Die ,, Harmlosen" vor Gericht.
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Fünfter Tag.
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Leumundzzeugen.
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erhebt sich eine sehr lebhafte Erörterung zwischen dem Ober- 20 000 M. abgenommen; v. Kayser habe im Oktober und staatsanwalt, der Verteidigung und dem Herrn November zusammen 50-100 000 m. gewonnen 2c. 2C. v. Manteuffel. Letterer meint, daß doch eine Reihe von Zeuge Graf Königsmark erklärt hierzu, daß er an dieser Momenten vorlagen, die die Verhaftung rechtfertigen konnten, bei- beeideten Aussage natürlich festhalte, aber doch folgendes Landgerichts- Direktor Denso eröffnet die Sigung um 9 Uhr.- spielsweise, daß Papiere weggeschafft worden waren und Gefahr nochmals betonen wolle: Er habe vorher 5 bis 6 Konferenzen mit Von dem Zeugen Ernst v. Gersdorff ist ein Schreiben an den vorlag, daß der Thatbestand verdunkelt würde. Der Ober- Herrn v. Manteuffel gehabt, in denen dieser immer wieder sagte, es Borsigenden eingegangen. Er teilt darin mit, daß er noch frant it a atsanwalt lehnt es ab, über die Veranlassung zur feien so und so viel Herren vernommen, die sehr belastend aus, und nicht im stande sei, vor Gericht zu erscheinen; es liege ihm Verhaftung, die auf inneren Gründen beruhe, nähere Aus- gesagt haben sollten. Außerdem habe er damals viel im Spiel ver aber daran, vernommen zu werden und bitte um kommissarische funft zu geben. Die Verhaftung sei von den maßgebenden Instanzen Toren. Nun fei es psychologisch natürlich, daß nach solchen BeBernehmung. Er bekämpft in seinem Schreiben gleichzeitig die An- als gerechtfertigt anerkannt worden. Das genüge. Er müsse doch sprechungen dann Kleinigkeiten oft in ganz anderem Licht erscheinen, ficht des Angeklagten v. Kayser, daß er über diesen in der Vor- auch hervorheben, daß vor der Verhaftung die eidliche Vernehmung als wenn man sie ruhigen Blickes betrachte. untersuchung ungünstige Aussagen gemacht habe und versichert, daß des Grafen Königsmart liegt, die noch verlesen werden wird. Der Untersuchungsrichter. er über ihn absolut nichts Böses fagen könne, sondern ihn für einen In sehr lebhafter Form wünscht v. Kayser eine Aufklärung hochanständigen Mann halte. Von dem ehemaligen Klubdiener von Herrn v. Manteuffel, wie er zu der ungeheuerlichen Behauptung ert bestätigt, daß v. Manteuffel ihm allerdings seiner Beit Der alsdann vorgerufene Untersuchungsrichter Landgerichtsrat Montaldi ist eine Nachricht aus London eingegangen, wonach gekonimen sei, daß er( Angeklagter) in der Wohnung der Frida gesagt habe, der General v. Kröcher habe selbst seinen Sohn als err bestätigt, daß v. Manteuffel ihm allerdings seiner Beit er vor Gericht erscheinen wolle und auf dem Wege hierher sei. Boigt„ Leute ausgenommen" habe. Er wünsche eine ganz präcije einen gewerbsmäßigen Spieler bezeichnet, indem er sagte:" Sch Auf Wunsch der Verteidigung beschließt der Gerichtshof. Sonnabend Antwort darüber. Beuge v. Manteuffel beruft sich auf Geweiß ja, daß mein Sohn ein gewerbsmäßiger Spieler ist."