Einzelbild herunterladen
 

Br. 271. 16. Jahrgang. 1. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Sonnabend, 18. November 1899,

Reichstag .

103. Sigung vom 17. November 1899, 1 Uhr. Am Tische des Bundesrats: v. Podbielski,

Die zweite Beratung der

1 Novelle zum Postgesetz

wird fortgesetzt bei Artikel 4.

Art. 4 fezt folgende Entschädigungen fest für die vor dem 1. April 1898 eingerichteten und seitdem bis zur Verkündigung des Gesetzes ununterbrochen betriebenen Privat Briefbeförderungs­

Anstalten und ihre Bediensteten, die infolge dieses Geseizes

Schaden erleiden.

A. Der den Anstalten zu erfeßende Schaden umfaßt auch den entgangenen Gewinn. Die Feststellung des entgangenen Gewinnes richtet sich nach§ 252 des Bürgerlichen Gesetzbuches . Jedoch darf die Entschädigung für den entgangenen Gewinn in keinem Falle das Achtfache des jährlichen Reingewinns übersteigen, den die Anstalt im Durchschnitt der vor dem 1. April 1898 liegenden drei legten Ge­schäftsjahre erzielt hat. Das erste Geschäftsjahr nach Errichtung der Anstalt wird hierbei nicht in Betracht gezogen. Hat die Anstalt bis zum 1. April 1898 noch nicht vier Jahre bestanden, so wird der durchschnittliche Jahresbetrag des Reingewinns in der Weise gebildet, daß der im Durchschnitt für den Monat nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres erzielte Neingewinn mit zwölf verviel fältigt wird. Als Reingewinn gilt die Roheinnahme aus der Be­förderung der ihrem Betriebe auf Grund dieses Gesetzes entzogenen Gegenstände nach Abzug des dem Verhältnis dieser Einnahme zur Roheinnahme aus dem gesamten Beförderungsgeschäft entsprechenden Teiles der Geschäftskosten. Zu diesen werden auch gerechnet die Abnutzung der der Anstalt gehörenden Gebäude und Betriebsmittel, soweit sie dem Beförderungsgeschäfte dienen, und vierprozentige Zinsen des Anlage- und Betriebskapitals. 10

B. Die Bediensteten, die infolge des Eingehens oder der Be­schränkung des Betriebes der Anstalten aus der Beschäftigung aus treten oder entlassen werden und mindestens drei Monate lang, vom Tage der Verkündigung des Gesetzes rüdwärts gerechnet, im Dienste der Anstalt gestanden sowie ihren Erwerb ausschließlich oder über­wiegend aus dieser Beschäftigung gezogen und vor dem Tage der Verkündigung des Gesezes das 18. Lebensjahr vollendet haben, er­halten, wenn die Beschäftigung gebauert hat 3 bis einschl. 6 Monate 1/12

mehr als 6 Mon. bis 1 Jahr 2/12

3/12( Regierungsvorlage: bis 2 Jahre)

"

1 Jahr[ 11/

"

"

11/2

2

4/12

"

0

"

2

3

D

D

"

3

4

"

"

"

6/12( Regierungsvorlage: 4/12) 9/12(

"

"

findet die Berufung auf schiedsrichterliche Entscheidung ftatt" zu Zu Artikel 5. Antrag Ridert( frf. Vg.) im Absatz 3 statt sezen steht binnen 4 Wochen nach der Zustellung des Bescheides der Rechtsweg offen". Abg. Singer( Soc.):

