bers
Ueber amtliche Vielschreiberei macht der Anzeiger für die und wenn er es schon nach einem anderen Orte brachte, dann mußte verfahren werde, unter denen das Verarbeiten Gemeindeb." drastische Angaben. 1. a. wird mitgeteilt: Die Ge- er dies sofort der Polizei melden, damit diese die nötigen Sicher- bon Giften gestattet sei, als auch nach der Richtung meindebehörde eines Berliner Vorortes wurde um zwangsweise heitsvorkehrungen treffen konnte. Die Ortspolizei von hin, ob nicht tonzessionswidrig Gifte Einziehung von 1 M. 67 Pf. rückständiger Stener ersucht. Sie er 23 ölfidendorf habe dagegen direkt ungefegli arbeitet würden. Der Kläger müsse auch die Herren ledigte dies Ersuchen oder vielmehr sie sandte es schließlich un- gehandelt. Der Tierarzt durfte die Tiere nicht als un- Dr. Lebbin und Apotheker Reiche in seinen Betrieb hineinlassen, erledigt zurück, nachdem sie es folgendermaßen bearbeitet hatte: verdächtig bezeichnen, denn Wieh, welches in nächster Nähe von denn sie seien vereidigt und als Organe des Polizeipräsidiums an 1. Eingangs J. Nr. St. 6142-6. Aug. 1899, 2. Zahlungs- Auf- feuchenkranken Tieren gestanden hat, ist stets verdächtig. Er zusehen.
N
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Zu
forderung, 3. Zustellungs- Bescheinigung, 4. Neue J.-Nr. St. 6335, habe die noch lebenden Tiere in Reinickendorf untersucht und Die uneheliche" Schwiegermutter des früheren Rechts5. Verfügung nach drei Tagen, 6. Wieder vorgelegt unter sämtlich senchenkrank befunden. Dieselben können daher auch in anwalts Dr. Fris Friedmann, Frau Merten, die Mutter neuer Nr. 6518, 7. Mahnzettel, 8. Zustellungsbescheinigung, Wölsickendorf nicht mehr unverdächtig gewesen sein. Unverdächtige jenes Fräuleins Merten, mit welcher Dr. Friedmann in die 9. Neue J.-Nr. 6801, 16. Verfügung nach drei Tagen, Tiere dürfen aus inficierten Orten zwar fortgebracht werden, Fremde zog, wurde gestern von der dritten Strafkammer wegen 11. Wieder vorgelegt unter neuer J.-Nr. 6927, 12. Pfändungs- doch nur zum Zwecke des sofortigen Schlachtens nach Orten mit Verbrechens wider feimendes Leben unter Bubilligung mildernder befehl, 13. Anzeige des Vollziehungsbeamten, daß der Steuer öffentlichen Schlachthäusern, die unter polizeilicher Kontrolle stehen, Umstänge zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Frau schuldner inzwischen verzogen sei, 14. Neue J.-N. 7026, 15. Zurüd was weder auf Reinickendorf , noch auf Schmachtenhagen zutreffe. Merten hatte nach bekannten Mustern Juferate erlassen, in denen sie sendung des Ersuchens au die Ausgangsbehörde. 8. 9. 1899. Auch durfte der Amtsvorsteher nicht in seiner ihre Hilfe in diskreten Angelegenheiten anbot. Da die Angeklagte bedauern find die armen Opfer, die diese Schreibkosten nachträglich eigenen Sache eine amtliche Entscheidung treffen, wegen dieses Delikts noch nicht vorbestraft war, so erkannte der Gebezahlen müssen. er durfte die Erlaubnis zum Transport der Thiere nicht erteilen, er richtshof auf das Strafminimum. babetes effem fellvertreter überlassen müſſen. Rach dies Reinickendorf . Gegen die Errichtung des Berliner MüII- diesem Gutachten erkannte der Gerichtshof auf Verwerfung der Jm Braunschweiger Spielerprozeß erklärten ferner die berbrennungs- Ofens hatte die Gemeindevertretung von Reinickendorf beim Landrat Beschwerde erhoben. Der Landrat bielt Berufung mit der Begründung, daß der Angeklagte sehr zufrieden Angeklagten Cronheim und Tischauer, fie feien 1898 beim Erscheinen den Ofen in fanitärer Beziehung nicht für bedenklich und gab dem ein könne, daß für ihn die Sache so überaus günstig abgelaufen der