106. Sigung vom 21. November 1899, 1 Uhr.
Am Tische des Bundesrats: Nieberding, b. Bobbielski. Zunächst steht auf der Tagesordnung die dritte Beratung des Gefeßentwurfs, betreffend die gemeinsamen Rechte der Befiher
von Schuldverschreibungen.
Der Gesezentwurf wird ohne Debatte angenommen. Es folgt die dritte Beratung der
gebühr
Novelle zum Postgesetz.
Zu Art. 1, 3iffer III, die die Zeitungsgebühr bestimmt, beantragten die Abgg. Marcour, Dasbach( C.) und Genossen vieder die Einführung des Zonentarifs, und zwar soll die Zeitungsa) 2 Pf. für jeden Monat der Bezugszeit( in zweiter Lesung angenommen), b) für jedes wöchentliche Erscheinen jährlich 12 Pf. in der ersten, 18 Pf. in der zweiten Zone betragen,
c) für jedes Kilogramm des Jahresgewichts, unter Gewährung eines Freigewichts von je 1 Kilogramm fährlich für soviel Ausgaben, wie der Gebühr zu b) unterliegen, 10 Pf. in der ersten Bone, 16 Bf. in der zweiten.
Die erste Bone umfaßt 75 Kilometer Umfang vom Erscheinungsort der betreffenden Zeitung aus gerechnet. Ein zweiter Antrag Dasbach- Marcour will in b) statt Erscheinen" Auflieferung zur Post" sezen.
Staatssekretär v. Podbielski
lichen Gesetzbuches das Koalitionsverbot für Vereine aus der Welt
hat gegen den Antrag Marcour nichts einzuwenden, wendet sich aber zu schaffen. Der erste Januar 1900 steht vor der Thür, und nichts gegen den nur anscheinend harmlosen Antrag Albrecht, der einen ist geschehen, das Versprechen zu erfüllen. Kollege Singer hat ganz gehöre nun auch zu den Bekehrten: auf solche VerGingriff in die Landesgesetzgebung bedeute. Der Antrag Albrechtsprechungen lassen wir uns nicht mehr ein! Wir haben hier Gefei beshalb unannehmbar.
legenheit, ein schreiendes Unrecht aus der Welt zu schaffen und
Abg. Dr. Marcour( Ctr.): Obwohl er auch für Heilighaltung er denn dieser sei in der That berechtigt.
des Somtags ſei, wolle, et dem Antrag Ginger zustimmen, ben müssen sie sofort ergreifen.( Beifall links.)
Staatssekretär v. Podbielski erklärt nochmals den Antrag Albrecht für einen Eingriff in die Landesgesetzgebung.
Abg. Büsing( natl.) erklärt sich gegen den Antrag Albrecht, der ihm inhaltlich sympathisch sei, aus formellen Gründen. Die Materie gehöre nicht ins Postgesetz, sondern in die Gewerbe- Ordnung. Dort möge Herr Singer die Abänderung beantragen.
Abg. Singer( Soc.): pits
Ministerialdirektor v. Wödtke:
Er
Herr Singer hat vorhin gesagt, Graf Posadowsky habe gestern geäußert, das Koalitionsrecht der Arbeiter müsse zunächst in der Weise beschränkt werden, wie es in der Vorlage zum Schutze des ge= werblichen Arbeitsverhältnisses angeblich geschehen ist, che von einer Aufhebung des Verbindungsverbotes für Vereine die Rede bowsky sich gestern in diesem Sinne ausgesprochen hat. ſein könne. Ich habe nicht den Eindruck, daß Graf Pojahat folgendes gejagt: Die Position der verbündeten Regierungen ist an sich durchaus haltbar. Arbeiter- Vereinigungen, die das ihnen gegebene Koalitionsrecht mißbrauchen, müssen daran gehindert werden tönnen, che an einen Ausbau der Koalitionsfreiheit gedacht werden könne.( Ruf bei den Socialdemokraten: Ist ja dasselbe!) Das ist doch etwas anderes! Gleichzeitig hat er hinzugefügt: wenn man anderer Meinung sei, lasse sich ja darüber reden, und deshalb sei es angezeigt, die Vorlage an eine Kommission zu verweisen. Jetzt hat sich allerdings die Sachlage ganz geändert.
