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" Ja, ein- oder zweimal hat er sich über seine völlige Vereinsamung in der Welt beklagt. Eines Tages fagte er zu mir:„ Es ist sonderbar, daß kein Mitglied meiner Familie mehr am Leben ist; nicht einmal Kinder von Geschwisterfindern; ich habe niemals Vettern gekannt!"
berhältnisse des Verstorbenen betrifft. Sie waren, glaube ich, 1 Man streute aus, die Settierer verehrten in heimlichen Zusammens seit längerer Zeit sein behandelnder Arzt; hat er hnen nie fünften den Teufel in Gestalt einer Staze und trieben widernatürliche von seiner Familie gesprochen?" Unzucht und geschlechtliche Ausschweifungen. Walter Mapes ist un befangen genug, die Schuldlosigkeit und den einfachen Lebenswandel der Verleumdeten ausdrücklich zu betonen. 13. Jahrhunderts ist bereits eine förmliche und feststehende im Aber am Schluß des Stirchenlatein verfaßte Liste ihrer Irrtümer und Verbrechen im UmTauf. Es werden nicht nur die vorerwähnten Ungereimtheiten wiederholt: man erfährt auch, daß die Ketzer einen Bakt mit der Hölle schließen und es verstehen, mit Hilfe einer gewissen Salbe auf Stöcken durch die Luft zu reiten, die erste deutliche Anspielung auf den bekannten Herenfabbath. Seine amtliche Beglaubigung erhielt der ganze Widersinn um das Jahr 1318 durch die Bulle Papst Johanns XXII. gegen die Magier und die magischen Künste", die für die gesamte Folgezeit die Grundlage des Inquisitionsverfahrens geblieben ist.
" Und sein Vermögen? Hat er niemals auf seine Reich tümer angespielt?"
Herbeline fühlte um die Schläfen jenen sonderbaren Druck, der die Gesichtsmuskeln förmlich starr macht.
Er fürchtete zu erbleichen und entgegnete hastig: " Ja, er rühmte sich gern des„ unermeßlichen" Wertes feiner Sammlungen. Ich habe nie einen Menschen gekannt, der bei der Leidenschaft für Nippes- Kunstgegenstände so wenig zwischen schön und häßlich zu unterscheiden wußte!" Auf dem Gesicht des Richters zeigte sich ein schwaches Lächeln.
Wäre nicht der Mensch mit dem aufgestellten Kragen, gäbe es auch keine Spur eines Anhaltes. Aber was wollte dieser Mann im Hause? Hat der Hausbesorger schlecht verstanden? Ich bedaure, Herr Doktor, Sie vielleicht überflüssigerweise bemüht zu haben; aber die Geschichte weist Eigentümlichkeiten auf, deren Erklärung das Gericht nach forschen muß."
" Frei! Ich bin noch frei!" sagte sich Guy, als er wieder seinen Wagen bestieg. Hastig atmete er auf; eine unbegrenzte Zuversicht weitete ihm die Brust. Aber trotzdem ließ er, von dem Gedanken an eine Verfolgung beschäftigt, den Wagen nach der Avenue de Messine fahren, überzeugte sich durch das rückwärtige Gudfenster, daß ihm niemand folgte, und stieg beim Bark Monceau aus.
Auf einsamen Wegen durchlief er den Park und fam bei der Avenue Velasquez und dann beim Boulevard Malesherbes ganz beruhigt heraus.
„ Ich gehe unbehelligt herum, als fällt gar kein Berdacht auf mich, oder, was auf dasselbe herauskommt, man legt der Sache gar kein Gewicht bei. Das Wahrscheinlichste ist, alles in allem genommen, daß der alte Richter guten Glaubens war; also hat der Esel von Hausbesorger die ganze Geschichte angerichtet, und ich bin in eine Verwirrung hineingeraten, bei der mein eignes Vorgehen gar nicht in Betracht kommt. Unglücklicherweise werden die Gerichte, wenn sie die Sache nicht gleich fallen lassen, doch aufmerksam werden. Und wann werde ich bei ihrer entseglichen Langsamkeit mich endlich ganz sicher fühlen dürfen? Kann ich mich der Banknoten bedienen? Hat Plessis nicht vielleicht ein Nummernverzeichnis zurückgelassen? Darf ich wagen, Renouvier zu bezahlen? Thatsächlich habe ich ja noch zwölf Tage vor mir; aber zwölf Tage sind für den Lauf der Justiz gleich einem Augenblick."