- nicht zu verhandeln, sondern eine Ruhepause eintreten zu laffen. rüchte, die ihm zu Chren gekommen seient. v. Se a yjer: General v. Ströcher wiederholt seine gestrige Aussage. Er habe Ehe in die Verhandlung eingetreten wird, bittet Benge Graf Kann der Zeuge einen Mann nemmen, von dem er dies falsche teineswegs seinen Sohn für einen gewerbsmäßigen Spieler gehalten König 3 mart zu einer Giflanung ums Wort. Er bejawert sich Gerücht, welches belaſtend gegen mich verwertet wurde, erwid glaube taun, daß er eine solche Wendung gebraucht habe, denn darüber, daß in der Presse es so dargestellt worden sei, als wenn halten hat? v. Manteuffel: Ich glaube, daß ich vom er schuld an der monatelangen Untersuchungshaft der Angeklagten Grafen Königsmark so etivas gehört habe. er habe damals noch gar nicht gewußt, was eigentlich gewerbs v. Kayser: Der gewejen fei. Der Oberstaatsanwalt Dr. fenbiel erflärt, er fönigl. Kriminalkommissarius v. Manteuffel zunächst den Vor- mäßiges Spiel sei und Herrn v. Manteuffel erst danach gefragt. Er habe gestern nur gesagt, daß die vom Grafen Königsmark in der namen Frida" Voigt gar nicht gekannt, er hat erst geglaubt, wolle indessen offen anerkennen, daß in diesem vertraulichen Gespräch Boruntersuchung abgegebene Aussage nach seinem Dafürhalten mit es handle sich um ein Fräulein Tilly Voigt. v. Manteuffel: Herr v. Manteuffel eine von ihm( Bengen) in dem Zustande größter gewirkt habe, die Angeklagten in Haft zu behalten. Damit erklärt Ich glaubte zuerst, daß es sich um ein Fräulein Tilly Voigt handelte, Aufregung gethane Bemerkung misverstanden haben könne. Oberder Vorsitzende den Zwischenfall für erledigt. staatsanwalt Dr. Jienbiel: Die Staatsanwaltschaft legt auf die mir noch aus meiner Lieutenantszeit in der Erinnerung vor Zeuge Hauptmann b. llnger berichtigt eine unrichtige mit schwebte. v. Kayser: Wann war die Lieutenantszeit diese Bemerkung eines in voller Bestürzung über die Verhaftung seines MitSohnes befindlichen Vaters keinen Wert. Wenn General v. Kröcher das teilung der Presse. Nicht ein Herr v. Alvensleben, sondern ein Herr des Herrn v. Manteuffel?- 3euge: Vor 20 Jahren etwa. v. Walzahn habe mit ihm über den Angeklagten v. Ströcher in etwas v. Kayser: Da war Frida Voigt 4 Jahre alt!( Große Heiterkeit.) werde er doch wissen, daß v. Manteuffel amtlich verpflichtet war, mit Gespräch mit Herrn v. Manteuffel damals als vertrauliches gehalten, so ungünstigem Sinne gesprochen. Der Zeuge bestreitet ferner, daß er Amt und Person. seiner Kenntnis nicht zurück zu halten. General v. Kröcher erklärt, mit Herrn v. Manteuffel über den Angeklagten v. Kröcher ge sprochen und sich ungünstig geäußert habe. Herr v. Manteuffel tommiffarius v. Manteuffel ohne jeden Anhalt Ich stelle also fest, daß der fönigl. Kriminal- daß er dies damals allerdings nicht gewußt habe. Landgerichtsrat Herr wird alsdann auch noch über das muß sich in der Perſon geirrt haben. Zeuge v. Manteuffel giebt dem Herrn von Kröcher gegenüber gesagt hat: Protokoll betreffend die Bernehmung des Grafen Königsmark ver die Möglichkeit eines Irrtums zu. „ Ach, der Herr v. Kayser scheint schon der rechte zu nommen. Er betont, daß Graf Königsmarks Aussage der Hauptsein, der nimmt ja in der Wohnung der Frida Voigt die Leute grund gewesen sei, die Haft gegen v. Kröcher und v. Kayser zu Zenge Landrat v. Wackerbarth ( in der Uniform eines aus". Hält der Zeuge dies mit seinem Amte für vereinbar? beschließen. Der Zeuge tritt mit großem Nachdruck für die Zu Hauptmaims der Reserve) bestätigt, daß der Angeklagte v. Kayfer bei v. Manteuffel( erregt): Ich muß doch entschieden bitten, daß verlässigkeit der Protokolle ein, die