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Nr. 248.

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Erscheint täglich außer Montags.

Vorwärts

Berliner Volksblatt.

16. Jahrg.

Die Insertions Gebühr beträgt für ote jech gespaltene kolonel geile oder deren Raum 40 Pfg., für politische und gewertschaftliche Vereins­und Bersammlungs. Anzeigen 20 Pfg. ..Kleine Anzeigen" jedes Wort 5 Pfg. ( nur das erste Wort fett). Inferate für die nächste Nummer müssen bis 4 Uhr nachmittags in derExpedition abgegeben werden. Die Expedition ist an Wochen­tagen bis 7 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen bis 8 Uhr vormittags geöffnet. Ternsprecher: Amt I, r. 1508. Telegramm Adresse: Bocialdemokrat Berlin"

Centralorgan der socialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.

Sonntag, den 22. Oktober 1899.

Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.

Begehung einer strafbaren Handlung, Gefängnis bis zu 2 Jahren; der Pfalz und Oberfranken berichtet, daß Arbeitern

bont

Eine Interpellation über die Zuchthaus- 118, Widerstand gegen Beamte, 14 Tage bis 2 Jahre Gefängnis Unternehmern direkt oder indirekt verboten wurde, gewissen Arbeiter­vorlage.

Zusammenrottung, Gefängnis nicht unter 6 Monaten, für Rädelsführer Zuchthaus bis zu 10 Jahren; Hausfriedensbruch bis zu 3 Monaten; Zusammenrottung in der Absicht, Gewaltthätigkeiten ( Privat- Telegramm des Vorwärts".) gegen Personen zu berüben, ein Monat bis zu zwei Jahren. München , 21. Oktober.§ 125, Landfriedensbruch, Zuchthaus bis 10 Jahren für In der bayrischen Rammer begann heute die Verhandlung Mädelsführer;§ 130, Erregung des Klaffenhasses, Gefängnis bis zu der Interpellation über die Zuchthaus vor- 2 Jahren;§ 126, öffentliche Friedensstörung durch Androhung eines gemeingefährlichen Verbrechens, Gefängnis bis zu einem Jahre; Lage, die von unseren Genossen eingebracht worden ist und$ S 185 bis 187, Beleidigung in verschiedenen Formen, bis zu zwei folgenden Wortlaut hat: Jahren Gefängnis;§ 223, leichte,§ 223 a, schwere Störperverlegung; 240, Nötigung;§ 241, Bedrohung;§ 253, Erpressung;§ 255, Er­pressung mit Gewalt;§ 303, Sachbeschädigung.

Aus welchen Gründen hat die Staatsregierung im Bundesrat dem Entwurfe eines Gesetzes zum Schutz des gewerblichen Arbeitsverhältnisses" ihre Zustimmung erteilt?

Die Interpellation ist nicht nur von Socialdemokraten unterſtüßt.

In der heutigen Verhandlung waren die Minister Crails­ heim , Feilitzsch , Leonrod und Asch anwesend. Die Centrums­bänke waren start, die der Liberalen recht schlecht besetzt. Alle Bauernbündler fehlen.

Das Wort zur Begründung der Interpella. tion nahm zunächst:

Abg. Oertel( Soc.):

Das ist doch eine ausreichende Blütenlese, die wirklich deutlich beweist, daß es heute schon möglich ist, Ausschreitungen zu bestrafen, und nicht notwendig ist, neue Strafbestimmungen zu machen. Die neuen Strafbestimmungen sind aber noch nicht das Ausschlaggebende. Durch die Zuchthausvorlage foll vor allem der§ 153 der Gewerbe­Ordnung beseitigt werden und an seine Stelle der§ 1 des Zuchthaus­gesezes treten, der lautet:

Wer es unternimmt, durch körperlichen Zwang, Drohung, Chr­verlegung oder Verrufserklärung Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zur Teilnahme an Vereinigungen oder Verabredungen, die eine Einwirkung auf Arbeits- oder Lohnverhältnisse bezwecken, zu be stimmen oder von der Teilnahme an solchen Vereinigungen oder Verabredungen abzuhalten, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft.

