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Br. 230. 16. Jahrgang. 4. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Sonntag, 1. Oktober 1899.

Iautet:

Unser Programm

für die Stadtverordnetenwahlen.

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I.

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geben.

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Aber die gesetzgebenden Körperschaften Regierung und rechts auch nur in Erwägung ziehen, solange nicht aus den Kreisen Landtag   werden niemals die Einführung eines besseren Wahl der Gemeindewähler, aus der Mitte der Gemeindevertretungen eine energische Agitation in dieser Richtung einsetzt. ISH BUSH

og gist

C. F.

schaffen.

Sociale Rechtspflege.

Aus der Heimstätte für Lungenkranke in Malchow   brechen müssen. Nachdem ihm andere Arbeit nicht übertragen worden erhalten wir von einer großen Zahl ehemaliger und jetzt noch dort sei, wäre er berechtigt gewesen, vor Ablauf der vertragsmäßigen befindlicher Insassen eine Zuſchrift, die eine Reihe recht tras hervor- Beit seine Stellung aufzugeben, um sich anderwärts Arbeit zu tretender Uebelstände bloßlegt. Wir begnügen uns, nur einige solcher Mängel hervorzuheben, deren Vorhandensein uns bei näherer In­formation vollauf bestätigt wurde. Leider liefern diese Mit­teilungen im ganzen einen Beweis dafür, wie wenig diese Anstalt gegenwärtig ihrer Aufgabe gerecht wird.

Vorschuß und Kolonnenarbeit. Der Puzzer B. war auf Vers worden, die von einer Kolonne unter Leitung des Puzzers S. aus­anlassung des Bauunternehmers Päsler zu Buzarbeiten herangezogen Die Kolonnenmitglieder erhielten wöchentliche

