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Nr. 284.

1. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Parlamentsberichte.

Deutscher Reichstag .

Freitag, den 4. Dezember 1891.

8. Jahrg.

die Wiederherstellung des bestehenden§ 75 und die Streichung werth wäre ja, wenn auch für die freien Hilfskassen die Arbeit des Abs. 3 der Kommissionsbeschlüsse. geber an den Beiträgen theilnehmen. Daß aber die Abg. Hirsch( dfr.): Wir stehen hier vor dem Kardinalpunkt Arbeiter darauf verzichten, zeigt, daß ihnen diese Institutionen 133. Sigung vom 3. Dezember, 1 Uhr. des ganzen Gesetzes. Durch§ 75 würden nicht nur die wohl- lieb geworden sind, umsomehr, da sie für längere Dauer Kranken­erworbenen Rechte, sondern geradezu die Existenz der freien geld zahlen, als die übrigen Kassen. Nachdem Sie es abgelehnt Am Tische des Bundesraths v. Bötticher. Hilfskaffen aufs äußerste gefährdet und geschädigt werden. Der haben, die anderen Kassen zu einer längeren Unterstützung zu Die zweite Berathung der Novelle zum Krankenkassen - ursprüngliche Vorschlag der Regierung, daß die Mitglieder der verpflichten, können Sie es den Arbeitern nicht verdenken, wenn Bersicherungsgesetz wird beim Art. 17 fortgesetzt, der die freien Kaffen nur auf besonderen, jederzeit beim Beschäftigungs- fie die freien Hilfstassen vorziehen. Bei 13 Wochen Krankengeld Menderungen bezüglich der Betriebs-( Fabrit) Krankenkassen wechsel zu wiederholenden Antrag und unter allerlei schwierigen sind von den eingeschriebenen Hilfskaffen nur etwa 13 pet. stehen umfaßt. Anmeldungsformalitäten von der Zugehörigkeit zur Zwangkaffe geblieben, die meisten freien Hilfskassen zahlen so lange Kranken­Nach dem bisherigen§ 63 sollten die in einem Betrieb mit befreit werden sollen, ist Dank dem ausdauernden Widerstand geld, bis die Invalidenunterstützung eintritt. Durch eine Zer­besonderer Krankenkasse eintretenden Personen vom Tage des namentlich des Zentrums in der Kommission beseitigt worden. Störung dieser Institution werden Sie nur unzufriedenheit er­Eintritts an der Kaffe angehören, soweit sie nicht nachweislich Stehen geblieben ist leider, daß die freien Kassen nicht mehr das regen. Den Uebertritt von Zwangskaffen zu den freien Hilfs­Mitglieder einer Innungs-(§ 73), Knappschafts -(§ 74) oder Recht haben sollen, nur eine Geldsumme als Krankenunterstützung fassen wollen wir jederzeit offen lassen. Daß die dauernd an freien Hilfekaſſe(§ 75) find. Nach der Vorlage sol nur auf zu gewähren, sondern daß sie die ärztliche Hilfe und die Medizin demselben Orte und bei demselben Arbeitgeber beschäftigten Ar­$ 75 Bezug genommen werden, der bezüglich der Mitglieder in natura zu leisten haben. Gin Bedürfniß zu dieser Aenderung beiter nur am Schlusse des Rechnungsjahres, dagegen die, welche freier Kassen für die Befreiung vom Beitritt zu einer Zwangs- liegt nicht vor, Mißbräuche und Mißstände haben sich Arbeitgeber oder Ort wechseln, jederzeit übertreten können, ist taffe den Nachweis genügender Versicherung fordert. Die bei der bisherigen Gepflogenheit der freien Kassen nicht gezeigt. eine ungerechtigkeit für die ersteren Arbeiter. Bedenken Sie, übrigen Paragraphen handeln von der Anwendung der Be- Auch sind von den Mitgliedern der freien Kassen Klagen wieviel Erbitterung Sie unter den Arbeitern durch diesen Para­ftimmungen der Drtskassen