PA to the Abg. Lieber( C.):
Herr Büsing schütt formelle Bedenken gegen den Antrag vor. Er hat aber gestern genau dasselbe gethan, indem er zur ArbeitswilligenVorlage den Antrag der Aufhebung des Verbindungsverbots stellte. ( Sehr richtig! links.) Wenn die Expreßboten von der Reichspost zu gelassen sind, so müssen sie auch den Reichspostboten gleichgestellt sein, auch in Bezug auf das Austragen von Zeitungen. Ich bin nicht so harmlos, zu glauben, wenn dieser Antrag angenommen wird, so würde der Staatssekretär ein Scheitern des Gesetzes im Bundesrat befürworten. Und lassen wir es doch darauf ankommen! Die Fassung des Antrags Albrecht war in der giveiten Refung Sollten die verbündeten Regierungen wegen dieser Bestimmung das viel weiter gehend, als sie es heute ist. In dieser Fassung werden Gejezz ablehnen, so würden sie allein die Verantwortung dafür wir für den Antrag Heute stimmen. Wir sind für völlige Ünparteitragen. lichkeit. Da die mecklenburgische Verordnung danach angethan ist, Abg. Dr. Ricber( C.): in ihrer Wirkung wenn auch nicht in ihrer Absicht zu einer Ausdaß die Poſt für ihre Leistungen entschädigt wird. Für Auslieferung gebung, aber einen solchen Eingriff sche er nicht in dem social- Landesgesetzgebung, so sage ich: je früher sie aus der Welt Er fei gewiß kein Freund von Eingriffen in die Landesgefeßnahmebehandlung einzelner Parteien zu führen auf dem Wege der und Menge des Papiergewichts sind auch Entschädigungen vorgesehen, nicht aber für die Länge des Weges. Deshalb haben wir demokratischen Antrage. Dieser verlange bloß gleiches Recht für alle. geschafft wird, desto besser!( Beifall im Centrum und links.) unsern Antrag gestellt. Er bedeutet für die Post eine Einnahme von 5 049 000 M., also noch mehr, als die Einnahme auf Grund der Kommissionsbeschlüsse betragen würde.
Abg. Dasbach( C.):
Unser zweiter Antrag ist rein redaktioneller Natur. Der erstere will den Zonentarif wiederherstellen. Hauptprincip der Vorlage ist,
Staatssekretär v. Podbielski:
Die Frage einer Erneuerung des Zeitungstarifs beschäftigt uns nunmehr seit 20 Jahren. Angesichts der Thatsache, daß die Post für die Beförderung von 400 Millionen Drucksachen 15 Millionen einnimmt, dagegen für die Beförderung von 1 Milliarde Zeitungseremplaren nur 5 Millionen, ist es durchaus notwendig, daß die Zeitungen zu höheren Leistungen herangezogen werden. Nun ist die Einschreibegebühr von 3 auf 2 Pfennig herabgesetzt, das bedeutet einen Ausfall von 410 000 Mart. Im ganzen war nach den Beschlüssen der Kommission auch eine Mehreinnahme gegen bisher für die Post von 300 000 m. gerechnet. Nach den Beschlüssen der zweiten Lesung bleiben die Einnahmen in Zukunft um 260 000 m. gegen jegt zurück. Der Zonentarif bedeutet durchaus einen Rüdschritt. Die Einnahmen, die sich Herr Dasbach aus diesem Zonentarif verspricht, werden der Post nie zu teil werden, da sich die großen Zeitungen eigene Spedition einrichten werden, wenn ihnen der Tarif zu teuer wird. Vor allem wird durch den Zonentarif der sogenannten General anzeiger- Bresse nur Vorschub geleistet. Das geht daraus hervor, daß nach einer Berechnung z. B. im Königreich Sachsen von diesen Zeitungen auf die erste zone entfallen würden 31 000 Gremplare, auf die zweite Zone nur 5000, in Ostpreußen auf die erste Zone 6600, auf die zweite Zone mur 1300 Exemplare, in der Rheinproving auf die erste Zone 27 000, auf die zweite Zone nur 2000 Exemplare. Auch der zweite Antrag ist in der vorliegenden Form für uns unannehmbar. Ich bitte Sie, es bei den Beschlüssen der Kommission zu lassen.
Abg. Hasse( natl.) beantragt, die Zeitungsgebühr für die Bezugszeit von 2 Pf. wieder auf 3 Pf. zu erhöhen.