Sind mildernde Umstände vorhanden, so ist auf Geldstrafe bis zu eintausend Mark zu erkennen. lad

Wir haben eben bei der Wohnungs- Interpellation aus dem Minde des Ministers des Junern erfahren, daß die Regierung auf einstimmigen Beschluß die Bevollmächtigten des Bundesrates angewiesen hat, dem Gesetze zuzustimmen. Die Thatsache ist längst bekannt. In der Reichstagssizung vom 21. Juni 1899 hat Graf Bosadowsky erklärt, daß sämtliche Bundesregierungen zugestimmt Nicht bloß, daß das Strafmaß von 3 Monaten verlängert wird, hätten. Die Abstimmung Bayerns hat überrascht. Sie ist ein deutlicher es ist auch der schlimmst denkbare Kautschutparagraph. Die Begriffe Beweis, wie in verhältnismäßig furzer Zeit ein Gesinnungswechsel tönnen nach allen Seiten hin interpretiert werden, und die Inter­der bayrischen Regierung eintritt. Vor etwa anderthalb Jahren hat pretationskunst unserer Rechtspflege hat schon Proben abgelegt, die der Minister des Innern in diesem Hause Erklärungen abgegeben, zu den größten Befürchtungen berechtigen. die genau das Gegenteil von dem enthielten, was jetzt nunmehr durch die Abstimmung im Bundesrate gethan worden ist.( hört! Hört! bei den Socialdemokraten.) Man sieht, wie ungemein vorsichtig man Miniſterversprechungen aufnehmen muß. Damals erklärte der Minister des Junern, befragt von Bollmar über den Streiferlaß des Grafen Posadowsky und das Koalitionsrecht im allgemeinen, die bayerische Regierung sei bereit, das Koalitionsrecht stets zu schützen. Der hauptsächliche Sazz lautete damals: Das fann ich Herrn von Vollmar jest schon sagen, daß wir durchaus nicht gewillt find, dem Koalitionsrecht, wie es in der Gewerbe- Ordnung festgelegt ist, irgendwo entgegenzutreten.( Zwischenruf Vollmars: hört! Hört!) Der Minister wird auch heute sagen, daß die bayrische Re­gierung an eine Beeinträchtigung des Koalitionsrechts gar nicht Aber wer das Zuchthausgesetz aufmerksam studiert, die be­rühmte und berüchtigte Dentschrift gelesen, wird wohl sofort ein sehen, daß das Koalitionsrecht zwar nicht direkt beseitigt werden soll, aber auf indirektem Wege vernichtet und für den Arbeiter illusorisch gemacht wird.( Sehr richtig.)

Dente.

"

