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Versammlungen.

I. Bezirk: Pasche, Potsdamerstr. 43: II. Bezirk: Leder, Bismard Dr. Störmer aus eigenem Antriebe vor den Gerichtshof und erklärte, Maurer. Am Dienstag tagte in Cohns Festsälen eine gut

ftraße 74; 111. Bezirk: Gimpel, Osnabrückerstr. 1 und Dörre, Wall­straße 90; IV. Bezirk: Kant, Pestalozzistr. 65; V. Bezirk: Wernide, Bismarckstr. 34; VI. Bezirk: Röttger, Leibnizstr. 3; VII. Bezirk: Bredlow, Ansbacherstr. 31.

des

feien.

in welcher Parteigenosse Dr. Lug einen Vortrag halten wird. Nach| wettet hat. In der Hauptverhandlung fam es nun wesentlich darauf Nach ganz kurzer Beratung verkündete das Gericht die Ent dem Vortrage findet ein gemütliches Beisammensein mit Tanz statt. an, den Geisteszustand des Angeklagten festzustellen, da sich nach ſcheidung, daß die Berufung zu verwerfen sei. Von einer Schöneberg . Für die bevorstehenden Stadtverordneten- Wahlen dieser Richtung hin lebhafte Zweifel geltend gemacht hatten. Domad Verlegung des Juteresses und der Ehre des Arbeiterstandes durch den Schöneberg . Für die bevorstehenden Stadtverordneten- Wahlen ist von dem Oberarzt der fgl. Charitée, Prof. Dr. Köppen und auch Beugen Bernard könne nicht die Rede sein, denn nicht alle Arbeiter im 5., 12. und 13. Bezirk findet Sonntag früh 72 Uhr eine Flug durch den Gerichtsphyfikus Dr. Stör mer untersucht worden und wollten den 1. Mai feiern. Die Absicht des Angeklagten sei dahin blattberbreitung statt. Die Genossen wollen sich zahlreich beide Herren wohnten als Sachverständige der Verhandlung bei. gegangen, dem Bernard Furcht einzuflößen, so daß er die Stelle auf­in einem der hier bezeichneten Lokale einfinden: Obst. Grunewald - Das Gutachten ging ziemlich übereinstimmend dahin, daß zwar ganz gebe. Das Wesentliche an seiner Aeußerung sei nicht die Beleidigung, straße 110, 2c, Hauf und Wielandstraßen- Ede. bestimmte Zweifel au der geistigen Gesundheit des Angeklagten er sondern die Drohung. Zwei Wochen Gefängnis seien daher, obgleich Charlottenburg . Den Parteigenossen hiermit zur Kenntnis, hoben werden können, der körperliche Befund aber noch nicht ge- der Angeklagte unbestraft sei, eine angemessene Strafe. daß am Sonntag, morgens 8 1hr, eine Flugblatt- Ver- nügende Anhaltspunkte dafür gebe, daß der Angeklagte thatsächlich breitung von folgenden Lokalen aus stattfindet, und zwar für: an Gehirnerweichung leide. Auf Grund neuer Momente trat gestern daß die neuen Ermittelungen mit zwingender Notwendigkeit dazu führen müßten, sein erstes vorläufiges Gutachten abzuändern. Er er besuchte Mitgliederversammlung der Bahlstelle Berlin II des Central klärte, daß das jetzt vorliegende Material nicht nur ausreiche, sondern verbandes deutscher Maurer. Winzler hielt einen beifällig auf­geradezu zu dem Schluß zwinge: Der Angeklagte ist geistestrant genommenen Vortrag über Das Recht auf Arbeit ". An der Dis­Nigdorf. Die Stadtverordneten- Versammlung hatte gestern und war es schon zur Zeit der That, so daß er im Sinne fussion beteiligten sich Schulz, Mud und 3öllner im Sinne § 51 nicht verantwortlich zu machen ist. Der als des Referats. Sodann gab Panser das Resultat der am zunächst zu einem Antrag des Magistrats auf Aufhebung des Orts Eachverständiger bereits entlassene, nunmehr aber wieder herbei 4. Oftober stattgehabten Baukontrolle bekannt. Von allen Rednern statuts vom 11. Dezember 1879 Stellung zu nehmen. Nach diesem citierte Professor Dr. Koeppen äußerte sich nicht mit derselben wurde das lane Verhalten und die Interesselosigkeit gerügt, Ortsstatut ist für den Bezirk Rigdorf die Erlaubnis zum Betriebe Bestimmtheit, betonte aber, daß die von ihm bereits hervorgehobenen welche ein großer Teil der hiesigen Maurer an der Inne­der Gastwirtschaft oder zum Ausschänken von Wein, Bier oder anderen, nicht unter die Gattung von Branntwein oder Spiritus weifel durch die neuen Momente noch wesentlich verstärkt worden haltung der