baumfall- Statistik an internationale das Hoch sei auf die Lehte Nachrichten und Depeschen. völkerbefreiende Socialdemokratie der Spitze zu marschieren, wurde empfohlen, überall Schuß- Kom- worden. ausgebracht Der Staatsanwalt führte zur Begründung der Berufung miffionen zu gründen, die die bestehenden Mißstände zur Kenntnis aus, weil die Polizeibeamten in amtlicher Eigenschaft auf die Vor der Deffentlichkeit und der Behörden zu bringen und auf Abhilfe zugänge in der Versammlung zu achten hätten, so sei ihrer Aussage bringen haben. Um die Agitation intensiver betreiben zu können, mehr Glauben beizumeffen, als den Aussagen der Entlastungs­ſoll ein befoldeter Beamter angestellt werden. In einer Reſolution zengen, die ein Interesse daran hätten, sich auf die Seite der An­protestierte die Konferenz scharf gegen die Zuchthausvorlage.

Ausland.

Zum Streit in Creuzot wird von Paris   berichtet: Wie der" Figaro" meldet, beabsichtige die Regierung, ein Mitglied der Akademie der Wissenschaften und einen Generaldirektor aus dem Handelsministerium als Schiedsrichter nach Creuzot zu entsenden. Man weiß nicht, wie Schneider sich hierzu stellen würde. Der " Gaulois" meint dagegen, die Regierung habe keineswegs die Absicht, sich in die Angelegenheit einzumischen.

Crenzot, 30. September. Die letzte Nacht und der heutige Vormittag verliefen ruhig. Eine Anzahl Arbeiter hat sich erboten, die Arbeit wieder aufzunehmen, doch wird die Gesellschaft die Arbeiter nur je nach Bedürfnis und je nachdem die Hütten und Hochöfen wieder in Betrieb gesezt worden sind, wieder anstellen. Der Plan, eine Deputation von Frauen der ausständigen Arbeiter zu Madame Schneider zu senden, ist aufgegeben worden.

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Zur Lage in Oestreich. Prag  , 30. September.  ( B. H.  ) Die ganze czechische Breffe fündigt der Regierung an, daß sie mit derselben den Kampf aufnehmen wolle. Die Lidove Novine" schreibt: Die Rechte betrachtet die Auf­hebung der Sprachenverordnungen als einen gegen fie geführten Streich. getlagten zu stellen. Gegen die letztere Ansicht legte der Verteidiger Freilich würden die einzelnen Gruppen der Rechten die Opposition Rechtsanwalt Heinemann Verwahrung ein, indem er bemerkte, nicht in gleicher Weise ausüben, sondern je nach ihrem Temperament. man dürfe doch nicht annehmen, daß die sechs Entlastungszeugen Die entschiedenste Opposition sei von seiten der Czechen und der im Interesse der Angeklagten einen Meineid geleistet Südslaven zu erwarten. Auch sei die Hoffnung vorhanden, daß sich hätten. Der Verteidiger beantragte, die Angeklagte freizusprechen die Rechte noch enger zusammenschließen werde. Der für Montag und, weil die Anklagebehörde, obwohl deren Vertreter in erster In- einberufene Jungezechen- klub wird die Parole zum Stampf" aus. Stanz selber die Freisprechung beantragt hatte, dennoch Berufung geben. Die Narodni Listy" meldet, daß die czechischen Gemeinde­eingelegt hat, auch der Angeflagten die baren Auslagen aus der vorsteher des Bezirkes Welwarn beschlossen haben, die Opposition in Staatstaffe zu erstatten. Der Gerichtshof verwarf zwar die Be- allen ihnen übertragenen Wirkungsfreisen einzuleiten. rufung und erkannte auf Freisprechung, gab aber dem weiter gehenden Antrage der Verteidigung nicht statt. In der Urteilsbegründung fagte der Vorsitzende, ein Hoch auf die revolutionäre Socialdemokratie Johannisburg, 29. September.  ( Meldungen des Reuterschen würde zweifellos(!) grober Unfug sein. Da sich aber die Aus­fagen der Zeugen darüber, ob die Angeklagte das Wort revo- Bureaus".) Regierungsbeamte bestimmten heute von den Straßen lutionär" gebraucht hat, entgegenstehen, und bei dem Trubel, der in und aus den Ställen weg 700 Pferde für militärische Zwecke; einer Versammlung zu herrschen pflege, ein Mißverständnis seitens auch Sattelzeng und sonstige sonstige Ausrüstungsgegenstände für der Beamten nicht ausgeschlossen sei, so habe zu Gunsten der An- die Burghers wurden von den Beamten requiriert. Das geklagten entschieden werden müssen. Westrand- Kommando, an Zahl 600 Mann, und das Johannes­

Kriegsvorbereitungen.