verdienen kann, als er zum notdürftigen Lebensunterhalt braucht, oder wer durch Alter, Unglüd bez. Krankheit ganz erwerbsunfähig ge­worden, der wird für diese Verbrechen mit der Entziehung des das sind sie ja vom Standpunkte der bürgerlichen Gesellschaft mit der Entziehung des Einverständnis mit der sofortigen Entlaffung. Die Näherin Wahlrechts bestraft! Und unser liberaler" Magistrat ist natürlich. war mit ihrem Arbeitgeber Wo IIbieser in Streit geraten und bemüht, allen solchen Bestimmungen, die geeeignet sind, die Rechte schließlich entlassen worden. Sie klagte dann beim Gewerbe Zu wiederholten Malen hat der Vorwärts" bereits in fürgeren des Proletariats zu verkürzen, eine möglichst weite Auslegung zu gericht auf Gewährung einer Lohnentschädigung, indem sie be­Notizen auf die Wichtigkeit der bevorstehenden Stadtverordneten Berwaltungsgerichts eine Entscheidung erftritten, nach welcher auch Im Laufe der Verhandlung vor der Kammer I fagten Zeuginnen Vor Jahren bereits wurde durch Anrufung des Ober- hauptete, daß ihr die gesetzliche Kündigungsfrist zugestanden habe. wahlen hingewiefen. Es kann dieser Hinweis nicht oft und nicht die Stundung von Krankenhauskosten selbst dann, wenn der aus, daß die Klägerin auf die letzten, die Lösung des bringend genug erneuert werden; denn die Erfahrungen der letzten Zahlungsverpflichtete die ihm auferlegten Ratenzahlungen pünktlich Arbeitsverhältnisses betreffenden Wort des Beklagten geäußert Jahre haben gezeigt, daß nicht alle Parteigenossen die Bedeutung leistet- als Armenmuterstützung im Sinne der erwähnten Be- habe:" Jawohl, ich verlange aber die brei fertigen der Stadtverordnetenwahlen vollauf zu würdigen wissen. Sonst stimmung anzusehen ist. Und jetzt wieder hat der Magistrat den Sachen und auch das angefangene Stück bezahlt". Der Gerichtshof wäre es ja unerklärlich, daß wir bei den Wahlen vom Jahre Rechtsweg beschritten gegen den Beschluß der Stadtverordneten wies die Klägerin schon wegen dieser Aeußerung ab. Der Vorsitzende 1895 und 1897 statt des erhofften Gewinnes einen Verlust Versammlung, welcher den Schlafburschen das. Wahlrecht zuspricht. Dr. Leo führte aus, daß darin ein Einverständnis mit der so­zu verzeichnen hatten, obwohl nach dem Ergebnis der fortigen Lösung des Arbeitsverhältnisses zu sehen sei. Und zwar liege Reichstagswahlen in dem gleichen Zeitraum die Socialdemokratie Fürwahr, eine unentwegt freisinnige" Haltung! auch in Berlin   noch an Ausdehnung gewonnen hat. Unter diesen Umständen hat auch unsere Forderung, die es nicht nur in dem" Jawohl", sondern auch in der Forderung nach Um zu zeigen, welche wichtigen Interessen durch energische Be- Gemeindewahlen am Sonntag stattfinden zu lassen un so der Bezahlung für die gefertigten Sachen und für das angefangene teiligung an den Stadtverordnetenwahlen gefördert werden können, feine Aussicht auf Annahme durch die Gemeindebehörden. Was festgestellt, unter denen fie fortgehen wollte. arbeitenden Bevölkerung die Beteiligung zu erleichtern vorläufig Stüd. Die Klägerin habe hiermit gewissermaßen die Bedingungen wollen wir in folgendem das Programm, mit welchem unsere Partei liegt jenen Herren daran, daß das Proletariat zahlreich an der in diesen Wahlkampf zieht, im einzelnen erläutern. Es verdankt Rein Kontraktbruch. Die Firma Fiegel jr. Hatte den Tischler dasselbe, wie bekannt, seine Entstehung der Konferenz der social- Wahl teil nimmt, wenn nur diejenigen, für welche alle Tage Sonntag socialist, möglichst vollzählig erscheinen. demokratischen Gemeindevertreter der Provinz Brandenburg   vom B. beim Gewerbegericht auf Zahlung eines Schadenersatzes von 27. Dezember 1898". Die erste der dort aufgestellten Forderungen nur um so Wer gegen diese, zum Teil überaus fleinlichen und darum 45,70 m. verklagt. Der Vertreter der Klägerin, Herr Hildebrandt, gehässigeren Wahlrechtsbeschränkungen Protest machte geltend, daß der Beflagte rechtswidrig vor Beendigung eines " Für die Wahlen zu den Gemeindevertretungen ist das all- einlegen will, wer für die Einführung des allgemeinen, Accords die Arbeit niedergelegt habe und daß die Firma dadurch gleichen und geheimen Wahlrechts auch gemeine, gleiche, geheime, direkte Wahlrecht einzuführen. Das Ben Gemeindewahlen zu demonstrieren wünscht, der kann dies auf ihre Kosten beseitigen zu lassen. Diese Mängel sollen sich zum bei genötigt gewesen sei, bestimmte Mängel an der Arbeit des Beklagten  Wahlrecht darf durch der Empfang irgend welcher Unterſtügung nur durch die Wahl der socialdemokratischen Kandidaten thun. Teil beim Bolieren herausgestellt haben. Der beklagte Tischler aus Gemeindemitteln nicht aufgehoben oder beschränkt werden. Gewiß, es ist zunächst