auf die Betriebsfaffen. nicht geführt worden. Ebenso unberechtigt ist der Vorwurf, daß graphen hervorrufen, wieviel Institutionen Sie zerstören! Die§§ 63 und 64 werden ohne Debatte genehmigt. bei den freien Kassen die Kranken entweder überhaupt keine ärzt- Abg. Möller( nl.): Ich betrachte den§ 75 nach den Beim§ 65 bemerkt liche Hilfe oder zu spät erlangen. Durch die Vorschrift ärztlicher Kommissionsbeschlüssen als ein Kompromiß der großen Mehrheit Abg. v. Strombeck( 3.): Nach den in den vorhergehenden Bescheinigungen zur Erlangung irgendwelcher Krankengelder ist der Kommission. Die Regierung scheint nicht versuchen zu Paragraphen der Novelle vorgeschriebenen Mehrleistungen der Fürsorge getroffen, daß die ärztliche Hilfe auch thatsächlich ein wollen, die Wiederherstellung ihrer Vorlage zu beantragen- Rassen, namentlich der Betriebs- Krankenkassen, erscheint mir die fritt. Im Gegentheil, die freien Kassen leisten in Bezug auf um so mehr sollten wir das Kompromiß genehmigen. Damit finanzielle Belastung dieser Kassen so erhöht, daß ich befürchten ärztliche Hilfeleistung mehr als die Zwangskassen. Jedem Arzt wird über die freien Kassen keineswegs der Stab gebrochen; muß, der Fall, wo die Beiträge der Kassenmitglieder in Höhe sind die Mitglieder der freien Hilfskaffen die liebsten Patienten, diese Rassen, deren Verdienste nicht bezweifelt werden sollen, bon 3 pet. nicht ausreichen und nach dem vorliegenden Para- denn die Aerzte werden angemessen bezahlt, außerdem dauert bei haben, wie ich meine, nach der Einführung des Versicherungs­graphen die Arbeitgeber für die weiteren Kaffenleistungen auf den freien Kaffen die Krankenunterstützung nicht 13, sondern zwangs die Aufgabe, ergänzend neben den Zwangskassen zu tommen müffen, werde öfter eintreten, als wünschenswerth und überwiegend 26 und mehr Wochen. Bei den Zwangstassen ent- lehen, so daß der Wunsch der besseren Arbeiter auf vollen Ersat für die einzelnen Industrieen erträglich ist. Ich bitte die Reichs- spricht der Pauschalbezahlung der Aerzte auch eine Pauschal- des durch die Krankheit erlittenen Schadens hierdurch geleistet regierung um Auskunft darüber, wie die vorher beschlossenen behandlung der Patienten. Die freien Kassen zahlen beinahe das werden kann. Der auf diesem Gebiet wohlerfahrene Abg. Dechel­Mehrbelastungen der Kaffen finanziell wohl wirken und wie oft Doppelte des ortsüblichen Tagelohns der Ortskassen, während häuser und sehr viele Arbeiter selbst theilen meine Meinung. etwa die Heranziehung der Arbeitgeber nöthig werden dürfte. sie vorgeschriebenermaßen nur ein Viertel derselben für die Unter diesen Umständen müssen die freien Kassen einen Umbau Staatssekretär v. Bötticher: Eine statistische Ermittelung ärztliche Hilfe leisten sollen. Durch zweckmäßige Medizinal durchmachen. Troß der Bemängelung, der man einzelne Be­über die finanzielle Bedeutung der in der Novelle beschlossenen verbände respektive Kassen ist auch für für Verbilligung stimmungen dieses Paragraphen unterziehen könnte, bitte ich Sie, Mehrleistung der Betriebs- Krankenkassen ist nicht aufgemacht, ich und Sicherstellung der ärztlichen Behandlung und Arznei an diesem Kompromiß, eben weil es eines ist, unverändert festa bezweifle, ob sie bis zur dritten Lesung zu ermöglichen sein gesorgt. Ich meine, es ist es ist eine moralische Pflicht des zuhalten.