Vertragsbestimmungen haben. Im Interesse der All­gemeinheit liege es vor allen Dingen, daß die festgesetzte Arbeitszeit, fallenden geistigen Getränken von dem Nachweise eines vorhandenen Nach diesem Gutachten der Sachverständigen schien die Ver- welche jcgt 81/2 Stunden täglich beträgt, von allen Stollegen inne­Bedürfnisses abhängig. Für die Aufhebung des Statuts beruft sich nehmung der zahlreich erschienenen Beugen überflüssig, denn gehalten werden müsse. Es wurde den skollegen aufgegeben, überall, der Magistrat auf die Nüglichkeit der Gewerbefreiheit. Er führt Staatsanwalt und Verteidiger gaben der Ansicht Ausdruck, wo die vertragsmäßige Arbeitszeit nicht innegehalten wird, dieselbe aus, daß jede Einschränkung der Gewerbefreiheit dem ge- daß der Angeklagte hiernach unbedenklich freizusprechen sei. von den Arbeitgebern zu fordern. Ein schwerer Verstoß gegen die deihlichen Wachstum der Städte hinderlich sei. Nach kurzer Debatte Auch der Vorsigende glaubte, daß er da ein Vertragsbestimmungen trifft auch der Leitung des Arbeit wurde einstimmig die Aufhebung des Orts statuts ohne weitere Zengen- geberbundes, da dieselbe nicht mit gehörigem Nachdruck in beschlossen. Für den neunten Schiedsmannsbezirk, umfassend negativer Spruch zu erwarten war Hermannstraße 1 bis 103 und 193 bis 253, die Wanzlichstraße, die verhandlung den Geschworenen die Schuldfragen, in denen die Einzel- diefer Beziehung gewirkt hat und ist die Vertretung der und die auf legteren be­Selchowerstraße, die Weisestraße, Herrfurtstraße und Lichtenrader - fälle getrennt aufgeführt waren, unterbreiten fönne. Zu allgemeinem Arbeitnehmer in der Achtzehner Kommission beauftragt, die Stannen sprachen aber die Geschworenen den Angeklagten in einem Namen der Arbeitgeber, der Bauten straße wurde Schlächtermeister Seltmann, Hermannstr. 53, ge­zur Verhandlung gekommenen Falle schuldig stehenden Mißstände dem Bund zu übermitteln mit der Forderung, wählt. Zum Mitgliede der Armenkommission für den 7. Kommissions- und erklärten sich zur Beantwortung der übrigen Fragen außer für Abhilfe Sorge zu tragen, widrigenfalls wir das Nichteingreifen bezirk bestimmte die Versammlung den Eigentümer Berg , Hermannstr. 21c. Nach Erledigung einiger Straßensachen bestande, da ihnen die Unterlagen zu einer Entscheidung fehlten. Da des Bundes als groben Verstoß gegen den Vertrag betrachten werden, in den Fragen eine fortgesetzte Handlung" angenommen war, die wofür letzterer auch die Konsequenzen zu tragen hat. Das Resultat antragte Stadtverordneten- Vorsteher Sander, in einer Eingabe durch einen Fall natürlich nicht erschöpft sein konnte, so hielten die der Baukontrolle ist in der heutigen Nummer dieses Blattes unter die zuständigen Behörden darum zu ersuchen, den sogenannten Guts bezirk Hasenheide der Stadt Rigdorf einzuverleiben. Es handelt Prozeßbeteiligten diesen Spruch übereinstimmend für einen fachlich Gewerkschafliches" zu finden. die Geschworenen mußten sich nochmals Rixdorf. Seine diesmalige Generalversammlung hielt der sich in der Hauptsache um die Südseite der Straße unzulänglichen und zur Beratung zurückziehen. Der Vorsitzende gab ihnen mit focialdemokratische Verein Vorwärts" im Gröplerschen Lokale, Berg Hafenheide mit ihrem Hinterlande, die in kommunaler Beziehung auf den Weg, daß nach der Judikatur des Reichsgerichts schon straße 147, am 10. Oktober ab. Nach Eröffnung derselben macht zu Tempelhof gehört. Reperau( Soc.) warnte vor Ueberstürzung ein begründeter Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit zu einem Frei- der Vorsitzende die traurige Mitteilung, daß der Tod schon wieder Durch die Einverleibung bekäme man im Militärfiskus einen böjen spruche genüge. Die Geschworenen verstanden sich aber auch jezt ein dem Verein seit Gründung desselben angehörendes Mitglied, den Durch die Einverleibung befäme man im Militärfistus enten bösen Nachbar. Herr Be I wünschte die Niedersetzung einer Kommiffion. Herr Be I wünschte