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Ehrengeschenk") die bei Verheiratungen einer Jungfrau, wenn sie verkauft und abgeliefert wurde. Jm Bistum Carnot hatten die Neus felbständig war, von ihr selbst, sonst von ihrem gefehlichen Vertreter vermählten des Abends nach der Hochzeit an die jungen Leute des oder von ihrem Ehemann entrichtet werden sollte. Die Abgabe Dorfes eine Kerze zu geben, wohingegen die Junggesellen von Eifines richtete sich nach Stand und Vermögen des Vaters und mußte be- in der Provinz Jsle de France vom Hochzeitshause die hergebrachte zahlt werden bei Uebergabe des Mädchens an ihren Mann. Be- Art von Pasteten beanspruchten. In Jallon sur Marne bestand seit rechtigt zur Erhebung dieser Steuer waren die Herren oder Herrinnen, langer Zeit die Sitte, daß jeder Bursche mit Ausnahme der Ge in deren Gebiet die Heirat stattfand. Nach Einzelbestimmungen lehrten und Adeligen bei der Heirat seinen heiratsfähigen Kameraden erhielt der Musikmeister das amobyr der Dichterföchter und der ihren Willkomm bezahlen mußte. Eine Urkunde von 1390 beschreibt, Jägermeister den dritten Teil des der Jägertöchter. Wie in Wales gab wie nach der Hochzeit eines Webers in Dreug mehrere Weber es auch in Schottland Heiratssteuern. Durch Urkunde vom Jahre desselben Drtes ihr droit du bau" verlangten, nämlich ein 1462 übertrug Thomas Rogerson von Drumdevan mit Rücksicht auf oder zwei Quart Wein oder deren Wert in Geld, wofür sie 86 Pfd. St. 13 Schillinge und 4 Pfennige schottischer Währung, die dem Herkommen nach ein Lied zu singen hatten. Und in ihm in großen Nöten gezahlt waren, an Johann Stewart Herrn einer fast gleichzeitigen anderen Urkunde findet man folgenden zu Lan, die Länder von Strathier mit der Mühle und allem Zu- Bericht: Eine Menge Leute begaben sich nach der Feierabendstunde behör, namentlich mit den Heiratssteuern. Durch Urkunde von 1503 von La Grève nach Moustier, um von dem Winzer Johann Thibaut berlieh König Jakob von Schottland seiner Braut, der Prinzessin feinen ,, coillage" zu verlangen, weil an diesem Tage ein Mädchen aus Margarete, ältesten Tochter des Königs von England, Ländereien La Grève geheiratet hatte. Johann Thibaut wollte ihnen nichts geben mit mannigfachen Gerechtigkeiten, insbesondere auch mit den Heirats- als Brot und Wein. Diese Heiratssteuer an die Junggesellen des fteuern. Orts, dem der Bräutigam entstammte und in dem die Hochzeit ges feiert wurde, ward in der Regel, wie man sieht, in Naturalien gezahlt und nur an die ledigen Berufsgenossen des Bräutigams.
Durch eine reiche Mannigfaltigkeit zeichneten sich die Hochzeitsabgaben in Frankreich aus. In einem Lehnsverzeichnis Ludwigs bon Saint- Maure als Herrn von Caenchi, Sauly und Richebourg, vom Jahre 1615 heißt es: Ferner haben wir bei Heiraten, die in der Kirche von Saule geschlossen werden, das Recht, von den Neubermählten das Hochzeitsgericht zu erhalten, das die Frau in Begleitung von Spielleuten bis ins Schloß bringen muß; das Gericht muß bestehen aus einem Hammelstück, zwei jungen Hühnern, zwei Quart Wein im Wert von vier Pinthen, vier Broten, vier Kerzen und Salz und soll am Hochzeitstage überreicht werden bei Vermeidung einer Strafe von sechzig Sous. Zu Merveuil in der Provinz Berry hatte der Bräutigam bei einer ersten Heirat einen Spielball von 32 Bierecken und neun Farben, bei einer zweiten Heirat ein neues Billard bon 2½ Fuß mit dem Kolben und zwei neuen Kugeln, bei einer dritten noch ein Billard oder zwei Gänschen und zwanzig Pfennige an den Grundherrn zu entrichten. Von einer Heiratssteuer in der Picardie und ihrer legendenhaften Abschaffung berichtet uns Labeffade: Rudolph Graf von Guines hatte den Bewohnern von Ham das Recht auf eine Abgabe, die am Tage der Hochzeit erhoben wurde, als Lehen bewilligt. Diese Abgabe wurde durch Graf Manasses auf Andrängen seiner Gemahlin abgeschafft, weil eine Frau namens Harnide sich darüber beschwerte, daß die Gerichtsdiener ihr eine große Beschämung bereitet hätten, indem sie von ihr die Abgabe in dem Augenblick forderten, als sie sich ins Chebett legen wollte,