mit folgender Maßgabe: Dem Entschädigungsberechtigten steht flüssig, weil ja doch gegen die Entscheidung der Postbehörde eine die Wahl offen, entweder: Beschwerde möglich ist. Sehr charakteristisch ist übrigens, daß in all' I. im ordentlichen Rechtswege binnen 6 Monaten nach Infraft- den Petitionen von Privat- Postanstalten fast keine einzige die Ent­treten dieses Gesezes gegen die Reichs- Postverwaltung Klage schädigung für die Angestellten erwähnt. Eine rühmliche Ausnahme zu erheben, auf gerichtliche Feststellung des entstandenen macht, das will ich gern anerkennen, die hiesige Anstalt( Buruf: auch Schadens, oder die Stuttgarter !) Ich sehe überhaupt nicht ein, weshalb die Direktoren und II. eine außergerichtliche Feststellung des Schadens nach folgenden ersten Angestellten so hohe Entschädigungen erhalten sollen, sie können sehr Bestimmungen zu verlangen: Es darf" usw. nach den zufrieden damit sein, wenn auch die Grenze auf 5000 M. festgesett Beschlüssen der Kommission, mit der Modifikation, welche im wird. Wir beabsichtigen doch nicht, ihnen nunmehr die Möglichkeit Antrag Marcour vorgeschlagen ist." zu geben, fortan auf jede Arbeit zu verzichten und von den Zinsen unteren Angestellten ganz andere Entschädigungen fordern der Entschädigung zu leben. In diesem Falle würden wir für die müffen. Was mm den Antrag Haußmann aubetrifft, so ist ja die gute Absicht desselben nicht zu verkennen, in Wirklichkeit bedeutet er aber eine Benachteiligung der Angestellten. Nach diesem An­in trag sollen sie das bisherige Diensteinkommen erhalten, Ich möchte zunächst auf eine Ausführung, die ich gestern gemacht der That aber werden sie voraussichtlich bei der Reichspost habe, zurückommen. Ich habe gestern über das Maß der Be- ein höheres Gehalt beziehen. fchäftigung, über das Maß der Honorierung der Angestellten seitens Reihe von Anträgen vor, die an Stelle einer schiedsgerichtlichen Zu Artikel 5 liegen eine der Privatposten gesprochen und habe heute eine Mitteilung der Regelung der Ansprüche die Beschreitung des Rechtsweges zu diesem hiesigen Patelfahrt- Aktiengesellschaft bekommen, in der behauptet Zwecke verlangen. Wir erklären uns auch hier für die Kommiſſions­wird, daß ich irrtümlich Ausführungen gemacht hätte. Wenn das fassung im Hinblick auf die bekanntlich außerordentlich große Lang­zutrifft, so beruhen meine Ausführungen natürlich auf irrtümlichen famkeit unserer Justiz. Gerade hier liegt es aber im Interesse Informationen. bestelle hier in Berlin zwei bis dreimal, wird in diesem Schreiben die Betreffenden möglichst bald in den Befiz der ihnen zukommenden Gegenüber meiner Behauptung, die Paketfahrt der Parteien, daß die Entscheidung möglichst rasch gefällt wird, und behauptet, daß sie viermal bestellt und wenn ich sagte, die Unter- Summe gelangen. Auch für den Antrag Schmidt- Warburg sind wir nicht. beamten seien bei den Privatposten materiell schlechter gestellt, als weshalb soll es den Beteiligten schwer gemacht werden, für welchen bei der Reichspost, wird behauptet, daß, während die Unterbeamten Weg sie sich entscheiden wollen. bei der Reichspost bis zum 7. Dienstjahre 75 M. monatlich beziehen, Gefahr vor, da es sich um rein civilrechtliche Ansprüche Es liegt absolut keine sie bei der Privatpost schon vom 2. bis 3. Jahre diesen Lohn be- handelt, daß politische Erwägungen bei der Entscheidung der Schieds­tommen. Weiter hatte ich behauptet, daß um 6 Uhr angefangen wird zu gerichte maßgebend sein könnten. Ueberhaupt muß ich gestehen, daß arbeiten, hier wird gesagt, man fange erst um 7 Uhr an. Ich mir die Verständigung auf schiedsgerichtlichem Wege in solchen um nicht in den Verdacht zu kommen, als ob ich absichtlich falsche Rechtsweges. Ich kann mich dahin resumieren, daß wir jede ver habe mich für verpflichtet gehalten, diese Mitteilungen zu machen, Fragen stets viel besser erscheint, als das Beschreiten des langwierigen Behauptungen aufstellte. lehnen, weil wir der Meinung sind, daß das Reich überhaupt keine langte Erhöhung der Entschädigung für die Anstalten rundweg ab= Berpflichtung zu ihrer Entschädigung hat, sondern nur Billigkeits­rücksichten die Postverwaltung dazu bestimmen. Ich bitte Sie also, die Kommissionsvorschläge anzunehmen.( Beifall bei den Social­demokraten.)

