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Frankreich .

Komplott Prozek.

Paris , 20. November. Déroulède entwickelt fein politisches Programm und ersucht Fallières, klar die Thatsachen anzugeben, wegen deren er vor Gericht gestellt wurde. Er verliest weiter ein Manifest, welches er an die Bevölkerung gerichtet haben würde, wenn sein Putschversuch in Reuilly gelungen wäre. In dem Manifest weist Déroulède jedes Einvernehmen mit den Royalisten zurüd. Déroulède behauptet, die Regierung verfolge ihn lediglich, weil er ihr unbequem sei. Fallières erinnert Déroulède daran, daß er ihm selbst gestanden habe, konspiriert zu haben. Déroulède schließt, indem er erklärt, er habe von den übrigen Angeklagten nur zwei gefannt. Hierauf verhört der Präsident die Mitglieder der Patriotenliga Baillières und Barilliers; dieselben sagen aus, sie hätten alle Handlungen Déroulèdes gekannt und gebilligt. Darauf verhört Präsident Fallières den Angeklagten Guérin. Er befragt ihn über seine Vergangenheit als Geschäftsmann mit Bezug auf die Petroleum- Gesellschaft von Colombes . Guérin berichtet in tiefer Bewegung und mit Thränen in den Augen, er sei von den Juden zu Grunde gerichtet gewesen und habe versucht, sich wieder hinaufzuarbeiten. Morgen wird das Verhör Guérins fortgesezt.

Belgien .

Das belgische Wahlgesch. In der Sonnabendigung der Deputiertenkammer ergab sich bei der entscheidenden Abstimmung eine Mehrheit von 10 Stimmen für das von der Regierung ein­gebrachte, auf dem proportionellen Systeme beruhendeWahlgesez.

Serbien .

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,, Lo Serbie", das in Genf erscheinende Organ der emigrierten Serben, meldet, daß eine ernste Demonstration in einer Kirche in Blassotinze bei Nisch stattgefunden habe. Der Pope soll eine Rede gehalten haben, in welcher die radikale Agitation als" gottlose" be­zeichnet wurde. Die Pfarrkinder antworteten ihm mit Pfiffen. Die Polizei verhaftete mehrere Personen, die Einwohner aber boytottierten die Kirche.

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Asien .

Frankreich in China . Die Ag. Hav." meldet aus Beting: Die chinesische Regierung verzichtete darauf, Frankreich die beiden Juseln, welche die Einfahrt zur Bucht von Kwangt­schauwan beherrschen, streitig zu machen. Marschall Su unterzeichnete mit Admiral Courrejolles die Karte des Abgrenzungs­gebietes.-

Parlamentarisches.

Der Reichshaushalts- Etat für das Rechnungsjahr 1900 ist fetzt in allen seinen Teilen dem Bundesrat zugegangen, die noch nicht erledigten Specialetats sind den Ausschüssen überwiesen und tommen Donnerstag zur Beratung in der Plenarsizung, so daß der

Etat Freitag oder Sonnabend dem Neichs­tag zugehen dürfte. Der Etat balanciert mit 2 058 121 551 M. Die fortlaufenden Ausgaben betragen im ganzen 1 783 045 498 m., die einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats 195 877 642 M., die des außerordentlichen Etats 79 198 411 m. Die nach dem Etat durch Aufnahme einer Anleihe zu deckenden Beträge von zusammen 76 098 411 M. bilden in herkömmlicher Weise den Gegenstand eines besonders zur Vorlage tommenden Anleihe­gesetzes. Es sind dies Forderungen für die außerordentlichen Bedürfnisse des Reichsheeres, der Marine und der Reichs­Eisenbahnen.

Wegen der Verwendung überschüssiger Reichs einnahmen ergeht ein besonderes Gesez, welches

lautet:

§ 1. Uebersteigen im Rechnungsjahr 1900 die den Bundes staaten zustehenden Ueberweisungen aus den Erträgen, an Zöllen, Tabaksteuer, Branntwein- Verbrauchsabgabe und Zuschlag zu der felben, sowie an Reichsstempel- Abgaben die aufzubringenden Matritularbeiträge, so ist der Ueberschuß zur Verstärtung der Betriebsmittel der Reichstasse zurück zu halten. § 2. Uebersteigen im Rechnungsjahr 1902 die Matrikularbeiträge das Etatssoll der Ueberweisungen für die gleiche Periode, so bleibt der Mehrbetrag insoweit unerhoben, als auf Grund des§ 1 Mittel zur Verstärkung der Betriebsfonds der Reichstasse verfüg­bar geworden sind. Die infolgedessen zur Herstellung des Gleich gewichts im ordentlichen Etat erforderliche Deckung erfolgt zu Lasten des außerordentlichen Etats. Jedoch ist von dieser Bestimmung nur in dem Maße Gebrauch zu machen, als der Be­darfsbetrag nicht durch Mehrerträge bei den Ueberweisungssteuern Dedung findet.