Schon aus einem flüchtigen Ueberblick über die Heiratssteuern geht hervor, daß sie lediglich Folgen oder Begleiterscheinungen des Lehnsrechts, der Vasallität und der Hörigkeit waren und daß sie in Laufe der Jahrhunderte in der neuen Zeit wie von selbst fortfielen. Man muß auch zu den Heiratssteuern jene Abgaben rechnen, die in den Tyranneien des Altertums und den absolut regierten Staaten des Drients die Untertanen entrichteten, freiwillig und doch unter gelindem Zwang stehend, wenn sich ein Machthaber. es brauchte durchaus nicht der oberste zu sein vermählte, und als ein solch merkwürdiges Ueberbleibsel erscheint uns die mecklenburgische Brinzessinnensteuer.- Alfred Semerau.
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Kleines Feuilleton.
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k. Vom Schirm und seiner Geschichte. Nehmen wir heute den unscheinbaren Schirm aus der Ecke, so erscheint uns fein Gebrauch als die selbstverständlichste Sache von der Welt. Und doch wird der Schirm in Nordeuropa erst seit 200 Jahren allgemein verwandt und Nicht älter als in Frankreich waren in Belgien und Holland die hat vorher eine intereffante und vielfach merkwürdige Geschichte aufHeiratssteuern. Durch Stiftungsurkunde vom Jahre 1133 erwarb zuveifen, die bis zu den fernsten Zeiten früher Kulturen hinaufe der Abt des im selben Jahre gegründeten Prämonstratenser - Klosters führt. Um den Schirm, dieses unpoetische, schlechte Ding, freisten zu Tongedo von der adligen Dame Alzeda das Recht, von ihren war lange Zeit ein Zeichen von Macht und Ansehen und nur Könige einst Träume des Ehrgeizes und der Schönheit; denn der Schirn Nachkommen bei deren Heirat fechs Pfennige zu beziehen. Walter von Mauretanien, Bischof von Laon , schenkte dem Stift zu Trumai Könige zeigen, find diese dargestellt, wie sie in feierlicher trugen ihn. Auf alten Stulpturen, die ägyptische und assyrische vierzig Jahre später die Leibeigenen, die er im dortigen Gebiete Könige zeigen, find Prozession daherziehen, und über ihrem Haupte schwebt hatte, mit der Bestimmung, daß sie bei ihrer Heirat zwei Sous an stolz und majestätisch ein Schirm. In Indien hat sich das lange er das Stift zu zahlen hätten. Abermals ein halbes Jahrhundert später erklärten der Burgvogt Hugo von Gent und dessen Gemahlin halten. Fürsten führen hier unter ihren Titeln auch den eines Maria die Freilaffung ihrer Leibeigenen zugunsten der Marienkirche" Herrn des Schirmes" auf, und noch nach 1850 erließ ein Herrscher zu Antwerpen ; und die Freigelassenen begaben sich mit ihrer die schirmtragenden Fürsten" erklärte. Nur allmählich sant diese von Burmah eine Proklamation, in der er sich zum Könige über Nachkommenschaft in Hörigkeit dieser Kirche mit der Verpflichtung, stolze Insignie der Macht zu einem Instrument herab, mit dem man bei jeder Heirat sechs Pfennige an die Kirche zu zahlen. ich vor den Strahlen der Sonne zu schüßen suchte, und auch die Neununddreißig Urkunden der Benediktinerabtei Sankt- Tornd Majestäten bemerkten mit Zufriedenheit, daß ihre gefalbten Häupter im Bistum Lüttich enthalten Bestimmungen über Heiratsabgaben. vom strömenden, tropischen Regen weniger gewaschen wurden, wenn Durch diese Urkunden wurde entweder den darin bezeichneten Personen das Recht der Altarhörigkeit zuerst betvilligt