-

Abg. Dr. Oertel( f.): an in

Staatssekretär v. Podbielski:

der

Meine Herren, ich nehme vorwveg den Absatz B. des Art. 4 und muß mir leider hierbei versagen, eingehend die neueste Muster: leistung der Reichs- Postverwaltung zur Unterdrückung des Koalitionsrechtes ihrer Beamten zu behandeln, nämlich den Erlaß, den der Herr Staatssekretär im Mai dieses Jahres heraus­gegeben hat. Ich muß anerkennen, daß dieser Gegenstand nicht in inmittelbarem Zusammenhang mit der Vorlage steht, hielt mich aber für verpflichtet, ihn furz anzudenten, weil ich schon wiederholt Zehnfache vom durchschnittlichen Jahresgewinn festzusetzen und auch Ich beantrage, als obere Grenze für die Entschädigung das angeführt habe, daß gerade dies Verhalten der Reichs- Postverwaltung Die Zeit bis zum 1. April 1899 mit in Anrechnung zu bringen. Ich gegenüber den Organisationen ihrer Unterbeamten es uns jo außer muß hervorheben, daß es mir nicht gelungen ist, alle meine ordentlich schwer macht, der Reichs- Postverwaltung in diesem Gesch 6/12) usw. für jedes weitere Beschäftigungsjahr mehr 3/12 des innerhalb aufzunehmen. die Möglichkeit zu geben, noch mehr solcher Beamten in ihre Reihen politischen Freunde von der Richtigkeit des Antrages zu überzeugen. Mir will scheinen, als genüge die Entschädigung der Gesellschaften, der legten 12 Monate bezogenen Gehalts oder Arbeitsverdienstes als einmalige Entschädigung.( In der Vorlage war die höchste Ent- terielle Entschädigung der Unterbeamten der Privatposten erst bei Ermittelung des Reinertrags der Gesellschaften in Betracht zu Wir stehen grundsätzlich auf dem Standpunkte, daß die ma wie sie die Kommission vorgesehen hat, nicht allen billigen Ansprüchen. Ferner beantrage ich, das letzte Geschäftsjahr fchädigung 12/12 für mehr als 6 Beschäftigungsjahre.) Gehälter oder Arbeitsverdienste, welche mehr als 5000 M. pro den Reichs- Postdienst übernommen werden können. in Frage kommen soll, wenn diese Unterbeamten nicht in Es ist zu ziehen. Ich kann mir nicht denken, daß die Gesellschaften bei Fest­Jahr betragen haben, dürfen nur mit 5000 m. pro Jahr der Fest- zugeben, daß man nicht ohne Einschränkung verlangen kann alle jegung der Bilanz gegen Tren und Glauben handeln und mit Leute, die bisher bei der Privatpost beschäftigt waren, gehen in den künstlichen Ziffern eine Erhöhung anstreben würden. Stimmt der Besteht das Gehalt oder der Arbeitsverdienst ganz oder zum Teil Reichs- Postdienst über. Es ist zweifellos, daß die Reichspost an die Staatssekretär mir bei der Einziehung des letzten Geschäftsjahres aus Anteilen an der Geschäftseinnahme oder am Geschäftsgewinn, so Beamten, die sie anstellt, in Bezug auf die Gesundheit usw., auch nicht zu, so würde ich diesen Teil meines Antrages fallen lassen. werden diese Anteile mit dem Durchschnitt der vor der Ver- in Bezug auf ihr Vorleben fündigung diefes Gefeszes liegenden zwei( Vorlage: drei) Be in