Ein russischer Arbeiterkongref. Man schreibt uns: Anfang Durch vorzeitige Veröffentlichung von Thatsachen, welche burger Storps in Stärke von 750 Mann gingen heute nach der dieses Monats haben sich die Bertreter des Jüdischen Borsten einer Anklageschrift entnommen sein sollen, sollten sich der Front ab. Die Bughers sind in gehobener Stimmung. Heute nach­arbeiterbundes in Polen   und Litauen  " zum 8. Stongresse ver- Journalist Oscar Thiele und der Rechtsanwalt Dr. Schwindt mittag find 500 Personen ins Ausland abgereist. sammelt. Der genannte Bund bildet einen integrierenden Teil des des Vergehens gegen das Preßgesetz schuldig gemacht haben. Gestern Allgemeinen jüdischen Arbeiterbundes in Rußland   und Polen  " und gelangte die Sache vor der neunten Straftammer des Landgerichts I Breslau, 30. September.  ( V. H.) Die beiden Individuen, tritt fomit als autonomes tooperatives Mitglied in die Social- unter dem Vorsiz des Landgerichtsrats Regenberg zur Verhandlung. welche in Haynau sich als Mitglieder einer Sängergesellschaft aus­demokratische Partei Rußlands  " ein. Der jüdische Borstenarbeiterbund Ueber den Spielerprozeß, welcher am Montage beginnen wird, sind gaben und auf die die in dem Steckbriefe der Mörder Valentinis ging in Rußland   mit dem ersten Beispiel einer centralisierten Gewerkschaft wiederholt Mitteilungen durch die Zeitungen veröffentlicht worden, angegebene Beschreibung paßt, sind heute abend hier verhaftet worden. von einer ganzen Anzahl von Städten voran. Es war ein kühner welche die Persönlichkeiten der Angeklagten sowie die ihnen zur Last Hamburg  , 30. September.  ( W. T. B.) Heute nachmittag fand Versuch seitens der jüdischen Borstenarbeiter Westrußlands, unter gelegten Strafthaten betreffen. Eine derarartige Notig, welche im die feierliche Gröffnung der in 2/2 Jahren mit einem Stostenaufivande den schrecklichen Verhältnissen der russischen Despotie eine streng Juni d. J. in den Zeitungen erschien, stammt aus der Feder des von 1 800 000 m. erbauten neuen Fahrbrücke über die Süderelbe centralisierte Gewerkschaft ins Leben zu rufen. Der kühne Versuch Journalisten Thiele. Die Auflage behauptet, daß er seine Kenntnis zwischen Harburg   und Wilhelmsburg   statt. Durch diese Brücke wird ist geglückt und hat binnen verhältnismäßig furzer Zeit die glänzendsten von dem Mitgeteilten aus der Anklageschrift entnommen habe, die eine feste Verbindung zwischen Hamburg   und Harburg   geschaffen. Resultate gezeitigt. Im Laufe von zwei Jahren, seit der Gründung ihm von einem der Verteidiger im Spielerprozesse, dem Rechts- Im Auftrage des Ministers der öffentlichen. Arbeiten nahm der des genannten Bundes, hielten die organisierten jüdischen Borsten anwalt Dr. Echwindt, zur Verfügung gestellt sei. Beide Angeschuldigte Ministerialdirektor   Wirklicher Geheimer Rat Schultz den feierlichen arbeiter Westrußlands acht Kongresse ab, gründeten ein eigenes bestritten, daß die Voraussetzungen der Staatsanwaltschaft in Betreff Att der Eröffnung der Brücke vor. Organ, Der Wecker" in jüdischer Sprache und brachten der Quelle, aus der die Notiz stammen solle, zutreffend seien. Bremerhaven  , 30. September.  ( W. T. B.) Der hiesige Fisch­eine vortreffliche Organisation zu stande, welche unermüdlich Der Angeklagte Thiele erklärte, daß er mit dem Mitangeklagten dampfer Carl" ist mit der gesamten Besazung von 10 Mann in funktioniert. Man ſtelle sich nur die unerträgliche Wach- Dr. Schwindt persönlich befreundet sei. Naturgemäß sei es, daß sie der Nordsee untergegangen. samkeit der Polizei, das wühlen der Gendarmerie und das häufig über den Sensationsprozeß betreffend den slub der Harin- Kölu, 30. September.  ( W. T. B.) Wie die Kölnische Volks­Betragen der Behörden vor, um zu begreifen, was folche Erfolge in lofen", gesprochen hätten und dabei habe er denn so manche fleine zeitung" aus Boppard   meldet, stürzte in dem Dorfe Salzig der einem Lande, wie Rußland  , bedeuten. Aus den Berichten, welche Bruchstücke aus dem Gange des Verfahrens vom Dr. Schwindt ge- Neubau der katholischen Kirche   ein. Mehrere Arbeiter sind ver auf dem letzten Stongreffe vorgetragen wurden, ist zu ersehen, daß hört, die er allerdings für seine Korrespondenz bemigt habe. Aber unglückt. die Organisationsarbeit seit dem 7. Kongresse große Fortschritte ge- Dr. Schwvindt habe keine Ahnung davon gehabt, daß dies geschehen Osnabrück  , 30. September.  ( B. H.  ) Der Arbeiter Brockhaus macht hat. Der Kampf der Borstenarbeiter wird immer komplizierter, würde. Die Auslassungen des Angeklagten Dr. Schwindt deckten sich wird als der Thäterschaft an dem im vorigen Jahre in Lezzlingen da man nicht nur gegen die Fabrikanten, sondern auch gegen die mit denen Thieles. verübten Kindesmorde verdächtig verfolgt. Polizei, die Gendarmerie und die Fabritinspektion zu kämpfen Am 13. Juni erschien ferner ein Artikel im Lokal- Anzeiger", hat. Geschweige schon von den massenhaften Verhaftungen, denselben Gegenstand betreffend. Hierbei ist nur der Angeklagte Ausweisungen, Haussuchungen usw., sind alle Behörden mit Dr. Schwindt beteiligt, welcher einem Angestellten des" Lokal­allem Eifer daran, einen Drud auf die auf die Unternehmer Anzeigers  " die Informationen zu dem Artikel erteilt haben soll. auszuüben und lassen es nicht zu, daß der Fabrikant den Forderungen Dr. Schwindt erklärte, daß er den Artikel zwar nicht tenne, aber er der Arbeiter nachgebe. Aus diesem Grunde ziehen sich jetzt ge gebe zu, daß er einen Herrn von der genannten Zeitung empfangen wöhnlich die Streits der Borstenarbeiter in die Länge und ruinieren und ihm eine Anzahl Fragen in Betreff des Spielerprozesses be­oft die materielle Lage der Arbeiter. Der Kongreß hat antwortet habe. diesbezüglich mehrere Beschlüsse gefaßt, von welchen wir Redacteur Meyberg vom" Lokal- Anzeiger", der als Zeuge ver­nur einen als bezeichnendsten anführen. Alle Städte in Litauen   nommen wird, bekundet, daß er sich die Informationen vom und Polen  , wo das Borstengewerbe egiftiert, werden in einzelne Dr. Schwindt erbeten habe. Derselbe habe dabei kein Aftenstüd Rayons mit entsprechenden Centren eingeteilt. Die Streifs müssen benußt. so organisiert sein, daß jeder Rayon die Streifenden mit seinen eigenen materiellen Mitteln zu unterstüßen im stande wäre. Deshalb müssen die Arbeiter mit dem Centrum des gegebenen Rayons zuerst die Sachlage beraten, bevor sie einen Streit beschließen. Jeder Nayon hat seine eigene Streitfaffe.