nur ein Protest, nur eine Demonstration! bestritt jede Schuld, soweit die Nacharbeiten in Betracht kommen, Die Wahlen haben des Sonntags stattzufinden." Der erste Satz fordert also zunächst, daß für die Gemeinde- von den Gemeindebehörden, sondern nur durch Landesgesetz vor er an dem Accorde nicht habe weiter arbeiten können, weil einzelne Denn die wesentlichsten Aenderungen des Wahlrechts können nicht und rechtfertigte die vorzeitige Aufgabe seiner Stellung damit, daß wahlen dasselbe Recht gelte, wie für die Reichstagswahlen. Für diese Forderung tritt allein die Socialdemo genommen werden. Teile beim Polierer gewesen seien und daß man ihm troßdem keine tratie, von den bürgerlichen Parteien feine einzige andere Arbeit gegeben habe. Diese Angaben konnte Herr Hildebrandt ein. Im Gegenteil, selbst der Führer der freisinnigen Partei",- unserer wenn er sich die Arbeit anders eingeteilt hätte. nicht bestreiten, er meinte jedoch, der Beklagte hätte weiter fönnen", Die Kammer IV Hauptgegnerin bei den Stadtverordnetenwahlen Herr Eugen Richter  , unter dem Vorsitz des Dr. Gerth wies die Klage des Herrn Fiegel hat wiederholt ausdrücklich bekundet, daß die Ausdehnung des allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlrechts" auf die Gemeinde­junior mit folgender Begründung ab: Die Frage sei, ob der Be wahlen nicht wünschenswert sei. Das Dreillassenwahl- System wird flagte die Arbeit hätte niederlegen können, bevor der Accord fertig zivar bei den Landtagswahlen als das elendeste aller Wahlsysteme" war. Sei er dazu berechtigt gewesen, dann brauche er für den gegeißelt, weil es die Freisimmigen hier zur ohumächtigen Minderheit Schaden nicht auftommen. Dieser Fall liege aber hier herabdrüdt; aber bei den Gemeindewahlen wird es verteidigt, weil bor  . Der Beklagte habe mit Recht andere Arbeit ber es den Liberalen  " die Mehrheit sichert und die Socialdemokratie langt, als er wegen der Polierthätigkeit den Accord hätte unter­verhindert, die ihr gebührende Machtstellung zu erringen. Gründe find billig wie Brombeeren, und so ist auch die frei­finnige Partei um eine Begründung" dieses echt liberalen Verhaltens nicht verlegen. Den höheren Leistungen für die Gemeinde soll", so führt man aus, auch ein höherer Anteil an der Gemeindeverwaltung entsprechen." Daß die innere Berechtigung der Klassenwahl hier­durch bewiesen sei, kann von uns selbstverständlich nicht zugegeben werden. Denn das höhere Einkommen, welches den Grund für die höhere Steuerleistung abgiebt, beruht ja fast ausnahmslos Wir übergehen die Klage über nicht schmackhaft gekochte Speisen, geführt wurden. nur auf dem Mehrwert aus der unbezahlten hartes Fleisch, mangelhafte Zubereitung der Nahrungsmittel usw., Abschlagszahlungen von 42 Mart. Derselbe Betrag wurde dem Arbeit, welche das Kapital aus dem besiglosen weil diese Beschwerden schwer zu prüfen sind und die Meinungen der Buyer B. gezahlt. Bei der Schlußabrechnung ergab sich, daß der Accord­Proletariat herauswirtschaftet. Und so bedeutet jene Begründung Patienten in der Beurteilung solcher Dinge oft weit auseinander- preis in Form der Abschlagszahlung schon vor der Beendigung der Arbeit weiter nichts, als daß das erste Unrecht dem zweiten zur gehen. Dagegen fallen uns einige andere, sicherer zu beurteilende ausgezahlt worden war. B. erhielt für die letzten vier Arbeitstage nichts Rechtfertigung dienen foll. Aber selbst wenn man hier- Einrichtungen wegen ihrer Mangelhaftigkeit sofort auf. Bunächst sei mehr: Er verklagte desalb Päsler beim Gewerbegericht auf zahlung von einmal absieht und sich auf den Standpunkt der Anhänger des folgender Uebelstand erwähnt. Der Beklagte wandte vor allem ein, daß er nicht der In der Anstalt find 30 bis von 28 m. heutigen Geſellſchaftssystems stellt, so erscheint selbst dann das Drei- 36 Becher vorhanden, aus welchen 86 Patienten Milch trinken Arbeitgeber des Klägers gewesen sei. Er habe bei Vergebung der klassen- Wahlsystem in feiner Weise berechtigt. Die Gegenleistung", sollen. Es wäre doch gewiß keine hohe Anforderung an die Anstalt, Buzarbeiten nur mit dem sogenannten Kolonnenführer verhandelt welche den Angehörigen der ersten und zweiten Wählerklasse in Form wenn man verlangte, daß jeder Patient für sich ein besonderes fei aber die vereinbarte Summe ausgezahlt worden, so daß sämtliche und nur mit diesem den Accordvertrag abgeschlossen. Im übrigen des höheren Wahlrechts gewährt wird, steht ganz außer Verhältnis Trinkgefäß erhielte; in einem ordentlich verwalteten Krankenhause zu der geringfügigen Wehrleistung an Steuern, welche ihnen auf- wird eine derartige Einrichtung in der Regel für selbstverständlich ohnansprüche erledigt seien. Die Kammer