Stouflift gekommen sind bestimmte Anforderungen stellen muß. genügen, zumal fie nur hilfsweise für den Fall eintreten soll, daß die falls sie etwa mit dem Strafgesetzbuch Die Entschädigung für die Angestellten, wie sie von fchäftigungsjahre angefegt. bestimmte Anforderungen stellen muß. Kommission vorgesehen ist, scheint mir allen gerechten Ansprüchen, zu Aber, meine Herren, die Befürchtung, die aus dem politischen Ein: Hat die Beschäftigung weniger als 12 Monate gedauert, so wird greifen des Herrn Staatssekretärs in die staatsbürgerlichen Rechte Beamten nicht in den Poſtdienst übernommen werden. Die obligatorische der Berechnung der Entschädigung der Betrag zu Grunde gelegt, der der Unterbeamten immer neue Nahrung bekommt, iſt die, daß vorschrift, den Rechtsweg zu beschreiten, im Sinne des Antrages Rickert, nach dem durchschnittlich für den Tag bezogenen Gehalt oder Ar- nicht nur in der Natur der Sache liegende Gründe für die Ein- ist mir nicht ſympathisch. Ich halte das Schiedsgerichtsverfahren im beitsverdienst sich im Laufe eines Jahres ergeben hätte. Bon der Entschädigung sind die Bediensteten ausgeschlossen, die maßgebend sein werden, sondern auch politische Gründe und dagegen schönen Angen des Herrn v. Podbielski willen( heiterkeit) anders bon der Postverwaltung in eine ihrem bisherigen Beschäftigungs- erklären wir uns auf das allerentschiedenste. Ich habe wiederholt als nach ihrem Gewiffen entscheiden, Sollte mein Antrag nicht die verhältnis entsprechende Dienststelle übernommen werden. ausgeführt, daß sich die Reichs- Postverwaltung mit jedem Eingriff werden, so würden meine politischen Freunde für den Antrag Bei der Uebernahme in den Reichs- Postdienst ist den Bediensteten in die staatsbürgerlichen Rechte der Unterbeamten im Widerspruch Marcour stimmen. Zustimmung der Regierung finden oder vom Hause abgelehnt die im Dienste der Privat Postanstalten verbrachte Dienstzeit so mit dem Gesetz befindet. Der neneste Erlaß bedeutet wieder eine anzurechnen, als wenn sie im Dienste der Reichs- Postverwaltung Einschränkung des Koalitionsrechtes der Beamten. Es ist im thätig gewesen wären. Anspruch auf obige Entschädigung haben höchsten Grade bedauerlich, daß der Herr Staatssekretär diesem Ver­Ich behalte mir vor, auf die Anträge später einzugehen. Ich auch diejenigen Angestellten, die nach der Einstellung in den Bost- dacht wieder neue Nahrung giebt und ich möchte fast fann aber jetzt schon erklären, daß die Regierung nach wie vor für dienst innerhalb drei Monate, ohne sich eines Vergehens oder Ver- sagen, wir bedanern diejenigen Beamten, die jetzt wieder unter bedenklich hält, das legte Geschäftsjahr mit in den Kreis der Be­brechens schuldig gemacht zu haben, als ungeeignet entlassen werden die Herrschaft des Herrn Staatssekretärs kommen, weil wir trachtungen zu ziehen. Halten wir uns an das Ergebnis der Kom­müssen.