Polizei nicht aus Harzburg geflüchtet, sondern hätten noch die Gemeindevorstande anheim, für den Fall, daß schlimmere Unzuträg des Vichseuchengesetzes anzuwenden, nach denen der Bruch der Berlin gekneipt. sei, denn auf den vorliegenden Fall seien die schwereren Vorschriften Nacht mit dem Kriminal Wachtmeister BedmannStriminalfommissar v. Manteuffel- Berlin lichkeiten eintreten sollten, an den Kreisausschuß zu appellieren. Das Statut auf Errichtung eines Gewerbegerichts, das in einer Sperrmaßregeln, sofern dadurch die Verbreitung der Seuche herbei- bekundete, die Angeklagten ständen größtenteils in dem Rufe, gewerbsaus 8 Arbeitgebern und 13 Arbeitnehmern bestehenden Kom geführt worden sei, mindestens mit einem Monat Gefängnis mäßige Spieler oder auch Buchmacher zu sein. bestraft werden müsse. Auf dieses Strafmaß würde der Gerichtshof Das Urteil lautete gegen den Angeklagten Simon wegen Buchmission gebilligt worden ist, soll auf Beschluß der GeDie übrigen Anmeindevertretung weiter in einer Stommission ausgearbeitet werden. haben erkennen müssen, wenn auch die Staatsanwaltschaft Berufung machens auf einen Monat Gefängnis. geklagten wurden freigesprochen. Ferner wurde beschlossen, die Almosen und Armenpflege- cingelegt haben würde. gelder nach Berliner Muster auszuzahlen. Im weiteren teilte in dieser Sache angefaßt wird. Uns soll nun verlangen, wie der biedere Amtsvorsteher v. Bredow der Vorfizende mit, daß die Regierung die Anstellung von Schul- in dieser Sache angefaßt wird. ärzten für notwendig erachte. Er glaube, daß die Augenkrankheit Eine ganze Schar kleiner Mädchen war zu gestern vor das in der 2. Gemeindeschule bei weitem nicht so großen Ümfang an- hiesige Schöffengericht geladen, um Zeugnis gegen den Arbeiter Rettung Schiffbrüchiger. Aus Bremen wird gemeldet: genommen hätte, wenn den Schulen Aerzte beigeordnet worden Enkelkirch abzulegen, der sich auf die Beschuldigung der Erregung Die Rettungsstation Nidden telegraphiert: Am 26. Oktober wurden wären. Nach längere Debatte wurde beschlossen, den Vorsitzenden öffentlichen Aergerniffes zu verantworten hatte. Der nicht mehr ganz von dem hier gestrandeten russischen Dampfer„ Abel", Kapitän Horst, zu beauftragen, sich mit den Aerzten in Verbindung zu setzen jugendliche, verheiratete Angeklagte hat den Humboldthain dadurch elf Personen durch das Rettungsboot der Station gerettet. und demnächst der Gemeindevertretung darüber Bericht zu erstatten. unsicher gemacht, daß er auf den dort angelegten Spielplägen für Durch ein großes Feuer in Neuenburg( Westpreußen ) find Räuberromantik. Aus Köpenick wird gemeldet: Berhaftet Kinder erschien und sich den kleinen Mädchen in einer unanständigen gestern fünf Grundstücke in der Klosterstraße zerstört worden, worden ist eine Bande jugendlicher Räuber, welche in der hiesigen Anordnung seiner Kleider zeigte. Da der Angeklagte schon einmal barunter die 600 Jahre alte evangelische Kirche. Gegend zahlreiche Diebstähle verübte und ein freies Räuberleben wegen des gleichen Vergehens vorbestraft ist, so waren Zweifel an führte. Es sind dies Burschen im Alter bis zu 16 Jahren, welche seiner geistigen Gesundheit aufgetaucht, die zu seiner Beobachtung in mit Waffen ausgerüstet waren und mit diesen selbst Menschen beder Charité Veranlassung gaben. Das Gutachten des Professors drohten. In ihrem Schlupfwinkel wurden dieselben von Gendarmen Köppen ging dahin, daß der Angeklagte zwar geiftig minderwertig überrascht und festgenommen. aber doch nicht geistestrant sei. Der Gerichtshof verurteilte den Angeklagten mit Rücksicht auf dieses Gutachten nur zu drei Monaten Gefängnis.
