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Bräulein Feiring fegte ihr frommstes Gesicht auf und gemacht werden dürfe oder solle". Sum Unterschiede von der machte ihren allerkleinsten Mund. Beatifitation besteht die Kanonisation, die Heiligsprechung, in dem Wenn die Eltern so lange an dem Alten festhalten, so endgültigen Ausspruch des Papstes, daß jemand in den Kanon geschieht das oft, weil sie fühlen, daß das Neue noch keinen rechten Halt gewonnen hat," fuhr Frau Baarvig fort.
Fräulein Feiring warf der kleinen Frau einen forschenden Blick zu. Hier war sie wohl an die richtige ländliche Hansfrau mit soliden Schlössern und Gründen für ihre vernagelten Anschauungen geraten. Aber sie wich unwillkürlich zurück vor den festen, durchdringenden Augen.
„ Es ist wohl nicht ganz so leicht," warf sie gleich gültig hin.
Nein, es ist nicht leicht, das können Sie mir glauben. Eine Mutter hat heutzutage ihre eignen Gedanken, Fräulein Feiring."
Der Doktor fam hastig herein. Er war von Patienten zurückgehalten worden.
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Guten Tag, Fräulein Feiring! Nun, sorgt man auch gut für Sie? Sie wollen also zu Voigt Preuß? eine famose Schraube der, das können Sie mir glauben." " So, originell? Das freut mich!" Er hat eine fire Idee. Wenn Sie so recht voll und ganz daran glauben und ihn tüchtig ausfragen fönnen, dann haben Sie ihn für sich gewonnen."
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„ So? Wirklich? Ein Mann von Ideen?"
Das heißt, er hat eine einzige Jdee! Aber die beherrscht ihn gründlich. Er glaubt an Leichenverbrennung, schwärmt geradezu dafür. Im nächsten Jahre sollen wir sie ausschließ lich benützen. Das hat er mich min diese achtzehn Jahre, seit ich hier wohne, versichert."
„ AH!"
" Sonst ist er ein biederer Mann, altmodisch, konservativ wie ein Stamm, legt sich aber keinen Zwang auf. Bekommt einen Susten, sobald er aus dem Dunst der Stadt und allen den schlechten Anschauungen, die dort herrschen, heimkehrt, und braucht, wie er selber sagt, eine ganze Woche, um sie wieder herauszuhusten."
Da muß ich aber doch protestieren, Herr Doktor, daß die Luft, die mit Interessen angefüllt ist, weniger rein sein sollte als die, welche ohne Interessen ist."
Kommt ganz darauf an, welcher Art diese Interessen find, Fräulein Feiring, kommt ganz darauf an. Da unten in den Städten steigt wahrlich ein schlimmer Dunst auf von alledem, was sie unter die Maschinerien feuern, in jederlei Verstand."
Da ist nun zum Beispiel das Interesse für eine Welt erweckt, die kein Brennmaterial hat," warf sie spis hin, und für die man dort ein offenes Auge bekommen hat- für das Proletariat, meine ich."
" Sie meinen die Welt, die die ganze menschliche Gesellschaft als Brennmaterial aufs Feuer werfen will," wehrte
der Doktor ab.
( Fortsetzung folgt.).
( Nachdruck verboten.)
der Heiligen förmlich aufzunehmen und demzufolge in der ganzen Kirche zu verehren und anzurufen fei. Die Selig Diözese, ein Land oder einen Drden. sprechung erfolgt nur für einen Teil der Kirche, eine der Heiligsprechung voraus. Der zu Beatifizierende soll durch Sie geht jest immer mindestens zwei Wunder" vom Himmel beglaubigt sein. Nach Benedict XIV. pflegt man diese in solche supra, contra et praeter naturam zu unterscheiden, sofern sie ganz außerhalb des Rahmens alles Natürlichen liegen, oder der Natur zuividerlaufen, oder das Maß des Natürlichen bloß überschreiten. Es genügt nun, wenn zwei blidliche Heilung von Krankheiten u. a., also im Grunde Vorgänge, „ Wunder" der beiden letzten Klassen vorliegen, wie z. B. die augens denen die medizinische Wissenschaft längst alles wunderbare" abgestreift hat.