( Die beiden letzten Abfäge sind von der Kommission neu uns sagen, daß namentlich die Unterbeamten, die diesen missionsverhandlungen mit dem 1. April 1898. hinzugefügt worden.) Schritt thun, von vornherein darauf verzichten müssen, ihre Ge­fining in irgend einer Weise zu bethätigen. Abg. Rickert( frs. Bgg.): Natürlich kann der Herr Staatssekretär den Beamten ihre Gesinnung nicht aus dem Darum muß die Entschädigung nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen Die Privatanstalten befinden sich in wohlerworbenen Rechten. Herzen und aus dem Kopfe reißen, aber er darf es ihnen auch bemessen werden. Die Festsetzung einer Marimalgrenze fönnte Beamten bei der Postverwaltung nicht möglich und dieser Zustand führen. Es ist richtiger, die ganze Festsetzung dem ordentlichen eine sehr ungerechte Behandlung einzelner Anstalten herbei­gereicht der Verwaltung nicht zum Ruhm, aber auch nicht der Gesetz- Richter zu überlassen. Eine wesentliche Verzögerung wird dadurch gebung, die überhaupt einen solchen Zustand duldet. Die gestern ausgeführten Gründe in Verbindung mit der nicht eintreten; denn auch die Schiedsgerichte fönnen nicht schneller Erwägung, daß die sociale Position der Unterbeamten innerhalb der arbeiten als ordentliche Gerichte, zumal wenn sie im Zusammen­Reichspost doch gesicherter ist, als bei den Privatposten, hange mit dem Reichsgericht gedacht würden. Bei allen bisherigen veraulaffen uns aber schließlich doch, den Boden der Vorlage zu Barum nicht auch hier? Lassen wir uns von diesem Princip nicht bei den Privatposten, Beschränkungen des Eigentums ist stets der Rechtsweg vorgesehen. betreten. Ich glaube, der Herr Staatssekretär thäte aber im In- abdrängen. Redner bittet um Annahme seines Antrages, event. um teresse seiner Verwaltung wirklich gut, nicht immer wieder Gelegen­heit zu geben, diese Frage hier vorzubringen. Wir wären die ersten, Annahme des Antrages Schmidt- Warburg. die sich freuen würden, wenn wir nicht gezwungen würden, Jahr für Jahr dasselbe zu betonen; aber wenn der Herr Staatssekretär sein Verfahren nicht ändert, wir unsererseits werden nicht müde Wäre Abg. Ridert Mitglied der Kommission gewesen, so würden werden, immer und mit aller Schärfe Kritik an diesem Verfahren wir heute manches aus seinen Ausführungen nicht gehört haben. zu üben. Die Materien sind außerordentlich verschieden. Wir haben Wir würden, wollten wir den Vorschlägen des Abg. Nidert folgen, eine Privatpostanstalten mit 200 Wart und solche mit Millionen Stapital. Wie soll da ein einheitliches Princip zu stande kommen? unendliche Reihe von Petitionen bekommen. Betreffs der Beamten habe ich schon in der Kommission erklärt, es ist nicht jeder der bei der Lage, von der Reichspost übernommen zu werden, aus Gründen, Soweit sie brauchbar sind, werden sie auch von der Reichspost über­die mit seiner Gesundheit oder seinem Vorleben zufammenhängen, nommen werden. Abg. Dr. Marcour( C.):