Der kürzlich in der Valentinischen Mordsache in Rummels burg verhaftete Arbeiter scheint in dieser Sache als verdächtig nicht mehr angesehen werden zu können. Er bleibt aber in Haft, weil er anderer Bergehen beschuldigt ist.
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Fräulein Nadga v. Wladimirow, die kaum 17jährige Ruffin, die fich am Sonntag, 25. Juni d. J., auf der Strecke Steglip- Gr. Lichterfelde von einem Wannseebahnzug überfahren ließ, wodurch sie beide Füße einbüßte, ist jetzt aus dem Elisabeth Krankenhause zu Berlin entlassen und nach einer Diakonissenanstalt im Badenschen, in deren Nähe sie eine von ihrem Onkel bewohnte Billa besigt, gebracht worden, um dort noch einige Zeit als Wiedergenesende zuzubringen. Der Heilungsprozeß hat sich so günstig gestaltet, daß die junge Dame nach dem Urteil erster ärztlicher Autoritäten ohne Zuhifenahme von Krücken auf fünstlichen( Gummi-) Füßen sich wird bewegen können.
Aus Anlaß des großen Braudes in der Gutenbergstraße in Charlottenburg haben Mitglieder der dortigen Stadt verordneten- Versammlung den Antrag eingebracht, für die städtische Feuerwehr eine Dampffeueriprize zu beschaffen, wie sie Charlotten burg noch immer nicht besigt. Bei dem Brande in der Gutenbergstraße fonnte man erst des Feuers Herr werden, als die Dampffeuersprige aus Berlin eingetroffen war. S
Er
Dermischtes.
Die Pest in Brasilien . Telegramme des Secolo" melden aus Santos, daß die Pestkommission bei 20 Fällen Vorhandensein von Bestbacillen feststellte. Der Direktor des Hospitals ist gleichfalls peſttrant. Die Isolierung wird aufs strengste durchgeführt.
Marktpreise von Berlin am 25. Oftober 1899 nach Ermittelungen des tgl. Polizeipräsidiums. D.- Ctr. 15,30 14,50 Schweinefleisch
*) Weizen oggen Futter- Gerste Safer gut
1 kg
15,20 14, stalbfleisch
1,60 1,10 1,80 1,
14,30 12,80 Sammelfleisch
1,60 1,
15,20 14,60 Butter
2,80 2,-
"
mittel gering
Richtstroh Hent
14,50 13,90 Gier 13,80 13,20 Rarpfen 4,66 4,16 Aale
60 Stüd
4,80 2,80
1 kg
2,20 1,20
2,80 1,20
2,60 1,-
"
1,80 1,
50,
Barsche
1,80 0,80
"
"
70,
30,
Schleie
2,80
1,20
"
6,
4, Bleie
1,40
0,80
"
1,60 1,20 Strebje 1,20 1,-
per Schod 12- 2,50
6,80 4,20 8ander
40,
25,-Hechte
25,-
Erbsen Speisebohnen Linsen Startoffeln, neue Rindfleisch, Kente 1kg do. Bauch *) Ermittelt pro Tonne von der Centralftelle der Preuß. Landwirts schaftskammern- Notierungsstelle und umgerechnet vom Polizeipräsidium für den Doppel- Centner. †) Kleinhandelspreise.
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Staufluft weiter 0,10 M. anziehend. Am Spiritusmarft trat nach der 70er wurde mit 46
Briefkasten der Redaktion.