die Niedersetzung einer Kommission. fit ä Bürgermeister Boddin trat für eine sofortige Entschließung ein, icht dazu, die Schuldfrage zu verneinen, sondern verlangten weitere Genoffen Hof it a dt, entrissen hat; derselbe gehörte seiner Zeit dem Bürgermeister Bod din trat für eine sofortige Entschließung ein, Beweisaufnahme. Nunmehr erklärten Prof. Köppen und Dr. Störmer, Allgemeinen deutschen Arbeiter- Verein" an. Die Anwesenden ehren weil sich gerade jetzt das Ministerium mit der Vorbereitung eines Gesetzes beschäftige, das die Angliederung dieses dem eigentlichen daß der Angeklagte unter keinen Umständen verhandlungsfähig sei das Andenken des Verstorbenen durch Erheben von den Plätzen. Tempelhof so fernen Gemeindeteiles an eine Nachbargemeinde be- und seine Geistesfrankheit sicher bald zunehmen werde. Dr. Störmer Hierauf giebt der Vorfiyende seinen Bericht. meinte: Wer an die Verhandlungsfähigkeit dieses Kranken glaubt, müßte wurden zwei Generalversammlungen, vier Mitgliederversamm zwecke. Der Antrag wurde schließlich fast einstimmig an auch an die Unsterblichkeit der Menschen glauben. Staatsanwalt und Ver- lungen, sechs Vorstandssigungen und drei außerordentliche teidiger beantragten hierauf vorläufige Einstellung des Ver Sigungen abgehalten. Durch den Tod schieden zwei Mitglieder Jn Schöneberg find diejenigen Hausbesizer, die auf Grund fahrens, auf die der Gerichtshof auch erkannte. Auf den Antrag aus. Gleichzeitig macht der Vorsitzende die Mitteilung, daß einer ihnen früher erteilten Erlaubnis das Dachgeschoß ihrer Häuser des Dr. Davidsohn wurde der Angeklagte aus der Haft ent der Vorstand das Buch der Erfindungen" angekauft habe, was die zu Atelierzwecken eingerichtet haben, von der Polizeibehörde lassen. Versammlung gutheißt. Aus dem Bericht des Stassierers ist hervors aufgefordert worden, die Ateliers bis zum 1. April nächsten Jahres In dem Strafverfahren gegen den Reichsglöckner" Joachim zuheben, daß dem Verein 601 Mitglieder angehören. Eie Einnahmen zu beseitigen. Die etwa 50 in Betracht kommenden Hausbesitzer Gehljen scheint es nur langsamt vorwärts zu gehen. Vor länger betrugen 449,85 M., die Ausgaben 201,95 M., es bleibt mithin ein als drei Wochen wurde die Anklage wegen Beleidigung des Char Bestand von 247,90 M. Wurbs, Vibliothekar, giebt einen Ueber­lottenburger Magistrats vor dem Landgericht. II verhandelt, der blick über die Bibliothek und muß konstatieren, daß leider die zurüdgegangen ist. Im weiteren teilt Termin aber schließlich vertagt und beschlossen, dem Angeklagten Frequenz derselben eines Bibliothekspindes seine beschlagnahmten Papiere, die er zu seiner Verteidigung bedarf, er mit, daß die Anschaffung ersucht die Versammlung auszuhändigen. Dies ist noch nicht geschehen. Sein Verwendig geworden ist und Die Summe von 60 Mark wird dazu bewilligt. Schulz, der Revisor, konstatiert, daß er teidiger, Rechtsanwalt Dr. Schöps hat nun den Antrag gestellt, die Beschaffung eines solchen. leider nur allein den Markenbestand und die Bücher des Kassierers Beschlagnahme der Papiere überhaupt aufzuheben. revidiert und alles in bester Ordnung befunden habe, er beantragt daher, dem Kassierer Decharge zu erteilen, welchem die Versammlung stattgiebt. Gleichzeitig bittet er, 150 M. zur Agitation zu über­weisen, was geschieht. Es erhält nun zu seinem Vortrage über Materialistische Geschichtsauffassung " Paul Jahn das Wort. Derselbe erledigt sich des schwierigen Themtas zur vollen Zufrieden heit seiner Zuhörer. Eine Diskussion fand nicht statt. Juzwischen war ein Antrag eingegangen, an Stelle der ihres Amtes müden Re­visoren zwei andere zu wählen. Die Wahl fiel auf Rosenbaum und Schweizer . Slein giebt bekannt, daß das diesjährige Stiftungsfest am 18. November im Apollo- Theater stattfindet und Billets sich schon im Umlauf befinden. Ein Antrag, das Parteitags Protokoll an die Mitglieder gratis zu verteilen, findet durch Zurüc nahme desselben seine Erledigung.