mit Rücksicht auf die Wichtigkeit ihm in Kottbus als Referendar fleißig und tüchtig gearbeitet habe. hier meine Person von meinem Amte getrennt wird. Ich kann als dieser Sache besonders penibel und äußerst sorgfältig abgefaßt seien Seine Arbeiten waren so exakt geschrieben, wie er es eigentlich nic Beamter sehr wohl in die Lage kommen, an Personen Fragen zu und eine ungeheuere Arbeit verursacht hätten. Er müsse absolut gesehen habe. Er war hin und wieder in Berlin . Ob eine Dame stellen, die den Zweck haben, andere Dinge zu erforschen, auch wenn verneinen, daß Graf v. Königsmark bei der Vernehmung den Einin Rottbus war, weiß ich nicht. Ich habe später davon gehört, ge- diese Fragen nicht den mindesten thatsächlichen Hintergrund haben.-druck eines präoccupierten Zeugen gemacht habe. Im Gegen sehen habe ich sie nicht. Oberstaatsanwalt: Von einem Rechtsanwalt Schachtel: Dann werden wir den Herrn Minister teil habe er den Eindruck gehabt, daß im Gegensatz zu manchen besonders luguriösen Leben des Herrn v. Kayser haben Sie wohl des Innern fragen müssen, ob es seinen Intentionen entspricht, daß anderen Graf K. ein Zeuge fei, der redlich sich bemühte, die volle nichts bemerft?-8euge: Nein. Verteidiger Dr. Schachtel: ein königlicher Kriminalkommissar in dieser Weise, lediglich um auf Wahrheit zu sagen. Er habe mit Verwunderung gelesen, daß Graf Hat sich nicht Herr v. Kayser für einen Rennverein interessiert und den Busch zu flopfen, über einen Regierungs- Referendar so I che. gestern behauptet habe, sein Brief an Herrn v. Kröcher, in welchem Statuten ausgearbeitet? 8euge: Ich kann das bestätigen. Herr Gerüchte ohne positiven Untergrund berer an ihn schrieb, man sei auf ihn aufmerksam 2c., sei nur„ Scherz" b. Kayser hatte viel Geschick für solche Arrangements. Der An- breitet. Präf: Ich muß doch entschieden bitten, gewesen. Davon sei bei der Vernehmung gar keine Rede gewesen, geklagte giebt zu, daß ihn Fräulein Vogt einmal in Rottbus be- nicht fortgesetzt Ausführungen zu machen, die nicht mit im Gegenteil, es sei bitterer Ernst gewesen! Bei der Verhaftung sucht habe. der Sache zusammenhängen. Rechtsanwalt Dr. Schachtel: des Angeklagten v. Kayser habe auch die Behauptung des Grafen. Geh. Regierungsrat a. D. Freitag, der Repetitorien für Re- Diese Ausführungen sind doch sehr wichtig, es handelt sich für uns eine Rolle gespielt, daß v. Kayser und v. Kröcher zusammen getuschelt gierungs Referendare giebt, stellt dem Angeklagten v. Kayser das darum, die Glaubwürdigkeit eines Zeugen zu prüfen. Sie wollen hätten und v. Kayser wegen jenes Briefes dem Grafen Königsmart Bengnis eines tüchtigen, ernst strebenden Mannes aus, der in der doch nicht vergessen, daß sich Herr v. Kayser auch vor dem Minister auch Vorwürfe gemacht habe. Oberstaatsanwalt Dr. Isenbiel: Vorbereitungszeit sicher bemüht gewesen sein muß, sich theoretisch zu verantworten haben wird, und wenn sich herausstellen sollte, daß Hat Herr v. Manteuffel auf die Protokolle irgend welchen Einweiter zu bilden. Regierungsrat v. Buggendorf von der Herr v. Manteuffel sich solche Dinge aus den fünf Fingern gefluß ausgeübt? 