Abg. Dr. Haffe( natl.)
begründet seinen Antrag, der feineswegs die kleinere Presse schädige, da der allergrößte Teil der kleinen Preise nur im Orte bestellt werde. Die Herabjegung auf 2 Pf. bedeute einen Ausfall von 410 000 m. für die Postverwaltung und stelle damit die Durchführung weiterer dringender Reformen in Frage. Abg. Singer( Soc.):
Abg. Rettich( tf.):
Der Antrag Albrecht bedeutet in der That einen eklatanten Eingriff in die medlenburgische Landesgesetzgebung, von dem der Reichstag schon aus Gründen der Kollegialität Abstand nehmen sollte. Ich warne die Reichstags- Mehrheit vor Annahme des Antrages, wenn sie nicht das Zustandekommen des ganzen Postgesetzes gefährden will. Bringen Sie den Antrag bei der Gewerbe- Ordnung ein, dann wird sich eher darüber reden lassen.( Beifall rechts.) Abg. Büsing( natl.):
andere Fassung verlangt. Daß bei Gelegenheit eines Specialgefeges Ich habe nur für den ersten Teil des Antrags Albrecht eine eine solche Aenderung nicht aufgenommen werden dürfe, habe ich nicht gesagt. Gestern war wohl ein Zusammenhang vorhanden, da das Verbot des Inverbindungtretens von Vereinen eine Beschränkung des Koalitionsrechts bedeutet. Zwischen dem Antrag Albrecht und dem Postgesetz sehe ich einen solchen Zusammenhang nicht.
Direktor im Reichsamt des Innern v. Woedtke: Ich bitte Sie, den Antrag hier abzulehnen und bei der Novelle zur Gewerbe- Ordnung wieder einzubringen. Das ist jedenfalls die einfachste Lösung.
Mecklenburgischer Bundesrats- Bevollmächtigter v. Pertzen tritt namens der mecklenburgischen Regierung gegen den Antrag ein. Die mecklenburgische Regierung hat durchaus nicht die Absicht gehabt, ein Reichsgesetz zu umgehen. Die betreffende Verordnung der medlenburgischen Regierung richtet sich gegen den groben Unfug, der in dem Austragen von Druckschriften am Sonntag liegt. Wenn von dieser Verordnung gerade die socialdemokratische Partei besonders getroffen wird, so könnte ich mir das nur daraus erflären, daß bei der Socialdemokratie die Neigung für den groben Unfug besonders stark ausgebildet ist. Abg. Singer( Soc.):
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Damit schließt die Debatte.
Das Amendement Marcour wird gegen die Stimmen einzelner Konservativer angenommen.
Der Antrag Albrecht wird gleichfalls angenommen, und zwar gegen die Stimmen der beiden konservativen Parteien und des
Abg. Büsing.
Der so veränderte Artikel 8 wird gegen die Stimmen der Kon fervativen angenommen.
Es folgen die Artikel 4 und 5, deren Beratung verbunden wird. Artikel 4 behandelt die Entschädigungsfrage für Anstalten und machung von Entschädigungen. Angestellte derselben. Artikel 5 regelt das Verfahren bei der Geltend
Abg. Schmidt- Warburg beantragt, den Artikel 4 dahin zu ändern, daß es den Entschädigungsberechtigten freigegeben wird, die Entscheidung auf gerichtlichem oder auf außergerichtlichem Wege herbeizuführen. Dagegen in Artikel 5 die in zweiter Lesung eingefügte Möglichkeit der Anrufung der Gerichte gegen bereits ergangene Entscheidungen über Entschädigungen wieder zu streichen.
Abg. Dr. Marcour( C.) beantragt, in Artife! 5 zu, dem in zweiter eiung angenommenen Zusak, durch welchen der Rechtsweg gegen Entscheidungen über Entschädigungen offen gelassen werden soll, folgenden Zusatz: In demselben kann auf eine geringere, wie die in dem Bescheid festgesetzte Entschädigungssumme nicht erkannt
werden.
Er beantragt weiter, daß die Feststellung der Entschädigung für das Reichspostgebiet mittels motivierten Bescheides erfolgen solle.
Abg. Dr. Müller Sagan( fr. Vp.) will die Grenze der für die Berechnung des entgangenen Gewinnes der Anstalten in Betracht zu ziehenden Geschäftsjahre bis zum 1. April 1899 ausdehnen.