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genommen.

wollen im Verwaltungsstreitverfahren diese Verfügung anfechten.

Die elektrische Straßenbahn Berlin- Pankow, welche jetzt ihren vorläufigen Endpunkt an der Ecke der Elsasser- und Garten­straße hat, wird am Sonnabend ihre Fahrten bis zur Georgenstraße

ausdehnen.

Ruchlosigkeit. In einer der letzten Nächte sind auf dem Kirch­hof in Lichtenberg etwa dreißig Tafeln, Krenze und andere Gedenkzeichen von ruchlosen Frevlern umgestürzt und teilweise zer­schlagen worden. Auf Ermittlung der Thäter ist eine Belohnung von 100 M. vom Gemeindevorsteher ausgesetzt worden.

Sociale Rechtspflege.

Gerichts- Beitung.

Leute.

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Vermischtes.

Nach demselben

not um

Eine brutale Mikhandlung seines Untergebenen führte den Droschtenfuhrherrn Julius Arndt aus der Quigowstraße wegen ge­fährlicher Körperverlegung auf die Anklagebant vor der 129. lb­teilung des Amtsgerichts I. ils der Angeklagte eines Abends auf jein Gehöft fam, fand er dortselbst eines seiner Pferde liegen, wel. ches der betreffende Droschkentutscher nach seiner Behauptung so ab­Von der Brauerei und Mälzerei- Berufsgenossenschaft gehegt hatte, daß es nach etwa 10 Minuten verendete. Das regte den erhalten wir folgende Zuſchrift: Zu der am 11. Oftober 1899 ver- Angeflagten natürlich auf; als damn nach einiger Zeit der Droschten öffentlichten Rekursentscheidung ist zu erwähnen, daß der bei dem futscher Bahl von der Tour nach Hause kam, stürzte er auf ihn zu Malzfabrikanten M. in B. angestellte und bei dem Bau einer elektri- und schrie ihn an: Na, Sie konnten wohl auch wieder nicht nach schen Anlage verunglückte Obermälzer 3. nicht um seine Unfallrente Hause finden! Kommen Sie vom Bock herunter!" Da es dem Angeklagten zu lange dauerte, ehe Pahl der seine Beine in eine gekommen ist. Die Brauerei- und Mälzerei- Berufsgenossenschaft,- Settion VI( Berlin ), sowie das Schiedsgericht, hatten den Berlegten Dede gewickelt gehabt hatte- herunterfam, padte er ihn am Stragen Sektion VI( Berlin ), sowie das Schiedsgericht, hatten den Verletzten und zog ihn vom Bock herunter. Dann ergriff er die Pferdeleine seiner Zeit allerdings mit seinem Anspruch abgewiesen, weil sie der seiner Zeit allerdings mit seinem Anspruch abgewiesen, weil sie der und schlug mit demjenigen Teile, an welchem sich die Schnallen be Meinung waren, daß die Berufsgenossenschaft der Feinmechanit für den Unfall einzutreten habe. Als dann das schiedsgerichtliche und Rekurs- finden, fortgejezt auf Pahls Kopf ein, daß dieser start blutete. Das verfahren gegen die Berufsgenossenschaft der Feinmechanik schwebte, ärztliche Attest stellte namentlich Verlegungen und Schwellungen von Riesige Betrügereien sind in Leipzig von dem Fabrikanten hatte schon die Brauerei und Mälzerei- Berufsgenossenschaft im Augen und Ohren fest; der Gemißhandelte hatte auch Fieber gehabt, Oftober 1898 bis zur endgültigen Regelung des Rechtsstreits die o daß eine Zeitlang der Ausbruch einer Gehirnerschütterung befürchtet Neuer begangen worden. Seine Verhaftung macht einer ganzen worden war. Der Staatsanwalt beantragte 200 Mart Geld- Reihe von Betrügereien und Fälschungen ein