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Unbermögen dem Benachteiligten erfaßpflichtig war. Auf ehe- Specialbestimmungen für bestimmte Arbeiterkategorien lauten nicht maliges Mutterrecht deuten etliche Züge des öffentlichen Dirnen- auf Geld, sondern auf Getreide; z. B. bekommt ein Hüter 8„ Gur" wesens hin, das im alten Babylon ungemein verbreitet und gar Getreide das Jahr. Neben dem Silber leistete nämlich Getreide die nicht sonderlich verfehmt war. Außer in den Gottgeweihten" ber Dienste einer Geldware. Beide standen zu einander in einem staat Tempel hatte die Prostitution ihre Benuspriesterinnen hauptsächlich in lich normierten Weriverhältnis. den Restaurants, die zugleich Bordelle waren. Die babylonischen Wirtshäuser waren also Weibertneipen comme il faut, zumal auch die Inhaber dem zarten Geschlecht angehörten. Ihr Gewerbe war mit einer unangenehmen Gesetzbestimmung beschwert; der§ 109 des Hammurabischen Rechts bestimmt, daß Neberfordern der Gäste mit Ertränken der Wirtin geahndet wird.
und urwüchsigster Barbarei ftellt auch eine Anzahl von Paragraphen Ein merkivürdiges Mittelding zwischen hochentwickelter Civilisation des Gesetzbuchs dar, die sich mit medizinischen Dingen beschäftigen. Da werden Tagen aufgestellt, was ein Arzt für bestimmte Leistungen zu bekommen hat. Wenn er z. B. einem franken Freien mit dent Operationsmeffer eine Wunde macht und ihn dadurch heilt, so soll er Wenn das Weib in Babylon einmal größere Rechte besessen hat dafür 10 Sefel Silber erhalten. Wenn es sich um einen Freigelassenen in den Geseßen Hammurabis ist verteufelt wenig davon übrig handelt, so beträgt der Anspruch des Arztes 5 Sekel. Bei einem geblieben. Es bestand Monogamie, aber bloß für das Weib, nicht Sllaven hat der Eigentümer 2 Sefel an den Arzt zu ent für den Manu, der sich vielmehr mit bestimmten Einrichten. Für Heilung von Knochenbrüchen oder erkrankten Weichschränkungen„ Nebenfrauen" halten, mit Buhldirnen verlustieren teilen hat ein Freier 5 Setel zu bezahlen, ein Freigelafener 3, und seine staatlich angetraute Chehälfte zum Tempel hinaus für einen faiserlichen flaben der Eigentümer 2. Es gab auch jagen konnte. Die Frau aber fonnte nur in ganz seltenen Fällen schon besondere Tierärzte: Wenn der Arzt der Minder oder Esel ihrer Wege gehen; sonst wurde sie für böswilliges Verlassen ihres einem Rinde oder Esel eine schtvere Munde macht und das Tier Dem Manne drohte feine entsprechende Strafe, heilt, so soll der Eigentümer Sekel dem Arzt als 2ohn geben." ebenso wenig wie für den Ehebruch. Dieser ward beim Weibe Das alles läßt ja nun auf eine hohe Wertschätzung sachlundigen wiederum allemal mit Ertränken bestraft, beim Manne dagegen nur medizinischen Beistands schließen, die für den Aerztestand sehr erdann, wenn er dadurch einem andren Ehemann fein Monopol auf freulich gewesen sein muß. Aber es sind der auf sie gemünzten Bedie angetraute Sllavin fürzte. Die einzige Milderung der Ehebruchsstimmungen noch mehr und da handelt es sich um Schuy strafe bestand darin, daß zum Beweis Ertappen auf frischer That maßregeln gegen Stümper, Kurpfuscher und Quadjalber, nötig war. Die Milderung ist aber nur scheinbar; denn der die von solch drakonischer Strenge und bedrohlicher Allgemein Baragraph 132 besagt:„ Wenn gegen jemandes Ehefrau wegen heit waren, daß schon erhebliches Selbstvertrauen dazu gehört cines andren Mannes der Finger ausgestreckt wird( Denunziation), haben muß, um an den franken Mitmenschen herumzudottern. Bem sie aber mit einem andren schlafend nicht angetroffen wird, so soll der Arzt nämlich das Bech hat, einen freien Patienten mit dem Ersie für ihren