( Fortsetzung folgt.),
( Nachdruck verboten.)
Die Magie im Klaffenkampf.
Der Westen Europas stat bis zum 13. Jahrhundert in durch aus naturalwirtschaftlichen Verhältnissen. Diese fanden ihren Ausdruck in einer feudalistisch- ständischen Gliederung, mit der die mittelalterliche Stirche politisch und social auf das innigste verwachsen war. Je größeren Einfluß die Stadtproduktion in der Folge gewann, je mehr schälten sich die Anfäße eines Stadt- und Landproletariats heraus. Im früh entwickelten Süden Frankreichs , in dem sich aus
Das Mittelalter hat von jeher seine„ magischen Künſte" gekannt. Unter dem Einfluß heidnischer Erinnerungen unterschied es sogar frühe zwischen dem Magier vom Schlage eines Gerbert, Alberius Magnus und selbst Vergil, und der Here. In dieser sah man lediglich ein unwissendes Werkzeug in der Hand der Dämonen; der erstere gänglichen Wissenschaft als deren Herr und Meister. Als Seitenstück jedoch galt vermöge einer besonderen, nur wenig Auserwählten zuzu naiven Wundermären war dieser Zauberglaube harmloser Art. Dies änderte sich mit der beginnenden socialen Umwälzung. Was bisher als Fabel im Volke gelebt und den Aberglauben böswillig oder phantastisch beschäftigen mochte, wuchs sich zu einer vergifteten und bie Bauberei der Stegerei gleichgeachtet und damit ein strafrechtlicher tödlichen Waffe aus. Mit dem Beginn des 14. Jahrhunderts wird Begriff. Der Herenprozeß wird in dem politischen und socialen boller Wirkung. Am Klarsten tritt dies wohl in den Verhältnissen Kampf der Personen und Klassen ein Streitmittel von verhängnisdes englischen Inselreiches zu Tage.
Dem Herenprozeß begeguen wir in England sehr früh. Schon unter Heinrich II. ( 1154-1189) ward die erste Here verbrannt. Ueber das erste förmliche Gericht wegen Hererei, von dem wir Kunde haben, berichtet unter dem 10. Jahre der Regierung König Johanns ( 1209) eine Sammlung turger Gerichtsurteile( die abbreviatio placiforum), die einzige Quelle für die englischen Rechtsentscheide jener Zeit. Hier heißt es:„ Agnes, die Frau des Kaufmanns Odo, wurde von Gideon der Zauberei beschuldigt; sie reinigte sich durch das Gottesgericht des( heißen) Eisens." Die ersten Prozesse, über die wir näheres wissen, fallen, charakteristisch genug, in den Beginn des 14. Jahrhunderts, unter die Regierung Eduards II. Einzelne Bürger von Coventrh fühlten sich über den Prior der Stadt und zwei Günſtlinge des Königs beschwert. Wahrscheinlich hatten diese Bürger an Rechten und Besitz zu kränken. In der Folge wurden die dem Prior beigestanden, die Stadt und besonders mehrere ihrer letteren beschuldigt, als hätten sie durch Zauberei den Tod des Königs selber zu Wege bringen wollen. Die Angelegenheit tam vor die Gerichte( 1324), verlief jedoch im Sande, da der Urteilsspruch von Tagung zu Tagung verschoben ward, bis der Fall schließlich aus den Gerichtsrollen verschwand. Einen ähnlichen Ausgang nahm ein Streitfall, der um dieselbe Zeit zwischen dem Bischof von Ossory, einem geborenen Engländer, und den begüterten irländischen Familien die Angelegenheit ihren Grund in der Habsucht des Prälaten. Bisher der Le Kyteler und Outlawe spielte. Neben persönlichem Haß hatte gehörte die Anflage wegen Bauberei in England vor das weltliche Gericht; jekt sollten die Beschuldigten auf Grund der Bulle Johanns XXII. zum erstenmal vor die geistliche
ward der Bischof von den weltlichen Richtern ohne weiteres eine Zeitlang eingesperrt, um die Fällung eines Urteils zu verhindern; in der That gelang es ihm nicht, den Prozeß durchzuführen. Allerdings wußte er zu guter Lezt andre Hebel in Bewegung zu sehen, um seinen Hauptgegner doch hinter Schloß und Riegel zu bringen.