Ende, durch welche der vorläufige Fürsorge für den Verletzten übernommen. Nach­dem nun im Erkenntnis des Reichs- Versicherungsamts die Brauerei trafe, während Rechtsanwalt Hans Hoffmann als Verteidiger bis dahin geachtete Mann seine Geschäftsfreunde um etwa 500 000 und Mälzerei- Berufsgenossenschaft als solche bezeichnet worden war, für eine mildere Strafe plaidierte. Der Gerichtshof hielt jedoch Mart geschädigt hat. Der Verhaftete ist Mitinhaber des großen welche für den Fall einzutreten hätte, wurde dem p. Z. durch Be- nicht einmal das beantragte Strafmaß für ausreichend, sondern Fabrik- Etablissements von Neuer 1. No. in Leipzig - Lindenau , allerersten Ranges auf dem Kon­fcheid vom 14. Juli 1899 endgültig die Höhe der ihm be- erkannte auf 300 M. Geldstrafe. Es handle sich um eine so robe einer Buntpapier Fabrik fcheid vom 14. Juli 1899 endgültig die Höhe der ihm be- Mißhandlung eines Untergebenen, daß der Gerichtshof lange ge tinent. Während er für sehr reich galt, befand er sich willigten Stente bekannt gegeben und ihm für die bereits verflossene schwankt habe, ob er nicht auf Freiheitsstrafe erkennen solle; er habe schon seit Jahren in schwerer finanzieller Bedrängnis und griff, un Zeit, d. h. vom Beginn der 14. Woche ab, die Rente nachgezahlt. schließlich davon abgesehen, um nicht die sociale Stellung nicht Konkurs anmelden zu müssen, zu dem Mittel der Wechsel­des Angeklagten zu untergraben. reiterei. Sein Helfershelfer dabei war u. a. auch der Agent Möchten die Richter doch auch aus solchen Erwägungen milder Ottomar Apel aus Charlottenburg , der die wertlojen urteilen, wenn Arbeiter auf der Anklagebant stehen. Diese Accepte bei Berliner Häusern unterzubringen wußte und so viele Der seit Mittwoch vor dem Schwurgericht des Landgerichts I werden in den meisten Fällen durch eine Gefängnisstrafe viel hiesige Firmen arg schädigte. Im feine bedenklichen Operationen zu unter Vorsitz des Landgerichts- Direktors Felisch verhandelte Straf - empfindlicher in ihrer socialen Stellung" geschädigt als wohlhabende verschleiern, führte Reuter falsche Bücher. Der Staatsanwalt hat die Beschlagnahme sämtlicher Geschäftsbücher und Korrespondenzen ver prozeß gegen den früheren städtischen Steuererheber Albert Domad hat eine ganze Reihe psychologisch und juristisch inter - Ein zeitgemäßer Maifeier Prozeß. Der Kistenfabrikant fügt und Apel durch die Kriminalpolizei von Charlottenburg ver effanter Momente zu Tage gefördert und schließlich ein vorzeitiges Bernhard uhg in der Köpenickerstraße 154 entließ am 2. Mai d. J. haften lassen. Weitere Verhaftungen stehen bevor. Ein feltsames Eisenbahnunglück ereignete sich dem Berliner Ende gefunden. Der Angeklagte war beschuldigt, Steuergelder im jämtliche Arbeiter, die den 1. Mai gefeiert hatten, darunter befanden Betrage von über 9000 M. unterschlagen und zur Verdeckung sich auch alte Leute, die seit Jahren bei ihm in Arbeit gestanden Tageblatt" zufolge am Mittwochnachmittag auf der Linie Berlin­der Unterschlagungen die Register gefälscht zu haben. Domack, hatten. An Stelle eines der Entlassenen nahm der Kisten Stettin . Als der gegen 4 Uhr nachmittags von hier abgelassene der auf der den Anklagebant Eindruck der Klempnergeselle