oder auf ihr An- fie unter diesem Schutzdach dahinschritten. Doch es hat sehr lange fuchen festgestellt daß fie auch von älterer Zeit her der Abtei an- tegen und Sonnenschein bediente, den sein Herrscher so lange gedauert, ehe der gemeine Mann sich des Schirmes bei gehörten. Dafür hatten diese Altarhörigen außer einer Kopfstener feierlich getragen. In der griechischen Kunst balanzieren besonders mit jährlich einem Pfennig, zumeist noch andere Steuern, darunter die zarten Figürchen aus Tanagra reizende Schirme, die wie große auch Heiratsabgaben, zu entrichten. Viele dieser Altarhörigen hatten Blätter über den niedlichen Blumen attischer Zierlichkeit stehen. bei jeder Heirat unter Genossen neun Pfennige für die Heirats während im Orient der Schirm durchaus nicht nur dem schönerent erlaubnis zu zahlen. Für Heiraten unter Nichtgenossen wurde, falls und zarteren Geschlechte vorbehalten war, sondern noch mehr von der Mann zur Abtei gehörte, die Höhe der Heiratssteuer durch den den Herren der Schöpfung getragen wurde, begegnet uns bei den Abt nach freiem Ermessen bestimmt. Dagegen war durch einige Ur- alten Griechen und Römern der Schirm eigentlich nur als Toilettenfunden des dreizehnten Jahrhunderts allgemein, ohne Beschränkung stück der Dame und es soll ein starter Grad weibischer Verteich eine Heiratsabgabe von neun Pfennigen feſtgeſetzt, woraus lichung und Hinneigung zum Femininen bezeichnet werden, wenn fich entnehmen läßt, daß die in diesen Urkunden ein Mann des Gebrauches eines Schirmes verdächtigt wird. bezeichneten Altarhörigen, Männer wie Frauen, gegen Ent Italien , das Land, in dem die moderne Kultur fich zuerst erhob, richtung der Abgabe berechtigt waren, fich nach freier hat auch um 1600 herum den Regenschirm zuerst allWahl mit Genossen und Nichtgenoffen zu verheiraten; andere gemeiner eingeführt; vorher hatte er aber schon, besonders in Altarhörige mußten bei Heiraten unter Nichtgenoffen neun Pfennige Benedig, eine wichtige Rolle gespielt. Die Lagumenstadt hatte ja zahlen, unterlagen also bei Heiraten unter Genossen keiner Abgabe. von jeher eine enge Verbindung mit dem Orient, die in ihrer ganzen Der Holländische Jurist van der Schelling erzählt, daß die Heirats Kunst, vor allemt der Markuskirche, und auch in den Formen ihrer sechzig Gulden brachte und daß noch in den Jahren 1676 und 1703 Regierung zum Ausdruck kam. So begegnen wir denn auch hier wieder dem Schirm als Prunk- und Prachtgerät. Die Dogen trugen die Herrschaft Voshot mit dieser Steuer öffentlich feilgeboten und ihn zum feierlichsten Ornat und Papst Alexander III. erließ ein verkauft worden sei, und daß die bis zu seiner Zeit aufbewahrten Dekret, nach dem ein jeder diefer Schirme mit einer goldenen Bekanntmachungen der Kaufbedingungen eine Beschreibung jenes Statuette der Verkündigung geschmidt sein sollte. Es muß damals Rechts enthielten. foch ein größerer Verlust als heute gelesen sein, feinen Schirm zu verlieren, denn ein solcher venetianischer Schirm war ein fostbarer, tünstlerisch ausgestalteter Gegenstand. In Venedig vollzog sich dann dieselbe Entwickelung, die wir schon dunkel aus den Anfängen des Drients herauszulesen fuchten. Es kam ein Tag, wo ein tapferer venetianischer Bürger, dem die Sonne zu heiß auf dem Schädel brannte, mit einem Schirm, dem heiligen Szepter der
Zu den sonderbarsten aller Heiratssteuern gehören wohl die, die ber Bräutigam oder junge Ehemann an seine Kameraden zu entrichten hatte, widrigenfalls die Ruhe der Hochzeitsnacht durch Lärm, Kazenmusik gestört wird. In den Niederlanden fand sich das Herkommen, daß die Braut durch ihre Spielgenoffen für eine Mahlzeit von Fischen oder sonst einem Gericht an den Bräutigam