Dieser Umstand ist um so mehr Veranlassung, die Regierung nach den Gründen ihrer Zustimmung zum Zuchthausgesetz zu fragen. Was hat sich denn in Bayern ereignet, welche Vorkommnisse sind Veranlassung, dem Geseze zuzustimmen? Warum dieser Gesinnungs­wechsel der Regierung? Welche Einflüsse liegen vor? Oder soll das Material in der Denkschrift zur Rechtfertigung der Regierung ausreichen? Soll das Material, das auf den schwächsten Füßen steht und erbärmlichsten Inhalts ist, dazu angethan sein, solchem Gejeße zuzustimmen? Diese Dentschrift hat im Reichstag eine Auf­nahme gefunden, die noch keiner Begründung, noch feiner Dent­fchrift zu teil geworden ist. Diese Dentschrift ist im Reichstag so Berzauft, so mitgenommen worden, daß die Regierungen eine Nieder­lage erlitten, wie es noch nicht leicht vorher irgendwie bei einer anderen Gesegesvorlage der Fall gewesen ist. Die große Mehr­heit des Reichstags war einstimmig darin, daß kein Gesetz von so ungemeiner Bedeutung und solcher Wichtigfeit mit so nichtigen Vorwänden, mit zusammengetragenem Sammelsurium, begründet wurde, wie es in der Denkschrift der Fall gewesen.( Sehr richtig bei den Socialdemokraten.) Was bringt denn die Dentschrift für Material über Bayern ? Das sind diejenigen Fälle, die sich schon 1895/96 ereigneten, Fälle, die auch der Minister des Innern am 8. Februar 1898 hier anführte. Damals hat sich der Minister nicht aufgeregt gezeigt, hat nicht von einer Gefahr, nicht von all den bedrohlichen Dingen gesprochen, und auch kein Sterbenswörtchen gesagt, daß man zu schärferen Maß regeln greifen, und neue Strafbestimmungen einführen müsse, um solcher Ausschreitungen Herr zu werden. Von Ansammlungen, von der Notwendigkeit, ortspolizeiliche Vorschriften zu erlassen, die das Ansammeln verbieten, ist bezüglich Bayerns in der Deutschrift die Rede. Davon ist und kann keine Rede sein, daß diese Ansammlungen irgendwie zu Ausschreitungen geführt oder daß gar irgendwelche gerichtliche Verfolgungen einge treten sind und Bestrafungen nach sich gezogen haben. So verhält es sich auch mit anderen Mitteilungen aus dem Jahre 1895/96. Dann hat die Denkschrift nicht angegeben, um welche Ausstände es sich dreht. Ueberall fehlen die aftenmäßigen Beweise. Die in der Denkschrift angeführten Beweisstücke zeigen alle, daß es in der That nicht Vor­tommnisse waren, die es rechtfertigen, nun mit neuen Straf bestimmungen vorgehen zu wollen.

Dann kommt das Verbot, Streikposten aufzustellen. Heute schon ist Streitpostenstehen bestraft worden, obwohl das Aufstellen von Streit posten ein unerläßliches Requifit im wirtschaftlichen Stampfe der Arbeiter ist und wirkliche Ausschreitungen infolge des Streifpoftenstehens noch nicht vorgekommen sind. In Görlitz wurde ein Maurer wegen der Aeußerung: Hier streiten Maurer " zu Geldstrafe verurteilt. Dann wurde der Grobe Unfug- Paragraph gegen die Streikposten an­gewandt mit recht empfindlichen Strafen. Ebenso geschah es mit den Mitteilungen in der Arbeiterpresse. daß Zuzug fernzuhalten sei. Nun kommt aber ein eigener Paragraph gegen das Streikpostenstehen im Entwurf der Vorlage.

Oeffentliche Zusammenrottungen sollen drakonisch bestraft werden. Zusammenrotten von Arbeitern wird nach§ 7 des Entwurfs mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft, wenn in durchaus nicht un­gesetzlicher Art die Arbeiter bestimmt werden sollen, nicht zu arbeiten. Das ist geradezu ungeheuerlich.§ 8 heißt im zweiten Absatz:

Ist infolge des Arbeiterausstandes oder der Arbeiteranssperrung eine Gefährdung der Sicherheit des Reichs oder eines Bundesstaats eingetreten oder eine gemeine Gefahr für Menschenleben oder das Eigentum herbeigeführt worden, so ist auf Zuchthaus bis zu drei Jahren, gegen die Rädelsführer auf Zuchthaus bis zu fünf Jahren zu erkennen.

verbänden anzugehören". Dazu bemerkt der Bericht:

Es kam aber doch als feststehend angenommen werden, daß ein solches Verfahren dem Frieden zwischen Arbeitergebern und Arbeitern nicht förderlich ist. Im Gegenteil, nach den bis­herigen Erfahrungen ist dieser Friede um so gesicherter, je weniger es die Arbeitgeber grundsätzlich ablehnen, mit den Vertretungen der Arbeiterschaft in einen geordneten Verkehr u treten." Das ist ein objektives Urteil, gewonnen auf Grund eigener Untersuchung. Ich wünsche nur, daß nicht Schritte gethan werden, fünftig solche freimütige Aeußerungen in den Fabrifinspektoren. Berichten nicht mehr aufkommen zu lassen. Aber trotz des Unters nehmerterrorismus in den genannten Bezirken können wir mit Freude konstatieren, daß troßdem die Arbeiterorganisationen Fort schritte gemacht haben. Wie spricht sich der Fabrik- Inspektorenbericht weiter über die Arbeiterbewegung im allgemeinen aus:

-

Wie schon in der vorjährigen Einleitung bemerkt wurde, kann Die Arbeiterbewegung unter bestimmten Voraussetzungen als dienlich für den Ausgleich wirtschaftlicher Spannungen er­achtet werden. Diese Voraussetzungen Vermeidung wesentlicher Interessenschädigung und dauernder Beeinträchtigung des socialen Friedens sind auch im Berichtsjahre in der Hauptsache erfüllt worden.( hört! hört! rechts.) Der Verlauf der Arbeiterbewegung läßt wiederholt ein besonnenes Eingreifen der Arbeiter­organisationen erkennen; aus einem der größeren Aufsichts­bezirke wird auch berichtet, daß sich die Arbeiter trotz des Um­fanges und der Schärfe der dortigen Streitbewegung im allgemeinen in den Grenzen des Koalitionsrechts hielten."

Ich glaube doch, dies ist kein Material für die Buchthausvorlage, sondern im Gegenteil ein Beweis, wie unerhört es ist, daß man ein Buchthausgesetz schaffen will.

Die

Ganz furz will ich auf die Streifstatistit der General, tommission der deutschen Gewerkschaften hinweisen. In vorigen Jahre fanden 985 Streifs in Deutschland statt mit 60 162 Personen bei einer Gesamtdauer von 4884 Wochen. Lebhaftigkeit der Streits hat sehr zugenommen im Jahre 1898. Die durchschnittliche Dauer betrug 6,6 Wochen; man sollte doch meinen, bei der Prosperität der Jndustrie seien die Arbeitgeber zur Nachgiebigkeit gesonnen. Das war aber durchaus nicht der Fall. Warum nicht? Weil man wußte, daß die Zuchthausvorlage fomme. Man wollte eine Probe aufführen, wie Arbeiter zu Paaren zu treiben find. 53,3 Proz. dieser Streifs waren Abwehr-, 46,7 Proz. An­griffsstreits. Mehr als die Hälfte der Streits wurden veranlaßt durch die Forderungen der Unternehmer: Organisationsverweigerung. Lohnreduktion, Arbeitszeitverlängerung u. dergl.

Diese Streifstatistit macht bemerkenswerte Mitteilungen über Streitvergehen bei diesen Streiks. Was sind denn für Verbrechen, Ausschreitungen 2c. bei diesen zahlreichen Streits vorgekommen? Troy des schärfsten Vorgehens der Behörden und troß der bekannten Spruch pragis der Gerichte Streifenden gegenüber waren 1898 von den 60 162 Ausständigen nur 381 auf Grund des§ 153 der Gewerbe- Ordnung oder Paragraphen des Strafgesetzbuchs wegen Streit­vergehen bestraft, d. h. 0,54 Proz., dabei sind freilich die 234 Per­sonen, die wegen groben Unfugs und Uebertretung von Polizei­vorschriften anläßlich des Streits bestraft wurden, nicht mitgezählt. Aber diese Strafen treffen ja auch in der That teine Streife bergehen im eigentlichen Sinne. Also 0,54 Proz. wegen Streit vergehen bestrafte! Die allgemeine Kriminalstatistit im Deutschen Reiche ergab im selben Zeitraume 1,08 Proz. bestrafter Personen, also die doppelte Prozentzahl! Daß 89,2 Proz. aller derjenigen, die an den Streits teilgenommen, überhaupt sich feiner Verlegung schuldig gemacht haben, ist kein Beweis für die Notwendigkeit des Buchthausgesetzes.