Zug in der Nähe der Station Schönermark angelangt war, passierte schwer zuschneider Wilhelm Bernard franken Menschen machte, hat zwei Feldzüge mitgemacht und wurde Ewald Völkel, der früher mit Bernard bei Wiesenthal in furz vor demselben eine dem Lieutenant Kühn in Frauenhagen ge im Jahre 1875 als Steuererheber des Magistrats angestellt. Leute, Friedrichsberg gearbeitet hatte und für Wiesenthal am 4. Mai d. J. in hörige Pferdeherde auf einem lebergange das Bahngeleise. Der die ihn kennen, geben ihm das Zeugnis, daß er ein pflichtgetreuer, dem Gebäude, wo sich auch die Fabrik von Fuhg befindet, bei einem Maschinenführer vermochte nicht mehr, den Zug zum Stehen zut umgänglicher Beamter gewesen ist, bis ein Gemüt durch ein un- Pianofabrikanten Kisten abgeladen hatte, hörte dort von seinem bringen, so daß der Train in die Herde hineinfuhr, wobei neun glückliches Ereignis verdüstert wurde. Er hatte nämlich im Jahre Kollegen bei Fuhg, daß sie wegen der Maifeier entlassen seien. Er Fohlen niedergerissen und völlig zermalmt wurden. Der Unfall 1890 das Unglück, unter dem falschen Verdachte, ein Sittlich hörte, daß Bernard sich nicht gescheut habe, in ihre Arbeitsstelle zu hielt etwa 1/2 Stunden den Zug auf, welcher sodann die Unglücks­teitsverbrechen begangen zu haben, unschuldig in Haft gereden. Während dieser Unterhaltung fam Bernard aus der Fabrit. stelle erst nach erfolgter Auswechselung der Lokomotive verlassen nommen zu werden, und diese Thatsache scheint auf seinen Seelen Völkel ließ sich in seiner Empörung über das Verhalten des Bernard konnte. zustand von den verhängnisvollsten Folgen gewesen zu sein. dazu hinreißen, ihm zuzurufen: Mach' daß Du wegkommst, Ein sociales Drama von erschütternder Gewalt fand dieser das werde ich Dir noch besorgen." Tage in Jastrow, einem kleinen Städtchen der Provinz Posen , feinen Sein ganzes Wesen hat sich seitdem geändert, er ließ auch in startem Du Maße den Alkohol auf seine Nerven wirken, und es ist festgestellt, Bernard denunzierte den Völkel, der Staatsanwalt erhob Abschluß. Im Sommer d. J. stand der Sattler Gehrke aus Jastrow daß er oft mehr als 8 Schnäpse und 8 Gläser Bier täglich zu fich öffentliche Klage wegen Beleidigung, und Völkel, ein uns mit seiner Ehefrau vor den Schwurgericht in Schneidemühl unter nahm. Verderblich scheint es für ihn auch gewesen zu sein, daß bestrafter Arbeiter, wurde vom Schöffengericht unter Vorsitz des der Auflage, das zwei Jahre alte sind der beiden mit Morphium feinem damaligen dem Borgesetzten, Bureau Amtsrichters eit wegen Beleidigung mit 14 Tagen Gefäng vergiftet zu haben. Die Eheleute Gehrke waren ohne eigene Schuld suchten sich und ihr Kind Assistenten Brunow, sehr intim war und diesem, der sehr leichtnis bestraft. Die Sache tam gestern wiederum vor der 5. Straf in Nahrungssorgen geraten und das Leben zu bringen. Sie wurden jedoch finnig gewesen sein soll, anscheinend wiederholt mit Geldern aus der fammer des Landsgerichts I unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors durch Gift um während das Kind ber Verlegenheit geholfen hat. Am 31. August 1898 erhielt der Vor- Frante in der Berufsinstanz zur Verhandlung. Der Thatbestand durch ärztliche Kunst gerettet, gesetzte