8euge erklärt, daß er Herrn v. M. zu Regierung in Frankfurt a. D. hat dieselbe günstige Meinung über so gen haben sollte, so wird er vielleicht in die Lage tommen, sich den Vernehmungen, bei denen es sich um Einzelheiten des den Angeklagten v. Kayser; er weiß nicht, daß er großen Aufwand vor dem Minister verantworten zu müssen. Der Herr Minister wird Baccarats handelte, zugezogen habe. Er übernehme jede Veres jedenfalls weit von sich weisen, daß ein solches Verfahren eines antwortlichkeit für die Zuverlässigkeit der Protokolle. Herr v. ManManteuffel und der Sportblatt- Redacteur. föniglichen Polizeikommissars gebilligt werden könnte. teuffel habe ihm allerdings bei der Redaktion und der Niederschrift Sodann wird der Zeuge Fölzer, Redacteur des„ Sporn", ver- Der Oberstaatsanwalt stellt fest, daß Herr v. Manteuffel der Protokolle geholfen, er habe aber immer, sobald ein Zeuge durch nommen. Er bekundet, daß v. Manteuffel ihm allerdings einmal in gesagt hat, er könne in die Lage kommen, Fragen zu stellen, und irgend eine Geste anzeigte, daß er nicht ganz richtig verstanden zu einer Unterhaltung nahe gelegt habe, die Herren vom Klub vor un- daß er nur der vorgesetzten Behörde dafür verantwortlich sei, wie sein wähnte, durch eingehende Fragen die Sachen genau festzustellen. fauberen Elementen zu warnen, die Eingang in den Klub gefunden er die Untersuchung führe. Die Vernehmung des Zeugen Der Zenge weist dann noch auf die unendlichen Schwierigkeiten hin, haben. Er selbst sei nie im Klub gewesen, stehe aber den Herren, Dr. Leipziger wird alsdann beendet. Er schildert ebenso, wie die bei der Erledigung der Voruntersuchung zu überwinden waren; gestern Graf Königsmark, das Zustandekommen des Artikels im er habe alles gethan, um den einzelnen Zeugen, die zu vernehmen die dem Rennsport huldigen, nahe; er habe aber nicht Gelegenheit" Kleinen Journal", der von den fehlenden Zeugen handelt. Herr waren, das Beinliche zu nehmen, er habe das Menschenmögliche gegefunden, die Warnung des Herrn v. Manteuffel weiter v. Manteuffel sei von dem Erscheinen des Artikels unterrichtet ge- leistet, um die Boruntersuchung verhältnismäßig schnell abzuzu geben, speciell nicht an die Angeklagten. Der Zeuge weiß sich nicht gir erinnern, daß v. Manteuffel ihm wefen. Der Zweck des Artikels jei auch erreicht worden, es hätten schließen. Dies sei am 20. April geschehen. Daß die Angeklagten den Namen Wolff genannt habe; v. M. habe auch nur ganz all macht darauf aufmerksam, daß der Zeuge v. Manteuffel dem Zeugen Der Zenge wird hierauf entlassen. sich ja mehrere Zengen gemeldet. Der Angeklagte v. Kayser vom 20. April bis jetzt gesessen haben, sei nicht seine Schuld. gemein gesprochen und nicht etwa gesagt, daß die Warnung speciell Grafen Königsmart die Verteidigungsschrift v. Stayiers an v. Kayser und v. Kröcher weiter gegeben werden solle. Der Zeuge hat sich darauf beschränkt, einige ihm bekannte Offiziere im überreicht habe und fragt, ob das mit dem Amte eines Kriminalkommissars vereinbar sei. Zeuge v. Man allgemeinen aufzufordern, doch nicht mehr zu dem Spiel- teuffel erklärt den Fall für unbedenklich, als rein private Iub im Centralhotel zu gehen. Ein außerordentlich großes Ge= wicht hat er der Mitteilung des Herrn v. Manteuffel nicht beigelegt, Handlung. Der Oberstaatsanwalt tritt dem bei. er hat das Gefühl gehabt, daß v. Manteuffel nur einen Skandal bermeiden wollte. Letzterer habe übrigens eine Rückfrage, ob die Warnung stattgefunden habe, nie gehalten. Den Angeklagten b. Schachtmeyer fennt Zeuge nicht.
getrieben.
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Neue Zeugen.