Wie in der Begründung der Vorlage ausdrücklich hervorgehoben wird, ist ein Aufgeben der regelmäßigen Schuldentilgung mit dem Entwurfe nicht beabsichtigt, sie soll lediglich zur Befriedigung des vorliegenden dringenden Bedürfnisses auf ein Jahr unterbrochen

werden.

Preußischer Landtag. Gutem Vernehmen nach find die Gesetz entwürfe über die privaten Versicherungs- Unter­nehmungen und über die Warenhaus steuer soweit aus gearbeitet, daß fie der Begutachtung des Staatsministeriums unter­breitet worden sind.

schaften, sowie überhaupt zu irgend welchen mechanischen Dienst­leistungen in einem Gewerbebetriebe verwandt werden. § 3.

insbesondere die wissenschaft, in deren Namen er spreche, von der Auffassung, daß es die Socialdemokratie auf ein gewalt sames Verfahren abgesehen habe, fern sei. Professor Schmoller nahm sich des Beklagten Arons überhaupt in sehr entschiedener Uebertretungen dieser Polizei- Verordnung werden an Eltern Weise an. Er verwies auf ein Gutachten, das schon vor oder den zur Erziehung Verpflichteten sowie den Personen, welche Jahren Professor Helmholz und Professor Zeller abgegeben Kinder entgegen den Bestimmungen der vorstehenden Paragraphen haben und das dahin lautete: Socialdemokratische Gefür ihren Betrieb beschäftigen, mit Geldstrafe bis zu 50 M. und im finnung macht einen Brivatdocenten nicht unwürdig. Falle des Unvermögens mit verhältnismäßiger haft bestraft. § 4. sein Lehramt an einer königlichen Universität Diese Verordnung tritt am 1. November in Kraft. Berlin , den 3. Oktober 1899.

auszuüben.

Im Gegensatz zu dem Antrage des Anklägers, der wieder auf Dienstentlassung lautete, trat Schmoller für Frei­pre chung ein. Er schloß mit erhobener Stimme: Lieber mit Selmholz und Zeller unterliegen, als mit Elfter fiegen!" rede gehalten hatte, in der er energisch als das einzig mögliche Er­Nachdem noch Rechtsanwalt eine eine längere Verteidigungs­gebnis die Freisprechung des Angeklagten bezeichnete, zog sich der Gerichtshof zu geheimer Beratung zurück. durch den Entscheid des Ministeriums bekannt werden.- Das Resultat dieser Beratung dürfte erst in einigen Wochen

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Die National- geitung" teilt mit: Der Disciplinarhof ist, wie verlautet, in der Angelegenheit des Privatdocenten Dr. Arons zu dem Gutachten gelangt, daß ihm die Erlaubnis zum Halten von Vorlesungen zu entziehen sei. bekannt, dem Staatsministerium zu. Die Entscheidung steht, wie Eine Besprechung behalten wir uns vor, bis die Entscheidung des Staatsministeriums bekannt sein wird.

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Die ,, Post" ist natürlich über die obige Aeußerung Schmollers ganz außer dem Häuschen und zeigt ferner ihre noble Gesinnung noch durch folgende Hegnotiz: Schließlich noch ein Wort über die abermalige Veröffent lichung geheimer Verhandlungen. Es handelt sich hier offenbar um einen, von einem Teilnehmer an den nicht öffentlichen Ver­handlungen begangenen Vertrauensbruch. Schon als der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Heine, nach den Verhandlungen der ersten Instanz sich über die ihm gezogenen Schranken hinweg­sezte und dem Borwärts" einen tendenziös gefärbten Bericht oder, wie der Vorwärts" damals sagte, Suformationen zu dem Berichte gab, wurde in juristischen Kreisen die Frage auf­geworfen, ob nicht die Anwaltskammer gegen den Rechtsanwalt Heine disciplinarisch einzuschreiten habe. Diese Frage muß jezt bon neuent erhoben werden. Der von dem Rechtsanwalt Heine beliebte Brauch, so viel, wie ihm gut scheint, von geheimen Verhandlungen in die Oeffentlichkeit zu bringen, ist durch aus geeignet, das Ansehen des gesamten Anwaltstandes aufs schwerste zu schädigen, das Vertrauen zu dem Stande, das ihm zur rechten Erfüllung seiner Aufgaben unbedingt notwendig ist, zu untergraben. Es wird also im Interesse des Standes selbst liegen, gegen Personen, welche das von ihrer Stellung geforderte Vertrauen nicht mehr rechtfertigen, in der entsprechenden Weise vorzugehen.