werden. Der Prozeß ist reich an Wechſelfällen.ehörde gezogen
Klarer tritt die Rolle des Hegen- und Baubererprozesses als politisches Kampfmittel in Schottland zu Tage. Im Gegensaß zu dem übrigen Europa knüpft der schottische Zauberglaube noch unmittelbar an vorchriftliche Ueberlieferungen an. Hier wird kein Pakt mit dem Teufel geschlossen; dafür erfreuen
der Römerzeit beträchtliche Reste der alten Kultur erhalten hatten, Zauberer der besonderen Hilfe und Unterstütlich Heren und
fiel insbesondere dem Stadtproletariat zuerst eine höhere Bedeutung zu. Bei den engen Beziehungen, die zwischen der damaligen Wirt schaftsweise und der darauf beruhenden Machtstellung der Stirche bestanden, war es natürlich, wenn sociale Fragen in religiösem Gewande, als Opposition gegen das herrschende Kirchentum und die damit verquickte politische Ordnung auftraten. So begegnen wir im niedergehenden Mittelalter zuerst in jenen Gegenden einer verbreiteten Häresie, den Albigensern, Waldensern und Katharern. Das letztere Wort ward im Deutschen zu" Rezer" verkehrt. In blutigen Striegen schlug das offizielle Kirchentum diese Betwegungen nieder und vernichtete die Blüte jener Lande auf lange hinaus. Als unmittelbare Folge der sogenannten Albigenserkriege entstanden die Inquisitionstribunale, deren Aufgabe es war, Steger aufzuspüren, um fie als Revolutionäre den weltlichen Gerichten zu überantworten, eine Geißel, die bald genug alle Staaten des westlichen Europa heimsuchen sollte.
Walter Mapes, ein bekannter englischer Schriftsteller dieser Zeit, hat sich in einer Abhandlung Possen päpstlicher Pfaffen" mit den Albigensern und den Beschuldigungen gegen sie näher beschäftigt.
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Elfen. In erster Linie waren es die schottischen Könige, die dem Herentesen ihre hohe Aufmerksamkeit schenkten, offenbar weil es sich vorzüglich für ihre Zwecke nutzen ließ. So wurde unter Jacob III. dessen Bruder, der Graf von Mar, beschuldigt, mit Heren und Bauberern Verkehr zu pflegen, um des Königs Leben zu ber= fürzen. Man ließ ihm in seiner Behausung zur Aber, bis er tot war, ohne ihn auch nur vor Gericht zu stellen. Zwölf Komplizen" wurden nachher zu Edinburg verbrannt. Unter der Regierung Jacobs V. mußte eine Angehörige der Douglasfamilie, der alten Gegner der Stuarts, Lady Janet von Glamis, den Scheiterhaufen besteigen. Sie habe den König durch Zauberei aus dem Wege räumen wollen, hieß es, angeblich um ihre eigne Sippe wieder ans Regiment zu bringen. Da durchweg die der Hererei Ueberführten Tod und Verbrennung traf, so mag als Kuriofum seiner Milde wegen ein Urteil Erwähnung finden, wonach 1563 eine Frau, Bessi Boswell von Demfermling, viewohl jenes Verbrechens für schuldig erkannt, nur„ verbannt und des Landes verwiesen" ward.
Ein hartnäckiger Herenfinder erstand in Jacob VI. As er sich 1589 mit Anna von Dänemark vermählt und widrige Winde die