III des Gewerbegerichts Lassalle   an der Hand des preußischen Etats bewiesen, und das nicht einmal im sauberen Zustande geliefert, vielmehr muß er selber hielt ihn aber auch für verpflichtet, dem Kläger   die vier Tage mit erlegt ist. Das hat im Jahre 1862 für das Landtags- Wahlrecht gehalten. Damit aber nicht genug, werden die Becher dem Patienten war indessen der Meinung, daß Päsler der eigentliche Arbeitgeber sei, weil einer der üblichen Kolonnenaccorde vorliege. Das Gericht zeigt für das Gemeindewahlrecht nahezu ebenso deutlich der Etat sie reinigen. Da es sich hier um teine schwerkranken der Stadt Berlin  . Auf rund hundert Millionen sind im laufenden bettlägerigen Patienten handelt, wäre bas 28 M. zu bezahlen. Hierbei ging es davon aus, daß der Kläger  Verlangen, die Etatsjahr die Einnahmen der Stadt Berlin   veranschlagt; davon ent- Reinigung selbst zu übernehmen, nicht als ein Helfer, der erst nachträglich zu der Arbeit zu tadeln, went fallen nur etwa 26,5 Millionen auf die Einkommensteuer, welche man nicht berücksichtigen müßte, daß ein Becher, aus dem Milch ge- die Kolonne zuviel Borschuß erhalten habe. Der Beklagte zahlte mit herangezogen sei, nicht darunter zu leiden brauche, daß gemäß jenen Ausführungen Lassalles als die einzige dirette" Steuer trunken wurde, nur in warmem Wasser ordentlich zu reinigen auzusehen ist, d. h. die einzige, welche nicht unmittelbar auf den ist. Solches steht aber den Patienten in Malchow   nicht zur Ver- freiwillig die 28 M., nachdem er vom Vorsitzenden belehrt Konsumenten abgewälzt wird. Neben sonstigen hier weniger in Be- fügung. Wir fragten nun die Beschwerdeführer, warum sie sich nicht tracht kommenden Einnahmen steht aber diesen 26,5 Millionen eine selber ein Glas kauften, um den Unannehmlichkeiten aus dem Wege Summe von etwa 38 Millionen gegenüber, welche aufgebracht wird zu gehen. Darauf erhielten wir die Antwort, daß solches nicht Das Versprechen dauernder Arbeit. Der Maler S. war durch indirekte Stenern bezw. diesen gleichzustellende Einnahme- erlaubt sei; es bestehe die Anordnung, daß alle Patienten aus den von dem Malermeister Schlegel auf Grund eines Zettels vom quellen. Wir zählen 611 den legteren die Ueberschüsse von der Anstalt gelieferten Bechern trinken müßten. Warum dies Arbeitsnachweis engagirt worden. Nach dem Arbeitsschein sollte die der städtischen Werke, die Renten der Pferdebahn- und Gesetz verordnet ist, weiß niemand. Man kann es am Ende auf Kündigungsfrist ausgeschlossen sein. Beim Engagement erklärte der Elektricitätsgesellschaft, weil die der Stadt hieraus zufließenden Conto der Disciplin jeßen, die einen etwas militärischen Meister, S. tönne bei ihm den ganzen Sommer arbeiten. Der Ge­Summen unmittelbar den Konsum treffen und zwar im ganzen und Anstrich hat. Wir wollen mit dieser Andeutung gewiß nicht einem hilfe sah diese Zusage als eine Vertragsabrede an und verlangte von großen so, daß sie als Kopfsteuern  " wirken, d. h. die Konsumenten Drauf und Drüber das Wort reden, und wissen sehr gut, daß in Schlegel eine Lohnentschädigung, als er nach einiger Zeit entlaffen nach ihrer Zahl, nicht nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit be- einer so großen Anstalt strenge Ordnung herrschen muß. Doch möge und der Vorsitzende Gewerberichter Dr. Schalhorn führte begründend wurde. Die Kammer III des Gewerbegerichts wies die Klage ab Laften. man diese notwendige Tugend dort üben, wo sie nötig ist. Die Minderbemittelten und Unbemittelten, als die zahlreichste Nicht nur in der Becherfrage begegnen wir in der Anstalt einem aus: Durch den Schein, den Kläger   auf dem Arbeitsnachweis erhalten Schicht der Bevölkerung, werden jedenfalls in ihrer Gesamtheit durch Mangel an Reinlichkeit, sondern auch in Bezug auf Wäsche und Betten. Dabe, jei ihm zur Genüge bekannt gegeben worden, daß er unter diese indirekten Steuern weit stärker getroffen, als die Zahl der Be- Die Bettwäsche soll alle drei Wochen gewechselt werden. Gewiß ein Kündigungsausschluß arbeiten sollte. Andere Bedingungen hätten güterten. Aber diese ganze Belastung durch die indirekten Steuern Beitraum, der bei Lungentranten eher gekürzt als verlängert werden ausdrücklich vereinbart werden müssen. Die Nedensart: Sie haben wird bei der Berechnung des Wahlcensus" ganzen Sommer Arbeit, enthalte teine Verpflichtung. der Steuerjumme, sollte, und doch soll es vorkommen, daß der Wechsel in der Bettwäsche die der Wähler zahlen muß, um der zweiten bezw. ersten Wähler- erst nach 4 und 5 Wochen eintritt. Früher gab es alle acht Tage solle damit mur gesagt werden, daß der Arbeitgeber den Arbeiter den Klaſſe zugefeilt zu werden nicht den unbemittelten reine Unterhosen