Mann in den Fluß springen." Im deutschen Recht folge zu operieren, daß er nachher stirbt oder das Auge einbißt, so heißt das die Wasserprobe. War die Frau unschuldig, so schwamm follen den glüdlichen Heillünstler die Hände abgehauen werden. sie nach babylonischer Vorstellung, die darin einen Gegensatz zur Bajfiert das Malheur beim Operieren eines Stlaven, so hat der deutschen bildet, oben auf; ging fie unter, so ward sie als über- Arzt bloß dem Eigentümer einen neuen Silaben zu liefern. führte Chebrecherin vollends ertränkt. Hoffentlich haben die baby Wenn der Tierarzt ein Stück Vieh auf medizinischem Wege um lonischen Frauen schwimmen können. Aehnlich ideale Rechtsbegriffe die Ede bringt, so hat er dem Eigentümer des Preises zu er sprechen aus der Bestimmung, wonach eine Ehefrau, die ihren Mann fegen. wegen eines andren ermorden läßt, aufgepfählt werden soll. Was nämlich mit dem Manne im entsprechenden Falle zu geschehen hat, davon schweigt des Königs Höflichkeit. Man würde jich aber weiter nicht wundern, wenn so ein Blaubart öffentlich belobigt worden Der Gott der Liebe. fann es nicht gut gewesen sein, der fich in Hanunurabis Gesetzen offenbart hat. Das be= weisen auch die drakonischen Strafen, die auf Verlegungen des Privateigentums gesetzt sind. Diebstahl wird grundfäßlich mit dem Tode geahndet. Originell ist eine Specialbestimmung für Ein brecher: Wenn jemand in ein Haus ein Loch bricht, fo foll man ihn vor jenem Loche töten und einſcharren". Bei Körperverlegung gilt der Grundsatz der Vergeltung, der aus dem alten Testament bekannt ist: Wenn jemand einem andern das Auge zerstört, so soll man ihm sein Auge zerstören. Wenn er einem andern einen Knochen zerbricht, so soll man ihm seinen Knochen zerbrechen... Wenn jemand die Zähne von einem andern Seinesgleichen aus schlägt, so soll man ihm seine Zähne ausschlagen." Bringt man jemand in Streit eine Wunde bei, so tommt man mit den Kurkosten davon, wenn man beschwört, es nicht mit Wissen und Willen gethan zu haben. Fahrlässige Tötung kostet unter der gleichen Bedingung der Eidesleistung eine halbe Mine Geld. Teurer ist es, wenn ein freier Mann einen andern von gleichem Range prügelt. stostenpunkt: 1 Mine. Schlägt man dagegen einen Höherstehenden, so werden einem 60 mit der Ochsenhautpeitsche übergezogen.
wäre.
Coder Hammurabi . Borausgeht ihnen ein Baragraph, der die AnHöchst originell find auch die baupolizeilichen Vorschriften des spriche des Baumeisters firiert. Er bekommt, wenn er für jemand ein Haus vollendet, pro, Sar" bebaute Fläche 2 Sekel Silber. Das dicke Ende. Wenn nämlich das von einem Baumeister aufgeführte ist ja mun sehr nett für den Baumeister, aber num kommt das meister getötet. Das Zusammenbrechen von Papierbauten muß nicht Hans einstürzt und den Besizer erfchlägt, so wird dafür jener Bau ganz felten gewesen sein, nach weiteren Detailbestimmungen zu schließen. Ein Muster vergeltender Gerechtigkeitspflege ift der Paragraph, wonach der Sohn des Baumeisters getötet wird, wenn beim Hauseinsturz der Sohn des Eigentümers ums Leben kommt. Büßt der Besizer bei der Katastrophe einen Sflaben ein, so hat der Baumeister einen neuen zu liefernt. Desgleichen ist Sachschaden zu ersetzen. Außerdem hat der Baumeister auf eigene stosten ein gute Tage gehabt haben; stand ihnen dod sogar das Recht zur neues Haus aufzuführen. Die Hausbefizer müssen dazumal ihren Mieter vor Ablauf der Kontraktszeit vor die Thüre zu setzen, wenn sie ihm einen entsprechenden Teil der vorauszubezahlenden Miete zurüderstatteten. Daß demgemäß auch der Mieter jederzeit den Vertrag hätte lösen können, davon ist nirgendwo die Rede.
größen.