Auf Antrag Ridert( frf. Vg.) wird gleichzeitig mit Artikel 4 Artikel 5 beraten, der das

Verfahren bei der Erhebung eines Anspruchs auf Entschädigung

behandelt. Artikel 5 lautet: Der Anspruch auf Entschädigung ist innerhalb einer Ausschlußfrist von 6 Monaten bei einer Postbehörde schriftlich anzumelden. Die Frist beginnt mit dem Jukrafttreten dieses Gesetzes, für die im legten Sage des Artikels 4 erwähnten Angestellten mit dem Tage der Entlassung aus dem Postdienste. Die Feststellung der Entschädigung erfolgt für das Reichspostgebiet durch das Reichs postamt, für Bayern und Württemberg durch die obere Post­verwaltungsbehörde dieser Staaten. Die Postverwaltungen und deren Beauftragte sind befugt, unter Hinzuziehung eines pereideten Protokollführers Bengen und Sach­verständige eidlich zu vernehmen oder die Gerichte um deren Ver­nehmung zu ersuchen.

zu erheben.

Das ist den

Staatssekretär v. Podbielski:

Gegen den Bescheid der Postbehörde, durch den der Entschädigungs­anspruch abgelehnt oder die Entschädigung festgestellt wird, findet die Berufung auf schiedsrichterliche Entscheidung statt. Die Berufung ist bei Vermeidung des Ausschlusses binnen vier schädigungen, als die hier vorgelegten, für die Angestellten heraus­Es ist uns nicht gelungen, in der Kommission höhere Ent­Wochen nach der Zustellung des Bescheides bei dem Schiedsgericht zuschlagen. Wir bedauern das, wir sind der Meinung, daß namentlich die Entschädigung der Beamten im ersten Jahre reichlicher hätte bemessen werden können. Andererseits ist aber richtig, daß den jezigen Privatbeförderungs- Anstalten thätigen Unterbeamten int dieje Entschädigungen über die Vorschläge der Regierung hinaus gehen, und so werden wir sie wohl oder übel annehmen. Was nun die Entschädigungen für die Privat- Postanstalten selbst anlangt. so habe ich zu erklären, daß wir über die Kommissions- Vorschläge nicht hinausgehen werden und allen Anträgen, die eine Erhöhung dieser Entschädigungen verlangen, widersprechen werden. Ich will