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weil die uns zur Verfügung stehenden Zahlen Gesetzgebers, nicht ohne Noth einen Zustand zu vernichten, der Staatssekretär v. Bötticher: Es ist nicht richtig, daß die hierzu nicht ausreichen. Ich glaube aber, daß die daran ge- sich anerkanntermaßen bewährt hat. Schon 1869 wurde die Be- Regierung die Wiederherstellung der in der Kommission gestrichenen nüpften Besorgnisse des Abg. v. Strombeck unbegründet sind und rechtigung der freien Kassen anerkannt; in der Mitte der siebziger Bestimmungen der Vorlage nicht versuchen wolle. Wir können berufe mich dafür auf die Geschäftslage der Betriebskaffen. Der Jahre wurde das Gesetz über die Hilfskaffen erlassen und es ia jekt feinen Antrag stellen, aber wir werden bis zur dritten Zentralverband deutscher Industrieller, dessen Mitglieder doch fast schien damals die Absicht des Gesetzgebers, die Zwangskaffen voll- Lesung darauf hinzuwirken suchen, daß jene Bestimmungen einen sämmtlich Besizer von industriellen Établissements mit Betriebs- ständig durch die freien Kassen zu ersetzen. Auch das Gesetz von größeren Beifall im Hause finden. Was nun die freien Hilfs­Krankenkassen sind, und der sich mit der vorliegenden Novelle ein- 1888 ließ ihnen noch großen Spielraum, so daß die Zahl ihrer tassen überhaupt anlangt, so stellt Abg. Hirsch mit dem Brustton gehend beschäftigte, hat gegen die in Rede stehenden Paragraphen Mitglieder sich immer mehr steigerte und die Kassen im Stande der Ueberzeugung pectus facit oratorem nichts einzuwenden gehabt. Die Bedenken des Vorrebners wären waren, ihre ganze Organisation auszugestalten. Niemand konnte ob den freien Hilfstassen hier neue Lasten aufgelegt werden sollen. auch fachlich weit eher gerechtfertigt bei Orts, als bei Betriebs- den freien Kassen irgend einen Vorwurf machen. Es ist rührend, Ich freue mich, daß die in verschiedenen Preßorganen beim Er­Krankenkassen, und schließlich stehen nach der Statistik die Be was die hunderttausende von Arbeitern für die Festigung und scheinen der Novelle laut gewordene Darstellung, als ob hier im triebs- Krankenkassen finanziell am günstigsten. Aus allem Dem Ausbreitung ihrer Rassen gethan haben. An der Versicherung politischen Interesse ein brutaler Druck auf die freien Kassen siehe ich den Schluß, daß durch die mehrerwähnten Mehrleistungen des Herrn Staatssekretärs, daß die verbündeten Regierungen die ausgeübt werden solle, von den Vertheidigern dieser Kassen hier weder diese Kaffen finanziell gefährdet noch die Betriebs- Unter- freien Kassen nicht schädigen wollen, zweifle ich nicht, aber es nicht wiederkehrt. Diese Vertheidiger behaupten nun, die Mit­nehmer übermäßig belastet werden. fommt nicht auf schöne Absichten, sonden auf die Folgen an. glieder freier Hilfskaffen seien in Bezug auf Gewährung ärztlicher Abg. v. d. Schulenburg( dk.) wiederholt feinen Antrag, Die Verbreitung der freien Kassen über das ganze Deutsche Behandlung und Arznei nicht schlechter gestellt, als die der Zwangs­monach die Arbeiter verpflichtet sein sollen, sich bei der Lohn- Reich ist kein Fehler, sondern ein Vorzug derselben, tassen: es ist nicht schwer, das Gegentheil nachzuweisen. Man muß zahlung zwei Drittel der Beiträge abziehen zu lassen, statt daß die weil dadurch die Freizügigkeit der Arbeiter gewährleistet prüfen, ob die verschiedenen Formen, die für die vom Gesetzgeber Arbeitgeber verpflichtet sein sollen, die Beiträge abzuziehen. und eine Ausgleichung der Krankenkassen einzelner Bezirke, z. B. für bestimmte Bevölkerungsklassen gewollte Unterstützung vor­Der Antrag soll der Gefahr vorbeugen, daß die Kaffenmitglieder bei Epidemien, herbeigeführt wird. Darin liegt aber allerdings geschlagen werden, daß vom Gesetzgeber angestrebte