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tiese fah sich nach ihr um da schloß fie die Tür schon von außen.

,, Also," begann die Mutter wieder, Ihr gedenkt den Tisch fertig zu friegen, Pan? Und ohne Lohn?"

Ohne Lohn!"

" Seltsam und nicht zu verstehen. Aber los, los, Mann! Bin neugierig, was da' rauskommt. Schlechte Arbeit, für die Tein Geld flingt."

Markus Rabat jedoch breitete die Arme aus, als würde ihm alles zu eng. Die Freude strahlte aus seinen Augen. Freier blickten sie sich um. Er prüfte das Handwerkszeug, tat von seinem etwas hinzu, behalf sich. Dann legte er los. Es gab ein Hänimern, Sägen, Hobeln, Klopfen wie früher, als der Pan Falk noch in der Werkstatt arbeitete. Und mitten darin begann der Riese zu pfeifen. Er pfiff laut und mit Kunstfertigkeit, daß die Alte erstaunt zuhörte. Er sah ihren Blick, unterbrach sich und fragte: Stört es Euch? Die Arbeit geht schneller!"

Mehr, mehr. Alles, was Ihr könnt, Pan. Nicht vieles hört man hier im Dorf.

"

Da pfiff er noch lauter und mit Liebe. Es klang aus dem Häuschen hinaus in die Kälte, die stärker ward. Auch die Dämmerung fam jezt. Sie fam überraschend wie ein Räuber, der aus dem Walde bricht. Ein schlimmes Ding, um diese Beit heimatlos auf der Landstraße zu irren.

Die schöne Andrea, die nun zurückkehrte, sah sich im Dunkel um. Der Wald stand da wie ein böses, lauerndes, schwarzes Rätsel. Man konnte Furcht friegen. Und der eisige Wind blies. Sie mußte das Tuch fester ziehen.

Laslowice, dachte sie nur immer. Da feierten sie Ver­lobung. Die Schulzentochter füßte er. Ob sie ihn auch Julet nennen mochte? Sie schüttelte sich. Haß, Hochmut, Bitterkeit überfielen sie wieder von neuem und stärker als seit langem. So viele Gedanken, die sie früher nie gedacht, tamen ihr. Warum ist so viel Leid auf der Welt? Warum arm und reich? Warum schlecht und gut? Ach, es war doch immer nur der eine Gedanke in verschiedenen Verkleidungen: warum konnte es nicht anders sein, als es war, und sie an der Stelle der Schulzentochter?

Ihr Kopf war des Denkens ungewohnt. Alles arbeitete so schwer darin und griff sie an. Aber die Einsamkeit und Dunkelheit und Stille konnten die schweren Gedanken nicht ver­scheuchen. Sie wollte nach Hause... in Wärme, Licht, zur Arbeit. Sie lief fast. Da fiel der Schein der Lampe schon durch die trüben Scheiben. Und plötzlich, jäh hielt sie im Lauf inne, horchte, griff sich mit beiden Händen an die Brust. Das Brennen und Leuchten wollte wieder in die Augen fommen. Es war nicht tot, es hatte nur geschlafen, es stand strahlend auf... Nein! So schnell es erschien, so schnell starb

es wieder.

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werden, der Prokurator zum Sprachrohr des Advokaten herabfinten. Geiler von Kaisersberg  ( geft. 1510) spricht sich über das Verhältnis mit folgenden Worten aus: advocatus heißt in tütsch ein fürsprech oder ein ratgeb, den man berüfft zu einer sach, das er darinn raten fol, procurator heißt auch ein fürsprech und ist der, der da redt uẞ Angeben des Advokaten."