und wollene Hemden; jegt, ist der Termin auf vierzehn ganzen Sommer über beschäftigen könne und daß man so lange Schichten angerechnet, sondern soweit dies über Tage verlängert. Ebenso bedenklich für die Sauberkeit in der An- zusammen bleiben werde, wenn sonst nichts dazwischen komme. Den haupt geschieht, noch obendrein den besigenden stalt ist es, daß dem neu eintretenden Patienten ohne weiteres das thatsächlich zu stande gekommenen Kündigungsausschluß berühre Klassen. von seinem Vorgänger verlassene Bett angewiesen wird. Matraße Die Grundsteuer im Betrage von 17,5 Millionen, die Gewerbe- und Decke werden nicht gelüftet, sondern dem Anfömmling nur frisch Steuer im Betrage von 8,1 Millionen, sie wirken als indirekte Steuern, bezogen übergeben. Erwägt man, daß Lungenkranke fast regelmäßig Ringkampf und Betriebsunfall. Der Landwirt Gadeberg sie werden auf den Konsum von Wohnungen, von Industrie- Er- beträchtlich Schweiß absondern, so wird jedem das Efelerregende und ließ sich aus Scherz" mit dem Sohne eines Bekannten in einen geugnissen usw.- abgewälzt und belasten daher die Massen weit auch vom hygienischen Standpunkte Verwerfliche dieses Zustandes klar. Ringtampf ein. Er wurde hierbei derartig verlegt, daß seine Er­schärfer, als die kleine Zahl der Besitzenden; weil aber diese Steuern Obwohl die Patienten der ärztlichen Behandlung im übrigen allgemeine werbsfähigkeit darunter litt. G. beanspruchte dann von der schleswig­des Wahlcensus den Steuerpflichtigen" d. h. denen, welche diese peinlich. Man wundert sich allgemein, daß der dirigierende Arzt feinem landwirtschaftlichen Betriebe und dem Unfalle beſtehe. der Form nach direkte sind, deshalb werden fie bei der Berechnung Anerkennung zollen, emfinden sie die hier geschilderten Mängel sehr holsteinschen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft eine Unfall­rente und machte geltend, daß ein Zusammenhang zwischen Steuern formell zahlen angerechnet, und dienen so einer Lungenheilstätte solche unwürdige Zustände und solche Fehler feinem landwirtschaftlichen Betriebe und dem Unfalle beſtehe. noch außerdem zur Entrechtung der besiglosen in der hygienischen Fürsorge auf die Dauer dulden kann. habe jenen Bekannten Unfalltage deshalb auf­Klaffe. um ihm eine geborgte Säge zurückzubringen, Im weiteren ist es zu tadeln, daß beim Baden der Patient sich gesucht, Auch der Hinweis darauf, daß der Leistung die Gegenleistung feine Badewanne selber reinigen muß und daß die Badetücher die er in feinem landwirtschaftlichen Betriebe zum Holzschneiden ge­entsprechen müsse, kann daher das bestehende Dreitlassen- Wahlsystem von mehreren Personen benutzt werden. Wir wissen nicht, braucht habe. Der Kläger   wurde jedoch in sämtlichen Instanzen in feiner Weise rechtfertigen. Und der Freisinn" kann für die trotz wen in legter Reihe die Schuld für diese mangelhafte Ein- abgewiesen. Das Reichs- Versicherungsamt führte aus, dem unternommenen Verteidigungsversuche nicht einmal den guten richtung trifft; doch scheint es fast, als ob die städtische Ver- daß ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem landwirtschaftlichen Glauben in Anspruch nehmen. Den immer, wenn von konservativ- waltung hier eine sehr falsch angebrachte Sparsamkeit übe. Betriebe des Klägers und dem Unfalle selbst dann zu verneinen agrarischer Seite der Erlaß der Grundsteuer befürwortet wurde, Eine andere Beschwerde der Patienten richtet sich gegen die Ein- wäre, wenn die Angaben des Klägers der Wirklichkeit entsprächen. haben gerade freifimige Blätter diese Forderung deshalb bekämpft, fprigung von Zuberkulin. Ueber die Zwednäßigkeit dieses Maßgebend sei, daß der Ringkampf mit der Landwirtschaft absolut weil die Grundsteuer eigentlich gar feine Steuer sei, sondern eine Mittels gehen die Urteile in ärztlichen Kreisen weit auseinander; nichts zu thun habe. Reallast, die auf dem Grundstücke liege, weil sie gewissermaßen die vielfach ist die weitere Verwendung dieses Meditaments von Aerzten Zinsen einer dem Staate gehörenden Hypothek darstelle. Der Rohrleger Heger verunglückte beim Umlegen eines eisernen ganz abgelehnt worden, in un Serr Dr. Reuter, der Leiter Die Partei, die damals diesen durchaus richtigen Standpunkt der Anstalt, dennoch Versuche damit machen, dann muß verlangt Rohres, das zur Abführung der Abwässer aus einem Maschinenraum bertreten hat, darf dann aber auch nicht das bestehende Kom- werden, daß er vorher dazu die Zustimmung des Patienten ein- bestimmt war. Die bessen- nassauische Baugewerks- Berufsgenossen munal- Wahlrecht verteidigen! holt. Tadel verdient es aber, daß ein 3 wang ausgeübt wird schaft lehnte es ab, H. eine Unfallrente zu gewähren, weil der