Durch eine unglaubliche Thorheit hat der Bankbuchhalter Paul Igler, der gestern vor der IV. Straffammer stand, selbst die Aufhebung eines ihn freisprechenden Urteils veranlaßt. Der Angeklagte ist seiner Zeit Kassierer in der Filiale eines hiesigen Bankinstituts gewesen und hat zugestandenermaßen es verstanden, ein in seiner Kaffe vorhandenes großes Manto durch schlaue Schiebungen zu verdecken, indem er dafür sorgte, daß bei der Revision der baren Kaffe diese in bester Ordnung war und bei der Revision der Couponskasse auch bei dieser keine Mängel vorgefunden wurden. Er hatte es eben verstanden, in geschickter Weise der einen Kasse durch die andere im Bedarfsfalle aus zuhelfen. Endlich kam er aber in arge Bedrängnis und da riß er sich aus der Notlage, indem er einen Chec zweimal verbuchte. stand seiner Zeit unter der Anklage des Diebstahls und der UnterAnd Lichterfelde wird berichtet: Ihren vier Wochen alten Schlagung vor der vierten Strafkammer, wurde aber freigesprochen, Sohn lebend im Sande verscharrt zu haben, ist die 25jährige dem Bücherrevisor Kruse buchmäßig festgestellte Fehlbetrag ent- getreide war etwas reger und die Preisbewegung im allgemeinen feft. De weil der Gerichtshof damals nicht übersehen konnte, wie der von Produktenmarkt vom 26. Oftober. Die Nachfrage für Brot imberchelichte Minna Deutscher aus Preysch in Sachsen geständig. Man hatte die kleine Leiche dieser Tage in den sogenannten„ Sand- ſtanden sein konnte und dem Angeklagten nicht widerlegen konnte, wohl gestern einige Posten Kansasweizen zu billigeren Preisen nach hier tuten" im Vorort Lankwitz aufgefunden und Verdacht auf die daß ein anderer Dritter ebenso gut Zugang zur Kasse gehabt und verschlossen worden sind, konnte Weizen sein letztes Niveau gut behaupten; Der Angeklagte hat den und für Dezemberlieferungen überwog das Angebot. Roggen zog am Früh genannte Person geworfen, welche sich vordem obdachlos in der Glüdszufall, bei der ganzen Sachlage freigesprochen zu werden, martt, besonders per Oktober, 0,50 r. an, ang ebobol bei fortgefegter den Fehlbetrag have verschulden fömmen. fortigen Gegend umhergetrieben und seit der Auffindung der Leiche offenbar nicht fassen können und selbst dafür gesorgt, daß seine Be- gestrige Preise zurück. Hafer war wenig verändert, Nüböl bei fortgefester bei ihrer in Gr. Lichterfelde wohnenden Schwester Aufenthalt gestrafung schließlich ausgesprochen werden mußte. Bald nach seiner Freis legttägigen scharfe Hausse ein leichter Rückschlag ein, nommen hatte. Dort erfolgte vorgestern nachmittag die Verhaftung der unnatürlichen Mutter durch einen in Laufwig stationierten sprechung richtete er an seinen Vorgesetzten ein Schreiben, in welchem( 0,80) bezahlt; effettive Novemberlieferung mit 45 Wt. gehandelt. Termine Gendarmen. er mit dem Ausdruck des Bedauerns über die Vorkommnisse eine blieben umfaßlos. ganz genaue Angabe über die Methode, durch die der Fehlbetrag verschleiert worden war, verband und selbst erst das Augenmert auf die doppelte Verbuchung des Checks richtete. Die Folge dieses Schreibens war das Wiederaufnahmeverfahren zu Ungunsten des Die juristische Sprechstunde findet Montag, Dienstag und Angeklagten. Dieser blieb dabei, eine Veruntreuung seinerseits zu Freitag von 6-8 1hr abends statt. bestreiten. Er erklärte den ihn belastenden Brief dahin, daß er durch B. P. Eine solche Tabelle können wir Ihnen nicht überlassen. eine Pflichtvernachlässigung indirekt den von ihm selbst nicht verursachten E. R. Richten Sie die Beschwerde an den Vorsteher des Postamtes, Fehlbetrag verschuldet habe und der Ansicht gewesen sei, durch wo Sie die Starten aufgegeben haben. den Weg zur 2. D. 1. und 2. London . Die Schöneberger Stadtverordnetenwahlen, die auf den ein lebernehmen aller Verantwortlichkeit sich G. 2. 10. Es würde Unterschlagung für vorliegend erachtet werden 8., 9. und 10. November angesezt worden sind, werden diesmal, wie Wiederanstellung zu ebnen oder doch ein günstiges Attest für sein können. Als Strafe für Unterschlagung ist Gefängnis von 1 Tage bis zu jezt als sicher gelten kann, von den bürgerlichen Parteien in voller ihm nicht, daß jemand, der sich unschuldig fühle, ein solch schweres gedroht. 