Brunows einen aus Osternothafen abgesandten Brief wurde wie oben dargestellt erwiesen. Der Verteidiger Rechtsanwalt starb. Das Schwurgericht verurteilte die beiden zu je einem Brunows, in welchem letterer den Domack beschuldigte, 18 000 M. Dr. Herzfeld wies darauf hin, daß die Form der Aeußerung des V. Jahre Gefängnis. Der hochgradig schwindfüchtige Ehemannt wurde aunterschlagen und die darauf bezüglichen Protokolle verfälscht zu dem Mangel der formalen Bildung desselben zu gute zu halten, vor furzem aus dem Gefängnis entlassen, so daß er in der Frei haben. Brunow bekannte sich als Mitwisser dieser Straftaten und und der Beweggrund derselben in verlegtem Stollegialitätsgefühl und heit" sterben konnte. Zu seiner vor einigen Tagen erfolgten Be­deutete an, daß er, um nicht mit Domad bestraft zu werden. verlegtem Standesinteresse und Staudesehre zu suchen sei. Bei stattung wurde auch die Gattin aus dem Gefängnis beurlaubt. Als fich töten werde. Thatsächlich ist dann am 9. September Brunows einem solchem Motiv, das sonst als nicht unehrenhaft und die Arme allein ohne Gatten und Kind vom Friedhof zurückkehrte, Leiche bei Swinemünde von der See an das Land gespült strafmildernd angesehen werde, müsse die 14tägige Gefängnisstrafe wurde sie von Verzweiflung erfaßt und stürzte sich ins Wasser, um worden. Es wurde eine sofortige Revision der Domachschen Proto- des Angeklagten als zu hoch und zu hart erscheinen. Man möge im Tode Vergessen ihrer Leiden zu suchen und zu finden. So fiel tolle angeordnet und da dieselben ergaben, daß zahlreiche Beträge ihn. wie es, wenn eine solche Beleidigung im Privatklageverfahren infolge unserer trefflichen socialen Verhältnisse eine ganze Familie unterschlagen worden sein müssen und die aufgeriffenen Löcher durch verfolgt würde, üblich fei, zu einer kleinen Geldstrafe verurteilen. Der einem tragischen Geschid anheim. allerlei Manipulationen zu verstopfen versucht worden war, so wurde Staatsanwalt meinte, daß Bernard beleidigt worden sei, weil Domack in Haft genommen. Er entschuldigte sich damit, daß er an er gearbeitet habe und diejenigen, welche arbeiten wollten, müßten Gedächtnisschwäche leide, durch die große Arbeitslast, die auf ihm energisch geschützt, diejenigen aber, welche sie daran zu verhinderna ruhte, vielfach das Opfer von Verwechslungen und Nachlässigkeiten suchten, strenge bestraft werden. Er beantrage die Verwerfung der ein dem Brunow sei und daß er größeres Berufung. Der Verteidiger erwiderte, es habe nur der Unternehmer, geworden Darlehn gegeben habe. Auf der anderen Seite ist dagegen fest- welcher seine alten Arbeiter, die bereit zu arbeiten waren, entließ, gestellt worden, daß er auf den Rennplägen von Hoppegarten , ebenso der Zeuge Bernard, welcher einen ihrer Pläge ein andere an der Arbeit verhindert. Starlshorst, Westend und Weißensee verkehrt und auch viel gel genommen habe,

er

mit

eines

an;

Briefkasten der Redaktion.

Die juristische Sprechstunde findet Montag, Dienstag und Freitag von 6-8 Uhr abends statt. N. T. 50. Leider hätte eine Klage gegen den unruhigen Mieter oder 2.2. 130. Sie gegn den Vermieter taum Aussicht auf Erfolg. fönnen auf Grund einer schriftlichen Vollmacht Ihren Bruder vor deur