Der Polizeipräsident.

J. V.: gez. Friedheim.

Stadtv. Singer begründet seinen Antrag, indem er die Un= daß er an dem uneingeschränkten Verbot gewerblicher Thätigkeit zulänglichkeit der Polizeiverordnung eingehend nachwies und erklärte, schulpflichtiger Kinder festhalte. Die nach der Verordnung frei­gestellte gewerbliche Ausbeutung von Kindern von 9-14 Jahren sei inhuman, und wenn für solche Kinder inkl. der Schulstunden eine 10-11 stündige Arbeitszeit gestattet sein soll, so müsse dies vom Stand­punkt der Schule sowohl als im Interesse der geistigen und körperlichen Entwickelung der Kinder bekämpft werden. Die Mitwirkung fleiner Kinder an Theatern und öffentlichen Schaustellungen die überdies

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noch an späten Abendstunden erfolge sei von schlimmen moralischen und körperlichen Folgen begleitet. Der Redner beantragt ein aus­drückliches Verbot derartiger Beschäftigungen, weil dieselben nicht als mechanische", sondern als künstlerische Dienstleistungen" ange schen werden könnten und dann nicht unter die Polizeiverordnung fielen.

Stadtv. Ulrich stimmt der Polizeiverordnung zu, will jedoch eine Bestimmung, wonach Kinder von 12-14 Jahren nur dann außerhalb des Hauses gewerblich beschäftigt werden dürfen, wenn die Schuldeputation einen Dispens vom Nachmittags- Unterricht er­teilt hat.

Stadtv. Nöhlich vertritt den Standpunkt der Polizeiverord­mung, sowie die Notwendigkeit, Kinder mit Austragen von Bad waren, Zeitungen, Kegelauffeßen usw. zu beschäftigen, weil die Familien den Verdienst der Kinder brauchen und z. B. Witwen, eheverlassene Frauen und schlecht gelohnte Arbeiter diese Zubuße nicht entbehren können.

Stadtv. Jden ist für Beschäftigung der Schulkinder und be= ziffert den Lohnausfall derfelben auf etwa 2 Millionen Mart. Stadtv. IIst ein stellt dagegen den Antrag, die Beschäftigung des Morgens im Sommer nicht vor 6 Uhr, im Winter nicht vor 7 Uhr beginnen zu lassen, und beantragt außerdem, Kinder unter zwölf Jahren nicht in Theatern und öffentlichen Schaustellungen be­schäftigen zu lassen.

Stadtv. Cassel ist im Princip für den Singerschen Antrag, fann sich aber in Rücksicht auf die thatsächlichen Verhältnisse nicht dazu entschließen, ein Verbot auszusprechen. Gegen eine etwaige Kleine Verbesserung der Polizei- Verordnung in Bezug auf Beschäfti­gungs- Alter und Beit hat Redner nichts einzuwenden, wenn kein materieller Verlust für die Eltern dadurch entsteht.

Wir bemerken, daß wir den Genossen eine gebeten hatten, Stadtv. Toltsdorf stimmt in allem den Singerschen Aus­uns über die Verhandlung zu berichten, daß er das aber ausführungen zu und verbreitet sich namentlich über die Schäden, die drücklich abgelehnt hatte, weil hier nicht, wie es im Sommer für die Kinder durch Arbeiten vor der Schulzeit entstehen. vor der Fakultät gewesen war, eine gerichtliche Verhandlung Stadtv. Mommsen meint, daß ein Verbot nicht ohne vorläge und auch fein Urteil gefällt würde, die Verhandlung also Schädigung der finanziellen Lage der Eltern möglich ist; er hält die weitere Kreise nicht interessieren könnte. Polizeiverordnung für den ersten Schritt auf einem Wege, den er im Princip billigt, und beantragt eine Resolution, in der die Forderung des Antrags Singer anerkannt, derselbe jedoch zur Zeit abgelehnt wird.