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General v. Kröcher und Frau General v. Kröcher erklären sich auf Befragen bereit, ihre Aussage zu beeidigen. Der Gerichtshof verzichtet auf diesen Eid, wobei der Vorsitzende hervorhebt, daß der Gerichtshof in der Lage sei, auch ohne Eid diesen Aussagen vollen
Glauben beizumessen.
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,, Riesendusel."
Es folgt dann die Vernehmung mehrerer Zeugen, die mit den Angeklagten zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten ges spielt haben. Der eine bekundet, daß im Victoria- Hotel Herr v. Kröcher einen Riesendusel" an einzelnen Abenden gehabt habe. Solchen Duset haben aber manche Spieler hier und da. v. Schachtmeyer habe nur flein gespielt, v. Kayfer sei ein ristierterer Spieler gewesen. Ver dächtiges habe sich beim Spiel nicht gezeigt, auch das" Butaufen auf Seche sei nicht auffällig gewefen.
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Die nächste Zeugin ist die Schauspielerin Zona Russinger,
Zenge v. Werner war zwei- oder dreimal bei den Harmlosen", er ist der Meinung, Herrn Wolff nicht gesehen zu haben, er fennt ihn nicht. Beim Spiel ist nichts Auffälliges passiert. Manteuffelsche Praktiken. Die Herren v. Kayser und v. Kröcher hätten gewonnen, aber auch Beuge Dr. Leo Leipziger: Der Angeklagte v. Kayser verloren, einmal habe er vom Angeklagten v. Kayser 1000 M., ein Herr v. Kayser habe nicht gleich habe früher für das„ Kleine Journal" Artikel„ Aus der Gesell- ander mal 2000 M. gewonnen. schaft" geschrieben. Nachdem der Artikel im„ Berliner Tageblatt" bezahlt, aber später reguliert. In der Boruntersuchung habe er den erschienen war, tamen eines Tages v. Kayser und v. Kröcher zu dem Zeitraum des Schuldigbleibens irrtümlicherweise als zu lang an Gutsbesiger v. Schrader wird über das schon mehrfach er Zeugen und baten um Aufnahme eines Artikels„ Der Hintermann gegeben. Zeuge Bicekonsul a. D. Moos hat nur vor der Eröffnung des wähnte Spiel in Wiesbaden , an welchem auch v. Kröcher, v. Schacht Des" Berliner Tageblattes" in welchem ausgeführt wurde, daß klubs bei den„ Harmlosen" verkehrt. Er hat schon im Winter meyer und Wolff teil nahmen, vernommen. Die Anklage ist der Dr. Kornblum, der Gewährsmann des„ Tagebl.", nur Rache für 1895/96 bei Josiy, ipäter bei Hecht , Knoop und Wittkop gespielt. Meinung, daß hier ein zwischen den dreien abgekartetes Spiel vorfeinen Ausschluß aus dem Spielklub nehmen wollte. Zwei Tage, Seit dem März 1898 hat er nicht mehr gespielt. Im ganzen hat er gelegen habe und es nur darauf angekommen sei, Herrn v. Schrader nachdem der Artikel im Kleinen Journal" erschienen war, erhielt etwa 16 000-20 000 m. Verlust gehabt. Die Angeklagten fennt er auszunchmen". Angell. v. Kröcher bestreitet dies ganz ents Zenge von Herrn v. Manteuffel einen Brief; darin wurde er auf- aus der lezten Zeit. An den Angeklagten v. Kayfer hat er schieden. Es sei nicht wahr, daß er Wolff als einen„ reichen Frans gefordert, den Einflüſterungen über den Dr. Kornblum kein Gehör verloren. Bori: Sie haben die Herren v. Kayser und 30sen" vorgestellt und dem Zeugen v. Schrader erst Geld habe leihen zu schenken, derselbe ſei nach seiner Meinung ein hochachtbarer Herr, Pornblunt als ji amejiiche 3 willinge" bezeichnet? müssen, damit derselbe spielen konnte. Der Zeuge bekundet, daß ein vollkommener Gentleman, es sei nicht