2. Sprechen Sie mit der Klage in der Sprechstunde vor. ferneres Fortkommen erlangen zu können. Der Gerichtshof glaubte 3 Jahren und bei mildernden Umständen Geldstrafe von 3-900 M. an Einigkeit vollzogen werden, so daß in den drei Wahlbezirken, wo socialdemokratische Kandidaten aufgestellt werden sollten, diese Bergehen auf sich nehmen würde, er glaubte dies um so weniger, Lubert. 1. Beim Stempeldistributeur 2. Innerhalb 14 Tagen nach Abüberall nur einem Kandidaten der bürgerlichen Parteien, der Un- thatfächlich zutrafen. Der Angeklagte wurde daher zu sechs Monaten firafe gestempelt fein. 3. Gs fönnte nur mit beiderseitiger Ginwilligung ber als alle vom Angeklagten in dem Schreiben aufgeführten Momente schluß des Vertrages muß der Vertrag zur Vermeidung der Kontraventionsabhängigen" und der Bürgerpartei", gegenüberstehen werden. Um verurteilt. Auf die bon dent Rechtsanwälten alte Vertrag vernichtet und ein neuer angefertigt werden. 4. Etwa 6 Mart. so mehr erwächst unſeren Parteigenoffen die Pflicht, durch eine Dr. 3vers I und TuchoIsti eingelegte Revision hob das 5. Beide. 6. Marr: Das Kapital, Lohnarbeit, Engels: Anti- Dühring. intensive Agitation den Ausfall der Wahlen möglichst günstig zu Reichsgericht das Erkenntnis aus formalen Gründen auf und so Kautsky : Erläuterung zum Erfurter Programm. Sämtliche Bücher gestalten. hatte sich gestern die Straffammer nochmals mit dieser etwas ver - Müller 8. 1. Ja. 2. Gar nicht. 3. Ja. 4. Die Pfandstücke müssen widelten Strafsache zu beschäftigen. Die Verhandlung endete fostenlos zurückgeschafft werden. Die Ehefrau soll schleunigst Interventionsabermals mit der Verurteilung des Angeklagten zu sechs flage erheben und den Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangs Monaten Gefängnis. vollstrechung und Zurückschaffung der Sachen stellen. G. S., Weißensee. 1. Eine Klage auf Schadensersaß wäre nicht ganz anssichtslos, aber hätte wenig Aussicht auf Erfolg. Die Entscheidung hinge von der Entscheidung darüber ab, ob die Annahme der unkündigen Aushilfe auf einem großen Bersehen des Geschäftsinhabers beruht. 2. Ihnen sieht mangels anderer Vereinbarung vierzehntägige Kündigungsfrist, eventuell Schadensersatz zu. Zorndorfer 28. Sie sind in dem Bezirk wahlberechtigt, zu dem Putbuserstr. 18 gehört, weil sie dort zur Zeit der Aufstellung der Wähler: lifte wohnten. A. A. 1 und 2. Wenden Sie sich an die Steuerbehörden. 3. Ja. G. 11. 25. 1. Ja. 2. 1,25-1,50 2. K. F. 63. Die Beantwortung überschritt den Raum des Briefkastens erheblich. Das Wesentlichste finden Sie im Bericht der Reichstagsfraktion. Das Arbeiterrecht" erscheint demnächst; andere diesbezügliche Bücher bestehen nicht. 5. G. 33. 1. In dem Geschäft des Mannes fann wegen ihn betreffender Schulden auch dann zwangsvollstreckung vorgenommen werden, wenn das Geschäft von seiner Ehefrau verwaltet wird. Nur wenn das Geschäft der Frau gehört, auf ihren Namen angemeldet und von ihr auf eigene Rechnung betrieben wird, haftet es nicht für Schulden des Manues. 2. Wer für Gerichtstoften haftet, wenn diefelben vom Beklagten nicht beizutreiben find, hängt von allen Umständen des Einzelfalls ab. 3. Ginigen Sie sich, jedenfalls zahlen Sie vor dem Termin, um Mehrkosten P. J. Sie richten an den Magistrat, Abteilung zu sparen. 4. Nein. für Juvaliditätssachen, Klosterstr. 41, unter Ueberreichung Ihrer Karte und der Bescheinigung über die früheren Karten und unter Darlegung, daß Sie erwerbsunfähig sind, den Antrag auf Gewährung einer Invalidenrente. Harmløjer. Sie müssen an das Amtsgericht einen Antrag etwa folgen: den Inhalts richten: Am.. ist meine Ehefrau verstorben. Aus unserer The find folgende Kinder am Leben( Namen, Geburtstag). Ich will mich wieder verheiraten und beantrage deshalb Auseinanderfegung mit meinen Kindern. Als Teilungspfleger schlage ich.