-

Das Schiedsgericht wird aus drei Mitgliedern des Reichsgerichts gebildet. Die Ernennung derselben und der Stellvertreter erfolgt für die Dauer ihres Hauptamtes durch den Reichskanzler. Die Entschädigungssummen sind für das Reichs- Postgebiet aus den Mitteln der Reichs- Postverwaltung, für Bayern und Württem­ berg aus den Landesmitteln zu bestreiten. Dazu liegen folgende Anträge vor: Zu Art. 4: 1. Antrag außmann- Balingen( 2 p.), Müller- hier die Frage nicht wieder ausführlich erörtern, ob es überhaupt Für die Entschädigung eine bestimmte Norm zu finden, war mit Sagan, Eidhoff( frf. p.), in Abschnitt A den Satz richtig ist, entgangenen Gewinn zu entschädigen. Ein Unternehmen, großen Schwierigkeiten verknüpft. Die Verhältnisse liegen in den Jedoch darf die Entschädigung bis erzielt hat" zu erfeßen welches, wie die Privatposten, auf die Konkurrenz angewiesen ist, einzelnen Anstalten sehr verschieden. Die Kommission hat im wesent­durch die Worte:" Denselben ist der jährliche Reingewinn, den die fann nicht auf Entschädigung für entgangene Gewinne Anspruch lichen das richtige getroffen; nach reiflicher Ueberlegung bin ich aber Anstalt im Durchschnitt der vor dem 1. April 1899 liegenden drei machen. Man fann einen Preis aussehen für den Nachweis der zu der lleberzeugung gekommen, daß man der Post auch eine ge­legten Geschäftsjahre erzielt hat, zu Grunde, zu legen" und hinter Thatsache, daß, wenn im Privatleben ein Geschäft von einer Hand wisse Freiheit in der Bemessung gewähren muß. Deshalb habe ich den Worten Teiles der Geschäftstoften" die Worte einzuschalten: in die andere übergeht, da auch nur das Achtfache des Ertrages der meinen Antrag gestellt, der eine Minimal- und eine Maximal­" In den Fällen, in denen durch dieses Gesez die Einstellung des letzten Jahre ausbezahlt wird. Das kommt niemals vor. Ich ver- Entschädigung vorsieht. Ich wundere mich, daß Herr Singer gegen ganzen Betriebes herbeigeführt wird, gilt als Reingewinn die Noh verstehe es ja, daß die Vertreter der individualistischen Auffassung, diesen Antrag polemisiert hat. In jedem Falle bin ich dafür einnahme aus dem gesamten Betrieb nach Abzug der Geschäfts- die Freifinnigen, dem Reich diese Webernahme der Privat Post- daß man den Privatposten eine noble Entschädigung zahlt. In Toften." anstalten möglichst teuer machen wollen vielleicht aus einer Art der Natur der Sache liegt es andererseits, daß weder das erste noch In Abschnitt B vor dem Wort Dienststelle" die Worte einzu Abschredungstheorie heraus aber daß auch andere Parteien in das legte Geschäftsjahr zur Berechnung des Reingewinns heran­schalten: mit dem bisherigen Einkommen bedachte". ihren Anträgen in diesem Falle über die Kommissionsvorschläge gezogen wird. Im ersten Jahre waren Vorbereitungen zu treffen, 2. Antrag Ridert( fri. Vg.) Abs. 2 zu fassen: Die Fest hinausgehen, ist mir unverständlich. Meine politischen Freunde im legten sind nur die notwendigsten Ausgaben gemacht worden. stellung des den Anstalten zu ersetzenden Schadens erfolgt nach werden sich jedenfalls gegen jede Erhöhung dieser Entschädigungen Ich möchte die Herren von der konservativen Partei bitten, ihren Maßgabe des§ 252 des Bürgerlichen Gesetzbuchs . wenden, allerhöchstens würden wir uns dazu verstehen, unter der Antrag zurückzuziehen und auf den Boden unseres Antrages zu 3. Antrag Marcour( C.), in Abjaz A den Bassus Jedoch Voraussetzung, daß alle anderen Anträge abgelehnt werden, dafür treten. darf" bis nicht in Betracht gezogen" zu fassen: Jedoch soll die zu stimmen, daß auch die Zeit bis zum 1. April 1899 bei der Fest- Will das Haus soweit gehen, wie es der Antrag Schmidt­Entschädigung für den entgangenen Gewinn in keinem Falle stellung der Entschädigungssumme berücksichtigt wird. Hierfür liegt Warburg thut, so würde ich mich auch mit ihm einverstanden weniger als das Fünffache und in keinem Falle mehr eine innere Berechtigung vor, nachdem es nicht möglich gewesen ist, erklären. als das Zehn fa che des jährlichen Reingewinns betragen, den diese Vorlage schon vor der Vertagung zu verabschieden. Für den die Anstalt im Durchschnitte der vor dem 1. April 1898 liegenden Antrag Marcour, der verlangt, daß die Entschädigung niemals unter das Ich bin kein Freund der Privatposten, sie haben uns mit drei lezten Geschäftsjahre erzielt hat. Das erste Geschäftsjahr Fünffache und niemals über das Zehnfache des Neingewinns hinaus aufdringlicher Reklame oft geradezu überschüttet. Dennoch bin ich nach Errichtung oder Erwerbung der Anstalt wird hierbei gehen solle, können wir uns nicht erklären. Schließlich für absolute Gerechtigkeit und die kann den Privatposten doch nicht in Betracht gezogen. tommt es dabei doch nur darauf hinaus, daß eventuell mehr gegeben nur geschehen durch den geordneten Rechtsweg. Deshalb habe ich

"

-

V

Abg. Schmidt- Warburg( C.);

4. Antrag Schmidt Warburg( C.) in Abschnitt A hinter den wird, als die Kommissionsfaffung zuläßt, denn die Einschränkung, meinen Antrag gestellt, der diesen Rechtsweg für die Privatposten Worten: nach§ 252 des Bürgerlichen Gesetzbuchs " einzufügen: daß nicht unter 5000 M. Heruntergegangen werden soll, ist über- wenigstens zuläßt. Auch der Fiskus sollte sich dem ordentlichen Rechtsiveg