Ferner beantragt Abg. Müller Sagan, daß die in den Postdienst aufgenommenen Beamten der Privatposten in eine Dienststelle von mindestens ihren bisherigen Bezügen gleichkommendem Gehalt" einrücken.,
Abg. Singer( Soc.):
Die
Abg. Dr. Dertel( kons.) glaubt, daß viele seiner Freunde für den Antrag Hasse stimmen werden, er selbst sei gegen ihn, da vor allem die Interessen der Der Vertreter der mecklenburgischen Regierung hat sich soeben Abg. Kirsch( K.) beantragt, daß die Frist zur Geltendmachung fleineren Presse gefördert werden müßten. Was den Zonentarif an- 3 der Behauptung verstiegen, daß wenn die betreffende Ver- von Ansprüchen auf Entschädigung mit den 1. April 1900" be lange, so spreche gegen ihn, daß er der ernsten, nicht auf Anzeigen ordnung sich gegen die Socialdemokratie gewendet habe, dies ginen jolle. Die Kommission ließ diese Frist mit„ Jiffrafttreten basierten Bresse schädlich und nur der Generalanzeiger- Bresse förder- wohl mehr zur Verübung groben Unfugs neige, als andere daraus zu erklären sei, weil die Socialdemokratie des Gesetzes" beginnen. Endlich beantragt Abg. Hasse( natl.), die Kommissionsfassung lich sei. Wer das Ueberwuchern dieser gesinnungslosen Presse, deren wohl mehr zur Verübung groben Unfugs neige, als andere einzige Gefimung die Gewinnfucht sei, verhindern wolle, könne Ich begreife nicht, wie der Herr es sich heraus- insofern wieder herzustellen, als an Stelle des Rechtswegs nicht für den Zonentarif stimmen, so sympathisch der Gedanke an nehmen fann, eine solche Behauptung meiner Partei gegenüber aus die Entscheidung durch Schiedsgerichte geboten sein soll. sich auch sei, zusprechen. Es scheint ja jetzt Sitte zu werden, daß Parteien soAbg. Baffermann( natl.): wohl wie Körperschaften gehofmeistert werden von jedem, der glaubt, Der Abg. Singer hat in der zweiten Lesung mit vollem dazu berufen zu sein. Wir müssen uns das ja gefallen lassen, von dem Recht darauf hingewiesen, daß die Herrn Vertreter der medlenburgischen Regierung so beurteilt zu werden, darauf hingehe, an Stelle des umständlichen Gerichtsverfahren das moderne Tendenz wie es seine Fähigkeiten ihm erlauben( Schr gut! bei den Soc.), Berfahren vor wir sind aber nicht in der Lage, seinem Urteil auch nur ein Atom dauern ist in zweiter Lesung die schiedsrichterliche Juſtanz, Schiedsrichtern zu setzen. Zu meinem Bes von Wert beizulegen.( Sehr richtig! bei den Soc.) Wenn der Herr die die Reichsregierung vorgeschlagen hatte, gefallen. Meiner Bundesbevollmächtigte das Austragen von Druckschriften am Sonntag Ansicht nach liegt es aber gerade im Jnteresse der Privatpoſtanstalten, für groben Unfug hält, warum veranlaßt er dann nicht seine Rean Stelle des umständlichen Verfahrens vor den ordentlichen Ge Es war wohl nicht recht angebracht, jetzt den Vorschlag des gierung, diesem Unfug bei der Postverwaltung zu stenern? Es scheint richten, das mit hohen Kosten verbunden ist, das kürzere und ein Bonentarifs wieder zu erneuern, nachdem sich zur Evidenz eriviesen aber so, als ob in Mecklenburg etwas wohl als grober Unfug gilt, fachere Berfahren vor einer schiedsrichterlichen Instanz im Falle einer hat, daß die große Mehrheit des Reichstages dagegen ist. Jeden- wenn es von einer Seite ausgeübt wird, nicht aber, wenn ein Streitigkeit über die Höhe der Entschädigung zu haben. falls wäre seine Einführung nur geeignet, die Injeratenpresse zu anderer dasselbe thut. Wir stehen aber unbedingt auf dem Stand- juristischen Bedenken, die gegen das Schiedsgericht hier geltend ge begünstigen, weil die große Mehrzahl dieser Presse in der ersten punkte gleichen Rechts für alle. Der Vorschlag des Herrn macht worden sind, teile ich nicht. Der Schiedsspruch hat die Kraft Zone bleibt. Was den Antrag Haffe anbetrifft, auf Erhöhung der v. Wödtke, diese Materie bei Gelegenheit der Gewerbe Ordnungs- eines richterlichen Urteils. Ich stelle daher den Antrag, die Fassung Beitungsgebühr von 2 auf 3 Pf., so müssen wir uns dagegen aus. Novelle zu erledigen, macht ja dem Scharffium dieses Herrn der Kommission wieder herzustellen. sprechen. Bei den großen