Maß dieser meinen könnten, es handle sich bei den hier vorgeschriebenen Bu- die Schwierigkeit, Arzt und Medizin in natura zu liefern. Jaft Unterftigung gewährleisten. Wäre man im Jahre 1888 be Schüffen um eine Handlung freiwilliger Generosität ihrerseits, einstimmig haben mir die Kassen, deren Anwalt ich bin, versichert, Meinung gewesen, daß das von den freien Kaffen den Zwangs während es sich doch um eine nothwendig eintretende Handlungs- daß beim besten Willen die Naturalleistungen sich nicht durch- faffen gegenüber gezahlte Mehr an Krankengeld die fehlende freie weise handelt. führen lassen. Deshalb sollte man es sich überlegen, ob man mit ärztliche Behandlung und Arznei nicht ersetze, so hätte man diese Der Kommissionsvorschlag wird nach Ablehnung des Antrags einem Strich eine seit Jahrzehnten bestehende Einrichtung der Art der Krankenunterstützung durch die freien Hilfskaffen wohl b. d. Schulenburg unverändert angenommen. Arbeiter beseitigen soll. Man sollte einen gesetzlich bestehenden schon damals nicht zugelassen. Die Statistit zeigt aber, daß die Genehmigt werden die Art. 18(§§ 67a und 67b), betr. Be- Zustand nicht einer bloßen Theorie zu Liebe ändern. 900 000 ärztliche Fürsorge für die Mitglieder der freien Kassen nicht in fassen und das Ausscheiden einzelner Betriebe aus einem scheidung des heutigen Tages. Zerstören Sie nicht die Grund- flar, daß in dem Falle, wo statt der ärztlichen Behandlung ein folchen Verbande, und Art. 19(§ 68) betr. die Auflösung solcher lagen der freien Kassen!( Beifall links.) Raffen. Geldbetrag gezahlt wird, das Individuum vor die Frage gestellt Abg. v. d. Schulenburg( dk.): Es hat der Regierung fern ist: soll ich mir nun dafür einen Arzt holen oder wird es ohne Art. 20(§§ 73 und 74) betrifft die Innungs- und gelegen, die freien Hilfskaffen jetzt von vornherein zu beseitigen, den Arzt gehen? und infolge davon fritt in Fällen, in denen so­Rnappschaftstassen. fie wollte nur, daß an erster Stelle die Kassen in Betracht kommen fort ein ärztlicher Eingriff von großer Bedeutung gewesen wäre, Nach dem jezigen§ 73 waren Mitglieder der Innungskaffen sollten, die das Gefeß von 1883 neu geschaffen hat. Die damals eine große Verschlimmerung des Patienten dadurch ein, daß er nicht verpflichtet, den Orts- Krantentassen anzugehören, Mitglieder den freien Hilfstassen gebliebenen Vorrechte haben die durch das erst später den Arzt holt. Die Vertheidiger der freien Kassen der Ortstassen, die bei einem Innungsmeister arbeiteten, bezw. Gesetz eingeführten Rassen benachtheiligt. Es handelt sich da geben aber selbst zu, daß der Mehrbetrag, den die freien Kassen beren Arbeitgeber der Innung beitrat, fonnten in den Ortstassen nicht bleiben. um wohlerworbene Rechte der freien Hilfskassen, leisten, nicht der ärztlichen Behandlung gleichzusehen ist, denn sie und man hätte besser schon 1883 reinen Tisch machen sollen. sagen, man könne bei freien Kassen, deren Mitglieder oft Nach der Vorlage, die von der Kommission nicht geändert Angesichts der Schwierigkeiten, mit welchen die Ortstassen, über das ganze Reich zerstreut seien, nicht überall ärzt­it, sollen in Zukunft die Arbeiter eines Innungsmeisters bei namentlich auf dem Lande, zu kämpfen haben, bedarf der jetzige liche Behandlung besorgen; das mache zu viel Umstände und Gründung einer neuen Innungskasse sofort Mitglieder derfelben Zustand einer Aenderung. Wir müssen jede Kaffe, welche neben ließe sich bei den verschiedenen Verhältnissen in verschiedener werden, bezw. mit dem Beginn der Beschäftigung bei einem dem Gesetz bestehen darf, als unbedingt gleichberechtigt mit den Theilen Deutschlands nicht durchführen. Aber die aleiche Innungsmeister; sie scheiden aus den anderen Zwangskaffen von anderen behandeln, und