Wir haben den Genossen Heine jetzt um eine Reußrerung über den Angriff in der" Post" ersucht und von ihm folgende Antwort erhalten: Geehrte Genossen! Es hat mir im Sommer nicht gelohnt, mich auf eine Beantwortung der Heznotizen der" Post" einzulassen. Auch diesmal läßt mich die Denunziation, die von ebensoviel Unwissen heit wie Böswilligkeit zeugt, vollständig kalt. Ich antworte nur, weil sie eine Aufklärung beanspruchen fönnen, nachdem ich Ihnen einen Bericht abgeschlagen hatte.

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Den Bericht der Bolts- Beitung" habe selbstverständlich ich weder verfaßt, noch veranlaßt. Ich hatte keine Ahnung von ihm, und habe erst heute in der Reichstags Sigung durch einen Kollegen etwas davon erfahren. Hätte ich einen Bericht über die Verhandlung bringen wollen, so hätte ich, vie im Juli, meine Mitteilungen einem Vertreter des Vorwärts" gemacht und hätte mir wieder aus­bedungen, daß ich als Quelle genannt würde.

Andererseits hatte ich teine Veranlassung, über die Verhandlung zu schweigen. Ich habe Verschiedenen davon erzählt und aus Stüden meiner Mitteilungen muß der Bericht entstanden sein.

Stadtv. Dr. Langerhans spricht sich für ein Verbot jeder gewerblichen Thätigkeit des Morgens vor der Schulzeit aus, während er Nachmittags- und Abendarbeit zulassen will.

Stadtschulrat Bertram hält seine im Plenum der Versamm­lung gemachten Ausführungen in allen Punkten aufrecht, empfiehlt die Annahme der Polizeiverordnung und motiviert dies damit, daß der Lohnausfall von den Eltern nicht getragen werden könne.

Stadtv. Frick beantragt, das Verbot jeder gewerblichen Be­schäftigung bis um 12 11hr auszudehnen. Laufburschenthätigkeit im Alter von 12-14 Jahren hält Redner für erzieherisch sehr vorteilhaft. Stadtv. Ja co by ist für Annahme der vorliegenden Polizei­verordnung und gegen jede Verbesserung derselben, weil die damit beabsichtigte Beschränkung der Kinderarbeit vollkommen genügt. Bei der Abstimmung werden die Anträge Singer mit 10 gegen 2 Stimmen abgelehnt. Ebenso der Antrag Langers hans auf Fortfall der Beschäftigung vor der Schulzeit gegen 4 Stimme it.

Er enthält geringfügige unrichtigkeiten, z. B. läßt er mich zwei- Der Antrag, das von Thätigkeit freie Alter auf mal das Wort ergreifen, während ich nur einmal gesprochen habe. 12 Jahre heraufzusetzen, wird mit 10 gegen 4 Stimmen ab­Uebrigens ist er im allgemeinen richtig, natürlich unvollständig. Er gelehnt. Augenommen dagegen wird der Antrag gänzlichen bringt weder von mir noch von Arons die Ausführungen, auf die Verbots gewerblicher Thätigkeit bis zum vollendeten 10. Lebens­wir besonderen Wert gelegt haben, denn ich habe natürlich mein jahr mit 10 gegen 4 Stimmen. Abgelehnt wird der Antrag, die Plaidoyer nicht vor meinen Bekannten wiederholt. Thätigkeit im Winter erst um 7 und im Sommer erst um 6 Uhr beginnen zu lassen; es bleibt bei dem Vorschlag der Polizei­verordnung.