wahr, daß Ermittelungen gegen Dr. S. wegen gewerbsmäßigen Glüidsspiels eingeleitet sei und 3euge: Jawohl, Herr v. Kayser hat ja selbst zugegeben, daß er mit das Spiel in keiner Weise Verdacht bei ihm erregt, sondern sich in man sei es der Ehre des Mannes schuldig, solche falsche Nachrichten Kornblum befreundet war. Vorf.: Sit sehr hoch gespielt worden? ganz fairer Weise abgespielt habe. Ueber die Rolle des Wolff als nicht in die Presse zu lancieren. Beuge: Jawohl. Vors. Sie sind ja auch Schuldner reicher Franzose" soll später ein Zeuge vernommen werden. Auf Befragen giebt von Manteuffel des Herrn b. Kayser gewesen?-3enge: Ich bin es noch. Herrn v. Kröchers Verhältnis. 811, daß thatsächlich Ermittelungen wegen gewerbsmäßigen Glüdsspiels gegen Kornblum schwebten, Ich schulde ihm noch eine Reſtſumme von 1060 M. Auch früher habe ihm sei es aber darauf angekommen, daß Dr. K. nicht gewarnt und ich schon einmal eine größere Summe an ihn verloren, wohl über die seiner Zeit vorübergehend im Central- Theater engagiert war. 1000 m. Ich habe aber auch von ihm gewonnen. etwa zur Flucht veranlaßt werden könnte.- Zeuge Dr. Leipziger: Präs.: Wo war denn das? Bom Standpunkt der Presse muß ich es für mindestens eigenthümlich Beuge bestreitet, den Wolff näher gekannt zu haben, auch zu den Die 19 jährige, schneidig gekleidete Dame hat den Angeklagten Präs.: 8eugin: Ich kann mich nicht darauf besinnen. halten, daß der Kriminalkommiffarius v. Manteuffel, der mir in dem Artikeln des„ Berliner Tageblatt" habe er keine Beziehungen v. Kröcher in Berlin kennen gelernt. selben Briefe seine Dankbarkeit für eine Gefälligkeit ausdrückt, gehabt. War es in den Armorsälen, oder Blumensälen, oder solchen Orten? sich bemüht, eine ganz falsche Nachricht in die Presse zu 8eugin: Solche Orte besuche ich nicht.- Präs.: Oder war lancieren. Rechtsanwalt Dr. Schachtel betont, daß das, Der Zeuge hat auch die Verteidigungsschrift gelesen. Er be- es in der American Bar? 8eugin: Das weiß ich wirklich was v. Manteuffel in dem Briefe geschrieben, das Gegenteil hauptet, fie im Beugenzimmer gefunden zu haben. Rechtsanwalt nicht. Bräs.: Sie hatten dann ein Verhältnis mit Herrn der Wahrheit gewesen sei.v. Kayser: Es ist interessant, cha chtel giebt Auskunft, daß er die Verteidigungsschrift in v. Ströcher gehabt? 8eugin: 0, aber nur 3 Wochen lang.- daß v. Mantenffel, der thatsächlich wußte, daß schon lange ein Ver 100 Exemplaren habe drucken laffen, damit später der Angeklagte Bräs.: Hat Herr v. Kröcher großen Aufwand für Sie gemacht?- fahren wegen gewerbsmäßigen Glücksspiels gegen Dr. Kornblum jedem zeigen zeigen könne, ihn vorgelegen habe. 3eugin: O bewahre!-Präs.: Haben Sie nicht zusammen Zeugin: die Mite diniert, oder soupiert und viel Gelder verzehrt? schivebte, diesen für einen hoch anständigen Mann gehalten Ginige wenige Exemplare feien jetzt schon an habe. Wir verkehrten ge das hat nicht viel gekostet. Benge Dr. Leipziger: Leider habe ich Herrn glieder des Gerichts und einige Interessenten abgegeben worden. Nein, b. Manteuffel Glauben geschenkt und so habe ich mich denn ver- Der Zenge Moos hat einmal bei Hecht den Wolff die Bank halten wöhnlich im Savoy- Hotel. Präs: Na, da pflegt man auch Weißbier anlaßt gesehen, die Herren v. Kröcher und v. Kayser zu desavonieren. iehen. Wolff habe stark gewonnen, aber sonst habe er nichts Auf- nicht trinken.