Unter diesen Verhältnissen ist es erklärlich, daß die uns gelehrten Prokuratoren ihre eigentliche Domäne, nämlich das aus schließliche Recht, vor Gericht zu reden und zu handeln, auf die Dauer gegen die gelehrten Advokaten nicht ungeschmälert erhalten fonnten; zunächst machten diese ihnen mit Erfolg ihr Monopol des Auftretens an vielen Untergerichten streitig, schließlich auch die Voll­macht. Die beiden Aemter fonnten wohl äußerlich getrennt gehalten werden, bemerkt der Verfasser des uns vorliegenden Buches, innerlich floffen sie ineinander. Allmählich hörte die finnlos gewordene Zwei­teilung des Berufes auf, zumeist von selbst und ummerklich, so daß sich die Entwickelung nicht im einzelnen verfolgen läßt. In Sachsen  und Preußen wurde die Prokuratur ausdrücklich aufgehoben; am Reichs- Kammergericht und an den meisten Hofgerichten bestand fie jedoch als das Amt des gelehrten, allein zum Auftreten vor Gericht befugten Bollanwaltes fort, beim Reichs- Kammergericht bis zum Ende, bei den Hofgerichten zum Teil bis zum Jahre 1879. Für die Prokuratoren an Hofgerichten waren nicht einmal Prüfung und Vorbereitungszeit Bedingung, um so weniger konnte davon bei Advokaten als privaten Hülfspersonen offiziell die Nede sein. In dieser Hinsicht hatten es also die früheren Advokaten besser als die heutigen Rechtsanwälte, aber ver es mit seinem Berufe ernst nahm, stellte doch an sich selbst sehr hohe Anforde rungen. Das Studium wurde zuweilen auf neun Jahre aus­Die Strafen für Nachlässigkeiten oder Ungebühr in der Erfüllung gedehnt, und vielfach auf ausländischen Universitäten zurückgelegt. der Berufspflichten waren ziemlich empfindlich, wenigstens auf dem Papier. So sollten nach der fränkischen Advokaten- Instruktion vom Jahre 1720 beleidigende Schriftsäge in Gegenwart des Verfassers, der übrigen Advokaten und prozeßführenden Personen zerrissen und ihm vor die Füße geworfen werden; außer bem sollte den Schuldigen nach Maßgabe seiner Verleumdung auch noch die gebührende Strafe treffen. Die Geldstrafen für solche Ver­gehen erscheinen teilweise auffallend hoch. Die neumärkische Kammer­gerichts- Ordnung vom Jahre 1561 drohte für Ueberschreitung der Fristen zum Schriftsagwechsel 10 fl., die vom Jahre 1646 für In­vektiven, Schmähen, Schelten" 50 Taler, die Altmärkische von 1602 für stachlichte Worte" 10-30 Taler Strafe an. Nach einem Para­graphen der huldischen Advokaten- Ordnung vom Jahre 1775 sollte fein Advokat sich unterstehen, auf dem Lande herumzureisen, um Prozesse zu werben, die Bauern dazu anzureizen und mit ihnen zu arretieren. Am meisten wurde über die Weitläufigkeit der Schriftsäke 3echen. Wenn er dabei abgefaßt werde, sei er auf der Stelle zu geklagt. Die Aften eines Prozesses bestanden aus vielen Bänden, die zuweilen ein ganzes Zimmer füllten, und dabei stand der Gegenstand des Prozesses oft dazu in schreiendem Mißverhältnis. Wir hören von ungeheuren Aftenstößen, die um einen Hahn zusammengeschrieben waren. Ein dem Kaiser Josef II.   erstattetes Gutachten der Reichs­hofräte bezeichnete solche Volumina als schwimmendes Stroh, unter das man untertauchen müsse, um ein Korn Wahrheit zu finden; als Folianten, an denen man sich die Augen und gesunde Vernunft zu lich wolle.

Sie hatte das Sägen und Hobeln gehört, das Pfeifen da- chanden lesen müsse, bevor man wisse, was der Schmierer eigent­zwischen. Alles wie früher der Vater arbeitete dort alle Burschen, Julian Libelt voran, liefen ihr nach vielleicht war er drin- vielleicht sprach er heute Sie wußte doch aber gleich, ehe sich der Glanz in ihren Augen ausbreiten und entfalten konnte, daß ein Trugbild sie irrte. Der Fremde!" nichte sie gleichmütig.