In die Praris überfekt heißt es: Teilnehmer an vielen Aus­ständen mit Zuchthaus bestrafen.( Rufe: Oh! Oh!) Gewiß denten Sie an die Aeußerungen Posadowstys im Reichstag bei der Begründung der Vorlage. Das flang ja weit weniger gefährlich, als es thatsächlich werden würde. Welcher Arbeitsstillstand könnte nicht nach richterlicher Interpretation eine gemeine Gefahr für das Eigentum hervorrufen? Das Eigentum des Betriebes, in dem die Redner charakterisiert hierauf die intensive Streifbewegung Arbeit ruht, fann entwertet werden, und das könnte bei der auf Nürnbergs 1899; bie 14 Streits sind alle ordnungsgemäß verlaufen. Arbeitsteilung beruhenden Organisation der Volkswirtschaft als Ich meine überhaupt, mit diesem Gejezze werden ganz gemeine Gefahr gedeutet werden. Diefer Paragraph würde im Falle andere Swede verfolgt.( Sehr richtig.) Man weiß genau, der Annahme sich gegen unsere ganze Gesellschafts- und Wirtschafts- daß man mit den heutigen Strafbestimmungen auskommt! Das Ordnung richten. Treffend sagt Brentano: Damit würden wir ununterbrochene Schüren der Anhänger des Industrialismus, das denn glücklich wieder bei dem wesentlichen Zuge der Sklaverei ewige Verlangen nach weit höherem Schuße der Unternehmer gegen angelangt sein, der darin besteht, daß man Arbeiter, weil Streits ist die hauptsächliche Veranlassung zur Einbringung des fie sich zu arbeiten weigern, bestraft, gleichviel, ob sie die Gesetzes. ihnen gebotenen Arbeitsbedingungen für annehmbar erachten oder Was wird dadurch geschehen? Hunderttausende organisierte nicht. Die Unwahrheit des sogenannten freien Arbeitsvertrages Arbeiter, gleichgültig welcher politischen oder religiösen Ueberzeugung, wäre damit allerdings gründlich beseitigt; aber nicht, indem die werden durch das Zuchthausgefeß getroffen; die Organisationen Freiheit des Arbeitsvertrages zur Wahrheit geworden, sondern indem werden zerstört, der wirtschaftliche Kampf nahezu unmöglich gemacht. fie ganz beseitigt wäre. Und all' dies im Namen der Freiheit der Die Arbeiter werden sich künftig nicht mehr wirtschaftlich frei Arbeit, im Namen des Schutzes der Arbeitswilligen! Man will ein bewegen, sie werden verhindert, sich eine bessere Lebenshaltung zu Ausnahmegesetz schlimmster Art schaffen. Wohl heißt es in der Beerringen. Das Zuchthausgesetz bezweckt, die Arbeiterwelt dem Unter Und die Kehrseite gründung des Entwurfes ausdrücklich: das Koalitionsrecht bleibt be- nehmertum unterthänig, willenlos zu machen. stehen,§ 152 wird nicht gestrichen. Aber im Momente, wo der Arbeiter der Medaille? Ganz anders geht man gegen das Unternehmertum das Koalitionsrecht benutzen will, wird er der Strafe unterzogen. vor; bricht ein Streit aus, steht ihm die Polizei zur Verfügung. Die Der Grundton des heißen Wunsches der Scharfmacher, der Unternehmer Vereinsversammlungen sind unangemeldet und un­Sie erörtern politische Angelegenheiten. tein Staats­Schleifsteinpolitiker, die in Deutschland ihr Unwesen treiben und eine überwacht. Macht sondergleichen besigen, ist der, daß sie mit diesem Geseze anwalt greift ein. Vom Unternehmer- Terrorismus wird ungern überhaupt nicht zufrieden sind, sie wollen ein Ausnahmegesetz gesprochen in gewissen Streisen; ihre schwarzen Listen, ihre Verrufs schlimmster Art, sie wollen den Streit am liebsten ganz verbieten, erklärungen, ihre Vereinbarungen und Kartelle bleiben unbeanstandet, wollen den Arbeitern die Möglichkeit nehmen, sich in Vereinen zu während man die Hungerpeitsche über