Die" Post" will den Anschein erwecken, als ob Mitteilungen über den Gang solcher Verhandlungen unzulässig wären, und ge­braucht zu diesem Zwecke den Kunstgriff, von geheimen" Ver- Den Antrag, Kinder, die Dispens von der Schulverwaltung handlungen zu reden. Das ist eine planmäßige Irreführung. erhalten, von der Polizeiverordnung auszunehmen, wird mit Das Gesez spricht nicht von einer geheimen", sondern von 10 gegen 2 Stimmen angenommen. einer ,, nicht öffentlichen" Sigung( Gesez, betreffend die Ebenso findet der Antrag, für Kinder unter 12 Jahren Dienstvergehen der nichtrichterlichen Beamten,§ 35), das be- jede Beschäftigung bei öffentlichen Schaustellungen, Theatern deutet weiter nichts, als daß kein Publikum zugelassen wird. Selbst usw. zu verbieten, mit 7 gegen 5 Stimmen Annahme. wenn ein Gericht die Oeffentlichkeit ausdrücklich ausschließt, ist nie­Referent für das Plenum ist der Stadtv. Ulstein. mand verboten, Mitteilungen aus der Verhandlung zu machen, wie doch eine Zeitung noch besser wissen sollte als andere. Erst durch das Gesez vom 5. April 1888 ist bestimmt worden, daß ein Gericht ausdrücklich die Geheimhaltung einzelner Teile des Der Fall Arons tam am Sonnabend wir entnehmen diesen Verfahrens an ordnen kann, wenn die Staatssicherheit es er Bericht der Volfs- 3tg." in der Berufungsinstanz vor fordert. Diese Bestimmung ist für gewisse Prozesse wegen dem Disciplinarhof unter dem Vorsitz des Unterstaatssekretärs Berrats militärischer Geheimnisse gegeben. Meinede zur Verhandlung. Ein Urteil hatte dieser aus sieben Ich hätte mich also durchaus nicht zu scheuen brauchen, fogar höheren Ministerialbeamten und vier Kammergerichtsmitgliedern ge- felber einen Bericht für den Vorwärts" zu schreiben. Vielleicht thue bildete Gerichtshof nicht zu fällen. Er hat nur ein in geheimer ich das auch noch; dann würde die" Post" freilich Dinge zu hören Sigung gefaßtes Votum dem Staatsministerium gutachtlich zu friegen, über die sie sich noch weit mehr erbosen würde, als über übermitteln. Dieses fällt dann auf Grund des Votums das Urteil. das, was in der Volks- Zeitung" gestanden hat.

Das Disciplinarverfahren gegen Dr. Arons.

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Die Anklage vertrat wieder der ehemalige Professor, jezige vortragende Rat im Ministerinm, Dr. Elster. Als Ver­teidiger stand dem Beklagten, wie in der ersten Verhandlung vor der Fakultät, Rechtsanwalt Wolfgang Heine zur Seite. Das freisprechende Erkenntnis der Fakultät begründete im Namen des Senats der Universität Professor Schmoller.

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Ihr Kommunales.

Die Polizeiverordnung lautet:

Wolfgang Heine .

Partei- Nachrichten.

Mit dem Parteitage in Hannover beschäftigten sich zwei Versammlungen am 4. und 11. November im kommunistischen Arbeiter Bildungsverein in London . Nach dem Referat des Genossen Köttgen entspann sich eine lebhafte Diskussion, an der fich die Genossen Jensen, Dr. Bach, Motteler, Freund, Hermann, Weingarts , Rauenheimer u. a. beteiligten, worauf schließlich zwei Resolutionen angenommen wurden, deren erste lautet:

Die Versammlung spricht ihre volle Zufriedenheit mit den Partei­tagsbeschlüssen in Hannover aus. Sie sieht im Referat und der Nesolu­tion Bebels, sowie in der Haltung der überiviegenden Mehrzahl der Delegierten ein principielles Festhalten an unserer bewährten Theorie und Taktik."

In der zweiten Resolution spricht die Versammlung ihre Ueber­zeugung aus, daß der Parteitag in Hannover in seinen Beschlüssen Erinnerung an deſſen frühere Verdienste um die Partei geleitet in Beziehung auf die Person des Genossen Bernstein nicht durch die wurde, sondern einzig von der Ansicht, daß Bernstein auch heute Vergesellschaftung der Produktionsmittel erklärt hat. noch Socialist ist, da er sich für die politische Aktion und für die