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Im übrigen ist es ein Irrtum, anzunehmen, daß das Kommual- und daß diejenigen, die sich diesem Zwang nicht unterwerfen, der Hauptbetrieb seines Arbeitgebers die Kupferschmiederei sei. Das Wahlrecht etwa im ganzen liberaler ist, als das elendeste aller Anstalt verwiesen werden. Ein solcher Zwang ist deshalb schon Schiedsgericht verurteilte auf die Berufung des Klägers die Berufs­Wahlsysteme", das Landtags- Wahlrecht. Wohl ist das ein Vorzug, schlecht angebracht, weil es sich hier um eine tetonvales- genossenschaft und führte aus: Das Umlegen des Rohres daß bei den Gemeindewahlen die einzelnen Klassen für sich wählen, centen Anstalt handelt, in der man zu Medikamenten nur in lei nicht ein notwendiger Teil der Kupferschmiede- Arbeit, sondern gehöre zum Installationsgewerbe, das der daß also das Proletariat nicht, wie bei den Landtagswahlen, ganz ganz besonderen Fällen greifen sollte. mundtod gemacht werden kann. Aber diesem Vorzug steht der Nach- Die Patienten der Anstalt gehören fast ohne Ausnahme den ficherung bei der Baugewerts Berufsgenossenschaft unterliege. teil gegenüber, daß bei den Landtagswahlen jeder selbständige biefigen Orts Krantentafien an. Es empfiehlt sich also, Die Berufsgenossenschaft legte Returs ein und ihr Vertreter machte Preuße im Alter von 24 Jahren wählen darf, während bei daß diese bei der Direktion vorstellig werden und Abhilfe geltend, daß das Rohrumlegen hier ein Ausfluß des Kupferschmiede­den Gemeindewahlen alle, deren Einkommen 600 fordern. Betriebes gewesen sei. Bei der Baugewerts- Berufsgenossenschaft seien Mart nicht übersteigt, überhaupt kein Wahlrecht Schlimm sähe es um unsere Lungen- Heilanstalten aus, wenn in nur solche Installationsarbeiten zu versichern, die an Gebäuden oder allen so start hervortretende Mängel vorhanden wären, wie in für Gebäude ausgeführt werden. Das Reichs- Versicherungs­Nebenbei besteht selbstverständlich auch für die Gemeinden die Malchow  . Den nicht nur soll die Lungen- Heilanstalt für die amt verwarf indessen den Rekurs mit der Begründung, daß es sich Bestimmung, daß des Wahlrechts verlustig geht, Batienten eine Stätte der Erholung und Kräftigung sein, sondern hier um eine dem Baufache zuzurechnende Installationsarbeit handle eine Armen unterstügung aus Gemeinde- fie soll auch der Gewöhnung einer den Kranken notwendigen und daß deshalb die Beklagte entschädigungspflichtig sei. mitteln empfangen hat. Wer also in dieser besten Gesundheitspflege gewidmet sein. Damit ist es aber in Malchow  aller Welten" mit seiner Hände Arbeit nicht einmal so viel recht schlecht bestellt.

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