daher müssen die freien Hilfskaffen die Schwierigkeit, welche für die freien Kassen besteht, die an den selbst aus. Wenn ein Arbeitgeber erst nachträglich einer Innungs- Mindestleistungen erfüllen, welche für die übrigen Kassen gesetzlich einzelnen Orten ihre Vertreter haben, besteht doch auch für die tasse beitritt, so erfolgt der Uebertritt aus der Zwangskasse erst vorgeschrieben sind, und den anderen Kassen darf kein Schaden Patienten selbst. Es ist egal, ob der Kaffenvertreter oder der mit dem neuen Rechnungsjahre. durch die freien Kassen erwachsen. Das ist nur recht und billig. Kranke dafür sorgt, daß der Patient Arzt und ärztliche Be Nach§ 74 bleiben die Mitglieder der Knappschaft33ur Mindestleistung gehört auch die ärztliche Hilfe und die Ge- handlung hat. Eine statistische Zusammenstellung zeigt, daß bei tassen von jeder anderen Zwangsversicherung befreit; die währung der Medizin in natura, Auf dem Lande besonders der bisherigen Form des§ 75 die Krankheitsdauer bei den freien statutenmäßigen Leistungen dieser Kassen müssen die für die Be- nimmt der kleine Mann lieber Geld als den Arzt( fehr richtig! Raffen pro Kopf größer ist, als bei den Zwangskaffen. Das triebskassen vorgeschriebenen Mindestleistungen erreichen. rechts) und verwendet das Geld zu anderen Zwecken. Der Segen kommt eben davon, daß der Arzt von den Mitgliedern jener

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Abg. v. d. Schulenburg: Der Zentralausschuß der ver- dieser Gesetzgebung ist gerade, daß die bisher arztlose Bevölkerung Kaffen nicht so zeitig und so häufig geholt wird. Es kommen einigten Innungsverbände Deutschlands wünscht die Einschaltung auf dem Lande ärztliche Hilfe erhält, die nicht in Geld auf auf das einz Ine Mitglied bei der Gemeindeversicherung eines neuen§ 73a, durch den die an anderen Orten den anderen gewogen werden kann. Die freien Hilfskaffen sind für die Ar- 3,86 Krankentage, bei den Ortstassen 5,50 bei den Betriebs Kassenverbänden zugebilligten Vorrechte auch auf die Innungs- beiter viel theurer als die Zwangskaffen, da bei den letzteren die fassen 5,85, bei den Baugewerkskäffen, wo der Betrieb verbands- Kaffen ausgedehnt werden sollen. Wir werden einen Arbeiter ein Drittel der Beiträge leisten, während bei den freien mit größeren Gefahren verbunden ist, 8,51, bei den dahingehenden Antrag in der dritten Lesung einbringen, denn Kassen die Arbeiter allein beizutragen haben. Die Beitrags- Innungstaffen 4,18, bei den eingeschriebenen Hilfskaffen wir wollen die Innungen und das Handwerk, welchem der Abg. pflicht der Arbeitgeber liegt gerade im Interesse des Ein- 6,06, und bei den landesrechtlichen Hilfskaffen 6,21; Bebel sehr mit Unrecht das Todesurtheil gesprochen hat, in jeder verständnisses zwischen Arbeitern und Arbeitgebern. Die freien die meisten Krankentage kommen also, von den Bau­eise unterstützen und fördern.( Beifall rechts.) Hilfskaffen sind auch, wie der Staatssekretär neulich bewies, gewerkstassen mit ihrer größeren Betriebsgefahr abgesehen, auf Die§§ 73 und 74 werden genehmigt. nicht so potent wie die übrigen. Wir können nur der Regierungs - die freien Hilfskaffen. Abg. Hirsch: Die unterstügen aber Nach§ 75 des bestehenden Gesetzes reicht die Versicherung vorlage zustimmen und müssen auch die Kommissionsfassung ab- auch durch 26 Wochen!) Das ist kein Einwand, denn erstens in einer freien Hilfskaffe aus zur Befreiung von der Zwangs lehnen. haben nicht alle freien Kassen diese verlängerte Unterstützungs­versicherung, wenn die freie Hilistasse das leistet, was die Ge­meindeversicherung an ihrem Size gewährt; an die Stelle der freien ärztlichen Behandlung konnte eine Erhöhung des Kranken­geldes( von der Hälfte) bis auf drei Viertel des ortsüblichen Eagelohns treten.