In Betreff des Auflagepunktes, der beiden Angeschuldigten ge­meinsam zur Past gelegt wird, beschließt der Gerichtshof, die ganze über 150 Folioseiten umfassende Aullageschrift betreffend den Spieler­prozeß zur Verlesung zu bringen.

Der Gerichtshof erkannte nach langer Verhandlung auf Frei­sprechung beider Angeklagten. Der Staatsanwalt hatte für jeden eine Geldstrafe von 150 W. beantragt.

Frankfurt   a. M., 30. September.  ( B. H.  ) Die Franff. 8tg." meldet aus Bucarest  : Es wurde die Aufnahme einer Anleihe im Betrage 4 246 110 Lei für die notleidende Bevölkerung bewilligt. Paris  , 30. September.  ( W. T. B.) Die Untersuchungs- Kom mission des Staatsgerichtshofes jezte am Nachmittag das Verhör der Angeklagten fort. Ballière und Barillier erklärten, sie seien für eine plebiscitäre Republik   und fügten hinzu, sie würden mur vor dem Staatsgerichtshof selbst antworten.

Die Patrie" versichert, die Regierung habe die Einbernfung der Kammern auf den 7. November festgesetzt.

New York  , 30. September.  ( W. T. B.) In Keywest sind 45 neue Fälle von gelbem Fieber festgestellt worden. In New Orleans   sind drei neue Fälle, aber kein Todesfall vor­gekommen, ebenso in Jackson  ( Mississippi  ) ein Fall.

Liverpool, 30. September.  ( W. T. B.) Das Transportschiff " Bibenghla", welches die Hälfte von drei nach Südafrika   bestimmten Batterien an Bord hat und wegen einer Beschädigung des Dampfs tessels im Mersey- Flusse   Halt machen mußte, ist nunmehr nach dem Kap abgegangen.

Berantwortlicher Redacteur: Nobert Schmidt in Berlin  . Für den Inseratenteil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  . Drud und Verlag von Max Bading in Berlin  .

Hierzu 4 Beilagen und Unterhaltungsblatt.