Zur Heiligsprechung soll nach der Beatifikation erst dann geschritten werden, wenn sich mindestens zwei weitere Wunder" eingestellt haben. Die Heiligenverehrung unterscheidet sich von der der Seligen nach flerifaler Auffassung wesentlich. Die letzteren dürfen nur an Orten verchrt werden, für die ihr Kult ausdrücklich gestattet ist. Dieser kann nur soweit gehen, als altes Herkommen es mit sich bringt oder ein päpstliches Duldungsschreiben Bildnisse der Beatifizierten in den Stirchen nicht angebracht oder über es bestimmt. Ohne Genehmigung des römischen Stuhles dürfen den Altären aufgehängt, ihre Reliquien nicht in Prozessionen herum getragen und ihre Namen nur in die Kalenderverzeichnisse derjenigen Orte oder Klassen von Personen aufgenommen werden, für welche die Verehrung gestattet ist. Eine bestimmten Orten oder Personen erteilte Erlaubnis kann auf andre Orte oder Personen nicht übertragen werden. Demgegenüber werden die eigentlichen Heiligen in der ganzen Kirche gleichmäßig verehrt und in den öffentlichen Kirchengebeten sowie bei der Messe angerufen. Es dürfen Kirchen und Altäre zu ihren Ehren errichtet, ihre Bildnisse mit einem Schmuck oder einer Krone sowie dem pflegt man besondere Feste zu ihren Ehren zu begehen. ihre Reliquien öffentlich zur Verehrung ausgestellt werden. Außers
der Bischöfe; bei der Heiligsprechung scheint jedoch die Zustimmung Früher ruhten Beatifikation und Kanonisation in den Händen eines Stonzils erforderlich gewesen zu sein. Eigentlich päpstliche Kanonisationen lassen sich vor dem Ende des. 10. Jahrhunderts nicht nachweisen. Die erste dieser Art scheint die des Bischofs Ulrich von Augsburg gewefen zu fein, die 933 auf dem Konzil vom Lateran durch Papst Johann XV. ausgesprochen ward. Von da an mehren sich die durch Päpste vollzogenen Heiligsprechungen, doch waren auch sie zunächst noch an die Zustimmung der Konzilien gebunden. ein beliebtes und meist sicher wirkendes Mittel, zumal um neuDagegen dauerte die Beatifikation durch die Bischöfe fort; sie war gegründete Bischofssige emporzubringen. Dies war z. B. mit dem von Bamberg der Fall, wo man den Stifter, Kaiser Heinrich II. , und seine Gemahlin Kunigunde bald als Selige und Heilige ver ehrte. Standalöse Mißstände waren bei dieser Braris natürlich unausbleiblich. Unter Papst Alexander III. ereignete es fich sogar, daß die Mönche eines Klosters in der Diözese Lisieng einen im Bus stande der Trunkenheit von zweien der ihrigen erschlagenen Bräfetten Befehl vom Jahre 1170 den Grundsatz auf,„ daß ohne Genehmigung als Heiligen verehrten. Demgegenüber stellte der Bapst in einem der römischen Kirche niemand als Heiliger verehrt werden dürfe". Damit war in dem Streben des mittelalterlichen Papfttims nach der Universalmonarchie den Bischöfen ein wesentliches ökonomisches Machtmittel entwunden und in die Hände der Kurie gespielt. Es fam zwar auch später noch vor, daß einzelne Personen in den Diözesen zur Verehrung gelangten. Die Päpste nahmen jedoch in der Folge Beatifitation wie Sanonisation als ein ausschließliches im Jahre 1634 jede Erteilung der Beatifikation anders als durch den Papst bei schwerer Kirchenftrafe verbot. Sed dig
Die katholische Heiligfprechung. Reſervatrecht des römischen Stuhles in Auſpruch, bis Urban VIII.
Zeitungsmeldung: Rom , 6. Januar. Der Papst verfündete heute mittag im Saale des Konsistoriums die Heilig sprechung der ungarischen Märtyrer Marius Grifino, Stefan Poncracz und Melchior Grodecs und gleichzeitig einen Erlaß, durch den der Heldenmut und die Tugenden der Jungfrau
von Drleans anerkannt werden.
Angesichts der fortschreitenden Befreiung immer breiterer Massen bon der firchlichen Denkweise hat das Papsttum in den letzten Zeiten Wert darauf gelegt, durch die eine oder die andre Seligoder Heiligfprechung seinem mystischen Heiligen und Wunderglauben entschieden Ausdrud zu geben. Bei Pius IX. und Leo XII . war dies der Fall, und Pius X . ist gegenwärtig dabei, die Selig sprechung derselben Jeanne d'Arc , eben jener Jungfrau von Orleans zu betreiben, die der Generalvilar der französischen Inquisition und die Theologen der Pariser Sorbonne 1431 tegen Zauberei und Kegerei zum Feuertode verdammten.
Der fatholische Heiligenkult beruht auf der Annahme, daß die für heilig" Erklärten im Jenseits durch ihre besondere Fürbitte die Menschen hienieden unterstützen. Die Heiligen werden in solche höherer und niederer Ordnung eingeteilt. Neben ihnen giebt es dann noch„ Selige". Die Seligsprechung oder Beatifikation ist die vom Papste vorläufig gegebene Erklärung, daß jemand um feiner besonderen heroischen Tugenden und der durch ihn gewirkten Wunder willen für felig gehalten und als solcher öffentlich angerufen und zum Gegenstande einer besonderen Verehrung
Formalien sehr langtvierige. Zunächst hat der Bischof der in Die Prozesse der Selig- und Heiligsprechung find in ihren Betracht kommenden Diözese förmlich festzustellen, daß der zu Beatifizierende thatsächlich in weiten Kreifen der Gläubigen im Rufe der Heiligkeit und der Wunderkraft gestanden habe; ferner daß ihm im Widerspruch zum Defret Urbans VIII . noch feinerlei öffentliche Verehrung in der Kirche zu teil geworden. Die hierüber ausgefertigten Aften gehen an die römische Nitentongregation zur Prüfung. Hat der zu Beatifizierende Schriften irgend welcher Art hinterlassen, so ist nach vollzogener Prüfung der Aften der Nachtveis zu erbringen, daß jene Schriften nichts dem Glauben Anstößiges ent halten. Daraufhin fällt dann die Kongregation ihren Ausspruch und nun erst wird die Angelegenheit beim päpstlichen Stuhl selber anhängig, wenn nämlich der Papst durch die sogenannte Signatura commissionis der Ritentongregation die förmliche Ermächtigung erteilt, einen Prozeß in der Angelegenheit zu eröffnen. Die Signatur soll nicht vor Ablauf von 10 Jahren nach Beginn des ganzen Verfahrens erfolgen, es sei denn, daß der Bapst von dieser Bestimmung dis pensiert. Es tritt nunmehr ein Bischofsgericht zusammen, das noch mals die Vorfrage des Wandels und des öffentlichen Rufes des zu Beatifizierenden eingehend prüft. Der Nachweis vor demselben wird durch Zeugen, Geschichtsschreiber und Urfunden, wie Schenkungen, Botivtafeln u. dergl. geführt. An Zeugen werden stets 6-8 erfordert. Auch die hierüber ausgefertigten Aften gehen an die Riten