Unter Vorsitz des Stadtverordneten - Vorstehers Dr. Langerhans Der Ankläger Dr. El ster stellte im allgemeinen den Saz auf, Stadtv. Singer und Genoffen betreffend das Verbot gewerblicher Der Aufläger Dr. Elster stellte im allgemeinen den Satz auf, erledigte gestern abend der zur Borberatung des Antrages des daß ein Socialdemokrat sich der Achtung und des Ansehens als Beamter unwürdig mache. Zur Be- Thätigkeit schulpflichtiger Kinder außerhalb des Hauses eingesetzte gründung führte er an, daß die Socialdemokratie eine re- mit dem Antrag Singer war dem Ausschuß zugleich die vom Polizei gründung führte er an, daß die Socialdemokratie eine re- usschuß in vierständiger Beratung die ihm überwiesenen Aufgaben. volutionäre Partei sei, und zur Begründung wieder der Gemeindewahlen. Unsere Genossen in Barmen haben bei revolutionären Parteitaktik führte er ein angebliches Manifest präsidium beabsichtigte Polizeiverordnung über dieselbe Angelegenheit der Wahl einen bedeutenden Erfolg errungen. Troß der Streichung vom Wydener Parteitag der Socialdemokratie an, in aur Borberatung überwiesen. welchem ausgesprochen worden sein soll, daß innerhalb der social­bon 1320 Schlafburschen" aus der Wählerliste erhöhte sich die Zahl demokratischen Partei, niemand zweifelhaft sei, daß die Parteiziele Polizei Verordnung. unserer Stimmen von 1307 im Jahre 1897 auf 2080. Unsere fäntt­nur durch blutigen Kampf und nadte Gewalt zu Auf Grund der§§ 5 und 6 des Gefeßes über ble Bolizeilichen Kandidaten kommen in die Stichwahl mit den Kandidaten der In erreichen seien. Dem Verlangen des Verteidigers Heine, dieses Verwaltung vom 11. März 1850( Gesetz- Sammlung. 285) und freifinnig- ultramontanen Liste, die auf 2218 Stimmen fam. Manifest im Wortlaut Wortlaut und Original vorzulegen, tonnte der§§ 143 und 144 des Gefeßes über die allgemeine Landes- Ver- ggersheim( Rheinpfalz) wurden acht Parteigenoffen in den Dr. Elster nicht nachkommen. Sie erhielten 375 bis 502 Stimmen von 733 Er berief sich vielmehr waltung vom 30. Juli 1888( Gefeß- Sammlung S. 195 ff.) wird für Stadtrat gewählt. nur auf Bemerkungen, die darüber in einem Buche des den Stadtfreis Berlin mit Zustimmung des Gemeinde- Vorstandes abgegebenen. Polizeirats 8acher enthalten seien. folgendes verordnet: Eine ,, Enthüllung". Als etwas Funkelnagelneues verkünden Rechtsanwalt eine bestritt entschieden die gewaltthätigen Ab­jekt bürgerliche Blätter der Welt, daß jemand aus Speyer dem sichten der socialdemokratischen Partei, insbesondere, daß es ein Genossen Liebknecht einen Brief geschrieben über die Landtagswahl Wydener Manifest gäbe, das auch nur annähernd den Inhalt habe, in Speyer . Die guten Lentchen! Wenn sie nicht ein gar so furzes wie ihn die Anklage voraussetze. Er konnte das richtige Wydener Art nicht ausüben. Gedärm hätten, so müßten sie doch wissen, daß das gar nichts Neues Manifest" im Original vorlegen, eine von der deutschen Partei. ist. Ist es doch auf unserm Parteitag in Hannover in aller Deffent­leitung veröffentlichte Bekanntmachung, welche die Parteigenossen Kinder, welche das 0., aber noch nicht das 14. Lebensjahr voll- lichkeit verhandelt worden, wobei übrigens von berufener Seite die mit den Ergebnissen des Wydener Kongresses bekannt macht und in endet haben, dürfen außerhalb des Hauses abends nicht nach 7 Uhr Behauptungen des Briefschreibers als unwahr gekennzeichnet und der kein Wort von Straßenkampf oder sonstigen Gewaltmaßregeln und morgens in den Monaten April bis September nicht vor 51/2, außerdem festgestellt wurde, daß der Mann schon vor zwei Jahren zu lesen ist. in den Monaten Oktober bis März nicht vor 61/2 Uhr zum Austragen am Orte aus der Partei ausgeschlossen worden ist. Daß er jezt Auch Professor Schmoller hob hervor, daß niemand an von Badivaren, Milch, Zeitungen oder anderen Gegenständen, ferner mit seinem Briefe bei der bürgerlichen Presse hausieren geht, kenn wirklich revolutionäre Pläne der Socialdemokratie glaube; daß zum Kegelauffezzen oder zu sonstigen Verrichtungen in Schantwirts zeichnet ihn übrigens genügend.

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§ 1.

Kinder, welche das 9. Lebensjahr noch nicht vollenbet haben, dürfen außer dem Hause eine gewerbliche Thätigkeit irgend welcher § 2.