Ueberschüssen der Post tönnen wir auf alle Ehre, bedeutet aber nichts weiter als ein Fallenlassen des Aneinen Ausfall von 400 000 m. nicht Rücksicht nehmen. Außerdem trags überhaupt. Die Novelle zur Gewerbe- Ordnung ist schon mit liegt die Herabfezung dieses Sazes gerade im Interesse der kleinen so viel strittigen Fragen belastet, daß ein neuer Streitpunkt ihr Ich bin auch der Ansicht, daß die schnelle Entschädigung der und mittleren Zeitungen. Wir werden also auch gegen diesen An- Zustandekommen leicht gefährden kann. Der Reichstag sollte die Ansprüche im Interesse der Privat- Postanstalten liegt und daß die gegen trag stimmen, Gelegenheit, die sich ihm hier bietet, nicht unbenutzt lassen. Als wir Langjamkeit des civilrechtlichen Verfahrens für sie eine Gefahr bildet, Abg. Richter( frs. Bp.): seiner Zeit beantragten, die Aufhebung des Verbots des Ju- Der Wert der Entschädigung liegt ja eben darin, daß sie rasch erZweifelhaft ist wohl nur noch die Abstimmung fiber den Antrag verbindungtretens von Vereinen in das Bürgerliche Gesetzbuch auf- reicht wird, damit die Leute die Möglichkeit haben, sich eine andere Haffe. Das Entscheidende ist, daß die kleineren und mittleren zunehmen, da hat der Neichstag auf die bekannte Versicherung des Existenz zu beschaffen. diese Aufhebung bis zum Zu unserm Bedauern ist die Entschädigungssumme für die Zeitungen von der Herabsetzung der Gebühr von 3 auf 2 Pf. Vor- Herrn Reichskanzlers hin, daß diese Er hat Privat- Postanstalten in der zweiten Lesung erhöht worden. Ich teil baben. Aus diesem Grunde hat es absolut feinen Sinn, den 1. Januar 1900 erfolgen werde, sich zufrieden gegeben. alt einem Kaiserwort, sondern faun die Befürchtung nicht unterdrücken, daß die Ent Antrag Hasse anzunehmen, vor allem im Hinblick auf die außer geglaubt, daß man nicht nur auch alt einem Kanzlerwort nicht drehen und denteln schädigung schließlich meistens in der Maximalhöhe gezahlt ordentlich günstige finanzielle Lage der Postverwaltung. dürfe. Sie haben nun gestern von Herrn v. Posadowsky gehört. werden wird. Wir haben es unterlassen, einen AbänderungsDamit schließt die Diskussion. Abg. Dasbach zieht seinen daß diese Aufhebung nicht eher erfolgen werde, als bis das antrag noch in dritter Lesung zu stellen, weil wir von seiner tedaktionellen Antrag zurüd. Koalitionsrecht diejenigen Einschränkungen erfahren hat, die die Aussichtslosigkeit angesichts der großen Majorität, die die Erhöhung preußische Regierung für notwendig hält. Aus diesem Verhalten in zweiter Lesung gefunden hat, überzeugt find. Daß unsere Ein In der Abstimmung wird der Antrag Marcour gegen einige der Regierung sollte der Reichstag doch wirklich gelernt haben, daß wendungen gegen die Erhöhung der Maximalgrenze richtig waren, Centrumsstimmen abgelehnt. Ebenso der Antrag Hasse gegen es darauf ankommt, den richtigen Moment zu benutzen. Nun, die geht aus folgender Thatsache klar hervor: Am Tage nach der Konservative und Nationalliberale. Artikel I wird darauf mit großer Mehrheit in der Kommissionsfassung genehmigt. Ebenso Poſtnovelle wird Geſetz mit oder ohne diese Bestimmung, das Unrecht Beschlußfassung des Reichstages stiegen die Attien der hiesigen großer Mehrheit in der Kommissionsfassung genehmigt. Ebenso in Mecklenburg wird aber nicht aufhören, wenn der Reichstag nicht Batetfahrtgesellschaft um 11/2 Broz.( hört! hört!) Die Börse hat Artikel II, der die Aufhebung der Privatposten in sich schließt. die ihm gebotene Gelegenheit wahrnimmt, es zu beseitigen.( Leb- also den Beschluß des Reichstags sofort diskontiert. Um unsere Haltung flar zum Ausdruck zu bringen, ersuche ich den verehrten Herrn Präsidenten, über den Abschnitt A des Artikels IV gesondert abstimmen zu lassen, so daß wir gegen den Absatz A zu stimmen in der Lage sind. Während ich, wie gesagt, für den Antrag Hasse eintrete, halte ich den Antrag Schmidt- Warburg nicht für empfehlens wert, weil er die Rechtslage nur verwirrt. Gar nicht verstehe ich den Antrag Marcour. Mit diesem Antrag stimulieren Sie ja jeden Einzelnen, gegen den Bescheid flagbar zu werden.