Abg. Molkenbuhr( Soz.): Wir sind gegen die Aenderung dauer, und zweitens gehen auch sehr viele Zwangskaffen mit des jetzigen Zustandes. In der Kommissionsfaffung steht nichts ihren Leistungen über das gefeßlich vorgeschriebene Mindestmaß davon, daß die beiden Kategorien von Kassen gleich gestellt werden. hinaus. Die Vertheidiger der freien Rassen sagen nun, wenn Die Arbeiter, welche zwei freien Hilfskaffen angehören, wären man die Ausgaben der Kaffe auf die Anzahl der Mitglieder be­durch die Kommissionsfaffung gezwungen zwei Aerzte zu nehmen, rechne, so gewähren die freien Kaffen mehr als die Zwangskassen Nach der Vorlage soll die Mitgliedschaft bei einer freien anstatt für den einen eine Erhöhung des Krankengeldes. Wir aber diese Rechnungsart ist nicht beweisend. Nichtiger wäre Raffe nur dann von dem Beitritt zu einer Zwangskasse befreien, wollen die freien Hilfskaffen erhalten, weil sie den Arbeitern es, zu berechnen: Wie viel Aufwendungen kommen bei jeder Wenn die freie Kaffe das gewährt, was die Gemeindeversicherung vielfach mehr gewähren, als die Ortskassen. Die Arbeiter haben Kassen art auf den einzelnen Krankentag? Es entfallen an Aus­des Wohnorts des Versicherten gewährt. Die Er- fich diese Institutionen schon lange vor dem Kanfenfassengesetz gaben pro Krankentag in den Gemeindekassen 1,77 M., in den fegung der freien ärztlichen Behandlung durch ein erhöhtes gegründet. In größeren Orten bestehen sogenannte Medizinal Ortstassen 2,01 M., in den Betriebs- Krankenkassen 2,56 M., in Krankengeld soll in Fortfall kommen. verbände, durch welche die Mitglieder für sich und ihre Familie Arzt den Bau- Krankenkassen 2,37 M., in den Innungskaffen 2,10 M., Die Kommission hat noch folgende 3usäße zum§ 75 und Medizin frei erhalten. Liefern die Krankenkassen Arzt und in den eingeschriebenen Hilfskaffen 1,95 M., in den landesrecht beschlossen: 1. als Absatz 2: Tritt ein Mitglied einer ein- Medizin, so sind die Medizinalverbände für das Familienoberhaupt lichen Hilfsfassen 1,98 M. Der Durchschnitt beträgt 2,12 M., geschriebenen Hilfskaffe an einem Orte in Beschäftigung, an bedeutungslos, und dadurch wird auch die Versicherung der also nur die freien Hilfskassen bleiben hinter diesem welchem das Krankengeld der Mitgliederklasse, der er bisher an- Familie in den Medizinalverbänden aufhören. Schwierigkeiten Durchschnitt erheblich zurück. Gin dritter Beweis für gehörte, hinter dem von der Gemeinde- Krankenversicherung zu ge- hat dieser Paragraph für die zentralisirten Kaffen, deren Mit die geringeren Leistungen der freien Hilfstassen möchte währenden Krankengelde zurückbleibt, so ist das Mitglied befreit, glieder über ganz Deutschland verbreitet sind, denn die kleineren sich auch daraus entnehmen lassen, daß, während im Jahre 1889 wenn binnen zwei Wochen die Versicherung in einer Mitglieder- Orte mit wenigen Mitgliedern erhielten einen Vorzug, weil die die Krankenkosten bei der Gemeindeversicherung 7 Millionen be= tlasse mit ausreid, endem Krankengelde nachgewiesen wird. 2. als Beschaffung eines Arztes für diese viel theurer ist, als an großen trugen, die Beiträge der Arbeitnehmer sich auf 2 Millionen be Absatz 3: Mitglieder einer eingeschriebenen Hilfskaffe, welche zu Orten; bei der Geldgewährung statt des Arztes ist von einer liesen, während die entsprechenden Zahlen für die Orts- Krankent­gleich der Gemeinde- Krankenversicherung oder einer auf Grund Bevorzugung feine Rede. Die Bevorzugung der Kassen würden fajjen 27 resp. 28 Millionen, für die eingeschriebenen Hilfskaffen bieses Gesetzes errichteten Krankenkasse angehören, können an sich vielfach erhöhen. So hat beispielsweise eine eingeschriebene aber 10 refp. 12 Millionen Mark lauten. Die Mitglieder der Stelle der freien ärztlichen Behandlung und Arznei eine Er- Hilfskaffe in Hamburg 1889/90 für 11 366 Tage Krankengeld be- freien Hilfsfaffen zahlen also 2 Millionen mehr, als ihnen die höhung des Krankengeldes um ein Viertel des Betrages des orts- zahlt und dafür verausgabt, da sie freien Arzt und Medizin Kassen leisten. Danach meine ich, daß Sie wohl thun, sich dem üblichen Tagelohnes ihres Beschäftigungsortes beanspruchen. lieferte, an den Arzt: 3461 M., für Medizin: 1461 M., zu- Vorschlage der Vorlage, resp. für jetzt dem der Kommission an­Zwei gesonderte Anträge der Atgg. Hirsch und Genossen sammen 4922 M., während sie, hätte sie ein Drittel des ortsüblichen zuschließen. Die Rücksicht, daß den freien Kassen das Leben einer-, der Abgg. A uer und Genossen andererseits verlangen Tagelohns zahlen müffen, 8524 M. gebraucht hätte. Wünschens- schwerer gemacht wird, würde für mich nicht entscheidend sein,