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( Fortsetzung folgt.)]

( Nachdrud verboten.)

die

Weißler nennt die Schreiberherrschaft, die die Advokaten in das deutsche Rechtsleben einführten, eine der schlimmsten, die es je gegeben; sie habe im Wege unendlichen Formengezänts und end­lofen Prozeßganges einen Zustand der Rechtlosigkeit herbeigeführt. Das machte die Sachwalter beim Volfe schon unbeliebt genug, und dazu gefellte sich ihre undeutsche Rechtsbildung, als solche allgemein empfunden wurde. Jm Bauernfrieg vom Jahre 1525 war die Abschaffung der Doctores" eine Hauptforderung der Aufständischen; aber mochten auch Adel und Volt murren: gegen die überlegene Kultur der gelehrten Bildung war nichts auszurichten. Besonders die im Auslande gebildeten Juristen waren ungemein ge fucht; Fürsten   und Große wogen, heißt es in der Geschichte der Anwaltschaft, ihre Dienste mit Gold auf. Mit der Zeit trat jedoch eine Ueberfüllung des Berufes ein, die nachteilig auf sein Ansehen Juristenspiegel( 1666) erfahren wir, daß Deutschland   damals über­flüffig mit Gelehrten versehen war. Jeder Handwerksmann lasse Im Gegensatz zu den Prokuratoren, ursprünglich Borſprecher ge- feine Söhne studieren, so daß man leichter einen Studenten als nannt, deren Bahl, Bulaffung und Vereidigung die Gesetzgebung vor einen Schuhknecht bekommen fönne. An den Obergerichtssitzen waren schrieb, war der deutsche Advokat in früheren Jahrhunderten ein die Advokaten so zahlreich, daß sie sich kaum ernähren konnten. Von außergerichtlicher Rater und Helfer, für schriftliche Prozesse vor den Advokaten glaubte man bestimmt, daß fie fast ohne Ausnahme allem der Verfertiger der Schriftfäße; von einer gerichtsverfassungs in die Hölle tämen. Als ein Advokat im Sterben lag, fand man mäßigen Einrichtung fonnte unter folchen Umständen bei der Ad- in botatur keine Rede sein. Am Reichs- Kammergericht und an den Hof- folgendes Gedicht öffentlich angeschlagen:

Zur Gefchichte der

Rechtsanwaltschaft in Deutschland  . wirtte. Es gab bereits ein Gelehrten- Proletariat. Aus Meltorffs

Ihr Herren Advokaten und liebe Gesellen, Hat jemand in der Höllen etwas zu bestellen, Der stelle sich morgen in meiner Wohnung ein, Um 3 Uhr wird die Abfahrt sein.

gerichten gab es als Prokuratoren nur gelehrte Männer, bei den Untergerichten dagegen waren es überwiegend aus dem Vorsprecher­tum hervorgegangene ehrbare Bürger und Bauern. Der Advokat mußte rechtsgelehrt sein, wenn er neben diesen Prokuratoren, die rechtlich allein vor Gericht handelten und vertraten, etwas bedeuten wollte. In seiner soeben erschienenen Geschichte der Rechtsanwaltschaft" Der Stand war jedoch unzweifelhaft besser, als sein Ruf, das ( Verlag von C. E. M. Pfeffer, Leipzig  ), der ersten ihrer Art, schreibt bezeugen genug unbefangene Urteile. Sogar die Angreifer ber Adolf Weißler  :" Der ungelehrte Profurator war alles, der gelehrte wahrten sich dagegen, als wollten sie ihn herabseßen. Die Advokatur Advokat nichts. Das mußte graue Theorie bleiben. Der kundige selbst lernte ihre wahre Aufgabe richtiger begreifen und stellte die Ratgeber, der Fertiger der Schriftiäge, mußte die Seele des Prozesses Forderung auf, daß sie nur dem Rechte zu dienen habe. In dem

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