In Artikel III lautet Abja z 3, der in der zweiten Lesung nach dem Antrag Albrecht angenommen ist: Abgesehen von den bezeichneten Anstalten zur Beförderung unverschlossener Briefe 2c. ist die gewerbsmäßige oder nicht gewerbsmäßige Beförderung von un verschlossenen politischen Zeitungen innerhalb der Gemeindegrenzen eines Ortes inbesondere auch, wenn sie durch die Post dorthin befördert wurden, jedermann gestattet.
Abgg. Marcour, Dasbach( C.) und Gen. beantragen, hinter Post" einzufügen oder durch Expreßboten".
Abg. Albrecht( Soc.) und Genossen beantragen, hinter gestattet" hinzuzufügen auch an Sonn- und Feiertagen während der Stunden, in denen die kaiserliche Post bestellt".
Abg. Singer( Soc.)
erklärt, für den Antrag Dasbach, der ihm sehr zusage, stimmen zu wollen; er befürwortet außerdem den Antrag Albrecht und betont, daß er nichts anderes verlange, als daß der Vertrieb der Zeitung Privatagenten in derselben Weise gestattet werde, wie den Postbeamten. Dagegen könne doch keine Partei etwas einwenden. Redner hofft auf einstimmige Annahme.
hafter Beifall bei den Socialdemokraten.)
Mecklenburgischer Bundesbevollmächtigter von Oerken : Die mir von dem Abg. Singer in den Mund gelegte Behauptung habe ich nicht gethan. Ich habe gesagt: Wenn durch die mecklen burgische Verordnung die Socialdemokraten besonders betroffen werden, so sollte es mir leid thunt. Ob sie besonders getroffen werden, wußte ich nicht. Sollte es der Fall sein, so würde ich es mir dadurch erklären, daß der Hang zu dem erwähnten Unfuge bei ihnen am meisten ausgebildet ist.( Lachen bei den Socialdemokraten. Rufe: Na also!)
Abg. Rickert( frf. g.):
Nach weiterer unwesentlicher Debatte kommt es zur Ab ft immung. Der Antrag Müller- Sagan wird in der abgeänderten Fassung angenommen, ebenso der Artikel 4 nach den Beschlüssen zweiter
Der Herr Vorredner führte, vorhin aus, die verbündeten Re- Lesung. gierungen dürften sich absolut nicht gefallen lassen, daß ein solcher Im Artifel 5 wird der Anirag Hasse, Wiederherstellung der Antrag angenommen würde, sie müßten so viel Stollegialität haben, Kommissionsbeschlüsse( Errichtung eines Schiedsgerichts) an= daß sie dem Reichstage in dieser Frage nicht folgen. Das ist ja genommen. Damit entfallen die übrigen Anträge. eine schöne Sache! Nur weil die Herren auf einer Bank sitzen, soll Auch der Rest des Gesetzes wird nach den Beschlüssen zweiter nur aus Stollegialität der eine Faktor der Gesetzgebung, der Reichs- Lefung angenommen. tag, einfach unbeachtet bleiben!( Sehr gut! lints.) Der Reichs tangler hat seiner Zeit versprochen, vor dem Inkrafttreten des Bürger- gesezt.
Die Gesamt Abstimmung über das Gesetz wird aus