Gerichts- Beitung.
Das Lied von der ausländischen Viehsenchen- Gefahr wird von unseren Agrariern bekanntlich immer als Schlachtgesang angestimmt, wenn es gilt, fich unangenehmer Konkurrenz zu erwehren und die Fleischpreise nach Möglichkeit in die Höhe zu schrauben. Da ist es num erhebend zu sehen, wie der agrarische Patriotismus, berkörpert in einem föniglich preußischen Amts vorsteher aus einwandfreiem, ostelbischen untergeblüt, auf seine Weise der einheimischen Seuchengefahr zu Leibe rückt.
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erhalten Sie in der Buchhandlung Vorwärts, Beuthstraße 2. 7. Nein.
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Heise. 1. und 2. Ja.
Droguist und Polizei- Agentin. Die Polizei- Agentiu Wenge überbrachte eines Tages dem Droguisten Heuscher ein ärztliches Rezept und verlangte die Herstellung der vorgeschriebenen Mischung. Heuscher fam ihrem Verlangen nach und erhielt dafür später eine Anklage wegen unbefugter Ausübung des Apothekergewerbes. Er machte dagegen geltend, daß er die Mischung nicht als Heilmittel verkauft habe. Er habe gewußt, daß Frau Menge Am Donnerstag spielte sich vor der dritten Straffammer am eine Polizei- Agentin wäre und daß sie ihn nur habe überführen Berliner Landgericht II folgender Strafprozeß ab: Auf dem Gute wollen. Der Angeklagte wurde jedoch zu einer Geldstrafe verurteilt. des Amtsvorstehers von Bredow in Wölfickendorf im Kreise Das Kammergericht hob dann das Urteil des Landgerichts auf, Auf Nieder Barnim war unter dem Rindviehbestande die Maul- und worauf lezteres den Angeklagten abermals verurteilte. Klauenſenche ausgebrochen. In seiner Eigenschaft als Amtsvorsteher ver- feine neuerliche Revision hat ihn im jezt das Stammergericht frei hängte Herr v. B. über die Gemarkung seines eigenen Gutes auf Grund gesprochen, indem es ausführte: Die Anfertigung einer Mischung des Vichseuchengesetzes die Sperre. Nun hatte er aber in einem Stalle auf Grund eines ärztlichen Rezeptes fei nicht in allen Fällen 14 Stück Nindvich stehen, die noch nicht erkrankt waren. Der zu Rate den Apothekern vorbehalten, sondern nur so weit, als es sich um gezogene Tierarzt Bolle erflärte diese Tiere für unverdächtig", Heilmittel handele, oder aber, wenn die Bestandteile der und mun verkaufte sie der Amtsvorsteher an den Engros- Schlächter- Mischung dem Verzeichnis B der taiserlichen Verordnung vom meister Julius Metschte aus Schmachtenhagen bei Oranien- 27. Januar 1891 angehören. Das sei hier nicht der Fall, und wenn burg und erteilte wieder in seiner Eigenschaft als Amtsvorsteher der Vorderrichter feststelle, daß der Angeklagte die Frau Menge als die Erlaubnis, daß das Vieh nach Schmachtenhagen verladen werde. Agentin thatsächlich gekannt habe, dann sei nicht anzunehmen, daß Auf dem Transport bemerkte aber der Käufer, daß die Tiere. ein Heilmittel verkauft habe. Er müsse deshalb freitroz des Gutachtens des Tierarztes augentrant waren. Er gesprochen werden. brachte dieselben nun nicht nach Schmachtenhagen, sondern nach Die verhinderte Geschäftsrevision. Der Fabrikant Kieselich, Reinickendorf und begann dort mit dem Schlachten. Schon das Fleisch der in seinem Betriebe pharmaceutische Präparate herstellt, hatte der ersten vier Rinder wurde auf der Untersuchungsstation in der dem Chemiker Dr. Lebbin und dem Apotheker Reiche, die im AufCentralmarkthalle als seuchentrant erkrankt und beschlagnahmt. In trage des hiesigen Polizeipräsidenten eine Revision vornehmen dessen Bezirk die Pfändung vorgenommen ist, ist die Interventionstlage zu der Zwischenzeit hatte sich aber in Reinickendorf die Seuche wollten, den Zutritt zu seinen Räumen verweigert. Er erhielt richten. M. J. 67. Bis zum 21. Lebensjahre. 