schaft sind es, wie auch sonst im Altertum, beständige Striege, die den freien Bauer ruinieren, ihn in Schulden und in die Hände des Bucherers bringen. Das Schuldrecht ist von der üblichen Härte: der Gläubiger kann sich im Notfall dadurch bezahlt machen, das er Frau und Kinder des Schuldners und schließlich ihn selber als Sllaven für sich schanzen läßt. Hier greift das Hammurabische Gefegbuch mit etlichen Wilderungen ein, die vor allem beziveden, den zum Heeresdienst Aufgebotenen vor den Klauen der Bucherer zu sichern. Außerdem wird bestimmt, daß Frau und Kinder eines zahlungsunfähigen Schuldners, die er in die Knechtschaft hat geben müssen, nach drei Jahren Frondienst die Freiheit wiedererlangen sollen.
buche Hammurabis entgegentritt: eine ausgedehnte Warener zengung Es ist eine mannigfach abgestufte Gesellschaft, die uns im GesetzSo billig kommt man aber bloß davon, wenn man frei ist. ist vorhanden, zahlreiche Berufe, alle möglichen Befitformen und Wer das Unglück hat, als Silave fich an einem Freien zu ber greifen, wird mit Dhrenabschneiden bestraft. Ob er nur eines Ohres Dies babylonische Corpus juris des 23. vorchriftlichen Jahroder aller beiden verlustig ging, wird nicht ausdrücklich gesagt. hunderts ist ganz augenscheinlich das Erzeugnis einer Zeit mit Vielleicht beließ man ihm eins für den Fall, daß er sich erfrechte, icharf zugespigten socialen Gegensägen, nicht bloß zwischen Sklaven zu seinem Eigentümer zu sagen: Du bist nicht mein Herr"; und Freien, sondern auch zwischen den Freien selbst. denn alsdann mußte ihm sein Herr das Ohr abschneiden. Die Mittel, die hier eine Zerklüftung herbeigeführt haben, Die Stlaberei war, wie überall im Altertum, so auch in erkennt man ganz deutlich: abgesehen von der Sllavenwirt Babylon Grundlage der ganzen Kulturherrlichkeit. Der Sflave war rechtlos, fam für das Gesetz nur insoweit in Betracht, als bei Beschädigung eines Sklaven durch einen Dritten der Eigentümer Ersatzansprüche hatte: ähnlich wie beim Vieh, mit dem der Sllave auf einer Stufe steht. Sonst beschäftigt sich Hammurabis Gesetzbuch nur noch mit den Sllaven, indem es Vorkehrungen trifft, um das Entlaufen zu verhüten. Der Wiederbringer entlaufener Sllaven hat vom Eigentümer zwei Sefel Belohnung zu fordern. Wer einem Sklaven zum Stadtthor hinaushilft, wird getötet. Wer den Ent sprungenen in seinem Hause birgt, wird desgleichen getötet. So giebt es der Möglichkeiten, um Hals und tragen zu fommen, wie man sieht, viele und mannigfaltige. Eine der merkwürdigsten ist die, daß, wer beim Löschen eines Brandes etwas vom Eigentum der Bewohner entwendet, in dasselbe Feuer geworfen werden soll. Außer den Sklaven fennt das Gesetzbuch übrigens auch freie Handwerker und Lohnarbeiter: Ochsenknechte, Hirten, Feldarbeiter, Schneider, ZimmerLeute, Maurer usw. Was sie zu fordern haben, ist staatlich fest gefeßt. Für Lohnarbeiter gilt die allgemeine Tage: Wenn jemand einen Lohnarbeiter mietet, so soll er ihm von Neujahr bis zum fünften Monat( April- August Zeit der langen Tage und der Erntezeit) 6 Groschen Silber für den Tag geben, vom sechsten Monat bis zum Ende des Jahres soll er ihm 5 Groschen für den Tag geben.
Wegen dieses Flicwerks erhebt Hammurabi augenscheinlich den Anspruch, unter die berufenen Vertreter des socialen Königtums gerechnet zu werden. Er rühmt sich in der bombastischen Einleitung, die ebenso wie das ruhmredige Schlußwort an den Grundsay:" Bescheidenheit für Lumpen" gemahni, er habe bewirkt, daß das Recht im Lande Geltung befommie, der Starke den Schwachen nicht schade. Es scheint aber Nörgler gegeben zu haben, die mit seinen Leistungen nicht so zufrieden waren, wie der gotterleuchtete König felber. Ein Paragraph des Gesetzbuches bestimmt, daß eine Schentwirtin, in deren Haus fich Verschwörer" bersammeln, ohne daß sie selbige
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