( Heiterkeit). Zeugin: Wir Die Folge war, daß die gegnerischen Blätter über mich herfielen. fälliges bemerkt. Der Geleimte sei an diesem Abend Kornblum haben ja manchmal Seft getrunken, zumeist aber Pilsener Bier und gewefen. Kornblum habe ihn einmal auf Wolff aufmerksam gemacht. Die Rechnung der Mahlzeiten war nicht sehr groß. Die Zeugin Kornblum habe an diesem Abend wohl über 2000 m. an Wolff bestreitet des weiteren, daß v. Ströcher ihr kostbare Geschenke gemacht verloren. Der Wagemut Kornblums sei ihm aufgefallen. An jenem habe. Sie habe weder Brillantringe, noch Wohnungsmiete von ihm Abend seien aber die drei Angeklagten nicht zugegen gewesen. erhalten, v. Ströcher habe vielmehr nur einmal eine Schneiderrechnung ( Mittagspause.) von etwa 150 M. für sie bezahlt und ihr einen Fächer geschenkt, der etwa 140 M. Wert gehabt haben dürfte.
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Die Verteidigungsschrift im Zeugenzimmer.
was
gegen
Das Protokoll des Grafen Königsmark.
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811
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Kriminalkommissarius Damm,
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Manteuffel im Kreuzverhör. Rechtsanwalt Dr. Schachtel wünscht in längeren ziemlich erregt verlaufenden Auseinandersezungen Auskunft über folgendes: Herr v. Manteuffel ist der einzige, der gegen Herrn v. Kayser ErmitteIngen angestellt hat und auf dessen Ermittelungen die ganze Anflage beruht. Der Zenge hat hier unter seinem Eide erklärt, daß gegen v. Kayser von feiner anderen Seite Verdächtigungen Nach Wiedereröffnung der Sigung wird zunächst das Protokoll erhoben worden seien und daß auch Herr Dr. Kornblum gesagt über die Vernehmung des Grafen v. Königsmart vor dem der alsdann vernommen wird, weiß wesentliches zur Sache nicht zu habe, er fönne Herrn v. Kayser nichts Ehrenrühriges nach Untersuchungsrichter verlesen. Es ergiebt sich daraus, daß Graf St. bekunden. Seiner Zeit war einmal Graf Königsmark bei ihm und fagen. Wie ist es nun möglich, daß troz alle dem bei dieser Bernehmung recht ungünstig über den Angeklagten hat ihm gesagt, daß ein Jeu- Klub begründet werden solle, was da jedenfalls auf Grund der Stellungnahme des Herrn v. Manteuffel, v. Kröcher ausgejagt und sich unter anderem dahin geäußert hat, zu thun sei und ob eine polizeiliche Anmeldung notwendig sei? Er, die Verhaftung des Herrn v. Kayser stattfinden und die Unter- daß der Artikel im„ Tageblatt" nicht übertrieben, sondern in allen Beuge, habe ihm geantwortet, daß das Spielen in einem Klub an sich ja fuchungshaft acht Monate andauern fonnte? Zeuge v. Manteuffel wesentlichen Teilen den Thatsachen entspreche. Er halte Herrn nicht strafbar sei, daß man sich aber vor dem Eindringen schmuziger erklärt, daß er für die Verhaftung nicht die verantwortliche v. Kröcher für einen gewerbsmäßigen Spieler, dieser habe sich Elemente hüten müsse. Er habe ihm ferner gesagt, daß er nähere Stelle sei. Ueber die Frage, ob und wer verantwortlich für die einmal geweigert, die Karten vom Block abzuziehen. v. Kröcher Auskunft über die Pflicht zur Anmeldung 2c. in der betr. Abteilung Berhaftung v. Kaysers sei und weshalb die letztere beschlossen sei, habe Herrn v. Gali in wenigen Tagen 40 000 M., Herrn v. Reccum des Polizeipräsidiums erhalten könne. Als dann der Artikel im
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