die Arbeiter schwingt. Gegen toalieren zur besseren Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse. Deshalb die Preisregulierungen der Kartelle hat man nichts einzuwenden. meine ich, es ist wirklich kein Ruhmesblatt in der Thätigkeit der Ganz anders beim Verkaufe der Arbeitskraft des social Unterdrückten. bayrischen Regierung, daß sie solchem Gesezentwurfe ihre Zu Der muß eben verkaufen, will er nicht verhungern. Es wird ja auch geflagt in einem weiteren Bericht aus Bayern , stimmung gegeben. Hat fie unbekannte Gründe für ihre Stellung- Das Gesetz würde die tiefgehendsten, schwersten Schädi Bayern hat wider­daß es unmöglich sei, gegen die Forderungen ,, Streitbrecher zu entnahme, so soll sie ungefäumt sie äußern, damit wir Antwort gungen der Arbeiterschaft mit sich bringen. fernen, vorzugehen. Das ist der Beweis dafür, daß die Arbeiter geben können. Ich bezweifle aber, daß solche Gründe vor- standslos den Gesezentwurf acceptiert. Bayern steht vollständig nichts Ungesetzliches thun, deshalb neue Strafbestimmungen, damit handen sind. Im Gegenteil, wir sind in der glücklicheren Lage, unter preußischem Einfluß.( Vollmar: Sehr richtig!) In allen ftrebsame Staatsanwälte und Polizeibehörden Mittel finden, auch in auf Grund der amtlichen Berichte den Nachweis zu liefern, daß die reaktionären Maßnahmen befindet sich Bayern auf feite der preußi solchen Fällen gegen Arbeiter vorzugehen. Das Material aus den Zuchthausvorlage nicht notwendig, daß mit dieser Zuchthausvorlage schen Reaktion. Viel zu wenig wird auf seine Selbständigkeit ges übrigen deutschen Bundesstaaten ist ebenso unzutreffend, auf genau nur ganz bestimmten Wünschen und Anregungen, schen, vielmehr auf die Unterstützung der preußischen Politif. Diese so schwachen Füßen. die vor zwei Jahren in Bethel bei Bielefeld gegeben worden sind, Politik ist meiner Meinung nach nicht richtig, sie ist durchaus ver­fehlt, das tritt am deutlichsten hervor bei der Zustimmung zur Zucht Das Gesetz, das man schaffen will, hat thatsächlich den Charakter Rechnung getragen, Erfüllung verheißen ist. und Stempel eines Ausnahmegesezes an der Stirne. Ich Zumi Nachweis, daß die bayrische Regierung keine Veranlassung hausvorlage. Aus all den Gründen können wir der Regierung nur die ent will nur darauf aufmerksam machen, was hente schon alles an gehabt hat, dem Gesezentwurf zuzustimmen, beziehe ich mich auf die Strafbestimmungen gegen die Arbeiter angewendet wird. Ich weise Berichte der bayrischen Fabrifinspektoren. Im Gewerbe- Inspektoren schiedenste Mißbilligung aussprechen, ihre Abstimmung aufs aller darauf hin, daß der§ 153 der Gewerbe- Ordnung, der an und für sich Bericht von 1898 wird gejagt über die Organisation der Arbeiter: schärfste verurteilen. Redner wendet sich den Parteien zu. Er fordere die ausschlag­einen Ausnahmecharakter trägt, daß, soweit die Vergehen Die Organisation der Arbeitgeber hat festere Formen angenommen, nach den Strafgefegen nicht mit schweren Strafen belegt werden, besonders Baugewerbe. Organisationsbestrebungen gebende Partei, das Centrum, zu einer Erklärung auf. Der aber bringen die Arbeitgeber vielfach eine Abg. Lieber hat ausdrücklich gesagt, die Vorlage rolle die große dieser Paragraph zur Anwendung kommt. Ich will nur einige hier in der Arbeiter aus Frage des Ausbaues der Koalitionsfreiheit grundsätzlich auf. Er Frage kommende Strafbestimmungen anführen:§ 111, Aufforderung zur ausgesprochene Abneigung entgegen. Beispielsweise wird

im

Den