2. M. 20. Rein auf mehrere Gehöfte verbreitet. Die Ortspolizei fuchte nach dem darauf eine Verfügung, worin er aufgefordert wurde, den Seuchenherde, der nun durch die Beschlagnahme des Fleisches ent beiden Herren in Zukunft den Zutritt zu gestatten, widrigendeckt wurde. Metschke wurde nun wegen Bruchs der Viehsperre falls ette Strafe gegen ihn festgesetzt werden würde. inter Anflage gestellt und vom Schöffengericht in Oranienburg zu Die Verfügung focht Stiefelich im Verwaltungsstreit Verfahren der gesetzlich niedrigsten Strafe von einem Tage Gefängnis an. Er bestritt der Polizei überhaupt das Recht zu Revisionen in verurteilt. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Berufung ein feinem Betriebe; daneben führte er aus, daß er speciell die beiden und suchte dieselbe damit zu begründen, daß er lediglich im all genannten Herren nicht in seinen Betrieb hineinzulassen brauche, gemeinen Juteresse handelte, wenn er insofern von der amtlichen weil sie nicht lebenslänglich angestellte Beamte seien und deshalb Erlaubnis abwich, daß er das Vich nach Reinickendorf statt nach vielleicht einmal seine Berufsgenossen und Konkurrenten werden Swinembe. 767 WSW 3lb.bed. Schmachtenhagen brachte, denn dort stand ihm außerhalb der Ort tönnten. Er dürfe sich vor allen Nachahmungen seiner Fabrikations- Hamburg 768 WNW 1wolfig Der Bezirksausschuß wies aber die Klage Wiesbaden 767 SSW wolfent schaft ein isoliert liegendes Schlachthaus zur Verfügung, was in einrichtungen schüßen. Schmachtenhagen nicht der Fall war. Der Sachverständige, ab und das Ober- Verwaltungsgericht bestätigte seine München 3wolfent- 0 Paris Kreistierarzt Professor Dr. Eggeling, befundete, daß dem Entscheidung mit folgender Begründung. In der Fabrit des Klägers Wien 769 ANA 2wolkent Angeklagten darin beizutreten sei, beizutreten sei, daß die Verbreitungs- würden Gifte verarbeitet. Die Fabrikation von Giften sei aber an gefahr in Reinickendorf geringer war, als in Schmachtenhagen. eine Erlaubnis geknüpft. Das gebe aber der Polizei Er durfte aber aus dem Rahmen der amtlichen Erlaubnis nicht das Recht zu Revisionen seines Betriebes, sowohl Heraustreten. Er mußte das Vich nach Schmachtenhagen bringen nach der Richtung hin, ob den Bedingungen gemäß
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bor.
B. R. 100. 1. Ja. 2. Jn drei Gremplaren. 3. An das Gericht, in
Witterungsübersicht vom 26. Oftober 1899, morgens 8 1hr.
Stationen
Barometer
stand mm
767 S
768
Wind
Bunjpa
Windstärke
Wetter
1 bedeckt
Temp. n. T.
5° C. 4° R.
Stationen
Barometer
stand mm
Wind
Bunzia
3 Haparanda 765 Still 4 Petersburg 751NNO 4 Cort 1 Aberdeen
5
Windstärke
Wetter
Temp. n. T.
* 28= 2། སྐཊསྐཤཱ །
-wolfent 13
3Schnee
759 NW 752
1 bedeckt
4 bedeckt
766
1heiter
1
14
13
-1